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Dienstag, 29. Mai 2018

Von gar nichts bis ziemlich viel: Die Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung, die wie so oft ungerechte Verteilung der Lasten und mögliche Verbesserungen im föderalen Durcheinander


Sie kamen mit Trillerpfeifen, Vuvuzela-Tröten und gelben Luftballons mit der Aufschrift „Kita-Krise“: Einige tausend Eltern und Kinder gingen am 26. Mai 2018 in Berlin auf die Straße, um gegen den Mangel an Kitaplätzen und eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf zu demonstrieren. Zur Zeit fehlen weit mehr als 3.000 Kita-Plätze in der Hauptstadt.

»Eine der Demonstrierenden ist Corinna Mehling. Sie ist in der 36. Schwangerschaftswoche nach Berlin gezogen. Als ihr Sohn sechs Wochen alt war, begann sie mit der Suche nach einem Kitaplatz. Zu spät, wie sie merkte: jetzt ist der Kleine ein Jahr alt und Mehling immer noch auf der Suche. Andere Eltern suchten wohl bereits während der Schwangerschaft.«

In den vergangenen Jahren hat sich der Kita-Mangel in Berlin drastisch zugespitzt, viele Eltern - vor allem Mütter - sind dadurch vor allem in ihren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten massiv eingeschränkt. Eine Ursache liegt auch in fehlendem Personal, so Helena Pointe in ihrem Bericht Tausende Demonstranten fordern mehr Kitaplätze in Berlin. Neben dem Mangel an Fachkräften sind es aber noch weitere Baustellen, die das Leben der Eltern in Berlin zur Belastungsprobe machen. Dazu auch schon der Beitrag Von einer "Kita-Pflicht" als Papiertiger bis hin zu einem Mangel an normalen Kita-Plätzen - ein "Staatsversagen" in Berlin? vom 6. April 2018.

Selbst wenn neue Kitas und mehr Plätze in Sicht sein könnten, gibt es Schwierigkeiten von denen, die an den Schalthebeln sitzen: »Ungeachtet des Mangels an Betreuungsplätzen blockieren Senat und Kitaaufsicht freie Träger, die ihre Kapazitäten erweitern oder Neugründungen auf den Weg bringen wollen: Die baulichen Anforderungen für die Einrichtung neuer Kitas wurden noch weiter verschärft«, berichtet Susanne Vieth-Entus in ihrem Artikel Vorschriftendschungel lässt Kitagründer verzweifeln: »Plötzlich muss die Küche größer sein, und ohne Gäste-WC geht nichts: Träger Berliner Kitas sind empört über die Regelungswut des Senats - und die Behandlung als Bittsteller.«

Sonntag, 4. Februar 2018

Der nach langen Geburtswehen reformierte Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende - und die verwaltungstechnischen Niederungen der Umsetzung in der Wirklichkeit vor Ort


In den vielgestaltigen Welten der Sozialpolitik ist es regelmäßig so, dass Themenhopping betrieben wird. Heute die Rente, morgen die Pflege, dann die Wohnungspolitik, zwischendurch ein wenig Kinderarmut und hin und wieder auch mal Hartz IV. Und schnell weiter zur nächsten Baustelle.
Aber zuweilen wird auch gearbeitet auf den Baustellen und heraus kommt ein filigranes, nicht selten hyperkomplex ausdifferenziertes Gesetzgebungsgebäude, über dessen Entstehung und dann meist zuletzt bei der offiziellen Einweihungsparty berichtet wird. Problem als gelöst abgehakt und weiter zum nächsten Thema.

Da ist es immer gut, wenn man einmal innehält und zurückblickt, was denn aus einer Sache nun geworden ist, wenn die Mühen der Ebenen begonnen haben und die Versprechungen eines Gesetzes auch in der wirklichen Wirklichkeit ihren Niederschlag finden (oder eben nicht), vor allem, wenn es sich um verbesserte Leistungen handelt. Nehmen wir als ein Beispiel den Unterhaltsvorschuss, der nach längerem Gekrampfe im vergangenen Jahr tatsächlich im Sinne einer Leistungsausweitung reformiert worden ist.

