Freitag, 30. August 2013

Wenn Geldsorgen den IQ auffressen und Arme im Labor und in der freien Wildbahn von Armutsforschern unter die Lupe genommen werden

Es ist sicher allgemein bekannt, dass es so etwas wie einen "Teufelskreis der Armut" gibt, aus dem viele Menschen dann nicht mehr herausfinden (können). Nun haben US-amerikanische Forscher einen neuen Zugang zu diesem grundsätzlichen Problem ausprobiert, über den Jürgen Langenbach in seinem Artikel „Geldsorgen monopolisieren das Gehirn und senken den IQ“ berichtet. Er bezieht sich dabei auf den folgenden Beitrag:

Anandi Mani, Sendhil Mullainathan, Eldar Shafir, Jiaying Zhao: Poverty Impedes Cognitive Function, Science 30, August 2013, Vol. 341 no. 6149 pp. 976-980

Ökonomen um Sendhil Mullainathan vom Department of Economics der Harvard-University arbeiten an einem neuen Zugang, sie haben zunächst gezeigt, dass Armut in Abwärtsspiralen führen kann – Überziehungszinsen am Konto sind hoch, Jobs gehen wegen Unpünktlichkeit verloren etc. Sie gehen in ihrem Ansatz der Frage nach dem „Wie“ nach, also wie kann es zu diesen Abwärtsspiralen kommen? In den bisherigen Debatten stehen sich of zwei Lager gegenüber, die einen vertreten dabei den Ansatz, die Umwelt sei schuld, die anderen führen die beobachtbaren Abwärtsspiralen zurück auf individuelle Faktoren, die in der Person des Betroffenen angelegt sind. Mullainathan wird zitiert mit den Worten: „Wir argumentieren, dass der Mangel an finanziellen Ressourcen selbst zu einer Schädigung der Denkfähigkeit führen kann. So kann der schlichte Umstand, dass man nicht genug hat, ein Grund für Armut werden.“

Donnerstag, 29. August 2013

Von Äquivalenzeinkommen, Armutsgefährdungsschwellen und -quoten. Neue Befunde aus dem Mikrozensus


Das Statistische Bundesamt hat neue Daten zur Größenordnung der "Armutsgefährdung" in Deutschland veröffentlicht: "Armuts­ge­fähr­dung in Ost­deutsch­land nach wie vor höher", so ist die Pressemitteilung des Statistiker überschrieben und adressiert damit sicher ein seit langem bekanntes Phänomen, aber weitaus interessanter sind andere Erkenntnisse, die man auch aus den Daten ziehen kann.
Die Abbildung der Entwicklung der Armutsgefährdungsquote von 2005 bis 2012 verdeutlicht auf der einen Seite die weiterhin bestehende große Differenz zwischen West- und Ostdeutschland ( so lag die Armutsgefährdungsquote in Deutschland im vergangenen Jahr bei 15,2%), in Westdeutschland hingegen bei 14,0% und in Ostdeutschland bei 19,7%).
Man kann aber auch erkennen, dass es insgesamt gesehen keinen Rückgang der Quote in den letzten Jahren gegeben hat, ganz im Gegenteil steigt die Quote, vor allem in Ostdeutschland.

Montag, 26. August 2013

Ja dürfen die das denn? 62 (ab 2017) dort, 67+ hier? Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten zwischen Frankreich und Deutschland in der Rentenpolitik. Und der DGB mal wieder

Auf den ersten Blick können die Unterschiede zwischen zwei benachbarten Ländern in der Rentenpolitik nicht größer sein: Kurz vor der Bundestagswahl kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) massiv die aktuelle Rentenpolitik. Millionen Menschen droht dem DGB zufolge Altersarmut, wenn die Politik nicht einlenkt, so das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe unter der Überschrift „Stabile Renten sind auch in Zukunft finanzierbar“. Und parallel dazu informiert uns die Süddeutsche Zeitung über die - in Deutschland angesichts von Forderungen interessierter Kreise, nach der sich bereits in der Umsetzung befindlichen schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 nun die 69 oder 70 ins Auge zu fassen, sicher Irritationen auslösende - Botschaft: "Rente mit 62 bleibt" - in Frankreich. Ja dürfen die das denn, die Franzosen? Dürfen tun sie schon, aber ob sie es auch können, darüber wird zu reden sein. Doch bleiben wir zuerst einmal in Deutschland.

