Für die Konkurrenten ist das ein Alptraum. Dazu Jens Flottau in seinem Artikel: »Ein Ryanair-Ticket kostet für die einfache Strecke im Durchschnitt 47 Euro, bei Air Berlin sind es 120 Euro und bei Lufthansa mehr als 200 Euro, wobei der Vergleich zumindest im letzten Fall wegen des stark unterschiedlichen Streckennetzes hinkt.«
Aber bekanntlich hat alles seinen Preis und so ist es auch in diesem Fall. Die wirklich beeindruckende Kosteneffizienzmaximierung kann Ryanair bei allen unterschiedlichen Maßnahmen letztendlich nur durch billiges Personal erreichen. Und die daraus resultierenden Klagen über die Arbeitsbedingungen bei diesem "Erfolgsmodell" haben eine lange Geschichte.
Bereits im Jahr 2008 berichtete die Gewerkschaft ver.di in dem Artikel Ausbeutung über den Wolken. Viel Leiharbeit und skandalöse Arbeitsbedingungen von Flugbegleiterinnen rechnen sich: Bereits die Ausbildung der Flugbegleiterinnen wird als eine Zumutung beschrieben. Bei der anschließenden Beschäftigung arbeitet der Billigflieger dann mit Personaldienstleistern, also Leiharbeitsfirmen, zusammen. Und dem Artikel wurde von Arbeitsverträgen von Workforce und einem anderen wichtigen Ryanair-Personaldienstleister namens Crewlink berichtet, die es in sich hatten:
»Demnach dauert die Probezeit für die Drei-Jahres-Verträge bis zu zwölf Monate. Bezahlt wird nur pro Flug: 12,15 Euro je "planmäßiger Blockstunde", also pro Stunde der regulären Flugzeit. Verspätungen bleiben demnach unbezahlt, Vor- und Nachbereitung sind im Flugstundenlohn angeblich mit eingerechnet. Faktisch heißt das, dass die Flugbegleiterinnen beim halbstündigen "Turn-around" am Zielflughafen unbezahlt die Kabine einschließlich der Toiletten putzen müssen ... Wie oft das Personal fliegt, hängt allein vom Bedarf ab. "Wer nur begrenzt eingesetzt wird, verdient vielleicht 500 bis 600 Euro im Monat."«
Und das war noch nicht alles: »Bezahlter Urlaub beschränkt sich auf 20 Tage im Jahr. Streiken oder Dienst nach Vorschrift ist nicht erlaubt - dann endet der Arbeitsvertrag. Keine Rechte, aber viele Pflichten: Workforce- und Crewlink-Flugbegleiterinnen sollen sich fit halten, müssen jederzeit mit Leibesvisitationen rechnen und sich auch ohne Krankheit medizinisch untersuchen lassen, wobei die Ergebnisse Firmeneigentum werden.«
Als Problem wurde zutreffend benannt, dass in Irland andere Arbeitnehmerrechte gelten als in Deutschland, zum Beispiel gibt es keine Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Wie gesagt, der Artikel stammt aus dem Jahr 2008. Aber wer jetzt nach deutlichen Fortschritten sucht, wird eines besseren belehrt. Ryanair erweist sich als nicht besserungsfähiger Wiederholungstäter. Nun geht es aktuell um die Piloten.
Bereits am 28. Mai 2015 habe ich dazu in diesem Blog den Beitrag Billig hat einen hohen Preis. Die Piloten bei Ryanair und die "zu teuren Auslaufmodelle" bei der Deutschen Post veröffentlicht. Dort kann man den folgenden Passus lesen:
»Die Niedrigpreise bei Ryanair werden - neben anderen Faktoren - durch einen mehr als fragwürdigen Umgang mit dem eigenen Personal ermöglicht. »Ryanair steht wegen zweifelhafter Vertragskonstruktionen in der Kritik. Seinen Erfolg soll der Billigflieger auch auf Kosten von scheinselbstständigen Piloten machen«, kann man beispielsweise dem Artikel Das Geschäft mit scheinselbstständigen Piloten entnehmen. Das ist schon heftig: »So sind mehr als die Hälfte der über 3.000 Ryanair-Piloten nicht direkt bei Europas größtem Billigflieger angestellt. Sie fliegen als selbstständige Unternehmer.« die machen das, weil sie hoffen, auf diesen Weg Erfahrungen sammeln zu können und später in eine besser bezahlte Festanstellung zu gelangen.
