Aber ansonsten kann man durchaus zur Kenntnis nehmen, dass der Mindestlohn als solcher flächendeckend in den Unternehmen akzeptiert wird, sicherlich auch deshalb, weil die von interessierten Kreisen in den Raum gestellte angebliche "Beschäftigungskatastrophe" mit hunderttausenden wegfallenden Jobs schlichtweg das geblieben sind, was sie von Anfang war - eine irrlichternde Anwendung einer sehr einseitigen ökonomischen Logik, nach der Löhne immer nur Kosten und damit eine Belastung sind und folglich zu Entlassungen führen müssen.
Informationen, Analysen und Kommentare aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik
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Donnerstag, 30. November 2017
Mindestlohn(+): Von 8,84 Euro Lohnuntergrenze und dem da geht noch mehr: Ein Vergabe-Mindestlohn von 9,54 Euro in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise
Aber ansonsten kann man durchaus zur Kenntnis nehmen, dass der Mindestlohn als solcher flächendeckend in den Unternehmen akzeptiert wird, sicherlich auch deshalb, weil die von interessierten Kreisen in den Raum gestellte angebliche "Beschäftigungskatastrophe" mit hunderttausenden wegfallenden Jobs schlichtweg das geblieben sind, was sie von Anfang war - eine irrlichternde Anwendung einer sehr einseitigen ökonomischen Logik, nach der Löhne immer nur Kosten und damit eine Belastung sind und folglich zu Entlassungen führen müssen.
Mittwoch, 22. November 2017
Den Rettungsdienst im Vergabedschungel verheddern. Das Problem einer elementaren Daseinsvorsorge zwischen Vergabelogik und kommunalen Entscheidungsdilemmata
Doch die Zeiten haben sich geändert und die Krankentransport- und Rettungsdienste haben sich zwischenzeitlich ausdifferenziert zu dem, was Betriebswirte ein lukratives "Geschäftsmodell" nennen. Was natürlich auch damit zu tun hat, dass man diese Dienstleistungen über einen großen Player des Sozialstaats abwickeln kann, also der Krankenversicherung.
Montag, 13. November 2017
Da müssen die doch sowieso hin: Barauszahlung von Sozialleistungen an der Supermarktkasse
Irgendwie konsequent, wird der eine oder andere mit einem gewissen zynischen Unterton gedacht haben bei dieser Meldung: »Empfänger von Leistungen wie dem Arbeitslosengeld können sich Bargeld künftig in besonders dringenden Fällen an Supermarktkassen auszahlen lassen. Das Verfahren sei für Menschen, die kein eigenes Konto haben oder die im Ausnahmefall sofort eine Auszahlung bräuchten, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit«, so berichtet es dieser Artikel: Rewe, Penny und Co.: Arbeitslosengeld gibt es bald auch an der Supermarktkasse. Zu den beteiligten Supermärkten und Drogerien gehörten Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. „Ziel ist die flächenweite Einführung der neuen Lösung bis Ende 2018”, sagte der BA-Sprecher.
Die Betroffenen müssen doch sowieso im Supermarkt einkaufen gehen, dann kann man ihnen da auch die Möglichkeit eröffnen, Geld einzulösen. Was aber ist wirklich der Hintergrund? Die Antwort auf diese Frage wird nun auch viele nicht überraschen: Es geht für denjenigen, der das Geld auszahlen muss, darum, Kosten zu sparen, die damit verbunden sind. Und für die anderen geht es um Geschäfte. Den Dritten auf diesem Spielfeld, also die betroffenen Leistungsempfänger, hat mal wieder niemand gefragt.
