Sonntag, 31. Dezember 2017

Go Austria, Hartz. Was für eine Bescherung: Kurz IV

Während Deutschland noch auf den Beginn von irgendwelchen Koalitionsverhandlungen wartet und darüber nachdenken kann, welche Vorteile eine regierungslose Zeit hat (beispielsweise keine halbgaren oder sogar das bestehende Durcheinander potenzierende sozialpolitische Gesetzgebung erdulden zu müssen), haben die Nachbarn in Österreich nicht nur nach uns gewählt, sondern mittlerweile auch eine neue Regierungskoalition aus ÖVP und FPÖ bekommen. Wobei die alte Tante ÖVP für den Wahlkampf kurzerhand in "Liste Sebastian Kurz" umgespritzt wurde und jetzt als "Neue Volkspartei" firmiert. Namen werden halt immer beliebiger und auf das reduziert, was sie sind: Marketing-Instrumente. Nun soll es in diesem Beitrag nicht um eine generelle Einordnung der seit dem 18. Dezember 2017 im Amt befindlichen neuen Bundesregierung gehen, die von vielen Beobachtern vor allem angesichts der Regierungsbeteiligung der FPÖ mehr als kritisch gesehen wird. Sondern hier soll es um die Frage gehen, ob und in welcher Form die Österreicher ein Modell aus Deutschland importieren, dass hier bei uns mehr als umstritten ist, um das mal vorsichtig zu formulieren. Anders gesagt: Ist die österreichische Sozialpolitik auf dem Weg in einen Hartz IV-Staat?

Freitag, 29. Dezember 2017

Positive Nachrichten über die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Wenn es denn so einfach wäre


Endlich mal gute Nachrichten aus einem Bereich, der höchst kontrovers diskutiert wird - die Integration von Menschen mit Fluchthintergrund, wie das offiziell so heißt. Allen ist klar, dass eine Integration in den Arbeitsmarkt eine wichtige, wenn nicht die zentrale Rolle für eine gelingende Integration spielt. Und zugleich waren die vergangenen Monate vor allem durch zunehmend resignative Berichte hinsichtlich der Beschäftigungsperspektiven für diese Menschen geprägt. Das klappt nicht - dieser Eindruck hat sich in den Köpfen vieler Beobachter festgesetzt (oder verstärkt). Und dann kommen solche Schlagzeilen: Aus Asylländern kommen zahlreiche Fachkräfte oder Flüchtlinge arbeiten als Fachkräfte, um nur zwei von vielen Beispiele zu zitieren. Also doch, wird der eine oder andere denken. Grundlage ist wie so oft bei solchen Meldungen eine "Studie", in diesem Fall des an den aktuellen Rändern immer sehr umtriebigen arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Deren Botschaft wird dann so unter das Volk gebracht: »60 Prozent der Beschäftigten aus den wichtigsten Asylländern arbeiten in Jobs, die eine Qualifikation erfordern. Besonders unter Afghanen sind viele Fachkräfte.« Oder so: »In Deutschland haben laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft etwa 140.000 Geflüchtete aus den Hauptherkunftsländern einen sozialversicherungspflichtigen Job. Mehr als die Hälfte davon arbeitet als qualifizierte Fachkraft.«

Samstag, 23. Dezember 2017

Die vieldiskutierte Herrschaft der Algorithmen am Beispiel der Entscheidung über Leben und Tod. Ein Todes-Algorithmus "nur" als ein weiteres Geschäftsmodell?

Schon seit Jahren wird immer wieder über die "Herrschaft der Algorithmen" diskutiert. Nehmen wir aus der Medienberichterstattung als eines der vielen Beispiele einen Artikel aus dem Jahr 2010: Herrschaft der Algorithmen: Die Welt bleibt unberechenbar von Jürgen Kuri: »Algorithmen beherrschen die Welt, die Gesellschaft, unser Leben, online wie offline. HedgeFonds entscheiden über Wohl und Wehe von Märkten, Firmen und ganzen Volkswirtschaften anhand der Berechnungen, mit denen die Algorithmen der Finanzmathematik die Welt erklären. Die selbständigen Transaktionen der automatisierten Börsensoftware lösen Auf- und Abwärtsbewegungen der Aktienindizes, ja ihren plötzlichen Absturz aus ... Scoring-Algorithmen bestimmen anhand persönlicher Zahlungsmoral, individuellen Umfelds, Wohn- und Arbeitssituation die Kreditwürdigkeit eines Bürgers. In per W-Lan vernetzten Kraftfahrzeugen entscheiden Algorithmen, welche Autobahn die Strecke mit den wenigsten Staus verspricht und wie schnell oder langsam der Wagen fahren muss, um effizient und schnell ans Ziel zu kommen. Smartphone-Apps zeigen anhand von Bevölkerungsdaten und Kriminalitätsstatistik, ob es eine gute Idee ist, die schicke Wohnung ausgerechnet in diesem oder jenem Wohnviertel zu beziehen. Empfehlungsalgorithmen sagen uns, welche Musik wir hören wollen, welches Buch wir lesen möchten, welche Menschen wir treffen sollen.«

Donnerstag, 21. Dezember 2017

Organisierte Kriminalität in der ambulanten Pflege und ein wirkungsloser Papiertiger seitens des Staates?


Im April 2016 wurde in diesem Blog unter dieser Überschrift über Betrugsvorwürfe gegen ambulante Pflegedienste berichtet: Eine "russische" Pflegemafia inmitten unseres Landes? Über milliardenschwere Betrugsvorwürfe gegen Pflegedienste und politische Reflexe. Darin wurden Dirk Banse und Anette Dowideit aus ihrem Artikel So funktioniert der Milliarden-Betrug der Pflege-Mafia zitiert: »Ambulante Pflege ist ein lukrativer Markt, auf dem sich viele dubiose Anbieter tummeln. Seit Jahren gibt es Berichte über osteuropäische Firmen, die Kranken- und Pflegekassen abzocken, indem sie Senioren als Pflegefälle ausgeben, die in Wahrheit noch rüstig sind.« Neben all den Fragwürdigkeiten (beispielsweise "russische" Pflegedienste) hat die Berichterstattung den Finger auf die Wunde Abrechnungsbetrug in ganz großem Stil im Bereich der ambulanten Pflegedienste gelegt, denn es ging eben nicht "nur" darum, dass man in Zeiten der Minutenpflege und des systembedingten Stückkostendenkens an der einen oder anderen Stelle mal mehr gebucht hat, als tatsächlich passiert ist, sondern in den damals aufgerufenen Fällen ging es um das "Erfinden" von Pflegebedürftigen in großem Stil.

Mittwoch, 20. Dezember 2017

Lkw-Fahrer und arbeitslose Selbständige als Gegenstand der Rechtsprechung des EuGH


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) spielt mit seiner Rechtsprechung eine immer größere Rolle in der Ausgestaltung der - eigentlich - in nationalstaatlicher Souveränität befindlichen Sozialpolitiken innerhalb der überaus heterogenen EU von (noch) 28 Mitgliedsstaaten. Man denke hier an Fragen der Arbeitnehmerrechte, der (Nicht-)Freizügigkeit in die Sozialsysteme der einzelnen Mitgliedsstaaten - für einen ersten Eindruck vgl. auch die Beiträge zum Thema EuGH in diesem Blog.

Nun wird erneut berichtet von sozialpolitisch relevanten Entscheidungen des EuGH. Lkw-Fahrer dürfen Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen, so ist eine der Meldungen überschrieben. »Lastwagenfahrer müssen regelmäßig eine Pause von mindestens 45 Stunden einlegen. Diese dürfen sie allerdings nicht in ihrem Lkw verbringen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach jahrelangem Rechtsstreit in Luxemburg.« Der Hintergrund der aktuellen Entscheidung: »Vor mehr als drei Jahren hatte das belgische Transportunternehmen Vaditrans geklagt - denn in Belgien kann eine Geldbuße von 1800 Euro verhängt werden, wenn ein Fahrer die wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt. Der EuGH sollte über die korrekte Auslegung einer entsprechenden EU-Verordnung entscheiden.«

Dienstag, 19. Dezember 2017

Zulassung zum Medizinstudium: Das Bundesverfassungsgericht und die Windmühlen einer gerechteren Selektion im Verteilungskampf inmitten von wenig Angebot und viel Nachfrage


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat wieder einmal gesprochen und erneut und in diesem Fall ganz besonders viel Aufmerksamkeit bekommen. Wie üblich um 10 Uhr des Verkündigungstages ist der Hammer des obersten Gerichts gefallen: Bundes- und landesgesetzliche Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar, so ist die das Urteil zusammenfassende Pressemitteilung überschrieben. Zum einen haben tausende mehr oder mittlerweile nicht mehr ganz so junge Menschen (und/oder ihre Eltern) sehnlich darauf gewartet, dass die ganz hohe Hürde eines extremen Numerus clausus (NC), der als als überaus enges Nadelöhr beim Begehr, einen Platz in dem stark nachgefragten und mit enormer Reputation (wie auch auch sehr guten Einkommensperspektiven) versehenen Ärzte-Studium zu bekommen, wirkt, endlich fällt. Zum anderen haben viele die Hoffnung, dass in Zukunft weniger die 1,0 auf einem Abiturzeugnis, sondern die Eignung für den Beruf des Mediziners im Mittelpunkt stehen wird. Alles durchaus begründbare und nachvollziehbare Hoffnungen - die aber durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wenn, dann nur embryonal erfüllt werden (können).

