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Donnerstag, 3. Mai 2018

Sanktionen in der Arbeitslosenversicherung: Wenn die Folgen angeblich "versicherungswidrigen Verhaltens" vor dem Bundessozialgericht landen


Über Sanktionen im Hartz IV-System wurde hier ja schon oft berichtet. Viele warten seit längerem auf eine Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob Sanktionen in der Grundsicherung verfassungsrechtlich zulässig sind oder nicht, wie beispielsweise Sozialrichter aus Gotha meinen. Aber Sanktionen gibt es auch im System der Arbeitslosenversicherung in Form von Sperrzeiten. Und die nehmen zu, folgt man diesem Artikel: Sperrzeiten: Immer mehr Sanktionen in der Arbeitslosenversicherung: »Die Arbeitsagenturen verhängten zwischen Januar und Dezember 2017 rund 810.000 Sperrzeiten gegen Empfänger von Arbeitslosengeld I, rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Damit wurden monatlich etwa acht Prozent der Arbeitslosengeldzahlungen zeitweise aufgehoben. Häufigster Grund ist eine verspätete Meldung vor Beginn der Arbeitslosigkeit.« Durch „versicherungswidriges Verhalten ohne wichtigen Grund“ kann der Arbeitnehmer allerdings einen Teil seines Anspruchs verwirken. Die Arbeitsagenturen verhängen dann Sperrzeiten, in denen kein Arbeitslosengeld I gezahlt wird. Versicherungswidrig verhält sich der Arbeitnehmer, wenn er ein laufendes Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund kündigt, ein Jobangebot oder eine berufliche Eingliederungsmaßnahme, zum Beispiel eine Schulung, ablehnt, eine Maßnahme abbricht, sich nicht ausreichend um eine neue Arbeit bemüht, nicht zu Beratungsterminen oder zu ärztlichen Untersuchungen erscheint (Meldeversäumnis) oder zu spät meldet, dass er arbeitslos werden wird.

Mittwoch, 28. Februar 2018

"Keine Atempause. Geschichte wird gemacht. Es geht voran". Das würden sich manche wünschen vom Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der umstrittenen Sanktionen im Hartz IV-System


Die älteren Semester werden sich noch an das Lied "Ein Jahr (Es geht voran)" der Band Fehlfarben erinnern. "Keine Atempause, Geschichte wird gemacht, es geht voran" - so heißt es in dem Song aus der Zeit zu Beginn der 1980er Jahre. Genau das wünschen sich manche auch mit Blick auf wahrhaft existenzielle Fragen des Lebens - beispielsweise hinsichtlich der Frage nach einer verfassungsrechtlichen Existenzberechtigung der das Existenzminimum kürzenden oder gar vollständig versagenden Sanktionen der Jobcenter gegenüber Leistungsberechtigten im Hartz IV-System. Darüber wurde hier schon in vielen Artikeln ausführlich berichtet.

Nun richten viele ihre Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht, denn das muss sich nach längerem Widerstand aufgrund der Hartnäckigkeit von Sozialrichtern aus Gotha mit dieser Frage beschäftigen und eine Entscheidung treffen: »Vorlage zu der Frage, ob die Sanktionsregelungen in § 31a in Verbindung mit §§ 31 und 31b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ... mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG Sozialstaatlichkeit und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und mit Art. 12 GG vereinbar sind.« Kurzum - sind die Sanktionen verfassungswidrig oder nicht?
Nun ist es mit der Hoffnung ja immer so eine Sache, manchmal wird sie schnell zerstört und zuweilen lässt man die Hoffnungsträger ziemlich lange zappeln, böse Zungen behaupten dann vorwurfsvoll: das Anliegen verhungert am ausgestreckten Arm.