Mittwoch, 25. Januar 2017

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Die Reform kommt, sie kommt nicht, jetzt soll sie doch kommen. Im Sommer


Die Alleinerziehenden und ihre Lebenslagen sind Gegenstand vieler Sonntagsreden, wenn es darum geht, dass man was tun müsse, um ihnen zu helfen und damit auch die Situation für die Kinder zu verbessern - so wird beispielsweise immer wieder auf die überdurchschnittlich hohe Armutsbelastung der Alleinerziehenden und ihrer Kinder hingewiesen. Hunderttausende von ihnen müssen im wahrlich nicht üppig bemessenen Hartz IV-Bezug über die Runden kommen. Nun sind Sonntagsreden bekanntlich das eine, das Handeln unter der Woche nicht selten dann aber ganz anders. Das hat man in den zurückliegenden Monaten wieder einmal mehr als schmerzhaft zu spüren bekommen, man denke hier nur an den Versuch der Bundesregierung, den Alleinerziehenden im Grundsicherungssystem auch noch Geld abzuziehen, wenn das Kind ein paar Tage beim anderen Elternteil ist. Das konnte nur mithilfe massiver Interventionen auf den letzten Metern im Gesetzgebungsverfahren verhindert werden (vgl. dazu Keiner hatte die Absicht, Alleinerziehende und ihre Kinder im Hartz IV-System schlechter zu stellen? Aber nun zieht man die Reißleine. Eine Neuregelung bleibt notwendig und wäre - eigentlich - einfach vom 3. Juni 2016 - wobei derzeit nur die ursprünglich geplante Verschlechterung verhindert wurde und der notwendige Umgangsmehrbedarf noch einer Regelung bedarf).

Donnerstag, 29. Dezember 2016

Jenseits des "Wickelvolontariats" für Väter? Zehn Jahre Elterngeld und ein notwendiger Blick auf die Vorgängerleistungen Erziehungsgeld und Mutterschaftsurlaubsgeld


Das Jahresende ist ja allgemein die Zeit der Rückblicke und Bilanzierungen. Hinsichtlich des Elterngeldes bietet sich das vor allem deshalb an, weil diese Leistung am 1. Januar 2007 eingeführt wurde, mithin also zehn Jahre überblickt werden können.
Geregelt ist das Elterngeld im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Um den gesellschaftspolitischen Paradigmenwechsel, der mit der Einführung des Elterngelds verbunden war, verstehen zu können, muss man an dieser Stelle auf die Situation vor dem Jahr 2007 schauen. Bis dahin gab es das sogenannte Erziehungsgeld. Das war 1986 von der damaligen Koalition unter Helmut Kohl (CDU) eingeführt worden - und hatte eine interessante andere Leistung abgelöst, die vielen heute gar nicht mehr bekannt ist: das Mutterschaftsurlaubsgeld, das 1979 von der SPD/FDP-Bundesregierung unter Helmut Schmidt (SPD) in die Welt gesetzt worden ist. Mit dem ausdrücklichen Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Mutterschaft und Beruf, denn diese Leistung wurde ausschließlich an vorher abhängig beschäftigte Mütter ausgereicht, 750 DM pro Monat bis zu sechs Monate lang, in dieser Zeit gab es dann ein verlängertes Kündigungsverbot und die Mütter waren beitragsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. 1984 wurde der Leistungsbetrag dann auf 510 DM pro Monat abgesenkt. Aus Spargründen. Das Mutterschaftsurlaubsgeld wurde aus zwei Richtungen kritisiert. Zum einen, da Väter keinen Anspruch auf eine entsprechende Leistung hatten. Zum anderen kritisierte etwa 1985 der damalige Familienminister Heiner Geißler „das ungerechte Zweiklassenrecht des Mutterschaftsurlaubsgeldes, das nur eine in einem abhängigen Erwerbsberuf tätige Mutter erhält“. Vor dem Hintergrund dieser Kritiklinie versteht man dann auch die Intention des 1986 ins Leben gerufenen Erziehungsgeldes besser.

