Mittwoch, 13. Juni 2018

Wichtiger Hinweis:

In Zukunft wird dieser Blog betrieben unter der Adresse


Alle Beiträge, die hier bislang erschienen sind unter der Adresse www.aktuelle-sozialpolitk.blogspot.de, habe ich in den neuen Blog auf Wordpress-Basis übernommen (allerdings muss ich die mehr als 1.200 Beiträge noch nachbearbeiten, was verständlicherweise etwas dauern wird). 

Die Umstellung hat auch den Grund, dass ich jetzt ein Design verwenden kann, das auf Tablets und Smartphones eine leserfreundliche Darstellung ermöglicht.

Alle Beiträge hier im Blog sind weiter erreichbar. Der Blog wird nicht gelöscht.

Bitte bleiben Sie meinem Blog und damit mir weiter gewogen. Wie immer gibt es Informationen, Analysen und Kommentare zu den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik kompakt und nicht selten auch bewusst textlastig unter www.aktuelle-sozialpolitik.de

Sonntag, 10. Juni 2018

Bildungsforschung: Auf dem Gymnasium abstürzende Einser-Schüler durch einen "falschen Familienhintergrund" und der potenzielle Segen kleinerer Klassen in der Grundschule


Immer wieder ist das ein Thema: die ausgeprägte soziale Selektivität des deutschen Schulsystems (wobei die Verwendung des Begriffs System und dann noch angesichts des föderalen Flickenteppichs des Singulars ein doppelter Euphemismus ist). Anders ausgedrückt: Gerade in Deutschland hat der familiale Hintergrund der Kinder und Jugendlichen einen sehr großen Stellenwert. Zugespitzt formuliert behaupten einige: Auf das Elternhaus kommt es an - und damit auch: Die Bildungsinstitutionen schaffen es nicht, die unterschiedlichen Startbedingungen auch nur annähernd auszugleichen. Nicht wenige würden sicher so weit gehen zu sagen, dass manche Bildungsinstitutionen sogar die Scherenentwicklung zwischen unten und oben aktiv mit vorantreiben (vgl. dazu auch mit Blick auf das Hochschulsystem den Beitrag Soziale Selektivität der Hochschulen: Beim "Bildungstrichter" kommen von denen, die oben reinkommen, unten teilweise nur ganz wenige raus. Und man muss sich hier unten als oben denken vom 13. Mai 2018).

Aber selbst, wenn die Kinder auf einem gemessenen gleich hohen Level starten, kann man im weiteren Verlauf eine Scherenentwicklung erkennen zuungunsten der Schüler, die aus Familien kommen, bei denen ein niedriges (formales) Bildungsniveau festgestellt wurde. Das behauptet diese neue Studie aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW):

Sophie Horneber und Felix Weinhardt (2018): GymnasiastInnen aus Elternhäusern mit niedrigem Bildungsniveau verlieren im Laufe der Schulzeit deutlich an Boden, in: DIW Wochenbericht, Nr. 23/2018

Freitag, 8. Juni 2018

Wenn die Polizei osteuropäische Lkw-Fahrer mit Flugblättern von der Gewerkschaft versorgt, dann muss es schlimm bestellt sein. Aber es geht noch schlimmer bei der Beschaffung von Arbeitskräftematerial

Über die teilweise nur noch als skandalös und menschenunwürdig zu bezeichnenden Zustände, unter denen viele Lkw-Fahrer vor allem aus Osteuropa auf den Straßen ihr Dasein fristen müssen, wird immer wieder in den Medien berichtet. Auch in diesem Blog, so beispielsweise am 30. Juli 2017 unter der Überschrift Von wegen Trucker-Mythos. Die Lkw-Fahrer als letztes Glied einer hoch problematischen Verwertungskette. Und es sind nicht nur die großen Brummis - viele Bürger bekommen tagtäglich unmittelbar Kontakt mit den angeheuerten Hilfstruppen aus osteuropäischen Ländern, mit denen die Paketdienste versuchen, die stetig wachsenden auszuliefernden Mengen zu bewältigen.
Das passiert natürlich deshalb, weil die billigen Arbeitskräfte ein wesentlicher Kostenfaktor in den Geschäftsmodellen der Speditionen und Paketdienste darstellen. Aber halt, wird der eine oder andere an dieser Stelle einwenden: Es gibt doch seit 2015 den gesetzlichen Mindestlohn und der sollte doch nun wirklich die schlimmsten Lohndumping-Exzesse verhindern. Und wurde nicht erst vor kurzem die frühe Botschaft vermittelt, dass die EU mit einer neuen Entsenderichtlinie der Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft Einhalt gebieten will? Dazu der Beitrag Umrisse eines Europas, das schützt und den Arbeitnehmern nicht die kalte Schulter zeigt? Ein Blick auf die sozialpolitischen Ambitionen der EU-Kommission für die europäische Ebene vom 16. März 2018. Aber der eine oder andere wird sich auch daran erinnern: Die bewusst Vergessenen: Die Lkw-Fahrer bleiben bei der Reform des EU-Entsenderechts auf der Strecke vom 26. Oktober 2017.

Donnerstag, 7. Juni 2018

Von neoliberaler Kritik am "Rentensozialismus" bis hin zu einem "völkischen" Rentenkonzept des national-sozialen Flügels: Anmerkungen zum rentenpolitischen Nebel in der AfD

»Sozialpolitik wird das große Zukunftsthema sein, wahlentscheidend bei uns im Osten.«
(Björn Höcke, zitiert nach Sabine am Orde, Rente von ganz rechts)

»Sollte sich Höckes Position durchsetzen – und der Erfolg der Partei im Osten der Republik wird ein starkes Argument sein – könnte das der AfD den Aufstieg zur Volkspartei endgültig ebnen.«
(Leander F. Badura, Hayek oder Hitler)

Diese beiden Zitate stammen aus dem Beitrag Konturen einer rechtspopulistischen Sozialpolitik? "Soldarischer Patriotismus" als umstrittenes Angebot innerhalb der AfD und was das mit der Rente und Betriebsräten zu tun hat, der hier am 1. Februar 2018 veröffentlicht wurde. Darin findet man dieses Zitat des Frontmanns des radikal-rechten Flügels der AfD, Björn Höcke: »Die neoliberale Ideologie, die von allen Altparteien getragen wird und Staaten zu Wurmfortsätzen global agierender Konzerne gemacht hat, entzieht den Volkswirtschaften dringend benötigtes Investitionskapital und senkt in den westlichen Industrienationen die Löhne zugunsten der Kapitalrendite. Die Folgen für den Sozialstaat und die Renten sind verheerend.« Und er führt weiter aus: Die gesetzliche Rentenversicherung sei zugunsten von privaten Versicherungen und Banken ausgehöhlt worden. CDU und SPD haben mit der Ausweitung der Leiharbeit Niedriglöhne auf breiter Front etabliert und das Lohngefüge zugunsten der Kapitalrendite gedrückt. Und die private Vorsorge war ein Irrweg.

Auch wenn es den einen oder anderen irritieren wird - das sind Zitate nicht aus dem linken politischen Lager in diesem Land. Die Stoßrichtung von Höcke ist offensichtlich: Er will die AfD als Partei der sogenannten kleinen Leute aufstellen und ihr das Profil des „solidarischen Patriotismus“ verpassen - um darüber weitere Wähler zu gewinnen, die bislang eher für SPD und Linkspartei gestimmt haben, wenn sie denn überhaupt noch gewählt haben.

Mittwoch, 6. Juni 2018

Die Rentenkommission setzt sich in Bewegung. Was rauskommen wird? Mit hoher Wahrscheinlichkeit eine höchst problematische weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters

Hinsichtlich der großen Baustelle Rentenpolitik ist der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ein Monument des Kompromisses. So haben die Sozialdemokraten einige gesichtswahrende Punkte in dem Dokument verankern können, aber die die wahre Frage nach der zukünftigen Ausgestaltung des Alterssicherungssystems hat man a) inhaltlich vertagt und b) in die ganz eigene Welt einer Kommission outgesourct, die nun erst einmal nachdenken soll und muss, was wiederum a) auf der Zeitschiene bis zum Ende der Legislatur ermöglicht.

Die Sozialdemokraten heben als besondere erfolgt diese Vereinbarung im Koalitionsvertrag hervor:
»... werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird. Für die Sicherung des Niveaus bei 48 Prozent werden wir in 2018 die Rentenformel ändern.« (S. 90)

Das nun hört sich nach einer richtigen Schubumkehr hinsichtlich der bisherigen Fahrtrichtung des Rentenniveaus nach unten an. Endlich, möchte man meinen. Allerdings wurde schon Anfang des Jahres, als im Ergebnispapier der damaligen Sondierungsgespräche dieser Punkt auftauchte, etwas spöttisch angemerkt, dass sich dieser scheinbare sozialpolitische Hengst als reichlich müder Gaul entpuppt, wenn man genauer hinschaut.

Montag, 4. Juni 2018

Pflege-Welten in den Medien: Von der "Qualität der Pflege" in Zahlen, der Deformation von Pflegeheimen zu Wartesälen auf den Tod durch das renditesuchende Kapital und eine Lebenslüge der deutschen Pflegepolitik

Es fängt schon damit an, dass bei der Diskussion über "die" Pflege immer wieder munter alles miteinander vermengt wird, was aber teilweise ganz unterschiedlichen Systemen folgt. So die Vermischung von Kranken- und Altenpflege beispielsweise.

Aber man muss es ja auch zugeben: Die Welten der Pflege sind sehr unübersichtlich. Und man kann bei einem Blick auf die mediale Berichterstattung schnell das Gefühl bekommen, dass es überall irgendwie brennt, aber zugleich fällt es schwer, das alles in einen Rahmen zu bringen, der bei der Einordnung helfen kann.

Und wenn auch große Unterschiede bestehen zwischen Krankenhaus- und Altenpflege, im Leben der Betroffenen und derjenigen, die sich um sie kümmern, gibt es immer wieder Situationen, die sich nicht an die versäulten Systeme halten und in ihnen bleiben. Darüber berichtet der neue "Pflege-Report 2018" mit dem Schwerpunkt „Qualität in der Pflege“, der gerade veröffentlicht wurde: Pflege-Report 2018: Zu viele Antipsychotika-Verschreibungen, Dekubitus-Fälle und Krankenhauseinweisungen in deutschen Pflegeheimen, so ist die Meldung des herausgebenden AOK-Bundesverbandes dazu überschrieben.

