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Freitag, 9. Juni 2017

Wie sieht es aus mit der Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns? Aus der Welt der Mindestlohnvermeider

Jetzt sind es schon fast zweieinhalb Jahre, seit denen der gesetzliche Mindestlohn für (fast) alle in Kraft ist und man kann genauer hinschauen, wie es denn mit der Umsetzung bestellt ist. Neben der mittlerweile nun wirklich als haltlos erwiesenen Vorhersage einer Jobkiller-Wirkung der anfangs 8,50 Euro pro Stunde wurde immer wieder auf den Tatbestand hingewiesen, dass der Mindestlohn in der vielgestaltigen Praxis von den einen oder anderen schwarzen Schafen in der Unternehmerherde umgangen, dass Arbeitnehmern das, was ihnen eigentlich zusteht, vorenthalten wird. Da passt so ein Artikel: Mit allen Tricks gegen den Mindestlohn. Darin berichtet Kristiana Ludwig, dass die Umgehung des Mindeslohns erstmals Thema im Bericht der Bundesregierung zur Schwarzarbeit ist. Sie bezieht sich auf den 13. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, in dem es um die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in den Jahren 2013 bis 2016 geht. »Im Transportgewerbe, bei Speditionen, Logistikunternehmen und in der Personenbeförderungsbranche ist Schwarzarbeit nach wie vor stark verbreitet«, heißt es in dem Bericht der Bundesregierung. "Nahezu alle, insbesondere lohnintensive Wirtschaftszweige" seien von Schwarzarbeit betroffen. Insbesondere seien auch Bauarbeiter, Mitarbeiter von Gaststätten und Hotels, Schausteller, Putzkräfte und die Arbeiter in Schlachtereien häufig illegal beschäftigt. Trotz aller Bemühungen belief sich die Schadenssumme in Verbindung mit Schwarzarbeit im vergangenen Jahr auf insgesamt 875,6 Millionen Euro, heißt es in dem Bericht. Bei der letzten Untersuchung vor vier Jahren waren es noch 799,1 Millionen Euro.

Donnerstag, 23. März 2017

Bei den Minijobs wird es besser, sagt eine Studie. Also schrittweise. Aber weiterhin viele Baustellen. Und die heikle Frage: Sollen sie bleiben?

Immer diese Minijobs. Erneut sind sie Thema in der politischen Arena. Und wieder geht es um den seit Jahren bekannten Tatbestand, dass die Menschen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, vor allem diejenigen, die ausschließlich einen solchen Minijob haben, obgleich sie rechtlich den "normalen" Beschäftigungsverhältnissen gleichgestellt sind, was beispielsweise die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall angeht oder den Anspruch auf bezahlten Urlaub, in der Praxis oftmals anders behandelt werden. In den vergangenen zwei Jahren wurden die Minijobs und ihre Entwicklung vor allem im Windschatten der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns diskutiert, denn selbstverständlich gilt der auch für Minijobber. Also rechtlich gesehen. Aber wurde nicht erst vor kurzem kritisiert, dass viele Minijobber nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn bekommen? Millionen Minijobber werden mit illegalen Minigehältern abgespeist, so ist beispielsweise einer der Artikel überschrieben, in dem über eine Studie des WSI berichtet wurde. Es handelt sich hierbei um die Studie Mindestlohngesetz. Für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne, dazu auch der Artikel Unzureichende Umsetzung des Mindestlohns bei Minijobbern der beiden Studienautoren Pusch und Seifert. Eine der Hauptaussagen der Studie: Knapp die Hälfte der Minijobber haben nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn erhalten.

Samstag, 27. Februar 2016

Der gesetzliche Mindestlohn: Wie viel darf, soll oder muss es sein? Und wer schaut eigentlich genau hin, ob er überhaupt gezahlt wird?


