In Deutschland wird seit längerem an der Infragestellung der bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes gearbeitet - dazu der Beitrag "Flexibilisierung" des Arbeitszeitgesetzes: Angriff auf ein Museumsstück? Der Acht-Stunden-Tag und die wirklichen Absichten der Deregulierer vom 17. November 2017. Fragen der Arbeitszeit berühren neben den unmittelbaren Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer immer auch ein Stück weit elementare Aspekte des Arbeitsverständnisses einer Gesellschaft. Man kann das an Extrembeispielen zeigen, wie die immer wieder aus Japan zu uns durchdringenden Berichte über die extremen Arbeitszeiten, was sich dann in solchen Meldungen niederschlagen kann: Japanische Reporterin starb nach 159 Überstunden im Monat. »Tod durch Überarbeitung ist in Japan so verbreitet, dass dafür eigens das Wort „karoshi“ geprägt wurde. In einer Regierungsstudie aus dem Jahr 2016 gaben 23 Prozent der befragten Firmen an, dass manche ihrer Mitarbeiter auf mehr als 80 Überstunden pro Monat kommen. Ein Jahr zuvor wurden 93 Fälle von Selbstmord oder versuchtem Suizid infolge von Überarbeitung offiziell anerkannt.« Zum "karoshi"-Pänomen vgl. auch diesen Artikel: Japan arbeitet sich zu Tode. Der wurde in einer Schweizer Tageszeitung veröffentlicht und auch in der Schweiz berühren Arbeitszeitfragen zum einen ganz handfeste Interessen, zum anderen aber auch das Selbstverständnis hinsichtlich der Arbeit schlechthin.
Informationen, Analysen und Kommentare aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik
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Samstag, 18. November 2017
Mittwoch, 7. Dezember 2016
Wo soll das enden? Sterbehilfe als Wachstumsbranche und eine fortschreitende Verschiebung der Grenzen
In diesem Blog wurde das Thema Sterbehilfe bereits in mehreren Beiträgen aufgerufen, so am 24. Oktober 2014: Vielleicht kein "Dammbruch", aber eine "Sickerblutung" in das gesellschaftliche Gewebe hinein. Es geht um das Sterben, um die Sterbehilfe. Und da braucht es Skepsis, Fragen und eine Warnung. Am 13. Juni 2015 ging es dann um Die Schweiz als letztes Asyl für Sterbehelfer auf der Flucht vor Verfolgung in Deutschland? Oder geht es um todbringende Geschäftemacher, die ihr Business retten wollen? Und am 8. November 2015 wurden die gesetzgeberischen Aktivitäten in Deutschland untersucht: Auf ganz dünnem Eis: Sterben und Tod als Gegenstand gesetzgeberischen Handelns. Zuerst das Hospiz- und Palliativgesetz, direkt danach der Regelungsversuch der Sterbehilfe. Der vorerst letzte Eintrag datiert auf den 13. Oktober 2016: Sterbehilfe weiter auf der Rutschbahn nach unten? Bereits die Überschriften der Blog-Beiträge verdeutlichen die grundlegende Skepsis, mit der hier an das Thema Sterbehilfe herangegangen wird - ausdrücklich nicht hinsichtlich der Unhintergehbarkeit einer individuellen Entscheidung. Wir sind konfrontiert mit einem letztlich unauflösbaren Spannungsfeld zwischen der individuellen Dimension und den (möglichen) gesellschaftlichen Konsequenzen von (aktiver) Sterbehilfe.
Gegenstand des Beitrags aus dem Oktober 2016 waren neuere Entwicklungen in unseren Nachbarländern Belgien und den Niederlanden, in denen die aktive Sterbehilfe schon viel weiter "entwickelt" ist - in Belgien wurde erstmals ein Minderjähriger ins Jenseits befördert und in den Niederlanden geht man immer weiter weg von den Todkranken und will nun auch "sterbewilligen" Senioren nach einem "erfüllten Leben" und ohne schwere Erkrankungen den assistierten Tod ermöglichen.