Samstag, 24. August 2013

Auf klassischen Pfaden in die Zukunft? Die Perpetuierung der Rollenverteilung im beruflichen Ausbildungssystem

In der Berufsbildung unterscheidet man drei Teil­bereiche: Der bedeutendste und größte Teilbereich ist die duale Ausbildung, in der theoretische und praktische Ausbildung in Berufschule und Betrieb miteinander kombiniert werden. In der vollzeitschulischen Ausbildung werden Schülerinnen und Schüler ausschließlich in Berufsschulen für das Berufsleben ausgebildet. Und dann gibt es da noch das so genannten "Übergangssystem", in dem junge Menschen landen, die keinen direkten Zugang zu einer Ausbildung gefunden haben und dessen Heterogenität von berufsvorbereitenden Maßnahmen bis hin zum Erwerb eines (höheren) Schulabschlusses reicht (vgl. für eine Übersicht die Publikation Statistisches Bundesamt: Berufsbildung auf einen Blick, Wiesbaden 2013). Ein erstes Gefühl für die quantitative Bedeutung der drei Säulen der Berufsausbildung vermitteln die folgenden Zugangszahlen: »Im Jahr 2011 begannen 21% der Jugendlichen, die sich für eine Ausbildung entschieden, eine vollzeitschulische Ausbildung. 28% begannen mit Maßnahmen des Übergangssystems und 51% eine duale Ausbildung«, so das Statistische Bundesamt. Das Übergangssystem hat erkennbar an Bedeutung verloren, da sich die Lage am Ausbildungsmarkt entspannt und immer weniger Jugendliche um die knappen Ausbildungsplätze konkurrieren. 2006 landeten noch 36% der Jugendlichen im "Übergangssystem", 2011 waren es "nur" noch 28%. Auch wenn das hier nicht vertieft werden soll: Es sind immer noch mehr als 270.000 junge Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht in das "normale" Ausbildungssystem einsteigen.

Freitag, 23. August 2013

Läufst Du noch oder liegst Du schon unterm Messer? Immer diese Fallpauschalen im Krankenhaus. Sogar die Bundesregierung grübelt bzw. will grübeln lassen

Es basiert leider nicht nur auf anekdotischer Evidenz, wenn behauptet wird, dass man in Deutschland tunlichst keine Knie- oder Hüftprobleme bekommen  sollte, denn so schnell könne man kann nachdenken, wie man unter dem Messer liegt und am Ende mit einer Knie- oder Hüftprothese wieder entlassen wird. Dahinter steht die These, dass das spezifische Abrechnungssystem für Krankenhäuser in Deutschland - also die Fallpauschalen auf der Basis von DRGs - Anreize setzt, bei bestimmten Operationen bzw. Behandlungen in die Menge zu gehen, weil sich das ökonomisch besonders lohnt, auch wenn nicht immer eine entsprechende medizinische Indikation hinterlegt ist. Das ist bzw. wäre ein starker Vorwurf.

