Mittwoch, 31. Mai 2017

Die "Pflegemafia" aus dem Osten reloaded: Organisierte Kriminalität, Geschäfte an und mit alten Menschen und die nicht-triviale Frage: Was tun?


Gerade in der Presse sollte man mit Sorgfalt die Worte wägen und benutzen. Dieser Satz gehört nicht dazu: »Rund 230 überwiegend russische Pflegedienste stehen im Verdacht, ein System für Abrechnungsbetrug aufgebaut zu haben.« Da wird sich der eine oder andere fragen - wieso "russische" Pflegedienste? Was haben die in Deutschland verloren? Und stimmt das überhaupt?
Der Satz stammt aus diesem Artikel von Anette Dowideit: Hunderte Pflegedienste unter Betrugsverdacht. Und darin schreibt sie, dass das mit den "russischen Pflegediensten" aus dem Abschlussbericht von Sonderermittlern des BKA und LKA aus Nordrhein-Westfalen hervor gehe, der ihr und dem Bayerischen Rundfunk vorliegt. Der BR veröffentlichte zeitgleich unter der Überschrift Sonderermittler vermuten bundesweites Netzwerk. Dort findet man dann diese Typisierung: »Rund 230 russisch-eurasische ambulante Pflegedienste stehen nach Erkenntnissen deutscher Ermittlungsbehörden im Verdacht, ein bundesweites System zum Abrechnungsbetrug aufgebaut zu haben.« "Russisch-eurasische" Pflegedienste - das wird ja immer bunter. Natürlich kommen da bei nicht wenigen Lesern unangenehme Assoziationen zur "Russenmafia" auf. Und die Berichterstattung liefert einiges Futter für diese Einordnung: »Bei einigen der 230 Unternehmen, die dem Betrugsnetzwerk angehören sollen, gehen die Ermittler zudem von Verbindungen zur Organisierten Kriminalität aus. So zum Beispiel wegen der Einrichtung von Scheinfirmen im In-und Ausland, wegen des Verdachts der Geldwäsche oder enger Verflechtungen zur Glücksspielbranche. Unter ehemaligen Firmenbetreibern sollen außerdem auch Personen sein, die von den Behörden in anderem Zusammenhang als Auftragsmörder verdächtigt werden.« Geldwäsche bis hin zu Auftragskillern? Und dann die armen Pflegebedürftigen, die von solchen Gestalten ausgenommen werden?

Montag, 29. Mai 2017

Pflegeversicherung: Weiter mit Reparatur- und Erweiterungsarbeiten oder doch der Sprung in eine Pflegevollversicherung?

Wenn es um die Pflegeversicherung geht, dann kann man der noch amtierenden Bundesregierung auf den ersten Blick nun wirklich keine Arbeitsverweigerung unterstellen. Mehrere "Pflegestärkungsgesetze" (PSG I-III) wurden auf den Weg gebracht (vgl. hierzu Die Pflegestärkungsgesetze - Hintergründe zu den Neuregelungen in der Pflege). Erst zum Jahresanfang 2017 traten weitere Neuregelungen in Kraft mit dem expliziten Ziel einer Verbesserung der Situation für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, vor allem der mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz eingeführte neue Pflegebdürfigkeitsbegriff, verbunden mit einem neuen Begutachtungsinstrument, mit dem die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Gerade mit dem PSG II, der weitreichendsten Reform seit Einführung der Pflegeversicherung, sollte die bisherige und seit langem kritisierte Fokussierung der Pflegeversicherung auf somatische Ursachen der Pflegebedürftigkeit aufgebrochen und eine stärkere Berücksichtigung auch von geistiger oder psychischer Pflegebedürftigkeit erreicht sowie eine Umorientierung von einer rein defizit- hin zu einer am Grad der Selbständigkeit ausgerichteten Pflegebedürftigkeitsbeurteilung umgesetzt werden.

Samstag, 27. Mai 2017

Von Deutschland lernen, kann auch bedeuten, etwas nicht so zu machen: Österreich und die Hartz IV-Debatte

Also ehrlich - als wenn Deutschland gerade nicht sowieso genug internationalen Stress hätte angesichts der enormen Exportüberschüsse, mit denen die "bad Germans", um in der Trump'schen Fachterminologie zu bleiben, die Welt mehr oder weniger beglücken. Da muss nicht noch ein weiterer "Exportschlager" dazu kommen. Vor allem nicht, wenn es sich um das deutsche Hartz IV-System handelt.