Ach, der gesetzliche Mindestlohn. Seit über einem Jahr ist er in Kraft. Die anfänglichen Schlachten sind geschlagen und der deutsche Arbeitsmarkt ist nicht – wie von einigen vorhergesagt - zusammengebrochen. Nunmehr verschiebt sich die immer kontroverse Debatte über den gesetzlichen Mindestlohn auf zwei Felder: Zum einen geht es um die Frage, wie die Höhe des Mindestlohns angepasst werden soll, zum anderen aber auch um die Frage, ob und wer denn die Einhaltung des Mindestlohngesetzes in der Praxis kontrolliert und mögliche Verstöße sanktioniert.

Nun gibt es da noch die Mindestlohnkommission und die muss bis zum 30. Juni 2016 darüber entscheiden, wie es ab dem 1.1.2017 hinsichtlich der Höhe mit dem gesetzlichen Mindestlohn für (fast) alle weitergeht. Diese Kommission hat ihre gesetzliche Grundlage in den §§ 4 – 12 Mindestlohngesetz (MiLoG). In der Kommission sind die Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit je drei Mitgliedern paritätisch vertreten mit einem von beiden Seiten gemeinsam benannten Vorsitzenden, hinzu kommen zwei Wissenschaftler, die allerdings kein Stimmrecht haben und ebenfalls von den beiden Sozialpartnern als „beratende“ Mitglieder vorgeschlagen und von der Bundesregierung benannt werden.

Wenn es nach Verdi-Chef Frank Bsirske geht, müsste der Mindestlohn 2017 von 8,50 auf zehn Euro steigen. Auch die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) verlangt bereits seit Längerem einen Aufschlag von 1,50 Euro.

Samstag, 12. September 2015

Flüchtlingsbetreuung sticht Mindestlohn-Kontrolle. Der Zoll muss umverteilen - und es trifft vor allem die Mindestlohn-Kontrolleure

Um die vielen Flüchtlingen zu betreuen, zieht der Zoll Personal von anderen Abteilungen ab. Und wer ist besonders davon betroffen? Die Mindestlohn-Kontrolleure. So der Artikel Mindestlohn-Kontrolleure für Flüchtlingsbetreuung abgezogen.
"Hunderte Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit von den bitter nötigen Mindestlohnkontrollen abzuziehen, ist kontraproduktiv und kommt einer Einladung an die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern gleich, den Mindestlohn zu umgehen“ Mit diesen Worten wird Stefan Körzell vom DGB-Bundesvorstand zitiert.

»Auch die Gewerkschaft der Polizei hält Kontrollen für wichtig. "Bis die zusätzlichen 1600 Stellen mit ausgebildetem Personal ausgestattet sind, vergehen einige Jahre", sagte Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Bezirksgruppe Zoll in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dem Tagesspiegel. "Zumal jetzt gerade 320 neue Kolleginnen und Kollegen wegen der Flüchtlingsbetreuung zur Bundespolizei und zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgeordnet werden sollen.«

Der Zoll ist personell seit Jahren unterbesetzt. Das war und ist schon für die eigentlich notwendigen Mindestlohn-Kontrollen, die ja seit Anfang des Jahres als zusätzliche Aufgabe hinzugekommen sind, ein Problem. Aber die Finanzkontrolle Schwarzarbeit würde ja weitere Aufgaben bekommen, wenn es gelingen sollte, immer mehr Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren - denn seien wir realistisch, diese Personengruppe wird sicher nicht an vorderster Front stehen (können), wenn es um die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzrechten geht.

Dienstag, 28. Juli 2015

Der Mindestlohn und seine Kontrolle. Der Zoll bekommt jetzt Verstärkung. Von den Unternehmen

