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Donnerstag, 30. November 2017

Mindestlohn(+): Von 8,84 Euro Lohnuntergrenze und dem da geht noch mehr: Ein Vergabe-Mindestlohn von 9,54 Euro in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise

Ruhig ist es um ihn geworden. Der gesetzliche Mindestlohn von anfangs 8,50 Euro, mittlerweile seit Anfang 2017 auf 8,84 Euro angehoben, hat die Aufmerksamkeit der Medien verloren. Hin und wieder dringen noch Berichte an die Oberfläche, dass es hier und da Verstöße gegen die Lohnuntergrenze gibt. Zoll meldet mehr Verstöße gegen Mindestlohn, so eine Meldung aus dem September 2017: »Der Zoll hat im ersten Halbjahr 2017 die Zahl der unangekündigten Kontrollen deutlich erhöht - und deutlich mehr Lohndrücker ertappt.« Oder dieser Artikel hier: Kontrolle: Jeder zehnte Lastwagenfahrer ohne Mindestlohn. Vor dem Hintergrund des wirklich skandalösen Lohndumping-Volumens in der Paketbranche ist auch dieser Artikel interessant: Fahrer klagt gegen die Niedriglöhne der Post: »Die Post beschäftigt osteuropäische Speditionen, um Briefe und Pakete in Deutschland zu transportieren. Die Angestellten bekommen oft weniger als den Mindestlohn. Ein tschechischer Fahrer wehrt sich jetzt juristisch gegen die Bezahlung. Seine Klage könnte einen Präzedenzfall für Tausende Mitarbeiter schaffen. Denn nach Schätzungen sind rund die Hälfte der Fahrer bei sogenannten "Servicepartnern" der Post beschäftigt.«

Aber ansonsten kann man durchaus zur Kenntnis nehmen, dass der Mindestlohn als solcher flächendeckend in den Unternehmen akzeptiert wird, sicherlich auch deshalb, weil die von interessierten Kreisen in den Raum gestellte angebliche "Beschäftigungskatastrophe" mit hunderttausenden wegfallenden Jobs schlichtweg das geblieben sind, was sie von Anfang war - eine irrlichternde Anwendung einer sehr einseitigen ökonomischen Logik, nach der Löhne immer nur Kosten und damit eine Belastung sind und folglich zu Entlassungen führen müssen.

Mittwoch, 22. November 2017

Den Rettungsdienst im Vergabedschungel verheddern. Das Problem einer elementaren Daseinsvorsorge zwischen Vergabelogik und kommunalen Entscheidungsdilemmata

Früher waren so einige Dinge einfacher organisiert (was nicht automatisch bedeuten muss: besser). Beispielsweise der Rettungsdienst. Der wurde in den großen Städten irgendwann mal professionalisiert und in die Hände der sowieso vorzuhaltenden Berufsfeuerwehr gelegt, in vielen anderen Kommunen hat man das an die delegiert, die sich das zu ihrem Anliegen gemacht hatten, also beispielsweise dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund. Diese gemeinnützig agierenden Organisationen hatten und haben zudem den Vorteil, dass sie auf einen nicht unerheblichen Stamm an ehrenamtlichen Mitarbeitern zurückgreifen können, was wiederum die Kosten für die öffentliche Hand reduziert. Zugleich waren und sind diese Organisationen auch eingebunden in den Katastrophen- bzw. Zivilschutz, den man für den Fall der Fälle vorhalten muss.

Doch die Zeiten haben sich geändert und die Krankentransport- und Rettungsdienste haben sich zwischenzeitlich ausdifferenziert zu dem, was Betriebswirte ein lukratives "Geschäftsmodell" nennen. Was natürlich auch damit zu tun hat, dass man diese Dienstleistungen über einen großen Player des Sozialstaats abwickeln kann, also der Krankenversicherung.