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Mittwoch, 24. Januar 2018

Ein problematisches Mischwesen mit Titelmissbrauch: Die Sondierungs-"Grundrente" in der Kritik


Über ein Vorhaben im Bereich der Alterssicherung - folgt man dem Ergebnispapier der Sondierungsgespräche für eine mögliche neue Große Koalition - wurde hier bereits in dem Überblicksbeitrag Umrisse einer GroKo neu. Teil 2: Die Rente vom 14. Januar 2018 berichtet: »Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen 10 % oberhalb des regionalen Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden. Berechtigt sind Versicherte, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der „Grundrente“ ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung. Dabei wollen wir klarstellen, dass die Bezieher von Grundsicherung im Alter in ihrem selbst genutzten Haus oder ihrer Wohnung im Regelfall weiterhin wohnen können. Die Abwicklung der „Grundrente“ erfolgt durch die Rentenversicherung. Bei der Bedürftigkeitsprüfung arbeitet die Rentenversicherung mit den Grundsicherungsämtern zusammen.« Die "Grundrente" soll also mit einer GroKo neu kommen (jetzt aber wirklich, sie war als "solidarische Lebensleistungsrente" bereits im Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 enthalten und ist in der vergangenen Legislaturperiode schlichtweg nicht umgesetzt worden).

Freitag, 27. Oktober 2017

Private Altersvorsorge: Von einem toten Pferd, das man weiter pampert bis zu unattraktiven Riester-Sparern, denen gekündigt wird


Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen sowie Möglichkeiten des Sonderausgabenabzugs in Höhe von mehreren Milliarden Euro jährlich aus Steuermitteln geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Sie wurde im Zuge des rentenpolitischen Paradigmenwechsels der damaligen rot-grünen Bundesregierung Anfang des neuen Jahrtausends  eingeführt und soll (auf freiwilliger Basis) die (zwangsweise für alle) durch Kürzung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung gerissenen Sicherungslücken kompensieren. In den vergangenen Jahren sind durch immer wiederkehrende kritische Berichterstattung über Sinn und Unsinn der Riester-Rente die Akzeptanz und Resonanzboden geschrumpft worden. Und seit der Finanzkrise und der seitdem anhaltenden Niedrig-, Null- und Negativzinspolitik der EZB wird zunehmend deutlicher erkennbar, dass das kein besonders attraktives Geschäft mehr ist - selbst für viele Versicherer und Banken, die bislang und immer noch an der staatlichen Subventionierung ihrer Produkte über Abschluss- und Vertriebskosten ordentlich verdient haben. Und das bei überschaubaren Sicherheiten für die Riester-Kunden. So verlangt beispielsweise das  Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, dessen Anforderungen die Riester-Verträge erfüllen müssen, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung + staatliche Zulage) garantiert werden muss. Nun wird das Geld zu einem späteren Zeitpunkt, der bei jüngeren Sparern Jahrzehnte später sein kann, auch weniger wert sein, so dass die Kaufkraft der garantierten Leistungen unterhalb der zuvor entrichteten Beiträge liegen wird.

Sonntag, 15. Oktober 2017

Eine "Studie" vom "Renten-Professor" sagt ... und viele schreiben kommentarlos ab. Eine lohnende Investition für kostenloses Product Placement

Unternehmen geben viel Geld aus für mehr oder meistens weniger bis gar nicht wirksame Werbung für ihre Produkte. Sie schalten Anzeigen, malträtieren die Zuschauer vor allem im Privatfernsehen mit Werbebotschaften, die zur Zwangs-Pinkelpause führen oder lassen die Briefkästen der Bundesbürger mit so vielen Prospekten fluten, dass ganze Schülerjahrgänge ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften können und zugleich (vielleicht der einzige nennenswerte positive Aspekt, der aber noch gar nicht erforscht wurde) viel an der frischen Luft und in Bewegung sind, wenn sie die Dinger austragen und verteilen müssen.

Dabei geht es auch ganz anders - man kann ein gleichsam kostenloses Product Placement in vielen Medien bekommen, für das man lediglich eine überschaubare, aber offensichtlich extrem effektive Kostenstelle für auf dem Markt vorhandene und abrufbare "Wissenschaftssöldner" kalkulatorisch in Rechnung stellen muss. Und das alles für Produkte, die mittlerweile einen - nun ja - mehr als zweifelhaften Ruf haben, die sich zunehmend als Ladenhüter erweisen, weil die Käufer erkannt haben, dass hier nur eine Seite ein Geschäft macht. Also die Verkäufer, in diesem Fall die Banken, Versicherungen, der finanzindustrielle Komplex, der den Menschen Produkte andrehen will, die ihnen helfen sollen, im Alter finanziell über die Runden zu kommen. Da muss man, um den Absatz anzukurbeln, einen "Resonanzboden" bei den Zurückhaltung übenden potenziellen Käufern schaffen - und bei den risikoaversen Deutschen bekommt man das am besten hin, wenn man die Angst-Karte spielt und ihnen zugleich die "Lösung" des Problems "kostenlos" mitliefert.