Auf der anderen Seite wird jeder gute Ökonom die faktische Kraft der Anreize aus den Finanzierungssystemen als eine Grundkonstante berücksichtigen. Und natürlich hat ein fallpauschalierendes System, bei dem die (derzeit noch innerhalb der Bundesländer) für alle Krankenhäuser geltenden Pauschalen z.B. für eine Endoprothese auf der Basis von Durchschnittskosten kalkuliert werden, erhebliche Auswirkungen nicht nur dahingehend, dass es einen Anreiz gibt, in die Menge zu gehen, sondern auch, dass die Patienten nicht die vorgegebene Verweildauer überschreiten, besser unterschreiten sollten. Dazu kommt ein starker Impuls in Richtung Spezialisierung und "Industrialisierung", denn natürlich kann eine Klinik, die sich beispielsweise auf Knie- und Hüftendoprothesen spezialisiert hat und nichts anderes macht, die damit verbundenen Abläufe wesentlich effizienter, vor allem schneller und mehr davon durchführen als ein Krankenhaus, in dem das nur zwei neben vielen anderen Eingriffen sind. Das eine, spezialisierte Krankenhaus kann dann mit den Pauschalen, weil es unter den Durchschnittskosten liegt, Gewinne realisieren, während das andere Krankenhaus durchaus in die Verlustzone geraten könnte, weil es überdurchschnittliche Kosten hat, beispielsweise aufgrund der geringen Fallzahlen und des niedrigeren Spezialisierungsgrades.

Donnerstag, 22. August 2013

Des einen Leid, des anderen Freud und für viele (wahrscheinlich) ganz normal: Arbeit, Sucht und die Zahlen darum herum


Immer diese Zahlen, mag der eine oder die andere gedacht haben bei der Berichterstattung über neue Daten zu der Entwicklung von Suchterkrankungen, ihren Folgekosten und der - angeblichen - Verursachung durch die Arbeit, worüber nun heftig diskutiert wird.

Der AOK-Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) haben den "Fehlzeiten-Report 2013" veröffentlicht und die  Pressemitteilung dazu überschrieben mit "Keine Entwarnung bei Suchterkrankungen – neue Suchtmittel auf dem Vormarsch": »Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage, die durch die Einnahme von Suchtmitteln verursacht wurden, ist in den letzten zehn Jahren um rund 17 Prozent angestiegen: Von 2,07 Millionen Fehltagen im Jahr 2002 auf 2,42 Millionen Fehltage im Jahr 2012. Alkoholkonsum und Rauchen sind laut Fehlzeiten-Report 2013 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) die Hauptursachen. Experten sehen aber auch einen Trend zu einer verstärkten Einnahme von leistungssteigernden Mitteln.« Da werden zwei Dinge miteinander vermengt, die man erst einmal auseinanderhalten sollte.

Die Daten zeigen auf der einen Seite einen Anstieg der vor allem alkoholbedingten Ausfalltage bei den AOK-versicherten Arbeitnehmern, gemessen an den Fehltagen. Fast 44 Prozent aller suchtbedingten Arbeitsunfähigkeitsfälle entfallen auf Alkoholkonsum. Allein die Kosten von Alkohol- und Tabaksucht belasten die deutsche Wirtschaft jährlich mit etwa 60,25 Milliarden Euro, so wird Uwe Deh zitiert, Geschäftsführender Vorstand beim AOK-Bundesverband.

Mittwoch, 21. August 2013

Eine gefährliche Gemengelage: Über Berlin-Hellersdorf und darüber hinaus. Zur Entwicklung der Asylbewerberzahlen und der damit verbundenen Herausforderungen

Bei vielen Menschen werden die aktuellen Ereignisse rund um ein Flüchtlingsheim im Berliner Stadtteil Hellersdorf schlimme Erinnerungen an das Jahr 1992 auslösen, als eine Welle fremdenfeindlicher Übergriffe Deutschland in Atem hielt. Die damaligen tagelangen Ausschreitungen in Rostock-Lichterhagen gegen die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und ein Wohnheim für ehemalige vietnamesische Vertragsarbeiter im sogenannten „Sonnenblumenhaus“ habe viele ältere Semestern noch schmerzhaft vor Augen. Sowohl die Asyldebatte als auch die Zahl gewaltsamer Übergriffe auf Asylbewerber und andere Einwanderer erreichten 1991/92 ihren Höhepunkt - und im Jahr 1993 wurde dann auf der Bundesebene sogar das Grundgesetz einschneidend hinsichtlich des Grundrechts auf Asyl von einer großen Koalition der Parteien geändert.

