Donnerstag, 24. Mai 2018

Die Tarifbindung nimmt (weiter) ab und die betriebliche Mitbestimmung verliert (weiter) an Boden


In der aktuellen Debatte über die Arbeitsbedingungen in der Pflege, vor allem über eine Verbesserung der Bedingungen in der Altenpflege, spielt die Tatsache, dass wir es bei vielen Einrichtungen und Diensten dort mit tariflosen Zonen zu tun haben, eine wichtige Rolle. Selbst die Große Koalition hat als Ziel ausgegeben, eine flächendeckende Tarifbindung in diesem Bereich anzustreben, um darüber die Vergütung der Altenpflegekräfte endlich verbindlich nach oben zu heben. Allerdings, das wurde hier schon in mehreren Beiträgen kritisch thematisiert, sind zahlreiche Voraussetzungen für die geforderte Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher Regelungen in der Altenpflegebranche gar nicht gegeben (vgl. dazu die genauere Darstellung in dem Beitrag Tariflohn für alle Pflegekräfte in der Altenpflege: SPD und Union sagen: kommt. Die anderen fragen sich: wie denn? vom 24. Februar 2018).

Neben der Tatsache, dass nur ein sehr kleiner Teil der Beschäftigten in der Altenpflege überhaupt gewerkschaftlich organisiert ist, muss man zur Kenntnis nehmen, dass viele Pflegeunternehmen keine wie auch immer geartete Tarifbindung aufweisen. Und Betriebsräte als Kernbestandteil der betrieblichen Mitbestimmung kann man hier ebenso mit der Lupe suchen. Insofern ist diese derzeit so unter medialer Beobachtung stehende Branche ein Paradebeispiel für eine generelle Problematik, um die es in diesem Beitrag hier gehen soll: die (weiter) abnehmende Tarifbindung in Deutschland und parallel dazu die (weiter) abnehmende betriebliche Mitbestimmung. Dazu hat das IAB neue Daten veröffentlicht, die man als äußerst beunruhigend bewerten muss.

So stellt Susanne Kohaut in ihrem neuen Beitrag Tarifbindung – der Abwärtstrend hält an fest: »... seit Jahren gehen die Tarifbindung der Betriebe und damit auch ihre Bedeutung für die Beschäftigten zurück. Gerade in Ostdeutschland ziehen es Betriebe vor, außerhalb von Tarifverträgen zu agieren.«

Die Daten, mit denen sie argumentiert, stammen aus dem IAB-Betriebspanel. Dort werden seit 1996 sowohl für West- als auch für Ostdeutschland jährlich Informationen zur Tarifbindung (und zur betrieblichen Interessenvertretung) über alle Wirtschaftszweige und Größenklassen hinweg erhoben. Die aktuellen Ergebnisse beruhen auf Angaben von rund 15.500 Betrieben in beiden Landesteilen. Aufgrund des Aufbaus der Zufallsstichprobe sind die Ergebnisse repräsentativ für die rund 2,1 Millionen Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

»Seit Beginn der Erhebung 1996 bis Mitte der 2000er-Jahre ist die Branchentarifbindung in ganz Deutschland stark rückläufig. In Westdeutschland bleibt der Deckungsgrad danach bis 2010 annähernd stabil, in Ostdeutschland setzt erst nach 2010 eine gewisse Stabilisierung ein. Aktuell ist in beiden Landesteilen wieder ein leichter Rückgang zu verzeichnen.« Dazu auch die Abbildung am Anfang dieses Beitrags. Der generelle Rückgang muss allerdings differenziert betrachtet werden:

»In der Gesamtwirtschaft ging der Anteil der Beschäftigten in branchentarifgebundenen Betrieben von 1996 bis 2017 in Westdeutschland um 21, in Ostdeutschland um 22 Prozentpunkte zurück ... Diese Entwicklung ist weitestgehend auf den Rückgang der Branchentarifbindung in der Privatwirtschaft zurückzuführen, denn die Flächentarifbindung im öffentlichen Sektor blieb im betrachteten Zeitraum weitgehend stabil.«

Die Folgen dieser Entwicklung sind erheblich:

»Im Jahr 2017 arbeiteten hochgerechnet rund 49 Prozent der westdeutschen und 34 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in branchentarifgebundenen Betrieben. Firmen- oder Haustarifverträge galten für 8 Prozent der westdeutschen und 10 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten.

Für rund 43 Prozent der westdeutschen und 56 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmer gab es keinen Tarifvertrag. Allerdings wurde knapp die Hälfte dieser Beschäftigten (West: 50%, Ost: 45%) indirekt von Tarifverträgen erfasst, da sich die Betriebe, in denen diese Beschäftigten arbeiten, nach eigenen Angaben an den jeweiligen Branchentarifverträgen orientierten.«

Allerdings muss man den letzten Punkt - dass viele Beschäftigte indirekt von Tarifverträgen erfasst werden, da sich deren Betriebe an den Branchentarifverträgen "orientieren" - realistisch einordnen, denn das bedeutet und er Praxis oftmals ganz erheblich schlechtere Bedingungen. Vgl. dazu bereits den Beitrag "Orientierung" am Tarif kann auch 25 Prozent weniger bedeuten vom 27. Juni 2017.

