Der VGSD behauptet in seinem Papier von 2015 nun eine "seit fünf Jahren zunehmende Rechtsunsicherheit". »Zuvor als selbstständig beurteilte Auftragsverhältnisse werden seitdem in großer Zahl als abhängige Beschäftigung eingeordnet. Die Zahl der „Ablehnungen“ stieg von 19% im Jahr 2006 auf 45% im Jahr 2013.«
Informationen, Analysen und Kommentare aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik
Samstag, 29. April 2017
"Hexenjagd" auf Selbständige? Oder Abwehr ausufernder Scheinselbständigkeit? Und dann ein Bundessozialgericht, das ein Auge auf die Honorarhöhe geworfen hat
Der VGSD behauptet in seinem Papier von 2015 nun eine "seit fünf Jahren zunehmende Rechtsunsicherheit". »Zuvor als selbstständig beurteilte Auftragsverhältnisse werden seitdem in großer Zahl als abhängige Beschäftigung eingeordnet. Die Zahl der „Ablehnungen“ stieg von 19% im Jahr 2006 auf 45% im Jahr 2013.«
Donnerstag, 27. April 2017
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Arbeitnehmern und manchmal muss es nach einem für Arbeitnehmer zuständigen Gericht erst suchen
Mittwoch, 26. April 2017
Die gesetzliche Rente könnte sicher sein, wenn man sie stärken würde. Arbeitnehmerkammer Bremen plädiert für eine "zukunftsorientierte Rolle rückwärts"
»Die Große Koalition hat eine umfassende Reform der Alterssicherung vorerst vertagt. Dabei gäbe es einiges zu tun«, kommentierte Cordula Eubel Ende November 2016 unter der Überschrift Der Rentenwahlkampf ist eröffnet! zu den damals präsentierten Reformvorschlägen der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Das genau wollen andere möglichst vermeiden: Roßbach warnt vor Renten-Wahlkampf: »Rentenversicherungs-Chefin empfiehlt Rentenpolitik im Konsens der großen Parteien.« Vgl. dazu auch das ausführliche Interview mit Roßbach. Wie dem auch sei - die Alterssicherung und damit deren größte und wichtigste Säule wird Thema im anlaufenden Bundestagswahlkampf werden (müssen). Zu groß ist der offensichtliche Reform-, wenn nicht Systemwechselbedarf. Einiges ist hier schon in Bewegung - man denke nur an die aktuelle Rentenkampagne des DGB, die vor allem auf das (derzeit im Sinkflug befindliche) Rentenniveau abzielt (vgl. zum gar nicht so einfachen Thema "Rentenniveau" auch den Beitrag Das große Durcheinander um Rentenniveau, Niveau der Renten, Rente als Wahlkampfthema. Und eine rechnerische Gewissheit mit fatalen Folgen vom 8. Oktober 2016). An dieser Stelle setzt auch die Arbeitnehmerkammer Bremen an: „Um auskömmliche Renten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen, muss das Ziel der Lebensstandardsicherung wieder in den Mittelpunkt der Rentenpolitik rücken. Dafür ist die Stabilisierung und mittelfristige Anhebung des Rentenniveaus auf mindestens 50 Prozent notwendig“, fordert Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Dienstag, 25. April 2017
Rein in den Normalbetrieb? Wie für alle anderen auch - plus Sprachkurse. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration zur Flüchtlingspolitik 2017
Angesichts der Tatsache, dass anders als noch vor einigen Monaten in den Medien kaum und nur noch sehr punktuell über das Thema Flüchtlinge berichtet wird, lohnt ein Blick in das Gutachten des Sachverständigenrats, der von deutschen Stiftungen ins Leben gerufen wurde.
Montag, 24. April 2017
Aktive Sterbehilfe in den Niederlanden im Nachfrage- (oder Angebots-?)Boom. Zwischen Hilfe zur Selbstbestimmung und Ausdifferenzierung einer Tötungsmaschinerie?
