Informationen, Analysen und Kommentare aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik
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Donnerstag, 3. Mai 2018
Sanktionen in der Arbeitslosenversicherung: Wenn die Folgen angeblich "versicherungswidrigen Verhaltens" vor dem Bundessozialgericht landen
Über Sanktionen im Hartz IV-System wurde hier ja schon oft berichtet. Viele warten seit längerem auf eine Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob Sanktionen in der Grundsicherung verfassungsrechtlich zulässig sind oder nicht, wie beispielsweise Sozialrichter aus Gotha meinen. Aber Sanktionen gibt es auch im System der Arbeitslosenversicherung in Form von Sperrzeiten. Und die nehmen zu, folgt man diesem Artikel: Sperrzeiten: Immer mehr Sanktionen in der Arbeitslosenversicherung: »Die Arbeitsagenturen verhängten zwischen Januar und Dezember 2017 rund 810.000 Sperrzeiten gegen Empfänger von Arbeitslosengeld I, rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Damit wurden monatlich etwa acht Prozent der Arbeitslosengeldzahlungen zeitweise aufgehoben. Häufigster Grund ist eine verspätete Meldung vor Beginn der Arbeitslosigkeit.« Durch „versicherungswidriges Verhalten ohne wichtigen Grund“ kann der Arbeitnehmer allerdings einen Teil seines Anspruchs verwirken. Die Arbeitsagenturen verhängen dann Sperrzeiten, in denen kein Arbeitslosengeld I gezahlt wird. Versicherungswidrig verhält sich der Arbeitnehmer, wenn er ein laufendes Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund kündigt, ein Jobangebot oder eine berufliche Eingliederungsmaßnahme, zum Beispiel eine Schulung, ablehnt, eine Maßnahme abbricht, sich nicht ausreichend um eine neue Arbeit bemüht, nicht zu Beratungsterminen oder zu ärztlichen Untersuchungen erscheint (Meldeversäumnis) oder zu spät meldet, dass er arbeitslos werden wird.
Donnerstag, 12. April 2018
Neue Zahlen zu den Sanktionen im Hartz IV-System: Die Relativierung eines eigentlich unrelativierbaren Existenzminimums und die erneuten Vorstöße für kleine Korrekturen im System
Das Thema Sanktionen im Hartz IV-System erhitzt die Gemüter seit langem. Auch hier wurde immer wieder über die Sanktionen und die Debatte über Sinn und Unsinn dieses Instrumentariums berichtet. Immerhin geht es hier nicht um die Frage, ob jemand ein Bußgeld zahlen muss, sondern Menschen werden Leistungen gekürzt, die das soziokulturelle Existenzminimum abdecken sollen. Darunter dürfe es also eigentlich nicht weniger geben. Bei sanktionierten Hartz IV-Empfängern wird das aber vollzogen, in einigen tausend Fällen gibt es sogar eine "Vollsanktionierung", was bedeutet, dass alle Leistungen der Jobcenter eingestellt werden (vgl. dazu den Beitrag Sanktionen und Mehrfachsanktionen gegen das Existenzminimum der Menschen in der Willkürzone und der Hinweis auf ein (eigentlich) unverfügbares Grundrecht vom 3. November 2016.
Und nun werden wir mit solchen Meldungen konfrontiert: Mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher: »Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Strafen leicht gestiegen – auf knapp 953.000. Das waren rund 13.700 mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mitteilte.« Nun muss man gleich an dieser Stelle anmerken, dass die "normalen" Bürger meist unbewusst eine ganz konkrete Vorstellung haben hinsichtlich dessen, was sich hinter den Sanktionen im Hartz IV-System verbirgt - nämlich Menschen, die Leistungen beziehen und die sich vor Arbeit drücken, in dem sie eine ihnen angebotene Arbeit ablehnen. Das mag auch erklären, warum Sanktionen aufgrund eines solchen Verhaltens durchaus auf einen breiten Resonanzboden in der Bevölkerung stoßen.