Samstag, 10. Juni 2017

Solche und andere Rentner. Zur partikularen Privilegierung der kapitalgedeckten Altersvorsorge in der Grundsicherung und den damit verbundenen offenen Fragen

Nein, es soll hier gar nicht um das in den letzten parlamentarischen Zügen der großen Koalition verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz insgesamt gehen - vgl. dazu bereits den Beitrag Die halbierte Betriebsrentenreform, eine "kommunikative Herausforderung" gegenüber den Arbeitnehmern und das von vielen totgesagte Pferd Riester wird erneut gedopt vom 3. Juni 2017. Und es soll also hier auch gar nicht erneut hervorgehoben werden, dass diese "Reform" wieder einmal eine ist, die vor allem den Versicherungsunternehmen und den Betrieben hilft, weiterhin "Betriebsrenten" zu verkaufen, die gar keine sind, weil sie auf dem Weg der Entgeltumwandlung von den Arbeitnehmern selbst finanziert werden (müssen).

Nein, in diesem Beitrag soll es um einen scheinbaren Nebenaspekt der gesetzgeberischen Änderungen gehen, der allerdings bei genauerem Hinschauen einige systematische Grundsatzfragen aufwirft. Denn im Kontext des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde auch das SGB XII hinsichtlich der Grundsicherung für Ältere geändert. Dazu schreibt Johannes Steffen in seiner Übersicht über das neuen Gesetz: »Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ein Betrag von 100 Euro monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge zuzüglich 30 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus einer zusätzlichen Altersvorsorge abzusetzen, höchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (2017: 204,50 Euro). Zur zusätzlichen Altersvorsorge rechnen bis zum Lebensende und ohne Kapitalwahlrecht monatlich zu zahlende bAV-, private Riester- oder Rürup-Renten unabhängig von einer etwaigen staatlichen Förderung sowie Rentenbeträge, die aus Zeiten einer freiwilligen Versicherung oder einer Versicherungspflicht auf Antrag in der GRV resultieren.« Alles klar?

Samstag, 3. Juni 2017

Die halbierte Betriebsrentenreform, eine "kommunikative Herausforderung" gegenüber den Arbeitnehmern und das von vielen totgesagte Pferd Riester wird erneut gedopt

Fangen wir mal ganz simpel an: Wenn man die Menschen fragen würde, was denn eine Betriebsrente ist, wie wird wohl die Antwort in den meisten Fällen ausfallen? Na klar, es handelt sich um eine zusätzliche Rente, die der Arbeitnehmer von seinem Betrieb bekommt. Als eine Leistung, die an die Arbeit in dem Unternehmen gebunden ist. Und die vom Arbeitgeber kommt. Der zahlt mir eine Betriebsrente. Soweit die Theorie oder der naive Glaube an die einfachen Zusammenhänge - wobei das durchaus mal so war, früher, wo wahrlich nicht alles besser, manches hingegen einfacher und korrekter war. Die »Betriebsrente hat ein entscheidendes Merkmal: Der Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer eine Rente zu und steht dafür gerade, dass sie später fließt.« Das kann man diesem Artikel entnehmen - also doch. Oder? Man muss weiterlesen: »Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber die Rente auch bezahlt. Neben der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente gibt es arbeitnehmerfinanzierte Spielarten. Durch sogenannte Entgeltumwandlung wird dann ein Teil des Bruttolohns direkt als Beitrag zur Betriebsrente abgezweigt«, steht da. Moment, wird der eine oder andere an dieser Stelle einwenden, das würde ja bedeuten, dass der Arbeitnehmer seine Betriebsrente selbst finanziert, aus seinem eigenen Lohn? Ja, so ist das.

Freitag, 25. November 2016

Die Rente soll gesamtkonzeptionell verbessert werden. Aber welche Rente? Und der großen Koalition geht die Puste aus beim Anblick der wirklich großen Baustellen im Alterssicherungssystem