Samstag, 1. April 2017
Eine weichgespülte "Reform" der Leiharbeit und Werkverträge in einer Welt der sich durch alle Qualifikationsebenen fressenden Auslagerungen
Mit dem 1. April 2017 ist das bereits im vergangenen Jahr nach einem langen Gesetzgebungsverfahren reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten. Die zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) feiert das pflichtgemäß als eine große Verbesserung für die Leiharbeiter in unserem Land. »Leiharbeit und Werkverträge geben unserer Wirtschaft Flexibilität. Wir wollen verhindern, dass sie missbraucht werden, um Druck auf Beschäftigte, Löhne und Arbeitsbedingungen zu machen. Daher führen wir die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion zurück und schieben dem Missbrauch von Werkverträgen einen Riegel vor.« So zumindest wird die Ministerin auf der Website des BMAS zitiert. Und unter der Überschrift Hintergrundinformationen zum Gesetzespaket findet man dann diese beiden zentralen Aussagen die Verbesserungen für die Leiharbeiter betreffend:
»1. Wir stärken gute Löhne durch die wirksame Umsetzung des "Equal Pay"-Grundsatzes ("gleicher Lohn für gleiche Arbeit") nach neun Monaten.
2. Wir verhindern unbegrenzte Leiharbeit mit der Einführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten.«
Montag, 13. März 2017
Sand im Flughafen-Getriebe. Wenn das von privatisierten Billigheimern an die Wand gedrückte Bodenpersonal den Flugverkehr lahmlegt
Freitag, 16. Dezember 2016
Der Taylorismus lebt? Und dann im Büro? Eine Studie meint genau das gefunden zu haben
Überall wird man in den Medien mit Digitalisierung oder Arbeit 4.0 konfrontiert - bei den einen als apokalyptisch daherkommende Version der "Uns geht mal wieder die Arbeit aus"-Vorhersagen, bei anderen als eher als eine Verheißung auf ein interessanteres und anspruchsvolleres Arbeitsleben, in dem wir von den niederen Tätigkeiten befreit werden.
Und nun haben sich Wissenschaftler mit der Zukunft der Arbeit im Büro beschäftigt. Und was haben sie gefunden? Der Büroalltag von Millionen Menschen ist dabei, sich komplett zu verändern. Immer mehr Unternehmen messen die Leistung ihrer Mitarbeiter und standardisieren jede Tätigkeit - der Effizenz wegen. Was der Einzelne leistet, wird genau nachvollziehbar - und endet für viele Arbeitnehmer in großem Stress. So zumindest die Zusammenfassung einiger Befunde in dem Artikel Der Büroalltag wird zur Akkordarbeit von Alexander Hagelüken. "Es wurde irgendwie ein Dauerstress", zitiert er einen Software-Entwickler über seine Arbeit. "Alle vier Wochen muss was gezeigt werden und man hat immer diese Deadline." Früher dagegen sei es nur einmal am Ende der Entwicklung einer Software richtig stressig geworden - "und dann war es gut". Effizienzkonzepte aus der Industrie krempeln die Tätigkeit der Kopfarbeiter um. Ihr Job wird schneller, messbarer - und im Zweifel anstrengender. Aber die Wissenschaftler sind offensichtlich nicht einseitig auf die dunkle Seite der Medaille fixiert, folgt man diesem Bericht über die Studie: Neue digitale Arbeitsorganisation im Büro zwischen "Empowerment" und "digitalem Fließband": »Einerseits droht unter den Stichworten „lean“ und „agil“ die Organisation von Kopfarbeit an einem „digitalen Fließband“, andererseits zeichnen sich neue Möglichkeiten für mehr Selbstbestimmung und ein „Empowerment“ der Beschäftigten ab.«
Freitag, 28. Oktober 2016
Ran an die mit Steuermitteln gefüllten Futtertröge oder: Wir machen auch Flüchtlinge ... Die Unternehmensberaterrepublik und ein sich verselbständigendes Staatsversagen
McKinsey kommt. Allein das genügt, um bei vielen Menschen ganz bestimmte Assoziationen auszulösen, beispielsweise die von smarten Unternehmensberatern, die durch Werkhallen und Büros ziehen und eine Schneise der Entlassungen hinterlassen. Der deutsche Schriftsteller Rolf Hochhuth hatte sein Theaterstück, dass 2004 uraufgeführt wurde, so betitelt, obgleich die Unternehmensberatung selbst gar nicht in dem Stück auftaucht, in dem es um Massenentlassungen im Zuge von Fusionen geht, die in einer eigentlich florierenden Wirtschaftslage zum Zweck der Gewinnsteigerung durchgeführt werden. Allein der Name reicht. In der "normalen" Wirtschaft erfüllen McKinsey & Co. seit langem ihre Aufgabe, den Auftraggebern die Ideen und die Legitimationsfolien für "Umstrukturierungen" zu liefern, mit für viele Arbeitnehmer oftmals sehr bitteren Folgen. Aber das bleibt nicht begrenzt auf die Welt der Profit-Wirtschaft. Die Meckies dringen seit Jahren - protegiert von höchsten politischen Stellen - auch zunehmend in Kernbereiche der Staatswesens ein. Mit dem gleichen Geschäftsmodell, mit dem sie in der "normalen" Wirtschaft ihre krakenhafte Erfolgsgeschichte haben schreiben können.