Er ist aus den großen Schlagzeilen verschwunden, der zum Jahresanfang eingeführte gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde für fast alle. Die Berichterstattungskarawane ist weitergezogen, aber gerade deshalb lohnt immer wieder ein Blick darauf, was sich denn in der Praxis tut. Und wenn wir uns erinnern an die großen Debatten Anfang des Jahres - neben den von vielen Ökonomen vorhergesagten massiven Beschäftigungsverlusten, die bislang auf sich warten lassen, wurde das Bild einer Überdosis an Kontrollen an die Wand geworfen, bei dem Beamte der Zollverwaltung - bewaffnet und in Rudeln auftretend - arme Geschäftsinhaber drangsalieren. Und eine zweite Front wurde eröffnet beim Thema Stundennachweise, also der Arbeitszeitdokumentation, aus der angeblich ein Bürokratiemonster erwachsen sei. Insgesamt ist es hier deutlich ruhiger geworden, aber die Politik hat ja zwischenzeitlich auch erste Lockerungsübungen veranstaltet. Das Mindestlohngesetz verlangt die Dokumentation von Arbeitszeiten aller Mitarbeiter, die unter 2.985 Euro verdienen. Zum 1. August 2015 wird die Grenze abgesenkt auf 2.000 Euro. Auch Familienangehörige werden von der Dokumentationspflicht ausgenommen. Eine Verordnung für diese Lockerungen wird gerade vom Bundesarbeitsministerium auf den Weg gebracht. Aber diese Kontrollen. Wie ist der Stand nach mehr als einem halben Jahr?

Donnerstag, 27. November 2014

Der Mindestlohn wird nicht von allen eingehalten werden. Das ist sicher. Aber dass das Bundesfinanzministerium Beihilfe leisten will, ist schon bemerkenswert


Natürlich war und ist zu erwarten, dass es Unternehmen geben wird, die versuchen werden, den gesetzlichen Mindestlohn auszuhebeln, um sich Konkurrenzvorteile zu verschaffen. Und der nicht nur diskutierten, sondern in den Bereichen, wo es schon seit Jahren branchenbezogene Mindestlöhne gibt, auch beobachtbaren Phantasie einiger Unternehmer sind nur wenige Grenzen gesetzt. Eine solche Grenze sind Kontrolldruck und die Sanktionierung von Verstößen, die allerdings eine entsprechende Kontrollinfrastruktur voraussetzt. Dass es hier einige erhebliche Mängel gibt, darauf wurde und wird schon seit längerem immer wieder kritisch hingewiesen (vgl. hierzu beispielsweise den Blog-Beitrag Der Mindestlohn kommt - aber kommt auch seine Kontrolle und welche? Der Blick über den nationalen Tellerrand kann helfen). Offensichtlich war man in Berlin so ermüdet ob der harten Arbeit zur Einführung des Mindestlohns mit seinen nun doch zahlreicheren Ausnahmen als ursprünglich versprochen, dass man nun eine Erholungspause braucht, was die adäquate Personalausstattung der für die Mindestlohn-Kontrollen zuständigen Behörden, also des Zolls, angeht. Das wird sich noch bitter rächen. Hier würde es also "nur" um den Vorwurf des Nichtstun gehen. Von einer anderen Qualität wäre zu sprechen, wenn der Staat aktiv Hilfestellung geben würde, sein eigenes Gesetz zu unterlaufen. Genau so ein Vorwort steht aber jetzt im Raum, vorgetragen von den Gewerkschaften.

Dienstag, 18. November 2014

Der Mindestlohn kommt - aber kommt auch seine Kontrolle und welche? Der Blick über den nationalen Tellerrand kann helfen


Der Mindestlohn kommt - aber auch seine Kontrolle? Daran kann man aus heutiger Sicht so einige große Fragezeichen machen. Die zuständige Behörde, also der Zoll, verweist auf erhebliche Personalprobleme. Bereits heute sind zahlreiche Planstellen gar nicht besetzt und zusätzliches Personal angesichts der erheblich umfangreicheren Aufgaben im Gefolge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 soll in geringerem Umfang als von den Fachleuten gefordert und dann auch noch zeitlich gestreckt erfolgen (vgl. dazu den Beitrag „Zwei Beamte mehr, das ist ein schlechter Witz“). Gerade am Beginn der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine spürbare Kontrolldichte und die klare Botschaft, dass es riskant werden wird, sich dem Mindestlohn zu entziehen, von großer Bedeutung, um die zahlreichen Umgehungsstrategien der schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern, die sich mit dem Unterlaufen des Mindestlohns einen Konkurrenzvorteil gegenüber den anständigen Unternehmen verschaffen wollen und könnten, wenn nicht zu verhindern, so doch wenigstens gehörig zu begrenzen.