Sonntag, 21. Januar 2018
Auf dem Weg zur GroKo neu: Alle werden an die Medien-Front geworfen. Auch der Chef der Bundesagentur für Arbeit macht (nicht) seine Arbeit
Im Vorfeld des heute stattfindenden Parteitags der SPD in Bonn, auf dem entschieden werden soll, ob es weitergeht nach den Sondierungsgesprächen mit Koalitionsverhandlungen, wurde vor dem Hintergrund der vergifteten Empfehlung von Alexander Dobrindt (CSU), man möge doch den "Zwergenaufstand" in der SPD gegen die Fortführung des Weges in eine GroKo neu niederschlagen, in den vergangenen Tagen alles aufgefahren, was angeblich Rang und Namen hat und die SPD auffordert, in abschließende Koalitionsverhandlungen mit den Unionsparteien einzutreten und endlich wieder das Gleiche vom Letzten zu bekommen. Selbst die Gewerkschaftsführer waren und sind sich nicht zu schade, parteipolitisch einseitig in die Öffentlichkeit zu treten und der SPD eine klare Handlungsempfehlung zu geben, "natürlich" für eine GroKo neu. Das wird sicher bei nicht wenigen Gewerkschaftern auf Irritation und Ablehnung stoßen. So weit, so erwartbar. Aber bei den üblichen Verdächtigen bleibt es nicht bei dieser recht einseitigen Attacke, die Delegierten weich zu kochen, während man die wenigen, die den Protest gegen eine GroKo medial verkörpern wie der Juso-Chef Kevin Kühnert, unter Dauerfeuer nimmt.
Denn auch andere Personen fühlen sich offensichtlich bemüßigt, in diesen parteipolitischen Konflikt aktiv - und mit ihrem aktiven Amt im Hintergrund - einzugreifen, was man mehr als kritisch sehen kann. Mit dabei der Vorsitzende des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele. Der ist seit dem vergangenen Jahr Chef einer Sozialbehörde, die die Arbeitslosenversicherung (SGB III) verantwortlich verwaltet und im großen Grundsicherungssystem (SGB II) mit den mehr als sechs Millionen Leistungsbeziehern über die Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft mit den Kommunen maßgeblich mit dabei ist. Und wenn man Leiter einer solchen Behörde ist, dann hat man eine andere Funktion als wenn man beispielsweise Sozialsenator im Stadtstaat Hamburg unter einem sozialdemokratischen Bürgermeister namens Olaf Scholz ist, was Scheele vor seiner BA-Aufgabe war.
Samstag, 13. Januar 2018
Umrisse einer GroKo neu. Teil 1: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht
Wobei das seitens der SPD erst noch am 21. Januar 2018 auf einem Parteitag abgesegnet werden muss - und selbst wenn die Unterhändler einen Koalitionsvertrag ausarbeiten, muss dieser noch einer weitere Hürde nehmen: eine Befragung der SPD-Mitglieder, von denen sich nicht wenige (immer noch) mehr als störrisch zeigen angesichts der Perspektive auf vier weitere Jahre unter Angela Merkel und der nicht auszuschließenden Möglichkeit, dann endgültig in der "französischen Versenkung" zu verschwinden. Dazu beispielsweise ein Interview mit Steve Hudson vom Verein NoGroKo unter der Überschrift „Wir wollen unsere SPD zurückerobern“.
Auf der anderen Seite gibt es innerhalb der Partei vor allem in der Parteiführung eine große Furcht vor möglichen Neuwahlen. Und natürlich geht es auch um Posten und Pöstchen. Ganz vorne dabei der SPD-Vorsitzende Martin Schulz. Der hatte wenige Tage nach der Bundestagswahl gesagt: „In eine Regierung von Angela Merkel werde ich nicht eintreten.“ Das ist wohl Schnee von gestern und nun kann er sich genau so einen Eintritt in ein neues Merkel-Kabinett vorstellen, so beispielsweise dieser Artikel: Merkel: Regierung soll noch vor Ostern stehen.
Aber hier soll es nicht um die Jobperspektiven von Politikern gehen, sondern um die sozialpolitisch relevanten Inhalte, auf die man sich zum jetzigen Zeitpunkt verständigt hat und mit denen man in die Koalitionsverhandlungen zu gehen gedenkt. Den Anfang macht der Blick auf das Themenfeld Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht. Die Vereinbarungen dazu findet man auf den Seiten 8-9 des Ergebnispapiers.
Donnerstag, 29. Juni 2017
Vor dem Vermieter und vor dem Vermittler sind nicht alle gleich. Über "Benachteiligungsrisiken" und den neuen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Montag, 17. April 2017
Die "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" werden still beerdigt und in den klammen Jobcentern ein wenig materialisiert. Und auch sonst hakt es vorne und hinten
Für einen kritischen Beobachter der Sozialpolitik ist es wirklich kein Grund zur Freude, wenn sich die eigenen, frühzeitig vorgetragenen Bedenken gegen eine Maßnahme am Ende bestätigen. Viel Zeit, Kraft und auch Geld ist ins Land gegangen, nur um festzustellen, dass etwas eingetreten ist, vor dem man schon vor Monaten aus sachlichen Gründen gewarnt hat. Und besonders ärgerlich ist die Tatsache, dass die dafür Verantwortlichen letztendlich nie zur Rechenschaft gezogen werden, auch und gerade wenn sie es hätten besser wissen können und müssen.