Freitag, 7. Oktober 2016
Über den Wolken ist die Freiheit eben nicht grenzenlos. Von tatsächlicher und postulierter Arbeitsunfähigkeit bis zur "Ryanairisierung" einer Branche
Offensichtlich ist eine Epidemie ausgebrochen. Nicht bundesweit, nicht begrenzt auf eine Region oder einen Ort - sondern auf ein Unternehmen. Bei TUIfly muss ein ganz besonderer Erreger sein Unwesen treiben. Massenhafte Krankmeldungen von Flugzeugbesatzungen haben den Ferienflieger lahmgelegt. Zahlreiche Flüge mussten und müssen ersatzlos gestrichen werden. Ein echtes Problem für diejenigen, die mit dem Beginn der Herbstferien in Urlaub fliegen wollen oder die in Spanien oder der Türkei festsitzen und einfach nach Hause kommen wollen. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass Kunden keine Entschädigung für die Flugausfälle verlangen können. Bei den massenhaften Krankmeldungen der Mitarbeiter handele es sich um höhere Gewalt, findet das Unternehmen. Verbraucherschützer und Reiserechtsexperten sehen das jedoch anders.
Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um die die These zu wagen: Offensichtlich werden wir hier mit einem informellen Streik konfrontiert. Mit Streiks im Luftverkehr haben wir in den vergangenen Jahren durchaus einige Erfahrungen machen müssen, jeder wird die Pilotenstreiks bei der Lufthansa in langsam verblassender, aber noch präsenter Erinnerung haben. Nur waren das "seriöse" Arbeitskämpfe, organisiert von der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC). Da ging es beispielsweise um die betriebliche Altersversorgung der Piloten (vgl. dazu beispielsweise den Blog-Beitrag Über den Wolken geht es weniger um grenzenlose Freiheit, als um Gehälter, Altersversorgung und Sparprogramme. Wie unten auf dem Boden. Zur Arbeitsniederlegung der Lufthansa-Piloten vom 1. April 2014). Allerdings hatte sich im Verlauf der konfrontativen Entwicklung zwischen den Piloten und der Lufthansa das Ziel des Arbeitskampfes verschoben. Im Jahr 2015 sei es der Gewerkschaft Cockpit maßgeblich darum gegangen, zu verhindern, dass eine von ihr als „Billigfluglinie“ bezeichnete weitere Anstellungsgesellschaft für Piloten ins Leben gerufen werden sollte. Offiziell kommuniziert wurde jedoch, es gehe um die Regelung der betrieblichen Altersversorgung für alle Piloten. Das LAG Hessen hat in diesem Fall in einer kontrovers diskutierten Entscheidung festgestellt (LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15), dass Streiks, welche nur der Verhinderung unternehmerischer Entscheidungen dienten, von vornherein unzulässig seien. Maßgeblich für die Bewertung der Streikziele seien nicht nur die offiziell verkündeten Streikbeschlüsse, sondern auch andere Verlautbarungen der Gewerkschaft. Seit dieser Entscheidung ist - vorerst - Ruhe an der Streikfront der Lufthanseaten eingekehrt.
Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um die die These zu wagen: Offensichtlich werden wir hier mit einem informellen Streik konfrontiert. Mit Streiks im Luftverkehr haben wir in den vergangenen Jahren durchaus einige Erfahrungen machen müssen, jeder wird die Pilotenstreiks bei der Lufthansa in langsam verblassender, aber noch präsenter Erinnerung haben. Nur waren das "seriöse" Arbeitskämpfe, organisiert von der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC). Da ging es beispielsweise um die betriebliche Altersversorgung der Piloten (vgl. dazu beispielsweise den Blog-Beitrag Über den Wolken geht es weniger um grenzenlose Freiheit, als um Gehälter, Altersversorgung und Sparprogramme. Wie unten auf dem Boden. Zur Arbeitsniederlegung der Lufthansa-Piloten vom 1. April 2014). Allerdings hatte sich im Verlauf der konfrontativen Entwicklung zwischen den Piloten und der Lufthansa das Ziel des Arbeitskampfes verschoben. Im Jahr 2015 sei es der Gewerkschaft Cockpit maßgeblich darum gegangen, zu verhindern, dass eine von ihr als „Billigfluglinie“ bezeichnete weitere Anstellungsgesellschaft für Piloten ins Leben gerufen werden sollte. Offiziell kommuniziert wurde jedoch, es gehe um die Regelung der betrieblichen Altersversorgung für alle Piloten. Das LAG Hessen hat in diesem Fall in einer kontrovers diskutierten Entscheidung festgestellt (LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15), dass Streiks, welche nur der Verhinderung unternehmerischer Entscheidungen dienten, von vornherein unzulässig seien. Maßgeblich für die Bewertung der Streikziele seien nicht nur die offiziell verkündeten Streikbeschlüsse, sondern auch andere Verlautbarungen der Gewerkschaft. Seit dieser Entscheidung ist - vorerst - Ruhe an der Streikfront der Lufthanseaten eingekehrt.
Mittwoch, 5. Oktober 2016
Die Schlecker-Welt ist Geschichte, aber die Klage über schlechte Arbeitsbedingungen nicht. Die Drogeriemarktkette Rossmann und das neue alte Problem: Werkvertrag oder - illegale - Leiharbeit?
Das Thema Werkverträge und der Grenzbereich zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung ist mal wieder ans Tageslicht befördert worden. Schon seit Jahren ein Thema und auch derzeit Teil der gesetzgeberischen Aktivitäten einer "Reform" der Leiharbeit, konkret des AÜG (vgl. hierzu weiterführend Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, am 17. Oktober 2016 wird im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf stattfinden). Eigentlich ist der Unterschied simpel: Wenn sich ein Unternehmen Personal entleiht von einem Leiharbeitsunternehmen, dann kann es diese Mitarbeiter in seinem Unternehmen so verwenden, als wären sie seine "normalen" Beschäftigten, er hat dann auch das Direktionsrecht gegenüber den entliehenen Arbeitnehmern. Wenn das Unternehmen hingegen ein Subunternehmen beauftragt, einen Werkvertrag zu erledigen, dann dürfen die Mitarbeiter im Werkvertrag nicht eingegliedert werden in die normale Belegschaft und das Werkvertragsunternehmen muss als "Betrieb im Betrieb" fungieren. Es schuldet dem Auftraggeber ein vereinbartes Werk (oder beim Dienstvertrag eine vereinbarte Dienstleistung).
Und nun erreichen uns wieder einmal Berichte aus dem Drogeriemarktbereich, den viele immer noch mit der untergegangenen Welt von Schlecker assoziieren. Oder mit dm - oder mit Rossmann. Und um das letzte Unternehmen geht es konkret und damit um den "Vorzeigeunternehmer" Dirk Roßmann.
Und nun erreichen uns wieder einmal Berichte aus dem Drogeriemarktbereich, den viele immer noch mit der untergegangenen Welt von Schlecker assoziieren. Oder mit dm - oder mit Rossmann. Und um das letzte Unternehmen geht es konkret und damit um den "Vorzeigeunternehmer" Dirk Roßmann.
