Samstag, 30. Juli 2016

Abschied von einer Lebenslüge der deutschen Pflegepolitik reloaded? Eine „Mischstrategie der Regulierung und der Förderung“ mit Blick auf die "24-Stunden-Pflege"


So viele tun es. Und in aller Regel tun sie es in einer Schattenwelt, im halblegalen, ein man es genau nimmt im illegalen Bereich. Sie viele Angehörige von Pflegebedürftigen, die sich eine "Svetlana" oder "Olga" ins Haus holen, für eine "24-Stunden-Pflege" ihres Pflegefalls. Und seit Jahren wissen wir, dass das eine Schattenwelt in mehrfacher Hinsicht ist, eben nicht nur nach unseren rechtlichen Maßstäben, sondern auch mit Blick auf die Menschen, die überwiegend aus Osteuropa nach Deutschland kommen und teilweise Monate am Stück in den Wohnungen der Pflegebedürftigen ihre Arbeit verrichten.

Der Terminus „Lebenslüge“ wurde von dem Dramatiker Henrik Ibsen Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Er prangerte damit scheinheilige Verlogenheit, Doppelmoral und krampfhaftes Festhalten am schönen Schein an, was in seiner Sicht typisch war für das Bürgertum seiner Zeit. Nun hat sich seither vieles verändert – unter anderem die pflegerische Versorgung alter Menschen –, aber die genannten Ausdrucksformen der Lebenslüge im Sinne von Ibsen haben sicherlich nichts an ihrer Bedeutung und Aktualität verloren. In vielen Bereichen der Sozialpolitik haben wir mit solchen Lebenslügen zu kämpfen und ein ganz besonders „prächtiges“ Exemplar können und müssen wir in der Pflegepolitik verorten. Gemeint ist hier die Tatsache, dass immer wieder Namen wie Olga, Svetlana oder Anna als letzte Rettung in Situationen der höchsten Not genannt werden, wenn es um die Versorgung und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause geht, zugleich aber die meisten Familien, die eine Olga, Svetlana oder Anna beschäftigen, permanent „mit einem Bein im Knast stehen“, weil sie teilweise gegen mehrere Vorschriften gleichzeitig verstoßen – und verstoßen müssen, auch wenn sie es gar nicht wollen, womit wir uns dem Kern des Problems zu nähern beginnen.

Freitag, 29. Juli 2016

Zweifel an der - willkürlichen - Trennung zwischen unter dem Kreuz arbeitenden und normalen Menschen führen zu einem Ping-Pong-Spiel zwischen ganz oben und noch höher

Man könnte es in vielerlei Hinsicht so einfach haben, wenn man rigoros den Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat befolgen würde. Denn Religion und die möglicherweise, weil nicht zwangsläufig mit der Religionsausübung verbundene Mitgliedschaft in einer Kirche ist (eigentlich) ganz offensichtlich eine höchst private Angelegenheit. Jeder soll nach seiner Façon glücklich werden, wenn er oder sie das eine, also seine religiöse Aktivität unterscheiden kann von dem, was des Staates ist. Und wenn der Staat als eine seiner Kernaufgaben Regeln des Zusammenlebens erlässt, die beispielsweise die Rechte (und Pflichten) von Arbeitnehmern in der Arbeitswelt normieren, sollte man meinen, dass das dann auch für alle Staatsbürger vollumfänglich zu gelten hat und es nicht normale und Staatsbürger light geben darf, wobei die Light-Variante an den Kirchen-Status gebunden ist. Vor allem nicht, wenn es sogar um Grundrechte geht.

Ja, die Theorie. Die Praxis sieht ganz anders und weitaus weniger einfach strukturiert aus, wie die meisten wissen. Da gibt es in Deutschland nicht nur enge Verknüpfungen zwischen Staat und (anerkannten) Kirchen, beispielsweise auf der Ebene des Einzugs und Weiterleitung der Kirchensteuer oder die Finanzierung kirchlichen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen aus Steuermitteln, sondern die (Staats-?)Kirchen haben umfangreiche Sonderrechte hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse der unter dem Kreuz arbeitenden Menschen. Mit der Folge, dass den in kirchlich gebundenen Einrichtungen arbeitenden Menschen elementare Grundrechte verweigert werden dürfen, nicht nur das Streikrecht. Sondern die Arbeitgeber in diesem Kontext können weitaus "flexibler" Arbeitnehmer entlassen wegen ihres Verhaltens im privaten Raum, was bei keinem normalen Arbeitnehmer akzeptiert werden würde.

Donnerstag, 28. Juli 2016

Ein großer Teil der Antwort würde viele Arbeitnehmer beunruhigen. Zur Frage nach dem Sinn einer weiteren Erhöhung des Renteneintrittsalters

Wir erinnern uns alle noch an die Auseinandersetzung über die "Rente mit 67", die vielen Proteste dagegen und die dann dennoch erfolgte Verabschiedung durch die alte große Koalition. Der damalige sozialdemokratische Bundesarbeitsminister Franz Müntefering war es gewesen, der das vorangetrieben hat - immer natürlich mit Hinweis auf "die" demografische Entwicklung, die einem gar keine andere Wahl lässt als den Weg einer Verlängerung des Erwerbsarbeitslebens zu gehen. Und nun wird von Monat zu Monat das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise angehoben, bis dass der - nicht zufälligerweise geburtenstärkste - Jahrgang 1964 voll von der dann neuen Regelaltersgrenze 67 betroffen sein wird. Auch die im Zuge des "Rentenpakets 2014" eingeführte abschlagsfreie "Rente mit 63" ist nur eine temporäre Unterbrechung für diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllen und außerdem wächst die Altersgrenze schrittweise auf 65 mit. Die Rente mit 67 ist nicht abgeschafft worden, sondern Realität. Aber offensichtlich reicht das einigen nun immer noch nicht. Da geht offensichtlich in den Köpfen noch mehr.