Montag, 18. Dezember 2017

Auszubildende auf der Flucht? Oder doch nicht? Man muss schon genauer hinschauen. Neue Zahlen und alte Befürchtungen zu den Entwicklungen auf dem "Ausbildungsmarkt"


Da sind sie wieder, die Schlagzeilen, die auf große Probleme hindeuten: Die Azubi-Krise beispielsweise: »Betriebe in Deutschland stellen 80.000 Ausbildungsplätze weniger zur Verfügung, als noch vor zehn Jahren. Dennoch sind die Chancen für Bewerber besser als zuletzt - weil die Zahl der Interessenten noch dramatischer gesunken ist.« Und Daniel Eckert hat seinen Artikel so überschrieben: Das Ausbildungsparadox – eine Gefahr für die deutsche Wirtschaft. »Die Situation auf dem deutschen Ausbildungsmarkt scheint paradox. Es gibt Stellen, und es gibt Bewerber, aber oft finden beide nicht zueinander. Vor allem im Osten des Landes tut sich eine riesige Kluft auf. Deutschlandweit fanden die Betriebe im Jahr 2016 – aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor – für 43.000 ihrer Ausbildungsstellen keinen passenden Bewerber. Rund jede zwölfte Stelle blieb unbesetzt. In den ostdeutschen Flächenländern war sogar für mehr zehn Prozent aller Ausbildungsplätze kein geeigneter Interessent zu finden. Gleichzeitig gingen bundesweit 80.000 oder gut 13 Prozent der Ausbildungsbewerber leer aus.«

Sonntag, 17. Dezember 2017

Zwischen Verschiebebahnhof und einer der GKV fremden gruppenbezogenen Risikoäquivalenz: "Teure" Hartz IV-Bezieher in der Krankenversicherung mit einer großen "Deckungslücke"


Wie so oft in der sozial- und hier besonders der gesundheitspolitischen Diskussion reden wir über Geld, über richtig viel Geld. Es geht um Milliarden, die man hat oder eben nicht. Und wenn man die nicht hat, vor allem dann nicht, wenn sie einem vorenthalten werden, gibt es große Anreize, diesen Tatbestand öffentlich zu machen, am besten nach dem etablierten Muster "Eine Studie hat ergeben ...", so dass man daraus und der sich anschließenden Berichterstattung Druck aufbauen kann, politische Weichenstellungen zu korrigieren. Diese Vorbemerkungen müssen sein, wenn man solche Schlagzeilen zur Kenntnis nehmen muss, deren Impulsgeber in dieser Meldung zu finden ist: Bund erstattet Krankenkassen Milliarden zu wenig, so die FAZ:

»Ein neues Gutachten zeigt, dass die Bundesregierung den Krankenkassen jedes Jahr fast zehn Milliarden Euro weniger zahlt, als diese für Hartz-IV-Bezieher ausgeben ... Demnach decken die Überweisungen des Staates an die Kassen nur 38 Prozent der dort anfallenden Ausgaben für ALG-II-Bezieher, Aufstocker und Arbeitslose. Die Unterdeckung belaufe sich auf 9,6 Milliarden Euro im Jahr. Statt der bezahlten knapp 100 Euro sei eigentlich ein Betrag von bis zu 290 Euro je Hilfebezieher und Monat nötig, um deren Kosten auszugleichen.«

Das wurde von anderen Medien aufgegriffen: Hartz-IV-Empfänger: Staat zahlt Krankenkassen zehn Milliarden Euro zu wenig, so beispielsweise Spiegel Online. Dort findet man diesen Hinweis: »Das Problem kam bereits Anfang vergangenen Jahres während der Flüchtlingskrise auf. Schon damals klagten die Kassen, der Bund komme nicht annähernd für die Kosten zur Gesundheitsversorgung von Hartz-IV-Empfängern auf. Damals wurde befürchtet, dass sich das Problem durch arbeitslose Flüchtlinge verschärfen könnte, die nach 15 Monaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können und ebenfalls Leistungen nach den Hartz-IV-Regelungen (Arbeitslosengeld II) bekommen.«

Freitag, 15. Dezember 2017

Pflege-Business mit neuen Rekordmeldungen: Mit 1,1 Milliarden Euro kauft ein Private Equity-Investor einen Pflegeheimbetreiber


Bekanntlich haben viele Menschen zu wenig Geld und darunter ist eine große Gruppe, die jeden zusätzlichen Euro mehr als gebrauchen könnte. Diese Menschen hantieren tagtäglich mit Euro-Beträgen, die wie ein Atömchen im Ozean dessen wirken, was an verzweifelt nach irgendwelchen renditetragenden Anlagemöglichkeiten suchenden Kapitals um den Globus schwappt. Und den Investoren dieser enormen Geldbeträge ist es schnurzpiep egal, ob man in Weizen, Handfeuerwaffen oder alten Menschen investiert, wenn denn da was zu holen ist. Und ganz offensichtlich - und für viele Beobachter angesichts der seit Jahren andauernden Klage über die unterfinanzierte Altenpflege sicher mehr als irritierend - kann man auch mit der Pflege alter Menschen Renditen realisieren, die im zweistelligen Prozentbereich liegen (müssen), um die Erwartungen der Investoren zu erfüllen. Und dass das so ist, kann man an harten Zahlen festmachen: »Pflegeheime sind gefragte Anlageobjekte. Mit etwa drei Milliarden Euro übertraf das Gesamtinvestment 2016 die Ergebnisse des Vorjahres um beachtliche 255 Prozent. Große Portfoliokäufe von ausländischen Investoren, vorrangig aus Frankreich und Belgien, sorgten für diesen Rekordwert. Bemerkenswert dabei ist, dass Immobilien-Investoren wie etwa die Deutsche Wohnen ihr Geld nicht nur in die Gebäude, sondern zunehmend auch in das Betreibergeschäft stecken.«  Schreibt Steffen Uhlmann in seinem Artikel Vom Alter profitieren.

Donnerstag, 14. Dezember 2017

Hartz IV-Empfänger und ihre Kinder zwischen Pfennigfuchserei und den wahren Kosten der Schulbücher. Aber nicht nur die

Es ist mehr als aufschlussreich für eine Bewertung der Verfasstheit des deutschen Grundsicherungssystems, wenn man sich die Fälle und die Entscheidungen der Sozialgerichte in diesem Land anschaut. Dann wird man regelmäßig Zeuge, um welche - scheinbaren - Kleinigkeiten dort teilweise erbittert gestritten wird. Dahin der stecken aber nicht selten fundamentale Probleme, die weit über einen konkreten Geldbetrag hinausreichen. Und zur fundamentalen Kritik am bestehenden Hartz IV-System gehört die seit langem vorgetragene Klage, dass gerade den Kindern und Jugendlichen keine ausreichende Leistungen gewährt werden. Das betrifft vor allem die Regelleistungen, die von denen der Erwachsenen abgeleitet werden sowie die zwischenzeitlich entstandene Landschaft an begrenzten Sonderleistungen. Dazu gehört das höchst fragwürdige "Bildungs- und Teilhabepaket", aus dem dann beispielsweise Zuschüsse für Sportvereine oder den Musikunterricht gezahlt werden können (die berühmten 10 Euro pro Monat), wenn auch in sehr überschaubarer Größenordnung und verbunden mit einem abenteuerlichen Verwaltungsaufwand. Und ein Teil der "Bedarfe für Bildung und Teilhabe" nach § 28 SGB II ist die sogenannte Schulbedarfspauschale (§ 28 Abs. 3 SGB II).

Mittwoch, 13. Dezember 2017

Reiches altersarmes Bayern



Wenigstens in Bayern muss die Welt doch noch in Ordnung sein, mag der eine oder andere denken, wenn über soziale Probleme berichtet wird. Und wird verwundert den Kopf schütteln, wenn einem die "Süddeutsche Zeitung" mit so einer Überschrift konfrontiert: Nach dem Arbeitsleben kommt die Armut. In Bayern? Da muss man genauer hinschauen. Dietrich Mittler und Ulrike Schuster beginnen mit diesen Worten ihren Beitrag über das Thema Altersarmut: 63,5 Prozent aller Rentner in Bayern liegen mit ihrer Rente unterhalb der Armutsgrenze. Und besonders hoch ist die Armutsgefährdungsquote bei Frauen ab einem Alter von 65 Jahren. Nun wird der eine oder andere durchaus berechtigt sogleich den Hinweis geben, dass eine Rente unterhalb der Armutsschwelle keineswegs automatisch bedeutet, dass die davon betroffenen Menschen auch tatsächlich in altersarmen Verhältnissen leben müssen, denn dafür muss man immer den ganzen Haushaltskontext betrachten und da gibt es oftmals noch weitere Einkommensquellen als "nur" die gesetzliche Rentenleistung. Und wenn beispielsweise eine Frau mit einer dieser westdeutschen Mickerrenten, die ihre Erwerbsbiografie aus langen Familienarbeitszeiten und wenn, dann nur Teilzeiterwerbsarbeit, spiegelt, mit einem Ehemann zusammenlebt, der sein Leben lang gearbeitet und halbwegs ordentlich verdient hat, dann kommen die auf einen Betrag, der sie als Haushalt über die Armutsgefährdungsschwelle hebt, wie das die Statistiker so nennen. Und vielleicht hat der Mann auch noch eine Betriebsrente und wenn es gut gelaufen ist, hat man Eigentum erwerben können während der erwerbsaktiven Zeit.

Montag, 11. Dezember 2017

Immer mehr befristet Beschäftigte? Kommt (nicht nur) darauf an, wie man zählt. Noch komplizierter wird es bei der Frage, ob und was man tun kann


Es ist ja noch gar nicht so lange her, da wurde über befristet Beschäftigte diskutiert - der Kanzlerkandidat der SPD, Martin Schulz, hatte das Thema im Wahlkampf platziert und eine Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen gefordert.

Nun wird das Thema erneut an die Oberfläche der medialen Aufmerksamkeit gespült. Dies auch deshalb, weil einige Überschriften eine scheinbar unaufhaltsame Verschlechterung der Lage anzeigen: Befristete Jobs sind in 20 Jahren um eine Million gestiegen, so eine der Schlagzeilen von heute.