Hinzu kommt: Je genauer man in bestimmte Tätigkeitsfelder hineinschaut, um so deutlicher erkennbar werden auch ganz handfest-praktische Kontrollprobleme, die man bekommen wird, auch wenn man kontrollieren will. Man denke an dieser Stelle nur an Branchen mit Umsatzbeteiligungsmodellen, die Taxi-Branche mag hier stellvertretend genannt sein.
In so einer Situation ist es immer wieder hilfreich, den Blick über den nationalen Tellerrand zu weiten und in andere Länder zu schauen, die schon lange einen gesetzlichen Mindestlohn haben. Wie organisieren die das mit der Kontrolle?

Donnerstag, 17. April 2014

Der gesetzliche Mindestlohn wird in die Mangel genommen - jetzt gibt es sogar angeblich eine "Ohrfeige" für die Bundesregierung. Zur Kritik des "Normenkontrollrats" an dem Gesetzentwurf zum Mindestlohn

Er war schon immer ein Aufregerthema und heftig umstritten, nun aber wird es - zumindest semantisch - richtig gewalttätig rund um den geplanten gesetzlichen Mindestlohn: "Eine Ohrfeige für die Bundesregierung", so ist ein Artikel in der FAZ überschrieben. Es wird darüber berichtet, dass der beim Bundeskanzleramt angesiedelte Normenkontrollrat - ein zehnköpfiges Expertengremium, das 2006 von der damaligen großen Koalition eingesetzt wurde, um „für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ zu sorgen - den Gesetzentwurf zum Mindestlohn geprüft hat. Das Urteil des Gremiums fällt angeblich vernichtend aus: Die Kosten und Folgen seien mangelhaft kalkuliert. Um welche Kritikpunkte geht es genau und wie sind diese zu bewerten?

Samstag, 22. März 2014

Die Schwarzarbeit und der Zoll sowie der Missbrauch mit dem Teil-Missbrauch. Notizen aus den Schmuddelecken des Arbeitsmarktes

Haben Zollverwaltung, Schwarzarbeit und Ein-Mann-Unternehmen aus Rumänien oder Bulgarien etwas gemeinsam? Ja, denn sie treffen sich in der Welt der Kontrollen. Wenn denn kontrolliert wird.
Der Zoll stand früher an den Grenzen unseres Landes. Doch die Grenzzäune innerhalb Europas sind gefallen und nunmehr haben viele Zollbeamten andere Aufgaben bekommen, die sich nach innen richten. Darunter die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Innerhalb der Zollverwaltung gibt es dazu die Organisationseinheit "Finanzkontrolle Schwarzarbeit". Und die hat - folgt man ihrer Selbstdarstellung - sehr wichtige Aufgaben:

»Die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat viele Facetten: Es gibt den Arbeitgeber, der seine Arbeiter nicht zur Sozialversicherung anmeldet, die Arbeitnehmerin, die ohne Steuerkarte arbeitet, den Ausländer, der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung arbeitet, den Arbeitsverleiher, der ohne Erlaubnis Arbeitskräfte illegal verleiht, die Arbeitslose, die Bezüge bezieht und nebenbei arbeitet und vieles andere mehr. Sie alle haben jedoch eines gemeinsam: Ihr Tun vernichtet dauerhaft legale Arbeitsplätze und erhöht damit die Arbeitslosigkeit, bringt den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Das verursacht Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten legal arbeitender Unternehmen und Arbeitnehmer, erhöht die Abgabenlast für die Solidargemeinschaft und trägt zur Ausbeutung illegal Beschäftigter bei. Dagegen ist der Zoll tagtäglich mit bundesweit rund 6.700 Beschäftigten im Einsatz.«