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Sonntag, 14. Januar 2018

Umrisse einer GroKo neu. Teil 2: Die Rente


Wie sieht es aus mit den Ergebnissen der Sondierung von Union und SPD vom 12.01.2018 zum großen Themenfeld der Alterssicherung, speziell der gesetzlichen Rente als der wichtigsten Form der Absicherung im Alter? Auch wenn es jetzt dem einen oder anderen weh tun mag - wir werden hier mit einem Fall der Rosstäuscherei konfrontiert, den man als solchen erkennen sollte. Als Rosstäuscherei bezeichnet man gemeinhin das Verhalten eines Händlers, der Kunden mit verschiedenen Tricks über den gesundheitlichen Zustand, Alter und Wert des Pferdes täuscht. Im Ergebnispapier der Sondierer findet man diese Verabredung: »Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein hohes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 % bis zum Jahr 2025 gesetzlich absichern. Dafür werden wir in 2018 die Rentenformel ändern.« Da wird was angepackt, der vielbeschworene Sinkflug des Rentenniveaus wird endlich gestoppt. Eine gute Nachricht. Ein echter sozialpolitischer Hengst sozusagen. Schauen wir uns den Gaul mal etwas genauer an.

Samstag, 9. Dezember 2017

Überraschung über die (nicht wirklich) "überraschend" positive Finanzentwicklung der Rentenversicherung und einige vorsichtige Hinweise auf das, was getan werden sollte


Am 7. Dezember 2017 fand in Berlin die Sitzung der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund statt. Hört sich technokratisch an, meint aber das Treffen des obersten Gremiums der Selbstverwaltung der Gesetzlichen Rentenversicherung und betrifft mehr als 54 Mio. Versicherte und mehr als 20 Mio. Rentner in unserem Land.

Rentenversicherung überraschend im Plus, zeigt sich das Handelsblatt überrascht, hatte man doch offensichtlich die "Rote-Zahlen-Prognosen" der Vergangenheit für bare Münze genommen: »Manchmal geschehen Wunder – auch bei der Rente: Jahrelang sind Experten davon ausgegangen, dass die Rente mit 63 und die Mütterrente die Rentenversicherung ins Minus treiben. Doch bei den Prognosen wurde eines übersehen.« Was da "übersehen" wurde, kann man bereits seit einigen Jahren auf dem Arbeitsmarkt beobachten - die (für die Sozialversicherungen) "gute Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" wirft alle negativen Prognosen über den Haufen. Die wurden in die Welt gesetzt, weil die 2014 eingeführte Rente ab 63 sowie die "Mütterrente" die Rentenversicherung mit rund zehn Milliarden Euro im Jahr belasten. "Nach allen Prognosen müsste sie als Folge längst rote Zahlen schreiben", behauptet Peter Thelen in seinem Artikel. Und nun das: „Bereits das sechste Jahr in Folge haben sich die Einnahmen aufgrund der anhaltend starken Zunahme der Beschäftigung und steigender Löhne besser entwickelt als erwartet. Gleichzeitig sind die Rentenausgaben niedriger als noch im Frühjahr geschätzt“, so wird Alexander Gunkel zitiert. Der Arbeitgeber-Vertreter ist zur Zeit Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Samstag, 21. März 2015

Die Pille umsonst. Für Hartz IV-Empfängerinnen. Bis zum 27. Lebensjahr. Scheinbar eine gut gemeinte Forderung aus Bayern

Immer wieder sollte man etwas länger nachdenken, bevor man seiner Freude über eine Forderung - die "sozial" daherkommt - Ausdruck verleiht. Und eine zustimmend-wohlwollende Reaktion wird bei vielen diese Meldung auslösen: CSU für kostenlose Pille an Hartz IV-Empfängerinnen. »Die CSU fordert kostenlose Verhütungsmittel für bedürftige Frauen. Bis zum 27. Lebensjahr sollen Hartz IV-Empfängerinnen die Pille oder andere Verhütungsmittel auf Rezept erhalten, sagte die Frauen-Unions-Vorsitzende Angelika Niebler am Samstag bei einem kleinen CSU-Parteitag in Bamberg. Damit soll die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche reduziert werden.«

Es gab unter den CSU-Bundestagsabgeordneten auch Widerstand gegen den letztlich erfolgreichen Antrag der Frauen-Union: „Die CSU ist die Partei der Familie“, sagte der schwäbische Abgeordnete Stephan Stracke. „Partei der Familie heißt Ja zu Kindern.“ Doch dieses Argument überzeugte die Mehrheit offensichtlich nicht, kann man der Meldung entnehmen.

