Informationen, Analysen und Kommentare aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik
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Samstag, 14. Oktober 2017
Einstecken und behalten oder angeben und anrechnen lassen? Wenn sich Sozialgerichte mit dem Trinkgeld für Hartz IV-Empfänger beschäftigen
Zwei Dinge vorweg: Es wird ja immer wieder über die "Klageflut" berichtet, mit der die Sozialgerichte im Hartz IV-Bereich konfrontiert sind (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Weiterhin mindestens Vollbeschäftigung. Für die Sozialgerichte von unten bis nach oben. Auch, aber nicht nur durch Hartz IV-Verfahren vom 12. Februar 2017). Sehr oft wird dabei kritisiert, dass die Kläger wegen angeblicher "Pillepalle-Beträgen" vor Gericht ziehen würden. Auf der anderen Seite wird am SGB II, also dem Gesetzeswerk das Grundsicherungssystem betreffend, ebenfalls immer wieder kritisiert, dass dort derart kleinkrämerisch ausgestaltete Anrechnungsregelungen und Prüfungen vorgenommen werden, dass man gleichsam in kafkaeske Situationen gezwungen wird. Und das treibt dann wieder viele Betroffene in die Resignation oder in wütende Gegenreaktionen. In diesen Tagen werden wir erneut Zeugen der Ausformungen dieses eigenartigen Systems. Um was geht's?
Die Botschaft scheint eindeutig daherzukommen: Trinkgeld muss mit Hartz IV verrechnet werden. »Hartz-IV-Aufstockern, die in ihrem Job Trinkgeld bekommen, darf der Betrag von staatlichen Leistungen abgezogen werden. Das entschied das Sozialgericht Landshut (Az.: S 11 AS 261/16).« Hintergrund ist der folgende Sachverhalt: »Geklagt hatte eine Hartz-IV-Bezieherin, die auch als Kellnerin tätig war. Zusätzlich zu ihrem Lohn erhielt sie monatlich Trinkgelder in Höhe von durchschnittlich 25 Euro. Das Jobcenter berücksichtigte bei der Frau den ihr zustehenden Freibetrag, rechnete aber neben dem Lohn auch das Trinkgeld als Einkommen mindernd auf ihre Hartz-IV-Leistungen an.«
Dienstag, 13. September 2016
Hartz IV: Die "Aufstocker" zwischen großen Zahlen und interessanten Verschiebungen
Das umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnete Grundsicherungssystem ist ein höchst komplexes und hinsichtlich der sich dort befindlichen Personen äußerst heterogenes System, das sich nicht auf Arbeitslose reduzieren lässt - was allerdings in der Berichterstattung und auch im Bewusstsein der Bürger oftmals passiert. Hartz IV-Empfänger = Arbeitslose. Aber allein die Differenz zwischen der monatlich aus Nürnberg verkündeten Zahl der (registrierten) Arbeitslosen, selbst unter Berücksichtigung der "Unterbeschäftigung, zu der Anzahl der Hartz IV-Empfänger verdeutlicht, dass es offensichtlich so ist, dass zahlreiche Menschen im SGB II-Bezug sind, nicht aber als Arbeitslose geführt werden und auch oft nicht sind. Man kann sich das an den offiziellen Zahlen für den Juni 2016 veranschaulichen: In diesem Monat wurden 1,86 Millionen Arbeitslose im Rechtskreis SGB II ausgewiesen, aber insgesamt 6,24 Millionen Menschen in Bedarfsgemeinschaften, die Hartz IV-Leistungen bezogen haben. Eine gewaltige Differenz.
