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Montag, 21. Mai 2018

Heimkinder. Kein Auslaufmodell. Ganz im Gegenteil. Und das in Zeiten des Mangels an Plätzen und Personal


Vor kurzem wurde hier über die beklagenswerte Situation in vielen Jugendämtern berichtet: Die Jugendämter auf verlorenem Posten? Eine neue Studie zu einem alten Problem, so ist der Beitrag vom 16. Mai 2018 überschrieben. Auslöser war eine Studie der Hochschule Koblenz zu den Arbeitsrealitäten in den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der Jugendämter.

Und nun werden wir mit solchen Schlagzeilen konfrontiert: »Die Zahl der Heimkinder wächst seit Jahren stark an. Plätze und Personal sind knapp - darunter leidet die Qualität der Betreuung. Experten warnen vor einem wachsenden Risiko für Übergriffe«, so Tobias Lill in seinem Artikel SOS im Kinderdorf.  Die Zahl der Jungen und Mädchen, die von den Behörden in ihre Obhut genommen werden, ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen - das verdeutlicht auch die Abbildung am Anfang dieses Beitrags. Bereits seit 2006 sehen wir einen deutlichen Anstieg der Zahl der Inobhutnahmen der Jugendämter nach § 42 SGB VIII, so nennt man im Amtsdeutsch die Herausnahme von Kindern und Jugendlichen aus ihren Familien. Der überaus starke Anstieg der Inobhutnahmen in den Jahren 2015 und 2016 ist vor allem durch die "unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge", die nach Deutschland gekommen sind.

Mittwoch, 16. Mai 2018

Die Jugendämter auf verlorenem Posten? Eine neue Studie zu einem alten Problem

Schon seit Jahren eine never-ending-story: Die Personalnöte in vielen Jugendämtern - und das bei steigenden Fallzahlen sowie Aufgaben, die nicht selten mit vielen Emotionen und Aggressionen verbunden sind. Zugespitzt formuliert: Selbst unter Normalbedingungen kann das Jugendamt nur "falsch" handeln. Nehmen wir das Beispiel Kinderschutz. Die einen beklagen, dass die Kinder zu spät oder gar nicht aus Familien, in denen sie Schaden nehmen, herausgenommen werden. Die anderen titulieren die Jugendämter als "Kinderklaubehörde" und behaupten, ganze Familien werden ungerechtfertigterweise auseinandergerissen.

Unabhängig von solchen extremen Positionen kann man festhalten, dass es sich um eine schwierige, belastende und überaus fordernde Arbeit handelt, die in den Jugendämtern, vor allem in den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD), geleistet werden muss. Und das unter häufig überaus problematischen Rahmenbedingungen.

Ein Hotspot des seit Jahren immer wieder beklagten Fachkräftemangels und der schieren Personalnot sind die Jugendämter in Berlin. Jede achte Stelle ist nicht besetzt, in manchen Bezirken sogar jede fünfte. In den sozialen Diensten, die auch für den Kinderschutz zuständig sind, fehlen rund 100 Mitarbeiter. Das wirkt sich nicht nur auf die Familien, sondern auch direkt auf die Schulen aus. „Das Jugendamt kann sich nicht kümmern“, ist längst eine feste Redewendung unter Schulleitern, wenn es beispielsweise um renitente Schwänzer, Störer oder Schulabbrecher geht. Das ist nicht neu, sondern man kann das diesem Beitrag entnehmen, der hier am 27. Januar 2017 veröffentlicht wurde: Die Großen fehlen, die Kleinen bleiben auf der Strecke. Personalnot (nicht nur) in den Jugendämtern in Berlin. Und im März dieses Jahres berichtete Susanne Vieth-Entus in ihrem Artikel Immer mehr gefährdete Kinder, immer weniger Kinderschützer aus der Hauptstadt: »Die Zahl der gemeldeten Kinderschutzfälle hat sich seit 2012 verdoppelt. Doch die Jugendämter leiden unter Personalmangel. Jetzt schlagen die Mitarbeiter Alarm.«

Freitag, 6. April 2018

Von einer "Kita-Pflicht" als Papiertiger bis hin zu einem Mangel an normalen Kita-Plätzen - ein "Staatsversagen" in Berlin?