»Die Zahl der befristet Beschäftigten in Deutschland hat innerhalb der vergangenen 20 Jahre um mehr als eine Million auf rund 2,8 Millionen im vergangenen Jahr zugenommen. Das geht aus einer Antwort des Statistischen Bundesamtes auf eine Anfrage der LINKEN im Bundestag hervor ... Der Anteil der befristet Beschäftigten an allen abhängig Beschäftigten stieg seit 1996 von 6,4 auf 8,5 Prozent.«

Und sofort ging die bekannte Debatte los: Die LINKE-Politikerin Sabine Zimmermann, die die Anfrage gestellt hatte, forderte einen Stopp des "Befristungsirrsinns". Zimmermann forderte: »Eine neue Bundesregierung muss endlich das Befristungsproblem angehen und die sachgrundlose Befristung abschaffen.« Auch andere Befristungen dürfe es nur ausnahmsweise geben. Dass die Arbeitgeberseite ganz und gar nicht damit einverstanden ist, muss nicht wirklich weiter ausgeführt werden.

Sonntag, 10. Dezember 2017

Und vor jeder neuen Legislaturperiode grüßt die "Bürgerversicherung". Über ein fundamentales Umbauanliegen und das Schattenboxen vor dem Haifischbecken

Die Cineasten unter den Lesern werden den Klassiker "Und täglich grüßt das Murmeltier" aus dem Jahr 1993 kennen. Bill Murray spielt darin einen arroganten, egozentrischen und zynischen Wetteransager, der in einer Zeitschleife festsitzt und ein und denselben Tag immer wieder erlebt, bis er als geläuterter Mann sein Leben fortsetzen kann. In so einer Zeitschleife scheint ganz offensichtlich auch die Forderung nach einer "Bürgerversicherung" festzustecken - wobei die Läuterung, die zur Auflösung der andauernden Wiederholung der Forderung und dann deren Nicht-Einlösung derzeit noch auf sich warten lässt.

Wenn man schon einige Jahre unterwegs ist in der Sozialpolitik, dann kennt man das Prozedere. Nehmen wir als Beispiel die erste Große Koalition zwischen CDU/CSU und SPD, die 2005 nach der Abwahl der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder gebildet werden musste. CDU/CSU und SPD waren mit grundsätzlich verschiedenen Konzepten für einen Systemwechsel, zumindest hinsichtlich der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, in den Wahlkampf 2005 gezogen ("Bürgerversicherung" versus "Gesundheitsprämie"). Diese beiden Konzepte waren derart unterschiedlich, dass sie für die Jahre 2005 bis 2009 stillgelegt werden mussten (vgl. zur Bilanz der damaligen GroKo, in deren Mittelpunkt der Gesundheitsfonds stand, diesen Beitrag: Stefan Sell: Die Suche nach der Goldformel. Bürgerversicherung oder Kopfpauschale – trotz großer Gegensätze haben Union und SPD die Gesundheitspolitik vier Jahre lang gemeinsam gelenkt. Das Zauberwort für die schwarz-rote Reform heißt Gesundheitsfonds, in: Gesundheit und Gesellschaft, Heft 7-8/2009, S. 35-41).

Samstag, 9. Dezember 2017

Überraschung über die (nicht wirklich) "überraschend" positive Finanzentwicklung der Rentenversicherung und einige vorsichtige Hinweise auf das, was getan werden sollte


Am 7. Dezember 2017 fand in Berlin die Sitzung der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund statt. Hört sich technokratisch an, meint aber das Treffen des obersten Gremiums der Selbstverwaltung der Gesetzlichen Rentenversicherung und betrifft mehr als 54 Mio. Versicherte und mehr als 20 Mio. Rentner in unserem Land.

Rentenversicherung überraschend im Plus, zeigt sich das Handelsblatt überrascht, hatte man doch offensichtlich die "Rote-Zahlen-Prognosen" der Vergangenheit für bare Münze genommen: »Manchmal geschehen Wunder – auch bei der Rente: Jahrelang sind Experten davon ausgegangen, dass die Rente mit 63 und die Mütterrente die Rentenversicherung ins Minus treiben. Doch bei den Prognosen wurde eines übersehen.« Was da "übersehen" wurde, kann man bereits seit einigen Jahren auf dem Arbeitsmarkt beobachten - die (für die Sozialversicherungen) "gute Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" wirft alle negativen Prognosen über den Haufen. Die wurden in die Welt gesetzt, weil die 2014 eingeführte Rente ab 63 sowie die "Mütterrente" die Rentenversicherung mit rund zehn Milliarden Euro im Jahr belasten. "Nach allen Prognosen müsste sie als Folge längst rote Zahlen schreiben", behauptet Peter Thelen in seinem Artikel. Und nun das: „Bereits das sechste Jahr in Folge haben sich die Einnahmen aufgrund der anhaltend starken Zunahme der Beschäftigung und steigender Löhne besser entwickelt als erwartet. Gleichzeitig sind die Rentenausgaben niedriger als noch im Frühjahr geschätzt“, so wird Alexander Gunkel zitiert. Der Arbeitgeber-Vertreter ist zur Zeit Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Donnerstag, 7. Dezember 2017

Pflegeheime - ein Auslaufmodell? Über eine dieser Entweder-Oder-Diskussionen und den Blick auf Pflege mit Schlagseite


Dem Thema Altenpflege kann man in diesen Monaten auf der einen Seite kaum entgehen, wenn man sich die Medienberichterstattung anschaut, auf der anderen Seite kann man durchaus begründet das Gefühl haben, dass den oftmals verzweifelten Schilderungen aus dem Pflegealltag kaum bis gar keine politischen Konsequenzen folgen, dass man sich in einer semantischen Betroffenheits-, aber zugleich einer praktischen Nicht-Handlungsmaschinerie befindet. Dabei fokussiert die aktuelle Diskussion nicht ohne Grund auf den bereits vorhandenen eklatanten Personalmangel in der Pflege und den daraus resultierenden Folgen für die pflegebedürftigen Menschen. Und auch völlig zu Recht beschleicht einen das Gefühl, dass wir sehenden Auges in einen Versorgungsnotstand reinschlittern, wenn man sich anschaut, wie viele zusätzliche Pflegebedürftige in den vor uns liegenden Jahren allein aufgrund der demografischen Entwicklung in das Pflegesystem kommen werden.
Besonders im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit ist die stationäre Pflege. Zahlreiche Berichte über angebliche oder tatsächliche Missstände in den Pflegeheimen reihen sich aneinander. Im Regelfall handelt es sich um skandalisierende Berichte und bei vielen Menschen hat sich der Eindruck verfestigt, dass der Übergang in ein Pflegeheim die Gewissheit schlimmer Zustände bedeutet. Überschaubar wenig Berichte hingegen gibt es aus dem großen Feld der häuslichen und ambulanten Pflege, obgleich auch dort vermutlich zahlreiche Missstände zu beklagen sind, nur wird darüber relativ selten berichtet.

Mittwoch, 6. Dezember 2017

Mehr unten und mehr oben. Armut in einer reichen Stadt. Das Beispiel München und ein neuer Armutsbericht über diese Stadt

Armut hat viele Gesichter. Und sie ist immer vor Ort. Natürlich ist Armut in einem Land wie Rumänien eine andere als in Deutschland. Aber gerade auf den scheinbaren Wohlstandsinseln gibt es auch viele Gesichter der Armut. Unbestreitbar ist sicher die Aussage, dass die Stadt München eine nach außen wohlhabende, ja reiche Stadt sein muss. Legendär sind mittlerweile der Miet- und Immobilienpreise, aber auch ein Streifzug durch das offizielle München wird einen mit vielen gut situiert daherkommenden Menschen konfrontieren. Was aber eben nicht gleichzeitig bedeutet, dass es hier keine Armut gibt - die gibt es, nur wie so oft ist sie eher versteckt, sie kommt selten aus ihren Behausungen heraus, sie wird an den Rand gedrängt, wohin es einen nie verschlagen wird, wenn man nicht aktiv nachschaut.

Bereits vor einigen Jahren wurde der Armutsbericht 2011 München veröffentlicht. Angereichert wurde die damalige Armutberichterstattung, wie man sie aus vielen anderen Städten, Bundesländern und auch bundesweit kennt, mit vertiefenden Blicken in bestimmte Armutslagen und -zusammenhänge, so beispielsweise durch eine von Christian Alt vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) erstellte Expertise Armut bei Kindern und Jugendlichen sowie das Gutachten Armut und Konsum von Tatjana Rosendorfer. Und eine weitere Expertise befasste sich mit den Wechselwirkungen von Armut und Gesundheit. Nun wurde ein neuer Armutsbericht für und über München vorgelegt.

Dienstag, 5. Dezember 2017

Zwangsläufig, weil systembedingt: Geringverdiener und viele Frauen bleiben im deutschen Rentensystem auf der Strecke



»In einer aktuellen Studie kritisiert die OECD das deutsche Rentensystem. Die Experten bemängeln, dass es hierzulande keine Mindestrente gibt, und stellen extreme Unterschiede zwischen den Renten von Männern und Frauen fest«, kann man in diesem Artikel lesen: Ökonomen rechnen mit deutschem Rentensystem ab. Die Zusammenfassung kommt ernüchternd daher: »In ihrer Studie Pensions at a Glance 2017 weist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) darauf hin, dass Deutschland in Sachen Mindestrente eine Ausnahme ist. In den meisten Mitgliedsländern gibt es diese Variante, um Geringverdiener im Alter nicht auf Sozialhilfeniveau absinken zu lassen. In Deutschland droht ihnen dagegen Armut im Alter. Ein Arbeitnehmer, der ein Leben lang weniger verdient hat als der deutsche Durchschnitt, erhält, wenn er heute in Rente geht, im Schnitt nur 55 Prozent seines Lohns als Rente. Das ist wenig: Der Durchschnitt in den OECD-Mitgliedsstaaten liegt bei 73 Prozent. Besonders Frauen trifft es hart: Sie haben im Schnitt nur 46 Prozent der Rente zur Verfügung, die ein Durchschnittsmann in Deutschland erhält. Die OECD führt das darauf zurück, dass die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern in der Bundesrepublik vergleichsweise hoch sind und ein großer Anteil der Frauen in Teilzeit arbeitet. Aus diesen Gründen erwarten die Experten in diesem Bereich auch keine Besserung.«

Sonntag, 3. Dezember 2017

Die alte Tante gesetzliche Rentenversicherung als renditeträchtige Anlageoption? Mehr Rente durch Zusatzeinzahlungen


Man hatte sich schon so daran gewöhnt - die gesetzliche Rentenversicherung als Dinosaurier des deutschen Sozialstaats, seit Mitte der 1990er Jahre sturmreif geschossen von interessierten Kreisen, die sich dann mit dem rentenpolitischen Paradigmenwechsel Anfang der 2000er Jahr auch faktisch durchsetzen konnten. Mittlerweile ist die Gehirnwäsche so weit vorangeschritten, dass eine spontane Umfrage unter jungen und mittelalten Menschen sicher eindeutige Werte für die Position ergeben würde, dass man in Zukunft nichts mehr erwarten sollte aus der gesetzlichen Rente.