Sonntag, 13. November 2016

Ein Beitrag zur Armutsvermeidung bei Alleinerziehenden und ihren Kindern: Der Unterhaltsvorschuss wird endlich weiterentwickelt. Dennoch bleiben Fragezeichen


Für das Jahr 2014 wird berichtet, dass es 404.000 alleinerziehende Väter und mehr als 2,3 Mio. alleinerziehende Mütter gab - mit den entsprechenden zu ihnen gehörenden Kindern. Wir reden hier also über keine kleine Gruppe und viele wissen aus der Berichterstattung oder eigener Erfahrung, dass die Lebenslagen vieler Alleinerziehender als teilweise äußerst prekär zu bezeichnen ist. Hunderttausende von ihnen befinden sich im Grundsicherungsbezug, also im Hartz IV-System. Unabhängig von den an sich mit dem Hartz IV-Bezug verbundenen äußerst beschränkten Lebensumständen wurde gerade in den zurückliegenden Monaten im Rahmen der vorerst letzten SGB II-Änderungen deutliche Verschlechterungen bei alleinerziehenden Leistungsberechtigten konzipiert und in den Gesetzentwurf eingebaut, was im letzten Moment über die Anhörung zum 9. SGB II-Änderungsgesetz und einer kritischen Medienberichterstattung verhindert werden konnte (vgl. dazu Keiner hatte die Absicht, Alleinerziehende und ihre Kinder im Hartz IV-System schlechter zu stellen? Aber nun zieht man die Reißleine. Eine Neuregelung bleibt notwendig und wäre - eigentlich - einfach vom 3. Juni 2016 - wobei derzeit nur die geplante Verschlechterung verhindert wurde und der notwendige Umgangsmehrbedarf noch einer Regelung bedarf).

Montag, 17. Oktober 2016

Es geht aufwärts!? "Die" Geburtenrate, ihr Anstieg, ihre Instrumentalisierung und ein relativierender Blick auf die Zahlen

Die Medien überschlagen sich wieder einmal in der Berichterstattung. Die FAZ meldet wie wie viele andere auch Mehr Kinder in Deutschland: Höchste Geburtenziffer seit 1982. Irgendwie erinnern einen diese Schlagzeilen an das vergangene Jahr. Am 16.12.2015 konnte man bei Spiegel Online lesen: Geburtenrate erreicht Höchststand seit 1990. » Jede Frau im gebärfähigen Alter wird laut den Zahlen aus dem Jahr 2014 statistisch gesehen Mutter von 1,47 Kindern. Damit stieg die Geburtenrate zum dritten Mal in Folge«, konnte man damals schon erfahren. Und als ein Erklärungsansatz wurde uns im vergangenen Jahr das hier präsentiert: »Die Statistiker sehen einen gesellschaftlichen Grund für den aktuellen Anstieg: Frauen im Alter zwischen 29 und 36 Jahren verwirklichen demnach momentan ihre aufgeschobenen Kinderwünsche.«

Und nun legt das Statistische Bundesamt nach und hat diese Mitteilung veröffentlicht, die von den Medien angesichts der in ihr enthaltenen frohen Botschaft gerne aufgenommen und verbreitet wurde: Geburtenziffer 2015: Erstmals seit 33 Jahren bei 1,50 Kindern je Frau: » Die zusammengefasste Geburtenziffer erreichte 2015 in Deutschland 1,50 Kinder je Frau. Ein ähnlich hoher Wert wurde ... zuletzt 1982 ... mit 1,51 Kindern je Frau nachgewiesen ... Die seit 2012 beobachtete positive Entwicklung setzte sich damit fort.«

Mittwoch, 6. Juli 2016

Und täglich grüßt das Murmeltier. Alleinerziehende und Armut. Und was getan werden könnte, wenn man wollen würde

Es ist ein seit Jahren wiederkehrendes Ritual: Bei der Diskussion über Armut und Armutsgefährdung taucht eine Gruppe immer ganz vorne auf, wenn es um die besonders betroffenen Menschen geht: Alleinerziehende und ihre Kinder. Und immer folgt sogleich die zuweilen beschämt vorgetragene Litanei, dass es doch nicht sein kann, dass man nur deshalb in Einkommensarmut und im Hartz IV-Bezug leben muss, weil man ein oder mehrere Kinder alleine bzw. überwiegend alleine betreut, erzieht, bildet und was man sonst noch so machen kann mit den Kleinen. »Alleinerziehende, sagt eine neue Studie, geraten aus zwei Gründen oft in Armut: Der Partner zahlt nicht, der Staat zahlt zu wenig und nicht lange genug. Die Politik kennt die Armutsfalle seit Jahren, viel passiert ist nicht«, so Armin Lehmann in seinem Artikel. Bei der von ihm zitierten neuen Studie handelt es sich um ein Update einer Veröffentlichung, deren erste Version bereits 2014 publiziert wurde. Die neue Fassung hat Anne Lenze gemeinsam mit Antje Funke verfasst:

Anne Lenze und Antje Funcke: Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf, Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung, 2016

Die Bertelsmann-Stiftung hat die Veröffentlichung unter dieser Überschrift begleitet: Alleinerziehende leben fünfmal häufiger in Armut als Paarhaushalte: Bei insgesamt 1,64 Mio. Alleinerziehenden in Deutschland wachsen 2,3 Millionen Kinder in Deutschland in einer Ein-Eltern-Familie auf. Ihnen droht deutlich häufiger ein Leben in Armut als Gleichaltrigen, die mit beiden Elternteilen zusammen leben.