Nehmen wir als Beispiel die "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen". Bereits am 13. Februar 2016 wurde hier dieser Beitrag gepostet: Die Bundesarbeitsministerin fordert "Ein-Euro-Jobs" für Flüchtlinge. Aber welche? Und warum eigentlich sie? Fragen, die man stellen sollte. In dem Beitrag wurde aus einem Interview mit der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zitiert, in dem sie ausgeführt hat: »Ich möchte zum Beispiel 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge schaffen. Bisher sitzen die Menschen manchmal zwölf Monate herum, ohne etwas tun zu können. Das löst auf allen Seiten Spannungen aus. Wir müssen so früh wie möglich ansetzen, das kann ich aber nur mit Unterstützung des Finanzministers. Es geht hier um 450 Millionen Euro zusätzlich im Jahr.« Das hört sich doch erst einmal nach einer guten Sache an. Wie so oft aber war bereits damals erkennbar, dass gut gemeint nicht selten schlecht gemacht bedeutet.
Nehmen wir als Beispiel die "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen". Bereits am 13. Februar 2016 wurde hier dieser Beitrag gepostet: Die Bundesarbeitsministerin fordert "Ein-Euro-Jobs" für Flüchtlinge. Aber welche? Und warum eigentlich sie? Fragen, die man stellen sollte. In dem Beitrag wurde aus einem Interview mit der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zitiert, in dem sie ausgeführt hat: »Ich möchte zum Beispiel 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge schaffen. Bisher sitzen die Menschen manchmal zwölf Monate herum, ohne etwas tun zu können. Das löst auf allen Seiten Spannungen aus. Wir müssen so früh wie möglich ansetzen, das kann ich aber nur mit Unterstützung des Finanzministers. Es geht hier um 450 Millionen Euro zusätzlich im Jahr.« Das hört sich doch erst einmal nach einer guten Sache an. Wie so oft aber war bereits damals erkennbar, dass gut gemeint nicht selten schlecht gemacht bedeutet.
Sonntag, 5. März 2017
Schon wieder alter Wein? "Arbeitslosengeld Q" für einen längeren Arbeitslosengeld-Bezug. Ein Rechtsanspruch - auf was? - und eine Behörde für Qualifizierung werden in Aussicht gestellt
Die Systemfrage würde erst dann gestellt werden, wenn es um das Hartz IV-System gehen würde, in dem sich mittlerweile gut 70 Prozent der Arbeitslosen befinden, denn nur noch eine kleine Minderheit ist für einige Zeit überhaupt in der Arbeitslosenversicherung abgesichert. Nun aber hat Martin Schulz bzw. die von ihm mit der Konzepterstellung beauftragte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) einige weitere Umrisse erkennen lassen, was konkret verändert werden soll.
Samstag, 4. März 2017
Ein Wunder. Ein Beschäftigungswunder. 400.000 Arbeitnehmer sind wieder aufgetaucht. Die Bundesagentur für Arbeit und die Zahlen
Dienstag, 3. Januar 2017
Wohin nur mit dem Geld? 4,9 Mrd. Euro. Die Bundesagentur für Arbeit "erwirtschaftet" einen Milliardenüberschuss in der Arbeitslosenversicherung
Es wird ja immer über "zu wenig" Geld und rote Zahlen geklagt. Da kommt so eine Meldung doch wirklich wie eine erfreuliche Ausnahmeerscheinung daher: »Der Überschuss für das abgeschlossene Jahr liege bei 4,9 Milliarden Euro, sagte BA-Chef Frank-Jürgen Weise der Deutschen Presse-Agentur. Die Nürnberger Bundesbehörde hatte ursprünglich nur mit 1,8 Milliarden Euro gerechnet. Die Rücklagen ... erhöhten sich damit auf 10,96 Milliarden Euro. Die Bundesagentur, die sich mit Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert, kommt damit - anders als in früheren Jahrzehnten - weiterhin ohne staatliche Zuschüsse aus. „Die Zahlen zeigen, dass wir gut gewirtschaftet haben“, meinte Weise.« So jedenfalls der Artikel Bundesagentur für Arbeit erwirtschaftet Milliarden-Überschuss, wobei in der Artikelüberschrift das "erwirtschaftet" nicht in Anführungszeichen gesetzt wurde, wie man es hätte tun müssen. Das Bild bleibt hängen: Frank-Jürgen Weise, der demnächst den Chefsessel der Bundesagentur für Arbeit verlassen wird, hatte wieder einmal vollen "Erfolg" und kann mit dem Nimbus des hoch effizienten Verwaltungsmanagers in den Ruhestand oder was auch immer abtreten.