Aber offensichtlich gibt es in Österreich Stimmen, die genau das vorschlagen. Ein Import des deutschen Grundsicherungssystems. Solche Meldungen erreichen uns nun aus dem Nachbarland: Hartz-IV auch in Österreich? oder dieser Artikel: Hartz-IV in Österreich? Studie sieht Einsparpotenzial: »In der ÖVP nehmen Bemühungen, das deutsche Hartz-IV-System auf Österreich umzulegen, Formen an. Das Finanzministerium hat das Europäische Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung mit einer Studie zu diesem Thema beauftragt, deren Ergebnisse nun vorliegen.« Und was hat diese Studie, über die jetzt berichtet wird, zu Tage gefördert? »Die Gesamteinsparung bei einer Umsetzung von Hartz IV in Österreich würden laut Studie mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr ausmachen.« Das ist eine Menge Geld. Aber der eine oder andere wird an dieser Stelle skeptisch einwenden - was heißt hier "Einsparung"? Das bedeutet doch, dass man diese Geldsumme weniger ausgibt, also für die betroffenen Menschen eine Kürzung. Dazu kann man wohl der Studie entnehmen: »uf der anderen Seite würde das Modell laut Studienautoren zu einem Anstieg der Armutsgefährdung und zu deutlichen Änderungen der Einkommensverteilung führen.«

Freitag, 26. Mai 2017

Wie geht es den Niedriglöhnern? Neue Studien zwischen "besser" und "schlecht" und ihre mediale Teil-Verarbeitung


»Für die Lohnentwicklung in Deutschland galt lange Zeit eine einfache Formel: Wer hat, dem wird gegeben. Statistisch ließ sich das leicht festmachen: Die obere Hälfte der Arbeitnehmer, also die 50 Prozent mit den höheren Einkommen, konnten seit Mitte der Neunziger auch ihre Löhne steigern. Bei den 40 Prozent mit den unteren Einkommen dagegen sah es umgekehrt aus. Bereinigt um die Inflationsrate gingen hier die Stundenlöhne zurück. So war das - bis 2010." So beginnt Michael Bauchmüller seinen Artikel unter der Überschrift Die Schere ruht, in dem er über eine neue Studie aus dem DIW Berlin berichtet.

Es handelt sich dabei um die Arbeit von Karl Brenke und Alexander S. Kritikos, die unter dem Titel Niedrige Stundenverdienste hinken bei der Lohnentwicklung nicht mehr hinterher veröffentlicht worden ist.

Mittwoch, 24. Mai 2017

Hartz IV-Sanktionen: Sub-Existenzen im Nirwana zwischen Minimum und Nichts, konfrontiert mit einer sehr heterogenen Jobcenter-Welt


Das höchst brisante Thema Sanktionen im Hartz IV-System ist in diesem Blog in vielen Beiträgen behandelt worden. Die Sanktionen im Grundsicherungssystem werden in diesem Jahr hinsichtlich der behaupteten Verfassungswidrigkeit vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft. Das Verfahren ist bereits angelaufen. Immer wieder stellen Beobachter der Diskussion die nur scheinbar simple Frage, wie es denn sein kann, dass ein "Existenzminimum" noch weiter eingedampft werden kann. Das ist eine richtige und wichtige Frage und wir dürfen gespannt sein, was das oberste Gericht unseres Landes zu dieser Frage sagen wird.

Aber faktisch haben wir an jedem Tag eines Jahres derzeit den Tatbestand, dass Menschen im Hartz IV-Bezug teilweise oder sogar vollständig die Leistungen gekürzt werden (so waren in den Jahren seit 2008 jahresdurchschnittlich 7.000 bis 12.000 Menschen "vollsanktioniert", also mit einer Leistungskürzung von 100 Prozent konfrontiert, vgl. dazu auch den Beitrag Sanktionen im Hartz IV-System in Zahlen und vor Gericht vom 15. April 2016). Und auch darauf muss hingewiesen werden: Von den Sanktionen gegen erwachsene Hartz IV-Empfänger sind zahlreiche Kinder betroffen (vgl. dazu den Beitrag Hartz IV: Auch die Kinder kommen unter die Räder. Von Sanktionen der Jobcenter sind jeden Monat tausende Familien betroffen vom 14. November 2016). Nun sollte man erwarten dürfen, dass (unabhängig von der Frage, ob man Sanktionen nun für verfassungswidrig hält oder nicht) eine derart drakonische Maßnahme der Beschneidung des an sich schon niedrigen und laut BVerfG eigentlich als "unabdingbares Grundrecht" zu gewährendes Existenzminimums wenn, dann nur unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften und vor allem ohne Willkür seitens der Jobcenter verhängt wird. Aber was so selbstverständlich daherkommt, muss - wie so oft nichts - mit der Realität zu tun haben.