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Dienstag, 31. Mai 2016
Das deutsche "Jobwunder" und seine Kelleretagen: "Arbeit auf Abruf" auf dem Vormarsch. Den möglichen Endpunkt - "Null-Stunden-Verträge" - kann man schon auf der Insel besichtigen
Das Spielzeug mag bei dem einen oder anderen Kind für glückliche Augen sorgen, aber bei denen, die das an die Frau oder den Mann bringen müssen, geht es weniger strahlend zu. Toys'R'Us-Mitarbeitern reicht Gehalt nicht zum Leben, so hat Anette Dowideit ihren Artikel überschrieben. In den Läden von Toys"R"Us sind neun von zehn Mitarbeiter Teilzeitbeschäftigte mit flexibler Arbeitszeit. Oft ist das Gehalt so gering, dass die Beschäftigten aufstockende Leistungen vom Jobcenter aus dem Grundsicherungssystem beziehen müssen. »90 Prozent aller Angestellten dort haben nach Informationen der "Welt am Sonntag" flexible Teilzeit-Verträge. Diese garantieren den Angestellten lediglich eine Mindeststundenzahl. Erst über zusätzliche Mehrstunden, mit denen die Betroffenen jedoch nicht verlässlich planen können, kommen sie auf ein volles Gehalt ... Nach Angaben der Gewerkschaft Ver.di führe die flexible Teilzeit dazu, dass es unter den rund 1.700 Angestellten in den 65 Toys"R"Us-Filialen eine signifikante Zahl an Aufstockern gebe. Diese müssen ihr Gehalt mit staatlichen Sozialleistungen aufbessern«, so Dowideit in ihrem Artikel. Und sie benennt auch die, von denen man schon eher glückliche Augen erwarten darf: »Für Arbeitgeber sind solche kapazitätsorientierten Verträge attraktiv, da sie – gerade im hart umkämpften Einzelhandel – helfen, die Personalkosten gering zu halten. Sie verhindern, dass Mitarbeiter bezahlt werden müssen, wenn die Läden leer sind, während in Spitzenzeiten keine zusätzlichen Kräfte eingestellt werden müssen.«
Sonntag, 20. März 2016
Arbeitnehmer entsorgen: Multi-Outsourcing der Beschäftigten in Zombie-Gesellschaften. Ein Beispiel aus der Welt der Möbelhäuser
Viele werden ihn schon mal gesehen haben - den überdimensionierten Stuhl, das Markenzeichen des österreichischen Möbelhändlers XXXLutz. Die XXXLutz Gruppe betreibt rund 240 Einrichtungshäuser in acht europäischen Ländern und hat im Geschäftsjahr 2014/15 einen Umsatz von 3,44 Milliarden Euro (+ 19 Prozent) erwirtschaftet. Das Unternehmen wurde 1945 gegründet und im Laufe der Jahre entwickelt sich der Produktionsbetrieb und Vertrieb für Handwerkskunst zu einem stetig wachsenden Möbelhändler. In Deutschland gibt es nach Unternehmensangaben 37 Einrichtungshäuser mit insgesamt mehr als 10.500 Mitarbeitern. Man sollte jetzt aber nicht vorschnell denken, dass es sich dabei um Mitarbeiter des Unternehmens XXXLutz handelt. Also eigentlich natürlich schon, aber formal sieht das anders aus. Dieses Unternehmen bewegt sich offensichtlich in der Premier League derjenigen, die versuchen, mithilfe eines unüberschaubaren Geflechts an Zombie-Gesellschaften den faktischen Konzern nach außen nur als Marke daherkommen zu lassen. »Der Konzern hat praktisch alle seine europaweit rund 20.000 Mitarbeiter in Dienstleistungsgesellschaften ausgegliedert, die formal als eigenständig gelten, kaum Eigenkapital besitzen und vertraglich an den jeweiligen Standort gebunden sind. Bei Kündigung des Kontrakts geht die Gesellschaft umgehend in Insolvenz, die Beschäftigten verlieren ihren »Arbeitgeber« und werden entlassen«, kann man den Hintergrundinformationen in dem Artikel »Über Nacht entlassen« entnehmen. Und das ist in diesem Fall eben nicht nur Theorie.
Montag, 8. Februar 2016
Missbrauch von Werkverträgen gibt's nicht. Sagen die einen. Wie wäre es mit einem Blick auf ein "nahezu unüberschaubares Geflecht an Tochter- und Enkelfirmen"?