Sonntag, 3. Juni 2018

Wenn das aus der Systemlogik definierte Unterste am Ende zum Obersten wird, sollte man sich nicht wundern. Zur Ambivalenz der geplanten Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege


Immer diese Pflege und der Pflegenotstand. Schauen wir diesmal auf die Krankenhauspflege. Auch dort klemmt es vorne und hinten. Und immer wieder wird über eklatanten Pflegepersonalmangel in den Kliniken berichtet. Aus der Politik kommt an dieser Stelle regelmäßig der Hinweis, dass demnächst alles besser wird, weil man Pflegepersonaluntergrenzen definieren und verbindlich machen will. Es besteht also Hoffnung.

Und dann so eine Meldung: Streit um Pflegepersonal: "Keine spürbare Verbesserung", so hat Tamara Anthony ihren Bericht überschrieben. »Gerade erst haben sich Krankenhausbetreiber und Krankenkassen auf Personaluntergrenzen geeinigt, um Patienten besser betreuen zu können. Doch Verbände warnen: Die Unterbesetzung werde so zementiert.« Nico Popp hat das Thema in diesem Artikel aufgegriffen: Anpassung nach unten: »Personaluntergrenzen in den Krankenhäusern drohen zum Desaster zu werden.« Offensichtlich werden wir schon wieder mit einem  Beispiel aus der Sendereihe "Gut gemeint, aber ganz woanders gelandet" konfrontiert, das so typisch ist für das deutsche Pflegesystem.

Samstag, 2. Juni 2018

Ein Tag von 365 Tagen mit einer langen und für viele tödlichen Warteliste: Organspenden, Organtransplantationen und ja, auch Organhandel

Der 2. Juni ist in diesem Jahr der "Tag der Organspende". Natürlich gibt es dazu eine offizielle Webseite: www.organspendetag.de. Dort werden wir mit dieser Botschaft versorgt: »Alle Jahre wieder: Seit nunmehr 36 Jahren ist der Tag der Organspende ein guter Grund, sich den ersten Samstag im Juni im Kalender rot anzustreichen. Der Tag der Organspende findet jedes Jahr in einem anderen Bundesland statt; in diesem Jahr wird er am 2. Juni in Saarbrücken ausgerichtet ... Die Veranstaltung startet mit dem Ökumenischen Dankgottesdienst in der Ludwigskirche.« Man kann das als eines dieser ritualisierten Formen der "Tage des ..." abtun. Letztendlich geht es sicher auch darum, im Strom der medialen Masseninhalte um und an einem Tag ein Stück Aufmerksamkeit zu erheischen. Und beim Thema Organspende handelt es sich nun wirklich nicht um den Hinweis auf irgendeine Skurrilität, sondern im wahrsten Sinne des Wortes um eine Frage von Tod oder Leben und das in mehrfacher Hinsicht.

Wir sind - hier bewusst technokratisch formuliert - in dieser überaus ambivalenten Angelegenheit im Grenzbereich zwischen Leben und Tod - mit einem massiven Angebots-Nachfrage-Problem konfrontiert. Man kann das so in einen Satz pressen: »In Deutschland warten etwa 10.000 Schwerkranke auf ein neues Organ. 2017 gab es nur knapp 800 Spender - der niedrigste Stand seit 20 Jahren.«

Freitag, 1. Juni 2018

Das Kreuz mit den Sanktionen im Hartz IV-System und die (nicht nur verfassungsrechtlich) eigentlich offene, in der Praxis allerdings gegebene Antwort auf die Frage: Wie weit darf man gehen?

Viele, sehr viele Beiträge haben sich in diesem Blog angesammelt zum Thema Sanktionen im Hartz IV-System. Es ist ein in mehrfacher Hinsicht polarisierendes Thema. Für die einen sind die Sanktionen das scharfe Schwert eines strafenden Systems, dem es um Einschüchterung und Drangsalierung geht, um die Betroffenen auf das "richtige" Gleis zu setzen. Zugleich kann man mit dem Damoklesschwert-Charakter der Sanktionen die vielen anderen dazu bringen, sich systemkonform zu verhalten. Auf der anderen Seite wird der bedürftigkeitsabhängige Sozialhilfe-Charakter der Grundsicherung herausgestellt und auf die unbedingten Mitwirkungspflichten der Hilfeempfänger abgestellt. Wenn man das Instrumentarium der Sanktionen nicht mehr zur Verfügung hätte, dann könnten einem die Transferleistungsbezieher auf der Nase herumtanzen.

Wir können schon an dieser holzschnittartigen Zusammenfassung erkennen, dass es hier zum einen um ganz unterschiedliche Menschenbilder geht (die sich auch in der letztendlich nie auflösbaren und höchst widersprüchlichen Dichotomie von Fördern und Fordern spiegeln), zum anderen geht es hier aber eben auch um den systemischen Aspekt, dass es sich bei Hartz IV um eine Art "nicht-bedingungsloses Grundeinkommen" (vor allem für diejenigen, die lange Zeit in diesem System verbringen müssen) handelt, in dem man die Einhaltung der Bedingungen im Griff behalten muss.

Mittwoch, 30. Mai 2018

Erntehelfer auf der Flucht? Wieder einmal die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft, die Angst vor dem Tod des deutschen Spargels und die Hoffnung auf eine neue "Osterweiterung"


»Der Spargel hat Hochsaison, bei dem Wetter schießt das Gemüse und die Preise sind auf dem Tiefstand. Dabei ist die Ernte knüppelharte Handarbeit, Stange um Stange muss gestochen werden. Diese Arbeit erledigen in den deutschen Anbaugebieten vor allem Erntehelfer aus Polen und Rumänien. Traditionell kommen sie zur Saison und ernten Spargel und Erdbeeren im Frühsommer und Weintrauben und Äpfel im Herbst.« So beginnt der Artikel Helfer machen sich vom Acker: Landwirte suchen Saisonkräfte von Alexandra Duong.

In diesem Artikel geht es um die zunehmenden Klagen über fehlende Erntehelfer. Als Beispiel werden Spargelbauern im Raum Beelitz zitiert:

»„Wir hatten 350 Zusagen, aber nur 265 sind gekommen“, sagt Jürgen Jakobs. Gut 30 Erntehelfer hätten sie im Nachhinein noch anwerben können. Jakobs ist Vorsitzender des Beelitzer Spargelvereins; er selbst baut das Saisongemüse auf 250 Hektar an. Einige Hektar lässt er jetzt liegen, „da wächst der Spargel durch“, sagt er. Zurzeit komme ihm das entgegen, es gebe zu viel Spargel am Markt, aber für die Zukunft macht er sich Sorgen um die Verfügbarkeit von Erntehelfern.«

Dienstag, 29. Mai 2018

Von gar nichts bis ziemlich viel: Die Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung, die wie so oft ungerechte Verteilung der Lasten und mögliche Verbesserungen im föderalen Durcheinander


Sie kamen mit Trillerpfeifen, Vuvuzela-Tröten und gelben Luftballons mit der Aufschrift „Kita-Krise“: Einige tausend Eltern und Kinder gingen am 26. Mai 2018 in Berlin auf die Straße, um gegen den Mangel an Kitaplätzen und eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf zu demonstrieren. Zur Zeit fehlen weit mehr als 3.000 Kita-Plätze in der Hauptstadt.

»Eine der Demonstrierenden ist Corinna Mehling. Sie ist in der 36. Schwangerschaftswoche nach Berlin gezogen. Als ihr Sohn sechs Wochen alt war, begann sie mit der Suche nach einem Kitaplatz. Zu spät, wie sie merkte: jetzt ist der Kleine ein Jahr alt und Mehling immer noch auf der Suche. Andere Eltern suchten wohl bereits während der Schwangerschaft.«

In den vergangenen Jahren hat sich der Kita-Mangel in Berlin drastisch zugespitzt, viele Eltern - vor allem Mütter - sind dadurch vor allem in ihren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten massiv eingeschränkt. Eine Ursache liegt auch in fehlendem Personal, so Helena Pointe in ihrem Bericht Tausende Demonstranten fordern mehr Kitaplätze in Berlin. Neben dem Mangel an Fachkräften sind es aber noch weitere Baustellen, die das Leben der Eltern in Berlin zur Belastungsprobe machen. Dazu auch schon der Beitrag Von einer "Kita-Pflicht" als Papiertiger bis hin zu einem Mangel an normalen Kita-Plätzen - ein "Staatsversagen" in Berlin? vom 6. April 2018.

Selbst wenn neue Kitas und mehr Plätze in Sicht sein könnten, gibt es Schwierigkeiten von denen, die an den Schalthebeln sitzen: »Ungeachtet des Mangels an Betreuungsplätzen blockieren Senat und Kitaaufsicht freie Träger, die ihre Kapazitäten erweitern oder Neugründungen auf den Weg bringen wollen: Die baulichen Anforderungen für die Einrichtung neuer Kitas wurden noch weiter verschärft«, berichtet Susanne Vieth-Entus in ihrem Artikel Vorschriftendschungel lässt Kitagründer verzweifeln: »Plötzlich muss die Küche größer sein, und ohne Gäste-WC geht nichts: Träger Berliner Kitas sind empört über die Regelungswut des Senats - und die Behandlung als Bittsteller.«

Sonntag, 27. Mai 2018

Altenpflege: 8.000 Stellen mehr! Zu wenig! Wie wäre es mit 13.000? Von Symbolstellen, einem nicht überraschenden Mangel an Menschen und Erkenntnissen aus dem Pflege-Thermometer 2018


Das Thema Pflegenotstand bewegt verständlicherweise viele Menschen und seit geraumer Zeit auch (wieder einmal) die Medien. Zahlreiche Berichte legen den Finger auf die offensichtliche Wunde - es fehlt vorne und hinten an Personal. Nachdem das Problem (das übrigens nun wirklich nicht wie ein Komet urplötzlich und damit völlig überraschend auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland eingeschlagen ist, denn die Hinweise und Mahnungen hinsichtlich des nun "lediglich" immer schlimmer werdenden Personalmangels in der Pflege gab es schon seit vielen Jahren) im Bundestagswahlkampf des vergangenen Jahres einen gehörigen Schub bekommen hat in der Berichterstattung, fand das auch im Koalitionsvertrag der neuen Großen Koalition aus Union und SPD seinen Niederschlag.

Samstag, 26. Mai 2018

Wenn man versucht, der "Lohngerechtigkeit" für einige durch symbolische Politik gerecht werden zu wollen, darf man sich über die vorhergesagten Nicht-Ergebnisse nicht wundern

"Man muss kein Prophet sein um vorhersagen zu können, dass die tatsächlichen Auswirkungen in der betrieblichen Praxis mehr als überschaubar bleiben werden."