Der Eintritt in eine Welt, in der alle Lebens- und im wahrsten Sinne des Wortes auch Sterbensbereiche des Menschen der Ökonomisierung unterworfen werden, erfolgt nicht von hier auf heute, nicht durch ein großes Tor, das drinnen und draußen trennt, sondern das geht schleichend, man rutscht über viele kleine Etappen da rein. Deshalb ist es ja auch oftmals so schwer, am Anfang der Wegstrecke die Punkte zu erkennen, an denen man hätte stehen bleiben, umkehren, sich des Weges verweigern sollen. In mehreren Beiträgen wurde hier die Ambivalenz oftmals gut gemeinter Ansätze, die in eine völlig andere Richtung abdriften können, am Beispiel der Sterbehilfe diskutiert. So begann der vorerst letzte Beitrag zum Themenfeld Sterbehilfe - Der Algorithmus als Sensenmann? Umrisse der Gefahr einer totalen Ökonomisierung am Ende des Lebens -, der am 9. Januar 2017 veröffentlicht wurde. Und der Blick in das benachbarte Ausland scheint die Grundthese zu bestätigen, dass man - einmal auf die Schiene gesetzt - Fahrt aufnimmt in eine Welt, die wir derzeit erst in Umrissen erkennen bzw. erahnen können.
Sonntag, 23. April 2017
Aus der Welt der Mindestlöhne (und ihrer angeblichen Gefahren, wenn es denn welche gibt)
Alleinerziehende brauchen oft ergänzende Sozialleistungen, so eine der Schlagzeilen: »Ein Vollzeitjob mit Mindestlohn reicht für viele Arbeitnehmer nicht aus, um Lebenshaltungs- und Wohnkosten zu decken. Dies gilt insbesondere für Alleinerziehende, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linken hervorgeht.« Beim aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro und 37,7 Stunden Arbeit pro Woche ergibt sich ein Bruttoeinkommen von 1.444 Euro. Unter Berücksichtigung von Steuern, Abgaben, Freibeträgen und Lebenshaltung bleiben einer Alleinerziehenden noch 339 Euro für die Kosten von Wohnung und Heizung. Das reicht in der Regel nicht. Bei 87 Prozent der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender mit einem Kind liegen die von den Behörden anerkannten Wohnkosten höher, wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht. Vgl. hierzu Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und Umfang der Sonderregelungen und Übergangsvorschriften, Bundestags-Drucksache 18/11918 vom 11.04.2017. Aber das betrifft nicht nur die Alleinerziehenden.
Samstag, 22. April 2017
Auftauchende und ertrunkene Flüchtlinge, die Türkei und was Gabriele Del Grande damit zu tun hat. Ein leider notwendiger Rückblick
Donnerstag, 20. April 2017
Diesseits und jenseits des Papierkorbs: Sozialwahl - die Wahl, die viele nicht kennen. Einige Anmerkungen zur "Selbstverwaltung" in der Sozialversicherung
Wahlen sind oftmals ein Aufregerthema. Vor und nach den Wahlen gibt es aufgeheizte Debatten und manches Ergebnis hat ein folgenschwere Bedeutung. Das kann man derzeit besichtigen im Umfeld des Referendums in (und außerhalb) der Türkei über die Einführung eines "Präsidialsystems". Oder am kommenden Sonntag bei der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen in Frankreich. Oder in ein paar Wochen angesichts der überraschend angesetzten Neuwahlen in Großbritannien.
Und dann gibt es Wahlen, von denen viele kaum was mitbekommen, auch viele Wahlberechtigte nicht. Das kann dann zu solchen Überschriften führen: Die Wahl, die keiner kennt: »Über 51 Millionen gesetzlich Versicherte können bis zum 31. Mai ihre VertreterInnen bei den Sozialkassen wählen. Bei der Sozialwahl wird darüber entschieden, wer bei der Deutschen Rentenversicherung im Bund, im Saarland und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in den Vertretersammlungen sitzt und dort die Entscheidungen trifft.« Es geht offensichtlich um die Sozialwahl 2017. Bis zum 11. Mai werden die Wahlunterlagen noch per Post verschickt – es handelt sich um eine reine Briefwahl. Und erneut ist zu erwarten, dass viele der Umschläge mit den Wahlunterlagen in den Papierkörben der Nation landen und im günstigsten Fall dem Recycling zugeführt werden. Die letzte Sozialwahl hat 2011 stattgefunden und hinsichtlich der damaligen Beteiligung wurde uns mitgeteilt: Wahlbeteiligung sinkt leicht auf 30 Prozent. Sechs Jahre vorher lag die Wahlbeteiligung noch bei 30,8 Prozent. Das ist eine überschaubare Beteiligung - mit Galgenhumor könnte man sich in die Relativierung retten, dass das immer noch ein höherer Wert sei als bei manchen Kommunalwahlen.