Am Abend des 24. November 2016 haben die Spitzen der großen Koalition in Berlin über das für sie angesichts des anstehenden Wahlkampfs sicher mehr als leidige Renten-Thema gekreißt und herausgekommen ist - nicht wirklich überraschend - eine rentenpolitische Maus der Gemeinsamkeiten. Beim abendlichen Treffen wurden Maßnahmen vereinbart, die (noch) umgesetzt werden sollen in der laufenden Legislaturperiode und teilweise schon auf den gesetzgeberischen Weg gebracht worden sind: Zum einen der Ausbau der Betriebsrenten (Sozialpartnermodell und Steuerzuschuss für Geringverdiener, dazu liegt mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits ein Entwurf vor). Es geht um die Stärkung der (hoch umstrittenen) Kapitaldeckung innerhalb des Alterssicherungssystems. Entsprechend soll es auch Anpassungen geben bei der Förderung der Riester-Rente. Hier ist vereinbart worden, im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes die Grundzulage der Riester-Förderung anzuheben, also die Förderung aus Steuermitteln auszubauen sowie die Doppelverbeitragung bei betrieblichen Riester-Verträgen aufzuheben. Hinzu kommt eine geplante Privilegierung der privaten Altersvorsorge im Sinne der Gewährung von Freibeträgen, falls man auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sein sollte. Und sonst? Vereinbart wurde eine Verlängerung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten von heute 62 auf 65 Jahre. Und schlussendlich soll es eine Angleichung der Renten in Ost und West geben - in sieben Schritte bis 2025. Das war's. Und das Rentenniveau? Und die Bekämpfung der Altersarmut?

Mittwoch, 2. November 2016

Unbeirrt die Fahne hoch im eigenen sozialpolitischen Schützengraben. Die "fünf Wirtschaftsweisen" machen auch in Sozialpolitik und das wie gewohnt. Also extrem einseitig

Sie haben es wieder getan. Wie jedes Jahr im oftmals trüben November haben sie ihr Jahresgutachten der Bundesregierung in Gestalt der Bundeskanzlerin höchstpersönlich übergeben. Gemeint sind die umgangssprachlich als "fünf Wirtschaftsweise" titulierten derzeit vier Herren und eine Dame, die den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bilden. Es handelt sich um ein Gremium der wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung. Der Rat wurde durch ein Gesetz im Jahre 1963 installiert mit dem Ziel einer periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. In der eigenen Aufgabenbeschreibung des Rates findet man neben der durchaus nachvollziehbaren Aufforderung, sich mit Wirtschaftsthemen zu befassen, u.a. diesen Hinweis: »Aufzeigen von Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung, jedoch ohne Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen.« Das sollten wir uns mal merken.

Das Jahresgutachten 2016/17 steht unter der wie auf einem Wahlplakat gedruckten Überschrift "Zeit für Reformen". Und gleich im Vorwort, noch vor dem Dank an alle, die irgendwas beigetragen haben, statuieren die Wirtschaftsweisen ihren Anspruch mit energisch daherkommenden Formulierungen: »Im vorliegenden Jahresgutachten skizziert der Rat Reformen für Europa und Deutschland, um die politische Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu stärken. Jetzt ist die Zeit, diese Reformen umzusetzen.« Wie war das noch mal mit der Formulierung aus der Aufgabenbeschreibung?

Dienstag, 1. November 2016

Das Rentenreformdiskussionskarussell dreht sich. Die Umrisse der Folgen einer hilflos-konfusen Rentenpolitik werden erkennbar

Die Diskussion über die Zukunft der Alterssicherung hat in den vergangenen Monaten ordentlich Fahrt aufgenommen. Und der noch amtierenden Bundesregierung ist klar, dass sie vor Beginn des Wahlkampfs irgendwas machen muss, um die Wogen geglättet zu bekommen - auch unabhängig davon, dass sich die Großkoalitionäre selbst unter noch offenen rentenpolitischen Handlungszwang gesetzt haben durch den eigenen Koalitionsvertrag aus dem Dezember 2013. Darin heißt es neben den bereits abgearbeiteten Punkte, man werde die betriebliche Altersvorsorge stärken: »Sie muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Daher wollen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden.« Und für die armen Schlucker in der Rentenversicherung hatte man sich auch was vorgenommen: »Wir wollen, dass sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Sozialversicherung auszahlen. Wir werden daher eine solidarische Lebensleistungsrente einführen. Die Einführung wird voraussichtlich bis 2017 erfolgen.« Und mit Blick auf die noch ausstehende Renteneinheit zwischen West und Ost: »Der Fahrplan zur vollständigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem Zwischenschritt, wird in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben« (vgl. zu allen Zitaten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Berlin, 14.12.2013, S. 52 f.). Offensichtlich sind da noch einige Baustellen offen.

Und zwischenzeitlich hat die ganze Angelegenheit einen weiteren kräftigen Schub bekommen zum einen durch die Erkenntnis, zu welchen fatalen Folgen der mit dem Paradigmenwechsel in der deutschen Rentenpolitik Anfang des Jahrtausends eingeleitete Sinkflug des Rentenniveaus hinsichtlich des (Nicht-)Sicherungsniveaus für Millionen zukünftige Rentner führen wird, zum anderen haben die Gewerkschaften eine Kampagne gestartet, die genau an dieser Stelle andockt. Und die Gefahr für die etablierte Politik, dass andere Parteien das Thema hochziehen, konnte man beispielsweise an der aggressiven Reaktion der Bundeskanzlerin gegenüber den Gewerkschaften ablesen, sie würden Ängste schüren und der AfD in die Hände spielen. Die Nerven liegen blank.