Derzeit geht es in Berlin um eine der letzten noch offenen arbeitsmarktpolitischen Baustellen, die man mit dem Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vom Dezember 2013 aufgemacht hat - also um die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Ausgangspunkt für die Aufnahme eines Regelungsbedarfs in den Koalitionsvertrag war u.a. das Ziel, rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zu bekämpfen. Hierzu hat das Bundesarbeitsministerium einen Entwurf vorgelegt, der aber auf erhebliche Widerstände stößt, nicht nur seitens der Wirtschaftsverbände, sondern auch in der Union. Schützenhilfe bekommt diese Seite von den eigenen Wissenschaftstruppen, beispielsweise aus dem von den Arbeitgebern finanzierten Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Von dort kommt die entlastende Botschaft: Empirie signalisiert: Kein gesetzlicher Handlungsbedarf: Auf die Frage, ob es überhaupt einen Handlungsbedarf aufgrund möglicher Missbrauchsfälle im Bereich der Werkverträge gibt, kommt das Arbeitgeber-Institut zu einem Nein, »weil auch die Befunde von Unternehmensbefragungen im Grunde keinen Handlungsbedarf signalisieren.« Nun mag der eine oder andere möglicherweise zu dem Ergebnis kommen, dass das ein putziges Argument ist, denn es ist nicht wirklich überraschend, wenn in Unternehmensbefragungen herauskommt, dass Unternehmen nicht zugeben, dass sie Missbrauch betreiben.
Dienstag, 3. November 2015
Über den Wolken muss die Freiheit der Ausbeutung annähernd grenzenlos sein. Der Billigflieger Ryanair mal wieder
Mittwoch, 9. September 2015
Immer weniger, immer billiger, immer schlechter? Der Verfallsprozess öffentlicher Dienstleistungen und was der Knast mit dem zum Kunden deklarierten Bürger (nicht) zu tun hat
Schon seit vielen Jahren müssen wir einen Verfallsprozess in
Teilbereichen der öffentlichen Dienstleistungserbringung erleben, der sich aus
mehreren Quellen speist. Generell kann man beobachten, dass viele öffentliche
Dienstleistungen quantitativ eingedampft wurden, also immer weniger Leistungen
erbracht werden – nicht verwunderlich ist dabei, dass das vor allem in
personenbezogenen Dienstleistungsbereichen stattfindet, denn die sind mit
entsprechenden Personalkosten verbunden. Tendenziell kann man sagen, dass –
analog zu dem, was in „normalen“ Unternehmen
passiert - diejenigen, die geblieben sind, deutlich mehr machen müssen als
früher. Dieser grundsätzliche Rationalisierungsprozess, der im Bereich der
öffentlichen Dienstleistungen immer schon verzögert abgelaufen ist im Vergleich
zu dem, was viele Arbeitnehmer in der
„normalen“ Wirtschaft erleben mussten und müssen, wird angereichert um eine
weitere Dimension, die ebenfalls eine Kopie dessen ist, was wir in den
profitorientierten Betrieben erleben – immer billiger soll die Arbeit gemacht
werden, zumindest aber Teile der Arbeit. Ob durch Leiharbeit und neuerdings
verstärkt über Werkverträge, über Tarifflucht oder Ausgliederung – im Bereich
der öffentlichen Dienstleistungen läuft das oftmals über Auslagerung aus dem
bislang staatlichen Bereich im Sinne einer Privatisierung, die das dann eben
„billiger“ erledigen können, weil beispielsweise deren Beschäftigte nicht
tarifgebunden arbeiten müssen oder zu niedrigeren Tarifen als die bislang
öffentlich Beschäftigten. Zuweilen auch, weil diese Dritten tatsächlich
ökonomisch effizienter arbeiten als manche nicht nur verkrustet daherkommende
staatliche Einrichtungen.
Sonntag, 6. September 2015
Outsourcing als eine Quelle für die zunehmende Lohnungleichheit in Deutschland
Outsourcing ist ein sehr weit gefasster Oberbegriff für teilweise sehr unterschiedliche Prozesse innerhalb des Wirtschaftslebens. Darunter würde die Abgabe einer bislang von eigenen Beschäftigten betriebenen Werkskantine an ein Catering-Unternehmen, dass die fortan im Auftrag als ein "Betrieb im Betrieb" bewirtschaftet, genauso subsumiert werden wie die Auslagerung der Produktion eines Automobilherstellers an einen rumänischen Standort. Zum Outsourcing gehört beispielsweise auch das Vorgehen im Bereich der Paketdienste, über Subunternehmer-Ketten auf eigene Mitarbeiter im klassischen Sinne verzichten zu können (man denke hier an GLS oder Hermes), sondern die Arbeit von "selbständigen" Paketfahrern erledigen zu lassen. Oder generell die Fremdvergabe innerhalb eines Unternehmens über das Instrumentarium der Leiharbeit oder die Vergabe an eine Fremdfirma über die Nutzung von Werk- und Dienstverträgen. Und mit Leiharbeit und Werkverträgen haben wir bereits Stichworte aufgerufen, die seit Jahren immer wieder überaus kritisch diskutiert werden hinsichtlich der Folgen ihrer immer intensiveren Nutzung in vielen Unternehmen.