Mittwoch, 19. April 2017
Wenn die Leiharbeiter in der Leiharbeit per Tarifvertrag eingemauert werden und ein schlechtes Gesetz mit gewerkschaftlicher Hilfe noch schlechter wird
Dienstag, 18. April 2017
Einkommensarmut von Kindern und Jugendlichen steigt durch Zuwanderung. Am Ende geht es wieder einmal um den Arbeitsmarkt
Die Zahl armer Kinder steigt neuen Zahlen zufolge - in erster Linie, weil Kinder von Flüchtlingen in prekären Verhältnissen leben. Aber auch unter einheimischen Kindern gibt es besonders gefährdete Gruppen. So beginnt Florian Diekmann seinen Artikel Zuwanderung lässt Kinderarmut steigen, in dem er über eine neue Untersuchung des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) berichtet.
»Im Jahr 2015 lebten demnach im Schnitt 2,55 Millionen Mädchen und Jungen in Deutschland in Familien mit so wenig Geld, dass sie als arm oder armutsgefährdet gelten. Das entspricht einem Anteil von 19,7 Prozent aller Minderjähriger - im Jahr zuvor waren es noch 19,0 Prozent und damit 77.000 Kinder weniger.« Ein genauerer Blick auf die Daten ergibt hinsichtlich der Frage, woher dieser Anstieg kommt, einen interessanten Befund: »Demnach lässt sich der gesamte Anstieg der relativen Kinderarmut in den vergangenen Jahren mit der Zuwanderung von Flüchtlingen erklären, die ab 2012 deutlich anstieg, im Jahr 2015 einen Höhepunkt erreichte und seitdem stark rückläufig ist.« Der WSI-Kinderarmutsbericht ist Teil des WSI-Verteilungsmonitors.
Montag, 17. April 2017
Die "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" werden still beerdigt und in den klammen Jobcentern ein wenig materialisiert. Und auch sonst hakt es vorne und hinten
Für einen kritischen Beobachter der Sozialpolitik ist es wirklich kein Grund zur Freude, wenn sich die eigenen, frühzeitig vorgetragenen Bedenken gegen eine Maßnahme am Ende bestätigen. Viel Zeit, Kraft und auch Geld ist ins Land gegangen, nur um festzustellen, dass etwas eingetreten ist, vor dem man schon vor Monaten aus sachlichen Gründen gewarnt hat. Und besonders ärgerlich ist die Tatsache, dass die dafür Verantwortlichen letztendlich nie zur Rechenschaft gezogen werden, auch und gerade wenn sie es hätten besser wissen können und müssen.
Nehmen wir als Beispiel die "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen". Bereits am 13. Februar 2016 wurde hier dieser Beitrag gepostet: Die Bundesarbeitsministerin fordert "Ein-Euro-Jobs" für Flüchtlinge. Aber welche? Und warum eigentlich sie? Fragen, die man stellen sollte. In dem Beitrag wurde aus einem Interview mit der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zitiert, in dem sie ausgeführt hat: »Ich möchte zum Beispiel 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge schaffen. Bisher sitzen die Menschen manchmal zwölf Monate herum, ohne etwas tun zu können. Das löst auf allen Seiten Spannungen aus. Wir müssen so früh wie möglich ansetzen, das kann ich aber nur mit Unterstützung des Finanzministers. Es geht hier um 450 Millionen Euro zusätzlich im Jahr.« Das hört sich doch erst einmal nach einer guten Sache an. Wie so oft aber war bereits damals erkennbar, dass gut gemeint nicht selten schlecht gemacht bedeutet.
Nehmen wir als Beispiel die "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen". Bereits am 13. Februar 2016 wurde hier dieser Beitrag gepostet: Die Bundesarbeitsministerin fordert "Ein-Euro-Jobs" für Flüchtlinge. Aber welche? Und warum eigentlich sie? Fragen, die man stellen sollte. In dem Beitrag wurde aus einem Interview mit der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zitiert, in dem sie ausgeführt hat: »Ich möchte zum Beispiel 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge schaffen. Bisher sitzen die Menschen manchmal zwölf Monate herum, ohne etwas tun zu können. Das löst auf allen Seiten Spannungen aus. Wir müssen so früh wie möglich ansetzen, das kann ich aber nur mit Unterstützung des Finanzministers. Es geht hier um 450 Millionen Euro zusätzlich im Jahr.« Das hört sich doch erst einmal nach einer guten Sache an. Wie so oft aber war bereits damals erkennbar, dass gut gemeint nicht selten schlecht gemacht bedeutet.