Und dann wird man in Nullzinszeiten und einem flächendeckenden Anlagenotstand für die normalen Sparer, was die Idee eines Ausweichens auf rentierliche private Altersvorsorgeprodukte zu einem mehr als frustrierenden Unterfangen werden lässt, mit solchen Meldungen über die angeblich alte Tante gesetzliche Rentenversicherung konfrontiert: »Wegen hoher Erträge nutzen offenbar immer mehr Wohlhabende die gesetzliche Rentenversicherung zur Geldanlage. Für die Versichertengemeinschaft ist das nicht unproblematisch, findet die Linke«, berichtet Rainer Woratschka in seinem Artikel Rentenversicherung: Mehr Rente durch Zusatzeinzahlungen - Linke empört. Eine Anfrage der Linken an die Bundesregierung habe ergeben, dass sich in der gesetzlichen Rentenversicherung in der aktuellen Niedrigzinsphase immer mehr Wohlhabende mit freiwilligen Beiträgen „satte Gewinne“ sicherten, so wird der Bundestagsabgeordnete Ralph Lenkert zitiert.

Samstag, 2. Dezember 2017

Flüchtlinge - gibt's die noch? Von öffentlicher Nicht-Wahrnehmung und anderen Zahlen über Auslagerung und Privatisierung bis hin zu einem "Staatsversagen", das man vor Ort ausbaden muss


Wenn man als unbedarfter Beobachter die deutsche Medienlandschaft verfolgt, dann könnte man den Eindruck bekommen, im Jahr 2017 ist zumindest das Thema neue Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, erledigt. Dem ist nicht so, wie man den trockenen Zahlen entnehmen kann. Die monatlich herausgegebene Asylantragsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verdeutlicht die Entwicklung seit dem Januar 2016. Nun kann man an dieser Stelle einwenden, dass das insofern verzerrt ist, weil hier die Monatswerte für die gestellten und als solche auch registrierten Asylanträge ausgewiesen werden. Dennoch kann man von dem folgenden Befund ausgehen: Monat für Monat kommen im Schnitt mindestens 15.000 Menschen neu zu uns. Man rechne diese - deutlich geringere Zahl als noch im Jahr 2016, geschweige denn 2015 - auf zwölf Monate hoch, dann wissen wir, dass auch in diesem Jahr (mindestens) 180.000 Menschen hier Asyl suchen werden. Das IAB schreibt dazu im Zuwanderungsmonitor November 2017:

»Im Oktober 2017 wurden etwa 15.000 Flüchtlinge neu erfasst. Nach Angaben derAsylgesuch-Statistik des BAMF wurden im Oktober 2017 etwa 15.000 neu zugezogene Flüchtlinge gezählt. Damit bleibt der Zuzug Geflüchteter auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Seit April 2016 bewegt sich die Zahl der monatlich erfassten Geflüchteten etwa auf dem Niveau von 15.000 Personen.«

Die erwähnte Asylgesuch-Statistik ist eine neue Datenquelle: Seit Januar 2017 können erstmalig genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden gemacht werden. Hierfür steht dem BAMF nunmehr eine auf Personendaten basierende und der Antragserfassung zeitlich vorgelagerte Asylgesuch-Statistik zur Verfügung, die jetzt zur Darstellung des Zugangs von Asylsuchenden anstelle der bisherigen EASY-Statistik herangezogen wird.«

Donnerstag, 30. November 2017

Mindestlohn(+): Von 8,84 Euro Lohnuntergrenze und dem da geht noch mehr: Ein Vergabe-Mindestlohn von 9,54 Euro in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise

Ruhig ist es um ihn geworden. Der gesetzliche Mindestlohn von anfangs 8,50 Euro, mittlerweile seit Anfang 2017 auf 8,84 Euro angehoben, hat die Aufmerksamkeit der Medien verloren. Hin und wieder dringen noch Berichte an die Oberfläche, dass es hier und da Verstöße gegen die Lohnuntergrenze gibt. Zoll meldet mehr Verstöße gegen Mindestlohn, so eine Meldung aus dem September 2017: »Der Zoll hat im ersten Halbjahr 2017 die Zahl der unangekündigten Kontrollen deutlich erhöht - und deutlich mehr Lohndrücker ertappt.« Oder dieser Artikel hier: Kontrolle: Jeder zehnte Lastwagenfahrer ohne Mindestlohn. Vor dem Hintergrund des wirklich skandalösen Lohndumping-Volumens in der Paketbranche ist auch dieser Artikel interessant: Fahrer klagt gegen die Niedriglöhne der Post: »Die Post beschäftigt osteuropäische Speditionen, um Briefe und Pakete in Deutschland zu transportieren. Die Angestellten bekommen oft weniger als den Mindestlohn. Ein tschechischer Fahrer wehrt sich jetzt juristisch gegen die Bezahlung. Seine Klage könnte einen Präzedenzfall für Tausende Mitarbeiter schaffen. Denn nach Schätzungen sind rund die Hälfte der Fahrer bei sogenannten "Servicepartnern" der Post beschäftigt.«

Aber ansonsten kann man durchaus zur Kenntnis nehmen, dass der Mindestlohn als solcher flächendeckend in den Unternehmen akzeptiert wird, sicherlich auch deshalb, weil die von interessierten Kreisen in den Raum gestellte angebliche "Beschäftigungskatastrophe" mit hunderttausenden wegfallenden Jobs schlichtweg das geblieben sind, was sie von Anfang war - eine irrlichternde Anwendung einer sehr einseitigen ökonomischen Logik, nach der Löhne immer nur Kosten und damit eine Belastung sind und folglich zu Entlassungen führen müssen.

Dienstag, 28. November 2017

Viele dunkle Wolken wie auch einige Lichtblicke in der großen weiten Welt der Pflege. Und die Rechtsprechung als Notnagel auf der Rutschbahn nach unten


Begeben wir uns auf eine kleine Rundreise durch die Berichterstattung über die große weite Welt der Pflege. Unter der knappen, aber aussagefähigen Überschrift Pflege: Krank gespart finden wir solche Hinweise: »Die Hilferufe sind kurz und sachlich. Doch was die Formulare erzählen, klingt bedrohlich: "Gefährdung des Personals durch eingeschränkte Hygiene", heißt es in einem von ihnen. In einem anderen Dokument steht: "Zeitnahe Medikamenten-Gabe nicht möglich." Oder gar: "Pat. postoperativ kollabiert, Präsenz beim ersten Aufstehen konnte nicht gewährleistet werden, → Rea." Was bedeutet, dass ein frisch operierter Patient zusammengebrochen war und wiederbelebt werden musste, weil niemand bei ihm war, als er versuchte, das erste Mal selbständig aufzustehen.«

Die Sätze stammen aus internen Dokumenten deutscher Krankenhäuser. Es sind sogenannte Überlastungs- oder Gefährdungsanzeigen, so Kai Biermann in seinem Artikel. »Verzweifelte Pflegekräfte beschreiben darin ihren frustrierenden Alltag und immer wieder auch lebensbedrohliche Situationen. Ob Unfallchirurgie, Psychiatrie oder Intensivstation – das Problem ist überall das gleiche: Zu wenige Krankenschwestern und Pfleger müssen sich hierzulande um zu viele Patienten kümmern. Solche schriftlichen Gefährdungsanzeigen sind ihr Versuch, ihre Arbeitgeber auf das tägliche Drama hinzuweisen. Sie fordern endlich Hilfe, für sich und für ihre Patienten.«

Montag, 27. November 2017

Und täglich grüßt das Murmeltier? Von erneuten Streiks bei Amazon über dessen "Uberisierung" bis hin zu der tonnenschwere Frage nach den Arbeiterrechten im digitalen Kapitalismus

Seien wir ehrlich - viele werden das kaum noch zur Kenntnis nehmen, wenn sie solche Meldungen lesen: Wieder Streiks bei Amazon: »Seit Jahren verweigert Amazon der Gewerkschaft ver.di Verhandlungen über einen Tarifvertrag. Daran änderten bis heute auch zahlreiche Streiks nichts.« Seit fast vier Jahren geht das nun schon so. Die Gewerkschaft  fordert eine Bezahlung der Amazon-Beschäftigten nach den Tarifverträgen des Einzel- und Versandhandels, davon will das US.-amerikanische Unternehmen nichts wissen. Ver.di ruft zu Streiks bei Amazon auf: »Rund um die Aktionstage "Black Friday" und "Cyber Monday" will die Gewerkschaft Ver.di den Onlinehändler Amazon bestreiken. Der Konzern zeigte sich gelassen.« Und diesem Artikel kann man entnehmen: »Gestreikt wurde an den sechs großen Amazon-Standorten Bad Hersfeld (Hessen), Leipzig (Sachsen), Rheinberg (NRW), Werne (NRW), Graben (Bayern) und Koblenz (Rheinland-Pfalz). Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi hatten sich 2.300 Amazon-Mitarbeiter an den Streiks beteiligt. Außer in Koblenz sollen die Arbeitskämpfe am Samstag fortgesetzt werden.« Zur Einordnung muss man wissen, dass Amazon bundesweit mehr als 12.000 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt. Aber das geht doch schon seit Jahren so, wird der eine oder andere einwerfen und die Sache als eine verlorene für die dort Beschäftigten abhaken.