So meine Schlussfolgerung in einem Beitrag vom 11. Januar 2017 über das damals auf den Weg gebrachte Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), der bezeichnenderweise so überschrieben war: Gerechtigkeit beim Lohn per Gesetz? Das "Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen" zwischen Hoffnung und Enttäuschung. Dort findet man auch diese Bewertung: »Insofern ordnet sich das "Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG)" ein in die primär als symbolische Politik zu verstehenden Aktivitäten, die wir in diesem Bereich auch an anderen gesetzgeberischen Beispielen haben erfahren müssen.«

Freitag, 25. Mai 2018

Die gesellschaftliche Polarisierung schreitet voran. Eine zunehmende soziale Ungleichheit im Spiegel neuer Befunde


Wir kennen das Muster der offiziellen Erzählung: immer neue Rekordwerte beim Abbau der registrierten Arbeitslosigkeit, noch nie so viele Beschäftigte (gemessen an den Erwerbstätigen), sprudelnde Steuer- und Beitragseinnahmen des Staates und des Parafiskus. "Uns" geht es gut, "wir" leben auf der Sonnenseite. Dieses Narrativ wird nur hin und wieder, allerdings nachhaltig gestört durch die Nörgeleien der Berufspessimisten, die von "steigender Armut", "zunehmender Ungleichheit" und anderen unangenehmen Dingen berichten, die sie angeblich für Deutschland diagnostizieren müssten. Auch wenn man dann gerne Mainstream-Ökonomen in Anspruch nimmt, die zu "beweisen" versuchen, dass alles besser geworden ist und das für alle - es bleiben viele irritierende und die angebliche Erfolgsstory doch relativierenden Berichte über zahlreiche und sich auch verschärfende Probleme in den unteren Etagen der Gesellschaft, in denen man sich wahrhaft abstrampeln muss, um über die Runden zu kommen.

Donnerstag, 24. Mai 2018

Die Tarifbindung nimmt (weiter) ab und die betriebliche Mitbestimmung verliert (weiter) an Boden


In der aktuellen Debatte über die Arbeitsbedingungen in der Pflege, vor allem über eine Verbesserung der Bedingungen in der Altenpflege, spielt die Tatsache, dass wir es bei vielen Einrichtungen und Diensten dort mit tariflosen Zonen zu tun haben, eine wichtige Rolle. Selbst die Große Koalition hat als Ziel ausgegeben, eine flächendeckende Tarifbindung in diesem Bereich anzustreben, um darüber die Vergütung der Altenpflegekräfte endlich verbindlich nach oben zu heben. Allerdings, das wurde hier schon in mehreren Beiträgen kritisch thematisiert, sind zahlreiche Voraussetzungen für die geforderte Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher Regelungen in der Altenpflegebranche gar nicht gegeben (vgl. dazu die genauere Darstellung in dem Beitrag Tariflohn für alle Pflegekräfte in der Altenpflege: SPD und Union sagen: kommt. Die anderen fragen sich: wie denn? vom 24. Februar 2018).

Neben der Tatsache, dass nur ein sehr kleiner Teil der Beschäftigten in der Altenpflege überhaupt gewerkschaftlich organisiert ist, muss man zur Kenntnis nehmen, dass viele Pflegeunternehmen keine wie auch immer geartete Tarifbindung aufweisen. Und Betriebsräte als Kernbestandteil der betrieblichen Mitbestimmung kann man hier ebenso mit der Lupe suchen. Insofern ist diese derzeit so unter medialer Beobachtung stehende Branche ein Paradebeispiel für eine generelle Problematik, um die es in diesem Beitrag hier gehen soll: die (weiter) abnehmende Tarifbindung in Deutschland und parallel dazu die (weiter) abnehmende betriebliche Mitbestimmung. Dazu hat das IAB neue Daten veröffentlicht, die man als äußerst beunruhigend bewerten muss.

Mittwoch, 23. Mai 2018

Armut, Krankheit, Überlebenskriminalität - eine Studie aus Großbritannien untersucht die Folgen von Sanktionen ganz unten

“The outcomes from sanctions are almost universally negative."
Peter Dwyer, University of York 

Über Sanktionen im deutschen Hartz IV-System wurde hier ja schon in vielen Beiträgen berichtet. Und das Thema ist nicht nur äußerst aufgeladen, allein schon aufgrund der Tatsache, dass hier Menschen das Existenzminimum gekürzt oder gar vollständig entzogen wird. Die Frage, ob die Sanktionen überhaupt verfassungsrechtlich zulässig sind, liegt seit geraumer Zeit auf dem Tisch des Bundesverfassungsgerichts, das sich allerdings eine Menge Zeit lässt mit einer Entscheidung, auf die viele warten, da die Politik offensichtlich kein Interesse hat, sich in der Sanktionsfrage zu bewegen.

Aber es gibt auch Befürworter der Sanktionierungspraxis, die das als ein notwendiges Instrument der vielbeschworenen "Fördern und Fordern"-Philosophie der Agenda 2010 verstehen oder die schlichtweg darauf abstellen, dass man manchen Leuten eben auch mit Druck und Strafen kommen müsse, da sie sich sonst nicht einpassen lassen in die Verhaltensanforderungen einer eben nicht-bedingungslosen Grundsicherung.

Auch in Großbritannien hat man seit vielen Jahren Erfahrungen mit der Sanktionierung von Sozialleistunxsempfängern gemacht. "Welfare conditionality", also die Bindung des Zugangs zu Geld- und Dienstleistungen an die Bereitschaft der Hilfeempfänger, bestimmte Regeln und Verhaltensweisen einzuhalten und bei abweichendem Verhalten die Menschen zu sanktionieren, wurde in Großbritannien seit den 1990er Jahren in das soziale Sicherungssystem eingebaut, wobei sowohl die Reichweite wie auch die Intensität der Anforderungen und der Sanktionen seit 2012 dramatisch zugenommen haben.
Auf dem Höhepunkt im Jahr 2013 gab es in Großbritannien mehr als eine Millionen Sanktionen. Zwischen 2010 und 2015 wurde ein Viertel aller Menschen im "jobseeker’s allowance"-System sanktioniert.

Montag, 21. Mai 2018

Heimkinder. Kein Auslaufmodell. Ganz im Gegenteil. Und das in Zeiten des Mangels an Plätzen und Personal


Vor kurzem wurde hier über die beklagenswerte Situation in vielen Jugendämtern berichtet: Die Jugendämter auf verlorenem Posten? Eine neue Studie zu einem alten Problem, so ist der Beitrag vom 16. Mai 2018 überschrieben. Auslöser war eine Studie der Hochschule Koblenz zu den Arbeitsrealitäten in den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der Jugendämter.

Und nun werden wir mit solchen Schlagzeilen konfrontiert: »Die Zahl der Heimkinder wächst seit Jahren stark an. Plätze und Personal sind knapp - darunter leidet die Qualität der Betreuung. Experten warnen vor einem wachsenden Risiko für Übergriffe«, so Tobias Lill in seinem Artikel SOS im Kinderdorf.  Die Zahl der Jungen und Mädchen, die von den Behörden in ihre Obhut genommen werden, ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen - das verdeutlicht auch die Abbildung am Anfang dieses Beitrags. Bereits seit 2006 sehen wir einen deutlichen Anstieg der Zahl der Inobhutnahmen der Jugendämter nach § 42 SGB VIII, so nennt man im Amtsdeutsch die Herausnahme von Kindern und Jugendlichen aus ihren Familien. Der überaus starke Anstieg der Inobhutnahmen in den Jahren 2015 und 2016 ist vor allem durch die "unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge", die nach Deutschland gekommen sind.

Samstag, 19. Mai 2018

Die Ambivalenz der "Ein-Euro-"Arbeit im Knast und die seit Jahren offene Frage der Rentenversicherung von Strafgefangenen


Wer hat diese Bilder nicht vor Augen - aneinandergekettete Strafgefangene, die im Straßenbau schuften müssen. Früher war die Arbeit in „Chain Gangs“ eine besondere Bestrafung und auch die abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung spielte eine Rolle. Nun wird man einwenden, dass das von ganz weit gestern ist. Und richtig: Vor allem in den amerikanischen Südstaaten waren die „Chain Gangs“ früher weit verbreitet - bis sie bereits 1955 im ganzen Land abgeschafft wurden. Also fast. Denn 2012 berichtete die FAZ mit einer Fotostrecke über Maricopa County in Arizona. Dort wurden die aneinandergeketteten Arbeitstrupps im Jahr 1995 wieder eingeführt - für weibliche Strafgefangene. Ansonsten spielt die Arbeit der Strafgefangenen im US-amerikanischen Strafvollzug eine weiterhin wichtige Rolle und angesichts der quantitativen Ausmaße - derzeit  sitzen mehr als 2,2 Millionen Menschen in US-Gefängnissen, das ist fast ein Viertel der weltweit Inhaftierten - überrascht es denn auch nicht, dass deren Billigst-Arbeit auch eine enorme ökonomische Bedeutung hat. Bis hin zu nur auf den ersten Blick skurrilen Aspekten wie der Unverzichtbarkeit der Knacki-Arbeit bei der Bekämpfung der Waldbrände in Kalifornien (dazu der Beitrag Ein sehr spezielles Billiglohnmodell in den USA: Warum man in Kalifornien Gefangene nicht vorzeitig aus dem Knast lassen möchte und was das mit den Waldbränden und ihrer Bekämpfung zu tun hat vom 18. November 2014). Nun sind die Verhältnisse in Deutschland, was den Strafvollzug angeht, wahrlich andere als in den USA. Nicht nur hinsichtlich der Haftbedingungen, sondern allein schon aufgrund der quantitativen Dimensionen.

Donnerstag, 17. Mai 2018

Immer mehr kranke Arbeitnehmer werden in die Rente abgeschoben. Eigentlich sollte es anders sein. Ist es aber nicht

Es gibt so einfache Grundsätze, hinter denen nicht nur eine individuelle, sondern auch eine gesellschaftlich sinnvolle Logik steht. "Rehabilitation vor Rente" ist so ein Leitsatz, dessen Befolgung mehr als gut begründet wäre. Bevor die Menschen in den vorzeitigen Rentenbezug abgeschoben werden, sollte man möglichst alles versuchen, um sie nach einer Erkrankung oder einem Unfall wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Selbst wenn man das gar nicht aus individueller Sicht betreibt, gibt es gute volkswirtschaftliche Argumente für ein solches Vorgehen.