Gerade in diesen Tagen kann man wieder einmal erleben, wie gerne und lauthals einige Politiker dem geneigten Publikum ein energisches Durchgreifen "des Staates" in Aussicht stellen bzw. dieses einfordern. Derzeit an vorderster Front dabei der Tausendsassa Jens Spahn (CDU), offiziell nach längeren Geburtswehen neuer Bundesgesundheitsminister, der aber bislang nicht etwa durch mutige und innovative Vorschläge zur Bekämpfung des grassierenden Pflegenotstands auf sich aufmerksam macht, sondern - wie die Tagesschau in ihrer Online-Ausgabe unter der Überschrift Spahn geht fremd zutreffend vermerkt - auf fremden Hochzeiten zu tanzen versucht: »Während sich die Arbeit im Gesundheitsministerium stapelt, beschäftigt sich Minister Spahn lieber mit anderen Themen ... Nach Hartz IV, Frontex und Twittern unter Journalisten geht es dieses Mal um die Handlungsfähigkeit des Staates.« Der Herr Minister wird mit den Worten zitiert, »dass der Staat in den vergangenen Jahren nicht mehr ausreichend für "Recht und Ordnung" habe sorgen können. "Schauen Sie sich doch Arbeiterviertel in Essen, Duisburg oder Berlin an. Da entsteht der Eindruck, dass der Staat gar nicht mehr willens oder in der Lage sei, Recht durchzusetzen", so der CDU-Politiker.« Nicht nur die Wiederauferstehung der Arbeiterviertel wird uns hier en passant ins Nest gelegt - auch das partielle Staatsversagen von einem Politiker, dessen Partei seit ziemlich vielen Jahren das Land regiert. Man könnte das kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen und dann zu den Akten legen, aber das ist alles nur ein Beispiel für die anfangs angesprochene Aktivitätssimulationsmaschine, der die Menschen an vielen Stellen ausgeliefert sind.

Freitag, 27. Januar 2017

Die Großen fehlen, die Kleinen bleiben auf der Strecke. Personalnot (nicht nur) in den Jugendämtern in Berlin

Es gibt ja seit Jahren eine kontroverse Debatte über "den" Fachkräftemangel. Die einen belegen einen solchen massiv und dass das immer schlimmer werde, die anderen melden Skepsis und Zweifel an, ob es einen solchen wirklich gibt oder wir nicht eher Zeuge des nachvollziehbaren,  aber eben auch sehr einseitigen Wehgeklages der Arbeitgeber sind, die veränderte Angebots-Nachfrage-Bedingungen auf den Arbeitsmärkten zu spüren bekommen.

Aber es gibt einen real existierenden Fachkräftemangel in bestimmten Bereich a) definitiv schon heute und b) mit fatalen Folgewirkungen auf andere, in diesem Fall schutzbedürftige Menschen: In vielen Jugendämtern. Und wenn wir von Jugendämtern sprechen, dann geht es nicht um irgendwelche Aktenproduktionsanlagen und Stempelverwaltungsenklaven, sondern um Institutionen der Daseinsvorsorge, die es mit vielen Dilemmata zu tun haben in ihrer täglichen Arbeit - man denke nur an den Teilbereich der Gefahr für das Kindeswohl, wo bei den konkreten Fällen die einen oftmals den Jugendämtern vorwerfen, sie haben zu spät oder gar nicht interveniert, die anderen aber Jugendämter als "Kinderklaubehörden" anklagen, weil sie angeblich zu Unrecht Kinder aus Familien geholt haben.

Ein Hotspot des seit Jahren immer wieder beklagten Fachkräftemangels und der schieren Personalnot sind die Jugendämter in Berlin. In diesen Tagen werden wir Zeuge dieser unendlich daherkommenden Fortsetzungsgeschichte.