Montag, 12. September 2016
Schrottimmobilien inmitten mehrdimensionaler Geschäftsmodelle rund um die Armut, mit Zuwanderern und - auch - durch Zuwanderer
Wenn es Themen in die Politikmagazine des öffentlich-rechtlichen Fernsehens schaffen, dann meistens nicht, weil die dort schaffenden Redaktionen exklusiv etwas zu Tage gefördert haben. Das ist hin und wieder auch der Fall sein, in der Gesamtschau aber eher die Ausnahme, was auch nicht überrascht, denn investigative Überraschungseier sind seltene Exemplare und sie lassen sich in den heutigen Zeiten auch immer schwerer bis gar nicht mehr "produzieren", weil man dafür Zeit und Manpower braucht, mithin eine Menge Ressourcen. Meistens registrieren die Magazine sehr aktuell, wo gerade berichtenswerte Dinge ablaufen und wo es kritisches Material gibt, was dann in einem Beitrag fokussiert und bebildert werden kann. Insofern sind die Themen der Politikmagazine immer auch eine Art Seismograf für das, was im medialen Raum - beispielsweise an sozialpolitischen Themen - wahrgenommen und verarbeitet wird. Und natürlich spielt dabei auch immer die Frage eine Rolle, ob man die Themen mit Blick auf die Zuschauer skandalisieren kann, schließlich leben wir in einer Erregungsökonomie.
Man kann das gut konkretisieren am Beispiel eines Beitrags des ZDF-Politikmagazins "Frontal 21", der am 6. September 2016 ausgestrahlt wurde: "Sozialbetrug mit Schrottimmobilien" (Video bzw. Manuskript), so lautet die Überschrift des Beitrags, der sich mit dieser Thematik befasst: »Sogenannte Schrottimmobilien im Ruhrgebiet geraten zunehmend in den Blick krimineller Banden. Die nutzen die Not von Zuwanderern aus Rumänien und Bulgarien aus, um unsere Sozialsysteme abzuzocken.«
Dienstag, 30. August 2016
Auf schwarz-weiße Reflexe ist Verlass - am Beispiel minijobbender Rentner und einem nicht-kinderarmutsreduzierenden Mindestlohn
Es ist ein nicht auflösbares Dilemma in der Sozialpolitik - immer wieder wird man mit völlig entgegengesetzten Bewertungen eines scheinbar eindeutigen Sachverhalts konfrontiert. In diesen Tagen muss man das ein zwei Beispielen erneut zur Kenntnis nehmen.
Da wäre beispielsweise diese Meldung: »Sie räumen Supermarktregale ein, jobben als Briefträger oder arbeiten in Gaststätten: Immer mehr Rentner in Deutschland bessern ihr Einkommen mit einem Minijob auf. Ende 2015 übten bereits 943.000 Senioren ab 65 Jahre einen Minijob aus – ihre Zahl stieg damit seit 2010 um 22 Prozent, im Vergleich zu 2005 sogar um 35 Prozent. Vor zehn Jahren arbeiteten nur 698.000 Senioren in einem Minijob ... Besonders drastisch ist der Zuwachs bei den Rentnern ab 75 Jahre: Ende vergangenen Jahres waren knapp 176.000 Senioren dieser Altersgruppe mit einem Monatsverdienst von maximal 450 Euro geringfügig beschäftigt – mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr 2005«, kann man dem Artikel Immer mehr ältere Menschen gehen arbeiten – trotz Rente entnehmen.
Man kann sich sogleich vorstellen, was nach der Präsentation dieser erst einmal nackten Zahlen passiert: „Wir sind gegen die Maloche bis zum Tode“, so wird der Rentenexperte der Bundestagsfraktion der Linken, Matthias W. Wirkwald, in dem Artikel zitiert. Der dramatische Anstieg der minijobbenden Rentner in den vergangenen zehn Jahren zeige: Immer mehr Rentner müssten sich die Rente aufbessern. „Diese arbeiten nicht aus Spaß, sondern weil die Rente nicht zum Leben reicht.“
Da wäre beispielsweise diese Meldung: »Sie räumen Supermarktregale ein, jobben als Briefträger oder arbeiten in Gaststätten: Immer mehr Rentner in Deutschland bessern ihr Einkommen mit einem Minijob auf. Ende 2015 übten bereits 943.000 Senioren ab 65 Jahre einen Minijob aus – ihre Zahl stieg damit seit 2010 um 22 Prozent, im Vergleich zu 2005 sogar um 35 Prozent. Vor zehn Jahren arbeiteten nur 698.000 Senioren in einem Minijob ... Besonders drastisch ist der Zuwachs bei den Rentnern ab 75 Jahre: Ende vergangenen Jahres waren knapp 176.000 Senioren dieser Altersgruppe mit einem Monatsverdienst von maximal 450 Euro geringfügig beschäftigt – mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr 2005«, kann man dem Artikel Immer mehr ältere Menschen gehen arbeiten – trotz Rente entnehmen.
