Eher selten waren Beiträge, die sich mit der so genannten "Mütterrente" beschäftigen (ganz korrekt müsste man hier von einer Rente für Erziehungsleistungen sprechen, die ggfs. auch von Männern in Anspruch genommen werden kann, was aber den Ausnahmefall darstellt). Schon bei einem groben Blick auf die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen irritiert die relative Nicht-Thematisierung der "Mütterrente" im Kontext der zahlreichen Vorwürfe der finanziellen Überlastung der Rentenkasse, denn während sich die zusätzlichen Ausgaben für die heftig umstrittene "Rente mit 63" auf "langfristig" 3 Mrd. Euro im Jahr belaufen sollen, werden für die "Mütterrente" seitens der Bundesregierung jährliche Kosten »von derzeit rund 6,7 Milliarden Euro« in Ansatz gebracht. Nicht nur das ist diskussionsbedürftig, auch die formale Begründung und die Realität der Umsetzung wirft zahlreiche Fragen auf, die im folgenden Beitrag aufgeschnürt werden sollen. Bevor wir hinabsteigen in die (Un-)Tiefen des Rentenrechts gleich eine prophylaktische Entschuldigung bzw. ein Warnhinweis: Der Verfasser kann nichts für die zu skizzierende Hyperkomplexität und die sich daraus ergebenden Frustrationseffekte bei dem einen oder der anderen. Dafür ist nicht der Überbringer der (schlechten) Nachrichten verantwortlich, sondern wenn schon, dann das "System".
Lassen wir in einem ersten Schritt die Bundesregierung selbst zu Wort kommen, die uns zu erklären versucht, was es mit der "Mütterrente" auf sich hat: »Die Mütterrente verbessert die soziale Absicherung von Rentnerinnen, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben. Sie erhalten einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihrem bestehenden Rentenanspruch. Damit sorgt die Mütterrente dafür, dass die Erziehung von Kindern bei der Rente stärker ins Gewicht fällt. Konkret bedeutet das: Mütter (ggf. auch Väter), die von der Regelung profitieren, erhalten zu ihrer Rente pro Monat und Kind einen zusätzlichen (Brutto)Pauschalbetrag von 28,61 Euro in den alten bzw. 26,39 Euro in den neuen Bundesländern.« Und weiter findet man dort schwarz auf weiß zu der Frage, wer von der Mütterrente profitiert: »Von der neuen Mütterrente profitieren alle Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben – das sind 2014 allein gut 9,5 Millionen Frauen (und auch einige Männer) deutschlandweit.« Das ist doch mal ein Wort. Aber ist es auch wirklich so? Schauen wir also einmal genauer hin:
Die Abbildung ist der Webseite der Bundesregierung zu ihrem "Rentenpaket" entnommen. Sie illustriert die Ausführungen, dass alle Anspruchsberechtigten jetzt um den Gegenwert eines Entgeltpunktes besser gestellt werden. Die vom Bundesarbeitsministerium hier bemühte Sabine mit ihrem 1970 geborenen Kind bekommt also für dieses statt 28 Euro nunmehr 56 Euro im Monat. Und hätte sie drei Kinder auf die Welt gebracht, dann wären es schon statt 84 Euro immerhin 168 Euro - im Monat. Offensichtlich wurde das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD erfüllt. Denn im Koalitionsvertrag kann man auf der Seite 73 lesen: »Die Erziehung von Kindern ist Grundvoraussetzung für den Generationenvertrag der Rentenversicherung.« Und daraus schlussfolgernd: »Während Kindererziehungszeiten ab 1992 rentenrechtlich umfassend anerkannt sind, ist dies für frühere Jahrgänge nicht in diesem Umfang erfolgt. Diese Gerechtigkeitslücke werden wir schließen.« Dagegen kann man ja erst einmal nichts haben, gegen eine Schließung von Gerechtigkeitslücken. Und das soll dann so passieren: »Wir werden daher ab 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung berücksichtigen.« Voila, Auftrag erfüllt, Versprechen gehalten. Oder?
Nein, es soll an dieser Stelle gar nicht daran herumgemäkelt werden, dass die Schließung der Gerechtigkeitslücke schon auf dem Papier nur eine "Halbierung" dieser Lücke darstellt. Dazu nur eine Anmerkung: Hinsichtlich der so genannten "Mütterrente" gibt es seit 1992 eine nach dem Geburtsdatum der Kinder zweigeteilte Landschaft: Für alle Kinder, die vor dem Jahr 1992 geboren worden sind, gab es (bisher) einen Rentenpunkt gutgeschrieben, während es für die Kinder, die nach 1992 das Licht der Welt erblickt haben oder das noch tun werden, drei Rentenpunkte sind. Die drei für die Seit-1992-Kinder bleiben und aus dem einen Punkt für die Vor-1992-Kinder werden jetzt zwei, was immer noch einer weniger ist als für die jüngeren Kinder.