Sonntag, 31. Dezember 2017

Go Austria, Hartz. Was für eine Bescherung: Kurz IV

Während Deutschland noch auf den Beginn von irgendwelchen Koalitionsverhandlungen wartet und darüber nachdenken kann, welche Vorteile eine regierungslose Zeit hat (beispielsweise keine halbgaren oder sogar das bestehende Durcheinander potenzierende sozialpolitische Gesetzgebung erdulden zu müssen), haben die Nachbarn in Österreich nicht nur nach uns gewählt, sondern mittlerweile auch eine neue Regierungskoalition aus ÖVP und FPÖ bekommen. Wobei die alte Tante ÖVP für den Wahlkampf kurzerhand in "Liste Sebastian Kurz" umgespritzt wurde und jetzt als "Neue Volkspartei" firmiert. Namen werden halt immer beliebiger und auf das reduziert, was sie sind: Marketing-Instrumente. Nun soll es in diesem Beitrag nicht um eine generelle Einordnung der seit dem 18. Dezember 2017 im Amt befindlichen neuen Bundesregierung gehen, die von vielen Beobachtern vor allem angesichts der Regierungsbeteiligung der FPÖ mehr als kritisch gesehen wird. Sondern hier soll es um die Frage gehen, ob und in welcher Form die Österreicher ein Modell aus Deutschland importieren, dass hier bei uns mehr als umstritten ist, um das mal vorsichtig zu formulieren. Anders gesagt: Ist die österreichische Sozialpolitik auf dem Weg in einen Hartz IV-Staat?

Mittwoch, 22. März 2017

Zustimmung zum "Arbeitslosengeld Q" und noch eine Portion mehr. Der DGB Bundesvorstand fordert "umfassenderes Konzept"

Der Kanzlerkandidat und neue Vorsitzende der SPD hat in den vergangenen Wochen neben emotionalen Wellen einige Steinchen in den großen Teich der Arbeitsmarktpolitik geworfen, die sogleich als "fundamentale Infragestellung der Agenda 2010" eingeordnet wurden, was sie aber nicht sind. Dabei ging und geht es neben der geforderten Abschaffung der sachgrundlosen Befristung um eine in Aussicht gestellte Verlängerung der maximalen Bezugsdauersdauer von Arbeitslosengeld I in der Arbeitslosenversicherung für ältere Arbeitslose (vgl. dazu Am Welttag für soziale Gerechtigkeit mehr Gerechtigkeit für (ältere) Arbeitslose? Martin Schulz und der alte Wein in alten Schläuchen vom 20. Februar 2017) und die dann nachgeschobene Konkretisierung in Form einer Verbindung der Verlängerung der Bezugsdauer mit einer Weiterbildungsmaßnahme und der Einführung eines "Rechtsanspruchs auf Weiterbildung" für die Arbeitslosen (vg. dazu den Beitrag Schon wieder alter Wein? "Arbeitslosengeld Q" für einen längeren Arbeitslosengeld-Bezug. Ein Rechtsanspruch - auf was? - und eine Behörde für Qualifizierung werden in Aussicht gestellt vom 5. März 2017). Nun hat sich der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zu Wort gemeldet und Forderungen nach einem "umfassenderen Konzept" veröffentlicht.

Montag, 20. Februar 2017

Am Welttag für soziale Gerechtigkeit mehr Gerechtigkeit für (ältere) Arbeitslose? Martin Schulz und der alte Wein in alten Schläuchen

Die Vereinten Nationen haben den heutigen 20. Februar zum "Welttag der sozialen Gerechtigkeit" ausgerufen. Das diesjährige Motto lautet: "Preventing conflict and sustaining peace through decent work”. Anständige Arbeit also, um Konflikte zu vermeiden und den Frieden zu sichern. Absolut richtig und sicher angesichts der Bedeutung der Erwerbsarbeit für Einkommen und soziale Sicherung nur zu unterstreichen. Bleibt man auf dieser Meta-Ebene, werden das viele unterschreiben und unterstützen können. Anders sieht es schon aus, wenn man genauer nachfragt, was man denn unter "Gerechtigkeit" konkret zu verstehen hat. Ein ganz eigenes Thema, an dem sich nicht nur große Philosophen die Zähne ausgebissen haben. Aber man kann es ja auch ganz handfest untersuchen, wenn man parallel zum Welttag aus der anlaufenden deutschen Wahlkampfmaschinerie ein praktisches Beispiel geliefert bekommt, wie mit (scheinbaren?) Gerechtigkeitsargumenten sozialpolitisches Regelwerk im Sinne einer notwendigen Veränderung adressiert wird. Und der Hinweis auf den anlaufenden Wahlkampf verweist zugleich auf die Vorsichtsregel, dass es möglicherweise gar nicht so sehr um die konkreten Inhalte geht, sondern den Gesetzen der politischen Psychologie folgend um die Adressierung bestimmter Gerechtigkeitsvorstellungen bei den (potenziellen) Wählern. Schauen wir also genauer hin.