Freitag, 11. November 2016

Die Herstellung einer Jugendhilfe zweiter Klasse über die minderjährigen Flüchtlinge? Und wenn man schon dabei ist ...


Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine eigene Welt - auch und gerade für die Politik und die "Kostenträger", wie das bei uns so heißt. Es handelt sich auf der einen Seite um kommunalisierte Systeme und damit allein ist schon eine erhebliche Varianz der Angebote und der Bedingungen verbunden. Die Länder spielen mit und auf der Bundesebene gibt es als großen Rahmen eines der (noch) "schönsten" Sozialgesetzbücher. Das SGB VIII, das Kinder- und Jugendhilferecht. "Schön" deshalb, weil hier zum einen tatsächlich anders als in anderen Sozialgesetzbüchern (noch) zahlreiche individuelle Rechtsansprüche auf bestimmte Hilfen und Leistungen normiert sind, zum anderen wegen der Konzeption als ein umfassend von den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ausgehendes Regelwerk, dass eben nicht nur auf einen defizitfokussierten Ansatz der Hilfe, wenn es nicht mehr anders geht, eingeengt ist. Folglich nehmen Beratung und andere Angebote einen entsprechenden Raum ein.

Das alles ist verbunden mit einer hohen Fachlichkeit, sowohl auf Seiten des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, also den Jugendämtern, wie auch bei den vielen Jugendhilfeanbietern, oftmals in freigemeinnütziger Trägerschaft, wobei auch hier und in Teilbereichen zunehmend privatgewerbliche Anbieter anzutreffen sind.

Das kostet. Und die Kosten fallen überwiegend auf der kommunalen Ebene an. Man kann sich vorstellen, dass in Verbindung mit der Tatsache, dass individuelle Rechtsansprüche eine Sperre gegen budgetbedingte Einsparungen darstellen, große Anreize gegeben sind, nach Möglichkeiten zu suchen, Aufgabenanstiege schon im bestehenden System zu begrenzen.

Donnerstag, 11. Juni 2015

Durch alle Netze gefallen, vergessen und jetzt ein wenig angeleuchtet: Der Blick auf die "entkoppelten Jugendlichen"

Man stelle sich folgende Situation vor: Auf einer Veranstaltung eines Jobcenters in einer westdeutschen Großstadt wird über Fördern und Fordern berichtet. Mit einem gewissen Stolz verkündet die Führungskraft, dass es gelungen sei, "unberechtigten Leistungsbezug" im Hartz IV-System energisch zu bekämpfen. Beispielsweise bei den jungen Menschen unter 25, die Grundsicherungsleistungen beantragt haben. Wenn die sich melden, dann werden sie gleich am Folgetag in eine Maßnahme geschickt, die jederzeit in der Lage ist, neue Teilnehmer aufzunehmen. Nichts anspruchsvolles, vielleicht sogar etwas anstrengend ausgestaltet. Und das Ergebnis? Mehr als 30 Prozent der jungen Menschen wurden in den darauffolgenden Tagen nicht mehr gesehen, nicht mehr in der Maßnahme und auch nicht im Jobcenter. Schluss und Hoffen auf große Zustimmung. Und dann eine Frage aus dem Plenum: Ob er denn wisse, was aus den jungen Menschen geworden sei? Wo sind die jetzt? Wovon leben die? Ratlose Gesichter auf dem Podium, Schulterzucken. Darüber wisse man nichts. Die sind halt weg.