Bei vielen wird diese Forderung deshalb auf positive Resonanz stoßen, weil die Hartz IV-Empfänger nun wirklich jeden Cent umdrehen müssen und dadurch entlastet werden könnten - wenn auch nur bis 27 Jahre, danach sollen sie wieder zahlen, obgleich man auch nach diesem Alter schwanger werden kann. Das ist schon eine erste Merkwürdigkeit, die mit der Forderung der CSU-Frauen einhergeht. Aber vielleicht lohnt es sich, hier einmal innezuhalten und grundsätzlich nachzudenken. Da könnte man auf einige kritische Gedanken kommen.

Samstag, 10. Januar 2015

„Mütterrente“: Wenn die scheinbaren Spendierhosen in der Realität zu heiß gewaschen werden, dann laufen sie ein

In den vergangenen Monaten ist heftig diskutiert und gestritten worden über das so genannte "Rentenpaket" der Bundesregierung. Das besteht aus vier Bausteinen: Der "Rente mit 63", der "Mütterrente", Veränderungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie ein höheres Reha-Budget. In der öffentlichen Diskussion gab es eine Schieflache dergestalt, dass fast ausschließlich über die "Rente mit 63" gestritten wurde und dann noch über allgemeine Finanzierungsfragen, also die Finanzierung der Maßnahmen im Wesentlichen über die Beitragszahler und die Rentner selbst durch eine systembedingte Absenkung der anstehenden Rentenerhöhungen.

Eher selten waren Beiträge, die sich mit der so genannten "Mütterrente" beschäftigen (ganz korrekt müsste man hier von einer Rente für Erziehungsleistungen sprechen, die ggfs. auch von Männern in Anspruch genommen werden kann, was aber den Ausnahmefall darstellt). Schon bei einem groben Blick auf die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen irritiert die relative Nicht-Thematisierung der "Mütterrente" im Kontext der zahlreichen Vorwürfe der finanziellen Überlastung der Rentenkasse, denn während sich die zusätzlichen Ausgaben für die heftig umstrittene "Rente mit 63" auf "langfristig" 3 Mrd. Euro im Jahr belaufen sollen, werden für die "Mütterrente" seitens der Bundesregierung jährliche Kosten »von derzeit rund 6,7 Milliarden Euro« in Ansatz gebracht. Nicht nur das ist diskussionsbedürftig, auch die formale Begründung und die Realität der Umsetzung wirft zahlreiche Fragen auf, die im folgenden Beitrag aufgeschnürt werden sollen. Bevor wir hinabsteigen in die (Un-)Tiefen des Rentenrechts gleich eine prophylaktische Entschuldigung bzw. ein Warnhinweis: Der Verfasser kann nichts für die zu skizzierende Hyperkomplexität und die sich daraus ergebenden Frustrationseffekte bei dem einen oder der anderen. Dafür ist nicht der Überbringer der (schlechten) Nachrichten verantwortlich, sondern wenn schon, dann das "System".

Sonntag, 25. Mai 2014

Die Notwendigkeit der Beherrschung "höherer Mathematik" im Allgemeinen und bei der "Mütterrente" im Besonderen

Nur weil am vergangenen Freitag das "Rentenpaket" verabschiedet worden ist, sollte man nicht glauben, dass die Diskussionen darüber nun erledigt sind. Vielleicht wird das "hysterische Gejaule" verstummen, von dem die Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) mit Blick auf die Nörgler und sonstigen Kritiker verächtlich gesprochen hat. Nicht aber der nüchterne Blick und die daraus abgeleiteten Anfragen an das, was die Regierenden der Bevölkerung und dem Rentensystem ins Nest gelegt hat. Nehmen wir als ein Beispiel die so genannte "Mütterrente", korrekt formuliert die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Bekanntlich wollte man auch hier eine "Gerechtigkeitsverbesserungsoperation" vornehmen, denn die bisherige Rechtslage hat unterschieden zwischen Kindern, die vor und solche, die nach 1992 das Licht dieser Sozialstaatswelt erblickt haben. Für die einen, die vor dem Stichtag geboren wurden, gab es nur einen Rentenpunkt, für die jüngeren Racker immerhin drei. Nun hat man diese "Gerechtigkeitslücke" zwar nicht geschlossen, aber immerhin halbiert, denn in Zukunft soll es für die älteren Exemplare zwei, wenn auch nicht drei Punkte geben.