Man kann sich sogleich vorstellen, was nach der Präsentation dieser erst einmal nackten Zahlen passiert: „Wir sind gegen die Maloche bis zum Tode“, so wird der Rentenexperte der Bundestagsfraktion der Linken, Matthias W. Wirkwald, in dem Artikel zitiert. Der dramatische Anstieg der minijobbenden Rentner in den vergangenen zehn Jahren zeige: Immer mehr Rentner müssten sich die Rente aufbessern. „Diese arbeiten nicht aus Spaß, sondern weil die Rente nicht zum Leben reicht.“
Sonntag, 22. Mai 2016
Nicht nur (medialer) Missbrauch mit dem Missbrauch von Sozialleistungen. Aber wer "missbraucht" was und wen? Und die Gesetzgebungsmaschinerie darf auch nicht fehlen
Wenn es um Sozialleistungen geht, dann geht es in der öffentlichen Debatte nicht immer, zuweilen gar nicht um Tatsachen und durchaus kontrovers entscheidbare normative Anliegen (beispielsweise die Zielbestimmung der angemessenen Absicherung des Existenzminimums unabhängig von der Ursache der Notlage versus eines restriktiven, sanktionierenden und dabei gerne auch moralisierenden Systems von Sozialleistungsgewährung, um nur ein Beispiel zu nennen). Sondern um Bedrohungsgefühle, um Ängste und um Stimmungen, die man aufgreifen kann und muss, die sich aber natürlich immer auch produzieren, zumindest verstärken und dadurch auch instrumentalisieren lassen. Ein beliebtes Mittel ist dabei die Herstellung einer Differenz von "berechtigter" versus "unberechtigter" oder "guter" versus "schlechter" Bedürftigkeit, die dann entweder einen Hilfeimpuls oder aber Ablehnung auslösen können.
Eine Folge ist dann nicht selten eine Positionierung der Armen gegen die noch Ärmeren, die von den Armen als potenzielle - und zuweilen ganz handfest-reale - Bedrohung wahrgenommen werden, weil der begrenzte Umverteilungskuchen dann von einer größeren Grundgesamtheit beansprucht wird. Beobachten kann man dass derzeit bei den Diskussionen über die Verteilungskonflikte, mit denen es viele Tafeln zu tun haben, seitdem die hausgemachte Armut zunimmt und nun auch noch Flüchtlinge als neue "Kunden" aufschlagen (vgl. dazu bereits vom 14. Oktober 2015 den Blog-Beitrag Die Tafeln und die Flüchtlinge. Zwischen "erzieherischer Nicht-Hilfe" im bayerischen Dachau und der anderen Welt der Tafel-Bewegung). Oder die (scheinbar plausible) Gegenüberstellung von "unseren" Obdachlosen und den "anderen" (vgl. dazu nur als ein Beispiel den Artikel Flüchtlinge und Obdachlose stehen in Konkurrenz, ebenfalls aus dem vergangenen Jahr).
Mittwoch, 4. Mai 2016
Mehr Hartz IV-Aufstocker trotz Mindestlohn, immer weniger Aufstocker in Berlin - ein (scheinbares) Durcheinander
Da wird der eine oder andere aber irritiert den Kopf schütteln. Was denn nun? Zum einen meldet die Berliner Zeitung: In Berlin gibt es immer weniger "Aufstocker". Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit »waren im Dezember 2014 rund 124.000 Arbeitnehmer auf zusätzliche Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Ein Jahr später, im Dezember 2015, waren es nur noch etwa 118.000.« Und gleichzeitig kann man der Rheinischen Post entnehmen: Mehr Hartz-IV-Aufstocker trotz Mindestlohns. Dieser Artikel bezieht sich nicht nur auf Berlin, sondern berichtet von den Zahlen deutschlandweit und auch hier fungiert die Bundesagentur für Arbeit als Datenlieferant. »Demnach erhielten im September 2015 nach den letztverfügbaren Daten 592.215 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ergänzende staatliche Leistungen in Form von Arbeitslosengeld II. Ein Jahr zuvor, im September 2014, waren es dagegen mit 589.701 etwa 2500 Beschäftigte weniger.« Das hätten doch - eingedenk der Argumentation bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, dass man damit auch die eigene Existenzsicherung unabhängig von ergänzenden, eben aufstockenden Leistungen aus der Grundsicherung sicherstellen wolle - weniger und nicht etwas mehr werden müssen.