Dienstag, 27. September 2016

Neues Spiel, neues Glück? Die "neue" Betriebsrente soll kommen - arbeitgeberzugewandt, tarifvertragsorientiert und noch mehr staatlich gepampert

Man könnte durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass die Versicherungswirtschaft sehr kreativ ist, wenn es um die Substitution wegbrechender Geschäftsmodelle durch neue Einnahmequellen geht. Wenn man sich die Einbrüche im Bereich der privaten Altersvorsorge anschaut und die Ernüchterung - um das mal vorsichtig zu formulieren - über die staatlich subventionierte Riester-Rente zur Kenntnis nimmt, die bei vielen Menschen auch durch die kritische Berichterstattung eingesetzt hat und das im Zusammenspiel mit dem Wegbrechen des klassischen Lebensversicherungsgeschäfts bilanziert, dann wird verständlich, dass ein Ersatz her muss. Da trifft es sich gut, dass die große Koalition noch eine rentenpolitische Baustelle offen hat, deren Bearbeitung es ermöglichen würde, an neue Versichertengelder zu kommen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt seinen Schwerpunkt auf die Stärkung der betriebliche Altersvorsorge. Vor allem, so die Vereinbarung, sollen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Betriebsrenten auch in kleinen und mittleren Unternehmen besser zu verankern – und auch Geringverdiener sollen stärker als bislang einbezogen werden. Da geht was.

Dienstag, 21. Juni 2016

Betriebsrenten als Butter in der Sonne? Das wäre ärgerlich für die Finanzindustrie und ihre Hoffnungen auf ein Riester-Substitut. Und Betroffene erleben ihr blaues Wunder

Es ist aber auch ein Kreuz mit der Rente - oder sagen wir besser mit den Renten, denn das deutsche System der Alterssicherung basiert ja nicht nur auf der gewichtigen und wichtigsten ersten Säule, also der umlagefinanzierten Gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch auf der zweiten - der betrieblichen - sowie der dritten Säule, also der privaten Altersvorsorge. Oder sagen wir es auch hier genauer: Sie sollte auf diesen drei Säulen ruhen, aber sicher ist in Rentenfragen bekanntlich nichts. Was hingegen sicher ist: Die Beteiligung an der zweiten und dritten Säule ist höchst unterschiedlich und mit einer nicht wirklich überraschenden Niveau-Differenz versehen: Die unteren Einkommen sind kaum bis gar nicht, auf alle Fälle unterdurchschnittlich an den beiden - eigentlich ergänzenden, mit Blick auf die Riester-Rente allerdings das Rentenniveau der umlagefinanzierten Rente absenkende und damit ersetzende - Säulen beteiligt, während die mittleren und oberen Einkommensschichten zum einen ihre vorher ausschließlich privaten Sparanstrengungen seit der Rentenreform Anfang des Jahrtausends staatlich subventioniert mitfinanzieren lassen können, zum anderen arbeiten sie in der Regel in Unternehmen, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten oder ermöglichen. Gerade die Arbeitnehmer, die aufgrund der Rentenformel sowieso niedrige - und bei Konstanz der derzeitigen Regelungen noch weiter absinkende - Renten bekommen, mithin also auf jeden Euro aus einer zusätzlichen Altersvorsorge angewiesen wären, partizipieren überdurchschnittlich oft nicht von Betriebsrenten, weil sie sich in Branchen und Unternehmen bewegen (müssen), weil die das gar nicht anbieten.

Sonntag, 24. April 2016

Von Konfusion bis dreister Realitätsverweigerung in der Berichterstattung über Rente und Altersarmut

Man sollte erwarten dürfen, dass Medien, die sich selbst mit dem Merkmal "Qualität" belegen und bewerben, ein gewisses Maß an Orientierung liefern für die Leser (oder Zuschauer oder Zuhörer). Und die komplexe Dinge, um die es in der Sozialpolitik oft geht, für die vielen, die sich nicht hauptberuflich damit beschäftigen, irgendwie aufbereiten, damit sie besser beurteilt werden können. Durchaus problematisch ist es dann natürlich, wenn man einen Sachverhalt so darstellt, dass man am Ende gar nicht mehr weiß oder ahnt, wer für was ist. Aber richtig gefährlich kann es werden, wenn eine ideologische Agenda verfolgt und der Leser mit einer eigenen Welt konfrontiert wird, die als Wirklichkeit behauptet, mit dieser aber nur am Rande bis gar nichts mehr zu tun hat. Werfen wir einen Blick auf die aktuelle Rentendebatte, da finden wir Beispiele der Konfusion bis hin zu einer wirklich dreisten Umdeutung der Wirklichkeit.