Dabei geht Ryanair durchaus strategisch und komplex vor: Ein großer Teil der Piloten des europäischen Billigfliegers wird etwa über den englischen Personaldienstleister Brookfield Aviation International angeworben, die wiederrum hat zuvor Mini-Unternehmen gegründet, deren formale Geschäftsführer die Piloten sind. Als solche gehen sie mit Brookfield einen Vertrag ein und bieten ihre Dienste an.«
Für Ryanair ist das ein prächtiges Modell, denn das Unternehmen muss weder Betriebsrente zahlen noch die Piloten gegen Arbeitsunfähigkeit absichern. Eine Mindestzahl an Flugstunden ist in der Regel auch nicht vereinbart. Die Piloten werden nach Bedarf eingesetzt – und müssen mit dem Risiko leben, in einigen Monaten nur wenig zu verdienen. Das Risiko karger Monate ist gerade bei Ryanair hoch, weil die Billig-Fluggesellschaft in der nachfrageschwachen Winterzeit routinemäßig knapp hundert Maschinen am Boden lässt. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt: Ryanair spart sich über dieses Modell die Abgaben für die Sozialversicherung, es gibt "natürlich" auch kein Urlaubsgeld.
Nun könnte der eine oder andere an dieser Stelle den nicht abseitigen Gedanken haben, dass sich sowas doch stark nach Scheinselbständigkeit anhört.
So ist es auch nicht überraschend, dass bereits im Mai 2015 berichtet wurde, »dass die Staatsanwaltschaft Koblenz an Durchsuchungen bei einem Personaldienstleister beteiligt war, mit dem Ryanair zusammenarbeitet. Hintergrund der Ermittlungen ist, dass viele Piloten von Ryanair nicht festangestellt sind, sondern als Selbstständige durch Personalagenturen wie eben auch der britischen Firma Brookfield Aviation International an Ryanair vermittelt werden. Für die Staatsanwaltschaft fallen die in Deutschland stationierten Piloten trotzdem unter deutsches Sozialversicherungsrecht. Sie ermittelt gegen Brookfield wegen Sozialversicherungsbetrugs und Steuerhinterziehung.«
Und jetzt die Fortsetzung des Geschichte: Ryanair soll Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Leider muss man zum jetzigen Zeitpunkt das "soll" noch zur Kenntnis nehmen, angesichts der Arbeitsbedingungen wäre hier ein "muss" natürlich mehr als passend. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen 50 Piloten und die Personalagentur laufen weiter, ein neuer Player hat das Feld betreten: der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV). Er hat die Situation von so genannten Contractor-Piloten an deutschen Ryanair-Basen geprüft - und Konsequenzen gezogen:
"Die Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit treten gegenüber den Merkmalen einer abhängigen Beschäftigung deutlich in den Hintergrund, so dass Sie sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer ... zu betrachten sind", heißt es in einem Schreiben des GKV an Erik Fengler, einen der betroffenen Piloten, der früher für Ryanair flog. Jetzt fordert der Verband, dass für ihn und andere Piloten Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden.