Dienstag, 23. Mai 2017

Hartz IV und darüber hinaus: Kinder und Armut. Und wieder der Streit um die richtigen Zahlen. Hinter denen Schicksale stehen


Das war dann wieder so eine Nachricht, die in Zeiten des anlaufenden Wahlkampfs zum einen nicht gerne gehört wird, zum anderen aufgrund der Verdichtung in die eine große Zahl erwartbar auf großes Interesses stößt, kann man doch scheinbar an einer Größe ein komplexes und vielgestaltiges gesellschaftliches Problem, das zudem noch mit Skandalisierungspotenzial ausgestattet ist, auf den Punkt bringen: »Die Zahl der von Armut bedrohten Kinder steigt weiter. Im Dezember 2015 waren noch rund 1,54 Millionen von Hartz IV abhängig. Die Zahl stieg bis Dezember 2016 auf rund 1,6 Millionen«, so dieser Artikel: Immer mehr Kinder sind von Hartz IV abhängig. Außerdem erfahren wir dort: »Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren, die länger als vier Jahre von Hartz IV abhängig sind, hat sich von Dezember 2013 bis 2016 von 490.000 auf 522.000 erhöht.«

Aber allein schon auf der Ebene der nackten Zahlen muss man sofort die in diesen Bereichen naheliegende Frage stellen: Stimmt das so? Offensichtlich lohnt es sich, genauer hinzuschauen: Wie viele Kinder leben von Hartz IV – 1,6 oder doch 2 Millionen?, so ist ein entsprechender Bericht des Portals O-Ton Arbeitsmarkt überschrieben. Das wäre natürlich ein nicht unerheblicher Unterschied, immerhin einige hunderttausend Kinder mehr.

Sonntag, 21. Mai 2017

Soziale Ungleichheit bei der Wahlbeteiligung - und durch die Wahlen? Eine sozialpolitische Herausforderung

Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen liegt hinter uns und hat ein Erdbeben in der Politik ausgelöst. Die Sozialdemokratie habe ihre "Herzkammer" verloren, wenn man der blumigen Terminologie folgen will. Und die dritte Wahlniederlage der SPD in Folge seit der Inthronisation des Kanzlerkandidaten Martin Schulz hat den offensichtlich mehr als lädiert. Die Umfragewerte für die SPD gehen nach unten und die für die Union nach oben. In einem Abwasch wird dann auch gleich behauptet, auf das Thema soziale Gerechtigkeit zu setzen, zahle sich nicht aus, das könne man ja jetzt sehen, weil es die Leute gar nicht interessiert, denn es gehe ihnen gut. Interessanterweise zeigt allerdings eine Analyse der Themen, die für die Wähler wahlentscheidend waren, dass in NRW mit 46 Prozent auf Platz 1 die "Soziale Gerechtigkeit" stand, so infratest dimap, wie Philipp Seibt in seinem Artikel Drei Lehren für das große Finale berichtet. Was daraus dann hinsichtlich der konkreten Wahlentscheidung folgt und wie das mit den anderen Themen gewichtet wird, darüber kann man sicher lange streiten.

Aber nicht bestreiten lässt sich diese Diagnose: »Die wachsende Kluft zwischen armen und reichen Stadtvierteln zeigt sich immer deutlicher auch in der Wahlbeteiligung. Während in den sozialen Brennpunkten der Städte in Nordrhein-Westfalen Wahlmüdigkeit und Demokratieverdrossenheit wachsen, kommt es in den besseren Vierteln zu „einer Art bürgerlicher Gegenmobilisierung“, ergab eine Studie der Bertelsmann Stiftung. Damit verschärft sich ein besorgniserregender Trend der vergangenen Jahre.«

Donnerstag, 18. Mai 2017

Pflegekräfte ziemlich allein gelassen. In der Krankenhaus-Realität und im internationalen Vergleich

In deutschen Krankenhäusern werden im internationalen Vergleich sehr wenig Pflegekräfte beschäftigt. Das den betroffenen Fachkräften seit langem bekannte Problem wurde nun durch eine weitere Studie mit einigen Zahlen belegt.