Samstag, 2. April 2016

Die letzten Zuckungen der Riester-Rente und die Zerstörung der Illusion eines schönen kapitalgedeckten Lebens im Alter, wenn es viele machen (wollen/sollen/müssen) und nicht nur einige

In einem Land wie Deutschland, in dem das Sparen und Fragen der Altersvorsorge selbst bei jungen Menschen einen hohen Stellenwert haben bzw. hatten, müssen diese Zeiten wirklich als eine Zumutung empfunden werden. Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung, die wichtigste Säule der Alterssicherung, ist seit Mitte der 1990er Jahre systematisch kaputt geredet worden, aber die als lukrative Alternative promovierte private, kapitalgedeckte Altersvorsorge - umgangssprachlich mit einem eigenen neuen Verb namens "riestern" aufgewertet - hat ihren Nimbus spätestens seit der Finanzkrise verloren. Und jetzt auch noch die langanhaltende und sich noch weiter radikalisierende Niedrigzinspolitik der Zentralbanken, die derzeit korrekter als Nullzins- bzw. Negativzinspolitik zu benennen ist. In eine solche Gemengelage passen dann solche Artikel, die in Zeiten der Aufmerksamkeitsökonomie mit ganz schwerem Geschütz hantieren: Deutschland steuert auf eine Katastrophe zu, meinen Anja Ettel und Holger Zschäpitz dem verunsicherten Bürger zurufen zu müssen und schieben sogleich hinterher: »Es droht eine Rentenkrise riesigen Ausmaßes. Auch private Vorsorge verspricht keine Rettung.«

Freitag, 29. Januar 2016

Riester in Rente und endlich eine "faire private Altersvorsorge"? Die "Deutschland-Rente" schafft es immerhin schon in den Bundestag

Es ist sicherlich keine Übertreibung, wenn man feststellt: Die Visionen und Versprechungen, die Ende der 1990er und Anfang der 2000er Jahre mit der staatlich geförderten kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge den Menschen in Aussicht gestellt wurden, haben sich für die meisten in Luft aufgelöst. Und zahlreiche Bürger haben schmerzhafte Erfahrungen machen müssen mit ihrem Vertrauensvorschuss, den sie der Riester-Rente gegeben haben, ausgehend von der Annahme, dass das doch eine seriöse Sache sein muss, denn der Staat unterstützt das und pampert einen sogar mit Zuschüssen aus Steuermitteln. Das würde er doch nicht machen, wenn das nicht in Ordnung ist. Weit gefehlt. Maschmeyer & Co. waren (und sind) die Gewinner des Paradigmenwechsels, den man auch so beschreiben kann: »Zu Beginn des Jahrhunderts beschloss die rot-grüne Bundesregierung eine drastische Absenkung des Rentenniveaus. Bis Anfang der 2030er Jahre wird der allgemeine Leistungsstandard der gesetzlichen Rente demnach um rund 20 Prozent sinken. Staatlich geförderte betriebliche Altersversorgung sowie private Altersvorsorge sollen die im Solidarsystem politisch aufgerissene Sicherungslücke schließen.« (Johannes Steffen, Für eine Rente mit Niveau. Zum Diskurs um das Niveau der Renten und das Rentenniveau, Berlin, August 2015).

Mittlerweile sind wir schlauer, dass das bei vielen Betroffenen nicht der Fall sein wird. Nun könnte man auf den durchaus naheliegenden Gedanken kommen, den ganzen Prozess wieder in eine andere (richtige) Richtung zu drehen und die umlagefinanzierte Alterssicherung wieder auszubauen. Gewerkschaften wie die IG Metall oder ver.di planen für dieses Jahr entsprechende Rentenkampagnen, was aber ein eigenes Thema wäre. Oder aber man versucht, auf der Grundlage der mittlerweile vorliegenden zahlreichen Kritikpunkte einen neuen Vorstoß in die Welt der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge - und genau das versucht man unter dem Begriff "Deutschland-Rente" zu leisten.

Samstag, 10. Oktober 2015

Auf der Rutschbahn in die Todeszone: Das allmähliche Verschwinden des Garantiezinses für Lebensversicherungen und der beklagenswerte Zustand der deutschen Altersvorsorge


