Informationen, Analysen und Kommentare aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik
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Donnerstag, 27. Juli 2017
Panikmache mit (scheinbar) wissenschaftlichem Flankenschutz. Die bösen Sozialabgaben mal wieder und das Jobkiller-Motiv
Ältere Semester werden schon bei dem Begriff mit den Augen rollen, begleitet uns dieser doch seit Jahrzehnten in höchst aufgeladener Form durch die wirtschafts- und sozialpolitische Debatte: Lohnnebenkosten. Man spricht auch von "indirekten Arbeitskosten". Das Arbeitgeber-Institut der deutschen Wirtschaft verwendet den Terminus "Personalzusatzkosten" und versteht darunter alles, was zusätzlich zum (Brutto-)Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt wird (vgl. Arbeit in Deutschland ist teuer). Dazu gehört beispielsweise die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, betriebliche Altersvorsorge bis hin zum größten Posten, den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung.
Und um die geht es hier besonders. Wobei man anmerken muss, dass die Sozialversicherungsbeiträge formal differenziert werden in den Teil, den die Arbeitgeber zu finanzieren haben, und einen anderen, der von den Arbeitnehmern von deren Bruttolöhnen bzw- gehältern einbehalten wird. Das war mal "paritätisch", auch so eine scheinbare Zauberformel der deutschen Finanzierungsarchitektur der sozialen Sicherung, also beide Seiten teilen sich die Gesamtsumme zu Hälfte. Aber damit ist schon seit längerem Schluss. Nicht nur in der Krankenversicherung, wo der Arbeitgeberbeitrag eingefroren wurde und die Arbeitnehmer den übersteigenden Finanzbedarf über Zusatzbeiträge alleine zu finanzieren haben. Man denke hier auch an die Rentenversicherung, wo wir seit dem rentenpolitischen Paradigmenwechsel 2001 mit der Riester-Rente (die alleine von den Arbeitnehmern zu stemmen ist) und der gleichzeitigen Absenkung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Beitragssatz eine faktische Abkehr von der Parität im Sinne einer einseitigen Belastungsverschiebung haben. Bei der sozialen Pflegeversicherung wird gerne vergessen, dass dort zwar formal eine Arbeitgeberbeteiligung praktiziert wird - am Anfang stand aber die Streichung eines Feiertags als Kompensation für die Arbeitgeberseite.
Sonntag, 8. Mai 2016
Wenn vulgärökonomistisch deformiertes Denken von Wirtschaftsfunktionären korinthenkackerhaft in den Bundestag getragen wird: Wirtschaftsverbände warnen vor den (angeblichen) Folgen einer (kleinen) Weiterbildungsprämie
Es gibt Momente im sozialpolitischen Leben, da möchte man nur noch den Kopf immer wieder auf den Tisch schlagen, wovor einen lediglich das Wissen über die Folgewirkungen bewahrt. Aber der Reihe nach: Derzeit sind wieder gesetzgeberische Aktivitäten in den beiden Rechtskreisen SGB III und II zu verzeichnen. Im Mittelpunkt der (kritischen) Diskussion steht dabei das mehr als euphemistisch „Rechtsvereinfachungsgesetz“ genannte Bestreben der Bundesregierung, mit einem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Gesetzentwurf vom 06.04.2016, BT- Drucksache18/8041) zu einer Entbürokratisierung der Arbeit in den Jobcentern beizutragen. Ein wohlfeiles Anliegen, dass aber nicht mal in molekularen Maßstäben mit dem vorliegenden Entwurf auch erreicht werden kann. Das ist hier bereits auseinandergenommen worden, vgl. dazu beispielsweise Entbürokratisierungdes SGB II und mehr Luft für die Jobcenter? Von Luftbuchungen, Mogelpackungenund einem trojanischen Pferd vom 14. Februar 2016. Ende Mai wird es dazu eine Anhörung geben und die vielstimmige Kritik an dieser Mogelpackung reicht nicht nur von den üblichen Verdächtigen, sondern selbst die Personalräte der Jobcenter haben ihren Ärger öffentlich gemacht (vgl. dazu den Blog-Beitrag Ein zornigerBrief von Jobcenter-Mitarbeitern an die Bundesarbeitsministerin sowie Hinweiseaus den Jobcentern zum Umgang mit denen, die zu ihnen kommen werden vom 15. Februar 2016).