Dienstag, 1. September 2015
Outsourcing mit Folgen: Werkverträge im Visier. Die IG Metall versucht, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen
Die Art und Weise der etwas umständlichen Formulierung der thematischen Einleitung dieses Beitrages soll darauf hinweisen, dass es gar nicht so einfach ist, hier eine klare, also eindeutige Beschreibung des Problems und der möglichen Lösung vorzunehmen. Da macht es Sinn, zuerst einmal die Gewerkschaft selbst anzuhören. Die hat ihre Pressemitteilung dazu so überschrieben: IG Metall wendet sich gegen Werkverträge, die zum Lohndumping missbraucht werden. Betriebsräte-Umfrage 2015: Werkverträge ersetzen immer mehr Stammarbeitsplätze. Der kann man entnehmen: Die IG Metall kritisiert den Missbrauch - es geht jedoch nicht um das Vertragskonstrukt Werkvertrag an sich. In der Metall- und Elektroindustrie seien vor allem die Bereiche Kontraktlogistik, industrielle Services sowie Entwicklungsdienstleister betroffen, so ein Ergebnis einer Befragung von mehr als 4.000 Betriebsratsvorsitzenden. Jörg Hofmann, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, wird mit diesen Worten zitiert: "Wir kritisieren nicht die sinnvolle Arbeitsteilung zwischen dem Produzenten von Fahrzeugen oder Maschinen und Spezialisten, die hierfür Dienstleistungen anbieten: Daneben hat sich aber eine Praxis der Auslagerung entwickelt, die alleine auf Lohndumping baut, um Extraprofite einzustreichen." Auch hier wieder: Kein Generalangriff, sondern ein differenzierter Blick auf eine bestimmte Form der Inanspruchnahme von Werk- und Dienstverträgen.
Samstag, 25. Juli 2015
Arbeitswelten: In der Fleischindustrie ist alles besser geworden! Wirklich? Und beim Daimler sprudeln die Gewinne - und die Fremdvergabe boomt
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Sonntag, 28. Juni 2015
Wie der Mindestlohn mit der altehrwürdigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts unterlaufen wird. Und warum es trotz Mindestlohn immer mehr deutschen Spargel gibt
Wie Arbeitgeber den Mindestlohn umgehen - eine solche Fragestellung war einige Wochen nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 überaus beliebt und von großem Interesse für die Medien. Dabei konnte und musste man darauf hinweisen, dass wir schon seit vielen Jahren zahlreichen Versuche und reale Ausformungen der Umgehung kennen, denn in bestimmten Branchen gibt es schon seit längerem so genannte Branchen-Mindestlöhne. Der Bau wäre so ein Bereich, aber auch die Gebäudereinigung oder die Altenpflege. Und im Bau ist der Mindestlohn nicht nur deutlich höher als der neue gesetzliche Mindestlohn, sondern hier sind wir seit eh und je konfrontiert mit einer teilweise ganz erheblichen kriminellen Energie, was das Unterlaufen solcher Standards angeht, nur um noch billiger anbieten zu können bzw. noch höhere Renditen abzuschöpfen.