Nun also wieder das gleiche Spiel? Die Herausforderungen, vor denen sich die Stadt Berlin gestellt sieht, sind nicht singulär, sondern hier manifestiert sich eine Entwicklung, die derzeit viele Kommunen in Deutschland erleben und vor allem organisieren müssen: Einen doppelten Anstieg der Flüchtlings- und Zuwandererzahlen, zum einen aus Ländern der Europäischen Union (man denke hier an die Debatte über die Zuwanderung aus den Armenhäusern der EU, also Rumänien und Bulgarien), aber auch eine deutliche Zunahme der Asylbewerber aus anderen Ländern.

Dienstag, 20. August 2013

Bulgaren und Rumänen: Kommen (noch) mehr und wenn ja wie viele? Und welche? Über Arbeits- und Armutszuwanderung aus dem Armenhaus der EU

Erinnern wir uns noch an die Debatten im Vorfeld der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Menschen aus den osteuropäischen Beitrittsländern zur EU? Da wurde von vielen Medien mit der Angst vor den vielen Polen gespielt, die nur darauf warten, ins gelobte Deutschland zu strömen. Aus dem Strom ist bekanntlich in der Realität eher ein überschaubares Flüsschen geworden.

Nun beginnt das Spiel wieder von vorne, diesmal sind alle Augen auf die Bulgaren und Rumänen gerichtet. Denn ab 2014, also in einem halben Jahr, fällt auch gegenüber diesen beiden Ländern die Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Und sofort beginnt wieder die Debatte über einen gewaltigen Zustrom, handelt es sich bei diesen Ländern doch auch tatsächlich um das Armenhaus der EU. Und übrigens - sind nicht schon viele aus den dort herrschenden trostlosen Verhältnissen ins reiche Deutschland gekommen? Häufen sich nicht die Berichte über die Armutszuwanderer in deutschen Großstädten, von Duisburg bis Berlin-Neukölln?

Montag, 19. August 2013

Tiefen und Untiefen des branchenbezogenen Mindestlohns - am Beispiel des Wach- und Sicherheitsgewerbes


Vor drei Jahren wurde erstmals ein branchenbezogener Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe eingeführt. Dieser bewegt sich regional in einem Korridor zwischen 7,50 Euro vor allem in den ostdeutschen Bundesländern bis zu 8,90 Euro in Baden-Württemberg.
Das Gegenüber der Gewerkschaft ver.di in diesem Bereich ist der Bundesverband der Deutschen Sicherheitswirtschaft (BDSW), der rund 850 Unternehmen der Branche vertritt. In den insgesamt etwa 4.000 Unternehmen der Sicherheitswirtschaft sind nach Verbandsangaben 183.000 Menschen beschäftigt, davon gut 100.000 in den Mitgliedsunternehmen des BDSW. Der Verband hatte sich mit ver.di im Jahr 2010 auf einen Branchen-Mindestlohn geeinigt, der dann vom Bundesarbeitsministerium für allgemein verbindlich erklärt wurde. Jetzt gibt es ein Problem, denn der BDSW hat »beschlossen, den bestehenden Mindestlohn-Tarifvertrag zum 31. Dezember zu kündigen«, berichtet Dietrich Creutzburg in seinem Artikel "Mindestlohn für Wachleute vor dem Aus". Nun könnte man sagen, was ist denn daran wirklich berichtenswert, die Arbeitgeber versuchen doch nur, eine ihnen unliebsame Regelung zu kippen bzw. Druck aufzubauen im Kontext laufender Tarifverhandlungen. Aber wenn man genauer hinschaut, dann offenbart das Beispiel Wach- und Sicherheitsgewerbe zahlreiche strukturelle Probleme, die wir mittlerweile in diesem Bereich haben - und zugleich kann man ein wichtiges Argument der kategorischen Gegner eines gesetzlichen Mindestlohns kritisch beleuchten.