Freitag, 14. April 2017
Wenn sich finanzstarke Kapitalgesellschaften durch die medizinische Versorgungslandschaft fressen
Das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. November 2003 war vordergründig eines dieser typischen Spargesetze, von denen es viele gibt in der Geschichte der deutschen Gesundheitspolitik, auch wenn die Gesetzestitel anderes anzudeuten versuchen. Aber das GKV-Moderinisierungsgesetz hat tatsächlich eine strukturelle Veränderung in das System der vertragsärztlichen Versorgung eingeführt. Bis dahin galt der einfache Grundsatz, dass die vertragsärztliche Versorgung nur von freiberuflich tätigen Ärzten in eigener Praxis bzw. in Praxisgemeinschaften oder Gemeinschaftspraxen mit anderen freiberuflich und mit einer Kassenzulassung versehenen Ärzten durchgeführt werden durfte. Dominant war das Bild der ärztlichen Einzelpraxis mit dem unternehmerisch tätigen und entsprechend verantwortlichen Kassenarzt.
Donnerstag, 13. April 2017
Die aufgepumpte Blase eines Jobkillers ist geplatzt, jetzt wird der Mindestlohn höchstrichterlich in seine Bestandteile zerlegt und wieder zusammengesetzt
Mittwoch, 12. April 2017
Über eine Million Menschen sind auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen
Im Dezember 2016 bezogen in Deutschland rund 1.026000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Das hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt. Das waren 1,2 Prozent weniger Leistungsberechtigte als im Dezember 2015. Damals hatten rund 1.038.000 Personen Leistungen der Grundsicherung gemäß SGB XII erhalten. Ist das nicht ein Beleg dafür, dass diejenigen falsch liegen, die solche Zahlen wie der Grundsicherungsempfänger im Alter und bei Erwerbsminderung immer gerne zitieren, um eine stetige Verschlechterung der Situation ganz unten zu belegen? Müssen die sich jetzt entschuldigen? So einfach ist es dann auch wieder nicht. Man könnte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es gerade in der Grundsicherung für Ältere viele Menschen gibt, die Anspruch hätten auf aufstockende Grundsicherungsleistungen, diese aber aus Scham oder welchen Gründen auch immer gar nicht in Anspruch nehmen und infolgedessen auch nicht in der Statistik auftauchen.
"Es werden oft Gespenster an die Wand gemalt". Die Digitalisierung, die Roboter und die (angeblichen) Jobverluste
Wer hat nicht mittlerweile irgendwo schon mal davon gelesen oder gehört: Seit der Studie von Frey und Osborne aus dem Jahr 2013 geistert immer wieder die Zahl von der Hälfte der heutigen Jobs, die in den kommenden Jahren verloren gehen sollen aufgrund der Digitalisierung der Arbeitswelt, durch die mediale Landschaft. Das wird schon seit längerem kritisch begleitet (vgl. beispielsweise Max Rauner: Die Pi-mal-Daumen-Studie: »Eine düstere Warnung hat sich verselbstständigt: Angeblich ist jeder zweite Arbeitsplatz durch die Digitalisierung bedroht. Wer bietet mehr?«). Nun erreicht uns aus Österreich diese Botschaft: Studie: Viel weniger Jobs durch Roboter gefährdet als gedacht. Neun Prozent der Menschen in Österreich sind in Bereichen tätig, die potenziell durch neue Technologien ersetzt werden könnten. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS), die im Auftrag des Sozialministeriums erstellt wurde (vgl. IHS 2017: Digitalisierung der Arbeit: Substituierbarkeit von Berufen im Zuge der Automatisierung durch Industrie 4.0). Zwar werde sich in der Arbeitswelt einiges ändern, die Realität sei aber deutlich weniger dramatisch, als das oft dargestellt werde. "Es werden oft Gespenster an die Wand gemalt", so Martin Kocher vom IHS.