Dienstag, 3. Januar 2017

Wohin nur mit dem Geld? 4,9 Mrd. Euro. Die Bundesagentur für Arbeit "erwirtschaftet" einen Milliardenüberschuss in der Arbeitslosenversicherung


Es wird ja immer über "zu wenig" Geld und rote Zahlen geklagt. Da kommt so eine Meldung doch wirklich wie eine erfreuliche Ausnahmeerscheinung daher: »Der Überschuss für das abgeschlossene Jahr liege bei 4,9 Milliarden Euro, sagte BA-Chef Frank-Jürgen Weise der Deutschen Presse-Agentur. Die Nürnberger Bundesbehörde hatte ursprünglich nur mit 1,8 Milliarden Euro gerechnet. Die Rücklagen ... erhöhten sich damit auf 10,96 Milliarden Euro. Die Bundesagentur, die sich mit Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert, kommt damit - anders als in früheren Jahrzehnten - weiterhin ohne staatliche Zuschüsse aus. „Die Zahlen zeigen, dass wir gut gewirtschaftet haben“, meinte Weise.« So jedenfalls der Artikel Bundesagentur für Arbeit erwirtschaftet Milliarden-Überschuss, wobei in der Artikelüberschrift das "erwirtschaftet" nicht in Anführungszeichen gesetzt wurde, wie man es hätte tun müssen. Das Bild bleibt hängen: Frank-Jürgen Weise, der demnächst den Chefsessel der Bundesagentur für Arbeit verlassen wird, hatte wieder einmal vollen "Erfolg" und kann mit dem Nimbus des hoch effizienten Verwaltungsmanagers in den Ruhestand oder was auch immer abtreten.

Mittwoch, 26. August 2015

Auf der Rutschbahn direkt in Hartz IV. Mehr als jeder fünfte Beschäftigte ist davon bei Arbeitslosigkeit betroffen. Was ein wenig helfen würde und wo die (System-)Grenze ein Dilemma ist

Also "normalerweise" sollte es so sein, dass das Risiko der Erwerbsarbeitslosigkeit durch "vorrangige" Sicherungssysteme aufgefangen wird, also durch die Arbeitslosenversicherung und nicht durch eine bedürftigkeitsabhängiges Fürsorgesystem wie Hartz IV. Mittlerweile haben sich diese Verhältnisse umgekehrt und fast 70% der registrierten Arbeitslosen befinden sich im Grundsicherungssystem (SGB II), während etwas mehr als 30% im Versicherungssystem (SGB III) abgesichert sind. Das hängt auch damit zusammen, dass aufgrund der Veränderungen in den unteren Etagen des Arbeitsmarktes seit Mitte der 1990er Jahre - vor allem deren Ausbreitung und der für viele dauerhaften Exklusion von stabileren Formen der Beschäftigung - die Voraussetzungen für den Bezug von Versicherungsleistungen nicht oder immer seltener erfüllt werden (können), wie beispielsweise die notwendige Vorbeschäftigungszeit innerhalb einer vom Gesetzgeber festgelegten Rahmenfrist, um beim Eintritt des "Schadensfalls" Arbeitslosigkeit Leistungen zu bekommen.
Das führt dann zu solchen Meldungen, die auf eine neue Auswertung der Zugangsdaten in Arbeitslosigkeit beruhen, die vom DGB in regelmäßigen Abständen vorgenommen wird: Jeder fünfte Beschäftigte rutscht bei Arbeitslosigkeit sofort in Hartz IV: »Demnach waren in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres 264.000 Beschäftigte schon zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit auf Hartz IV angewiesen. Das waren 21,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Jobverlust. Besonders angespannt ist die Lage in der Zeitarbeitsbranche. Dort wurden im ersten Halbjahr 183.000 Arbeitkräfte entlassen. Davon waren rund 68.000, also 37 Prozent, direkt im Anschluss auf staatliche Grundsicherung angewiesen.«