Entweder läuft da was schief - oder aber, man muss wieder einmal genauer auf die Zahlen schauen.
Entweder läuft da was schief - oder aber, man muss wieder einmal genauer auf die Zahlen schauen.
Freitag, 15. Januar 2016
Die Aufstocker im Hartz IV-System: Milliardenschwere Subventionierung der Niedrigeinkommen und die (Nicht-)Lösung durch den gesetzlichen Mindestlohn
Rund 1,3 Millionen Erwerbstätige in Deutschland stockten 2014 ihr Einkommen mit Hartz-IV-Leistungen auf. Den Staat kostete diese Subventionierung von Niedrigeinkommen insgesamt 10,85 Milliarden Euro – das ist der höchste Wert seit der Wirtschaftskrise. Auch im Vergleich mit 2007 und 2008, den beiden Jahren vor der Wirtschaftskrise, musste der Staat deutlich mehr Geld aufwenden, um die Einkommen von Geringverdienern auf Hartz-IV-Niveau aufzustocken. Das kann man dem Beitrag Aufstocker vor Mindestlohn-Einführung: Staat subventionierte Niedrigeinkommen 2014 mit 10,85 Milliarden Euro entnehmen. Es handelt sich also um die Zahl vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes. Wer waren diese 1,3 Millionen Menschen? Es handelte sich bei 44 Prozent um sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (in Voll- oder Teilzeit), 47 Prozent waren Minijobber und 9 Prozent gehörten zur Gruppe der Selbstständigen. Der durchschnittliche Betrag, den Bedarfsgemeinschaften mit einem oder mehreren Aufstockern monatlich ausbezahlt bekamen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. 2014 waren es 776 Euro. Aber 2015 müsste alles besser geworden sein - oder?
Freitag, 11. Dezember 2015
Hartz IV ist eigentlich zu niedrig, aber ... Neues aus einem mehr als 40 Mrd. Euro schweren "System", in dem man zuweilen sehr unsystematisch für eine ganz bestimmte "Ordnung" sorgt
Nunmehr erreicht uns eine weitere Hiobsbotschaft für die eigentlich erforderliche sorgfältige Systematik bei der Bestimmung der Leistungen, mit denen immerhin das "soziokulturelle Existenzminimum" abgesichert werden soll: Nahles wegen Hartz-IV-Berechnung in der Kritik, so beispielsweise Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles lässt die Hartz-IV-Sätze nach einem Modell berechnen, dass schon Vorgängerin Ursula von der Leyen verwendete. Diese Berechnungsmethode hatte Nahles vor Jahren heftig kritisiert. Neben der Tatsache, dass wir wieder einmal Zeuge werden müssen, dass das Motto "Was schert mich mein Geschwätz von gestern" offensichtlich eine Konstante im politischen Geschäft ist, geht es hier um das "Eingemachte" im Grundsicherungssystem.