»Insgesamt sieben Institutionen in Deutschland haben die Aufgabe, gesundheitliche Einschränkungen im Vorfeld zu vermeiden, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen, die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern sowie eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Zu diesen Institutionen gehören u. a. die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die Krankenkassen und die Träger der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Mit Blick auf den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit kommt diesen genannten Rehabilitationsträgern eine besondere Rolle zu. Denn dass sich Rehabilitation auch volkswirtschaftlich rechnet, haben verschiedene Untersuchungen immer wieder eindrücklich belegt.«

So beginnt eine Kleine Anfrage der Grünen unter der Überschrift "Rehabilitation als Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit" vom 20.04.2018 (Bundestags-Drucksache 19/1789). Darin wird auch darauf hingewiesen: »Um dem Grundsatz „Reha vor Rente“ Rechnung zu tragen, sind nach Auffassung der fragestellenden Fraktion ... weitere Anstrengungen zu unternehmen. So ist beispielsweise nicht zufriedenstellend, dass weniger als 50 Prozent der Erwerbsminderungsrentnerinnen und Erwerbsminderungsrentner zuvor eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch genommen haben.« Wie wir gleich sehen werden, ist es sogar noch schlimmer.

Mittwoch, 16. Mai 2018

Die Jugendämter auf verlorenem Posten? Eine neue Studie zu einem alten Problem

Schon seit Jahren eine never-ending-story: Die Personalnöte in vielen Jugendämtern - und das bei steigenden Fallzahlen sowie Aufgaben, die nicht selten mit vielen Emotionen und Aggressionen verbunden sind. Zugespitzt formuliert: Selbst unter Normalbedingungen kann das Jugendamt nur "falsch" handeln. Nehmen wir das Beispiel Kinderschutz. Die einen beklagen, dass die Kinder zu spät oder gar nicht aus Familien, in denen sie Schaden nehmen, herausgenommen werden. Die anderen titulieren die Jugendämter als "Kinderklaubehörde" und behaupten, ganze Familien werden ungerechtfertigterweise auseinandergerissen.

Unabhängig von solchen extremen Positionen kann man festhalten, dass es sich um eine schwierige, belastende und überaus fordernde Arbeit handelt, die in den Jugendämtern, vor allem in den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD), geleistet werden muss. Und das unter häufig überaus problematischen Rahmenbedingungen.

Ein Hotspot des seit Jahren immer wieder beklagten Fachkräftemangels und der schieren Personalnot sind die Jugendämter in Berlin. Jede achte Stelle ist nicht besetzt, in manchen Bezirken sogar jede fünfte. In den sozialen Diensten, die auch für den Kinderschutz zuständig sind, fehlen rund 100 Mitarbeiter. Das wirkt sich nicht nur auf die Familien, sondern auch direkt auf die Schulen aus. „Das Jugendamt kann sich nicht kümmern“, ist längst eine feste Redewendung unter Schulleitern, wenn es beispielsweise um renitente Schwänzer, Störer oder Schulabbrecher geht. Das ist nicht neu, sondern man kann das diesem Beitrag entnehmen, der hier am 27. Januar 2017 veröffentlicht wurde: Die Großen fehlen, die Kleinen bleiben auf der Strecke. Personalnot (nicht nur) in den Jugendämtern in Berlin. Und im März dieses Jahres berichtete Susanne Vieth-Entus in ihrem Artikel Immer mehr gefährdete Kinder, immer weniger Kinderschützer aus der Hauptstadt: »Die Zahl der gemeldeten Kinderschutzfälle hat sich seit 2012 verdoppelt. Doch die Jugendämter leiden unter Personalmangel. Jetzt schlagen die Mitarbeiter Alarm.«

Montag, 14. Mai 2018

Bremen als Vorreiter. Bei der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Und das in einer Branche, die es wirklich nötig hat


Eine der ganz großen, wenn nicht die zentrale tarifpolitische Herausforderung besteht aus der in den vergangenen Jahren beobachtbaren Tarifflucht zahlreicher Arbeitgeber. Das hat bis vor kurzem zu einer sinkenden Tarifbindung geführt. Und dann gibt es für einige Gewerkschaften ganz besonders das Problem einiger Branchen, in denen von jeher eine nur kleine Minderheit überhaupt an Tarifverträge gebunden ist - wobei es sich hierbei vor allem um bestimmte Dienstleistungsbranchen handelt, in die sich in den vergangenen Jahren aber der Schwerpunkt des Beschäftigungswachstums verlagert hat. Daraus ergeben sich Folgeprobleme, die man beispielsweise aktuell im Bereich der Altenpflege studieren kann. Viele Pflegeheime unterliegen keiner Tarifbindung und ein anderer Teil eigenen Regelwerken, den Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen, die aber formal keine Tarifverträge sind, weil die kirchlich gebundenen Träger hier ein Sonderarbeitsrecht in Anspruch nehmen können, das beispielsweise einen von Gewerkschaften organisierten Arbeitskampf ausschließt.

Sonntag, 13. Mai 2018

Soziale Selektivität der Hochschulen: Beim "Bildungstrichter" kommen von denen, die oben reinkommen, unten teilweise nur ganz wenige raus. Und man muss sich hier unten als oben denken

Der "Bildungstrichter" wird seit vielen Jahren immer wieder gerne zur Illustration der Tatsache verwendet, dass der Zugang zu Bildungseinrichtungen, vor allem zu den Hochschulen und der dort stattfindenden akademischen Ausbildung, eben nicht gleichverteilt ist über die jungen Menschen. Vor allem ist der Zugang zu diesen Bildungseinrichtungen eben nicht unabhängig vom Elternhaus, aus dem sie kommen.


Eine der Kernaussagen, die man beispielsweise auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks (DSW) finden kann, liest sich so:

»Deutschlands Hochschulsystem ist geprägt von starker sozialer Selektivität. Das zeigt der „Bildungstrichter“ aus der 20. Sozialerhebung: Von 100 Akademiker-Kindern studieren 77. Von 100 Kindern aus Familien ohne akademischen Hintergrund schaffen hingegen nur 23 den Sprung an die Hochschule.«

Mittwoch, 9. Mai 2018

Nur die Harten kommen in den Garten der Deutschen Post. Über ein "Entfristungskonzept" und eine in Teilen verlogene, ansonsten verkürzte Debatte

Blöd gelaufen für die Deutsche Post in Zeiten, in denen es sowieso eine kontroverse Debatte über Sinn und Unsinn befristeter Arbeitsverträge gibt und darunter vor allem der sachgrundlosen Befristungen. Da selektiert man das Personal beim Übergang von einer befristeten in eine entfristete Beschäftigung und die Kriterien werden der Öffentlichkeit in zahlreichen Presseberichten serviert. Und dann kommt so was dabei raus: Post: Entfristung von Arbeitsverträgen abhängig von Krankheitstagen. Darin findet man diese Hinweise:

»Niederlassungsleiter (haben) von der Konzernspitze ein sogenanntes Entfristungskonzept erhalten, an dass sie sich halten sollen. Darin heißt es demnach, dass Mitarbeiter in zwei Jahren nicht häufiger als sechsmal krank gewesen sein dürfen beziehungsweise nicht mehr als 20 Krankheitstage angehäuft haben.
Weiter schreibe die Post vor, dass der Mitarbeiter „höchstens zwei selbstverschuldete Kfz-Unfälle mit einem maximalen Schaden von 5000 Euro“ verursachen darf. Zudem dürfen Postboten in drei Monaten nicht mehr als 30 Stunden länger für ihre Touren gebraucht haben als vorgesehen.«

Die Deutsche Post selbst spricht von einer „verantwortungsbewussten“ Entfristungspolitik, außerdem bewege man sich im geltenden rechtlichen Rahmen. Über den ersten Punkt kann man sich trefflich streiten, der zweite Aspekt stimmt - wenn denn der Betriebsrat dem Konzept zugestimmt hat, so die Einschätzung von Arbeitsrechtlern. An anderer Stelle wird aus der Post berichtet, die „Arbeitnehmerseite sei mit im Boot“ – die Betriebsräte hätten den grundlegenden Kriterienkatalog abgesegnet.

Montag, 7. Mai 2018

Betriebsrenten sind sicher. Also eine sichere Quelle für Besorgnis und düstere Aussichten. Das gefällt den Mehrsäulenverschiebern im Alterssicherungssystem gar nicht

In der Sozialpolitik ist eines sicher - manche Themen, die im öffentlichen Diskurs kurzzeitig von der Berichterstattung aufgegriffen und dann wieder zu den Akten gelegt werden, fressen sich weiter durch die Landschaft, wenn sie denn nicht wirklich bearbeitet werden oder sich auch nicht bearbeiten lassen. Bis sie dann wieder ganz dringlich, weil nicht mehr zu leugnen auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen.

Schauen wir zurück in das Jahr 2016. Am 21. Juni 2016 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Betriebsrenten als Butter in der Sonne? Das wäre ärgerlich für die Finanzindustrie und ihre Hoffnungen auf ein Riester-Substitut. Und Betroffene erleben ihr blaues Wunder. Dort konnte man lesen: »Offensichtlich geht es vielen Betriebsrenten nicht gut - und erst recht nicht denen, die da noch kommen sollen. Nicht wirklich überraschend hat das etwas zu tun mit dem selbst gestandene Volkswirte irritierenden Umfeld einer seit Jahren anhaltenden und auf absehbare Sicht auch weiter vorherrschenden Niedrig-, Null- und sogar Negativzinswelt, in der sich die Kapitaldeckungsvarianten bewegen und absehbar weiter bewegen müssen.« Und dann wurde von den näher kommenden Einschlägen berichtet. Beispielsweise von der nach eigenen Angaben größte Pensionskasse in Deutschland. »Die BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. plant, auf ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung am 24. Juni im Hotel Intercontinental in Berlin eine tiefgreifende Änderung der sogenannten Leistungspläne beschließen zu lassen. Das würde für junge Beschäftigte deutlich geringere Ansprüche auf Betriebspensionen bedeuten.« Damals ging es - noch - darum:

»Anwartschaften auf Rentenzahlungen, die in der Vergangenheit erworben wurden, bleiben bestehen – hingegen sollen die Kunden der Pensionskasse mit den entsprechenden Verträgen für die künftigen Einzahlungen ... im Alter weniger Rente erhalten, als sie bislang eingeplant haben und als vereinbart war.« Es soll fast ein Viertel weniger Rente für die betroffenen Bankmitarbeiter geben, zumindest was die künftigen Einzahlungen betrifft.«

Sonntag, 6. Mai 2018

Mehr als ein Passungsproblem: Teilzeitarbeit ist defizitär - damit lässt sich im bestehenden System keine Rente machen. Zugleich sollen die Frauen die Rente "retten"

Demnächst wird die von der neuen alten Großen Koalition im Koalitionsvertrag beschlossene "Rentenkommission" ihre Arbeit aufnehmen. Das Gremium soll bis zum März 2020 ein Gesamtkonzept für die Alterssicherung ab dem Jahr 2025 vorschlagen. Bis dahin kann man dann immer darauf verweisen, dass ja die Kommission an dem Thema arbeitet.