Freitag, 28. Oktober 2016
Ran an die mit Steuermitteln gefüllten Futtertröge oder: Wir machen auch Flüchtlinge ... Die Unternehmensberaterrepublik und ein sich verselbständigendes Staatsversagen
McKinsey kommt. Allein das genügt, um bei vielen Menschen ganz bestimmte Assoziationen auszulösen, beispielsweise die von smarten Unternehmensberatern, die durch Werkhallen und Büros ziehen und eine Schneise der Entlassungen hinterlassen. Der deutsche Schriftsteller Rolf Hochhuth hatte sein Theaterstück, dass 2004 uraufgeführt wurde, so betitelt, obgleich die Unternehmensberatung selbst gar nicht in dem Stück auftaucht, in dem es um Massenentlassungen im Zuge von Fusionen geht, die in einer eigentlich florierenden Wirtschaftslage zum Zweck der Gewinnsteigerung durchgeführt werden. Allein der Name reicht. In der "normalen" Wirtschaft erfüllen McKinsey & Co. seit langem ihre Aufgabe, den Auftraggebern die Ideen und die Legitimationsfolien für "Umstrukturierungen" zu liefern, mit für viele Arbeitnehmer oftmals sehr bitteren Folgen. Aber das bleibt nicht begrenzt auf die Welt der Profit-Wirtschaft. Die Meckies dringen seit Jahren - protegiert von höchsten politischen Stellen - auch zunehmend in Kernbereiche der Staatswesens ein. Mit dem gleichen Geschäftsmodell, mit dem sie in der "normalen" Wirtschaft ihre krakenhafte Erfolgsgeschichte haben schreiben können.
Freitag, 2. September 2016
Wo soll das enden? Übergewichtige und Ganzkörpertätowierte könnte man doch auch ... Ein Kommentar zum "sozialwidrigen Verhalten", das die Jobcenter sanktionieren sollen
In der Online-Ausgabe der BILD-Zeitung wurde man mit dieser Meldung konfrontiert: »Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verschärft die Gangart gegenüber Hartz-IV-Empfängern. Schärfer ahnden sollen die Ämter laut einer neuen internen BA-Weisung „sozialwidriges Verhalten“ von Hartz-Empfängern.« Das hat Spiegel Online aufgegriffen: Jobcenter sollen "sozialwidriges Verhalten" sanktionieren. Dort erfahren wir mit Bezug auf den BILD-Artikel, der sich wiederum auf eine neue Weisung der BA an die Jobcenter beruft: »Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will ... schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu drei Jahre zurückzahlen müssen. Strenger ahnden sollen die Ämter demnach auch "sozialwidriges Verhalten" von Hartz-Empfängern.«
Was muss man sich denn darunter vorstellen - "sozialwidriges Verhalten"? Beginnen wir mit der "mildesten" Variante, weil sie immer wieder gerne angeführt wird und sich vielen Beobachtern auch als ein bewusstes Fehlverhalten darstellt, das man ahnden kann/soll: »Hartz-IV-Empfänger, die bezahlte Jobs grundlos ablehnen und deshalb weiter von Hartz IV abhängig bleiben«, die fallen unter diese Kategorie, wobei hier gar nicht thematisiert werden soll, dass es in praxi gar nicht so einfach ist, diesen Tatbestand eindeutig festzustellen.
Was muss man sich denn darunter vorstellen - "sozialwidriges Verhalten"? Beginnen wir mit der "mildesten" Variante, weil sie immer wieder gerne angeführt wird und sich vielen Beobachtern auch als ein bewusstes Fehlverhalten darstellt, das man ahnden kann/soll: »Hartz-IV-Empfänger, die bezahlte Jobs grundlos ablehnen und deshalb weiter von Hartz IV abhängig bleiben«, die fallen unter diese Kategorie, wobei hier gar nicht thematisiert werden soll, dass es in praxi gar nicht so einfach ist, diesen Tatbestand eindeutig festzustellen.
Montag, 29. August 2016
Jobcenter allein zu Haus und nachhaltig überfordert (nicht nur) mit den Folgen eines gescheiterten Rechtsvereinfachungs- und Bürokratieabbauversprechens
Normalerweise ist es ja so, dass man es gerne sieht, wenn die eigene Beurteilung eines Sachverhalts zu einem späteren Zeitpunkt bestätigt wird, so dass man sagen kann, das kam jetzt nicht überraschend. Aber wenn es sich um sozialpolitische Sachverhalte handelt, dann wird diese Neigung gegen Null gefahren, wenn man bedenkt, dass es sich oftmals um Verschlechterungen, Kürzungen oder Streichungen von Leistungen handelt, auf die Menschen angewiesen sind, die sich in Not befinden oder die sich eben nicht selbst helfen können. Oder die einer bürokratischen Maschinerie ausgeliefert sind. Davon können wir ausgehen, wenn wir über die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), umgangssprachlich auch als Hartz IV-System bezeichnet, sprechen.