Dienstag, 20. Oktober 2015
Traum und Albtraum liegen oft dicht beieinander. Solo-Selbständige mit heute Hartz IV und morgen Altersarmut
Mittwoch, 11. Februar 2015
Diesseits und jenseits der Kümmerexistenz. Arme und reiche (Solo)Selbständige, die vielen dazwischen und die Frage, was sich denn wie lohnt
Es ist ja zu einer gewissen Unsitte geworden, dass man Studien vor ihrer allgemeinen Veröffentlichung exklusiv irgendeinem Medium zur Verfügung stellt, das sich dann hoffentlich bedankt mit einer entsprechend prominent platzierten Berichterstattung, an die man ansonsten vielleicht nicht gekommen wäre. Das kann Sinn machen, kann aber auch zuweilen zu einem Ergebnis führen, das man so nicht haben wollte. Weil Berichterstattung kann nur sehr selektiv sein, muss verkürzen und zuweilen greift man nur einen und dann noch nicht einmal den für die Studienverfasser wichtigsten Aspekt heraus, weil der gerade gut in die Landschaft passt. Diese Tage kann man dieses allgemeine Muster wieder einmal exemplarisch studieren am Beispiel einer neuen Studie des DIW Berlin zur Selbständigkeit in Deutschland. So berichtete Philip Plickert in der FAZ unter der Überschrift Selbständig - aber oft arm über eine der Zeitung vorliegende "neue, noch unveröffentlichte Studie" des DIW. »Der Sprung in die Selbständigkeit ist mit Risiken verbunden. Und es winken noch nicht einmal immer gute Einkommen. Fast jeder fünfte Selbständige ohne Mitarbeiter verdient je Stunde weniger als das Mindestlohnniveau«, kann man da lesen. Und der DIW-Forschungsdirektor Alexander Kritiklos wird in dem Artikel zitiert mit den Worten, dass die Zahl der "Kümmerexistenzen" höher sei als er erwartet hätte. Um das zu untermauern, werden auch Zahlen geliefert: „18 Prozent der Solo-Selbständigen in Deutschland, das sind etwa 400.000, verdienen weniger als 5 Euro netto je Stunde und haben damit weniger als den aktuellen Bruttomindestlohn“, so Kritikos. Unter den abhängig Beschäftigten lag nur jeder Zehnte unter 5 Euro Nettolohn. Nur einen Tag nach der Veröffentlichung geht das DIW dann mit dieser Pressemitteilung an die Öffentlichkeit: Selbständigkeit lohnt sich doch. Schon die Überschrift deutet an, dass hier wohl "korrigierend" auf die Berichterstattung im Vorfeld der Veröffentlichung der angesprochenen Studie reagiert werden soll.
Freitag, 26. Dezember 2014
Gutes Hartz IV, schlechtes Hartz IV? Die Diskussion ist mal wieder im Entweder-Oder-Modus. Dabei gibt es eine Menge zu tun
Gleichsam als Gegenpol zu diesen rührig daherkommenden Einbettungsversuchen der "Hartz-Reformen" in die "Erfolgsgeschichte" vom deutschen "Jobwunder" stehen Positionierungen wie die des Kölner Politikwissenschaftlers Christoph Butterwegge: Wer arm ist, muss mit Misstrauen rechnen. Seine Bilanz ist vernichtend: »Hartz IV hat in erheblichem Ausmaß zur sozialen Entrechtung, Entsicherung und Entwertung eines wachsenden Bevölkerungsteils beigetragen, der besonders in einer wirtschaftlichen Krisensituation als "unproduktiv" und "unnütz" gilt.« An anderer Stelle wird Butterwegge noch deutlicher: »Fragt man nach den immateriellen Schäden, seelischen Verwundungen und Veränderungen im Alltagsbewusstsein, die besonders Hartz IV unter den Betroffenen hervorgerufen bzw. hinterlassen hat, braucht das Gesetzespaket womöglich selbst einen Vergleich mit beiden Weltkriegen nicht zu scheuen«, schreibt er in einem Beitrag mit der Überschrift Hartz IV braucht den Vergleich mit den beiden Weltkriegen nicht zu scheuen für die Online-Ausgabe des Focus. Er spricht von einem totalitären Arbeitsmarkt- und Armutsregime: »Totalitär ist das Hartz-IV-System insofern, als es sämtliche Poren der Gesellschaft durchdringt und die Betroffenen nicht mehr loslässt, ihren Alltag völlig beherrscht und sie zwingt, ihr gesamtes Verhalten danach auszurichten.« Und nun meldet sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zu Wort: DGB geißelt fünf Kernfehler von Hartz IV oder Beschönigt, verschleiert, verfehlt, so lauten die Schlagzeilen in der Berichterstattung der Presse über das, was der DGB in einem Positionspapier zu Protokoll gegeben hat.
Mittwoch, 16. April 2014
Immer diese Studien. Eine sagt angeblich, der Mindestlohn verfehlt sein Ziel. Wirklich?
