Ein Beispiel, das in diesem Zusammenhang immer wieder genannt wird, ist die Leiharbeit, deren gesetzliche Ausgestaltung erst vor kurzem wieder mal Thema war angesichts der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Auch hier gibt es gute Gründe für eine Umsetzung der Zielbestimmung "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", was bedeuten würde, dass die Leiharbeiter vom ersten Tag ihrer Tätigkeit an den gleichen Lohn bekommen würden wie die Stammbeschäftigten. Das ist bekanntlich heute und auf absehbare Zeit nicht der Fall, sie bekommen teilweise deutlich weniger. Aber selbst wenn man den "equal pay"-Ansatz ab dem ersten Tag durchsetzen würde, wäre man die mehrdimensionale Gerechtigkeitsfrage nicht los. So könnten die Stammbeschäftigten aus ihrer Sicht die Frage aufwerfen, warum denn jemand, der für eine begrenzte Zeit in den Betrieb kommt und gar nicht über die Kenntnisse derjenigen, die dort schon seit langem tätig sind, verfügen kann, den gleichen Lohn bekommen soll, ist er oder sie doch erwartbar weniger produktiv und außerdem bald wieder weg. Aus der Perspektive der Leiharbeiter könnte man hingegen durchaus und gerechtigkeitstheoretisch gut begründet für eine höhere Bezahlung als die Stammbeschäftigten plädieren, beispielsweise in Form eines "Flexibilitätszuschlags", denn die Leiharbeiter müssen sich schnell in die Anforderungen der entleihenden Betriebe einpassen und funktionieren und sie wechseln diese häufig, müssen also permanent flexibel sein und haben dann auch noch erhebliche Beschäftigungsrisiken zu tragen. Alles zusammen würde ein "mehr Lohn für gleiche Arbeit" rechtfertigen können. Man sieht an diesem Beispiel: Die Frage nach der Gerechtigkeit ist nicht nur für Theologen eine harte Nuss.
Informationen, Analysen und Kommentare aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik
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Mittwoch, 11. Januar 2017
Gerechtigkeit beim Lohn per Gesetz? Das "Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen" zwischen Hoffnung und Enttäuschung
Das mit der Gerechtigkeit ist eine wirklich große Sache. Was das ist, wann wir die haben und wie man da hinkommt, das bewegt die Menschen seit Anbeginn an. Und viele können sich - oft völlig zu Recht - aufregen über offensichtliche, zuweilen aber auch nur scheinbare Verletzungen der Gerechtigkeit oder der Vorstellung davon. Eine in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchende Frage ist die nach der Lohngerechtigkeit. Die - nicht nur, aber auch - deshalb so schwer zu beantworten ist, weil es immer mehrere Dimensionen gibt, die zu berücksichtigen wären bei der Frage nach der Lohngerechtigkeit. Und auch scheinbar einfache, für jeden nachvollziehbare Antworten wie "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" zeichnen sich dadurch aus, dass es kompliziert wird, wenn man genauer hinschaut. Das beginnt schon bei der Frage, wann haben wir es denn mit "gleicher" Arbeit zu tun?
Sonntag, 8. März 2015
Ist der Internationale Frauentag zum Valentinstag degeneriert? Auf alle Fälle: Jenseits der wenigen Aufsichtsräte spielt sich das wahre Leben ab. Und da geht es oft um über die Runden kommen
Heute ist der Internationale Frauentag - viele salbungsvolle Worte sind gesprochen worden. Und die Verabschiedung der Frauenquote im Bundestag am Freitag (Fußnote: Einer Quote für die Besetzung von Aufsichtsräten in gut 100 großen, börsennotierten Konzernen;vgl. dazu bereits kritisch Erde an Raumschiff Berlin: Die Geschlechterfrage ist weitaus komplexer als man zu glauben meint zu müssen. Vor allem für die vielen unterhalb der Aufsichtsräte sehr großer Unternehmen) wurde dann als passender Beweis des Fortschritts in der "Frauenfrage" herausgestellt. Auf Twitter gab es dazu von Frank Lübberding einen durchaus nachdenklich stimmenden Tweet. Der Frauentag auf dem Niveau vom Valentinstag? Eine solche Be- und Abwertung muss man nicht teilen, sehr wohl sollte aber die Perspektive auf die vielen Frauen, die niemals in die Nähe von Aufsichtsratspöstchen kommen werden, sondern deren Hauptbeschäftigung darin besteht, irgendwie über die Runden zu kommen, in den Mittelpunkt gestellt werden. Und gerade für die unter den geschätzt 99,9% der Frauen könnte man viele Beispiele finden.
Samstag, 7. März 2015
Erde an Raumschiff Berlin: Die Geschlechterfrage ist weitaus komplexer als man zu glauben meint zu müssen. Vor allem für die vielen unterhalb der Aufsichtsräte sehr großer Unternehmen
Damit wird eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, eingeführt. Ab 2018 soll der Frauenanteil auf 50 Prozent erhöht werden. Börsennotierte sowie mitbestimmungspflichtige Unternehmen werden verpflichtet, ab 30. September 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen. Die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes (Bundesgremienbesetzungsgesetz und Bundesgleichstellungsgesetz) werden novelliert, wobei im Wesentlichen die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft widergespiegelt werden. Der Familienausschuss hatte den Regierungsentwurf so verändert, dass die Unternehmen nicht wie geplant jährlich, sondern erst nach Ablauf der Frist über die Einhaltung der selbst festgelegten Zielgrößen berichten müssen. Dies soll den Bürokratieaufwand senken. Zudem soll die Geschlechterparität nicht für alle Ebenen der Bundesverwaltung gelten. Eingegriffen werden soll nur, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Frauen vorliegt.«
Dienstag, 19. November 2013
"Trippelschritt in die richtige Richtung" oder "Goldene Röcke für Deutschland" als symbolisches Substitut für wirkliche Veränderungen? Eine embryonale Frauenquote als Ablenkungsmanöver von den wahren Herausforderungen der Geschlechterpolitik
Jetzt geht es den geschlossenen Männer-Gesellschaften in den Chefetagen der deutschen Wirtschaft aber so richtig ans Hemd - die gesetzliche Frauenquote ist im gesetzgeberischen Geburtskanal. Nun gut, vielleicht muss man sie ganz korrekt als ein "Quötchen" bezeichnen, aber es reicht, um in der Wirtschaft wütende Proteste auszulösen. Was genau soll eigentlich kommen?
Hans Monath hat das im Tagesspiegel unter der Überschrift "Frauenquote soll 2016 kommen" so zusammengefasst: Künftig sollen mindestens 30 Prozent weibliche Beschäftigte in den Aufsichtsräten von Firmen sitzen. Ein Teil der Meldung ist richtig, der andere unvollständig.
Hans Monath hat das im Tagesspiegel unter der Überschrift "Frauenquote soll 2016 kommen" so zusammengefasst: Künftig sollen mindestens 30 Prozent weibliche Beschäftigte in den Aufsichtsräten von Firmen sitzen. Ein Teil der Meldung ist richtig, der andere unvollständig.
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