Montag, 19. Mai 2014

Ein Geben und Nehmen: Die Große Koalition einigt sich auf das vorerst endgültige Design des "Rentenpakets"

Nun soll sie also vorliegen, die finale Version des "Rentenpakets" der Großen Koalition. Im Internet wurde ein Schriftstück veröffentlicht von heute, 13 Uhr, anderthalb Seiten zum Rentenpaket und eine knappe Seite zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe "Flexible Übergänge in den Ruhestand" mit möglichen Ansätzen zur Verbesserung des geltenden Rechts. Nahles bekommt ihre Rente mit 63 - aber mit Modifikationen zum bisherigen Gesetzentwurf. Und am kommenden Freitag wird es noch mal spannend: »Dem Vernehmen nach dürfte am Freitag auf Antrag der Opposition über die einzelnen Teile des Rentenpakets getrennt abgestimmt werden. Einen solchen Antrag kann die Koalitionsmehrheit nicht ablehnen, hieß es.« Da darf man gespannt sein, wie groß die Zahl der Abweichler aus der Unionsfraktion bei dem Teil sein wird, der die ungeliebte "Rente mit 63" beinhaltet. Was aber sind nun die Kompromisse, auf die man sich angeblich verständigt hat?

Dienstag, 6. Mai 2014

Vom Ritual der Anhörungen, viel Papier und einem "Rentenpaket", das mit Zwischenstopp im Bundestag unterwegs ist zum Empfänger. Und wie immer steckt der Teufel im Detail

Es ist eingetütet und bereits on the road - das "Rentenpaket" der großkoalitionären Bundesregierung. Gut, derzeit liegt es noch im Bundestag und vielleicht wird das eine oder andere auch noch im parlamentarischen Gang der Dinge auf die Verpackung gekritzelt, aber es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn nicht zum Sommer die gesetzgeberische Umsetzung der beiden zentralen Bausteine dieses Vorhabens - also die vorübergehende "Rente mit 63" und die dauerhafte Anhebung eines Teils der "Mütterrente", beides verbunden mit einer dauerhaften Absenkung des Rentenniveaus über das bisherige Maß hinaus und einem tiefen Griff in die derzeit gut gefüllten Kassen der Rentenversicherung -, das Licht der Welt erblicken werden. Zu den rituellen Bestandteilen der Behandlung eines Gesetzesvorhabens gehört die Anhörung von "Sachverständigen", in aller Regel von Interessengruppen und einigen wenigen "Einzelsachverständigen", die von der einen oder der anderen Partei in den Ring gerufen werden. Die Effizienz und Effektivität dieser Form der angestrebten Kompetenzerweiterung des Parlaments wäre ein eigenes Habilitationsthema, hilfsweise mag man sich begnügen mit der Annahme, dass da nicht so wirklich viel passiert. Aber man möchte ja keinem weh tun, also werfen wir einen kurzen Blick auf die Anhörung zu dem "Rentenpaket" von Nahles & Co., die am 5. Mai stattgefunden hat.

Freitag, 14. Februar 2014

Die "Rentenreform" schafft Arbeitsplätze. Bei Werbeagenturen. Ansonsten ist das noch eine große Baustelle


Eines kann man der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) mit Sicherheit nicht vorwerfen: dass sie sich zu viel Zeit lässt bei der Bearbeitung (bestimmter) sozialpolitischer Themen. Ganz im Gegenteil konnte man, nachdem die Große Koalition endlich die Arbeit aufgenommen hat, den Eindruck bekommen, hier werden in einem bislang nicht gekannten Tempo große „Reformprojekte“ auf den Weg gebracht. Neben dem Mindestlohn geht es dabei vor allem um die rentenpolitischen Vorhaben, also die „Rente mit 63“ sowie die „Mütterrente“. Angesichts der Komplexität der mit den angestrebten Veränderungen verbundenen Eingriffen in das Rentenrecht fast schon überfallartig wurden wir mit einem ersten Referentenentwurf konfrontiert. Nun ist es der normale Gang der Dinge, dass der Referentenentwurf der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht wird, um dort von den Parlamentariern debattiert und verhandelt zu werden.  Es gibt ja bekanntlich den schönen Ausspruch, dass noch kein Gesetz den Bundestag so verlassen hat, wie es eingebracht worden ist. Sollte es anders sein, dann könnte man sich ja die Prozedur im Bundestag sparen.