Donnerstag, 17. Dezember 2015

Geburtenrate auf dem Höchststand seit der Wiedervereinigung! Fruchtbare Familienpolitik! Ist das wirklich so? Ein Blick auf die Daten zu den demografischen Jubelmeldungen


Das springt ins Auge: Geburtenrate erreicht Höchststand seit 1990, berichtet beispielsweise "Spiegel Online": »Die Menschen in Deutschland bekommen wieder mehr Kinder: Jede Frau im gebärfähigen Alter wird laut den Zahlen aus dem Jahr 2014 statistisch gesehen Mutter von 1,47 Kindern.« Und sogleich werden Mutmaßungen angestellt, wie man das erklären kann: Fruchtbarer Wandel, so hat Karl Doemens seinen Artikel überschrieben: »Die Zahl der Neugeborenen hierzulande steigt: 2015 ist das Jahr mit der höchsten Geburtenrate in Deutschland seit 1990. Die Gründe sind vielfältig, liegen aber vor allem in der Familienpolitik.« Woher er das weiß? Das geht nicht wirklich hervor aus seinem Artikel. Er übernimmt hier gleichsam die offizielle Interpretation: „Die Familienpolitik hat einen positiven Einfluss auf die Geburtenrate“, so wird die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) in dem Artikel zitiert. »Fachleute nennen das Elterngeld, den Ausbau der Kinderbetreuung und den Bewusstseinswandel bei manchem Arbeitgeber als mögliche Gründe«, so Doemens.

Aber ist das wirklich so? Haben wir tatsächlich die höchste Geburtenrate seit der Wiedervereinigung? Oder ist es wie so oft im Leben etwas komplizierter?

Donnerstag, 23. Juli 2015

Nachwehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld

Die von allen Seiten vorgenommene politische Instrumentalisierung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich einer Verfassungwidrigkeit als Bundesleistung aufgrund der Nicht-Zuständigkeit des Bundes - also eine verfassungsrechtlich formale, keine inhaltlich das Betreuungsgeld an sich bewertende Entscheidung - war absehbar. So, wie das nunmehr vorliegende Urteil des BVerfG an sich von allen Experten auch erwartet wurde - und insofern hätte man von den zuständigen Stellen auch erwarten dürfen, dass sie sich Gedanken machen, wie man denn zumindest mit den bestehenden Fällen umgeht. Und dann muss man zur Kenntnis nehmen: »Bis Mitte August will Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) einen konkreten Vorschlag vorlegen, wie es für die Eltern weitergeht, die bereits Betreuungsgeld erhalten oder Anträge vor dem Urteil gestellt haben«, berichtet Markus Sievers in seinem Artikel Eltern werden beim Betreuungsgeld bis Herbst zappeln gelassen. Wohlgemerkt, an dieser Stelle geht es nicht darum, ob es in Zukunft eine ähnliche oder die gleiche Leistung als Länderleistung geben soll - was übrigens das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zugelassen hat. Sondern es geht um die Eltern - derzeit immerhin 455.000 Fälle bundesweit - die schon im Betreuungsgeldbezug sind. Und in einem zweiten Schritt darum, wie man mit denen verfährt, die einen Antrag auf diese Geldleistung gestellt haben, bevor das Verfassungsgericht seine Entscheidung getroffen hat. Was sagt die nun formal nicht mehr zuständige Bundesbetreuungsgeldministerin Manuela Schwesig dazu: »„Klar ist, dass die Familien, die heute schon Betreuungsgeld bekommen, nicht zurückzahlen müssen, was sie bereits bekommen haben. „Die Familienministerin strebt auch an, dass die Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, das auch weiterhin bekommen.“ So lässt sie zumindest eine Sprecherin ihres Ministeriums verkünden.