»Demnach waren 2012 in Deutschland rechnerisch 19 Pflegekräfte (Vollzeitstellen) je 1.000 Fälle angestellt. Im Schnitt der OECD-Länder waren es fast 32. In Japan sind es sogar 53 Vollzeitpflegekräfte je 1.000 Fälle gewesen ... Das gelte auch, wenn man die Zahl der Pfle­ge­kräfte auf die Belegungstage betrachte. Dann lande Deutschland sogar auf dem letz­ten Platz. Trotz­­dem hätten die Kliniken weiter Pflegepersonal abgebaut, erläutert die Un­tersu­chung. Dem­nach habe es 2015 rund 3,4 Prozent weniger Pflegepersonal gegeben als im Jahr 2000«, kann man dem Artikel Pflegepersonal: Deutschland auf den hinteren Plätzen entnehmen, in dem einige Befunde der Studie dargestellt werden. Das muss im Kontext der Tatsache gesehen werden, dass mit den verkürzten Liegezeiten der Patienten die Be­­lastung der Pflegekräfte angestiegen ist. Während eine Pflegevollkraft in einem allgemeinen Kranken­haus 2003 statistisch 57,3 Behandlungsfälle zu betreuen hatte, seien es 2015 schon 64 gewesen. Man könnte das Dilemma der deutschen Pflege auch mit diesem Zahlenvergleich illustrieren: 19 Pflegekräfte versorgen in Deutschland 1.000 Krankenhauspatienten, in Norwegen sind es 40.

Mittwoch, 17. Mai 2017

Mach mir die eine große Zahl. 300.000 Kita-Plätze fehlen - wirklich? Eine Wiederauflage des gleichen Spiels

Vor wenigen Tagen machte diese Meldung die Runde: »In Leipzig hat es am Morgen einen Ansturm auf eine künftige Kindertagesstätte gegeben. Wie die Polizei ... mitteilte, versammelten sind rund 200 Eltern vor dem Gebäude in der Südvorstadt. Sie wurden aufgefordert, nicht auf der Straße, sondern auf dem Gehweg anzustehen. Augenzeugen berichteten von einer 150 Meter langen Schlange und rund 450 Menschen. Die Einrichtung "Tillj" für 165 Kinder (45 Krippenkinder, 120 Kindergartenkinder) soll im August öffnen und wird von den Johannitern betrieben. Diese hatten für heute einen öffentlichen Termin angekündigt, bei dem Eltern ihren Nachwuchs in der Einrichtung anmelden können.« Was als besonders krasser Fall in dem Artikel Schlange stehen für Kita-Platz in Leipzig berichtet wird, passt durchaus in die Erfahrungswelt vieler Eltern, die trotz eines seit dem 1. August 2013 vorhandenen Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr erhebliche Probleme haben, überhaupt einen Platz zu bekommen.

Vor diesem Hintergrund scheint dann auch die Mitteilung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zu passen, dass derzeit fast 300.000 Kita-Plätze in Deutschland fehlen (sollen). Genauer: »So fehlen in den alten Bundesländern 262.436 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, in Ostdeutschland müsste es 31.050 Plätze mehr geben«, kann man diesem Artikel entnehmen: Wo in Deutschland die meisten Kita-Plätze fehlen. Die Botschaft hat sich wie eine Riesenwelle durch die Medienlandschaft gefressen und alle berichten darüber.

Dienstag, 16. Mai 2017

Der "kleine", aber sehr bedeutsame Gesetzgeber im deutschen Gesundheitswesen als Objekt der Begierde von Lobbyisten


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist eine mächtige Institution im deutschen Gesundheitswesen. Hier wird über zahlreiche Leistungen oder deren Verweigerung für 70 Millionen Kassenpatienten entschieden. Erst vor kurzem wurde über diese eigenartige Ausformung des deutschen Koporatismus kritisch berichtet: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als "kleiner" Gesetzgeber im Gesundheitswesen. Sind seine Tage gezählt?, so ist der Beitrag vom 11. Mai 2017 überschrieben. Darin wurde mit Blick auf ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt: Die Legitimationsfrage dieses den Staat und das komplexe Gesundheitssystem entlastenden Gremiums wird erneut und nunmehr durch das BVerfG als "Drohung" aufgerufen, so dass man sich Gedanken machen sollte, wie man eine Weiterentwicklung hinbekommt bzw. ob man überhaupt angesichts der Bedeutung der Entscheidungen sowie der nicht gegebenen demokratischen Legitimation die eigenartige Konstruktion des G-BA überhaupt beibehalten sollte. Und gleichsam als Fortsetzungsgeschichte muss nun aus dem ansonsten im Schatten der öffentlichen Aufmerksamkeit vor sich hin werkelnden Innenleben dieses mächtigen Gremiums über mehr als pikante Personalien berichtet werden. Personalvorschlag sorgt für Wirbel, so hat Anno Fricke seinen Artikel dazu überschrieben. Ein Personalvorschlag für die Spitze des G-BA kommt im Bundestag – und bei Ärzten – nicht gut an.