Schon seit geraumer Zeit gibt es in einem Teil der Medien eine (zunehmend) kritische Berichterstattung über die Tiefen und Untiefen der privaten Altersvorsorge vor allem im Umfeld der Diskussion über die „Riester-Rente“. Gerade die Lebensversicherung steht seit längerem und immer öfter unter Berichterstattungs-Beschuss. Die Kapital-Lebensversicherung ist – bzw. war - eine der wichtigsten Säulen, gerade bei denen, die gar keine Alternative haben zu einer privaten Absicherung, weil sie beispielsweise als Selbständige gar nicht eingebunden sind in die soziale Absicherung durch die umlagefinanzierte Rentenversicherung. Und das Finanzprodukt (Kapital-)Lebensversicherung ist erneut in die Schlagzeilen geraten. Vor einiger Zeit schon verunsicherten Meldungen, das immer mehr Versicherungen eine Abkehr von Lebensversicherungspolicen mit Garantiezins ankündigen - nach Generali und Talanx folgte im September auch der Branchenriese Ergo. Und da ist er schon, der „Garantiezins“. Denn der soll nun endgültig fallen mit Beginn des neuen Jahres. Um nur einige der Schlagzeilen zu zitieren: Warum der Garantiezins ausgedient hat, Trumpfkarte verloren, Eine Hiobsbotschaft für die Altersvorsorge oder auch Ist die Lebensversicherung jetzt am Ende?: »Die Bundesregierung will bei neuen Lebensversicherungen keinen Garantiezins mehr vorgeben. Weil der als Hauptargument für die Policen galt, steht der Altersvorsorgeklassiker vor dem Aus.« Auch der Bund der Versicherten (BdV) stößt in dieses Horn: Bundesregierung will klassische Lebensversicherung beenden, so hat man dort eine Pressemitteilung überschrieben. Der Vorstandssprecher des BdV, Axel Kleinlein, wird mit diesen markigen Worten zitiert: „Die Bundesregierung spielt mit dem Vertrauen der Bürger in Lebensversicherungen, private Renten, Riester-Renten, Rürup-Renten und betriebliche Altersvorsorge.“ Alle diese Wege der Altersvorsorge sind bisher stark geprägt von den klassischen Verträgen mit Garantiezins.

Samstag, 22. August 2015

Die Rente ist sicher. Immer weniger wert. Auch wenn man sich idealtypisch verhält und alle drei Säulen bedient

"Die Rente ist sicher". Dieser legendäre Satz des damaligen Bundesrentenministers Norbert Blüm (CDU) in den 1980er Jahren hat mittlerweile Bonmot-Charakter, nachdem man die umlagefinanzierte Gesetzliche Rentenversicherung in ihrer öffentlichen Wahrnehmung sturmreif geschossen hat. Und die heutige Bundesregierung würde das so schlich auch nicht mehr sagen, tut es aber etwas weniger schlicht dennoch: So belehrt sie uns, dass eine zukunftseste Altersvorsorge auf drei Säulen ruhen müsse: der gesetzlichen Rente, der privaten und betrieblichen Vorsorge. Werden die drei Säulen genutzt, würde das Gesamtversorgungsniveau in fast allen Fällen langfristig ansteigen – trotz sinkendem Niveau der gesetzlichen Rente. Mit dem "Drei-Säulen-Modell" sei also ein gleichwertiges oder gar höheres Gesamtversorgungsniveau möglich, als dies zuvor alleine die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat. Entspannt euch, so also die zusammengefasste Botschaft der Bundesregierung, hier zitiert nach dem ergänzenden Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht aus dem Jahr 2012. Aber stimmt das überhaupt? Auch dann, wenn sich die Betroffenen idealtypisch verhalten, also tatsächlich das tun, was die Bundesregierung von ihnen erwartet, also die mit den Rentenniveauabsenkungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung seit der Jahrtausendwende unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung einhergehenden Sicherungslücken durch private und betriebliche Altersvorsorge kompensiert?

Dienstag, 7. Juli 2015

(Keine) Überraschung: Gute Riester-Rente für höhere Einkommen, kaum bis gar keine Riester-Rente für die unteren Einkommen. Eigentlich wäre mal wieder die Systemfrage fällig

Immer wieder wird über die "Riester-Rente" berichtet, auch in einigen Beiträgen in diesem Blog, wobei es heute nicht um Fragen geht, ob und wie viel man denn rausbekommt, wer davon (wirklich) profitiert oder ob das ursprüngliche Ziel, die Rentenniveauabsenkung im umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherungssystem zu kompensieren, erreicht worden ist oder erreicht werden kann. Es geht mal wieder um eine Studie über die Riester-Rente, davon hat es ja auch in der Vergangenheit so einige gegeben.

Mit Blick auf das, was schon seit längerem vorliegt, sei hier nur beispielhaft auf zwei Studien verwiesen: Heike Joebges et al.: Auf dem Weg in die Altersarmut. Bilanz der Einführung der kapitalgedeckten Riester-Rente, Düsseldorf 2012 sowie Axel Kleinlein: Zehn Jahre „Riester-Rente“. Bestandsaufnahme und Effizienzanalyse, Berlin 2011. Es geht um eine neue Studie von Giacomo Corneo, Carsten Schröder und Johannes König mit dem Titel Distributional Effects of Subsidizing Retirement Savings Accounts: Evidence from Germany. Man kann das auch so zusammenfassen: Von Riester-Rente profitieren insbesondere Bezieher höherer Einkommen: »Die Riester-Altersvorsorge kommt nach Berechnung von Wissenschaftlern der Freien Universität und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vor allem Bezieherinnen und Beziehern höherer Einkommen zugute.« Demnach entfallen fast 40 Prozent der Gesamtförderung auf die oberen zwei Zehntel der Einkommensverteilung.