Aber obgleich der parlamentarische Prozess noch gar nicht richtig begonnen hat, beschleunigte die Bundesarbeitsministerin gleichsam auf Überschallgeschwindigkeit und überraschte die Öffentlichkeit mit einer veritablen Werbekampagne für „Das Rentenpaket“.

Samstag, 21. Dezember 2013

"Mütterrente": Von der halbierten Gerechtigkeitslücke, der anteiligen Selbstfinanzierung durch die Rentner und dem Damoklesschwert der Systemfrage

Die Große Koalition meint es gut und hat ein Herz für Rentner - vor allem für die Mütter, so scheint es jedenfalls zu sein. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD können wir auf der Seite 73 lesen: »Die Erziehung von Kindern ist Grundvoraussetzung für den Generationenvertrag der Rentenversicherung.« Und daraus leitet sie ein Vorhaben ab, das neben der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren gleich am Anfang der neuen Legislaturperiode umgesetzt werden soll: »Während Kindererziehungszeiten ab 1992 rentenrechtlich umfassend anerkannt sind, ist dies für frühere Jahrgänge nicht in diesem Umfang erfolgt. Diese Gerechtigkeitslücke werden wir schließen.« Wer kann etwas gegen die Schließung von Gerechtigkeitslücken haben? Trotzdem maulen viele an der Art und Weise der Umsetzung dieser Zielsetzung herum, dabei bezieht sich ein gewichtiger Teil der Kritiker auf die Finanzierung aus den Beitragsmitteln der Rentenversicherung. Aber auch das mit der Gerechtigkeit ist wie so oft in der Sozialpolitik eine nicht einfache Angelegenheit. Und immer noch viel zu wenig bekannt, geschweige denn diskutiert werden die Folgen der geplanten Verbesserungen der "Mütterrente" für die zukünftige Entwicklung der Renten insgesamt. Steigen wir also hinab in die Tiefen bzw. Untiefen der Rentenmechanik und der multiplen Ungleichheit der Mütter.

Dienstag, 15. Oktober 2013

Die zunehmende Altersarmut ist gefühlt sicher, die Gewerkschaften wollen ein Vorsorgelager anlegen und die Beitragszahler sollen den Müttern (und dem Bundeshaushalt) was Gutes tun

Es ist schon ein mehrfach verschachteltes Trauerspiel, das mit und um die Rente aufgeführt wird. Was waren das noch für Zeiten, als beispielsweise in den 1980er Jahren mehr als 90% der Menschen der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung vertraut haben. Innerhalb weniger Jahre ist es interessierten Kreisen in den 1990er Jahren gelungen, dieses bis dahin stabile Vertrauensfundament in der Bevölkerung grundlegend zu zerstören. Das Wort "Rentenreformen" steht mittlerweile paradigmatisch für das Gegenteil von dem, was in der Vergangenheit im politischen Raum eigentlich mal mit "Reform" verbunden war: Umgestaltung und Verbesserung bestehender Verhältnisse, wobei die Verbesserung hier zu unterstreichen wäre. Statt dessen hat "Reform" heute fast ausschließlich die Bedeutung eines zumeist technokratisch daherkommenden Kürzungsprogramms. Viele empfinden mittlerweile im sozialpolitischen Bereich nur die Erwähnung des R-Wortes als Bedrohungsszenario. Und Hand aufs Herz: Sie haben meistens auch allen Grund dazu.

Während die einen - denen es um eine Dekonstruktion der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente geht mit dem Ziel der Erschließung neuer Geschäftsfelder im Bereich der individualisierten privaten Altersvorsorge - die komplexen Prozesse der demografischen Entwicklung instrumentalisieren, um die Rentenversicherung sturmreif zu schießen (ohne natürlich auf den tiefen demografischen Treibsand der Kapitaldeckung hinzuweisen), herrscht immer noch bei nicht wenigen Versicherten ebenfalls eine Illusion hinsichtlich der Funktionsweise einer umlagefinanzierten Rentenversicherung. Die folgt eben nicht dem "Sparkassen-Modell", die aktuellen Beiträge werden nicht angespart auf einem imaginären Rentenkonto, sondern direkt an die derzeit vorhandenen Rentner weitergeleitet. Und auf dem Rentenkonto der heutigen Beitragszahler sammeln sich Ansprüche darauf an, dass es in Zukunft mal vergleichbar ablaufen wird, worauf man hoffen darf, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Trotzdem glauben immer noch viele Versicherte, es handelt sich irgendwie doch um ein Ansparmodell "ihres" Geldes.