Mittwoch, 27. Juli 2016

Wenn dein starker Arm will und macht, aber das Bundesarbeitsgericht eine teure Rechnung präsentiert. Das Streik-Urteil gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung


Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. Und auch Arbeitskampfmaßnahmen landen immer wieder vor der Arbeitsgerichtsbarkeit, man denke hier nur an die Streiks der Lokführer. Oder denken wir zurück an den Anfang des Jahres 2012. Damals wurde der Flugverkehr auf dem Frankfurter Flughafen lahmgelegt durch einen Streik der in der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) organisierten "Vorfeldlotsen".  Die GdF vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen des Flugsicherungspersonals und hat bundesweit etwa 4.000 Mitglieder. Sie hatte mit der Betreibergesellschaft des Frankfurter Flughafens - der Fraport AG (Fraport) - einen Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Vorfeldkontrolle und Verkehrszentrale geschlossen. Die Regelungen in § 5 bis § 8 des Tarifvertrags waren erstmalig zum 31. Dezember 2017 kündbar, die übrigen bereits zum 31. Dezember 2011. Nach Teilkündigung des Tarifvertrags mit Ausnahme von § 5 bis § 8 durch die GdF zum 31. Dezember 2011 verhandelten diese und Fraport über einen neuen Tarifvertrag. Ein vereinbartes Schlichtungsverfahren endete mit einer Empfehlung des Schlichters.

Am 15. Februar 2012 kündigte die GdF gegenüber Fraport an, ihre Mitglieder zu einem befristeten Streik mit dem Ziel der Durchsetzung der Schlichterempfehlung aufzurufen. Der am 16. Februar 2012 begonnene Streik endete aufgrund einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung am 29. Februar 2012. In der Folgezeit ging es los mit der juristischen Aufarbeitung des Streiks - so klagten zwei Airlines (Lufthansa und Air Berlin) auf Schadensersatz gegen die Gewerkschaft aufgrund der Flugausfälle. Diese wurden allerdings zurückgewiesen. Auch ihre gegen diese Entscheidungen gerichtete Revisionen vor dem Bundesarbeitsgericht hatten keinen Erfolg. Als Drittbetroffene haben sie keinen Schadensersatzanspruch, so das BAG, dass das breite in einem Urteil von 2015 so fixiert hat. Aber eine andere Entscheidung des höchsten Arbeitsgerichts trifft die Gewerkschaft schmerzhaft und materiell in Form eines Schadensersatzanspruchs der erfolgreichen Gegenseite (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14).

Dienstag, 26. Juli 2016

Wohnungslosigkeit: Kein wirkliches Dach über dem Kopf. Inmitten der statistischen Dunkelheit ein Lichtblick aus Nordrhein-Westfalen mit zugleich trauriger Botschaft


Vor einem Jahr, am 29. Juli 2015, wurde hier der Beitrag Die Zahl der Rindviecher geht, die der Übergewichtigen geht auch. Aber Obdachlose sollen nicht gehen. In der Statistik veröffentlicht. Darin wurde problematisiert, dass es in Deutschland keine bundeseinheitliche Wohnungsnotfall-Berichterstattung auf gesetzlicher Grundlage gibt. Seit Jahren fordert das beispielsweise die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW), die auch regelmäßig Zahlen zu den wohnungslosen Menschen veröffentlicht, die aber aufgrund der statistischen Leerstelle immer auf Schätzungen basieren müssen (vgl. hierzu Keine Wohnungslosenstatistik in Deutschland – nur Schätzung möglich). Die Schätzergebnisse: »2014 waren ca. 335.000 Menschen in Deutschland ohne Wohnung - seit 2012 ist dies ein Anstieg um ca. 18 %. Die Zahl der Menschen, die „Platte machen“, die also ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, stieg seit 2012 um 50 % auf ca. 39.000 in 2014 (ca. 26.000 in 2012).« So die BAGW.

Aber warum gibt es keine genauen Zahlen? "Es gibt keinen technischen Grund. Die Bundesregierung befasst sich nicht mit dem Thema, weil öffentlich verfügbare Daten das Problem jedes Jahr wieder auf den Tisch legen würden", so Thomas Specht, Geschäftsführer der BAGW. Und im vergangenen Jahr wurde berichtet, dass die Grünen im Bundestag über eine Anfrage  an die Bundesregierung (Einführung einer bundesweiten Wohnungs- und Obdachlosenstatistik, BT-Drs. 18/5345) wissen wollten, was es denn mit der fehlenden Statistik auf sich habe. Sie bekamen auch eine Antwort (BT-Drs. 18/5654). Und der konnte man entnehmen: »Eine Wohnungslosenstatistik sei nicht realisierbar, weil der "finanzielle und bürokratische Aufwand für die Einführung einer neuen Statistik auf Bundesebene mit sehr begrenzter Aussagekraft nicht zu rechtfertigen" sei.«

Montag, 25. Juli 2016

Die eigenen Kinder auf der Rolltreppe nach unten und McKinsey macht sich Sorgen angesichts der zunehmenden Ungleichheit

Es ist in weiten Teilen der die deutsche Gesellschaft tragenden Mittelschicht ein mehr oder weniger fundiertes Gefühl der Abstiegsbedrohung vorhanden, oft weniger bezogen auf die selbst erreichte Position, sondern vor allem mit Blick auf die eigenen Kinder. Das ist in Zeiten, in denen die Babyboomer ihre Kinder auf die Arbeitsmärkte und ins eigene Leben entlassen, eine durchaus brisante Mischung, denn zum einen gibt es viele Babyboomer und zum anderen ist die Sorge, dass es die eigenen Kinder schlechter haben (könnten), ein doppelte Ohrfeige für diese Generation, denn zum einen haben sie sehr viel investiert in die eigenen Kinder angesichts der eigenen Erfahrung, dass es immer "zu viele" gab und man sich permanent im Wettbewerb mit den vielen anderen bewähren musste, zum anderen wird mit der Aussicht (bzw. der erfahrbaren Realität), dass es für die nachwachsende Generation nicht nach oben geht, ein bundesdeutscher Grundkonsens verletzt. Den man auch wie Astrid Herbold in ihrem Artikel Kindern und Enkeln geht es schlechter so beschreiben kann:

»Der Großvater war noch ein Fabrikarbeiter, die Großmutter ein ungelerntes Dienstmädchen. Die Kinder schafften schon die mittlere Reife und arbeiteten später als Angestellte. Die Enkel und Enkelinnen haben es noch weiter gebracht: Sie konnten studieren, rückten in Führungsetagen auf oder gründeten sogar eigene Unternehmen. – So oder ähnlich klingt sie, die typische deutsche Familiengeschichte des 20. Jahrhunderts. Der stetige soziale Aufstieg war zwar nicht programmiert, aber im Westdeutschland der Nachkriegsjahre durchaus möglich. Wirtschaftliche Entwicklung, steigende Löhne, höhere Bildungsabschlüsse begünstigten den Trend. „Intergenerationale Mobilität“ nennen Soziologen das Phänomen.«

Sonntag, 24. Juli 2016

Immer wieder die schwarzen Schafe. Unter den Pflegediensten. Und da gibt es nicht nur Betrug, sondern auch wirklich dreiste Versuche, Kontrolle zu verhindern

Stellen wir uns einmal vor, sie unterschreiben als Autofahrer eine Bescheinigung, dass sie auf gar keinen Fall dem TÜV erlauben, ihr Fahrzeug auf technische Mängel zu untersuchen. Sie verbitten sich ausdrücklich eine solche Prüfung und untersagen auch den Zugang zum Fahrzeug. Je nach Zustand der Rostlaube, mit der man (noch) unterwegs ist, wird der eine oder andere sicherlich Gefallen finden an einem solchen Gedankenspiel - aber die große Mehrheit wird erkennen, dass ein derartiges Ausklinken einzelner Autofahrer natürlich angesichts der Bedeutung einer regelmäßigen Inspektion der Fahrtauglichkeit für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer eine hanebüchene Vorstellung ist.

Nicht aber so in der Pflege. Bei pflegebedürftigen Menschen bleibt das offensichtlich nicht nur eine kabarettistisch daherkommende Einlage, sondern es wird in die Tat umgesetzt. Immer wieder wurde über betrügerische Aktivitäten in der Altenpflege berichtet. Und offensichtlich ist für jeden, der einen etwas genaueren Blick auf die Bedingungen wirft, unter denen die Pflegedienste ihre Leistungen abrechnen, dass das bestehende, höchst komplexe System Anreize setzt, an der einen oder anderen Stelle vom Pfad der Wahrheit abzuweichen und in einigen wenigen Fällen sogar ein ganzes Geschäftsmodell auf der systematischen Ausplünderung der Pflegekassen aufzubauen.

Freitag, 22. Juli 2016

Wenn Jobcenter arbeitslose Menschen in die Insolvenz treiben. Ein Blick auf Überschuldung und ein "professionalisiertes Inkasso-Unternehmen"


70 Prozent der arbeitslosen Menschen werden von den Jobcentern mehr oder weniger betreut, weil sie im Hartz IV-System gelandet sind. Und der normale Bürger nimmt an, dass es die Hauptaufgabe der Jobcenter sei, diese Menschen oder wenigstens so viele wie möglich von ihnen wieder in eine Erwerbsarbeit zu bringen, mit der sie sich ganz oder zumindest teilweise aus der Hilfebedürftigkeit verabschieden können. Nun weiß man seit langem, dass ein veritables Vermittlungshindernis bei einem Teil der Arbeitslosen im Tatbestand der Überschuldung vorliegt, dessen Begleitfolgen wie Lohnpfändung, aber auch die Auswirkungen auf die Arbeitsbereitschaft der Betroffenen dazu führen, dass eine Vermittlung oftmals scheitert oder gar nicht erst zustande kommt. In diesem Kontext ist allein schon die Überschrift eines solchen Artikels mehr als irritierend: Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen. Darin berichtet Kristiana Ludwig: »Wer der Arbeitsagentur Geld schuldet, darf nicht auf Milde hoffen. Das Bundesarbeitsministerium verbietet in der Regel außergerichtliche Einigungen über die Ausstände. Seit Jahresbeginn hat die Behörde sogar einen eigenen Inkassodienst beauftragt. Dabei sind gerade Arbeitslose besonders häufig von der Privatinsolvenz betroffen - und finden dann auch noch schwerer einen neuen Job.«

Donnerstag, 21. Juli 2016

Ungleichheit. Der Blick darauf und das Reden darüber ist erheblich irritierender als das ewige Lamento über "die Armut"


Wenn das Thema "Armut" aufgerufen wird, setzt in der Regel ein breites mediales Gegenfeuer ein, voller Empörung dahingehend, diesen Begriff in Deutschland überhaupt zu verwenden. Bei uns ist doch keiner (wirklich) arm. Man denke an dieser Stelle nur an die aggressiven Abwehrreaktionen, die von den "Armutsberichten" ausgelöst werden. Das konnte Anfang dieses Jahres erst wieder studiert werden am Beispiel des neuen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der diesmal zusammen mit weiteren Organisationen aus dem Sozialbereich herausgegeben wurde (vgl. dazu meinen Blog-Beitrag Von der Armut, ihren Quoten, ihrer kritischen Diskussion - und von abstrusen Kommentaren vom 23. Februar 2016). Aber selbst wenn man eine gewisse Problematik der unteren 10 Prozent akzeptiert - seien wir ehrlich: Vom Leben der meisten anderen ist das weit weg und man kann das nach jahrelanger Übung auch ganz gut individualisieren, personalisieren und moralisieren.