Samstag, 25. November 2017

Das Sozialticket in Nordrhein-Westfalen wird von der CDU/FDP-Landesregierung gestrichen und soll im Straßenbau verbuddelt werden. Und mehr: Mobilität als neue (alte) soziale Frage


Seit 2011 gibt es für Bedürftige in NRW die Möglichkeit, ein Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr zu besonders günstigen Konditionen zu kaufen. Der genaue Preis variiert regional, beim Verkehrsbund Rhein-Ruhr (VRR) zum Beispiel kostet das Sozialticket mit 37,80 Euro etwa halb so viel wie eine reguläre Monatskarte.

Für viele betroffene Menschen ist das die einzige halbwegs erschwingliche Möglichkeit, sich mit dem öffentlichen Nahverkehr bewegen zu können. Man kann das abstrakt beschreiben oder an konkreten Fällen illustrieren, wie das hier von Nadine Rabaa versucht wird: Jessica: "Ohne Sozialticket könnte ich nicht mehr zur Schule fahren": »Jessica ist 25, erwartet ihr zweites Kind und nutzt das Sozialticket in Nordrhein-Westfalen. Drei Mal die Woche fährt sie mit dem Zug von Attendorn nach Olpe zur Schule, besucht dank des ermäßigten Tickets ihre Mutter, transportiert ihre Einkäufe, bringt ihre Tochter mit dem Bus in die Kita.« Sie wird mit diesen Worten zitiert: »Ich zahle monatlich rund 30 Euro für das Sozialticket – 30 Euro, die mir viele Freiheiten ermöglichen und mich im Leben weiterbringen. Wenn der Zuschuss für die Bahnfahrkarte wegfällt, zahle ich für ein Monatsticket 95 Euro.«

Donnerstag, 23. November 2017

Personalausstattung in der Pflege als Thema im Bundestag: So geht es nicht weiter und es muss sich was ändern. Aber wie?

»Mag sich die Bildung einer neuen Regierung noch hinziehen, der Bundestag nimmt sich trotzdem schon drängender Probleme an. So wurde ... über zwei Anträge der Linken debattiert, die sich mit der Personalsituation in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen beschäftigen. Es dürfte eines der wenigen Themen sein, bei dem sich alle Fraktionen einig sind, dass dringender Handlungsbedarf besteht und die Lösung nur in einer deutlich verbesserten Personalausstattung liegen kann.« Das berichtet Christiane Badener in ihrem Artikel Abgeordnete sehen bei der Pflege dringenden Handlungsbedarf aus dem Bundestag. Und das hört sich erfreulich an, denn man sollte eine gemeinsame Problemerkenntnis hinsichtlich ihrer Bedeutung für (mögliches) Handeln in der Politik nicht unterschätzen. Aber wir müssen natürlich auch das zur Kenntnis nehmen: »Nur wie und wo das Personal zu finden sein wird und finanziert werden soll, darüber gehen die Meinungen auseinander.«

Mittwoch, 22. November 2017

Den Rettungsdienst im Vergabedschungel verheddern. Das Problem einer elementaren Daseinsvorsorge zwischen Vergabelogik und kommunalen Entscheidungsdilemmata

Früher waren so einige Dinge einfacher organisiert (was nicht automatisch bedeuten muss: besser). Beispielsweise der Rettungsdienst. Der wurde in den großen Städten irgendwann mal professionalisiert und in die Hände der sowieso vorzuhaltenden Berufsfeuerwehr gelegt, in vielen anderen Kommunen hat man das an die delegiert, die sich das zu ihrem Anliegen gemacht hatten, also beispielsweise dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund. Diese gemeinnützig agierenden Organisationen hatten und haben zudem den Vorteil, dass sie auf einen nicht unerheblichen Stamm an ehrenamtlichen Mitarbeitern zurückgreifen können, was wiederum die Kosten für die öffentliche Hand reduziert. Zugleich waren und sind diese Organisationen auch eingebunden in den Katastrophen- bzw. Zivilschutz, den man für den Fall der Fälle vorhalten muss.

Doch die Zeiten haben sich geändert und die Krankentransport- und Rettungsdienste haben sich zwischenzeitlich ausdifferenziert zu dem, was Betriebswirte ein lukratives "Geschäftsmodell" nennen. Was natürlich auch damit zu tun hat, dass man diese Dienstleistungen über einen großen Player des Sozialstaats abwickeln kann, also der Krankenversicherung.

Dienstag, 21. November 2017

Die Jugendgewalt ging zurück und hat sich an den Stadtrand verschoben. Das mit dem Stadtrand und den Großsiedlungen bleibt, aber sie steigt wieder. Das Beispiel Berlin


Seit mehreren Jahren wird in diesem Blog über unterschiedliche Themen mit sozialpolitischer Bedeutung berichtet - und hin und wieder sollte man ältere Beiträge wieder aufrufen und überprüfen, ob das, was dort berichtet wurde, weiter Bestand hat. Das gilt beispielsweise für ein Thema von an sich hoher gesellschaftlicher Relevanz und Brisanz, das aber wenn überhaupt nur punktuell und dann in aller Regel skandalisierend (und die Unsicherheitsgefühle verstärkend) aufgerufen wird in den Medien: Jugendgewalt.

Viele werden sich erinnern, dass die immer dann bis in die Talk-Shows hochgezogen wird, wenn irgendwo ein schrecklicher Einzelfall passiert ist, den man dann zu bearbeiten versucht. Bei vielen Menschen bleibt dann hängen, dass wir in gefährlichen Zeiten leben und irgendwie alles schlimmer wird.

Dazu passend wurde am 4. Dezember 2014 in diesem Blog der Beitrag Jugendgewalt und Jugendkriminalität zwischen medialem Aufgussthema, ernüchternden Befunden aus der Forschung und einem "skeptischen Restgefühl" veröffentlicht. Den Anfang von damals könnte man auch heute noch verwenden: »In regelmäßigen Abständen wird man vor dem Bildschirm konfrontiert mit einer natürlich bedrohlich daherkommenden punktuellen Skandalisierung des Themas Jugendgewalt und generell Jugendkriminalität, nicht selten hinterlegt mit dem Hinweis auf eine überproportionale Beteiligung junger Menschen mit Migrationshintergrund und gerne mit einem besonderen Fokus auf die jugendlichen "Intensivtäter", die ja auch tatsächlich schon früh eine "beeindruckende" Liste an Straftaten aufweisen können. Vor kurzem war es wieder soweit. Eine ganze Packung wurde dem normalen Fernsehzuschauer serviert.«

Montag, 20. November 2017

Kafka in Dortmund? Wenn's nur das wäre. Aus den bürokratischen Eingeweiden des Hartz IV-Systems


Zuweilen muss man selbst als professioneller Beobachter sozialpolitischer Irrungen und Wirrungen schlucken. Beispielsweise bei so einer Meldung: »Weil eine Mitarbeiterin des Jobcenters einen Hartz-IV-Empfänger beim Betteln beobachtet hatte, wurde dem Mann ein großer Teil seiner Bezüge gestrichen. Das Betteln ist laut Jobcenter als Beruf oder Selbstständigkeit zu bewerten.« Das kann man diesem Artikel entnehmen: Jobcenter kürzt bettelndem Mann Hartz IV. Da kommt man schon ins Grübeln: Betteln als Beruf oder Selbständigkeit? Gibt es da auch Ausbildungsgänge? Kann man eine geförderte Umschulung machen? Kann man - natürlich nach Vorlage eines Businessplans - eine Existenzgründungsförderung beantragen? Nun mag der eine oder andere an dieser Stelle einwerfen - bitte nicht übertreiben. Dieser Blog soll doch kein Ableger des kafkaesken Schreibens werden. Nun denn, schauen wir uns den Fall einmal genauer an.

»Weil sein Arbeitslosengeld nur knapp zum Leben reicht, bettelt ein 50-jähriger Dortmunder regelmäßig in der Innenstadt. Doch dass er für kleine Spenden stundenlang in den Einkaufsstraßen ausharrt, kommt dem Mann nun teuer zu stehen.« Konkret geht es um den Fall von Michael Hansen, wie zuerst in diesem Artikel von Tobias Großekemper dargestellt: Keine milde Gabe vom Jobcenter: Dortmunder Bettler wurde Hartz IV gekürzt. Und erneut werden wir Zeugen einer diesen vielen Lebensläufe, die dann im Hartz IV-System aufschlagen und für die das Grundsicherungssystem dann leider nicht selten auch die Endstation darstellt.

Samstag, 18. November 2017

Auch in der Schweiz wird am Arbeitszeitgesetz gerüttelt

In Deutschland wird seit längerem an der Infragestellung der bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes gearbeitet - dazu der Beitrag "Flexibilisierung" des Arbeitszeitgesetzes: Angriff auf ein Museumsstück? Der Acht-Stunden-Tag und die wirklichen Absichten der Deregulierer vom 17. November 2017. Fragen der Arbeitszeit berühren neben den unmittelbaren Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer immer auch ein Stück weit elementare Aspekte des Arbeitsverständnisses einer Gesellschaft. Man kann das an Extrembeispielen zeigen, wie die immer wieder aus Japan zu uns durchdringenden Berichte über die extremen Arbeitszeiten, was sich dann in solchen Meldungen niederschlagen kann: Japanische Reporterin starb nach 159 Überstunden im Monat. »Tod durch Überarbeitung ist in Japan so verbreitet, dass dafür eigens das Wort „karoshi“ geprägt wurde. In einer Regierungsstudie aus dem Jahr 2016 gaben 23 Prozent der befragten Firmen an, dass manche ihrer Mitarbeiter auf mehr als 80 Überstunden pro Monat kommen. Ein Jahr zuvor wurden 93 Fälle von Selbstmord oder versuchtem Suizid infolge von Überarbeitung offiziell anerkannt.« Zum "karoshi"-Pänomen vgl. auch diesen Artikel: Japan arbeitet sich zu Tode. Der wurde in einer Schweizer Tageszeitung veröffentlicht und auch in der Schweiz berühren Arbeitszeitfragen zum einen ganz handfeste Interessen, zum anderen aber auch das Selbstverständnis hinsichtlich der Arbeit schlechthin.