Dienstag, 21. Juli 2015

Isch over. Das Betreuungsgeld scheitert an den Klippen des Bundesverfassungsgerichts und ein Betreuungsgeldstreit 2.0 steht vor der Tür

Isch over, so würde es der Bundesfinanzminister Schäuble zum Thema Betreuungsgeld auf der Basis eines Bundesgesetzes und als Bundesleistung ausdrücken müssen nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die ersten Sätze bei der Urteilsverkündung hatten es schon in sich:

»§§ 4a bis 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom 15. Februar 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 254) sind mit Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.«

Unvereinbar und nichtig - ab sofort. Aus und vorbei mit diesem jüngsten Sprößling in der langen Reihe "familienpolitischer" Leistungen. Das hätte man schneller und billiger haben können, denn die zentrale Begründung des Verfassungsgerichts für das - übrigens einstimmig im 1. Senat gefällte - Urteil wurde bereits vor und im Gesetzgebungsverfahren von Expertenseite vorgetragen und eine Verfassungswidrigkeit damit vorhergesagt. Aber "man" wollte das unbedingt durchboxen, vor allem die CSU in Bayern hatte diese skurrile Geldleistung zu einer "Freistaatsangelegenheit" aufgepumpt, auf die man partout nicht meinte verzichten zu können. Und der Trennungsschmerz und die zugefügte Watsche scheinen so heftig zu sein, dass sich CSU-Politik am heutigen Tag der Urteilsverkündung nicht nur in ihren Reaktionen als schlechte Verlierer gerierten, sondern trotzig würde sofort bekannt gegeben, dass das Betreuungsgeld weiterleben wird, also in Bayern zumindest, als Landesbetreuungsgeld. Wobei man nicht vorschnell vom Begriff Landesbetreuungsgeld darauf schließen sollte, dass das dann auch aus der bajuwarischen Schatulle finanziert werden wird, sondern man fordert von Berlin das Bundesgeld, um damit das eigene Betreuungsgeld auch in Zukunft auszahlen zu können. Das nun wiederum kollidiert mit der Gegenseite, in diesem Fall eine übergroße Mehrheit, die sofort eine Umwidmung der im Bundeshaushalt 2015 eingestellten 900 Mio. Euro für den Kita-Ausbau einfordert. Genau an dieser Stelle wird sich in den kommenden Wochen der Betreuungsgeldstreit 2.0 entwickeln und möglicherweise durch den Brandbeschleuniger Sommerloch zu einer massiv aufgeblasenen Veranstaltung innerhalb der Großen Koalition ausarten.

Montag, 20. Juli 2015

Familien(politik) in Deutschland 2015: Zementierte Realitäten im Alltag, 24-Stunden-Kitas als Spielfeld für politische Profilierung sowie fragwürdige Kümmerer um kleine Kinder

Man kann und muss es allen Ausführungen zum Thema Familie und Familienpolitik immer wieder voranstellen: Es wird Zustimmung geben und gleichzeitig heftigste Ablehnung, denn es geht um eine ganz eigene, an sich vielgestaltige und überaus bunte Welt der unterschiedlichsten Familien und ihrer Ausprägungen. Aber in der veröffentlichten Debatte und im familienpolitischen Orbit trifft man in aller Regel gerade nicht auf eine Akzeptanz dieser an sich Selbstverständlichkeit, sondern dort wird in Deutschland zuweilen ein echtes Schachtfeld in Szene gesetzt zwischen gut und böse, schwarz und weiß, wir und die - alles Codierungen, die auf einen sehr hohen Ideologiegehalt schließen lassen. Und auch die aktuellen Baustellen der Familienpolitik deuten leider genau darauf hin. Man kann es auch etwas weniger vorwurfsvoll versuchen auszudrücken: Die einen meinen eine Vorstellung von Familie verteidigen zu müssen, die sie für normal halten, zugleich aber von vielen Rändern unter Druck befindlich sehen, während die anderen eine Soll-Vorstellung von "moderner Familie" meinen verfolgen zu müssen, die sich abhebt von dem, was im Wesentlichen in den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts geprägt worden ist. Die Tragik beider polarisierend vorgetragener Zugänge zum Thema Familie liegt darin, dass ihnen der Gegenstand ihres Weltbildes verloren geht bzw. sich partout nicht so einstellen will, wie es doch sein müsste, wenn die Leute das täten, was sie eigentlich wollen sollten. Also machen wir einen Parcours-Ritt durch die familienpolitische Landschaft.