Schwieriger wird es dann schon, wenn behauptet wird, auch die anderen 30 oder 40 Prozent oberhalb der 10 Prozent ganz unten gehe es vergleichsweise schlechter, sie werden abgekoppelt und ihre Perspektiven, sich gleichsam wie Münchhausen am eigenen Schopf, also durch eigene Leistung, aus dem Sumpf der Abgehängten zu ziehen, werden als Illusion und Tagträumerei enttarnt. Genau darum dreht sich die Debatte über eine - angeblich - zunehmende Ungleichheit in unserem Land.

Mittwoch, 20. Juli 2016

Die nächste rentenpolitische Baustelle mit der Noch-Hoffnung auf einen großen Wurf ante portas: Betriebliche Altersvorsorge

Das - theoretisch - auf drei Säulen ruhende Alterssicherungssystem hat durchaus seinen konzeptionellen Charme: Da gibt es die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung als erste Säule, dann eine betriebliche (Zusatz)Altersvorsorge als zweite und die teilweise über Steuermittel subventionierte dritte Säule, also die private Altersvorsorge, beispielsweise in Form einer "Riester-Rente". Und der zweiten und dritten Säule kommt eine immer größer werdende Bedeutung zu, wenn man das Hauptsicherungssystem, also die gesetzliche Rentenversicherung, vom Sicherungsniveau her zurückschneidet, was seit den letzten Rentenreformen passiert ist. Dann muss aus den beiden anderen Töpfen kompensierend Geld aufgebracht werden, was aber eigentlich nicht deren Funktion war, denn sie sollten immer eine zusätzliche Altersversorgung gewährleisten, on top auf die gesetzliche Rente.

Vor diesem Hintergrund ist es dann natürlich zum einen problematisch, wenn die Betroffenen gar nicht alle Ansprüche aufbauen, weil die zweite oder dritte Säule bei ihnen gar nicht oder nur rudimentär vorhanden ist. Bei der "Riester-Rente" wurde das schon lange diskutiert und als Schwachstelle identifiziert, aber auch die betriebliche Altersvorsorge leidet unter diesem Punkt:
Trotz recht opulenter staatlicher Förderung stagniert der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung (bAV) seit geraumer Zeit. Nur etwa 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigen verfügt aktuell über Anwartschaften auf eine Betriebsrente – ohne die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind es sogar nur rund 50 Prozent, so der Hinweis von Johannes Steffen.

Montag, 18. Juli 2016

Das enge Angebotsoligopol frisst seine Kinder. Die billigen Fernbusse überrollen immer mehr Subunternehmer und viele Busfahrer gleich mit


Die älteren Semester werden sich noch erinnern können. Bis in die 1970er und mit letzten Ausläufern in den 1980er Jahren gab es in Deutschland einen regen Fernbusverkehr, der von großer Bedeutung war. Damals betrieben die Deutsche Bundesbahn (Bahnbus) und die Deutsche Bundespost (Kraftpost) zahlreiche Buslinien, die Großstädte und Ballungszentren miteinander verbanden. Die Buslinien waren auf vielen Strecken eine kostengünstige Alternative zur Bahn. Neue Fernbuslinien durften nach dem bis zum 31. Dezember 2012 gültigen gesetzlichen Grundlage (PBefG) nur eingerichtet werden, wenn sie keine Konkurrenz zur Eisenbahn darstellten - was angesichts des Schienennetzes so gut wie immer der Fall war, so dass hier nichts entstehen konnte. Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 wurde dann eine umfassende Deregulierung dieses Bereichs vorgenommen.

In der stürmischen Anfangszeit schossen zahlreiche Fernbusanbieter aus dem Boden und die trafen auf eine mehr als interessierte Nachfrageseite. Das Geschäft florierte, die Passagierzahlen stiegen stetig nach oben und immer neue Linien wurden eingerichtet. Mittlerweile werden etwa 300 Linienverbindungen angeboten. Die Zahl der Fahrgäste hat sich seit der Liberalisierung mehr als verdoppelt. 2015 sollen rund 20 Millionen Menschen mit Fernbussen unterwegs gewesen sein, 2013 waren es erst 8,2 Millionen.

Samstag, 16. Juli 2016

Zur Finanzierung der Grundschulen in Deutschland und dem offensichtlich nicht wirklich geschätzten Fundament der Bildungsbiografien

Für das Bildungssystem gilt eine vergleichbare Logik wie für das gewöhnliche Bauen: Das Fundament muss stimmen, sonst ist alle filigrane Feinarbeit in den höheren Stockwerken auf eine im wahrsten Sinne des Wortes wackelige Grundlage gestellt. Und man muss nun wirklich nicht noch einmal die vielen empirischen Studien der vergangenen Jahre und Jahrzehnte aufrufen, die zeigen, dass zum einen in der frühkindlichen Phase der ersten sechs Lebensjahre und dann in der Primarstufe, also den Grundschulen, die Basis gelegt wird (oder eben auch nicht) für die weitere Entfaltung der Bildungsbiografien der jungen Menschen.

Insofern wäre es rational und konsequent, wenn in einer Welt der begrenzten Ressourcen die immer knappen Mittel hinsichtlich ihrer Verteilung so gewichtet werden, dass sie vor allem da eingesetzt werden, wo man die größten Effekte realisieren kann. Und das wäre am Anfang der Bildungsbiografien, also in den ersten zehn Jahren der Kinder. Kurzum - am Anfang müssten wir die höchsten Bildungsausgaben und die besten Bedingungen für pädagogische (und heutzutage immer mehr auch sozialarbeiterische) Arbeit vorfinden. Nun wissen die meisten Beobachter der Wirklichkeit, dass es so gerade nicht ist, sondern ganzem Gegenteil gilt die gesellschaftspolitisch hoch brisante und letztendlich nur historisch zu erklärende Formel: Je älter die Kinder und Jugendlichen, desto mehr wird ausgegeben. Und die schlechtesten Arbeitsbedingungen für das Personal findet man in den ersten Lebensjahren der Kinder.