Gegenstand des Beitrags aus dem Oktober 2016 waren neuere Entwicklungen in unseren Nachbarländern Belgien und den Niederlanden, in denen die aktive Sterbehilfe schon viel weiter "entwickelt" ist - in Belgien wurde erstmals ein Minderjähriger ins Jenseits befördert und in den Niederlanden geht man immer weiter weg von den Todkranken und will nun auch "sterbewilligen" Senioren nach einem "erfüllten Leben" und ohne schwere Erkrankungen den assistierten Tod ermöglichen.
Sonntag, 2. Oktober 2016
Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Saisonniers in der Schweiz sowie die Knechte und Mägde des 21. Jahrhunderts in Österreich
Bekanntlich hat sich die Schweiz hinsichtlich der Zuwanderung in eine Situation manövriert, die man als eine mehrfache Bredouille beschreiben muss. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) hatte im Juli 2011 im Vorfeld der damaligen Schweizer Parlamentswahlen die eidgenössische Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" lanciert und ihren Wahlkampf unter das Thema "Masseneinwanderung stoppen!" gestellt. Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Initiative angenommen. Und seitdem haben die Regierungsverantwortlichen in den Schweizer Bergen eine Menge Stress, denn: Die Initiative beauftragt den Gesetzgeber, die Zuwanderung von Ausländern in die Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente, die sich nach den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz richten, zu begrenzen. Sie verlangt auch die Änderung dem widersprechender Staatsverträge, also namentlich der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU, welche die Personenfreizügigkeit vorsehen. Nur gibt es seitens der EU, was die vereinbarte Personenfreizügigkeit angeht, derzeit kein erkennbares Entgegenkommen, was angesichts der zwischenzeitlich erfolgten Breit-Abstimmung in Großbritannien und den anstehenden Ausstieg aus der EU auch nicht zu erwarten ist.
Montag, 5. September 2016
Häusliche Betreuung und Pflege: Eine völlig berechtigte Skandalisierung, wenn hier "Sklavinnen" unterwegs sind. Aber zugleich die bohrende Frage: Was tun?
Immer wieder tauchen sporadisch solche Artikel in den Medien auf: »Rund um die Uhr, unterbezahlt und unversichert. "Pflegesklavinnen" nennen manche diese Menschen, oft aus Osteuropa, die teilweise weniger als 800 Euro im Monat verdienen – für einen Job, für den es eigentlich drei Pflegekräfte bräuchte. Die Frauen, selten Männer, arbeiten als 24-Stunden-Kräfte, auch "Live-Ins" genannt, in Privathaushalten. Von dort aus versorgen sie Menschen Tag und Nacht, gehen einkaufen, kochen, geben Tabletten und sind Gesprächspartner. Und weil sie keine Rechte haben, werden sie oft mit Füßen getreten.« Damit beginnt Daniel Drepper seinen Beitrag, den er unter die aufrüttelnde Überschrift Sklavinnen, die uns pflegen gestellt hat.
Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um eine Schattenwelt, was sich dann auch in den Zahlen niederschlagen muss: Experten schätzen, berichtet Drepper weiter, dass es zwischen 100.000 und 300.000 - ganz überwiegend Frauen - sind. Eine Studie für das polnische Arbeitsministerium geht davon aus, dass 94 Prozent dieser Frauen illegal in Deutschland arbeiten.
Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um eine Schattenwelt, was sich dann auch in den Zahlen niederschlagen muss: Experten schätzen, berichtet Drepper weiter, dass es zwischen 100.000 und 300.000 - ganz überwiegend Frauen - sind. Eine Studie für das polnische Arbeitsministerium geht davon aus, dass 94 Prozent dieser Frauen illegal in Deutschland arbeiten.
Dienstag, 7. Juni 2016
Mit dem Herz dafür, aber mit dem Kopf dagegen? Oder mit dem Verstand dafür, aber ohne Herz? Das "bedingungslose Grundeinkommen" ist (nicht) krachend gescheitert
Wer hat's erfunden?
Nun ja, sicher nicht die Schweizer.