Freitag, 17. November 2017

"Flexibilisierung" des Arbeitszeitgesetzes: Angriff auf ein Museumsstück? Der Acht-Stunden-Tag und die wirklichen Absichten der Deregulierer


Eigentlich wurde der landläufig als die "fünf Wirtschaftsweisen" bezeichnete Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) in den vergangenen Jahren kaum noch wirklich beachtet, wenn sie einmal jährlich immer im November ihre meist voluminösen Jahresgutachten veröffentlicht haben. Das lag weniger an der Qualität der Vorhersagen der wirtschaftlichen Entwicklung, über die man auch streiten kann, als an den zahlreichen wirtschaftspolitischen Belehrungen, was die Politik zu machen habe. Die waren und sind in der Regel eingebettet in eine rigide angebotsorientierte Sicht auf Wirtschaftspolitik. Bei einigen gab es bei den Jahresgutachten lediglich den fast schon unterhaltsamen Faktor, neben den Inhalten die Zahl der "Eine andere Meinung"-Äußerungen des Außenseiters Peter Bofinger, dem letzten Keynesianer in dem Gremium, zu registrieren, mit denen die Jahresgutachten eine ganz eigene Färbung bekommen. Im neuen Jahresgutachten 2017/18 unter der schön daherkommenden Überschrift "Für eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik" sind es insgesamt fünf Minderheitenvoten, die Bofinger abgegeben hat.

Donnerstag, 16. November 2017

Auf dem Weg in die Sozialunion oder doch nur ein weiteres Beispiel für semantisch aufgeblasene Symbolpolitik? Die "Europäische Säule sozialer Rechte" und der Sozialgipfel von Göteborg


Wenigstens ist es nicht ein Freitag, der auf den 13. eines Monats fällt - wäre es so, dann würden sich die Skeptiker symbolisch bestätigt fühlen in ihrer Sichtweise, dass das nichts werden kann, was die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten auf dem "Sozialgipfel" am 17. November 2017 in Göteborg mit vielen Fotos verabschieden wollen - die "Europäische Säule sozialer Rechte" (ESSR).
Um was geht es hier genau?

In zwanzig Thesen hat die Europäische Union den "sozialen Pfeiler" der Europäischen Union definiert. Vom Recht auf Ausbildung, über Gleichberechtigung und faire Löhne bis hin zum Recht auf Kinderbetreuung und dem Recht auf eine angemessene Wohnung reichen die Forderungen. Die ESSR besteht aus 20 sehr allgemein formulierten, im weitesten Sinn sozialpolitischen Grundsätzen, die in Form einer rechtlich-unverbindlichen gemeinsamen Proklamation auf dem Sozialgipfel in Göteborg verabschiedet werden soll. Diese Prinzipien sind in Form sozialer Rechte von Individuen gegenüber den Mitgliedstaaten formuliert - aber damit an dieser Stelle gleich keine falschen Erwartungen geweckt werden sogleich der Hinweis, dass es sich keineswegs um individuell auch einklagbare Rechte handelt.

Mittwoch, 15. November 2017

Das Bundesverfassungsgericht und die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung im Grundsicherungssystem

Man kann sicher lange darüber streiten, was denn ein "Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben" (so die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010,  BVerfG, Urteil vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09) umfassen muss - aber unmittelbar einleuchtend ist für die meisten Menschen, dass die Wohnung - im wahrsten Sinne des Wortes "ein Dach über dem Kopf" - zu den zentralen Bestandteilen eines "menschenwürdigen Existenzminimums" gehört.

Aber hier liegt dann konkret eine Menge Zündstoff im gegebenen Hartz IV-Regelwerk - denn die einschlägige Formulierung im § 22 SGB II beginnt im Absatz 1 mit diesem Satz:

»Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.«

Hört sich verständlicher an, als es ist - denn hier wird mit "angemessen" ein "unbestimmter Rechtsbegriff" verwendet, der in der Praxis dann konkretisiert und rechtlich überprüfbar bestimmt werden muss. In Form von konkreten Wohnungsgrößen und Mietkostenhöhen, die "noch" oder eben "nicht mehr" als angemessen definiert werden.

Montag, 13. November 2017

Da müssen die doch sowieso hin: Barauszahlung von Sozialleistungen an der Supermarktkasse


Irgendwie konsequent, wird der eine oder andere mit einem gewissen zynischen Unterton gedacht haben bei dieser Meldung: »Empfänger von Leistungen wie dem Arbeitslosengeld können sich Bargeld künftig in besonders dringenden Fällen an Supermarktkassen auszahlen lassen. Das Verfahren sei für Menschen, die kein eigenes Konto haben oder die im Ausnahmefall sofort eine Auszahlung bräuchten, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit«, so berichtet es dieser Artikel: Rewe, Penny und Co.: Arbeitslosengeld gibt es bald auch an der Supermarktkasse. Zu den beteiligten Supermärkten und Drogerien gehörten Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. „Ziel ist die flächenweite Einführung der neuen Lösung bis Ende 2018”, sagte der BA-Sprecher.
Die Betroffenen müssen doch sowieso im Supermarkt einkaufen gehen, dann kann man ihnen da auch die Möglichkeit eröffnen, Geld einzulösen. Was aber ist wirklich der Hintergrund? Die Antwort auf diese Frage wird nun auch viele nicht überraschen: Es geht für denjenigen, der das Geld auszahlen muss, darum, Kosten zu sparen, die damit verbunden sind. Und für die anderen geht es um Geschäfte. Den Dritten auf diesem Spielfeld, also die betroffenen Leistungsempfänger, hat mal wieder niemand gefragt.

Sonntag, 12. November 2017

Kein Job ohne Konfession? Darüber muss der EuGH entscheiden. In kirchlich gebundenen Unternehmen ist das ein echtes Problem


Es ist eine dieser niemals ein Ende findenden Geschichten: Die aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in Deutschland abgeleiteten Sonderrechte der Kirchen wie auch der Unternehmen, die sich in kirchlicher Trägerschaft befinden, beispielsweise im Arbeitsrecht, dessen Bestimmungen eben nicht für alle Arbeitnehmer Anwendung finden. Ers vor kurzem wurde dies wieder an die Oberfläche der öffentlichen Aufmerksamkeit gezogen aufgrund des ersten Streikversuchs in einem Krankenhaus, das sich in katholischer Trägerschaft befindet (vgl. hierzu den Beitrag Ein Streik unter dem Kreuz? Die einen sagen, das geht gar nicht, die anderen probieren es und viele reiben sich verwundert die Augen vom 11. Oktober 2017).

Vor dem Hintergrund, dass die konfessionell gebundenen Unternehmen in Deutschland aufgrund ihrer Noch-Stärke im Bereich der Gesundheits- und Sozialwirtschaft nicht nur ein paar Menschen beschäftigen, sondern weit über eine Million Arbeitnehmer, kreisen die Auseinandersetzungen über die Anwendbarkeit der kirchlichen Sonderrechte naturgemäß oft um die Frage, was man einem Beschäftigten in solchen Unternehmen abverlangen kann. Die Konflikthaftigkeit wird dadurch befördert, dass man hier in der Regel über Unternehmen spricht, die nicht etwa aus Kirchenmitteln finanziert werden, sondern aus Steuer- und Beitragsmitteln, beispielsweise bei Krankenhäusern oder Pflegeheimen, also aus öffentlichen Mittel, nicht selten zu 100 Prozent. Und die, wenn sie sich in anderer Trägerschaft befinden, selbstverständlich an die ansonsten geltenden Bestimmungen des Arbeitsrechts oder des Antidiskriminierungsrechts zu halten haben, ob ihnen das gefällt oder nicht.

Freitag, 10. November 2017

Die Vergessenen. Ein Schlaglicht auf die "jungen Pflegebedürftigen"


Wenn über "Pflegebedürftige" gesprochen wird, dann geht es in der Regel um ältere und sehr alte Menschen, die unserer Fürsorge bedürfen. Ob bewusst oder unbewusst dominiert der Blick auf die "klassische" Altenpflege und auch die Pflegeheime sind mit dieser Altersgruppe assoziiert. Was ja auch für die große Mehrheit der Betroffenen zutreffend ist.

Durch angeborene Behinderungen oder früh erworbene Erkrankungen können aber auch Kinder und junge Erwachsene von Pflegebedürftigkeit betroffen sein. Es ist ein Verdienst des von Rothgang et al. verfassten BARMER Pflegereports 2017, dass auf die Gruppe der "jungen Pflegebedürftigen" ein genauerer Blick geworfen wird.