Das tut manchem sicher gut, eine solche Überschrift frei Haus geliefert zu bekommen: "Der Mindestlohn verfehlt sein Ziel", so Sven Astheimer. Da muss man natürlich zuerst einmal klären, was denn bitte schön das Ziel des Mindestlohns ist. Dazu erfahren wir: »Manche Menschen arbeiten und müssen trotzdem mit Hartz IV aufstocken. Dagegen sollte der Mindestlohn helfen. Ausgerechnet Forscher der Bundesagentur für Arbeit sagen jetzt: Das funktioniert nicht.« Astheimer bezieht sich hier auf die Studie "Die meisten Aufstocker bleiben trotz Mindestlohn bedürftig" von Kerstin Bruckmeier und Jürgen Wiemers vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Die Forscher des IAB haben berechnet, »dass lediglich zwischen 43.000 und 64.000 berufstätige Hartz-IV-Bezieher durch die staatliche verordnete Lohnerhöhung den Sprung aus der Grundsicherung schaffen können. Das sind nicht einmal 5 Prozent aller rund 1,3 Millionen „Aufstocker“, die neben einem Arbeitseinkommen auch noch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.« Das kommt doch mehr als ernüchternd rüber. Haben nicht wichtige Apologeten eines gesetzlichen Mindestlohns immer wieder versprochen, dass mit diesem Instrumentarium der anzustrebende Zustand (wieder)hergestellt werden kann, dass man von seiner Hände Arbeit auch leben können muss, ohne auf aufstockende Leistungen aus dem Grundsicherungssystem angewiesen zu sein? Und dann das?
Samstag, 1. Februar 2014
Was "Aufstocker" im Hartz IV-System (nicht) mit dem Mindestlohn zu tun haben
Es ist eine bekannte Lebensweisheit, dass man mit Zahlen viel machen kann und mit Überschriften erst recht. Vor dem Hintergrund der kontroversen Debatte über die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von besonderer Relevanz sind dann Überschriften, die einem ins Auge springen (sollen/müssen): "Zahl der Niedriglöhner seit Jahren überschätzt" oder "BA-Statistik liefert Mindestlohn-Gegnern Nahrung". Müssen die Apologeten eines Mindestlohns jetzt in Sack und Asche gehen? Was genau ist hier passiert und vor allem - hat das alles wirklich mit dem Mindestlohn zu tun?
Freitag, 17. Januar 2014
Wenn die Kraft der Zahlen die Rumänen und Bulgaren trifft, nicht aber die Polen. Und auch nicht die vielen anderen. Also die Deutschen. Und was übrig bleibt, wenn man genauer hinschaut
Zahlen in der sozialpolitischen Diskussion sind wichtig und haben ihre Bedeutung. Und immer wieder kann es erhellend sein, die Herkunft eines Wortes nachzuvollziehen. "Bedeutung" hat ihre Quelle im mittelhochdeutschen "bediutunge" = Auslegung. Man muss die Zahlen immer auch auslegen (können respektive wollen). Illustrieren lässt sich das gleichsam lehrbuchhaft an der aktuellen Debatte über die (angebliche) Zuwanderungswelle von Rumänen und Bulgaren in die deutschen Sozialsysteme. Seit dem denkwürdigen Spruch "Wer betrügt, der fliegt" aus den bayerischen Landen gibt es in den Medien eine massive Gegenbewegung, mit der semantisch (durch die Etikettierung des Begriffs "Sozialtourismus" als Unwort des Jahres 2013) wie auch mit ausdrücklichen Bezug auf die Datenlage versucht wird, den Apologeten eines Katastrophenszenarios Einhalt zu gebieten. Darunter sind nicht nur Vertreter, die überhaupt kein Problem sehen, sondern auch diejenigen einer differenzierten Position, die sehr wohl die lokalen Überforderungen anerkennen, die gesamtstaatliche Dimension aber nicht aus dem Auge verlieren bis hin zu denjenigen, die auf das grundsätzliche Dilemma aufgrund des enormen Wohlstandsgefälles innerhalb der EU und den daraus resultierenden (möglichen) Wanderungsmotiven hinweisen.