Montag, 15. Mai 2017

Wie weiter mit der Erwerbsminderungsrente? Die Bundesregierung will die verbessern, aber nur für die Zukunft und wieder nur in kleinen Schritten

Menschen, die aufgrund von Krankheit oder anderen Einschränkungen nur vermindert erwerbstätig sind, sollen in Zukunft besser abgesichert werden. Dies sieht ein Entwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit vor. Gemäß der Gesetzesvorlage der Bundesregierung sollen Menschen, die vermindert erwerbstätig sind, in Zukunft besser abgesichert werden. Dazu soll die sogenannte Zurechnungszeit vom aktuell 62. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben werden. Mit der Zurechnungszeit sollen geringe Renten vermieden werden, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen Einschränkungen eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen. Aufgrund ihrer geringen Zeit als Beitragszahler ergebe sich nur ein niedriger Rentenanspruch, so die Bundesregierung. Mit der neuen Regelung sollen zukünftige Erwerbsgeminderte, also neue Erwerbsminderungsrentner ab 2018 schrittweise bessergestellt werden.

Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag Die Erwerbsminderungsrente stärken und den Zugang erleichtern vorgelegt, in dem die Antragsteller Änderungen am Entwurf der Bundesregierung fordern. Der Gesetzentwurf verbessere nur die Situation derer, die erwerbsunfähig werden, aber nicht derjenigen, die bereits Erwerbsminderungsrente beziehen. Um die Betroffenen vor Armut zu schützen, sollen daher die Zurechnungszeiten zum 1. Januar 2018 in einem Schritt vom 62. auf das 65. Lebensjahr verlängert werden. Zudem sollen die erwerbsunfähigen Rentnerinnen und Rentner nicht wie bisher vor Eintritt in eine Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeträge gezahlt haben müssen, sondern nur zwei Jahre. Ebenso sollen Rentenabschläge wegen Erwerbsminderung für gegenwärtige und zukünftige Empfängerinnen und Empfänger abgeschafft werden.

Sonntag, 14. Mai 2017

Ein vor Jahren abgelehnter Asylbewerber wird vom Bundessozialgericht auf das "unabweisbar Gebotene" begrenzt - und was das mit anderen Menschen zu tun haben könnte


Das Bundessozialgericht (BSG) hat über diese Entscheidung informiert: Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" verfassungsrechtlich unbedenklich, so ist die Pressemitteilung dazu überschrieben.

Zum Sachverhalt und der Begründung des BSG kann man dem Artikel Aus­länder muss bei Abschiebung koope­rieren entnehmen:
»Eine Behörde darf einem Ausländer Leistungen kürzen, wenn er nicht bei seiner Abschiebung mitwirkt: Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Freitag eine entsprechende Klage eines 49-Jährigen aus Kamerun abgewiesen. Die einschlägige Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sei verfassungsrechtlich unbedenklich, so das Gericht. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hindere den Gesetzgeber nicht daran, die Leistungen an eine Mitwirkungspflicht zu knüpfen (Urt. v. 12.05.2017, Az. B7 AY 1/16R).
Streitpunkt war § 1a Abs. 2 Satz 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Dieser sieht die Kürzung der Leistungen auf das "unabweisbar Gebotene" vor und erfasst damit unter anderem Fälle, in denen ein ausreisepflichtiger Leistungsberechtigter bei der Beschaffung eines Passes als Voraussetzung für seine Abschiebung nicht mitwirkt.

Samstag, 13. Mai 2017

Zwischen den Profis und den Betroffenen in der Psychiatrie: Genesungsbegleiter mit einem Bein auf jeder Seite

Themen wie psychische Erkrankungen oder die Situation in den Psychiatrien werden gerne umgangen. Wenn, dann tauchen sie punktuell mal auf in den Medien, vor allem, wenn sie Skandalisierungspotenziale haben. Auf der anderen Seite entlastet das psychiatrische Versorgungssystem, ambulant und stationär, die Gesellschaft in vielfältiger Hinsicht. Es ermöglicht den anderen, "unbehelligt" leben zu können und gerade diese Erwartung wird dann auch seitens der Politik und der Gesellschaft insgesamt an die Einrichtungen und Dienste und damit an die Fachkräfte herangetragen, zuweilen werden sie auf diese Funktionalität reduziert.