Donnerstag, 9. November 2017

Ambivalentes Wachstum: Die Wirtschaft brummt und die Zahl der überschuldeten Menschen nimmt weiter zu

Es läuft doch super in Deutschland. Die Wirtschaft brummt, der Arbeitsmarkt meldet Rekordwerte nach unten (bei der offiziell ausgewiesenen Arbeitslosigkeit) und nach oben (bei den offenen Stellen).   Die "fünf Wirtschaftsweisen" warnen in ihrem neuen Jahresgutachten 2017/18 sogar schon vor einer angeblichen Überhitzung der Konjunktur. Die Kassen des Staates scheinen sich unaufhaltsam zu füllen: Steuerschätzer sagen Mehreinnahmen von 26 Milliarden Euro voraus, so einer der vielen Artikel nach dem Bekanntwerden der neuen Steuerschätzung: »Demnach können Bund, Länder und Kommunen im laufenden Jahr mit 734,2 Milliarden Euro an Steuereinnahmen rechnen. Das sind 1,8 Milliarden mehr als noch im Mai angenommen.«

Aber wenn wir schon beim Geld sind, dann muss man auch das hier zur Kenntnis nehmen: Immer mehr Deutsche sind überschuldet: »Die Wirtschaft in Deutschland wächst und die Arbeitslosigkeit sinkt. Aber die Zahl der überschuldeten Privatpersonen nimmt besonders im Westen zu, wie eine Studie zeigt.« Und weiter erfahren wir: »Die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland ist seit 2014 zum vierten Mal in Folge gestiegen. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform errechnete anhand eigener Daten, dass mehr als 6,9 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet sind, also dauerhaft weniger Geld einnehmen als sie ausgeben. Dies sind etwa 65.000 Personen mehr als noch im letzten Jahr.« Insgesamt sind in diesem Jahr im Westen etwa 5,79 Millionen Menschen  als überschuldet zu betrachten, im Osten Deutschlands sind dies etwa 1,12 Millionen. Die Überschuldung erhöht sich in Westdeutschland weiterhin schneller als in Ostdeutschland.

Mittwoch, 8. November 2017

Es werden mehr (gebraucht), das ist sicher. Zur Vorausberechnung der Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Rheinland-Pfalz


Zahlen bitte. Das kann man genau so doppeldeutig verstehen, wie es hier gemeint ist. Zum einen hinsichtlich der Aufforderung, eine noch ausstehende Rechnung zu begleichen, zum anderen aber auch die Frage nach der Zahl derjenigen, die auf uns zukommen (werden/könnten), wenn es um die Pflege alter Menschen geht.

Und zu dem letzten Aspekt hat das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz für das "Land der Reben und Rüben" eine Vorausberechnung gewagt hinsichtlich der Frage, wie sich die Zahl der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren entwickeln wird bzw. entwickeln könnte, wenn man den Annahmen der Statistiker folgt.

Dienstag, 7. November 2017

Von Regelbedarfen im Hartz IV-System und der Armutsgefährdungsschwelle. Die Unterdeckung wird größer


Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat sich die Höhe der Regelleistungen, mittlerweile Regelbedarf genannt, im Hartz IV-System im Vergleich zu den Armutsgefährdungsschwellen angeschaut (vgl. Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2016). Zur Armutsgefährdungsschwelle erfahren wir von Seiten der Amtlichen Sozialberichterstattung: »Die Armutsgefährdungsschwelle wird – entsprechend dem EU-Standard – bei 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) im jeweiligen Bundesland beziehungsweise in der jeweiligen Region festgelegt. Personen, deren Äquivalenzeinkommen unter diesem Schwellenwert liegt, werden als (relativ) einkommensarm eingestuft.« Das ist also keine von irgendwelchen Leuten ausgedachte Geldgröße, sondern die Abgrenzung erfolgt im Einklang mit internationalen Festlegungen. Immer wieder und gerne von interessierter Seite wird dieser Maßstab der relativen (Einkommens)Armut kritisiert.

Sonntag, 5. November 2017

Das wird aber teuer mit den Verbesserungen beispielsweise in der Pflege. Und was das mit dem Solidaritätszuschlag zu tun haben könnte. Die Rechnung bitte


Wer kennt das nicht aus dem großen weiten Feld der Sozialpolitik - da wird über fehlendes Personal und/oder deren zu schlechte Bezahlung diskutiert, über zu wenig Angebote und "Versorgungslücken" gerade für die verletzlichsten Menschen in unserer Gesellschaft wie beispielsweise die pflegebedürftigen alten Menschen. Und die meisten nicken zustimmend und sind voll auf der Seite derjenigen, die hier "endlich" Verbesserungen anmahnen. Da muss sich nun unbedingt was ändern und man habe das auf der To-Do-Liste.

Besonders beliebt ist das vor Wahlen, wo man a) eine generelle Betroffenheit und b) Problemlösungsabsichten signalisieren meint zu müssen. Das konnte bzw. musste man auch im Endspurt der letzten Bundestagswahl zur Kenntnis nehmen, also die Situation in der Alten- und Krankenhauspflege (wieder einmal) von der seit geraumer Zeit regierenden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wahrgenommen werden musste und auch ihre Herausforderer Martin Schulz von der SPD auf den Zug aufgesprungen ist und eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte aufs Tablett gehoben hat. Und zu diesen Arbeitsbedingungen gehören ganz zentral die Vergütungsfragen in der Pflege. Erneut wurde auf die Tränendrüse gedrückt, dass doch gerade in der so wichtigen Altenpflege die Gehälter viel zu niedrig seien und man da unbedingt was machen müsse.

Freitag, 3. November 2017

Bei den einen zu wenig, von dem anderen eine Menge. Die Altenpflege und das Kapital


Da wird landauf landab über die Situation der Altenpflege diskutiert und immer wieder wird man konfrontiert mit Berichten über die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte und die Lage der Pflegebedürftigen in einer von offensichtlichem Mangel gekennzeichneten Welt.

Weniger Mangel herrscht an Kapital, das investiert werden will. Und offensichtlich sieht das Kapital bzw. dessen Strippenzieher in der Altenpflege ein überaus lohnendes Business. Vor diesem Hintergrund muss man dann solche Meldungen zur Kenntnis nehmen:

»In der stationären Altenpflege geht mit Emvia Living ein neuer, ambitionierter Anbieter an den Start. Wie das Unternehmen mitteilt, ist es entstanden durch die Abspaltung des Betriebs von 46 stationären Pflegeeinrichtungen aus der MK-Kliniken AG.«

Das berichtet die Ärzte Zeitung in dem Artikel mit der bezeichnenden Überschrift Neuer Anbieter will Markt aufräumen.

Emvia verfüge über rund 5.500 Betten für pflegebedürftige Menschen und beschäftige derzeit rund 3.200 Mitarbeiter in zwölf Bundesländern. Mit etwa 200 Millionen Euro Umsatz bezeichnet sich die Gruppe als "einer der führenden Akteure im Bereich der umfassenden Betreuung Pflegebedürftiger in Deutschland".
Aber das Unternehmen ist noch wirklich sehr frisch unterwegs, denn die Internetpräsenz besteht derzeit neben einem Hinweis auf die großen Zahlen nur aus einer Ankündigung einer Internetpräsenz: www.emvia.de.

Handfester sind die Hintergründe der Neuerscheinung auf dem Feld der gewinnorientierten Pflegeheimbetreiber:

»Die Abspaltung sei von der Beteiligungsgesellschaft Chequers Capital finanziert und organisiert worden, die auf Wachstum fokussiert sei und verschiedene Beteiligungen im Gesundheitsbereich in mehreren europäischen Ländern halte.«

Chequers Capital? Das wird den einen oder anderen an was erinnern.

Mittwoch, 1. November 2017

Wenn die Sonde sozialpolitisches Terrain sondiert. Eine Zwischenmeldung zu den Sondierungsgesprächen einer möglich-wahrscheinlichen Jamaika-Koalition

Kurz vor dem evangelischen Reformationstag ging es im Kontext der derzeit laufenden Sondierungsgespräche der möglichen und wahrscheinlichen Koalitionspartner eines Jamaika-Bündnisses aus Union, FDP und Grünen  um sozialpolitische Reformen - wobei "Reformen" hier wie generell seit einigen Jahren nicht mehr in dem Sinne zu verstehen sind, wie das früher mal der Fall war, also etwas, das tradierte Mechanismen und Institutionen weiterentwickelt in einem positiven Sinne, sondern nicht selten wird der Terminus Reform ge-, manche würde sagen missbraucht für die Verkleisterung von Kürzungs- und Abbaumaßnahmen (vgl. zur Umdeutung von Begriffen im sozialpolitischen Kontext auch diesen Beitrag von Nicholas Timmins: The ‘welfare state’ should be something we’re proud of. Not a term of abuse). Nun ist im Vorfeld der Sondierungsgespräche - wohlgemerkt: das ist die Phase vor den offiziellen Koalitionsgesprächen, an deren Ende dann der Koalitionsvertrag stehen wird - immer wieder auf die große Differenz in sozialpolitischen Fragen vor allem zwischen der FDP und den Grünen hingewiesen worden.

Dienstag, 31. Oktober 2017

Schaumschläger jenseits einer diskussionswürdigen Kritik an der bereits auf dem absteigenden Ast befindlichen "Rente mit 63"


Ach, die "Rente mit 63". Wir erinnern uns - neben der "Mütterrente" (für die tatsächlichen oder angeblichen) Unionswähler war die abschlagsfreie Rente mit 63 mit Blick auf die (tatsächlichen oder angeblichen) SPD-Wähler ein Herzensanliegen der Sozialdemokratie in der nunmehr beendeten Großen Koalition. Sie wurde durch die großen Industriegewerkschaften in den Koalitionsvertrag transportiert und von der sozialdemokratischen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles exekutiert. Nun wurde das immer schon mit einer gehörigen Portion Kritik garniert, meistens mit dem Vorwurf, hier würde eine Art "billige" Klientelpolitik betrieben, die anderen teuer zu stehen kommt.

Neben einer grundsätzlichen Ablehnung gab und gibt es auch eine eher systematisch angelegte Kritik, die darauf abstellt, dass das deshalb kritisch zu sehen sei, weil es sich nur um eine temporäre Besserstellung einiger weniger Jahrgänge handelt und das eigentliche Problem, also die schrittweise Verlängerung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre für alle, keineswegs rückgängig gemacht wurde, sondern weiter läuft, was dazu führt, dass auch das vorübergehend und unter bestimmten Bedingungen abgesenkte Eintrittsalter in die abschlagsfreie Rentenbezugsmöglichkeit von 63 schrittweise (wieder) auf 65 Jahre ansteigt. Man entlastet also einige (überschaubare) Rentenjahrgänge vom Damoklesschwert der Abschläge, aber für die danach geht es weiter so wie vorher. Und es erfolgt keine systematische Differenzierung der an das gesetzliche Renteneintrittsalter gekoppelten Abschläge nach der im Einzelfall vorliegenden Zeit der Einzahlung in die Gesetzliche Rentenversicherung.