Donnerstag, 14. Juli 2016

Ein Griff ins Patienten-Portemonnaie im Verkaufsraum Arztpraxis? Oder eine neue Jagdsaison auf Ärzte? Der Streit über die IGeL-Leistungen

Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist eine besondere Beziehung oder sollte es sein. Denn sie ist charakterisiert durch eine ganz erhebliche Asymmetrie zwischen dem einen und dem anderen. Und es berührt eines des wichtigsten Güter der Menschen, also ihre Gesundheit bzw. Krankheit. Eine gute Arzt-Patienten-Beziehung basiert unabdingbar auf ein hohes Maß an Vertrauen und der betroffene Patient muss sich darauf verlassen können, dass der Arzt eine uneingeschränkt advokatorische Perspektive auf ihn hat.

Nun ist der niedergelassene Mediziner zugleich auch eine unternehmerische Gestalt, eingebunden in ein höchst komplexes und an vielen Stellen nicht wirklich nachvollziehbar ausgestaltetes Vergütungssystem, bei dem die Krankenkassen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) einen Gesamtbetrag zur Abgeltung der ambulant erbrachten Leistungen überweisen und die verteilen dass dann auf die Haus- und Fachärzte sowie die Psychotherapeuten. Die ganz überwiegend (von den Angestellten Ärzten in den Medizinischen Versorgungszentren abgesehen) freiberuflich praktizierenden Mediziner sind konfrontiert mit einem Budget-System, das über Punktwerte und Mengensteuerungsversuche permanent versucht, den Deckel auf dem Topf der Honorare zu halten, damit das nicht aus dem Ruder läuft. Würde man beispielsweise alle Leistungen als Einzelleistungen vergüten unabhängig von der Menge und Art, dann würde sich zwangsläufig eine Situation ergeben, in der die Leistungserbringer "in die Menge gehen", um eine höhere Vergütung zu realisieren. Und die Möglichkeiten dazu hätten sie - ganz anders als in anderen Systemen. Denn sie haben die Definitionshoheit über die Leistungen, die eine Vergütung auslösen. Und damit verbunden Freiheitsgrade der Definition, ob dieses oder jenes noch am und mit dem Patienten gemacht werden sollte/könnte/müsste.

Mittwoch, 13. Juli 2016

Flüchtlinge und ihre zunehmende Sichtbarkeit auf dem Arbeitsmarkt und im Grundsicherungssystem. Und Flüchtlinge, die nicht mehr kommen werden können


Die mediale Berichterstattung über das Thema Flüchtlinge hat sich merklich verschoben. Der sich teilweise überschlagende Ton einer täglichen Frontberichterstattung über die Zahl der Neuankömmlinge und der verzweifelten Unterbringungsversuche der vielen Menschen, die es auf deutschen Boden geschafft hatten, die im vergangenen Jahr bis in die ersten Wochen des laufenden Jahres alles überlagert hat, ist verschwunden. Zugespitzt formuliert könnte man den Eindruck bekommen, dass alles vorbei ist, dass keine Flüchtlinge mehr kommen (können). Während im vergangenen Jahr im EASY-System 1.092.000 Menschen registriert worden sind (wobei die tatsächliche Zahl geflüchteter Menschen aufgrund von Doppelzählungen, Rück- und Weiterreisen kleiner ist), wird für die Monate Januar bis Mai 2016 eine (Brutto-)Zahl von immerhin noch 206.000 ausgewiesen, die es trotz aller innereuropäischen Abschottungen beispielsweise mit Blick auf die mehr oder weniger geschlossene Balkan-Route oder das Zurückhalte-Abkommen mit der Türkei bis nach Deutschland geschafft haben.

Dienstag, 12. Juli 2016

Eine "integrierte Krankenversicherung" als Zwischenschritt auf dem Weg zur Bürgerversicherung? Jenseits der alten Welt von privat oder gesetzlich. Am Beispiel der Selbständigen gerechnet

Bei den gesetzlichen Krankenkassen haben sich Beitragsrückstände von 4,48 Milliarden Euro angehäuft. Seit vor knapp zehn Jahren die Versicherungspflicht in Kraft getreten ist, müssen die Kassen auch Versicherte halten, die nicht zahlen. Das berichten Jan Drebes und Eva Quadbeck in ihrem Artikel Immer mehr säumige Kassenpatienten. In den vergangenen Jahren ist das Volumen der Beitragsschulden in der GKV kontinuierlich angestiegen: »2011 lagen die Beitragsschulden noch bei gut einer Milliarde Euro, 2014 waren es 2,77 Milliarden und 2015 dann 3,24 Milliarden Euro.« Aktuell sind es schon die genannten 4,48 Milliarden Euro. 2013 wurden ausstehende Beiträge für bestimmte Pflichtversicherte durch ein Gesetz erlassen, ansonsten wären die Beitragsschulden für die Kassen heute noch höher.

Aber wer hat diese Rückstände produziert? Den Krankenkassen etwas schuldig bleiben können nur die sogenannten Selbstzahler, die nicht fest angestellt sind. Und da tauchen sie auf, die Selbständigen bzw. korrekter: ein Teil der Selbständigen: »So sind es häufig Solo-Selbstständige mit kleinen Einkommen oder Personen, die durchs soziale Netz gefallen und auch nicht über Hartz-IV-Bezug versichert sind, die den Kassen die Beiträge schuldig bleiben.« Von den Krankenkassen wurde darauf hingewiesen, dass nicht nur die Schulden der bisherigen Nichtzahler steigen, sondern dass auch die Zahl der Versicherten mit Beitragsschulden. zunimmt.

Was man dem Sachverhalt auf alle Fälle entnehmen kann: Es gibt offensichtlich ein Teil der Selbständigen, denen es nicht gelingt, die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stemmen. Und wir haben an dieser Stelle noch gar nicht von denen gesprochen, die in der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert sind bzw. sein sollen, dort aber auch Probleme mit den Beiträgen haben, die sie nicht (mehr) zahlen können.