Aber mit ihrer Volksabstimmung über die Einführung eines "bedingungslosen Grundeinkommens" haben sie in vielen anderen Ländern die Diskussion über das Für und Wider dieses Ansatzes befeuert (für die europäische Ebene der Befürworter vgl. das Basic Income European Network). Auch bei uns in Deutschland. Es wurde aufmerksam verfolgt, dass man in dem Land mit den vielen Bergen und Tälern am Sonntag, dem 5. Juni 2016, die Bevölkerung darüber abstimmen ließ, ob ein solches Grundeinkommen eingeführt werden soll oder nicht (vgl. dazu die Website der Initiatoren der Abstimmung: www.grundeinkommen.ch). Der Initiativtext der Eidgenössischen Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen», der am Sonntag zur Abstimmung stand, ist nun wirklich mehr als schlank formuliert:
»Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 110a (neu) Bedingungsloses Grundeinkommen
1. Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
2. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
3. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.«
Dieser Antrag hat in den Monaten vor der Abstimmung (relativ gesehen) immer mehr Befürworter auch in der Schweiz gefunden, wofür es natürlich viele und unterschiedliche Gründe gibt. Claudia Blumer hat in dem Artikel Die Schwachen unter Generalverdacht auf diesen einen Aspekt hingewiesen: »Das soziale Klima ist härter geworden. Das gibt dem Grundeinkommen Auftrieb.« Das ist ein Aspekt, der in Deutschland sicher noch ausgeprägter ist und teilweise auch erklären kann, warum hier bei uns bei vielen eine bewusst-unbewusste Sympathie für den scheinbar umfassenden Lösungsansatz zu beobachten ist - und das bei manchen zu einer ultimativen Lösung der sozialen Sicherungsproblematik stilisiert wird.
Nun ja, sicher nicht die Schweizer.
Aber mit ihrer Volksabstimmung über die Einführung eines "bedingungslosen Grundeinkommens" haben sie in vielen anderen Ländern die Diskussion über das Für und Wider dieses Ansatzes befeuert (für die europäische Ebene der Befürworter vgl. das Basic Income European Network). Auch bei uns in Deutschland. Es wurde aufmerksam verfolgt, dass man in dem Land mit den vielen Bergen und Tälern am Sonntag, dem 5. Juni 2016, die Bevölkerung darüber abstimmen ließ, ob ein solches Grundeinkommen eingeführt werden soll oder nicht (vgl. dazu die Website der Initiatoren der Abstimmung: www.grundeinkommen.ch). Der Initiativtext der Eidgenössischen Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen», der am Sonntag zur Abstimmung stand, ist nun wirklich mehr als schlank formuliert:
»Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 110a (neu) Bedingungsloses Grundeinkommen
1. Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
2. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
3. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.«
Dieser Antrag hat in den Monaten vor der Abstimmung (relativ gesehen) immer mehr Befürworter auch in der Schweiz gefunden, wofür es natürlich viele und unterschiedliche Gründe gibt. Claudia Blumer hat in dem Artikel Die Schwachen unter Generalverdacht auf diesen einen Aspekt hingewiesen: »Das soziale Klima ist härter geworden. Das gibt dem Grundeinkommen Auftrieb.« Das ist ein Aspekt, der in Deutschland sicher noch ausgeprägter ist und teilweise auch erklären kann, warum hier bei uns bei vielen eine bewusst-unbewusste Sympathie für den scheinbar umfassenden Lösungsansatz zu beobachten ist - und das bei manchen zu einer ultimativen Lösung der sozialen Sicherungsproblematik stilisiert wird.
Samstag, 13. Juni 2015
Die Schweiz als letztes Asyl für Sterbehelfer auf der Flucht vor Verfolgung in Deutschland? Oder geht es um todbringende Geschäftemacher, die ihr Business retten wollen?
In diesen Tagen ist viel von Flüchtlingen und Asylsuchenden die Rede. Da wird man aufmerksam, wenn man so eine Überschrift zur Kenntnis nehmen muss: Deutsche Sterbehelfer suchen Zuflucht in Zürich. Allerdings geht es hier nicht um schutzbedürftige Menschen, die vor Krieg oder bitterer Armut flüchten, sondern um Geschäftemacher. Um Leute, die Geschäfte mit dem Tod anderer Menschen machen. Und wie immer in den vergangenen Jahren mittendrin ein ehemaliger CDU-Justizsenator aus Hamburg: Der irrlichternde Roger Kusch, in dem Artikel als "Deutschlands berühmtester Sterbehelfer" bezeichnet. Der »ist in Zürich auf heikler Mission. Er sucht eine Immobilie in oder um Zürich, wo er und seine Assistenten Suizidwillige aus Deutschland in den Freitod begleiten können.« Und er hat klare Vorstellungen von dem Objekt seiner Begierde: Es soll eine Liegenschaft sein, die wohnlich ist, aber nicht in einem Wohngebiet liegen darf. Denn wer will schon in einer Fabrikhalle in einem Schweizer Industriegebiet sein Leben beenden. Qualitätsstandards müssen schon sein, auch beim Geschäft mit dem Tod. Zugleich sucht Kusch Schweizer Ärzte, die ihm für die Sterbewilligen das todbringende Natrium-Pentobarbital verschreiben würden.