Aber die Arbeit dieser Fachkräfte ist überaus schwierig und verlangt einen ganz besonderen Einsatz. Und sie können nur gewinnen, wenn es zusätzliche Angebote von Menschen gibt, die eine ganz besondere Qualifikation besitzen. Von Menschen, die zwischen den Fachkräften und den Patienten stehen (können). An dieser Stelle kommen die "Genesungsbegleiter" auf die Tagesordnung.

Donnerstag, 11. Mai 2017

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als "kleiner" Gesetzgeber im Gesundheitswesen. Sind seine Tage gezählt?

Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) ist das oberste Beschluss­g­re­mium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Ärzte, Zahn­ärzte, Psycho­the­ra­peuten, Kran­ken­häuser und Kran­ken­kassen in Deut­sch­land. Er bestimmt in Form von Richt­li­nien den Leis­tungs­ka­talog der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versi­cherte und legt damit fest, welche Leis­tungen der medi­zi­ni­schen Versor­gung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus besch­ließt der G-BA Maßnahmen der Quali­täts­si­che­rung für den ambu­lanten und statio­nären Bereich des Gesund­heits­we­sens. Diese Selbstbeschreibung des G-BA hört sich so an, wie man sie lesen muss - es handelt sich um ein wirklich einflussreiches Gremium. Das gibt es seit 2004, er ist ein Gremium der wichtigsten Akteure im Gesundheitswesen und eine Art Zulieferer für das Bundesgesundheitsministerium. Man könnte auch sagen, es ist die Spinne im Netz einer outgesourcten Gesundheitspolitik. Aus der Perspektive der Versorgung der Menschen kann man den Stellenwert dieses Gremiums gar nicht unterschätzen.

Dienstag, 9. Mai 2017

Tarifbindung mit Schwindsucht und die Allgemeinverbindlichkeit als möglicher Rettungsanker, der aber in der Luft hängt


Ausgerechnet am Tag der Arbeit wurde man mit solchen Meldungen konfrontiert: Verdi besorgt: Tarifvertrag gilt für immer weniger Einzelhändler. Die Gewerkschaft Verdi warnt vor den Folgen der abnehmenden Tarifbindung im Einzelhandel. Nur noch etwa 14 Prozent der Unternehmen und 30 Prozent der 490.000 Beschäftigten im Einzelhandel in Baden-Württemberg unterliegen der Tarifbindung. Noch 2010 seien es 35 Prozent der Firmen und 41 Prozent der Branchen-Mitarbeiter gewesen. Bernhard Franke, Verhandlungsführer der Gewerkschaft in den Tarifgesprächen, die gerade in Baden-Württemberg laufen, wird dann mit den Worten zitiert: »Es wäre ... sinnvoll, die bis 2000 gültige Allgemeinverbindlichkeit wieder einzuführen - damals galten die Vorgaben für alle Firmen der Branche.« Er legt damit den Finger auf eine klaffende Wunde. Gerade am Beispiel des Einzelhandels kann man studieren, was in Branchen passiert, in denen die Personalkosten oftmals der einzige relevante Kostenfaktor sind, an dem man noch schrauben kann in einem Umfeld stark ausgeprägten Wettbewerbs und keine allgemeine Tarifbindung (mehr) existiert. Die betriebswirtschaftlichen Vorteile, die man sich verschaffen kann, wenn man aus der Tarifbindung ausschert bzw. dieser gar nicht erst beitritt im Vergleich zu den weiterhin tarifgebundenen Unternehmen können erheblich sein und stellen einen enormen Anreiz dar, diesen Weg auch einzuschlagen. Vor allem, wenn die Gewerkschaft gleichzeitig auf der Ebene des Organisationsgrades nicht über eine entsprechende Stärke verfügt, die beispielsweise eine Streikdrohung für die Arbeitgeberseite realistisch erscheinen lässt.

Sonntag, 7. Mai 2017

Eine Wahl zwischen Pest und Cholera oder doch eine notwendige "Modernisierung"? Der "halbierte" Wahlsieg von Emmanuel Macron in Frankreich und die Sozialpolitik

Noch ist nichts entschieden. Dieser Beitrag datiert auf den späten Nachmittag des Wahlsonntags in Frankreich, an dem sich Marine Le Pen und Emmanuel Macron in der Stichwahl um das Amt des französischen Präsidenten gegenüberstehen. Erst um 20 Uhr schließen die Wahllokale. Die meisten Auguren sagen einen deutlichen Abstimmungserfolg für Macron voraus, aber zugleich ist doch überall auch eine große Demut vor dem wählenden Citoyen (und vor allem den Nicht- oder Ungültigwählern) zu spüren. Zu tief sitzen noch die Überraschungserfahrungen, die man sowohl bei der Wahl von Donald Trump wie auch bei der Exit-Abstimmung in Großbritannien mit Umfragen hat machen müssen. Deshalb gilt heutzutage dann doch zuweilen das Motto: Die Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Aber dennoch wird hier davon ausgegangen, dass Macron die Wahl mit einem Stimmenanteil von um die 60 Prozent für sich verbuchen wird. Das lenkt den Blick auf die Frage, was denn nach der Wahl von Macron passieren wird bzw. könnte - hier natürlich vor allem hinsichtlich der sozialpolitischen Themen.