Der kritische Blick soll an dieser Stelle vielmehr darauf gerichtet werden, ob es denn wenigstens die auch in der Abbildung des Ministeriums ausgewiesene Verdoppelung der Renten für Kindererziehungszeiten bei den Müttern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, gibt. Man sollte solchen mit Steuermitteln finanzierten Aufklärungsseiten doch unbedingt vertrauen dürfen, wer will schon mit falschen oder zumindest nicht korrekten Informationen "schwanger" werden. Genau diese Gefahr besteht allerdings, wenn man einfach alles glaubt, was Nahles & Co. im Internet so posten. Und immerhin haben sich Millionen von Rentnerinnen darauf verlassen, was da so auf dieser Grundlage berichtet worden ist - wie bereits zitiert, gut 9,5 Millionen Mütter sollen in den Genuss dieser Aufstockung kommen.
Aber so ist es nicht. Fangen wir "ganz unten" an, dort, wo jeder zusätzliche Euro ein wahrer Segen wäre, weil die Rente so niedrig ist, dass man Leistungen aus der "Grundsicherung für Ältere" nach dem SGB XII beziehen muss.
Die Abbildung mit der Zeitreihe verdeutlicht die Entwicklung der Empfängerzahlen von Grundsicherung für Ältere seit 2003. Am Ende des Jahres 2013 wurden bereits gut 500.000 ältere Grundsicherungsempfänger/innen gezählt. Mehr als 313.000 von ihnen, also 63%, waren Frauen. Und die bekommen - wenn sie vor 1992 ein Kind oder mehrere Kinder zu Welt gebracht haben - nichts! Denn die auch ihnen zustehende Mütterrente wird sofort verrechnet mit ihrem Grundsicherungsanspruch. Da kommt dann nichts an auf dem Konto. Das ist schon mal eine erste Rosstäuscherei, denn die Botschaft war doch eigentlich klar und unmissverständlich: »Von der neuen Mütterrente profitieren alle Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben.« Offensichtlich gibt es "normale" Mütter und die anderen.
Aber damit nicht genug - auch die "normalen" Mütter mussten in den vergangenen Wochen feststellen, dass einige von ihnen weniger "normal" sind als sie angenommen hatten und ihnen auch in Aussicht gestellt wurde. »Bei bis zu 1,45 Millionen Rentnerinnen kommt die Mütterrente nur gekürzt an, manche Frauen erhalten sogar keinen Cent mehr. Das ergibt eine Berechnung der Deutschen Rentenversicherung für das ARD-Mittagsmagazin«, kann man der Meldung "Perfide Art des Geschenkeverteilens" entnehmen. In der angegebenen Zahl sind zum einen die bereits erwähnten Rentnerinnen enthalten, die gar nichts bekommen, weil sie sich im Grundsicherungsbezug befinden, und darüber hinaus eine erhebliche Zahl an Frauen, bei denen das Mehr an Mütterrente nicht voll ausgezahlt wird, sondern eine Anrechnung erfolgt: »Grund ist der Freibetrag, der im Westen bei 755,30 Euro und im Osten bei 696,70 Euro liegt. Jeder Euro, den Rentner darüber hinaus einnehmen, wird um 40 Cent gekürzt. In vielen Fällen liegen die Frauen wegen der Mütterrente über dem Freibetrag und müssen deshalb Abschläge in Kauf nehmen. Im Endeffekt führt dies dazu, dass die Frauen ihre Mütterrente nicht in voller Höhe, sondern nur zum Teil erhalten.«
Die beschriebene volle oder anteilige Anrechnung der Mütterrente ist vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung wie ein Heiligenschein vor sich hergetragenen Begründung, man wolle mit dieser Maßnahme die Lebensleistung der älteren Mütter honorieren und damit mehr Gerechtigkeit herstellen, schon eine harte Nummer. Ich werde in der Meldung mit diesen Worten zitiert: "Das heißt der Staat steckt den Müttern in die linke Tasche einen Betrag rein und sagt hier, wir honorieren eure Lebensleistung und mit der gleichen Hand holt er sich diesen Betrag aus der rechten Manteltasche wieder raus und die Betroffenen bekommen keinen Cent mehr. Das ist natürlich eine sehr perfide Art des Geschenkeverteilens". Hier der kurze Beitrag aus dem ARD-Mittagsmagazin:
Das alles lässt die offizielle Darstellung der Bundesregierung über ihre Öffentlichkeitsarbeit in einem bedenklichen Licht erscheinen, um das noch nett zu formulieren. Aber das ist - es tut mir leid - noch nicht alles. Noch mehr Wasser muss in den Wein geschüttet werden:
Wer jetzt bei dem folgenden Punkt geneigt ist, sich auszuklinken, dem sei hier verziehen, das wäre verständlich angesichts der Komplexität, aber zugleich muss man das nachvollziehen, um zu verstehen, dass sich jetzt einige Rentnerinnen wundern:
Bereits beschrieben wurde der an sich einfache Geldbetrag, den es für ein Kind, das vor 1992 das Licht der Welt erblickt hat, mehr gibt und der sich ableitet aus dem Gegenwert eines Entgeltspunkts (also konkret aus dem aktuellen Rentenwert, der jeweils zum 1. Juli eines Jahres neu taxiert wird): In den westlichen Bundesländern ist ein solcher Punkt derzeit 28,61 Euro wert, im Osten sind es 26,39 Euro. So weit, so klar. Und jetzt kommt wieder einmal ein aber, auf das Stefan Sauer in seinem Artikel Die Mütterrente und das Kleingedruckte hingewiesen hat: »Das gilt allerdings nur für Frauen, die während der Erziehungszeiten kein oder ein nur geringes sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielten. Mütter, die bald nach der Geburt ihrer Kinder wieder in den Beruf einstiegen und gut verdienten, profitieren von der Mütterrente hingegen weniger – und im Extremfall gar nicht. Dies betrifft vornehmlich ostdeutsche Frauen.«
Sauer erläutert die Untiefen und man muss dann schon mal um die Ecke denken:
»Vereinfacht gesagt werden der Rentenpunktwert, der in einem Jahr durch Berufstätigkeit erworben wurde, mit dem Rentenpunkt der Mütterrente verrechnet, wenn bestimmte Obergrenzen überschritten sind. Ein Beispiel: Im Jahr 1975 konnten westdeutsche Arbeitnehmer, die den Höchstbeitrag in den Rentenkassen zahlten, maximal 1,54 Rentenpunkte erwerben. Die Mutter eines 1974 geborenen Kindes, die 1975 aufgrund ihres Arbeitseinkommens 1,2 Rentenpunkte angesammelt hat, erhält für das Erziehungsjahr 1975 daher nicht einen vollen Rentenpunkt, sondern nur 0,34 Punkte – im Westen also nicht 28,61 Euro, sondern 9,28 Euro. Wie aber werden die Einkünfte aus DDR-Zeiten berücksichtigt?
Hierfür gibt es die „Umrechnungswerte“, mit denen das DDR-Einkommen mal genommen wird, um auf vergleichbare Westentgelte zu kommen. Der Umrechnungswert für 1975 liegt bei 2,62. Bei einer Frau mit dem damals in der DDR für die Rentenberechnung gängigen Monatseinkommen von 600 Mark werden also 1576,30 DM als beitragspflichtiges Einkommen berücksichtigt (600 mal 2,62). Das Durchschnittseinkommen im Westen lag damals bei 1817 Mark, wofür es einen Rentenpunkt gab. Für 1576,30 werden der Frau also 0,87 Rentenpunkte gut geschrieben. Für ihr Kind erhält sie nun eigentlich einen weiteren Punkt. Da die erreichbare Obergrenze 1975 im Westen aber bei 1,54 Punkten lag, werden der Mutter nur 0,67 Punkte für die Mütterrente gut geschrieben (1,54 minus 0,87). Sie erhält nicht 26,39 pro Monat zusätzlich, sondern nur 17,68 Euro.«
Alles klar? Aber der Gesetzgeber will es uns nicht zu einfach machen: »Als wäre all das nicht kompliziert genug, wird diese Rechnerei nur bei Frauen vorgenommen, die nach dem 30. Juni diesen Jahres in Rente gehen. Für alle „Bestandsrentnerinnen“ wird pauschal pro Kind ein Rentenpunkt aufgeschlagen. Sie erhalten also den vollen Punktwert.«