Das gilt auch oft für die, die man schon im System hatte, die dann aber in die Sanktionsmaschinerie geraten sind. Nun muss man wissen, dass die Sanktionen in der Grundsicherung für die "U 25", kein deutsches U-Boot, sondern das Kürzel für die unter 25-Jährigen, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage strenger sind als für die "Normal-Kunden". So kann man dem § 31a unter der Überschrift "Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen" entnehmen: »Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung nach § 31 auf die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen beschränkt. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig.« Hier die Variante in einfacher Sprache: Wenn der junge Mensch beispielsweise eine "zumutbare Maßnahme" - die das Jobcenter definiert - abbricht (auch wenn es gute Gründe dafür geben mag), dann wird ihm nicht nur etwas von seinen Hartz IV-Leistungen gestrichen, sondern sofort alles bis auf die Leistungen für für Unterkunft und Heizung. Geld fürs Leben? Weg. Und macht er dann noch mal Ärger, dann wird ihm auch das gestrichen. Rien ne va plus. Außer Lebensmittelgutscheine, wenn er oder sie die beantragen würde und nicht schon irgendwohin abgetaucht ist.

Samstag, 16. Mai 2015

Was die Kinder- und Jugendhilfe (nicht) mit einer Pommesbude gemeinsam hat

»Mitarbeiter des Jugendamts Gelsenkirchen sollen Heimkinder nach Ungarn geschickt haben, um sich durch Vermittlungsgeschäfte zu bereichern. Der Fall wird aufgerollt und zeigt: Es gibt kaum Kontrollen«, so beginnt ein Artikel von Till-R. Stoldt über die Vorgänge in Gelsenkirchen (und darüber hinaus). Bereits am 2. Mai 2015 wurde auf dieser Seite in dem Beitrag Mit Kindern und Jugendlichen Kasse machen? Der Export von Heimkindern aus Deutschland nach Ungarn und in andere Länder über den Sachverhalt berichtet. Auslöser war der Fernseh-Beitrag Mit Kindern Kasse machen? Wie Heimkinder ins Ausland verbracht werden des Politikmagazins "Monitor" (30.04.2015, ARD-Fernsehen). Mittlerweile ist im konkreten Fall einiges klarer und darüber hinaus wird erkennbar, dass wir hier mit einem strukturellen Problem in der Kinder- und Jugendhilfe konfrontiert sind: Es geht um die Frage, wer wen wann und wo und ob überhaupt kontrolliert. Wird also nach dem Rechten geschaut, was man ja wohl zwingend erwarten darf und muss, denn es geht hier nicht um eine Pommesbude oder einen sonstigen Laden, sondern um die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, die sich in aller Regel in einer erheblichen Krisensituation befinden, außerhalb ihrer Familien.

Samstag, 2. Mai 2015

Mit Kindern und Jugendlichen Kasse machen? Der Export von Heimkindern aus Deutschland nach Ungarn und in andere Länder

Es gibt die Redensart "Aus den Augen, aus dem Sinn". An diese muss man unweigerlich denken, wenn man sich den Beitrag Mit Kindern Kasse machen? Wie Heimkinder ins Ausland verbracht werden des Politikmagazins "Monitor" (30.04.2015, ARD-Fernsehen) anschaut. »Wenn das Jugendamt einschreitet und Kinder aus Familien heraus nimmt, schlägt die Stunde der privaten Träger, die sich um die Unterbringung der Jugendlichen kümmern sollen. Ein riesiger Markt, der offenbar kaum kontrolliert wird und der ganz neue Geschäftsmodelle schafft. Monitor-Recherchen decken ein System auf, in dem Jugendliche in dubiosen Einrichtungen im Ausland eher verwahrt statt pädagogisch betreut werden, während die Verantwortlichen in Deutschland dafür öffentliche Gelder kassieren«, so die redaktionelle Beschreibung dessen, womit sich der Beitrag beschäftigt. Und da werden konkrete Fälle präsentiert. Am Beispiel des Handelns der Jugendämter in Dorsten und Gelsenkirchen. Das schlägt jetzt so einige Wellen, man kann nur hoffen, diesmal mögen sie hoch genug schlagen.