Samstag, 6. Mai 2017

Die Armut aus der Perspektive der statistischen Umlaufbahn und mit Blick auf die Betroffenen: Von den großen Zahlen und den vielen kleinen Einzelfällen


Um es gleich voran zu stellen: Es gibt nicht lösbare Dilemmata. Man kann und muss sich diese bewusst machen, aber man wird das eine nicht zugunsten des anderen aufheben können und umgekehrt. Die Armutsforschung und gerade die armutspolitische Debatte wären hier als Beispiel zu nennen: Da gibt es zum einen den Blick von oben auf die großen Zahlen, mit denen man versucht, eine überaus komplexe und zugleich immer viele Einzelfälle umfassende gesellschaftliche Problematik wie "die" Armut quantitativ abzubilden. Das führt dann nicht nur zu den immer wiederkehrenden und letztendlich nicht beantwortbaren Fragen nach dem Muster: Wie viele Menschen sind denn nun arm? Sondern auch zu einem unvermeidbaren methodischen Streit, ob man überhaupt Armut richtig misst, was dann gerne im politischen Streit über die Zahlen instrumentalisiert wird. Wir haben das jüngst erst wieder erleben müssen im Umfeld des nach langen Geburtswehen veröffentlichten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Und zum anderen sind da Millionen Einzelfälle, bei deren genauerer Betrachtung jedem klar wird, dass wir mit Armut und Ausgrenzung aus dem gesellschaftlichen Leben konfrontiert sind - und jeder der davon Betroffenen kann sich aber auch gar nichts davon kaufen, dass es "uns" angeblich immer besser geht oder gar, dass es bei uns doch eigentlich gar keine "richtige" Armut geben würde. Mit diesem Dilemma sind nicht nur wir konfrontiert - sondern auch die Menschen in Österreich.

Donnerstag, 4. Mai 2017

Inklusion an Schulen: Von einer absoluten Armutserklärung für ein Land wie Deutschland bis zu nicht finanzierbaren Doppelbesetzungen

Auch das ist eine dieser Großbaustellen der Republik - die Inklusion in den Schulen. In den Kinos ist ein Dokumentarfilm unter dem Titel Ich.Du.Inklusion angelaufen. Der Filmemacher Thomas Binn hat  fast drei Jahre lang eine Grundschulklasse in dem kleinen Ort Uedem in Nordrhein-Westfalen begleitet, um zu zeigen, wie Inklusion abläuft. Er hat sich »bewusst eine Schule ausgesucht, die nicht in einem sozialen Brennpunkt liegt. Dann hätten am Ende alle Zuschauer gesagt: "Ist ja klar, dass Inklusion nicht klappt, weil es dort so viele Probleme gibt." Uedem ist "heile Welt". Hier kommen fast alle Kinder aus der bürgerlichen Mitte, alle sprechen Deutsch, die Lehrer sind erfahren, kompetent und engagiert, die meisten Eltern wollen Inklusion«, so der Binn in einem Interview unter der Überschrift "Frau Hess kann das gar nicht schaffen". Und dann das: »Das Erschreckende ist: Trotzdem scheitert die Umsetzung. Inklusion ist unter diesen Bedingungen nicht machbar: Es fehlt an Personal, Räumen, Material, Zeit - an allem.« Er hat in einem Bundesland gedreht, in dem nicht nur am 14. Mai 2017 ein neuer Landtag gewählt wird und das als bevölkerungsreichstes Bundesland mit vielen Problemen und einer schwierigen Finanzlage zu kämpfen hat. Das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung hat sich die rot-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen auf die Fahnen geschrieben und 2013 im Landtag einen Rechtsanspruch für Kinder mit besonderem Förderbedarf an allgemeinen Schulen beschlossen. Da muss man dann auch mal genauer hinschauen. Ein anderes Gespräch mit ihm ist so überschrieben: "Eine absolute Armutserklärung für ein Land wie Deutschland". »Es fehlt an allem, um Inklusion zu einem gelingenden Modell führen zu können. Und das ganz große Problem sind die Ressourcen, die personellen Ressourcen.«