Sonntag, 26. Juli 2015

Hartz IV-Austria ante portas? Österreich soll am deutschen Hartz IV-Wesen genesen. Für so einen Vorschlag gibt es Fassungslosigkeit und viel Kritik

Deutschland ist bekanntlich eine weltmeisterliche Exportmaschine - und offensichtlich gehen nicht nur Autos der Premiumklasse, Maschinen aus dem Schwabenland, Chemieprodukte für Landwirtschaft und Kriegsführung über den Ladentisch, sondern auch politische Vorlagen. Griechenland muss das gerade erleben - und jetzt werden aus unserem Nachbarland Österreich Importwünsche hinsichtlich eines der in Deutschland selbst umstrittensten sozialpolitischen Produkte der jüngeren Vergangenheit angemeldet: Hartz IV.

Konkret geht es nicht um irgendwelche Hinterbänkler, die das Sommerloch füllen wollen, sondern um den österreichischen Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP), der in einem Interview so zitiert wird: »Es ist auch deshalb schwer, Arbeitskräfte zu finden, weil das Arbeitsloseneinkommen fast genauso hoch ist wie das Arbeitseinkommen. In Deutschland gibt mit Hartz IV ein Modell, das offenbar besser funktioniert.« Diese Äußerung hat nun eine breite und heftige Diskussion ausgelöst. Hartz IV kommt in Österreich an, so ist einer der Artikel dazu überschrieben.

Sonntag, 21. Juni 2015

Schauspieler. Eine wenige pralle Bankkonten und viele arme Schlucker. Zugleich im Kern der ungelösten Frage einer Beschäftigungsversicherung

»Nur die wenigsten Schauspieler haben ein pralles Bankkonto. Der Rest pendelt zwischen Castings, "Dschungelcamp" und Arbeitsamt. Manche hängen ihren Job gleich ganz an den Nagel. Warum?« Dieser Frage geht Jonas Hermann in seinem Artikel Warum viele Schauspieler arme Schlucker sind nach.

Die Zahlen sind ernüchternd: Rund die Hälfte der deutschen Schauspieler verdient nicht mehr als 20.000 Euro brutto im Jahr. Viele halten sich mit Zweitjobs über Wasser, andere beziehen Hartz IV oder verarmen im Alter. Da gibt es beispielsweise Heinrich Schafmeister, der  im Vorstand der Schauspielergewerkschaft BFFS sitzt: Seiner Einschätzung nach ist die Situation für Schauspieler in Deutschland schlechter als vor zehn Jahren. In diesem Zeitraum seien die Einkünfte der Schauspieler etwa um die Hälfte gesunken. Hermann ruft in seinem Artikel weitere ernüchternde Zahlen auf: »Rund 15.000 Schauspieler leben in Deutschland. Zwar verdienen vier Prozent über 100.000 Euro pro Jahr, doch mehr als zwei Drittel kommen nicht über 30.000 Euro brutto. Davon muss dann noch die Agenturprovision bezahlt werden, zudem schlagen professionelle Fotos oder die Produktion von Demovideos zu Buche.« Natürlich hat das was mit den Produktionsbedingungen zu tun. Heinrich Schafmeister von der BFFS erläutert die Lage der Branche am Beispiel des "Tatort": "Die Budgets für den Tatort sind auf dem gleichen Stand wie vor zwanzig Jahren, dabei ist in der Zwischenzeit alles teurer geworden. Wie soll das funktionieren?"