Sonntag, 18. August 2013

Schwarz oder weiß in der Arbeitsmarktpolitik bringt nicht viel - von der Flutschädenbeseitigung in Ostdeutschland bis hin zu Asylbewerbern auf deutschen Bahnhöfen

Zumindest aus der öffentlichen Berichterstattung sind die gewaltigen Überschwemmungen in diesem Hochsommer und ihre massiven Folgeschäden verschwunden, die betroffenen Menschen und die Regionen, in denen sie leben, sind nun wieder auf sich allein gestellt. Ein schnell von Bund und Ländern zusammengezimmertes finanzielles Hilfspaket in Milliardenhöhe wurde diese Tage seitens des verabschiedet und auf seine administrative Reise geschickt. Die Rechtsverordnung für den Aufbaufonds mit einem Volumen von acht Milliarden Euro ist mittlerweile beschlossen worden. Der Aufbauhilfefonds wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert. Dabei wird der Bund die Kosten für den Wiederaufbau der zerstörten Bundesinfrastruktur in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro alleine tragen. An den weiteren Hilfen beteiligen sich Bund und Länder jeweils zur Hälfte.

Vor Ort geht es jetzt vor allem erst einmal ums Aufräumen und Reparieren. Und hier kommen auch die Arbeitslosen ins Spiel: »In Stendal und Umgebung in Sachsen-Anhalt sind die Arbeitslosen unterwegs, Gummistiefel, Handschuhe und nicht zuletzt Mückenspray hat das Jobcenter gestellt. Das ist die Grundausrüstung, um Sandsäcke wegzuschleppen und zu entleeren, Spielplätze zu entschlammen und Treibgut zum Müll zu transportieren - für 1,25 Euro die Stunde«, erfahren wir aus dem Artikel "Langzeitarbeitslose beseitigen Flutschäden" von Barbara Dribbusch. Die Teilnahme sei freiwillig, betont das örtliche Jobcenter. Sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Thüringen sollen Langzeitarbeitslose dabei helfen, die Flutschäden nach dem Hochwasser zu beseitigen. Allerdings seien die Zahlen bislang nicht sehr hoch: Mitte Juli zählte man in Sachsen-Anhalt 250 Arbeitslose in der Aufbauhilfe und in Thüringen wurden bis Mitte Juli 150 sogenannte Arbeitsgelegenheiten, auch Ein-Euro-Jobs genannt, in den Hochwasserregionen eingerichtet. Allerdings hätten sich viele Freiwillige in den Jobcentern gemeldet. In der Stadt Stendal und Umgebung hat man örtlich aktuellere und auch höhere Zahlen: Dort ackern inzwischen 300 Ein-Euro-Jobber in der Fluthilfe. Die 1,25 Euro in der Stunde gibt es zusätzlich zu den Hartz-IV-Leistungen. Fast die Hälfte der Helfer sei über 50 Jahre alt, berichtet Dribbusch in ihrem Artikel.

Samstag, 17. August 2013

Langsam aber sicher wird es gefährlich für die Bürger - die Daseinsvorsorge im Schraubstock von Personalabbau und bürokratischer Erstarrung

Es ist ein mittlerweile fast schon antiquiert daherkommender Begriff, dessen Inhalte aber von existenzieller Bedeutung für uns als Bürger sind, was man meistens erst dann merkt, wenn diese Inhalte immer leichter und weniger werden, was zumeist ein fließender Prozess ist: Die Rede ist hier von der Daseinsvorsorge. »Daseinsvorsorge ist ein verwaltungsrechtlicher Begriff, der auch in der politischen und sozialwissenschaftlichen Diskussion eine wichtige Rolle spielt. Er umschreibt die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein menschliches Dasein als notwendig erachteten Güter und Leistungen − die so genannte Grundversorgung. Dazu zählt als Teil der Leistungsverwaltung die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen für die Allgemeinheit, also Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe, Bäder usw.«

Freitag, 16. August 2013

Auch wenn es den vor sich hin plätschernden Nicht-Wahlkampf stört - mal wieder das deutsche "Jobwunder". Denn das wurde teuer erkauft