Zwischenzeitlich wird aus allen Ecken in den öffentlichen Raum geschossen, was angeblich unausweichlich passieren muss. "Natürlich" geht es dabei wieder einmal um das gesetzliche Renteneintrittsalter. Und da soll es bei der "Rente mit 67" nicht bleiben: Wir brauchen Rente mit 70 – oder 500.000 Zuwanderer im Jahr, so kommt einer der vielen Artikel aus diesem Lager daher, der sicher nicht zufällig in der apodiktischen Art und Weise der Betitelung auf Abwehrreflexe in weiten Teilen der Bevölkerung gegen solche behaupteten Zuwandererzahlen setzt, um dann die andere angeblich alternativlose Alternative durchsetzen und verankern zu können. Der Artikel stützt sich übrigens auf das Frühjahrsgutachten 2018 eines Konsortiums von Wirtschaftsforschungsinstituten. Kristina Antonia Schäfer hat das Thema in ihrem Artikel Rente mit 70: Überfällig oder überflüssig? aufgegriffen:
»Unter Wirtschaftsexperten tobt ein Streit, wie der Kollaps der Rentensysteme abgewendet werden kann. Die einen fordern die Rente mit 70, die anderen halten das für überflüssig - und haben eine Alternative.«
Mit dem Hinweis auf eine Alternative meint sie die Studie Den demografischen Wandel bewältigen: Die Schlüsselrolle des Arbeitsmarkts von Erik Türk et al., die vor kurzem veröffentlicht wurde. Ein Kernpunkt in der Argumentation der gewerkschaftsnahen Wissenschaftler: Viele gängige Prognosen zum demografischen Wandel und seinen Wirkungen auf die Alterssicherung verharrten ohne Not bei „Katastrophen-Szenarien“, konstatieren die Forscher. Zentrale Gründe dafür: Sie schreiben vermeintlich stabile demografische Trends über Jahrzehnte fort, obwohl es signifikante Änderungen gibt. Dabei gibt es ein enormes Beschäftigungspotenzial, was die Folgen für die Rente erheblich verändern würde, wenn es denn erschlossen werden würde.

Freitag, 4. Mai 2018

Land der Schwellenwerte. Das Beispiel "Brückenteilzeit" zwischen sicher gut gemeint und schwellenwertig gemacht


Ein noch ungeschriebenes Buch über die Entwicklungen in der Sozialpolitik und dem damit verbundenen Sozial- und Arbeitsrecht könnte und müsste sich abarbeiten an dem Titel "Land der Schwellenwerte". Auch in diesen Tagen wird man mit diesem Muster an mehreren Fronten konfrontiert. In dem Beitrag Die beabsichtigte Einschränkung der sachgrundlosen Befristung und das ewige Dilemma mit den Schwellenwerten vom 20. Februar 2018 wurde das an dem Beispiel der hoch umstrittenen Frage einer Einschränkung der sachgrundlosen Befristung aufgezeigt. So soll für bestimmte Unternehmen eine Obergrenze der sachgrundlosen Befristung eingeführt werden, wobei das Fallbeil der Begrenzung fällt in Abhängigkeit von einem Schwellenwert, der an die Beschäftigtenzahl des Unternehmens gebunden wird. In Zukunft müssen wir bei Umsetzung der Vereinbarung unterscheiden zwischen Unternehmen bis und über 75 Beschäftigte. Unternehmen bis zu 75 Beschäftigte können weiter theoretisch so viele sachgrundlos befristet einstellen wie sie wollen, das aber wird den Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten dann verwehrt. Für sie soll eine Obergrenze von maximal 2,5 Prozent der Beschäftigten gelten.

Donnerstag, 3. Mai 2018

Sanktionen in der Arbeitslosenversicherung: Wenn die Folgen angeblich "versicherungswidrigen Verhaltens" vor dem Bundessozialgericht landen


Über Sanktionen im Hartz IV-System wurde hier ja schon oft berichtet. Viele warten seit längerem auf eine Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob Sanktionen in der Grundsicherung verfassungsrechtlich zulässig sind oder nicht, wie beispielsweise Sozialrichter aus Gotha meinen. Aber Sanktionen gibt es auch im System der Arbeitslosenversicherung in Form von Sperrzeiten. Und die nehmen zu, folgt man diesem Artikel: Sperrzeiten: Immer mehr Sanktionen in der Arbeitslosenversicherung: »Die Arbeitsagenturen verhängten zwischen Januar und Dezember 2017 rund 810.000 Sperrzeiten gegen Empfänger von Arbeitslosengeld I, rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Damit wurden monatlich etwa acht Prozent der Arbeitslosengeldzahlungen zeitweise aufgehoben. Häufigster Grund ist eine verspätete Meldung vor Beginn der Arbeitslosigkeit.« Durch „versicherungswidriges Verhalten ohne wichtigen Grund“ kann der Arbeitnehmer allerdings einen Teil seines Anspruchs verwirken. Die Arbeitsagenturen verhängen dann Sperrzeiten, in denen kein Arbeitslosengeld I gezahlt wird. Versicherungswidrig verhält sich der Arbeitnehmer, wenn er ein laufendes Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund kündigt, ein Jobangebot oder eine berufliche Eingliederungsmaßnahme, zum Beispiel eine Schulung, ablehnt, eine Maßnahme abbricht, sich nicht ausreichend um eine neue Arbeit bemüht, nicht zu Beratungsterminen oder zu ärztlichen Untersuchungen erscheint (Meldeversäumnis) oder zu spät meldet, dass er arbeitslos werden wird.

Mittwoch, 2. Mai 2018

Der Bumerang-Effekt der "Rente mit ..."-Diskussionen und mal was Handfestes aus der Welt der Tarifverträge

Bestimmte Themen kommen immer wieder - sie werden wie ein Bumerang in die öffentliche Arena geworfen. In der Diskussion über die Zukunft der Rente ist das belegt für die "Rente mit ..."-Debatten. Man darf nicht übersehen - der Ausflug in die Möglichkeit einer abschlagsfreien "Rente mit 63" gab und gibt es nur für einige und auch nur für einen begrenzten Zeitraum, denn die "Rente mit 67" als zukünftiges gesetzliches Renteneintrittsalter ist ja nicht abgeschafft worden, sondern die meisten Arbeitnehmer befinden sich auf diesem Weg und für den Jahrgang 1964, dem geburtenstärksten Jahrgang in diesem Land, wird das dann Wirklichkeit werden, wenn es bis dahin keine Änderungen mehr geben sollte.
Und schon wird bereits daran gearbeitet, diese Grenze weiter nach oben zu verschieben. So kann man im Frühjahrsgutachten 2018 der Wirtschaftsforschungsinstitute lesen:

»Um den Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung nach Einführung der geplanten Leistungsausweitungen langfristig auf 20 Prozent zu deckeln, müsste das Renteneintrittsalter rechnerisch auf über 70 Jahre steigen oder die Zuwanderung jüngerer Erwerbstätiger in jedem Jahr über 500.000 Personen betragen.« (S. 61)

Aber darum soll es hier gar nicht weiter gehen, das wird uns sowieso in den nächsten Monaten wie eine Riesen-Welle treffen. Es soll hier berichtet werden von ganz handfesten Ansätzen der Gewerkschaften, konkret der IG Metall, die Situation der Arbeitnehmer am Rand des Renteneintrittsalters zu verbessern im Sinne eines früheren Ausstiegs aus dem Erwerbsleben.

Dienstag, 1. Mai 2018

Der "Tag der Arbeit" 2018 zwischen Ritualen, Sozi-Dämmerung und gewerkschaftlichen Baustellen, aber auch Nebenbaustellen


Offensichtlich kann man sich auch beim 1. Mai, dem Tag der Arbeit, auf nichts mehr verlassen. In der Vergangenheit waren wenigstens die Krawalle in Berlin gleichsam vorprogrammiert, wie ein seit langem überliefertes und "gepflegtes" Ritual des sinnfreien Protests. Und am Abend des diesjährigen 1. Mai wird aus der Hauptstadt berichtet: »Berlin feiert den Tag der Arbeit beim MyFest, beim MaiGörli und rundherum. Die Revolutionäre Demo verläuft ohne größere Zwischenfälle.« Auch andere Berichte heben hervor: »Berlin hat einen weitgehend friedlichen 1. Mai erlebt: Auch die "Revolutionäre 1.-Mai-Demo" quer durch Kreuzberg hat sich gegen 21 Uhr aufgelöst.«

Ansonsten meldet der DGB: »Zum 1. Mai haben sich bundesweit 340.000 Menschen an den knapp 500 Veranstaltungen und Kundgebungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes beteiligt, die in diesem Jahr unter dem Motto "Solidarität, Vielfalt, Gerechtigkeit" standen.« Und eine dieser Veranstaltungen fand in Koblenz statt - dort war auch die neue SPD-Bundesvorsitzende und SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andrea Nahles, zu Gast. Ein Heimspiel, sollte man glauben. Aber es gibt auch kritische Stimmen: »Die SPD-Chefin müht sich vor Gewerkschaftern in Koblenz, ihr Repertoire abzuspielen. Doch der Funke springt nicht mehr über. Zu tief ist der Graben zwischen der Partei und den Menschen an der Basis«, meint Nikolaus Doll beobachtet zu haben und seinen Artikel unter diese Überschrift gestellt: Gegen den Schatten der Agenda 2010 kommt Nahles nicht an. Offensichtlich können sich die Sozialdemokraten nicht mehr der automatischen Sympathie und Nähe der Gewerkschaftler sicher sein. Zugleich offenbart sich hier auch ein erhebliches Problem der Gewerkschaften selbst: »Andrea Nahles macht bei ihrem einzigen öffentlichen Auftritt am 1. Mai und einem der ersten als neue Vorsitzende der SPD nur einen Fehler. Nach ihrem Grußwort auf der Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Koblenz verabschiedet sie sich von den „Genossinnen und Genossen“. Es heißt „Kollegen“, schließlich ist diese Maifeier keine Partei-, sondern eine Gewerkschaftsveranstaltung.«

Nikolaus Doll meint, dass »sich eine kritische Distanz zwischen den Arbeitnehmervertretern und jener Partei gebildet, die sich als politische Vertreterin der Arbeitnehmer definiert. Eine Kluft ist entstanden. Das sieht man in Koblenz, das kann man spüren.«

Sonntag, 29. April 2018

3,7 Millionen - wohlgemerkt - sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte verdienen weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat. Das hat Folgen, nicht nur heute schon


In den vergangenen Wochen wurde mal wieder intensiv über Hartz IV und dabei auch über die Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung diskutiert und gestritten. Und immer wieder wurde dabei auch darauf hingewiesen, dass es viele Menschen gibt, die arbeiten gehen und knapp oberhalb der Bedarfsgrenzen des Hartz IV-Systems liegen. Und um die sich kaum einer kümmern würde, die aber mit dem kargen Entgelt für ihre Arbeit alleine über die Runden kommen müssen. Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Zahlen, so nüchtern sie daherkommen, eine notwendige Offenbarung, dass wir hier nicht über eine kleine Minderheit sprechen, die mit niedrigen Löhnen abgespeist wird. Die Bundestagsabgeordnete der Linken, Sabine Zimmermann, hat sich in der Fragestunde des Bundestags danach erkundigt, wie viele Menschen denn weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat bekommen für ihre Arbeit - und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat geantwortet. Die Daten aus dieser Antwort sind in der Abbildung visualisiert.