Und hier hat es vor kurzem wieder einmal gesetzgeberische Aktivitäten gegeben, die auf den ersten Blick Hoffnung begründen, wenn sie denn Wirklichkeit geworden wären. Es geht um das 9. SGB II-Änderungsgesetz, das nunmehr auch sowohl im Bundestag wie auch im Bundesrat verabschiedet worden ist. Der Startpunkt liegt schon einige Jahre zurück: Im November 2012 hatte die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts im SGB II beschlossen. Über den Weg der Rechtsvereinfachung, so der explizite Auftrag, sollte Bürokratie abgebaut und in Folge die Verwaltung, also die Jobcenter, entlastet werden. Hört sich gut an. Und die Arbeitsgruppe hat auch gearbeitet. Von Juni 2013 bis Juni 2014 hat sie eine ganze Reihe an Vorschlägen erarbeitet (124 gingen in die Arbeitsgruppe und 36 sind dann von allen getragen wieder rausgekommen). Wie ein guter Schinken musste das Ergebnis abhängen, wurde angereichert um zwischenzeitlich aufgelaufene Veränderungswünsche der Politik bei arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und ist dann nach einigen koalitionsinternen Querelen gute zwei Jahre später in den Gesetzgebungsprozess eingespeist worden.
Aber was ist herausgekommen? Man kennt das Muster: Da startet man mit einer guten, ehrenwerten Absicht (Recht vereinfachen, Bürokratie abbauen, die Verwaltung entlasten) und landet am Ende bei Gegenteil (das Recht wird komplizierter, die Bürokratie schlägt neue und zusätzliche Kapriolen und die Verwaltung kollabiert). Leider keine übertriebene Kurzfassung dessen, was Union und SPD da abgeliefert haben.
Und hier hat es vor kurzem wieder einmal gesetzgeberische Aktivitäten gegeben, die auf den ersten Blick Hoffnung begründen, wenn sie denn Wirklichkeit geworden wären. Es geht um das 9. SGB II-Änderungsgesetz, das nunmehr auch sowohl im Bundestag wie auch im Bundesrat verabschiedet worden ist. Der Startpunkt liegt schon einige Jahre zurück: Im November 2012 hatte die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts im SGB II beschlossen. Über den Weg der Rechtsvereinfachung, so der explizite Auftrag, sollte Bürokratie abgebaut und in Folge die Verwaltung, also die Jobcenter, entlastet werden. Hört sich gut an. Und die Arbeitsgruppe hat auch gearbeitet. Von Juni 2013 bis Juni 2014 hat sie eine ganze Reihe an Vorschlägen erarbeitet (124 gingen in die Arbeitsgruppe und 36 sind dann von allen getragen wieder rausgekommen). Wie ein guter Schinken musste das Ergebnis abhängen, wurde angereichert um zwischenzeitlich aufgelaufene Veränderungswünsche der Politik bei arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und ist dann nach einigen koalitionsinternen Querelen gute zwei Jahre später in den Gesetzgebungsprozess eingespeist worden.
Aber was ist herausgekommen? Man kennt das Muster: Da startet man mit einer guten, ehrenwerten Absicht (Recht vereinfachen, Bürokratie abbauen, die Verwaltung entlasten) und landet am Ende bei Gegenteil (das Recht wird komplizierter, die Bürokratie schlägt neue und zusätzliche Kapriolen und die Verwaltung kollabiert). Leider keine übertriebene Kurzfassung dessen, was Union und SPD da abgeliefert haben.