Dienstag, 11. April 2017
Die Gesellschaft der Süchte wird regelmäßig vermessen und die Suchthilfe hat zu tun. Auch mit dem Glücksspiel. Aber die Spielhallen sind vor dem Bundesverfassungsgericht aufgelaufen
»Vor allem ältere Menschen jenseits eines Alters von 65 Jahren seien betroffen und unter ihnen besonders die Frauen. Sie liefen Gefahr, kognitive Fähigkeiten zu verlieren. Die Sturzgefahr steige. In Alten- und Pflegeheimen würden solche Arzneien benutzt, um ganze Abteilungen zu beruhigen, wenn zuwenig Pflegepersonal vorhanden sei«, wird Glaeske in dem Artikel zitiert. Ein Aspekt, der ja auch vor kurzem erst im Pflege-Report 2017: Die Versorgung der Pflegebedürftigen, herausgegeben vom Wissenschaftlichen Institut der AOK, thematisiert wurde.
Montag, 10. April 2017
Die "Verkammerung" der Profession Pflege stolpert vor sich hin und Bayern geht einen freistaatlichen Sonderweg - mit Folgen
Deutschland ist ein "verkammertes Land". Also zumindest mit Blick auf bestimmte Berufe und Professionen. Überall stößt man auf berufsständische Kammern. Bei den Ärzten gibt es selbstverständlich und seit langem Ärztekammern. Wie auch bei anderen Professionen, man denke hier an die Rechtsanwälte mit den Rechtsanwaltskammern als berufsständische Organisation. Die Notare, die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die Architekten und die Ingenieure haben ihre Kammern. Das Institut für Kammerrecht (IFK) stellt eine Übersicht über das damit verbundene und aufgrund der Breite notwendigerweise weit gefächerte Berufskammerrecht zur Verfügung.
Ärztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der deutschen Ärzte. Es gibt 17 Landesärztekammern (im Bundesland Nordrhein-Westfalen sind es mit Nordrhein und Westfalen-Lippe zwei eigenständige Länderkammern). Und es gibt - natürlich - eine Bundesärztekammer.
Neben den Berufskammern kennen wir die Wirtschaftskammern, also die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammern und in zwei Bundesländern, Bremen und Saarland, gibt es sogar eine Arbeitnehmerkammer. Dieses Kammerwesen ist der institutionelle Ausdruck einer letztendlich nur historisch zu verstehenden funktionalen Selbstverwaltung, wobei der Begriff bereits andeutet, dass dahinter eine eigenständige Philosophie der Steuerung steht, die sich bewusst abgrenzt von einer unmittelbaren Durchgriffssteuerung seitens des Staats, diesen zugleich durch Übernahme auch hoheitlicher bzw. originär staatlicher Funktionen entlasten soll.
Und die Pflege als Profession möchte auch gerne im Kammerkonzert mitspielen - das es übrigens nicht nur in Deutschland gibt, in vielen anderen Ländern kann man Pflegekammern vorfinden. Nicht erst seit kurzem. Seit Jahrzehnten fordern Pflegekräfte die Selbstverwaltung ihres Berufes. In den 1970er Jahren forderten Pflegekräfte auf dem 4. Nationalen Kongress für Krankenpflege 1981 in Hamburg die Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe.
Ärztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der deutschen Ärzte. Es gibt 17 Landesärztekammern (im Bundesland Nordrhein-Westfalen sind es mit Nordrhein und Westfalen-Lippe zwei eigenständige Länderkammern). Und es gibt - natürlich - eine Bundesärztekammer.
Neben den Berufskammern kennen wir die Wirtschaftskammern, also die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammern und in zwei Bundesländern, Bremen und Saarland, gibt es sogar eine Arbeitnehmerkammer. Dieses Kammerwesen ist der institutionelle Ausdruck einer letztendlich nur historisch zu verstehenden funktionalen Selbstverwaltung, wobei der Begriff bereits andeutet, dass dahinter eine eigenständige Philosophie der Steuerung steht, die sich bewusst abgrenzt von einer unmittelbaren Durchgriffssteuerung seitens des Staats, diesen zugleich durch Übernahme auch hoheitlicher bzw. originär staatlicher Funktionen entlasten soll.