»Nach den jüngsten Zahlen von Ende 2016, neuere Daten liegen nicht vor, waren dies 17,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Deutschland. Im Westen betrug der Anteil 14,7 Prozent, im Osten sogar 31,2 Prozent«, kann man diesem Artikel entnehmen. Das hat natürlich zahlreiche Folgen, die nicht nur heute ihre Wirkung entfalten, sondern die viele in der Zukunft bitter zu spüren bekommen werden.

Samstag, 28. April 2018

Den Finnen geht beim (angeblichen) "Experiment" zum "bedingungslosen Grundeinkommen" (vorsätzlich) die Puste aus und in Deutschland wird dem ganzen Ansatz ein "Sozialstaat 4.0" entgegengestellt

In diesen Tagen wird man im Kontext der merkwürdigen Debatte über eine "Abschaffung von Hartz IV" (vgl. dazu beispielsweise Die abgehobene und letztendlich verlogene Hartz IV-Debatte vom 8. April 2018) immer wieder auf die Vision eines "bedingungslosen Grundeinkommens" angesprochen, mit dem man dann doch das bestehende Grundsicherungssystem ablösen könne. Unabhängig von der eigenen Positionierung bei der Frage, wie man zu der grundsätzlichen Idee bis hin zu einer möglichen (?) Umsetzung steht, wurde man gleichzeitig mit solchen Meldungen konfrontiert: Finnland stellt bedingungsloses Grundeinkommen für Arbeitslose ein: »Fans des bedingungslosen Grundeinkommens hatten große Hoffnung in den Versuch gesetzt. Doch nun lässt die Regierung das Experiment auslaufen«, berichtet Jakob Schulz in seinem Artikel. Der Beitrag bezieht sich sich auf diese Meldung aus dem britischen "Guardian": Finland to end basic income trial after two years: »Government rejects request for funds to expand scheme and plans stricter benefits rules.« Nun wird der eine oder andere schon an dieser Stelle die Stirn runzeln und sich fragen - "stricter benefits rules"? Was hat das noch mit der Bedingungslosigkeit beim Grundeinkommen zu tun, die ja der entscheidende Unterschied ist zu allen anderen heute dominierenden Formen einer eben nicht-bedingungslosen Absicherung?

Donnerstag, 26. April 2018

Nur nicht zu früh freuen: Wenn die nächste Instanz ein wegweisendes Urteil zu Mitbestimmungsrechten bei der Mindestpersonalbesetzung in der Pflege wieder einkassiert

Man kennt das - es gibt Hoffnung und dann wird die wieder zunichte gemacht in der nächsten Runde. So ist das oft in der Sozialpolitik. Sei es, dass man mit einer guten Absicht gestartet ist, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern und am Ende dann ganz woanders landet. Oder in der Rechtsprechung - ein Urteil, oftmals überraschend, lässt hoffen - und dann wird es in der nächsten Instanz wieder kassiert. Davon muss hier berichtet werden in einem Themenfeld, das seit einiger Zeit im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte steht: dem Pflegenotstand in den Pflegeheimen und in den Krankenhäusern.

Dabei geht es gar nicht um die optimale Ausstattung der Pflegeeinrichtungen mit Personal, sondern man beschränkt sich schon ob bewusst oder unbewusst angesichts des eklatanten Personalmangels auf die Frage, ob es Mindestpersonalvorgaben geben soll (und darf) und wenn, wie man diese Untergrenzen realisieren könnte. Eine an sich schon amputierte Debatte, die zudem - analog zum gesetzlichen Mindestlohn - immer die Gefahr in sich trägt, dass eine unterste Grenze auf einmal zu einer Referenz für die "normale" Ausstattung wird.

Mittwoch, 25. April 2018

Der Gesetzgeber will den Selbstständigen mit niedrigen Einkommen bei den Krankenkassenbeiträgen helfen. Zur doppelten Ambivalenz der geplanten Absenkung des Mindestbeitragssatzes durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz


Schon seit langem wird die Absicherung der Selbstständigen in der Sozialversicherung, sowohl in der gesetzlichen Kranken- wie auch in den Rentenversicherung diskutiert. Immer wieder gab es kritische Medienberichte vor allem über die Problematik der hohen, teilweisen extremen Belastung von Selbstständigen mit geringen Einkünften durch den Mindestbeitrag als freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung - zumeist im Zusammenhang mit den stark steigenden Beitragsschulden der Krankenkassen. Die steigen und steigen. So berichtet beispielsweise Florian Staeck unter der Überschrift Kassen laufen 8,2 Milliarden Euro hinterher: »Die vergangene GroKo hat das Problem wachsender Beitragsschulden ausgesessen. Das rächt sich: Der Schuldenberg ist allein im Vorjahr um über zwei Milliarden Euro gewachsen.« Und man kann dem Artikel auch das entnehmen: "Die größten Schulden liefen bei freiwillig Versicherten auf und innerhalb dieser Gruppe dürften vor allem die kleinen hauptberuflich Selbstständigen betroffen sein", so wird Ann Marini, die Sprecherin des Spitzenverbandes der GKV, zitiert. Allgemeine Versicherungspflicht und Beitragsbestimmung passten bei dieser Gruppe oft nicht mit ihrer Lebens- und Einkommenssituation zusammen. "Hier brauchen Krankenkassen wie Versicherte eine rechtliche Anpassung", so Marini. Anders werde man die Spirale aus hohen Grenzen der Beitragsbemessung, unsteten geringen Einnahmen und wachsenden Säumniszinsen nicht in den Griff bekommen. Klare Problembeschreibung, Hinweis auf das, was zu tun wäre - doch bislang wurde das seitens der Verantwortlichen ausgesessen. Aber nun scheint der Gesetzgeber ein Einsehen zu haben und will als eine der ersten Maßnahmen im Bereich der Gesundheitspolitik eine Veränderung der Mindestbemessung auf den Weg bringen.

Montag, 23. April 2018

Ein Schlag ins Gesicht der Pflege, vor allem der Altenpflege. Nach dem Muster: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass

Screenshot BILD Online vom 23.04.2018

»Die Arbeitgeber warnen vor einer Verschärfung des Pflegenotstands, weil die Ausbildung der Pflegekräfte zu anspruchsvoll wird. Viele Bewerber seien damit überfordert, würden die Ausbildung abbrechen.« Das teilt uns Dirk Hoeren in der BILD-Zeitung mit unter der reißerischen und in den üblichen großen Buchstaben gesetzten Überschrift Neues Gesetz überfordert Altenpflege-Azubis! Was soll da mit den armen Azubis passieren, mag der eine oder andere gedacht haben. Und wieso überhaupt warnen hier die Arbeitgeber, die doch ansonsten eher das Schwachmatentum unter den Azubis beklagen? Schauen wir genauer hin.

»Nach dem neuen Pflegeberufegesetz werden die eigenständigen Berufe Altenpfleger, Krankenpfleger und Kinderkrankenpfleger abgeschafft. Ab 2020 soll es nur noch Pflegefachfrau/-mann geben. Sie sollen für alle Bereiche ausgebildet werden – und das auf viel höherem Niveau als bisher.«

Das ist nun schon mal - um es nett zu formulieren - nur in Umrissen richtig. Dazu gleich mehr. Der eigentliche Punkt der Arbeitgeber-Bedenken geht so:

»Laut Ausbildungsverordnung müssen sie z. B. „über ein breites Verständnis von spezifischen Theorien und Modellen zur Pflegeprozessplanung“ verfügen. Und sie sollen „pflegebezogene Daten anhand von pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen erheben und interpretieren“ sowie über „ein integratives Verständnis von psychosomatischen Zusammenhängen verfügen“. Dabei hat über die Hälfte der Altenpflege-Azubis Hauptschulabschluss.«

Und dann wird mit Ingo Kramer der Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) - bislang noch nicht als Pflegeexperte in Erscheinung getreten - höchstselbst zitiert:

„Wir brauchen junge Menschen mit normalen Schulnoten, aber viel Herzenswärme und Geduld gerade in der Altenpflege. Wenn wir sie mit Anforderungen eines Studiums ‚Medizin light‘ abschrecken und überfordern, verschärfen wir den Pflegenotstand.“

Man kann sich vorstellen, wie an dieser Stelle einer Menge Menschen aus der Pflege die Hutschnur hochgeht. Denn die Stoßrichtung der Arbeitgeber-Ausführungen liegt nun wirklich auf der Hand: Man macht sich offensichtlich erhebliche Sorgen um die Personalbeschaffung für die Altenpflege. Und dafür gibt es gute Gründe.

Samstag, 21. April 2018

Wird ein "staatlich organisierter Raub" endlich beendet? Die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten ist mal wieder Thema im Bundestag

Blicken wir zurück in die Zeiten der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder, konkret in das Jahr 2004. Zu Beginn dieses Jahres trat das "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" in Kraft. Seinerzeit waren die Sozialkassen klamm und die rot-grüne Bundesregierung suchte fieberhaft nach neuen Einnahmequellen. Unter der damals zuständigen Ministerin Ulla Schmidt (SPD) wurde auf der Suche nach zusätzlichen Geldern für die Gesetzliche Krankenversicherung die volle Beitragspflicht für Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt – und das auch rückwirkend für alle Altverträge.

Dass das als ein massiver Vertrauensbruch von den dadurch Betroffenen wahrgenommen wurde und wird, überrascht jetzt nicht wirklich. Die von den Betroffenen als kalte Enteignung wahrgenommene Doppelverbeitragung wird von ihnen - und beispielsweise vom Verein Direktversicherungsgeschädigte - seit Jahren immer wieder kritisiert und eine Korrektur eingefordert.