Freitag, 22. Juli 2016
Wenn Jobcenter arbeitslose Menschen in die Insolvenz treiben. Ein Blick auf Überschuldung und ein "professionalisiertes Inkasso-Unternehmen"
70 Prozent der arbeitslosen Menschen werden von den Jobcentern mehr oder weniger betreut, weil sie im Hartz IV-System gelandet sind. Und der normale Bürger nimmt an, dass es die Hauptaufgabe der Jobcenter sei, diese Menschen oder wenigstens so viele wie möglich von ihnen wieder in eine Erwerbsarbeit zu bringen, mit der sie sich ganz oder zumindest teilweise aus der Hilfebedürftigkeit verabschieden können. Nun weiß man seit langem, dass ein veritables Vermittlungshindernis bei einem Teil der Arbeitslosen im Tatbestand der Überschuldung vorliegt, dessen Begleitfolgen wie Lohnpfändung, aber auch die Auswirkungen auf die Arbeitsbereitschaft der Betroffenen dazu führen, dass eine Vermittlung oftmals scheitert oder gar nicht erst zustande kommt. In diesem Kontext ist allein schon die Überschrift eines solchen Artikels mehr als irritierend: Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen. Darin berichtet Kristiana Ludwig: »Wer der Arbeitsagentur Geld schuldet, darf nicht auf Milde hoffen. Das Bundesarbeitsministerium verbietet in der Regel außergerichtliche Einigungen über die Ausstände. Seit Jahresbeginn hat die Behörde sogar einen eigenen Inkassodienst beauftragt. Dabei sind gerade Arbeitslose besonders häufig von der Privatinsolvenz betroffen - und finden dann auch noch schwerer einen neuen Job.«
Mittwoch, 13. Juli 2016
Flüchtlinge und ihre zunehmende Sichtbarkeit auf dem Arbeitsmarkt und im Grundsicherungssystem. Und Flüchtlinge, die nicht mehr kommen werden können
Die mediale Berichterstattung über das Thema Flüchtlinge hat sich merklich verschoben. Der sich teilweise überschlagende Ton einer täglichen Frontberichterstattung über die Zahl der Neuankömmlinge und der verzweifelten Unterbringungsversuche der vielen Menschen, die es auf deutschen Boden geschafft hatten, die im vergangenen Jahr bis in die ersten Wochen des laufenden Jahres alles überlagert hat, ist verschwunden. Zugespitzt formuliert könnte man den Eindruck bekommen, dass alles vorbei ist, dass keine Flüchtlinge mehr kommen (können). Während im vergangenen Jahr im EASY-System 1.092.000 Menschen registriert worden sind (wobei die tatsächliche Zahl geflüchteter Menschen aufgrund von Doppelzählungen, Rück- und Weiterreisen kleiner ist), wird für die Monate Januar bis Mai 2016 eine (Brutto-)Zahl von immerhin noch 206.000 ausgewiesen, die es trotz aller innereuropäischen Abschottungen beispielsweise mit Blick auf die mehr oder weniger geschlossene Balkan-Route oder das Zurückhalte-Abkommen mit der Türkei bis nach Deutschland geschafft haben.
Montag, 11. Juli 2016
Nicht immer gleich abschreiben: Laut BILD-Zeitung ist die Zahl der Dauer-Hartz IV-Empfänger deutlich zurückgegangen. Das ist falsch
Wieder einmal können wir ein Beispiel für die journalistische Grundregel studieren, dass man nicht einfach abschreiben sollte, vor allem nicht, wenn es a) um Statistiken geht und b) als Quelle die Bild-Zeitung fungiert. Weniger Menschen beziehen dauerhaft Hartz IV, meldet beispielsweise Spiegel Online unter Berufung auf die unter b) genannte Tageszeitung. Selbst die Nachrichten im Deutschlandfunk verbreiten die frohe Botschaft unter der Überschrift Zahl der Langzeit-Empfänger von Hartz IV rückläufig und liefern sogar eine Begründung für diesen erfreulich daherkommenden Trend: »Demnach gab es Ende 2015 knapp 2,6 Millionen Menschen, die diese Leistung schon länger als vier Jahre erhalten. Das sind fast acht Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit sagte dem Deutschlandfunk, ein Grund für diese Entwicklung sei die gute wirtschaftliche Lage. Es gebe mehr Stellen, davon profitierten auch Langzeitarbeitslose.« Das hört sich doch gut an - aber leider ist es falsch, wie O-Ton Arbeitsmarkt aufzeigen kann: Dauer-Hartz-IV-Bezieher: Falschmeldung der BILD-Zeitung.
Was genau ist da los? Man liegt nicht falsch mit der Vermutung, dass hier mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen worden sind. Der zusammenfassende Befund von O-Ton Arbeitsmarkt: »Laut BILD-Zeitung ist die Zahl der Dauer-Hartz-IV-Bezieher stark gesunken. Tatsächlich beruht dieser Rückgang aber auf einer Umstellung in der Statistik. Laut Bundesagentur für Arbeit hat sich die Zahl der Betroffenen um lediglich ein Prozent verringert.«
Was genau ist da los? Man liegt nicht falsch mit der Vermutung, dass hier mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen worden sind. Der zusammenfassende Befund von O-Ton Arbeitsmarkt: »Laut BILD-Zeitung ist die Zahl der Dauer-Hartz-IV-Bezieher stark gesunken. Tatsächlich beruht dieser Rückgang aber auf einer Umstellung in der Statistik. Laut Bundesagentur für Arbeit hat sich die Zahl der Betroffenen um lediglich ein Prozent verringert.«
Sonntag, 12. Juni 2016
"Nirwana-Arbeitsgelegenheiten" zwischen Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II. Eine dritte Dimension der "Ein-Euro-Jobs" und die dann auch noch 20 Cent günstiger?