Warum der Kusch mit seinem Verein Sterbehilfe Deutschland Zuflucht in der Schweiz sucht, hat zu tun mit Aktivitäten im Deutschen Bundestag. Dazu muss man wissen: »In den letzten fünf Jahren hat Kusch 190 Deutsche in den Freitod begleitet, allesamt in Deutschland. Bereits 2012 hatte er jedoch an der Kuttelgasse 4 in Zürich eine hiesige Geschäftsstelle für seinen Verein Sterbehilfe Deutschland eröffnet. Dieser hat zurzeit 700 Mitglieder. Mit dem Schweizer Ableger wollte er handlungsfähig bleiben, sollte der Verein verboten werden.« Und genau das könnte jetzt bevorstehen, sollten die Aktivitäten im Deutschen Bundestag von Erfolg gekrönt sein.
Warum der Kusch mit seinem Verein Sterbehilfe Deutschland Zuflucht in der Schweiz sucht, hat zu tun mit Aktivitäten im Deutschen Bundestag. Dazu muss man wissen: »In den letzten fünf Jahren hat Kusch 190 Deutsche in den Freitod begleitet, allesamt in Deutschland. Bereits 2012 hatte er jedoch an der Kuttelgasse 4 in Zürich eine hiesige Geschäftsstelle für seinen Verein Sterbehilfe Deutschland eröffnet. Dieser hat zurzeit 700 Mitglieder. Mit dem Schweizer Ableger wollte er handlungsfähig bleiben, sollte der Verein verboten werden.« Und genau das könnte jetzt bevorstehen, sollten die Aktivitäten im Deutschen Bundestag von Erfolg gekrönt sein.
Montag, 18. November 2013
Die Rentenversicherung zwischen kinderzahlabhängiger Talfahrtbeschleunigung und einem schönen Blick auf die Schweizer Berge. Irgendwo dazwischen die großkoalitionäre Sparflamme
Das war aber auch wieder ein Leseschock für viele Konsumenten der BILD-Zeitung: "Weniger Rente für Kinderlose?" sprang ihnen in den üblichen, also riesengroßen Lettern aus der Zeitung entgegen. Immerhin mit einem Fragezeichen, aber der Hinweis auf "Wirtschafts-Experten diskutieren" verleiht der Nachricht doch eine gewisse Seriosität und verstärkt zugleich die Unsicherheit beim Empfänger der Botschaft, die sie auslösen soll. Dabei geht es doch "nur" darum, wie die Renten "in der Zukunft" gerechter gemacht werden können. Kern der Debatte, so die BILD, sei: »Kinderlose sollen künftig weniger staatliche Rente erhalten als Senioren, die Kinder großgezogen haben.« Und der "Sozialexperte Jochen Pimpertz" vom Arbeitgeber-Institut der deutschen Wirtschaft (IW) wird zitiert mit den Worten: „Künftige Rentenansprüche von heute jungen Personen müssen auch von der Kinderzahl abhängig gemacht werden“. Aber das war gleichsam nur das Vorspiel, dann kommt der Auftritt von Hans-Werner Sinn vom ifo Wirtschaftsforschungsinstitut in München: Sinn »will Kinderlose verpflichten, stärker in die private Altersvorsorge (Riester-Rente) zu investieren. Familien sollen dagegen einen Extrazuschuss aus der gesetzlichen Rentenkasse bekommen. Ziel: mehr Kinder, gerechtere Renten!« Herr Sinn möchte also zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Zum einen mehr Kinder anreizen und zum anderen den finanzindustriellen Komplex bei der Riester-Rente, die bekanntlich nicht mehr so gut läuft seit immer mehr unerfreuliche Details bekannt werden, zwangspampern.
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