Noch vor gut zehn Jahren, im Jahr 2002, galt Deutschland explizit wegen der hohen Arbeitslosigkeit als der "kranke Mann Europas". Wie haben sich seitdem die Zeiten - und die Berichterstattung geändert. Bereits im vergangenen Jahr schlagzeilte der altehrwürdige "The Economist" mit einer Headline auf Deutsch, was einen echten Tabu-Bruch dargestellt hat: "Modell Deutschland über alles. The lessons the rest of the world should—and should not—take from Germany". Und das ist der Ausgangspunkt für Roland Kirbach: »Es ist dies der erste Bundestagswahlkampf seit Jahrzehnten, in dem das einstige deutsche Dauerleiden Arbeitslosigkeit keine Rolle spielt. Der Patient scheint geheilt. Er gilt jetzt als Vorbild.« Er hat eine kompakte und lesenswerte Dekonstruktion des deutschen "Jobwunders"in der ZEIT veröffentlicht: "... und raus bist du. Deutschland feiert sein Jobwunder. Doch der Erfolg ist teuer erkauft: Durch Leiharbeit, Niedriglöhne und die ständige Gefahr des sozialen Abstiegs." Bereits im vergangenen Jahr wurde anlässlich des zehnjährigen "Jubiläums" der "Hartz-Reformen" am deutschen Arbeitsmarkt das angebliche "Jobwunder" verbunden mit dem, was die Kommission um den ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz an wundersamen Reformen angestoßen habe.

Zur Diskussion über Probleme und Perspektiven der dualen Berufsausbildung in Deutschland



Kurz, knapp, bündig - eine neue Publikation der Konrad-Adenauer-Stiftung zur Bedeutung der dualen Berufsausbildung:

Christine Henry-Huthmacher und Elisabeth Hoffmann (Hrsg.): Duale Ausbildung 2020. 14 Fragen & 14 Antworten, St. Augustin, 2013

Darin auch drei Beiträge von Stefan Sell:

Sell, S.: Wie sieht der Fachkräftebedarf bis 2030 aus?, S. 10-15

Sell, S.: Wie attraktiv ist zukünftig die duale Ausbildung? – Demografischer Wandel, Imageproblem und veränderte Schülerschaft, , S. 18-24

Sell, S.: Wie verändert man das Berufswahlverhalten junger Menschen? – Zu viele Jugendliche interessieren sich für zu wenige Berufe, S. 47-50

Donnerstag, 15. August 2013

Mehr Ältere sind auf Arbeit! Mehr als in Rente! Da geht sicher noch mehr. Von den lieben Zahlen und was sie (nicht) aussagen (können)


Zum ersten Mal seit fast vierzig Jahren gibt es unter den 60- bis 65-Jährigen mehr ältere Arbeitnehmer als Rentner, so eine zentrale Aussage in dem Artikel "Mehr Alte auf Arbeit als Alte auf der Couch" von Simone Schmollack, der in der taz veröffentlicht worden ist. Der Beitrag bezieht sich dabei auf das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Von den amtlichen Demografen wurden die Anteile der Erwerbstätigen und der Ruheständler in einer langen Zeitreihenbetrachtung gegenübergestellt. Herausgekommen ist eine auf den ersten Blick beeindruckende Darstellung, die sich gut einpasst in die immer wieder aufkochenden Debatte über eine (weitere) Verlängerung des Erwerbsarbeitslebens im Sinne einer Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters - man konnte das diese Tage wieder erleben, als das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung eine neue Publikation veröffentlichte: "Anleitung zum Wenigersein. Vorschlag für eine Demografiestrategie" - darin neben vielen anderen Dingen auch: Die ungeliebte Rente mit 67 kann nur ein Einstieg sein, eine These, die auch immer wieder und gerne von anderer interessierter Seite vertreten wird: Der rasche Anstieg der Rentenbezugsdauer erfordert aus Sicht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) die Einführung der Rente mit 70 ab dem Jahr 2030, berichtet die Rheinische Post. Ein anderes Beispiel: Auch Handwerkspräsident Otto Kenztler plädiert wegen des Fachkräftemangels für eine Rente mit 70, berichtet die WirtschaftsWoche. Man könnte die Liste beliebig verlängern. Da passt die Meldung der Bevölkerungsforscher gut ins Bild, zeigt sich doch (scheinbar) eindeutig , dass wir uns bereits auf der Zielgeraden hin zu einem immer länger Arbeiten befinden.