Immer wenn man denkt, noch kleinteiliger, gesetzestechnisch hypertrophierter und inhaltlich korinthenkackerhafter geht es nicht in der Sozialpolitik, wird man eines Besseren belehrt. Bereits der als Rechtsvereinfachung gestartete und als Rechtsverschärfung und -verkomplizierung gelandete Versuch eines gegenwärtig im Bundestag liegenden 9. SGB II-Änderungsgesetzes wäre hier einzuordnen (vgl. dazu den Blog-Beitrag Entbürokratisierung des SGB II und mehr Luft für die Jobcenter? Von Luftbuchungen, Mogelpackungen und einem trojanischen Pferd vom 14. Februar 2016). Aber nun hat man sich die "Arbeitsgelegenheiten" - umgangssprachlich als "Ein-Euro-Jobs" bezeichnet - vorgenommen. Und offensichtlich ist man bestrebt, hinsichtlich des Komplexitätsgrades wie auch mit Blick auf die inhaltliche Fragwürdigkeit einen veritablen Quantensprung hinzulegen.
Es geht um das geplante "Integrationsgesetz" die Flüchtlinge betreffend (vgl. hierzu Gesetzentwurf eines Integrationsgesetzes, BT-Drucksache 18/8615 vom 31.05.2016).
Das neben dem Bundesinnenministerium federführende Bundesarbeitsministerium verkündet unter der Überschrift Das neue Integrationsgesetz fördert und fordert: »Zusätzliche 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ermöglichen erste Einblicke in den deutschen Arbeitsmarkt.« Das nun überrascht den einen oder anderen, vor allem aber den sachkundigen Beobachter der arbeitsmarktpolitischen Landschaft, denn die "Arbeitsgelegenheiten" - im SGB II die letztendlich einzige verbliebene Form der öffentlich geförderten Beschäftigung - haben von ihrer Anlage bzw. ihrem vom Gesetzgeber gewollten Zuschnitt nun eher nicht die Aufgabe, dem deutschen Arbeitsmarkt irgendwie nahezukommen, sondern aufgrund der förderrechtlichen Anforderungen (vgl. hierzu § 16d SGB II, nach dessen Absatz 1 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden können, »wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind.«) müssen sie sogar möglichst weit weg sein von dem, was in der "normalen" Wirklichkeit des Arbeitsmarktes passiert, damit sie nicht gegen die Wettbewerbsneutralität (§ 16d Abs. 4 SGB II) verstoßen.
Es geht um das geplante "Integrationsgesetz" die Flüchtlinge betreffend (vgl. hierzu Gesetzentwurf eines Integrationsgesetzes, BT-Drucksache 18/8615 vom 31.05.2016).
Das neben dem Bundesinnenministerium federführende Bundesarbeitsministerium verkündet unter der Überschrift Das neue Integrationsgesetz fördert und fordert: »Zusätzliche 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ermöglichen erste Einblicke in den deutschen Arbeitsmarkt.« Das nun überrascht den einen oder anderen, vor allem aber den sachkundigen Beobachter der arbeitsmarktpolitischen Landschaft, denn die "Arbeitsgelegenheiten" - im SGB II die letztendlich einzige verbliebene Form der öffentlich geförderten Beschäftigung - haben von ihrer Anlage bzw. ihrem vom Gesetzgeber gewollten Zuschnitt nun eher nicht die Aufgabe, dem deutschen Arbeitsmarkt irgendwie nahezukommen, sondern aufgrund der förderrechtlichen Anforderungen (vgl. hierzu § 16d SGB II, nach dessen Absatz 1 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden können, »wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind.«) müssen sie sogar möglichst weit weg sein von dem, was in der "normalen" Wirklichkeit des Arbeitsmarktes passiert, damit sie nicht gegen die Wettbewerbsneutralität (§ 16d Abs. 4 SGB II) verstoßen.