Und die Pflege als Profession möchte auch gerne im Kammerkonzert mitspielen - das es übrigens nicht nur in Deutschland gibt, in vielen anderen Ländern kann man Pflegekammern vorfinden. Nicht erst seit kurzem. Seit Jahrzehnten fordern Pflegekräfte die Selbstverwaltung ihres Berufes. In den 1970er Jahren forderten Pflegekräfte auf dem 4. Nationalen Kongress für Krankenpflege 1981 in Hamburg die Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe.
Samstag, 8. April 2017
Von allem etwas und später mal nachschauen, was passiert ist? Der Kompromiss zur Reform der Pflegeausbildung
Mit wahrhaft heißgebremsten Reifen scheint es der großen Koalition doch noch zum Abschluss der bis September dieses Jahres laufenden Legislaturperiode gelungen zu sein, sich auf eine Reform der Pflegeausbildungen zu verständigen. Zwischenzeitlich hatte man aufgrund der Blockadeaktionen innerhalb der Regierungsfraktionen gegen den bereits seit letztem Jahr vor- und auf Eis liegenden Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) die Hoffnungen eigentlich schon aufgeben müssen, dass sich vor der Bundestagwahl noch irgendwas gesetzgeberisch umsetzen lässt.
Es lohnt sich, an dieser Stelle zur Orientierung einen Blick in den Gesetzentwurf vom 9. März 2016 zu werfen, was man eigentlich machen wollte. Dort findet man ganz am Anfang den folgenden Passus: »Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden reformiert und zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt; die bestehende Dreigliederung der Pflegeberufe wird aufgehoben. Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung wird eine bundesgesetzliche Grundlage für eine primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung geschaffen. Die neue Ausbildung bereitet auf einen universellen Einsatz in allen allgemeinen Arbeitsfeldern der Pflege vor, erleichtert einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen und eröffnet zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten. Die Ausbildung wird in ein gestuftes und transparentes Fort- und Weiterbildungssystem eingepasst und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Qualifikationsstufen in der Pflege verbessert. Die Ausbildung ist für die Auszubildenden kostenlos.« (BT-Drs. 18/7823: 1 f.)
Es lohnt sich, an dieser Stelle zur Orientierung einen Blick in den Gesetzentwurf vom 9. März 2016 zu werfen, was man eigentlich machen wollte. Dort findet man ganz am Anfang den folgenden Passus: »Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden reformiert und zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt; die bestehende Dreigliederung der Pflegeberufe wird aufgehoben. Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung wird eine bundesgesetzliche Grundlage für eine primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung geschaffen. Die neue Ausbildung bereitet auf einen universellen Einsatz in allen allgemeinen Arbeitsfeldern der Pflege vor, erleichtert einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen und eröffnet zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten. Die Ausbildung wird in ein gestuftes und transparentes Fort- und Weiterbildungssystem eingepasst und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Qualifikationsstufen in der Pflege verbessert. Die Ausbildung ist für die Auszubildenden kostenlos.« (BT-Drs. 18/7823: 1 f.)
Mittwoch, 5. April 2017
Da war doch noch was? Flüchtlinge, Sprach- und Integrationskurse und die Menschen, die das machen
Nur hin und wieder wird mal nachgefragt seitens der Medien, was den aus einem der vielen tatkräftig daherkommenden Lösungsversprechen geworden ist, wie die Ergebnisse aussehen, ob es überhaupt welche gibt. Nicht selten wird man dann mehr als ernüchternde Befunde zur Kenntnis nehmen. Nehmen wir als Beispiel die Flüchtlinge und dabei ganz besonders die Sprach- und Integrationskurse. Die einleitend beschriebenen Mechanismen unserer Medienwelt kann und muss man hier wie in einem Lehrbuch zur Kenntnis nehmen.