Mittwoch, 3. Mai 2017

Sie wächst und wächst, "die" Beschäftigung. Aber welche eigentlich? Eine Dekomposition der Erwerbstätigenzahlen


Kurz und knapp ist die Überschrift der Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit (BA) anlässlich der Bekanntgabe der Arbeitsmarktzahlen für den April 2017: "Gute Entwicklung setzt sich fort". Die Zahl der arbeitslosen Menschen hat von März auf April um 93.000 auf 2.569.000 abgenommen. Es soll an dieser Stelle gar nicht auf die Zahl 2,6 Mio. Arbeitslose genauer eingegangen werden, liegt die "wahre" Zahl der Arbeitslosen - wie schon in vielen früheren Beiträgen immer wieder hervorgehoben - doch tatsächlich mindestens um eine Million höher, also bei 3,6 Mio., ausweislich der Angaben der BA zur "Unterbeschäftigung": »Insgesamt belief sich die Unterbeschäftigung im April 2017 auf 3.603.000 Personen.«

Hier soll es um einen anderen Aspekt gehen: »Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben im Vergleich zum Vorjahr weiter kräftig zugenommen.« Und das Statistische Bundesamt hat die frohe Botschaft aus Nürnberg schon einen Tag zuvor mit dieser Ansage unterstrichen: März 2017: Erwerbstätigkeit mit stabilem Aufwärtstrend: » Im März 2017 waren nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 43,8 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Gegenüber März 2016 nahm die Zahl der Erwerbstätigen um 641.000 Personen oder 1,5 % zu.« Die Abbildung am Anfang der Beitrags visualisiert die positive Entwicklung der Beschäftigtenzahlen des Statistischen Bundesamt - offensichtlich schreitet das deutsche "Jobwunder" voran.

Montag, 1. Mai 2017

Gewerkschaften: Zwischen Auslaufmodell und Renaissance. Ein Spaziergang zwischen tariflosen Welten, dem Hoffen auf staatliche Stützräder und den Insidern der guten alten Tarifvertragswelt

Jetzt laufen sie wieder, die Gewerkschaften. Und dann werden die mehr oder weniger üblichen Reden zum Tag der Arbeit gehalten, danach gibt es mehr oder weniger leckeres Essen und das obligatorische Kulturprogramm. Die meisten Werktätigen hingegen werden wie in den Jahren zuvor den Tag nutzen wie andere gesetzliche Feiertage auch, zum Ausschlafen, Motorradfahren, Kurzurlaub machen oder was auch immer man mit seiner freien Zeit so anfängt. Same procedure as every year und dennoch immer wieder Anlass, einen Blick auf die Lage der Gewerkschaften und der vielgestaltigen Entwicklungen dahinter zu werfen. Was natürlich nur exemplarisch geleistet werden kann. Bereits vor genau einem Jahr wurde ein vergleichbarer Aufschlag an dieser Stelle versucht - vgl. dazu den Beitrag Am Tag danach. Einige kritische Gedanken zum Tag der Arbeit und der (Nicht-)Zukunft der Gewerkschaften vom 2. Mai 2016.

Das, was heute an vielen Orten in Deutschland begangen wird, ist ein über lange Zeiträume gezähmter und in der Ausformung als gesetzlicher Feiertag (und häufig mit Reden staatstragender Politiker garnierter) gleichsam staatlich legitimierter (und damit geschrumpfter) "Kampftag der Arbeiterklasse", wobei auch die "Arbeiterklasse" eben nicht mehr das ist, was Teile von ihr waren, als man diese Veranstaltung in die Welt gesetzt hat. Wenn wir über den heutigen "Tag der Arbeit" sprechen, dann handelt es sich um eine Angelegenheit mit einer sehr langen Tradition. Im Juli 1889 beschloss ein internationaler Arbeiterkongress in Paris, am 1. Mai 1890 Kundgebungen für die Durchsetzung seiner Forderungen abzuhalten - ein Jahr zuvor hatte bereits der amerikanische Arbeiterbund einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der wiederum ging auf die Ereignisse rund um den 1. Mai 1886 in den USA zurück, als es einen mehrtägigen Streik für den Achtstundentag gab, mit dem Haymarket-Massaker im Mittelpunkt. Aber man muss noch weiter zurück gehen: Seinen eigentlichen Ursprung als »Tag der Arbeit« hat der 1. Mai in der britischen Kolonie Victoria, dem heutigen Australien. Dort hatten die Arbeiter mit einem eintägigen Streik im Jahr 1856 den Achtstundenarbeitstag erkämpft.