Sonntag, 29. Oktober 2017

Vom theoretischen Irrweg einer Kapitaldeckung der Renten über die praktizierte Stärkung der Teilkapitaldeckung bis hin zu der Tatsache, dass wir alle Gefangene unserer Kohorte sind


Es ist ein ewiges (und immer wieder falsch formuliertes) Thema der Alterssicherungspolitik: Umlage- oder Kapitaldeckungsverfahren? Besonnen daherkommende Stimmen plädieren für ein Sowohl-als-auch und verweisen auf die intuitiv plausibel daherkommende Lebensweisheit, dass man erfahrungsgemäß nicht alle Eier in einen Korb legen sollte. In der gerade zu Ende gegangenen Legislaturperiode hat die Große Koalition aus Union und Sozialdemokratie versucht, die Teilkapitaldeckung im deutschen Alterssicherungssystem am Ende noch durch einen groß angelegten Wurf der Reform der Betriebsrenten zu stärken - und als man schon dabei war, die Anreize für "Betriebsrenten" (die faktisch über den Mechanismus der Entgeltumwandlung in der Regel von den Arbeitnehmern selbst finanzierte "Betriebsrenten" sind) zu erhöhen, hat man gleich auch noch den kränkelnden Riester-Renten einen Schuss gesetzt (vgl. dazu Die halbierte Betriebsrentenreform, eine "kommunikative Herausforderung" gegenüber den Arbeitnehmern und das von vielen totgesagte Pferd Riester wird erneut gedopt vom 3. Juni 2017 sowie Private Altersvorsorge: Von einem toten Pferd, das man weiter pampert bis zu unattraktiven Riester-Sparern, denen gekündigt wird vom 27. Oktober 2017).

Freitag, 27. Oktober 2017

Private Altersvorsorge: Von einem toten Pferd, das man weiter pampert bis zu unattraktiven Riester-Sparern, denen gekündigt wird


Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen sowie Möglichkeiten des Sonderausgabenabzugs in Höhe von mehreren Milliarden Euro jährlich aus Steuermitteln geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Sie wurde im Zuge des rentenpolitischen Paradigmenwechsels der damaligen rot-grünen Bundesregierung Anfang des neuen Jahrtausends  eingeführt und soll (auf freiwilliger Basis) die (zwangsweise für alle) durch Kürzung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung gerissenen Sicherungslücken kompensieren. In den vergangenen Jahren sind durch immer wiederkehrende kritische Berichterstattung über Sinn und Unsinn der Riester-Rente die Akzeptanz und Resonanzboden geschrumpft worden. Und seit der Finanzkrise und der seitdem anhaltenden Niedrig-, Null- und Negativzinspolitik der EZB wird zunehmend deutlicher erkennbar, dass das kein besonders attraktives Geschäft mehr ist - selbst für viele Versicherer und Banken, die bislang und immer noch an der staatlichen Subventionierung ihrer Produkte über Abschluss- und Vertriebskosten ordentlich verdient haben. Und das bei überschaubaren Sicherheiten für die Riester-Kunden. So verlangt beispielsweise das  Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, dessen Anforderungen die Riester-Verträge erfüllen müssen, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung + staatliche Zulage) garantiert werden muss. Nun wird das Geld zu einem späteren Zeitpunkt, der bei jüngeren Sparern Jahrzehnte später sein kann, auch weniger wert sein, so dass die Kaufkraft der garantierten Leistungen unterhalb der zuvor entrichteten Beiträge liegen wird.

Donnerstag, 26. Oktober 2017

Die bewusst Vergessenen: Die Lkw-Fahrer bleiben bei der Reform des EU-Entsenderechts auf der Strecke


»Was sind das für Menschen, die da am Wochenende in einem Industriegebiet darauf warten, weiterfahren zu können, weit weg von zu Hause? In was für einer Welt leben sie? In einer Welt aus dreckigen Straßengräben und Wellblechindustriehallen, aus überfüllten Rastplätzen und überteuerten Currywürsten, aus verdreckten Toiletten und Kondomen in der Ecke?«
Diese Fragen haben Svenja Beller und Roman Pawlowski in ihrem Artikel Leben am Rand aufgeworfen.

Mehr als siebzig Prozent der Güter werden in Deutschland mit Lastwagen transportiert. Würden sie nicht mehr fahren, würde schnell gar nichts mehr funktionieren. Die Supermärkte wären leer, die Tankstellen auch. Eine Dystopie. Und doch sind Lastwagen für die meisten Menschen nur ein Ärgernis. Zu viele, zu langsam, und wenn dann noch einer zum Elefantenrennen ansetzt, ist es ganz vorbei mit der Geduld der anderen in ihren kleinen Autos. „Wir sind Menschen, keine Tiere“,  so wird ein Lkw-Fahrer im dem Beitrag von Svenja Beller und Roman Pawlowski zitiert.

Mittwoch, 25. Oktober 2017

Ein Fortschritt bei der Eindämmung von Lohndumping. Oder? Die EU, die Entsenderichtlinie, ein Kompromiss - und seine Ambivalenz


Das hat man ja nun auch nicht alle Tage: positive Meldungen über die Arbeitsbedingungen vieler Menschen. Normalerweise muss man ja den schlechten Nachrichten zunehmend atemlos hinterherlaufen. Da tut es gut, wenn man solche Artikel-Überschriften zur Kenntnis nehmen darf: EU-Länder stellen neue Regeln gegen Sozialdumping auf. Oder EU-Minister einigen sich auf Maßnahmen gegen Lohndumping. Und das hier hört sich nun wirklich sehr gut an: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort: »Wer in einem anderen EU-Land arbeitet, der bekommt häufig weniger Lohn. Die geplante Reform der Entsenderichtlinie soll ausländische Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping schützen und damit einen fairen Arbeitsmarkt in Europa schaffen.« Was kann man mehr wollen? Nun wird hier berichtet über ein Ergebnis des Treffens der Arbeits- und Sozialminister der EU und die zuständige EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen hat das Ergebnis als Kompromiss bezeichnet. Nun weiß jeder, der sich mit der EU beschäftigt hat, dass Kompromiss hier nicht selten der kleinste gemeinsame Nenner bedeutet, zumindest aber die nicht einseitige Auflösung widerstreitender Interessen innerhalb der Union. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, einmal genauer hinzuschauen, um was es da eigentlich genau geht.

Dienstag, 24. Oktober 2017

Wie lange noch warten? Überforderte Solo-Selbständige und die Diskussion über eine Absenkung des Mindestbeitrags an die Krankenkassen


Immer wieder wird man konfrontiert mit der Problematik, dass viele Solo-Selbständige mit enormen Krankenkassen-Beiträgen in Relation zu dem, was sie verdienen, belastet sind. Teilweise frisst das sie Hälfte des Einkommens auf. Mit Folgen: Teilweise sind die Betroffenen ohne Versicherungsschutz (vgl. Eigentlich darf es die doch gar nicht mehr geben. Menschen ohne Krankenversicherungsschutz vom 18. Januar 2017) und auf die Notversorgung angewiesen. Und die Beitragsschulden bei den Krankenkassen steigen kontinuierlich an. »Weil man früher davon ausgegangen ist, dass Selbstständige in der Regel gut verdienende Unternehmer mit Angestellten sind, wurde ein Mindestbeitrag festgelegt. Er soll verhindern, dass sich der Selbstständige arm rechnet. Derzeit wird bei der Beitragsberechnung so getan, als verdiene der Betroffene brutto mindestens 2231 Euro. Da die Selbstständigen auch den Arbeitgeberanteil selbst zahlen müssen, sind für den Versicherungsschutz (inklusive Krankengeldanspruch und Pflegeversicherung) im Schnitt mindestens knapp über 400 Euro im Monat fällig. Nur in besonderen Härtefallen lässt sich der Beitrag auf rund 270 Euro drücken ... Inzwischen sind etwa 71 Prozent der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Selbstständigen sogenannte Solo-Selbstständige; sie haben also keine Angestellten ... Das Jahresdurchschnittseinkommen dieser Personengruppe liegt bei brutto 9444 Euro, also lediglich 787 Euro im Monat. Daran gemessen ist ihr Beitragsanteil für die Krankenversicherung deutlich zu hoch. Er kann fast 50 Prozent betragen, während Arbeitnehmer derzeit im Schnitt 8,4 Prozent zahlen«, so beispielsweise Timot Szent-Ivanyi in seinem Artikel Warum die Schulden der gesetzlichen Krankenversicherung explodieren.

Montag, 23. Oktober 2017

Ein längsschnittiger Zahlen-Blick auf arme Kinder, die in armen Familien leben. Und was man tun könnte oder sollte


Eine Studie und viele Schlagzeilen: Kinderarmut ist in Deutschland ein Dauerzustand: »Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut. Und wer einmal abgehängt ist, bleibt es meist. Die Zahlen sind nicht neu, aber umso alarmierender«, kommentiert Ulrike Heidenreich in der Süddeutschen Zeitung. Einmal unten, immer unten, so Spiegel Online. Jedes fünfte Kind lebt dauerhaft in Armut lautet eine weitere Überschrift. Bei der hier sollte man schon mehr als vorsichtig sein: In Deutschland bildet sich eine neue Unterschicht. Das alles geht zurück auf eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, die im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung erstellt und jetzt veröffentlicht wurde: Silke Tophoven et al. (2017): Armutsmuster in Kindheit und Jugend. Längsschnittbetrachtungen von Kinderarmut, Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung, 2017.