Das eben beschriebene trifft also vor allem die ostdeutschen Frauen mit einer typischen DDR-Erwerbsbiografie, die erheblich abgewichen ist von dem "Normalmodell" der westdeutschen Frauenbiografien in den 50, 60er und 70er Jahre. Lassen wir an dieser Stelle wieder unsere Bundesregierung sprechen. Auf die Frage, warum die Mütterrente eingeführt ist (was natürlich an sich schon falsch ist, denn es gibt sie ja schon, sie wird nur etwas verbessert), können wir der Webseite zum Rentenpaket entnehmen: »Die Mütterrente ist eine Anerkennung für die erbrachte Erziehungsleistung. Frauen und ggf. auch Männer, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, hatten nicht die Betreuungsmöglichkeiten und damit Chancen auf Berufstätigkeit, wie Eltern sie heute haben. Viele haben die Arbeit unterbrochen oder ganz aufgegeben, um die Erziehung der Kinder zu übernehmen. Ihre Erziehungsleistung soll stärker gewürdigt werden als bisher.«
Das ist ein ehrenwerter Ansatz, aber aus logischer Sicht müsste dann die zu ziehende Konsequenz so aussehen: Eigentlich müssten (gerade die westdeutschen) Mütter, die ihre Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben, einen höheren Betrag angerechnet bekommen als die Mütter der jüngeren Kinder, denen es - immer im Vergleich betrachtet - leichter gefallen ist, eigene Rentenansprüche durch Erwerbsarbeit aufzubauen: Die Mütter der 1950er und 1960er Jahre »haben unter viel schwierigeren Bedingungen ihre Kinder aufziehen müssen. Die mussten nämlich alle raus aus dem Arbeitsmarkt, später kamen sie kaum wieder rein. Und dann stellen diese Frauen auch noch fest, dass von diesem mickrigen Betrag, den sie da mehr bekommen, dann auch teilweise gar nichts oder nur ein Anteil bei ihnen ankommt. Das heißt eigentlich sind sie doppelt bestraft", so wurde ich in der SWR-Meldung zitiert. Dass das nicht passiert, hat natürlich andere als logische, eben fiskalische Gründe. Während die Rentenpunkte für die Geburten nach 1992 erst in der Zukunft zur Auszahlung kommen werden, ändert jede Verbesserung für die Mütter älterer Kinder sofort das Ausgabenvolumen der Rentenversicherung, denn viele der betroffenen Frauen sind ja schon im Rentenbezug. Geschenk verteilt man besonders gerne, wenn sie in der Zukunft von anderen beglichen werden müssen.
Aber einen habe ich noch. Ein Aspekt, der in der bisherigen Diskussion kaum irgendwo thematisiert wurde. Markus Rieksmeier hatte bereits im Juli 2014 darauf hingewiesen: Mütterrente nutzt geschiedenen Männern. Das jetzt auch noch, wird der eine oder die andere sagen. Wie soll das denn funktionieren? Offensichtlich hat das was mit dem Versorgungsausgleich im Falle der Scheidung zu tun. Dazu Rieksmeier: Bei einer Scheidung werden beim Versorgungsausgleich die während der Ehezeit gestiegenen Rentensteigerungen der Eheleute 1. verglichen, 2. durch zwei geteilt und 3. auf den Ehepartner mit der geringen Rente verteilt. Fertig. Und wie ist das mit Mütterrente und den Ex-Männern? »Ganz einfach: Da der Versorgungsausgleich immer die Hälfte der Mehr-Rente des Besserverdieners (meistens der Mann) ausgleicht, wirkt sich die Rentensteigerung durch Mütterrente für beide gleich aus. Die hinzukommende Mütterrente wird durch zwei geteilt – das ist der Effekt«, so Rieskmeier. Er hat das in der Abbildung an einem Rechenbeispiel illustriert. »(Meistens) Ex-Männer können sich also auf (hier: 3 Kinder, West) auf 41, 21 Euro mehr Rente freuen. Frauen auch.« Fazit: »Egal, welcher Ehepartner wie viel Rentenanwartschaft hat: Die hinzu kommende Mütterrente wird im Effekt durch zwei geteilt«, schreibt Rieksmeier,
Ach, die "Mütterrente".
Und dass die Ausgaben, die trotz dieser Einschränkungen für die Mütterrente mobilisiert werden müssen innerhalb der Rentenversicherung, dann auch noch dazu führen, dass die Rentner geringere Rentenerhöhungen bekommen werden, weil der Nachhaltigskeitsfaktor zuschlägt, das habe ich bereits am 21. Dezember 2013 in dem Beitrag "Mütterrente": Von der halbierten Gerechtigkeitslücke, der anteiligen Selbstfinanzierung durch die Rentner und dem Damoklesschwert der Systemfrage auf dieser Seite beschrieben.