Und erneut werden wir Zeuge einer Indienstnahme der für viele Menschen immer noch sehr beeindruckenden Argumentation mit Hilfe von Zahlen, um das Augenmerk auf ein "Problem" zu lenken oder dieses darüber zu konstruieren. So platzierte beispielsweise die FAZ vor wenigen Tagen diesen Artikel: "Hartz IV: Mehr Geld für selbständige Rumänen und Bulgaren" und kurz darauf diesen hier: "Hartz IV: Rumänen und Bulgaren stocken häufig auf".
Und erneut werden wir Zeuge einer Indienstnahme der für viele Menschen immer noch sehr beeindruckenden Argumentation mit Hilfe von Zahlen, um das Augenmerk auf ein "Problem" zu lenken oder dieses darüber zu konstruieren. So platzierte beispielsweise die FAZ vor wenigen Tagen diesen Artikel: "Hartz IV: Mehr Geld für selbständige Rumänen und Bulgaren" und kurz darauf diesen hier: "Hartz IV: Rumänen und Bulgaren stocken häufig auf".
Mittwoch, 5. Juni 2013
Aufstockende Einzelhändler, Jobcenter im Osten, denen es reicht mit den schlimmsten Aufstocker-Fällen und Tarifverträge, die verschwunden sind
Die "Aufstocker"-Thematik wird in diesen Tagen wirklich in den unterschiedlichsten Medien bearbeitet. Unter der kompakten Überschrift "Staat zahlt jährlich 1,5 Milliarden Euro für Niedriglöhne im Handel" berichtet Spiegel Online aus der Welt des gigantischen Kombilohnmodells Hartz IV. Der Befund von Yasmin El-Sharif klingt heftig: »Meist weiblich, immer häufiger unsicher beschäftigt und oft abhängig von staatlichen Zuschüssen - so sieht der typische Arbeitnehmer im Einzelhandel im Jahr 2013 aus.« Sie leitet das ab aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag. Aber die Daten sind schon gravierend: Demnach arbeitet jede dritte der 3,2 Millionen Beschäftigten im Einzelhandel zu Löhnen unter zehn Euro in der Stunde.
»Viele dieser Löhne müssen aufgestockt werden. Nach Angaben der Bundesregierung gibt der Staat jährlich rund 1,5 Milliarden Euro an ergänzendem Hartz IV für Aufstocker des gesamten Handels aus - drei Viertel der Bezieher arbeiten im Einzelhandel. So mussten im Juni vergangenen Jahres die Einkommen von rund 130.000 Beschäftigten des Einzelhandels auf ein existenzsicherndes Niveau aufgestockt werden.«
»Viele dieser Löhne müssen aufgestockt werden. Nach Angaben der Bundesregierung gibt der Staat jährlich rund 1,5 Milliarden Euro an ergänzendem Hartz IV für Aufstocker des gesamten Handels aus - drei Viertel der Bezieher arbeiten im Einzelhandel. So mussten im Juni vergangenen Jahres die Einkommen von rund 130.000 Beschäftigten des Einzelhandels auf ein existenzsicherndes Niveau aufgestockt werden.«
Montag, 3. Juni 2013
Ein wenig Licht in das Dunkelfeld: Menschen, die mit Hartz IV aufstocken könnten, es aber nicht tun
"Hunderttausende Beschäftigte verzichten auf Hartz IV", so lautet die Schlagzeile eines Artikels in der Süddeutschen Zeitung von Thomas Öchsner. Es geht wieder einmal um die so genannten "Aufstocker", also Menschen, die Einkommen aus Erwerbsarbeit haben, die aber so niedrig sind, dass die Differenz zu dem ihnen zustehenden Hartz IV-Satz in der Grundsicherung als "aufstockende" Grundsicherungsleistung gewährt wird. Oder eben gewährt werden könnte, wenn man den Ergebnissen von Berechnungen folgt, die vom Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen vorgelegt wurden. Von denen es aber eine relevante Gruppe anscheinend nicht macht. Ausgangspunkt sind die etwa vier Millionen Menschen, die weniger als sieben Euro brutto die Stunde verdienen. Darunter sind natürlich auch viele, für die der niedrige Lohn in ihrem jeweiligen Haushalts- oder Lebenskontext nicht zu aufstockenden Ansprüchen an das Grundsicherungssystem führt, weil sie beispielsweise mit jemanden zusammenleben, der ein ausreichendes Einkommen hat.
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