Dienstag, 4. April 2017
EU-Kommission blickt kritisch auf die Armuts- und Ungleichheitsentwicklung in Deutschland
Die Europäische Kommission hält der Bundesregierung schwere Versäumnisse bei der Bekämpfung der sozialen Not in Deutschland vor. So Markus Sievers in seinem Artikel EU prangert Armut in Deutschland an. Er bezieht sich dabei auf einen in der hiesigen Debatte nur wenig rezipierten Bericht der EU-Kommission:
Europäische Kommission (2017): Länderbericht Deutschland 2017 mit eingehender Überprüfung der Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, Brüssel, 22.02.2017
Europäische Kommission (2017): Länderbericht Deutschland 2017 mit eingehender Überprüfung der Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, Brüssel, 22.02.2017
Wörtlich schreibt die Brüsseler Behörde in ihrem aktuellen Länderbericht: „Im Zeitraum 2008 bis 2014 hat die deutsche Politik im hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen.“ Wie kann das sein? Markus Sievers fasst die Argumentation der Kommission dahingehend zusammen, »dass bedarfsabhängige Leistungen „real und im Verhältnis zur Einkommensentwicklung gesunken sind“. Damit sind zwei Fehlleistungen angesprochen, die sich die Bundesregierung nach dem Befund der Kommission vorwerfen lassen muss. Erstens erhöhte sie die Unterstützung etwa für Hartz IV-Bezieher, Wohngeld-Empfänger oder BaföG-Berechtigte nicht einmal in dem Maß, um für die Betroffenen die Kaufkraftverluste durch die Preissteigerung auszugleichen. Zweitens ignorierte sie den Wohlstandsanstieg in weiten Teilen der Bevölkerung, von dem die Menschen am unteren Ende der Einkommensskala abgekoppelt wurden.«
Sonntag, 2. April 2017
Wir haben einen Plan. Sogar einen "Masterplan Medizinstudium 2020". Und eine Kommission, die sich über das erforderliche Geld Gedanken machen soll. Das fehlt noch
Wenn man über Ärzte und damit auch über den Zugang zu diesem Berufsfeld spricht, dann geht es in mehrfacher Hinsicht um eine große Sache. Auf Ärzte sind alle angewiesen, die krank sind und Hilfe bedürfen. Sie haben das kostbarste Gut, die Gesundheit bzw. eben ihre Beeinträchtigung, mehr oder weniger in der Hand. Sie genießen immer noch sehr hohes Ansehen, gemessen am Berufsprestige, in der Bevölkerung. Und auch wenn sie bzw. ihre umtriebigen Funktionäre immer schrecklich klagen - finanziell geht es den meisten wirklich sehr gut. Erst vor kurzem wurde dies wieder deutlich in Erinnerung gerufen, durch eine Studie des ifo-Instituts, in der die Unterschiede beim Lebenseinkommen von Erwerbstätigen nach ihrem Ausbildungsabschluss untersucht wurden. Da stehen die Mediziner ganz oben, wenn auch mit einem so typischen Unterschied zwischen Männern und Frauen: Ein Medizinstudium bringt einem Mann über das gesamte Erwerbsleben im Schnitt bis zu 983.000 Euro mehr Einkommen als eine Lehre, bei Frauen beträgt das Plus "nur" 612.731, kann man diesem Artikel entnehmen: Studieren lohnt sich - aber was? Zum Vergleich mit einem anderen Studium: Sozialarbeit schlägt bei Männern im Vergleich zu einer Lehre nur mit einem Plus von knapp 20.000 Euro zu Buche. Bei Frauen sind es hier 79.000 Euro - und damit mehr als die Männer, eine seltene Fallkonstellation.
Samstag, 1. April 2017
Eine weichgespülte "Reform" der Leiharbeit und Werkverträge in einer Welt der sich durch alle Qualifikationsebenen fressenden Auslagerungen
Mit dem 1. April 2017 ist das bereits im vergangenen Jahr nach einem langen Gesetzgebungsverfahren reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten. Die zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) feiert das pflichtgemäß als eine große Verbesserung für die Leiharbeiter in unserem Land. »Leiharbeit und Werkverträge geben unserer Wirtschaft Flexibilität. Wir wollen verhindern, dass sie missbraucht werden, um Druck auf Beschäftigte, Löhne und Arbeitsbedingungen zu machen. Daher führen wir die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion zurück und schieben dem Missbrauch von Werkverträgen einen Riegel vor.« So zumindest wird die Ministerin auf der Website des BMAS zitiert. Und unter der Überschrift Hintergrundinformationen zum Gesetzespaket findet man dann diese beiden zentralen Aussagen die Verbesserungen für die Leiharbeiter betreffend:
»1. Wir stärken gute Löhne durch die wirksame Umsetzung des "Equal Pay"-Grundsatzes ("gleicher Lohn für gleiche Arbeit") nach neun Monaten.
2. Wir verhindern unbegrenzte Leiharbeit mit der Einführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten.«
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