Freitag, 20. April 2018

Reicht eine in der Nacht oder müssen es mehr sein? Die finstere Realität bei den (Nicht-)Personalschlüsseln in Pflegeheimen

Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages hat am 18. April 2018 eine öffentliche Anhörung durchgeführt zum Thema "Pflegepersonalmangel in den Krankenhäusern und in der Altenpflege". Und damit ein derzeit überall diskutiertes Problem aufgegriffen. Auslöser waren in diesem Fall  je zwei Anträge der Fraktionen Die Linke ( Drs. 19/30, Drs. 19/79) und Bündnis 90/Die Grünen ( Drs. 19/446, Drs. 19/447), die darauf abzielen, die Personalausstattung in der Pflege zu verbessern und damit auch die Arbeitsbedingungen der Pflegefachkräfte. Dazu wird eine verbindliche Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen eingefordert. Zudem sprechen sich Grüne und Linke dafür aus, den Pflegevorsorgefonds umzuwidmen oder aufzulösen und mit dem Geld das Pflegepersonal aufzustocken. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag ein Sofortprogramm Pflege mit 8.000 neuen Fachkraftstellen in Pflegeeinrichtungen vereinbart - eine Ankündigung, die in den vergangenen Wochen heftig debattiert wurde, zum einen angesichts der von vielen kritisierten Unterdimensionierung vor dem Hintergrund der fehlenden Pflegekräfte insgesamt und zum zweiten, da bereits im bestehenden System in den Pflegeheimen mehr als 17.000 offene Stellen gar nicht besetzt werden können, da es an Bewerber/innen mangelt.

Die Ergebnisse der Anhörung sind nun wirklich nicht überraschend: »Gesundheits- und Sozialexperten sind sich einig: In der Kranken- und Altenpflege werden mehr Fachkräfte gebraucht.« Die Kritik wird seit langem vorgetragen: »Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist die Pflegeversorgung ,,am Limit". Arbeitsverdichtung und chronischer Personalmangel bestimmten den Alltag der Pflegekräfte. In der Folge drohten vermehrt Behandlungs- und Pflegefehler. Verbindliche Personalschlüssel seien überfällig, wobei eine gute Pflege an den Bedürfnissen der Patienten zu orientieren sei und nicht an Mindestanforderungen.« Das zieht sich durch fast alle schriftliche Stellungnahmen der Organisationen und Einzelsachverständigen.

Mittwoch, 18. April 2018

Ein ordentlicher Schluck aus der Pulle, sagen die einen. Na ja, halb leeres Glas, sagen die anderen: Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen


Habemus Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst - also für die Angestellten bei Bund und in den Kommunen und sofern die Gremien das auch noch abnicken. Und das sei den folgenden Ausführungen gleich vorangestellt - offensichtlich benötigt man ein Master-Studium, um die filigranen Verästelungen des Verhandlungsergebnisses erfassen, geschweige denn durchdringen zu können. Schauen wir uns die Einschätzung von Frank Bsirske, dem Noch-Vorsitzenden der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ( ein Gewerkschaftstag wird im kommenden Jahr über seine Nachfolge entscheiden) an: »Als „bestes Ergebnis seit vielen Jahren“ hat Verdi-Chef Frank Bsirske die Tarifvereinbarung bezeichnet, auf den sich Gewerkschaften, Bund und Kommunale Arbeitgeber in der Nacht zum Mittwoch geeinigt haben. In drei Stufen und bei einer Laufzeit von 30 Monaten soll es für die 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen und des Bundes ein Plus von 7,5 Prozent geben – allerdings nur „im Durchschnitt“.« Das Zitat stammt aus dem Artikel Tarifabschluss behandelt nicht alle gleich von Stefan Sauer. Seine Quintessenz, bevor er sich über die Details des Abschlusses beugt: »Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst ist hochkomplex. Er begünstigt die unteren und oberen Gehaltsstufen, in der Mitte sieht es nicht ganz so gut aus.« Es hört sich nicht nur komplex an, es ist im vorliegenden Fall auch wahrlich kompliziert.

Dienstag, 17. April 2018

Alte Muster: Damit die "Hartz IV-Debatte" nicht aus dem Ruder läuft, muss man "die" einen gegen "die" anderen in Stellung bringen. Und dann kann man im Windschatten etwas ganz anderes ansteuern

Am 8. April 2018 habe ich den Beitrag Die abgehobene und letztendlich verlogene Hartz IV-Debatte so begonnen: »Jetzt wird das Thema durch die Talkshows getrieben - oftmals ein guter Indikator, dass der Höhepunkt einer den Gesetzen der Erregungs- und Aufmerksamkeitsökonomie folgenden öffentlichen Debatte überschritten wurde und dass das Thema demnächst im medialen Mülleimer landet, weil bereits die nächste Sau darauf wartet, durch das Dorf hecheln zu müssen.«

Vorher aber wartet offensichtlich und wieder einmal ein anderer, inhaltlich und menschlich höchst relevanter Mülleimer. Es geht um den Versuch, die "Hartz IV"-Debatte, bei der man mit Abschaffungsvisionen gestartet ist und bei dem die "Ernsthaften"-Fraktion in der Diskussion zumindest versuchen, substanzielle Verbesserungsvorschläge in den öffentlichen Raum zu stellen (vgl. für derartige Bemühungen stellvertretend die Beiträge Was an Hartz IV wirklich abgeschafft gehört von Florian Diekmann und Ken Loach statt Alex Dobrindt von Sebastian Puschner), einerseits wieder runterzuholen, was die Aufgabe der "Rückzieher- und Abkühler"-Fraktion ist, für die stellvertretend der neu zuständige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) steht, der sich jetzt semantisch (und damit auf Zeit spielend) in die Prüfwolke zurückgezogen hat, um die anfänglich wohl reichlich visionären Äußerungen aus seiner Partei, Hartz IV könne abgeschafft werden, wieder auf den Boden der GroKo- und eigenen Agenda-Realität zu holen, also soweit zu verdünnen und die Leute hinzuhalten, dass endlich die nächste Sau zu rennen beginnt und man das Thema los werden kann. Das wird dann sekundiert durch emotionslos daherkommende Basta-Versuche des Vizekanzlers Olaf Scholz (SPD) - Scholz will Hartz IV behalten -, was dann nur noch getoppt wird von den aus seiner Sicht völlig verständlichen, aber von der Außenwirkung her verheerenden Statement der "Genervten", für die der SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil steht, der es zu so einer Headline gebracht hat: "Die Agenda-2010-Debatte langweilt mich" (vgl. dazu die Auseinandersetzung von Tom Strohschneider in seinem Artikel Der gelangweilte Herr Klingbeil, die SPD und die Agenda-Reformen). Hier geht es letztendlich nur noch darum, das Spielfeld möglichst schnell wieder zu verlassen, weil man als SPD angesichts der gegebenen Rahmenbedingungen hier keinen Blumentopf gewinnen kann (selbst wenn man richtige Ideen für Verbesserungen hätte, weil die immer an der Unionsfront in der Regierung abprallen würden) und man so eher erneut die Frustrationen der anderen, die immer noch hoffen, ernten würde.

Sonntag, 15. April 2018

Wieder einmal: Von gut gemeinten Verbesserungen für pflegende Angehörige, diesmal bei der Rente. Und einem nicht nur rechnerischen Irrgarten als Folge bürokratischer Differenzierung


Je ausgereifter die sozialpolitischen Systeme werden, desto undurchschaubarer werden die Regelungen in diesen höchst ausdifferenzierten Systemen. Denn auf die seit Jahrzehnten bestehenden Regelungen werden zum einen immer weitere Detailregelungen raufgepackt, ohne - was eigentlich notwendig wäre - hin und wieder eine Generalrevision vorzunehmen, um die zwischenzeitlich zahlreich entstandene Schnittstellenprobleme zu reduzieren oder gar zu beseitigen. Diese Fundamentalproblematik paart sich dann mit dem besonderen deutschen Merkmal einer - gut gemeinten - Produktion von Einzelfallgerechtigkeit bzw. dem Wunsch, unterschiedliche Belastungen auch unterschiedlich abzubilden. Das führt dann aber nicht nur auf Seiten der eigentlich positiv davon Betroffenen dazu, dass sie oftmals gar nicht wissen (können), dass es diese oder jene Regelung für sie gibt, auch die, die sie beraten sollen, sind mehr mit ihrer Fortbildung beschäftigt (oder resignieren). Und dann muss man bedenken, dass es einen Unterschied macht, ob man etwas bekommen kann und ob das auch wirklich angeboten wird.

Dieses generelle und beklagenswerte Muster im deutschen Sozialstaat kann man immer wieder bei den pflegenden Angehörigen beobachten. Über deren gesamtgesellschaftliche Bedeutung - mehr als 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt - und den immer wieder berichteten enormen Belastungen dieser sich oftmals aufopfernden Menschen muss hier weiter gesprochen werden. Es gibt zahlreiche und gute Gründe, die in Sonntagsreden beschworene "Pflegeressource" Angehörige zu pflegen und zu fördern (wobei "Pflegeressource" ein sich selbst offenbarender Terminus aus der Debatte über die Pflege ist). Folglich hat der Gesetzgeber in den zurückliegenden Jahren immer wieder - und das sei hier vorangestellt: sicher mit besten Absichten - versucht, unterstützende Regelungen für die pflegenden Angehörigen in die Welt zu setzen. Man denke hier nur an die Regelungen zur Pflegezeit oder Familienpflegezeit, deren Inanspruchnahme aber im molekularen Bereich gemessen werden muss. Gut gemeint ist bekanntlich gerade in der Sozialpolitik nicht immer gut gemacht, sondern man landet tatsächlich oftmals ganz woanders.

Samstag, 14. April 2018

Wir haben doch nur gefragt ... Der Missbrauch einer Kleinen Anfrage im Bundestag. Aus den Untiefen der AfD-Welt, über Menschen mit Behinderungen und ein mehr als nur ungutes Gefühl

Die Sprache kann bekanntlich eine Waffe sein. Von einer furchterregenden, angsteinflößenden Waffe bis hin zu einem filigranen Stichwerkzeug, das man gezielt ansetzen muss, um verheerende Wirkungen zu entfalten. Mit Sprache kann man aber auch spielen und Worte in verschiedensten Relationen zum Strahlen bringen - oder am anderen Ende in nüchtern daherkommender technischer Diktion die Reduktion der unaufhebbaren Individualität jedes Menschen im Sinne einer Transformation zu einer Sache, einem Ding vorantreiben. Den Menschen zu entmenschlichen. Ihn zu einem Produkt von etwas einzudampfen.

Vor allem kann man mit der Sprache polarisieren und teilweise reflexhafte und damit erwartbare Reaktionen auslösen, an denen man sich dann wieder abarbeiten kann. Zuweilen wird man auch überrascht von den Effekten und behauptet dann gerne angebliche Missverständnisse, die sich auf der anderen Seite Bahn gebrochen haben. Oder man skandalisiert. Wir erleben das gerade auf einer bestimmten Ebene im Kontext mit der Verleihung des Echo-Preises an Kollegah und Farid Bang und die von vielen Seiten vorgetragenen Vorwurf, dass man den beiden eine antisemitische Haltung vorwerfen muss, ausgelöst durch die Punchline “Mein Körper [ist] definierter als ein Auschwitzinsasse”. Mit Blick auf den Echo-Preis ist das eine seltsame Argumentation, denn der Echo ist schließlich "ein Preis...der auf Verkaufszahlen basiert" (Vorstandssprecher Florian Drücke) und denen ist es egal, ob man die seriös oder abgründig realisiert hat. Dabei ist die Sache mit Blick auf den Rapper Kollegah weitaus schlimmer (geworden), wie das Leon Dische Becker in seinem differenzierten Artikel Schmocktransformation ausführlich entfaltet hat.