Montag, 11. Juli 2016

Nicht immer gleich abschreiben: Laut BILD-Zeitung ist die Zahl der Dauer-Hartz IV-Empfänger deutlich zurückgegangen. Das ist falsch

Wieder einmal können wir ein Beispiel für die journalistische Grundregel studieren, dass man nicht einfach abschreiben sollte, vor allem nicht, wenn es a) um Statistiken geht und b) als Quelle die Bild-Zeitung fungiert. Weniger Menschen beziehen dauerhaft Hartz IV, meldet beispielsweise Spiegel Online unter Berufung auf die unter b) genannte Tageszeitung. Selbst die Nachrichten im Deutschlandfunk verbreiten die frohe Botschaft unter der Überschrift Zahl der Langzeit-Empfänger von Hartz IV rückläufig und liefern sogar eine Begründung für diesen erfreulich daherkommenden Trend: »Demnach gab es Ende 2015 knapp 2,6 Millionen Menschen, die diese Leistung schon länger als vier Jahre erhalten. Das sind fast acht Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit sagte dem Deutschlandfunk, ein Grund für diese Entwicklung sei die gute wirtschaftliche Lage. Es gebe mehr Stellen, davon profitierten auch Langzeitarbeitslose.« Das hört sich doch gut an - aber leider ist es falsch, wie O-Ton Arbeitsmarkt aufzeigen kann: Dauer-Hartz-IV-Bezieher: Falschmeldung der BILD-Zeitung.

Was genau ist da los? Man liegt nicht falsch mit der Vermutung, dass hier mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen worden sind. Der zusammenfassende Befund von O-Ton Arbeitsmarkt: »Laut BILD-Zeitung ist die Zahl der Dauer-Hartz-IV-Bezieher stark gesunken. Tatsächlich beruht dieser Rückgang aber auf einer Umstellung in der Statistik. Laut Bundesagentur für Arbeit hat sich die Zahl der Betroffenen um lediglich ein Prozent verringert.«

Sonntag, 10. Juli 2016

Tarifflucht bei einem privaten Reha-Konzern sowie neben dem Kreuz. Und Kommunen mit (schein)selbständigen Musikschullehrern sollten aufpassen

Wieder einmal wächst die Sammlung zum Thema Tarifflucht. Beginnen wir mit einem Beispiel aus der Welt der privaten, auf Gewinn gerichteten Gesundheitskonzerne, denen man das irgendwie auch zutraut und werfen wir dann den kritischen Blick in das große Lager der unter der Flagge kirchlicher Trägerschaft segelnden Einrichtungen.

Die Median Kliniken GmbH ist der größte private Betreiber von Reha-Einrichtungen in Deutschland. Das Berliner Unternehmen mit rund 13.000 Beschäftigten und 78 Standorten deutschlandweit soll nun Tarifflucht in richtigem großen Stil praktizieren, so der Vorwurf der Gewerkschaft ver.di: Größter privater Reha-Konzern Median begeht Tarifflucht im großen Stil - Fast alle Tarifverträge gekündigt - Betriebsräte erteilen Verhandlungsabsage.

Der Konzern will keine Tarifverträge mehr für die Beschäftigten abschließen. Seit Dezember 2014 ist das Unternehmen in Besitz des niederländischen Investmentfonds Waterland.

Freitag, 8. Juli 2016

Wohnen mit Hartz IV? Dann reicht es immer öfter nicht für die Kosten der Unterkunft. Beispielsweise in Berlin


Im § 22 SGB II heißt es gleich am Anfang: »Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.« Was sich einfach und klar anhört, entpuppt sich in der Praxis als hoch problematisch. Das lässt sich festmachen an dem unbestimmten Rechtsbegriff "angemessen". Wann genau sind denn die Kosten angemessen und ab wann nicht mehr? Bereits am 20. Dezember 2015 war das hier Thema: Und wieder einmal grüßt täglich das Murmeltier: Hartz IV und die Wohnungsfrage. Darin wurde mit Bezug auf das Jahr 2014 zitiert: »Sparen auf Kosten der Ärmsten: Im vergangenen Jahr versagten Jobcenter Bedürftigen fast 800 Millionen Euro Sozialleistungen. 620 Millionen davon entfielen auf nicht anerkannte Wohnkosten. Im Schnitt musste damit jede der 3,26 Millionen »Bedarfsgemeinschaften«, also Familien, die Hartz IV beziehen, 200 Euro Miete aus dem Regelsatz zuzahlen«, so Christina Müller in ihrem Artikel Zu wenig zum Leben. Und im vergangenen Jahr wurde eine Studie zur Situation in Berlin publiziert unter dem Titel  Zwangsräumungen und die Krise des Hilfesystems, der man entnehmen kann: »Die sogenannten "Bemessungsgrenzen der Kosten der Unterkunft" der Jobcenter halten mit den steigenden Mieten in der Bundeshauptstadt nicht mehr mit, so dass Betroffene die Differenz entweder aus eigener Tasche zahlen müssen oder dem Vermieter schuldig bleiben.«

Und nun die Fortsetzungsgeschichte unter der trocken daherkommenden Überschrift Hartz-IV-Empfängern reicht das Geld zum Wohnen nicht von Isabell Jürgens, die auch über Berlin berichtet: »Bei 120.000 Hartz-IV-Haushalten in Berlin decken die bewilligten Wohnkostenerstattungen nicht die tatsächlichen Kosten.«

Donnerstag, 7. Juli 2016

Der Mindestlohn und seine Kommission. Die Arbeitnehmervertreter sind sauer über "gravierende Fehldarstellungen" im ersten Bericht der Kommission über die Auswirkungen der Lohnuntergrenze


Erst vor wenigen Tagen bekam die Mindestlohnkommission eine ordentliche Portion Aufmerksamkeit, als es darum ging, ob und in welcher Höhe der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 angehoben wird. Herausgekommen sind bekanntlich 34 Cent mehr als gegenwärtig, somit also 8,84 Euro pro Stunde (vgl. dazu den Beitrag Der gesetzliche Mindestlohn und seine rechnerische Zähmung vom 29. Juni 2016).