Freitag, 10. April 2015

Die vorprogrammierte Altersarmut im System und das hässliche Gesicht der Altersarmut vor Ort. Und dann das Nichtstun als Alternative zur Alternative

Leistungen begrenzen, Beiträge und Lebensarbeitszeit erhöhen, staatliche Zuschüsse ausweiten – das waren und sind die vier großen Stellschrauben in der Rentenpolitik der letzten Jahrzehnte. Das kann man einer Sendung des Deutschlandradio Kultur entnehmen, die unter diese Überschrift gestellt wurde: Und in 50 Jahren ist alles vorbei? Die Zukunft der Rentenkasse. Ein Parcours-Ritt durch die Geschichte und Gegenwart der Gesetzlichen Rentenversicherung, der wichtigsten Säule der Alterssicherung. Und wenn man sich mit dieser beschäftigt, dann stößt man immer wieder auf zwei besonders herausgestellte Bewertungen: Da wird zum einen damit argumentiert, dass es noch nie einer Rentnergeneration so gut ging wie der heutigen - und das sei eben auch Ausdruck des Erfolgs der guten alten Tante Rentenversicherung, die ansonsten immer gerne in Grund und Boden geredet und geschrieben wird. Und parallel dazu läuft seit längerem ein Diskurs, der darauf abstellt, dass in den vor uns liegenden Jahren die Altersarmut (wieder) erheblich ansteigen wird bzw. muss, denn innerhalb des Systems der Alterssicherung ist die  tragende Säule, also die gesetzliche Rentenversicherung, durch ständige Bauarbeiten an vielen Stellen beschädigt worden.

Vor allem die Rentenniveauabsenkung im Gefolge der "Rentenreformen", vor allem der Einschnitte während der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder, werden hier ins Feld geführt. Die rot-grüne Regierung hatte damals das gesetzliche Versorgungsniveau bis 2030 um ein Fünftel abgesenkt. Und mit dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester untrennbar, auch namentlich verknüpft ist der Vorstoß in die kapitalgedeckte individuelle Alterssicherung - Stichwort "Riester-Rente" -, mit der eine Kompensation der Rentensenkungen im umlagefinanzierten Teil der Alterssicherung versprochen wurde.

Donnerstag, 19. März 2015

Der (nicht nur) niedrigzinsgebeutelte Riester-Rentner wird gerettet! Über demnächst ganz viel Geld von den Versicherungen für deutsche Infrastruktur

Jetzt wird bald wieder so richtig in die Hände gespuckt. Überall werden Baustellen errichtet und die gerade in Westdeutschland vielerorts vor sich hinbröselnde Infrastruktur wird endlich saniert oder abgerissen und neu gebaut. Der gewaltige Investitionsstau, der sich in den zurückliegenden Jahren aufgestaut hat, wird mit entschlossenem Mitteleinsatz abgebaut und die infrastrukturelle Basis für die kommenden zwanzig, dreißig Jahre wird vor unseren Augen entstehen. Das ist nicht - um es an dieser Stelle gleich anzumerken - die Vision verrückter Utopisten, sondern eine der Botschaften, die wir in wenigen Wochen überall zu lesen und zu hören und zu sehen bekommen werden. Und diese Botschaft wird geliefert werden von einer Expertenkommission unter Vorsitz von Marcel Fratzscher, dem Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im August 2014 eingesetzt hat. In dieser Kommission vertreten ist - neben der irgendwie immer anwesenden Deutschen Bank mit Jürgen Fitschen - auch die deutsche Versicherungswirtschaft, konkret durch Dr. Helga Jung von der Allianz SE und Dr. Torsten Oletzky von der Ergo. Und die hat bekanntlich ein sehr schwerwiegendes Problem: Sie ist aufgrund des jahrelangen Niedrigzinsumfeldes und der Anlagevorschriften immer weniger bis gar nicht mehr in der Lage, die erforderlichen Renditen auf die Anlage des ihr anvertrauten Kapitals zu erwirtschaften und die in der Vergangenheit versprochenen bzw. in Aussicht gestellten Auszahlungsbeträge realisieren zu können.