Donnerstag, 30. April 2015
Das Kreuz mit der Praxis vor Ort und dem Nicht-Lernen aus vergangenen Desastern. Flüchtlingsunterkünfte und ihr "Sicherheitspersonal"
Beamen wir uns zurück in den September des vergangenen Jahres. Am Ende dieses Monats wurde in diesem Blog der Beitrag Schutzlos gegenüber denen, die schützen sollen? Vorwürfe gegen private Flüchtlingsheimbetreiber. Und bodenloser Zynismus eines Bürokraten veröffentlicht. Der Hintergrund: Über Vorwürfe, dass es Übergriffe seitens derjenigen, die eigentlich zum Schutz der Menschen da sein sollen, gegeben hat, berichtet das Politikmagazin "Westpol" (WDR-Fernsehen) in seinem Beitrag Misshandlungen und zu wenig Personal: Vorwürfe gegen privaten Flüchtlingsheimbetreiber in der Sendung am 28.09.2014. Zum Sachverhalt:
»In nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheimen soll es zu gewalttätigen Übergriffen des Wachdienstes gekommen sein. Asylbewerber aus einem Flüchtlingsheim in Essen berichten gegenüber Westpol von Prügelattacken und Demütigungen. Westpol liegt außerdem ein ärztliches Attest eines Flüchtlings vor, in dem Verletzungen dokumentiert werden. Auch in einer Unterkunft in Burbach soll es zu Übergriffen des Wachdienstes auf Flüchtlinge gekommen sein. Beide Flüchtlingsunterkünfte werden von der Firma European Homecare betrieben. Das Unternehmen ist einer der größten Betreiber von Flüchtlingsunterkünften in Deutschland. Allein in Nordrhein-Westfalen betreibt es sechs der zentralen landesweiten Erstaufnahmeeinrichtungen.«
Das Unternehmen European Homecare hat seinen Sitz in Essen und wurde 1989 für den Betrieb von Wohnheimen für Asylbewerber und Flüchtlinge gegründet.
»In nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheimen soll es zu gewalttätigen Übergriffen des Wachdienstes gekommen sein. Asylbewerber aus einem Flüchtlingsheim in Essen berichten gegenüber Westpol von Prügelattacken und Demütigungen. Westpol liegt außerdem ein ärztliches Attest eines Flüchtlings vor, in dem Verletzungen dokumentiert werden. Auch in einer Unterkunft in Burbach soll es zu Übergriffen des Wachdienstes auf Flüchtlinge gekommen sein. Beide Flüchtlingsunterkünfte werden von der Firma European Homecare betrieben. Das Unternehmen ist einer der größten Betreiber von Flüchtlingsunterkünften in Deutschland. Allein in Nordrhein-Westfalen betreibt es sechs der zentralen landesweiten Erstaufnahmeeinrichtungen.«
Das Unternehmen European Homecare hat seinen Sitz in Essen und wurde 1989 für den Betrieb von Wohnheimen für Asylbewerber und Flüchtlinge gegründet.
Donnerstag, 9. April 2015
Neues aus dem Sub-Subunternehmerland Deutschland. Diesmal nicht vom Bau oder aus den Schlachtfabriken, sondern vom Flughafen
Wir können nur billig, so hat Frederik Bombosch seinen Kommentar über das "Koffer-Chaos" am Flughafen Berlin-Tegel überschrieben. Die Kurzfassung: »Der Flughafen Berlin-Tegel ist der falsche Ort für Experimente. Zur Kostenoptimierung wurde die Gepäckermittlung an ein Subunternehmen übertragen. Nach der Sturm „Niklas“ herrscht dort noch immer Chaos.«
Eine ausführlichere Darstellung des Sachverhalts findet man in diesem Artikel: Orkan „Niklas“ und das Rätsel der verschwundenen Koffer: »Am Flughafen Berlin-Tegel warten eine Woche nach dem Sturm „Niklas“ noch immer Tausende Passagiere auf ihr Gepäck. Ausgelöst haben das Chaos die strengen Sicherheitsvorschriften. Ein kostengünstiges Subunternehmen ist offenbar völlig überfordert.«
Eine ausführlichere Darstellung des Sachverhalts findet man in diesem Artikel: Orkan „Niklas“ und das Rätsel der verschwundenen Koffer: »Am Flughafen Berlin-Tegel warten eine Woche nach dem Sturm „Niklas“ noch immer Tausende Passagiere auf ihr Gepäck. Ausgelöst haben das Chaos die strengen Sicherheitsvorschriften. Ein kostengünstiges Subunternehmen ist offenbar völlig überfordert.«
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