Aber die Kommission hat auch die Aufgabe, über den gesetzlichen Mindestlohn und seine Auswirkungen zu berichten, was ebenfalls Ende Juni 2016 erstmals erfolgt ist: Erster Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns, so ist das Werk überschrieben. Und wem das noch nicht reicht, der kann sich dann zusätzlich mit dem Ergänzungsband zum ersten Bericht der Mindestlohnkommission beschäftigen, da findet man die Stellungnahmen von ganz vielen Akteuren zu einer schriftlichen Anfrage der Kommission, wie sie das wahrnehmen mit den Auswirkungen. Und mit Blick auf diesen Bericht gibt es jetzt von der Arbeitnehmerseite in der Kommission heftige Vorwürfe: "Gravierende Fehldarstellungen" im Mindestlohn-Bericht, teilt uns der DGB mit. Viele Ansätze seien "einseitig und geben lediglich die Position der Arbeitgeber wieder". Die drei gewerkschaftlichen Mitglieder der Kommission (DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger und der IG-BAU-Vorsitzende Robert Feiger) haben deshalb ihre Positionen zu den "gravierendsten Fehldarstellungen" zusammengefasst.

Mittwoch, 6. Juli 2016

Und täglich grüßt das Murmeltier. Alleinerziehende und Armut. Und was getan werden könnte, wenn man wollen würde

Es ist ein seit Jahren wiederkehrendes Ritual: Bei der Diskussion über Armut und Armutsgefährdung taucht eine Gruppe immer ganz vorne auf, wenn es um die besonders betroffenen Menschen geht: Alleinerziehende und ihre Kinder. Und immer folgt sogleich die zuweilen beschämt vorgetragene Litanei, dass es doch nicht sein kann, dass man nur deshalb in Einkommensarmut und im Hartz IV-Bezug leben muss, weil man ein oder mehrere Kinder alleine bzw. überwiegend alleine betreut, erzieht, bildet und was man sonst noch so machen kann mit den Kleinen. »Alleinerziehende, sagt eine neue Studie, geraten aus zwei Gründen oft in Armut: Der Partner zahlt nicht, der Staat zahlt zu wenig und nicht lange genug. Die Politik kennt die Armutsfalle seit Jahren, viel passiert ist nicht«, so Armin Lehmann in seinem Artikel. Bei der von ihm zitierten neuen Studie handelt es sich um ein Update einer Veröffentlichung, deren erste Version bereits 2014 publiziert wurde. Die neue Fassung hat Anne Lenze gemeinsam mit Antje Funke verfasst:

Anne Lenze und Antje Funcke: Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf, Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung, 2016

Die Bertelsmann-Stiftung hat die Veröffentlichung unter dieser Überschrift begleitet: Alleinerziehende leben fünfmal häufiger in Armut als Paarhaushalte: Bei insgesamt 1,64 Mio. Alleinerziehenden in Deutschland wachsen 2,3 Millionen Kinder in Deutschland in einer Ein-Eltern-Familie auf. Ihnen droht deutlich häufiger ein Leben in Armut als Gleichaltrigen, die mit beiden Elternteilen zusammen leben.

Dienstag, 5. Juli 2016

Briefkastenfirmen nicht nur in Panama, sondern auch auf deutschen Schlachthöfen. Und "ausgeflaggte" Lastkraftwagen gibt es auch

Anfang April dieses Jahres rauschte der Terminus Briefkastenfirma durch die Medien. Auslöser war die Veröffentlichung der "Panama Papers". 2,6 Terabyte Daten, ​11,5 Millionen Dokumente, 214.000 Briefkastenfirmen: Die Panama Papers sind das größte Daten-Leak, mit dem Journalisten bislang gearbeitet haben. Es konnte zahlreiche Personen entschlüsselt werden, die ihre Gelder in dubiosen Steueroasen parken. Was ist eigentlich eine Briefkastenfirma?
»Briefkastenfirmen sind im Grundsatz bloße Hüllen mit einem offiziellen Eintragungsdatum und Firmennamen, hinter denen keine oder nur eingeschränkte wirtschaftliche Aktivität steckt. Letztlich haben sie nur die Aufgabe, ein Vermögen zu verwalten. Sehr häufig sind sie in fernen Regionen in sogenannten Steueroasen wie auf den Bahamas oder den British Virgin Islands beheimatet, deswegen werden sie auch "Offshore-Firmen" genannt. Dort sind nur sehr wenige Steuern fällig, Geschäfte können dort diskret und relativ unbeobachtet abgewickelt werden.« 
Aber was bitte hat das mit sozialpolitischen Themen zu tun?

Briefkastenfirmen werden oft zur Steuervermeidung genutzt. Doch immer häufiger werden sie auch eingesetzt, um entsandte Beschäftigte auszubeuten und zu schlechteren Arbeits- und Einkommensbedingungen einzusetzen.

Montag, 4. Juli 2016

Die Zukunft des Wohlfahrtsstaats aus der Umfrage-Sicht der Bevölkerung: Mehr wollen, zahlen sollen die da oben und eine Hierarchie der Wohlfahrtsbedürftigkeit


»Die deutsche Bevölkerung plädiert in ihrer übergroßen Mehrheit für einen weiteren Ausbau des Wohlfahrtsstaates. Dieser Befund ergibt sich aus einer von TNS Infratest im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung durchgeführten repräsentativen Umfrage, bei der insgesamt 2.000 Wahlberechtigte ab 18 Jahren zu ihren reformpolitisch relevanten Präferenzen und Einstellungen befragt wurden.« Das berichtet die Friedrich-Ebert-Stiftung unter der Überschrift Die Zukunft des Wohlfahrtsstaates. Man hat eine repräsentative Umfrage machen lassen und verdichtet die wichtigsten Erkenntnisse der auf dieser Grundlage erstellten Studie (Roberto Heinrich, Sven Jochem, Nico A. Siegel: Die Zukunft des Wohlfahrtsstaates. Einstellungen zur Reformpolitik in Deutschland. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, 2016) in fünf Punkten, die auf den ersten Blick dem Sozialpolitiker gefallen dürften.