Samstag, 20. Juni 2015

Von "heißer Liebe zum deutschen Volk" zum "1.000 Euro Starterpaket für jedes neue Baby". Neues Altes zur Familien- und Rentenpolitik

"Aus heißer Liebe zum deutschen Volk" - so hieß es am 26. Juni 1945 im Berliner Gründungsaufruf der Christdemokraten. Deshalb feiert die CDU ab der kommenden Woche ihren 70. Geburtstag und in einer etwas eigenen Adaption an diese Gründungsaufforderung hat sich jetzt die Junge Union zu Wort gemeldet, die Jugendorganisation der Union, immerhin mit offiziell 117.000 Mitglieder eine ziemlich große Organisation. Passend in unsere Zeit der Individualisierung wie auch der alle Lebensbereiche durchdringenden Ökonomisierung will man jetzt offensichtlich das deutsche Volk von unten unterstützen und die "heiße Liebe zum Kinderzeugen" anreizen. Mit einem - festhalten, jetzt wird es ganz heiß - "1.000 Euro-Starterpaket für jedes neue Baby". Wie scharf ist das denn?

Donnerstag, 16. April 2015

Die "echten Helden unserer Leistungsgesellschaft" dürfen sich freuen. Alleinerziehende werden steuerlich entlastet. Über ein dann letztendlich doch nur kümmerliches Kümmern

Im Jahr 2013 gab es in Deutschland knapp  8,1 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern. In diesen Familien lebten insgesamt 18,6 Millionen Kinder, darunter knapp 13 Millionen Kinder unter 18 Jahren. Trotz der rückläufigen Entwicklung traditioneller Familien waren im Jahr 2013 die Ehepaare mit minderjährigen Kindern mit 70 % die häufigste Familienform. Alleinerziehende Mütter und Väter machten 20 % der Familien mit Kindern unter 18 Jahren aus. Im Jahr 1996 hatten diese Anteile noch 81 % (Ehepaare) bzw. 14 % (Alleinerziehende) betragen. So kann man es beim Statistischen Bundesamt nachlesen. Wir reden also nicht von irgendeiner unbedeutenden Randgruppe, sondern davon, dass jede fünfte Familie aus einer Ein-Eltern-Familie besteht. Wir sprechen über 1,6 Millionen alleinerziehenden Mütter und Väter.

Nun gibt es nicht "die" Familie und eben auch nicht "die" Alleinerziehenden. Die sind genau so bunt wie das, was man als "herkömmliche" Familien etikettieren würde. Und auch der Status Alleinerziehende ist nichts Festes, die einen sind das sehr lange, die anderen nur für eine kurze Zeit. Die einen sind richtig alleine, die anderen haben eine Partnerschaft, aber leben formal alleine mit ihrem Kind oder den Kindern.

Was man aber sagen kann bei aller Heterogenität - nicht immer, aber in einer erheblichen Größenordnung bedeutet die Realität der Alleinerziehenden ein manifestes Armutsrisiko. Die Zahlen sind hier leider eindeutig: Fast 40 Prozent der Alleinerziehenden benötigen staatliche Grundsicherung, befinden sich also im Hartz IV-System.

Montag, 30. Juni 2014

Anything goes? Diese Sichtweise auf "Familie" wird einigen sehr weh tun, spiegelt aber die Realität. Spannend ist die Frage, was man familienpolitisch daraus (nicht) macht

Bekanntlich ist die Familienpolitik in Deutschland ein vermintes Gelände. Kaum ein Politikbereich ist dermaßen ideologisch aufgeladen wie die Frage, was Familie eigentlich ist, geschweige denn, wie man „die“ Familien mit was genau fördern kann und soll. Das gewaltige Konfrontationspotenzial haben wir im vergangenen Jahr beispielsweise in der Debatte über den Ausbau der Kindertagesbetreuung für die unter dreijährigen Kinder sowie den erbitterten Streit um das Für und Wider des "Betreuungsgeldes" erleben müssen. Vor diesem Hintergrund lässt die folgende Meldung aufhorchen:

»Ein Ehepaar mit Kindern ist eine Familie, so viel ist klar. Für die meisten Deutschen gelten aber auch andere Lebensentwürfe als "Familie". Daher fordert nun ausgerechnet die Konrad-Adenauer-Stiftung von der Politik, keine Leitbilder mehr vorzugeben - und bricht so mit allem, was Konservativen heilig ist«, schreibt Ulrike Heidenreich in ihrem Artikel mit der überspitzenden Überschrift Vater/Mutter/Kind war gestern.