Mittwoch, 14. August 2013

"Die" Pflege mal wieder ... Von Betrug und fehlender Kontrolle hin zu der eigentlichen Frage: Wie sichert man gute Pflege, wenn man sie überhaupt bekommt?

Eine gelungene Vorlage für die vielen Medien, die gerne mit skandalisierenden Headlines das eigene Publikum versorgen: Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat die Studie "Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich der Pflege und Betreuung" in Berlin vorgestellt. Die Schwachstellen-Analyse stellt erhebliche Mängel fest: zu wenig Transparenz und Kontrollmöglichkeiten für die Betroffenen und jede Menge Möglichkeiten, die Abhängigkeit von Menschen mit Pflegebedarf wirtschaftlich auszubeuten.

„Die Vielzahl der Akteure und der gesetzlichen und Verwaltungsvorschriften macht es schwierig, Verantwortlichkeiten eindeutig zuzuordnen. Dadurch entstehen Einfallstore für Betrug und Korruption“, so wird Barbara Stolterfoht, Co-Autorin der Studie zitiert.

Montag, 12. August 2013

Blanke Not oder "gestiegene Konsumlust"? Vermutungen über eine Tatsache: Die Anzahl der Zweitjobs wächst weiter. Das Problem sind die Minijobs an sich

So viele Deutsche wie nie haben Zweitjob, meldet Spiegel Online unter Berufung auf Daten der Bundesagentur für Arbeit, die von der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann abgefragt worden sind. Ende vergangenen Jahres besserten 2,66 Millionen Menschen ihr Einkommen aus einer regulären Hauptbeschäftigung mit einem Minijob auf. Das waren 59.000 beziehungsweise 2,3 Prozent mehr als Ende 2011. 9,1% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben damit einen Zweitjob auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung. Der Anstieg ist offensichtlich: Ende 2003 hatten lediglich 4,3% der Arbeitnehmer mit regulären Jobs noch eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung.

Reflexhaft setzt - wieder einmal - der Versuch einer Einordnung dieser Daten ein: Die »Linken-Politikerin Zimmermann sieht in der deutlichen Zunahme einen Beleg dafür, dass "für immer mehr Beschäftigte das Einkommen aus einem Job nicht mehr ausreicht". Der überwiegende Teil der Zweitjobber mache dies "aus purer finanzieller Not und nicht freiwillig".« Das bleibt nicht unwidersprochen: »Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte hingegen, es gebe keine Erhebung zu dem Thema. Deshalb seien außer finanziellen Engpässen auch andere Gründe vorstellbar, etwa eine "gestiegene Konsumlust".«

Donnerstag, 8. August 2013

Jetzt sollen wirklich alle eine Fallpauschale werden, aber einige wollen nicht (mehr). Der (notwendige) Streit um die Krankenhausfinanzierung

Die Fallpauschalen als zentrale Komponente der Krankenhausfinanzierung in Deutschland sind zehn Jahre geworden: "Ein Geburtstag, der Fragen aufwirft", so der Publizist Uwe K. Preusker in einem Beitrag für die "Ärzte Zeitung". »Das gerade zehn Jahre alt gewordene deutsche Fallpauschalensystem als Basis für die Vergütung stationärer Leistungen gerät immer häufiger in die Kritik. Es betone zu stark die Ökonomie und fördere die Leistungsmenge - so lauten zentrale Kritikpunkte«, so Preusker. Dafür gibt es ja auch zahlreiche Belege, beispielsweise bei den vielen Knie- und Rücken-OPs in Deutschland. Oder die in die Kritik geratenen Chefarztverträge, in denen Zulagen für die Realisierung bestimmter Mengenvorgaben fixiert wurden. Man könnte die Liste beliebig fortsetzen.