Montag, 28. März 2016
Die Annäherung an die Wahrheit liegt zwischen (rhetorischer) schwarzer Pädagogik und (naiver) „Wird schon werden“-Philosophie. Die Forderung nach einer Sprachlernpflicht für Flüchtlinge und die Wirklichkeit der „Schweizer Käse“-Angebote
Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wollte
offensichtlich mal wieder in die Presse kommen und dabei viel Zustimmung
einsammeln. Also muss eine simple Botschaft her, die bei „den Leuten“ auf
fruchtbaren Boden fällt. Herausgekommen ist dann beispielsweise so eine
Schlagzeile: De
Maizière: Nur wer Deutsch lernt, darf auf Dauer bleiben. »Innenminister
Thomas de Maizière will künftig schärfer gegen Flüchtlinge durchgreifen, die
Integrationsangebote ausschlagen. Die bisher geltende Rechtslage müsse
entsprechend geändert werden ... Spätestens im Mai werde er ein
Integrationsgesetz vorlegen.« Gut gebrüllt, könnte man an dieser Stelle
ausrufen.
Natürlich werden sich viele, die sich ein wenig oder
detaillierter mit der bestehenden Rechtslage auskennen, stirnrunzelnd fragen,
was er denn genau ändern möchte. Offensichtlich weiß das der Minister auch
nicht so ganz genau, denn er weist darauf hin, dass vieles schon Gesetz ist:
»Für diejenigen, die sich weigerten, Deutsch zu lernen oder
Arbeitsangebote ausschlagen würden, „kann es nicht nach drei Jahren eine
unbefristete Niederlassungserlaubnis geben, wie die jetzige Rechtslage ist“, so
der CDU-Politiker ... Er wolle erreichen, dass es einen Zusammenhang zwischen
dem erfolgreichen Absolvieren von Integration und der Erlaubnis gebe, wie lange
man in Deutschland bleiben dürfe. Bereits jetzt gibt es allerdings strenge
Auflagen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, die unbefristet
Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Deutschland möglich macht.« Ja eben. Vieles
gibt es doch schon im bestehenden Recht und man wird das Gefühl nicht los, hier
will ein Verantwortungsträger auf einer populistischen Welle surfen.
Montag, 23. November 2015
Immer mehr arbeitslose Menschen in finanziellen Nöten. Jobcenter, die mit Darlehensrückforderungen das Existenzminimum beschneiden. Eine Bundesagentur für Arbeit, die Mitarbeiter in "Telefoninkasso" schult. Und Normalbürger, die Sozialrichter spielen dürfen
Beginnen wir mit den handfesten materiellen Sorgen eines größer werdenden Teils der Arbeitslosen: »Im vergangenen Jahr hatte nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes jeder dritte Erwerbslose – exakt waren es 34,6 Prozent – finanzielle Schwierigkeiten, mindestens jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit einzunehmen. Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der Betroffenen um 48 000 auf 1,07 Millionen«, so der Artikel Viele Arbeitslose können sich kein Essen leisten. »Jeder fünfte Erwerbslose (19,1 Prozent) hat sogar Probleme, die Miete oder Rechnungen für Versorgungsleistungen rechtzeitig zu begleichen. Vom Jahr 2013 zum vergangenen Jahr erhöhte sich die Zahl dieser Menschen um 62 000 auf 590 000. Genau 18,4 Prozent der Arbeitslosen konnten aus finanziellen Gründen ihre Wohnung nicht ausreichend heizen.« 2014 haben 30,9 Prozent der Erwerbslosen in Deutschland unter „erheblicher materieller Entbehrung“ gelitten, wie das die Statistiker ausdrücken. Datengrundlage für diese Informationen ist die Leben in Europa (EU-SILC)-Befragung, die in allen EU-Staaten durchgeführt wird.
Montag, 9. November 2015
Die Chancen einer wirklichen Reform des Vergaberechts nutzen, um das Qualitäts- und Lohndumping bei Arbeitsmarktdienstleistungen aufzuhalten und umzukehren
Ein sperriges, aber wichtiges Thema: Die anstehende Reform des Vergaberechts und die Chance, bei den Ausschreibungen und Vergaben endlich die Qualität stärker als nur oder überwiegend den Preis zu berücksichtigen.
Gerade im Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen wäre es eine große Verbesserung, wenn sich die Politik durchringen würde, die Möglichkeiten eines eigenen Vergabesystems für soziale Dienstleistungen, die von der EU eröffnet wurde, auch offensiv zu nutzen, damit das in den vergangenen Jahren beobachtbare Qualitäts- und Lohndumping aufgehalten und umgekehrt werden kann. Hierzu haben sich die Gewerkschaften GEW und ver.di sowie auch der DGB zu Wort gemeldet und die Expertise "Vorschläge zu Qualitätskriterien als Kernbestandteil der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen" veröffentlicht.
Freitag, 23. Oktober 2015
Unterwegs verloren gegangen - die "Rechtsvereinfachungen" im SGB II. Die Grünen fordern weiter eine "Entbürokratisierungs-Offensive". Und hinter den Kulissen wird geschachert
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