Und da sind wir bei unserem Riester-Rentner, der ja nun schon so einiges erleiden musste, nachdem er sich auf diese scheinbare Honigspur der staatlich, also mit Steuermittel geförderten privaten Altersvorsorge begeben hat. Der Riester-Rentner (wie auch andere privat für das Alter Vorsorgende, man denke hier an die vielen kleinen Selbständigen) ist nicht nur mit der "Kosten"- bzw. Profitwirklichkeit der Versicherungen und anderer Akteure der Finanzwelt konfrontiert, sondern er ahnt auch, dass es noch schlimmer kommen muss angesichts der geld- und damit zinspolitischen Rahmenbedingungen, die in den kommenden Jahren relativ plausibel so bleiben werden wie sie sind: richtig mies für den Normal-Sparer. Verständlich, dass man da nach jedem Strohhalm greifen möchte, der sich einem zu bieten scheint. Und deshalb werden wir in den kommenden Wochen auch erleben, dass bei den notwendigen Legitimationsversuchen der zu erwartenden Vorschläge der Fratzscher-Kommission die Riester-Rentner, von denen es immerhin einige Millionen in diesem Land gibt, wie auch die an eine oder mehrere Lebensversicherungen gebundene Sparer in den Mittelpunkt gerückt werden, wenn es darum geht, zu begründen, warum alle und besonders der kleine Sparer von dem Modell der Kommission profitieren wird. Man könnte an dieser Stelle bereits ein erstes Fazit vorwegnehmen und argumentieren, dass der „kleine Sparer“ noch nie in der Vergangenheit wirklich gut weggekommen ist. Warum soll das also jetzt anders werden? Aber schauen wir einmal genauer hin.

Dienstag, 13. Januar 2015

Dafür ist Geld da. Die Riester-Rente und ihre Förderung, die wirkliche Wirklichkeit der Zahlen und das offensichtliche Unvermögen, mit Scheitern umgehen zu können

Also normalerweise ist es ja so, dass die Haushaltspolitiker versuchen, zukünftige Ausgaben klein zu rechnen oder zu verschieben. Da werden dann Annahmen gemacht, die so konstruiert sind, dass die daraus resultierenden Kosten geringer ausfallen als es dann tatsächlich kommt. An so etwas ist man gewöhnt. Aber den umgekehrten Fall findet man weitaus seltener. Die Kalkulation der Steuermittel für die Riester-Rentenförderung folgt offensichtlich diesem Ausnahmemuster. »Die Ausgaben für die staatliche Förderung der Riester-Rente werden nach Angaben der Bundesregierung bis 2019 voraussichtlich um rund 920 Millionen Euro steigen. Nach 2,41 Milliarden Euro im vergangenen Jahr rechnet der Arbeitskreis Steuerschätzung für 2019 mit Aufwendungen an Altersvorsorgezulagen von 3,3 Milliarden Euro«, kann man dem Artikel Förderung der Riester-Rente steigt bis 2019 entnehmen - und schreibt damit eine lange Geschichte der Fehlkalkulation fort, wie wir noch sehen werden.

Der Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) war und ist ein Kernstück der Rentenreform 2001 - neben der deutlichen Schwächung der gesetzlichen Rentenversicherung im Umlageverfahren durch die massive Absenkung des Rentenniveaus sowie einer "Dämpfung" des eigentlich vorzunehmenden Rentenanstiegs durch Eingriffe in die Rentenanpassungsformel. Die Förderung wird in Form von Zulagen und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug ausgezahlt, wobei die Deutsche Rentenversicherung für die Abwicklung der staatlichen Förderung zuständig ist. Nun wurde in den vergangenen Jahren immer öfter auch kritisch berichtet über Sinn und Unsinn der unterschiedlichen Formen der Riester-Rente und ihrer Förderung, wobei sich diese Debatten in der Regel auf Fragen der "Rendite" dieser kapitalgedeckten Form der privaten Altersvorsorge bezogen haben und beziehen. Offensichtlich hat die kritisch-ablehnende Perspektive ihre Wirkung entfalten können - denn die Inanspruchnahme dieser geförderten Form der Altersvorsorge schwächelt doch ganz erheblich, um das mal nett zu formulieren.

Donnerstag, 13. November 2014

Ob der Chef der Drückerkolonne gedrückt hat? Oder: Von der Kraft der Beziehungen und Netzwerke und was das mit der "Riester-Rente" zu tun haben könnte

Jeder weiß, wie umstritten die "Riester-Rente" ist. Immerhin gibt es derzeit fast 16 Millionen "Riester-Veträge" und erhebliche Steuermittel fließen in die Förderung dieser Produkte (und der dahinter stehenden Finanzinstitutionen). Es gibt zahlreiche Gründe für einen mehr als kritischen Blick auf diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Und umstritten war das schon vor und während der Einführung unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder. Natürlich haben zu dieser Zeit diejenigen, die den großen Reibach ante portas gesehen haben, alle zur Verfügung stehenden Hebel in Bewegung gesetzt, um das Vorhaben Wirklichkeit werden zu lassen. Alles andere wäre ja auch überraschend. Und es ist fast schon banal, darauf hinzuweisen, dass eines der wirksamsten Schmiermittel in der Politik persönliche Beziehungen und Netzwerke sein können, nein: sind. Das merken die, die nicht über diese Ressource verfügen, am besten und oft auch schmerzhaft.