Bewegt man sich auf der Ebene der Betriebe, dann wird aufgrund der ausgeprägten Größenabhängigkeit der Tarifbindung deutlich, dass die meisten Unternehmen außerhalb der Tarifwelt agieren (können):

»Von den Betrieben selbst sind derzeit hochgerechnet noch rund 27 Prozent im Westen und 16 Prozent im Osten durch Branchentarifverträge gebunden. Haus- oder Firmentarifverträge gelten für jeweils 2 Prozent der Betriebe in den alten und neuen Bundesländern. Alle anderen, also etwa 71 Prozent der westdeutschen und 81 Prozent der ostdeutschen Betriebe, sind nicht tarifgebunden.«

Das Fazit von Susanne Kohaut: »In Ost- wie in Westdeutschland ist die Tarifbindung seit Jahren rückläufig. Auch wenn dieser Erosionsprozess schleichend verläuft, ist der Trend als solcher eindeutig und hält nach wie vor an. Obwohl Branchentarifverträge für viele Betriebe nach wie vor als Referenzrahmen bei der Aushandlung der Löhne und Arbeitsbedingungen dienen, fehlt in diesen Betrieben die rechtliche Verbindlichkeit und die damit einhergehende Sicherheit für die Beschäftigten.«

Aber es gibt neben der Welt der Tarifverträge im System der Arbeitsbeziehungen noch eine weitere ganz wichtige Dimension - die betriebliche Mitbestimmung. Und auch aus dieser Welt werden schlechte Nachrichten berichtet.

Die neuesten Daten dazu präsentiert Peter Ellguth in seinem Beitrag Die betriebliche Mitbestimmung verliert an Boden:  »Neben der Tarifbindung verliert in Deutschland auch die betriebliche Mitbestimmung an Bedeutung. Nur noch eine Minderheit der Beschäftigten, insbesondere in Ostdeutschland, arbeitet in Betrieben mit Betriebsrat.«

»Die Daten des IAB-Betriebspanels zeigen deutlich: Die Verbreitung von Betriebsräten geht zurück. Der Anteil der Betriebe mit Betriebsrat (erfasst werden nur Betriebe mit mindestens fünf Beschäftigten, da nur diese zur Wahl eines Betriebsrats berechtigt sind) nimmt seit Anfang der 2000er-Jahre – nach bis dato uneinheitlichem Verlauf – deutlich ab. Betrug dieser Anteil im Jahr 2000, dem Jahr vor Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes, im Westen wie im Osten noch 12 Prozent, so sank er bis 2017 – wenn auch mit gewissen Schwankungen – auf 9 Prozent.«

Die insgesamt niedrigen Anteilswerte werden von der großen Zahl der Kleinbetriebe bestimmt, bei denen ein Betriebsrat eher eine absolute Ausnahme darstellt. Man kann und muss bei der Bewertung der Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung den Blick auf den Anteil der Beschäftigten, die in den Genuss einer betrieblichen Mitbestimmung kommen, richten, denn natürlich arbeiten viele Beschäftigten in größeren Unternehmen, die eher einen Betriebsrat aufweisen als die vielen kleinen Betriebe:

»Auch dieser Anteil sank im Westen seit Mitte der 1990er Jahre von 51 auf heute 40 Prozent, im Osten von 43 auf 33 Prozent.«

Ellguth erinnert daran, dass es bei der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2001 dem Gesetzgeber unter anderem darum ging, den Erosionsprozess der betrieblichen Mitbestimmung zu stoppen und durch eine Entbürokratisierung des Wahlrechts die Neugründung von Betriebsratsgremien gerade in Kleinbetrieben zu forcieren. Hier ist eine Zielverfehlung zu diagnostizieren: »Der Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit 5 bis 50 Beschäftigten ..., die einen Betriebsrat haben, sank seit dem Jahr 2000 in Westdeutschland von 14 auf 9 Prozent, in Ostdeutschland von 14 auf 11 Prozent. Er ist also von einem ohnehin niedrigen Ausgangsniveau nochmals zurückgegangen.«

Während in den Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten die Welt der betrieblichen Mitbestimmung gemessen an deren institutioneller Abbildung in Betriebs- und Personalräten noch in Ordnung ist und kaum Erosionsprozesse zu beobachten sind, berichtet Ellguth von bedenklichen Entwicklungen in den Betrieben mit 51 bis 500 Beschäftigten:

»Denn dort fielen die Anteilswerte zwischen 2000 und 2017 von 67 auf 53 Prozent im Westen und 63 auf 48 Prozent im Osten – und damit stärker als im Durchschnitt aller Beschäftigten ... Offensichtlich verliert gerade hier die betriebliche Mitbestimmung an Boden. Bemerkenswert ist auch, dass dieser Trend in beiden Landesteilen weitgehend parallel verläuft.«

Und Ellguth präsentiert auch eine notwendige Zusammenführung der beiden Dimensionen Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung - und auch hier gibt es gute Gründe für tiefe Sorgenfalten:

»Nur eine Minderheit der in der Privatwirtschaft (ab fünf Beschäftigte) tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitet in Betrieben, die zur Kernzone des dualen Systems der Interessenvertretung gehören – in Betrieben also, die sowohl einen Betriebsrat haben als auch einem Branchentarifvertrag angehören. Diese Zone umfasst nur knapp ein Viertel (24 %) der Beschäftigten in Westdeutschland und gerade noch ein Siebtel (14 %) in Ostdeutschland.«

Machen wir uns nichts vor - die hier mit Daten unterlegte Entwicklung ist auch ganz maßgeblich dafür verantwortlich, dass wir in den vergangenen Jahren eine massive Polarisierung bei den Einkommen aus Erwerbsarbeit zur Kenntnis nehmen mussten. Vor allem die Einkommen im unteren und mittleren Bereich haben sich auch aufgrund der beschriebenen abnehmenden Tarifbindung unterdurchschnittlich, gar nicht oder ganz unten sogar im Sinne einer Reduzierung entwickelt.