Montag, 28. Oktober 2013
Mit Gottes Hilfe gegen den gesetzlichen Mindestlohn? Was bleibt, sind immer wieder solche Behauptungen: Die Gefährdung der Tarifautonomie, die angeblich ganz vielen Ungelernten im Niedriglohnsektor und die Produktivitätsfrage
Die Diskussion über die Positionierung der SPD, als Bedingung für eine große Koalition mit der Union die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohn zu akzeptieren, hatte in den zurückliegenden Tagen teilweise hysterische Züge angenommen. Ein der deutschen Diskussionskultur fremder Außenbeobachter hätte durchaus zu der Einschätzung gelangen können, dass demnächst Millionen arbeitslos gewordenen Niedriglöhner vor den Türen der Arbeitsagenturen und Job Center Schlange stehen werden müssen. Und auf der anderen Seite wurde eine Zahl, in diesem Fall 8,50 €, zu einer quasi magischen Zahl hochstilisiert, an der scheinbar die verbliebene (Rest-)Identität der deutschen Sozialdemokratie zu hängen scheint.
Dass die Funktionäre auf der Seite der Arbeitgeber bzw. bestimmter Branchen gegen jegliche Form einer Mindestlohn-Regulierung wettern, das ist ja noch durchaus nachvollziehbar und gleichsam im Jobprofil dieser Personen angelegt. Darüber wurde auf dieser Seite bereits in einem eigenen Beitrag am Beispiel der Äußerungen des Arbeitgeber-Präsidenten Hundt berichtet: "Dicke Backen machen gehört zur Jobbeschreibung. Die Arbeitgeberfunktionäre machen mobil gegen einen möglichen Mindestlohn und gegen eine mögliche Regulierung der Werkverträge", so ist dieser Beitrag überschrieben.
Dass die Funktionäre auf der Seite der Arbeitgeber bzw. bestimmter Branchen gegen jegliche Form einer Mindestlohn-Regulierung wettern, das ist ja noch durchaus nachvollziehbar und gleichsam im Jobprofil dieser Personen angelegt. Darüber wurde auf dieser Seite bereits in einem eigenen Beitrag am Beispiel der Äußerungen des Arbeitgeber-Präsidenten Hundt berichtet: "Dicke Backen machen gehört zur Jobbeschreibung. Die Arbeitgeberfunktionäre machen mobil gegen einen möglichen Mindestlohn und gegen eine mögliche Regulierung der Werkverträge", so ist dieser Beitrag überschrieben.
Samstag, 26. Oktober 2013
Dicke Backen machen gehört zur Jobbeschreibung. Die Arbeitgeberfunktionäre machen mobil gegen einen möglichen Mindestlohn und gegen eine mögliche Regulierung der Werkverträge
Die letzten Tage waren beherrscht von der offensichtlich immer näher rückenden Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns im Zuge der Bildung einer Großen Koalition, handelt es sich hierbei doch um eine Kernforderung der SPD. Neben der Forderung nach einem gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro fordert die SPD auch eine stärkere Regulierung der Werkverträge, beispielsweise durch die Einführung von Mitbestimmungsrechten der Betriebsräte in den Unternehmen, in denen Werkvertragsarbeitnehmer als "Fremdpersonal" beschäftigt werden.
In diesem Kontext meldet der Nachrichtenteil des Deutschlandfunks: "Arbeitgeber erwägen Klage gegen gesetzlichen Mindestlohn". In der Meldung heißt es weiter:
»Die Arbeitgeber erwägen rechtliche Schritte für den Fall, dass sich Union und SPD auf einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn von 8 Euro 50 einigen. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Hundt, sagte der "Stuttgarter Zeitung", eine solche Regelung würde die Tarifautonomie beschädigen. Er fügte hinzu, die Arbeitgeber würden auch dann eine Klage prüfen, falls Union und SPD im Streit um Werkverträge erweiterte Mitspracherechte für Betriebsräte einführten. Diese Einschränkung unternehmerischer Freiheit wäre verfassungsrechtlich bedenklich.«
In diesem Kontext meldet der Nachrichtenteil des Deutschlandfunks: "Arbeitgeber erwägen Klage gegen gesetzlichen Mindestlohn". In der Meldung heißt es weiter:
»Die Arbeitgeber erwägen rechtliche Schritte für den Fall, dass sich Union und SPD auf einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn von 8 Euro 50 einigen. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Hundt, sagte der "Stuttgarter Zeitung", eine solche Regelung würde die Tarifautonomie beschädigen. Er fügte hinzu, die Arbeitgeber würden auch dann eine Klage prüfen, falls Union und SPD im Streit um Werkverträge erweiterte Mitspracherechte für Betriebsräte einführten. Diese Einschränkung unternehmerischer Freiheit wäre verfassungsrechtlich bedenklich.«
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