Sonntag, 11. Mai 2014

Vom (eigentlich frauenbewegten) "Muttertag" diesseits und jenseits des Blumenhandels bis hin zu einem (vergifteten) Lobgesang auf die unbezahlte Hausarbeit

Die Ausgestaltung der Familienpolitik ist eine höchst umstrittene Angelegenheit und weitaus stärker als in anderen gesellschaftspolitischen Feldern prallen hier Ideologien aufeinander - man denke nur an die aufgeheizte Debatte über das Für und Wider einer frühen außerfamilialen Kinderbetreuung, die sich oft genug in einem Entweder-Oder verengt. Hier gibt es Parallelen zum "Muttertag", der an jedem zweiten Sonntag im Mai eines Jahres abgehalten wird. Während die einen diesen "Feiertag" mit Blumen und einem netten Frühstück für die Mutter, zuweilen aufgrund mobilitätsbedingter Abwesenheit auch vermittels eines Glückwünsche aussprechenden Telefonats würdigen, wenden sich die anderen voller Skepsis ab und verweisen wahlweise darauf, dass es sich um eine reine Kommerzveranstaltung zugunsten des Blumenhandels und/oder um eine Erfindung der Nationalsozialisten als PR-Veranstaltung für das deutsche "Mutterkreuz" handelt. Beides enthält zwar im Kern eine Wahrheit, ist aber eine sehr grobe Verkürzung der Geschichte und Intention des "Muttertages". So widersprüchlich ist das auch mit der angeblich sich immer stärker durchsetzenden Selbstverständlichkeit einer Erwerbstätigkeit der Frauen und einem dem sich in den Weg stellenden Lobgesang auf die unbezahlte Hausarbeit.

Mittwoch, 15. Januar 2014

32-Stunden-Woche für Vater und Mutter mit Kita neben dem Feldlazarett irgendwo im Teilzeit-Auslandseinsatz? Skurriles und Sinnvolles, das obligatorische Fragezeichen und die eigentliche Systemfrage

Ursula von der Leyen (CDU) will die Bundeswehr zum familienfreundlichen Arbeitgeber umbauen. Das Thema liegt ihr, so Christian Tretbar in seinem Artikel "Dienen zwischen Kita und Kaserne". Auf alle Fälle hat sie wieder einmal die mediale Aufmerksamkeit erregen können. Sie hat das mit der ihr eigenen Verve vorgetragen, so dass man zu dem Eindruck getrieben werden konnte, Deutschlands Freiheit wird in der Marine-Kita verteidigt. Und das sie die Bundeswehr zu "einem der attraktivsten Arbeitgeber in Deutschland" machen will, ist irgendwie konsequent, darunter macht sie es offenbar nicht. Um die Vereinbarkeit von Dienst und Familie zu verbessern, sollten Teilzeitmöglichkeiten wie eine Drei- oder Viertagewoche sowie Lebensarbeitszeitkonten eingeführt werden, so die Vision der neuen obersten Soldatenfrau. Außerdem sollen Tagesmütter in Kasernen stärker zum Einsatz kommen. Wenn es nur das wäre. Aber sie agiert nicht allein, was neue "familienpolitische" Vorschläge angeht. Die Bühne betritt die neue Bundesfamilienministerin. Und die darf gleich gehörig Lehrgeld bezahlen. Die Luft in Berlin ist eben sehr bleihaltig, wie mancher aus der (hier durchaus positiv gemeint) Provinz stammende Politiker bereits schmerzhaft zu spüren bekommen hat.

Dienstag, 5. November 2013

Entsetzte Arbeitgeber(funktionäre), wenn Sonntagsreden Wirklichkeit zu werden drohen, zugleich aber auch betriebliche Realitäten eigener Art und Frauen, die sich selbst schädigen

So langsam dringend die ersten Ergebnisse aus den Koalitionsverhandlungen an das Licht der Öffentlichkeit. "Union und SPD wollen mehr Teilzeit für Eltern - Arbeitgeber entsetzt", meldete die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung kurz und knapp. Was wird da geplant?