Es ist wichtig an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass wir es nicht nur mit einem Ryanair-Problem zu tun haben, sondern um ein Problem vieler Billigflieger: »Etliche Billigfluglinien lassen häufig Maschinen von Piloten fliegen, die nicht fest angestellt sind und kein garantiertes Einkommen haben. Die Piloten werden stattdessen von Personalagenturen an die Fluggesellschaften vermittelt und sind- wie im Fall Ryanair - verpflichtet, sich selbst anzumelden. Formal sind sie dann Geschäftsführer ihrer eigenen Firmen und arbeiten selbständig. Ryanair soll etwa 3000 Piloten beschäftigen, ein Drittel seiner Captains und mehr als die Hälfte seiner First Officer sollen nicht direkt bei Ryanair angestellt sein. Das Unternehmen spart sich so die Abgaben für Kranken, Sozial, Renten-, Unfall - und Arbeitslosenversicherung.«
Und ein Punkt verdient der besonderen Hervorhebung: Man geht wohl fehl in der Annahme, dass es Ryanair besonders extrem treiben würde: »Einige Unternehmen gehen sogar noch viel weiter als Ryanair. Bei ihren Flügen bekommen die Co-Piloten kein Geld, sondern müssen für den Einsatz selbst zahlen. Manche Pilotenanwärter lassen sich darauf ein, weil sie nur auf diese Weise Flugstunden sammeln können.«
Erik Fengler, der die Post von der Krankenkasse bekommen hat, konnte in dem Schreiben diese Begründung lesen:
»Der Pilot habe Ryanair-Uniform getragen und sich verpflichtet, elf Monate im Jahr bereitzustehen. Der Pilot habe kein Recht gehabt, Einsätze abzulehnen. Deshalb erkenne man "kein nennenswertes unternehmerisches Handeln". Es liege damit eine "vollzeitige Verfügbarkeit für Brookfield Aviation einschließlich einer Urlaubsregelung vor, wie sie bei Arbeitnehmern besteht".«
Bevor jetzt der eine oder andere mault und auf die angeblich korinthenkackerhafte Sichtweise der deutschen Sozialversicherung zu verweisen beginnt, die sich hier mal wieder offenbaren würde, lohnt ein Blick in das befreundete Ausland:
»In Frankreich wurde Ryanair wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben zu einer Zahlung von acht Millionen Euro verurteilt. Ein Großteil der Summe wurde der Sozialversicherung zugesprochen, ein Teil kam der Piloten-Pensionskasse zugute. Auch in Rom beschäftigte sich ein Gericht mit dem Fall. 3,2 Millionen Euro flossen danach an die nationale italienische Sozialversicherungsanstalt. Auch in England ist das Contractor-Modell Gegenstand von Ermittlungen.«
Aber zurück zum Piloten Fenchel, dem Empfänger des Schreibens der Krankenkasse. Der ist keineswegs stinkesauer, denn in seiner Sache wird in dieser Woche nun auch vor dem Arbeitsgericht in Wesel ein Gerichtstermin stattfinden. »Pilot Fengler hat gegen Ryanair und den britischen Personaldienstleister Brookfield Aviation geklagt. Ebenso "wie viele meiner Ex-Kollegen", sagt er, sei er mit der Prüfung durch die GKV einverstanden.«
Nur an einer Stelle ist er nicht einverstanden mit der Sichtweise der Krankenkasse:
»Für ihn sei nicht Brookfield der große Gegner, sondern Ryanair als eigentlicher Arbeitgeber. Die wesentlichen Dienstanweisungen würden die Piloten direkt von Ryanair erhalten. Dazu gehörten Flug-und Dienstpläne, Handbücher und aktuelle Weisungen.«
So ist das - Ryanair gehört zur Verantwortung gezogen.
Aber es geht nicht nur um dieses eine Unternehmen: In dem Artikel Mitarbeiter kritisieren Arbeitsbedingungen über die Situation bei Ryanair findet man diesen wichtigen Hinweis:
»Für Markus Wahl von der Vereinigung Cockpit geht das Problem tiefer. Er warnt vor dem "Verdrängungswettbewerb", der zurzeit "auf dem gesamten Luftverkehrsmarkt in Europa" statt finde. Denn das führe dazu, dass "manche der Airlines sich Mitteln bedienen, die zumindest unseriös sind, die so eigentlich nicht sein dürften. Sie schaffen sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber denen, die es absolut richtig machen, die Piloten zum Beispiel in ganz normale Arbeitsverhältnisse überführen. So kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen. Leider ist auch zu beobachten, dass immer mehr Airlines dazu übergehen, auf solche Tarifvertrags-Konstrukte zurück zu greifen."«
Es ist also eben nicht nur Ryanair mal wieder, sondern wir haben es mit einem strukturellen Problem zu tun.