Mittwoch, 24. Dezember 2014

Die Arbeitslosenversicherung als Ausnahme statt Normalität. Und eine mehr als krude Argumentation hinsichtlich der Arbeitslosen auf Teilzeitsuche und Vollzeit suchender Teilzeitarbeitsloser. Für die Arbeitslosenversicherung biegt man das so hin, dass es weniger kostet

Immer wieder, genauer: monatlich, werden wir konfrontiert mit "den" Arbeitslosenzahlen. Auch hier muss man genauer sein: Wir erfahren die Zahl der offiziell registrierten Arbeitslosen. Im November 2014 waren das 2,717 Mio. Menschen. Eigentlich waren es natürlich mehr. In der Abbildung sind die Zahlenverhältnisse dargestellt. Bei den 2,7 Mio. Arbeitslosen, die durch die Medien transportiert werden, fehlen schon mal die 921.556 Menschen in der „Unterbeschäftigung“, die zwar auch faktisch arbeitslos sind, aber nicht mitgezählt werden. Also hatten wir eigentlich 3,6 Mio. Arbeitslose, was ja nun schon eine andere Zahl ist als die 2,7 Mio., auf die sich die Berichterstattung immer bezieht. Darüber hinaus verdeutlicht das Schaubild auch, dass es noch ganz andere Größen gibt, die man berücksichtigen sollte. So gab es 5,036 Mio. Empfänger von Arbeitslosengeld I und II, darunter mit 4,324 Mio. die große Mehrheit im Alg II-Bezug, also im "Hartz IV"-System. Zu dieser ans sich schon großen Zahl kommen dann noch mal weitere 1,703 Mio. nicht erwerbsfähige Hilfeempfänger, also Kinder unter 15 Jahren, hinzu, die statt Alt II Sozialgeld bekommen. Auf diese von der einen immer wieder gerne zitierten Zahl von (aktuell) 2,7 Mio. "Arbeitslose" doch erheblich abweichenden Größenordnung wird in der kritischen Berichterstattung auch immer wieder hingewiesen. Hier aber interessiert eine ganz bestimmte Relation: 70% der registrierten Arbeitslosen befinden sich im Grundsicherungssystem (SGB II), nur noch 30% im Arbeitslosenversicherungssystem (SGB III). Die Anteilswerte der im Hartz IV-System befindlichen registrierten Arbeitslosen reichen von 51,6 Prozent in Bayern bis zu 81,7 Prozent in Bremen. Und die Tatsache, dass nicht einmal mehr jeder dritte Arbeitslose unter dem Dach der Arbeitslosenversicherung abgesichert ist, muss als ein sozialstaatlicher Skandal thematisiert werden.

Samstag, 22. November 2014

Irgendwann allein zu Haus? Ein weiterer Baustein auf dem Weg in eine Entsolidarisierung des Versicherungssystems, zugleich ein durchaus konsequentes Modell in Zeiten einer radikalen Individualisierung

Das hört sich doch nach einer guten Absicht an: Wer gesund lebt, zahlt weniger für die Krankenversicherung: Erstmals bietet ein Konzern günstigere Verträge an, wenn Kunden nachweisen, dass sie Sport treiben und zur Vorsorge gehen. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail und das erste hier anzuführende Detail ist der "Nachweis" des Lebensstils, der zu den Vergünstigungen berechtigt. Als erster großer Versicherer in Europa setzt die Generali-Gruppe dafür künftig auf die elektronische Kontrolle von Fitness, Ernährung und Lebensstil. Das Kalkül des Unternehmens scheint auf der Hand zu liegen: Wer gesund lebt, kostet den Krankenversicherern weniger Geld. Im Gegenzug erhalten willige Verbraucher Vergünstigungen, gleichsam als Anreiz, sich entsprechend zu verhalten. Vielleicht wird der eine oder andere an dieser Stelle fragen: Was soll daran problematisch sein? Es ist doch nur ein Angebot, man muss die Bedingungen erfüllen und warum soll nicht jemand, der was für seine Gesundheit macht, besser gestellt werden, als diejenigen, die - vielleicht sogar mutwillig - ihre Gesundheit ruinieren in der Hoffnung, dass ihnen schon von der Allgemeinheit geholfen wird, wenn es aufgrund ihres Lebensstils zu Folgekomplikationen kommt, die möglicherweise eine aufwendige Behandlung mit den entsprechenden Kosten nach sich zieht?