Aber hier soll es um etwas anderes gehen - um Menschen mit schweren Behinderungen. Die unsere besondere Fürsorge bedürfen, die oftmals völlig schutz- und wehrlos sind. Und - da ist eine Verbindungslinie zu dem Thema Antisemitismus, das (nicht nur) in dunkle Jahrzehnte zurückreicht - diese Menschen wurden in der Vergangenheit mit einer abgrundtiefen Konsequenz stigmatisiert, mit Worten und dann mit Taten ausgesondert und "entsorgt". Wiederholt sich die Vergangenheit nie wieder?

Freitag, 13. April 2018

Die einen fallen sehr weich, die vielen anderen hart. Die Belegschaft von Kaufhof soll das Unternehmen vor der Insolvenz retten


»Kauf- und Warenhäuser sind Einzelhandelsgeschäfte, die ein breites Warensortiment auf großer Fläche (in der Regel ab 3.000 Quadratmeter Verkaufsfläche) für Endverbraucher vorhalten. Als letzte große Unternehmen sind in Deutschland nach einer langen Konsolidierungsphase Karstadt und Galeria Kaufhof verblieben.« So beginnen die Hinweise zum Thema Kauf- und Warenhäuser in Deutschland auf der Statista-Seite. Und weiter erfahren wir: »Historisch entwickelten sich Kauf- und Warenhäuser im Tandem mit der Industrialisierung. Die innerstädtischen Konsumtempel verdrängten kleinere Facheinzelhändler durch ihre stärkere Einkaufsmacht und wurden zu einem Symbol der entstehenden Konsumgesellschaft. Diese Stellung haben sie in den letzten Jahrzehnten eingebüßt.« Das schlägt sich auch in den nackten Zahlen nieder: »Der Branche laufen die Kunden davon. Galeria Kaufhof hat nach Schätzungen ... zwischen 2013 und 2016 etwa zwei Millionen Kunden verloren, Karstadt knapp eine Million Kunden.« Man könnte auf die Idee kommen, dass wir hier mit einem Auslaufmodell konfrontiert sind und der Untergang gleichsam unaufhaltsam erscheint.

Donnerstag, 12. April 2018

Neue Zahlen zu den Sanktionen im Hartz IV-System: Die Relativierung eines eigentlich unrelativierbaren Existenzminimums und die erneuten Vorstöße für kleine Korrekturen im System


Das Thema Sanktionen im Hartz IV-System erhitzt die Gemüter seit langem. Auch hier wurde immer wieder über die Sanktionen und die Debatte über Sinn und Unsinn dieses Instrumentariums berichtet. Immerhin geht es hier nicht um die Frage, ob jemand ein Bußgeld zahlen muss, sondern Menschen werden Leistungen gekürzt, die das soziokulturelle Existenzminimum abdecken sollen. Darunter dürfe es also eigentlich nicht weniger geben. Bei sanktionierten Hartz IV-Empfängern wird das aber vollzogen, in einigen tausend Fällen gibt es sogar eine "Vollsanktionierung", was bedeutet, dass alle Leistungen der Jobcenter eingestellt werden (vgl. dazu den Beitrag Sanktionen und Mehrfachsanktionen gegen das Existenzminimum der Menschen in der Willkürzone und der Hinweis auf ein (eigentlich) unverfügbares Grundrecht vom 3. November 2016.

Und nun werden wir mit solchen Meldungen konfrontiert: Mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher: »Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Strafen leicht gestiegen – auf knapp 953.000. Das waren rund 13.700 mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mitteilte.« Nun muss man gleich an dieser Stelle anmerken, dass die "normalen" Bürger meist unbewusst eine ganz konkrete Vorstellung haben hinsichtlich dessen, was sich hinter den Sanktionen im Hartz IV-System verbirgt - nämlich Menschen, die Leistungen beziehen und die sich vor Arbeit drücken, in dem sie eine ihnen angebotene Arbeit ablehnen. Das mag auch erklären, warum Sanktionen aufgrund eines solchen Verhaltens durchaus auf einen breiten Resonanzboden in der Bevölkerung stoßen.

Dienstag, 10. April 2018

Über das unauflösbare Dilemma zwischen Bedürftigkeit und Vermögen in einer steuerfinanzierten bedürftigkeitsabhängigen Sozialhilfe oder: Wenn Politiker mal eben die Systemfrage stellen

Grundsätzlich ist die Sache relativ einfach: Sozialhilfe bzw. Grundsicherung kann man bekommen, wenn man nichts (mehr) hat. Wenn aber Einkommen und vor allem wenn Vermögen vorhanden ist, dann muss man darauf zurückgreifen, bevor der Staat bzw. die Gemeinschaft der Steuerzahler helfend einspringen. Also erst einmal verwerten, was da ist und dann auf die Hilfe der anderen vertrauen können. Im Kern geht es um die Vorstellung und die konkrete Voraussetzung von Bedürftigkeit, die gegeben sein muss, bevor das Existenzminimum von anderer Seite gesichert werden muss.


Der Gesetzgeber hat das im SGB II so formuliert: Im § 7 Abs. 1 Nr. 3 dieses Gesetzes findet man den Hinweis, dass Leistungen der Grundsicherung Personen erhalten, die "hilfebedürftig sind". Zum Begriff der Hilfebedürftigkeit wird dann im § 9 SGB II ausgeführt:

»(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebender Partnerin oder lebenden Partners zu berücksichtigen ... 5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.«

Es geht bei der Grundsicherung eben um eine "bedürftigkeitsabhängige Leistung" - das ist der elementare Unterschied beispielsweise zu einer Versicherungsleistung wie dem Arbeitslosengeld I (oder der Altersrente), die ausgezahlt werden, ohne dass der Einkommens- und Vermögenshintergrund des Leistungsempfänger irgendeine Rolle spielt. Der geht die Versicherung nichts an.

Montag, 9. April 2018

Der Mangel an (bezahlbarem) Wohnraum in trockenen Zahlen mit viel individueller Not und gesellschaftlichen Sprengsatz dahinter


In Deutschland gibt es 77 Großstädte, in denen jeweils mehr als 100.000 Einwohner leben. Und in den vergangenen Jahren wird immer öfter von der gerade in den wachsenden Großstädten grassierenden Wohnungsnot berichtet. Nehmen wir als ein Beispiel Berlin, die Stadt hat mittlerweile gut 3,7 Millionen Einwohner. Allein im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der offiziellen Einwohner um 41.000 erhöht. Darunter sind zum einen Menschen, die berufsbedingt nach Berlin kommen und sich mit ihren Einkommen auch hohe Mieten leisten können, aber eben auch viele Menschen, die nur sehr niedrige Einkommen haben oder vollständig auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Und beide Gruppen suchen Wohnraum. Während die einkommensstärkeren Zugezogenen das Preisniveau in Berlin nach oben treiben, wird es für die unten immer schwieriger, überhaupt eine halbwegs finanzierbare Bleibe finden zu können.

Eine neue Studie, gefördert von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, hat das, was überall empfunden und wahrgenommen wird, in Zahlen gegossen - die zunehmende Wohnungsnot. Die Befunde sind beunruhigend: »n den 77 deutschen Großstädten fehlen gut 1,9 Millionen bezahlbare Wohnungen, darunter etwa 1,4 Millionen günstige Apartments unter 45 Quadratmetern für Einpersonenhaushalte ... Gemessen an den finanziellen Möglichkeiten der lokalen Bevölkerung besteht ein besonders großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum einerseits in einwohnerstarken Städten mit vielen Niedrigverdienern (etwa Berlin, Leipzig, Dresden), andererseits in Großstädten mit hohem Mietniveau (z.B. München, Stuttgart, Düsseldorf)«, kann man dieser zusammenfassenden Meldung zur neuen Studie entnehmen: In Deutschlands Großstädten fehlen fast zwei Millionen bezahlbare Wohnungen: »Konkret fehlen in Berlin mit rund 310.000 bundesweit die meisten bezahlbaren Wohnungen. Es folgen Hamburg mit einer Lücke von 150.000, Köln mit 86.000 und München mit 78.000 Wohnungen. Doch selbst in Großstädten mit relativ kleinen „Versorgungslücken“ wie Moers, Wolfsburg, Koblenz oder Ulm überschreitet der Bedarf an günstigen Wohnungen das Angebot jeweils um mehrere tausend.«

Sonntag, 8. April 2018

Die abgehobene und letztendlich verlogene Hartz IV-Debatte


Jetzt wird das Thema durch die Talkshows getrieben - oftmals ein guter Indikator, dass der Höhepunkt einer den Gesetzen der Erregungs- und Aufmerksamkeitsökonomie folgenden öffentlichen Debatte überschritten wurde und dass das Thema demnächst im medialen Mülleimer landet, weil bereits die nächste Sau darauf wartet, durch das Dorf hecheln zu müssen.
Dabei gäbe es wahrlich viele Gründe, über das Thema Hartz IV zu streiten und ernsthaft über Alternativen oder wenigstens doch substanzielle Korrekturen zu streiten. Wir reden hier nicht über irgendeinen Orchideen-Bereich, sondern um den letzten Außenposten unseres Sozialstaats, von dem allerdings eine Menge Menschen betroffen und abhängig sind. Um es genau zu beziffern: 5.950.000. So viele Menschen haben im März 2018 Leistungen aus dem Grundsicherungssystem bezogen. Und schon der etwas genauere Blick auf die Zahlen wird den einen oder anderen irritieren. Von den gut sechs Millionen "Hartz IV-Beziehern" - im Technokraten-Deutsch werden die "Regelleistungsberechtigte" genannt - waren 4,3 Mio. (71,6 Prozent)  erwerbsfähig, davon sind 1,6 Mio. (37,5 Prozent) als arbeitslos bei einem Jobcenter gemeldet.

Irritieren wird das den einen oder anderen, weil in der öffentlichen Debatte - ob bewusst oder unbewusst - in der Regel diese Gleichung aufgemacht wird: Hartz IV-Bezieher = Arbeitslose = Langzeitarbeitslose. Die gehören auch dazu, sie sind aber noch nicht einmal die Mehrheit derjenigen, die sich unter dem weiten Dach des Grundsicherungssystems versammelt haben bzw. dort Unterschlupf suchen müssen.