»Die Leiter des Jugendamtes in Gelsenkirchen haben angeblich mit der Unterbringung von deutschen Heimkindern in Ungarn systematisch Kasse gemacht«, kann man dem Artikel Heimkinder-Skandal - Jugendamtsleiter weist Vorwürfe zurück von Sinan Sat und Friedhelm Pothoff entnehmen. Es geht um schwere Vorwürfe gegen den Leiter des Gelsenkirchener Jugendamtes, Alfons Wissmann, und seinen Stellvertreter, Thomas Frings. Demnach sollen die beiden Männer ihre Funktion an der Spitze des Jugendamtes ausgenutzt haben, um mit Kindern, die in staatlicher Obhut waren, Geld zu verdienen. Am Anfang des Monitor-Berichts stand aber ein anderer Fall, aus dem nordrhein-westfälischen Dorsten: »Dort arbeitet das Jugendamt mit der "Life GmbH" aus Bochum. Sie kümmert sich im Namen der Stadt um die Unterbringung von Heimkindern im Ausland, wenn in Deutschland kein passendes Heim gefunden werden könne. Wie "passend" die vermeintliche Alternative in Ungarn ist, zeigt das Beispiel eines Elfjährigen. Der Junge wurde von "Life" in die Obhut eines 64-jährigen Handwerkers gegeben, der offenbar keinerlei Qualifikation als Pädagoge hat. Auch zur Schule geht der Junge nicht. Stattdessen bekommt er vier Stunden Online-Unterricht pro Woche in einer so genannten Web-Schule. Fast 8.000 Euro im Monat soll die Betreuung des Jungen in Ungarn kosten. Den Großteil des Geldes (7.000 Euro) bekomme die Firma Life. 800 Euro gingen an die Web-Schule, die der Tochter des Life-Eigentümers gehört.«

Samstag, 29. November 2014

Ein Kleinkind wird seinem Schicksal überlassen. Zugleich die Frage, ob auch ein Afrikaner ein guter Vater sein kann. Dazu ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem einen eine Stimme gibt und gleichzeitig die Arbeit auf der anderen Seite erschweren wird. Ein Ausflug in die Untiefen des Kinder- und Jugendhilfesystems

Warum nur? Warum nur wird in einem Fall russisches Roulette gespielt mit dem Wohl eines Kleinkindes, das sich nicht äußern kann, das nicht in der Lage ist, sich zu wehren, wegzulaufen, Hilfe zu suchen? Das lässt sich anhand eines neuen erschütternden Falls aus Berlin wieder einmal studieren. Und warum wird in einem anderen Fall die schlichte Ablehnung eines Menschen aufgrund seiner Herkunft und seiner Hautfarbe als ausreichend erachtet, um ihm sein Sorgerecht zu entziehen? Bis das Bundesverfassungsgericht dem ein Ende setzt? Warum?

Mittwoch, 7. August 2013

Wenn Eltern zur Gefahr werden ... Zahl der Inobhutnahmen der Jugendämter erreicht neuen Höchststand


Im Jahr 2012 haben die Jugendämter in Deutschland 40.200 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren gut 1.700 oder 5 % mehr als 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2007 (28.200 Inobhutnahmen) ist sie um 43 % gestiegen.

Mit diesen trockenen Worten beschreibt des Statistische Bundesamt in seiner Pressemitteilung "Zahl der Inob­hut­nah­men im Jahr 2012 auf neuem Höchst­stand" eine höchst bedenkliche gesellschaftliche Entwicklung.

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation be­finden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Grund von Hinweisen Anderer – beispielsweise der Polizei oder von Erzieherinnen und Erzie­hern – in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, zum Beispiel in einem Heim, so die Beschreibung des Statistischen Bundesamtes.
Betrachtet man die Entwicklung der Inobhutnahmen - also der Herausnahme von Kindern und Jugendlichen aus ihren Familien und die zeitweise oder auch längere Unterbringung beispielsweise bei Pflegeeltern oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe ("Heime"), dann erkennt man seit dem Jahr 2005 eine beständige Zunahme der Fälle. Von 2005 bis 2012 ist die Zahl der Inobhutnahmen um 57% angestiegen.