Sonntag, 3. Juli 2016

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Spannungsfeld von Bürokratie, Weises betriebswirtschaftlicher Weltsicht und menschlichen Schicksalen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liegt im Süden von Nürnberg in einem mächtigen Gebäudekomplex, der früher als SS-Kaserne diente (Südkaserne).  Vom „Einfallstor des Reichsparteitagsgeländes“ zu einem Ort, an dem Flüchtlingen Schutz vor Verfolgung gewährt und Migranten bei der Integration in unserer Gesellschaft unterstützt werden sollen - was für eine Entwicklungsgeschichte. Und das BAMF steht seit dem vergangenen Jahr im Blickpunkt einer teilweise hysterischen Öffentlichkeit, nach Jahren, die man verglichen mit den aktuellen Ereignissen als Dornröschenschlaf bezeichnen könnte. Jahre, in denen sich das übliche Prozedere und die damit verbundene Kultur einer bürokratischen Institution entwickelt und verfestigt hat, die ihren eigenen Lauf der Dinge gleichsam in ein Betonbett gegossen hat und darin auch irgendwie funktionierte. Bis so viele kamen. Und man nicht nur in die Außergewöhnlichkeit der von keinem vorher auch nur vorstellbaren Zahl an Menschen, die im vergangenen Jahr tagtäglich nach Deutschland kamen, geworfen wurde, sondern in dem die gewachsene Institution von einem Moment auf den anderen zu einer höchst politischen Einrichtung wurde, die zu funktionieren hat in dem Koordinatensystem derer in Berlin, die teilweise an bzw. jenseits der Grenze zur Panik agieren angesichts der massiven Verunsicherung der Gesellschaft.

Samstag, 2. Juli 2016

Etwas mehr Licht auf die Umrisse der Menschen, die kommen. Zuwanderung von Flüchtlingen und EU-Ausländern nach Deutschland im Spiegel der Statistik


In dem Beitrag "Gute" und andere Flüchtlinge, diese und solche Migranten? Differenzierungen bei Immanuel Kant, in der Bevölkerung und ihre mögliche Bedeutung für die (Nicht-)Integration vom 28. Mai 2016 wurde hier darauf hingewiesen, dass die bisherige Datenlage zu der nur scheinbar trivialen Frage, wie viele Menschen denn nun in den zurückliegenden Monaten zu uns gekommen sind, gar nicht so berauschend ist, wie man denken mag: »Überall kann man lesen oder hören, im vergangenen Jahr, also 2015, seien 1,1 Million Flüchtlinge zu uns gekommen. Diese Zahl wird abgeleitet aus den Bruttoerfassungen im sogenannten EASY-System, das der Erstverteilung von Asylbegehrenden dient. Nun ist das bekanntlich mit der Erfassung immer schon so eine Sache, besonders schwierig wird das natürlich in Ausnahmesituationen, wie wir sie im vergangenen Jahr erlebt haben, als täglich tausende Neuankömmlinge den deutschen Staatsboden betreten haben und zu registrieren waren.«

Freitag, 1. Juli 2016

Die Kita-Qualität steigt, sagen die einen. Aber was macht ihr mit unseren Kindern, fragen die anderen?

Die Bertelsmann-Stiftung hat sich mit neuen Daten aus dem "Ländermonitor Frühkindliche Bildungssystem" an die Öffentlichkeit gewandt.  Mit diesem Monitoring begleitet die Stiftung seit Jahren die Entwicklung der Kinderbetreuungssysteme in den einzelnen Bundesländern. Die neue Botschaft hört sich verhalten positiv an: Kita-Qualität steigt, aber Unterschiede zwischen den Ländern bleiben enorm, so haben die ihre Meldung überschrieben.

»Auf eine Kita-Fachkraft kommen im Durchschnitt weniger Kinder als vor drei Jahren. Bundesweit ist zum 1. März 2015 eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft für durchschnittlich 4,3 ganztags betreute Krippen- oder 9,3 Kindergartenkinder zuständig. Vor drei Jahren kamen auf eine Fachkraft noch 4,8 Krippen- beziehungsweise 9,8 Kindergartenkinder.«

Diese zahlenmäßige Verbesserung muss gesehen werden vor dem Hintergrund des enormen Ausbaus der Betreuungsplätze in den zurückliegenden Jahren. Es wird sogleich aber auch Wasser in den aufgetischten Wein gegossen: »Bundesweit ist der Trend zwar positiv, doch in den meisten Bundesländern sind die Personalschlüssel noch immer weit entfernt von einem pädagogisch sinnvollen Wert. Nach den Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung sollte sich eine Fachkraft um höchstens 3 unter Dreijährige oder 7,5 Kindergartenkinder kümmern.« Und die Stiftung weist selbst auf ein methodisches Dilemma hin: Die Zahlen über die Betreuungsrelationen - auch wenn sie statistisch stimmen - spiegeln nicht eins zu eins die Realität in den Einrichtungen wider: »Zudem fällt das tatsächliche Betreuungsverhältnis im Kita-Alltag ohnehin ungünstiger aus als der rechnerisch ermittelte Personalschlüssel. Kita-Fachkräfte wenden mindestens ein Viertel ihrer Zeit für Team- und Elterngespräche, Dokumentation und Fortbildung auf. Auch zunehmend längere Betreuungszeiten sowie längere Öffnungszeiten der Kitas verschlechtern die Betreuungsrelationen, wenn diese nicht durch zusätzliches Personal abgedeckt werden können.«