Eltern sollen einen Anspruch auf Befristung ihres Teilzeitjobs bekommen. Sie hätten also das Recht, auf Wunsch wieder Vollzeit zu arbeiten. Auch die Elternzeit soll flexibler werden. Konkret geht es um einen Rechtsanspruch auf Befristung der Teilzeit für all diejenigen, die für ihre Kinder oder die Pflege von Angehörigen beruflich kürzer treten, der im Teilzeit- und Befristungsgesetz verankert werden soll.

Der zweite Regelungsbereich betrifft die Elternzeit: »Union und SPD wollen auch die 36 Monate Elternzeit flexibler gestalten. Dafür dürfen künftig auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers 24 statt 12 Monate zwischen dem 3. und dem 14. Lebensjahr (bisher 8. Lebensjahr) des Kindes genommen werden.«

Donnerstag, 3. Oktober 2013

"Abrechnung" mit einer, die schon weg ist und der Blick in ein unaufgeräumtes Politikfeld: Familienpolitik aus Sicht von Wirtschaftsforschern

Jahrelang wurde im Auftrag der Bundesregierung - schon begonnen von der damaligen Bundesfamilienministerin von der Leyen und fortgeführt von der noch, aber eigentlich schon nicht mehr Ministerin Schröder - von Wissenschaftlern an der Frage herumgedoktert, wie denn die vielen Maßnahmen und Leistungen der Familienpolitik einzuordnen seien, wie man sie zu bewerten hat. Und kurz vor der Wahl wurden dann die Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus den vielen daraus entstandenen Studien gezogen und man verkündete der Öffentlichkeit verzückt, dass alles in Ordnung sei in der Familienpolitik und alle relevanten Leistungen irgendwie wirken und ihren Sinn haben. Das wiederum irritierte einen Teil der Wissenschaftler, die sich missverstanden fühlten und nun mit einer Art Gegendarstellung an die Öffentlichkeit getreten sind - nach der Bundestagswahl, was aber nicht per se gegen sie spricht, denn sie haben sich mit Leistungen beschäftigt, die hinsichtlich ihrer Einordnung von einer grundsätzlichen Bedeutung sind.

Die Medien haben das sofort aufgegriffen und in griffige Headlines verpackt - so auf Spiegel Online Lisa Erdmann und Annett Meiritz mit der Überschrift "Experten gegen Kristina Schröder: Fünf Ideen für eine bessere Familienpolitik". Die beiden sprechen von einem »Tag der Revanche. Mehr als drei Monate haben die Forscher der Institute DIW, Ifo und ZEW darauf gewartet. Nun, kurz vor Ende der schwarz-gelben Koalition, präsentierten die Wirtschaftsforscher ihre Bilanz der Familienpolitik - und die bezeichnen sie an vielen Stellen als verfehlt. Um die Studie hatte es im Sommer Streit gegeben, denn Familienministerin Kristina Schröder hatte bei der Präsentation von Teilen des Gutachtens die Ergebnisse dreist geschönt, zum Teil sogar ins Gegenteil verkehrt.«

Mittwoch, 4. September 2013

Hört sich gut an, fühlt sich gut an - ist es aber nicht, wie so oft in der Steuerpolitik: Das "Familiensplitting"-Modell der Union

Wenn wir über Steuern reden, dann sprechen wir von staatspolitisch und emotional fundamentalen Fragen - im wahrsten Sinne des Wortes handelt es sich um ein Minenfeld, auf dem nicht nur rational-materielle Interessen wirken, sondern hier werden Verteilungskämpfe ausgefochten und im übrigen kann man es in aller Regel keinem Recht machen. Die einen meinen, sie zahlen zu viel, die anderen meinen wiederum, die anderen, also nicht sie, zahlen zu wenig und sollten doch mehr zahlen.
Ein besonderer Zankapfel in Deutschland ist das Splitting in der Einkommenssteuer und hierbei das an die Institution Ehe gebundene Ehegattensplitting. Bei gemeinsamer Veranlagung wird das gesamte zu versteuernde Einkommen der beiden Ehepartner halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Es wird also immer so getan, als ob beide Partner genau die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdienen würden. Dadurch ist die Steuerschuld des Ehepaares von der tatsächlichen Verteilung der Einkommen auf beide Partner unabhängig. Die ursprüngliche Begründung für dieses Vorgehen war die Annahme, dass Ehe = Kinder und einer in der Ehe, also die Frau, kümmert sich um die Kinder und geht keiner Erwerbsarbeit nach, so dass man über das Ehegattensplitting die Familien entlastet, denn sie zahlen ja weniger Steuern.