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Montag, 26. September 2016

Kapo - was? Der DGB nimmt mit der Arbeit auf Abruf das Schmuddelkind der Arbeitszeitflexibilisierung ins Visier

Arbeitszeiten sind naturgemäß ein in mehrfacher Hinsicht höchst strittiges Thema: Nicht nur mit Blick auf den grundsätzlichen Konflikt, der daraus resultiert, dass die Arbeitgeber möglichst viel bekommen möchten, während die Arbeitnehmer ein Interesse daran haben, nicht über die Maßen hinaus geben zu müssen. Auch die Verteilung der Arbeitszeiten bietet Stoff für zahlreiche Auseinandersetzungen. Das fängt bei der Urlaubsplanung an und geht über bezahlte bzw. unbezahlte Mehrarbeit oder Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit bis hin zu wechselnden Arbeitszeitmustern, beispielsweise bei den Schichtarbeitsmodellen. Wir haben es bei allen hier genannten (potenziellen) Konfliktfeldern rund um das Thema Arbeitszeit immer auch mit der Machtfrage zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage zu tun, denn eine Verweigerung von Arbeitszeiten muss man sich als Arbeitnehmer erst einmal "leisten" können, sei es durch die eigene Marktstärke oder aber - im Regelfall - durch gesetzliche oder tarifliche Schutzbestimmungen, zu denen in ganz besonderem Maße auch die betriebliche Mitbestimmung gehört, wenn es denn eine solche gibt. Was in vielen kleinen Unternehmen nicht der Fall ist und in vielen personalintensiven Dienstleistungsbetrieben auch nicht. Dann müssen sich die Beschäftigten warm anziehen, denn gerade in diesen Unternehmen gibt es einen starken betriebswirtschaftlich für sich genommen durchaus verständlichen Impuls, den  Höhepunkt der unternehmerischen Arbeitszeitflexibilisierung zu erreichen - die "Arbeit auf Abruf".

Donnerstag, 1. Mai 2014

Der Blick über den Gartenzaun: Von Jubelmeldungen über eine (scheinbar) tolle Beschäftigungsentwicklung und vom Anziehen der Daumenschrauben bei Langzeitarbeitslosen, getarnt als Hilfe. Schauen wir nach Großbritannien

Wir kennen das gerade in Deutschland: Erfolgsmeldungen hinsichtlich der Arbeitsmarktentwicklung - vom deutschen "Jobwunder" ist da immer wieder die Rede. Anlässlich der neuen Arbeitsmarktzahlen meldete sich die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zu Wort: »Der Arbeitsmarkt ist in guter Form ... Neue Höchststände mit fast 42 Millionen Erwerbstätigen und 29,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten; dazu eine starke Frühjahrsbelebung nach den ohnehin schon guten Winterzahlen«, so die Ministerin. Nun auch in Großbritannien. Polly Toynbee berichtet von erwartbaren "triumphant headlines for the latest employment figures" - und ergänzt mit einem sarkastischen Unterton: "More people will be in work, which is good news: far better to have half a job than no job at all." Allerdings entzaubern sich die schönen Zahlen bei genauerer Draufsicht und gleichzeitig - im Schatten der scheinbar guten Arbeitsmarktentwicklung - werden die Daumenschrauben für die Langzeitarbeitslosen richtig angezogen mit einem "Hilfsprogramm", das den Begriff "workfare" praktisch werden lässt.

Freitag, 14. März 2014

Schon mal was von "Nullstundenverträgen" gehört? Oder von philippinischen Lkw-Fahrern, die es in Deutschland für 628 Monat machen (müssen) - pro Monat natürlich?

Wieder einmal muss aus den Kelleretagen der - eigentlich gar nicht so - neuen Arbeitswelt berichtet werden.
Behandeln wir zuerst die "Nullstundenverträge", ein derzeit in Großbritannien um sich greifendes Übel auf dem Arbeitsmarkt. Über eine starke Zunahme von Nullstundenverträgen in Großbritannien berichtet Florian Röter in seinem Artikel. Es ist für so manchen Arbeitgeber das Trauminstrument der Ausbeutung, für die Betroffenen sicherlich ein echter Albtraum. Wenn man die folgende Beschreibung liest, dann kann einem schlecht werden angesichts der Perfidie, die in diesem Instrumentarium steckt:

»Vereinbart wird bei Nullstundenverträgen der Stundenlohn, der Arbeitnehmer steht auf Abruf bereit, erhält aber keine Garantie, dass er überhaupt arbeiten darf und etwas verdient. Der Arbeitgeber sichert sich ab, flexibel ist nur der virtuelle Arbeitnehmer, der auf Arbeit und Entgelt hoffen muss und während der vereinbarten Zeiten, womöglich den ganzen Tag, zur Verfügung steht. Auch wenn die Abrufarbeitnehmer kein geregeltes oder gar kein Einkommen haben, so fallen sie für die Regierung praktischerweise doch aus der Arbeitslosenstatistik heraus, schließlich besitzen sie ja einen Arbeitsvertrag.«