Man muss an dieser Stelle kurz erinnern: Bis zur Einführung der Fallpauschalen gab es in den deutschen Krankenhäusern tagesgleiche Pflegesätze, die nach den einzelnen Abteilungen und Kliniken differenziert waren und im Prinzip dem Selbstkostendeckungsprinzip folgen sollten. Dies wurde - nicht unplausibel - als tendenziell unwirtschaftlich problematisiert, denn diese Vergütungsform beinhaltete den Anreiz, die Patienten länger als notwendig in den Kliniken zu halten. Und viele ältere Semester werden sich erinnern, dass es damals schlichtweg nicht vorgekommen ist, dass man an einem Freitag entlassen wurde, sondern frühestens am Montag, denn für die Tage dazwischen bekam das Krankenhaus den gleichen Pflegesatz wie unmittelbar am Tag nach einer OP, was natürlich angesichts der Tatsache, dass die Patienten im Wesentlichen nur noch Hotellerieleistungen in Anspruch nahmen, ein gutes Geschäft war.

Wenn Eltern Geld brauchen von ihren Kindern ... Neue Entscheidung des BGH zum Elternunterhalt im Rahmen der Pflegekosten

Alle Fragen rund um die Pflege werden immer mehr zum gesellschaftspolitischen Megathema der vor uns liegenden Jahre. Und der Pflegebedarf wird nicht nur aufgrund der demografischen Entwicklung deutlich ansteigen, mit allen daran gekoppelten Herausforderungen an die Sicherstellung einer menschenwürdigen Versorgung der Pflegebedürftigen. Das alles ist nicht umsonst, sondern es ist in vielen Fällen richtig teuer. Zuerst einmal für die Betroffenen, die neben ihrer Rente und den Leistungen aus der Pflegeversicherung auch ihr gesamtes Vermögen einsetzen müssen - wenn sie denn welches haben. Und wo es Vermögende gibt, sind die Vermögenslosen nicht weit und nicht wenige. Und das sind natürlich oft auch die Menschen, die aufgrund ihrer Erwerbsbiografie nur durchschnittliche oder gar unterdurchschnittliche Erwerbseinkommen und damit Rentenansprüche erzielt haben. Die sind dann ab einer bestimmten Pflegephase, häufig im Zusammenhang mit einer stationären Versorgung, auf Leistungen der "Hilfe zur Pflege" nach dem SGB XII, also seitens des kommunalen Sozialamtes, angewiesen, weil die knappe Rente und die Teilkaskobeträge aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken. Die Sozialämter zahlen auch, aber sie versuchen dann, das Geld wenigstens teilweise wieder reinzuholen von den Kindern der Betroffenen, wenn es welche gibt. Rechtsgrundlage für diese Heranziehung der Kinder ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Mittwoch, 7. August 2013

Wenn Eltern zur Gefahr werden ... Zahl der Inobhutnahmen der Jugendämter erreicht neuen Höchststand


Im Jahr 2012 haben die Jugendämter in Deutschland 40.200 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren gut 1.700 oder 5 % mehr als 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2007 (28.200 Inobhutnahmen) ist sie um 43 % gestiegen.

Mit diesen trockenen Worten beschreibt des Statistische Bundesamt in seiner Pressemitteilung "Zahl der Inob­hut­nah­men im Jahr 2012 auf neuem Höchst­stand" eine höchst bedenkliche gesellschaftliche Entwicklung.

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation be­finden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Grund von Hinweisen Anderer – beispielsweise der Polizei oder von Erzieherinnen und Erzie­hern – in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, zum Beispiel in einem Heim, so die Beschreibung des Statistischen Bundesamtes.
Betrachtet man die Entwicklung der Inobhutnahmen - also der Herausnahme von Kindern und Jugendlichen aus ihren Familien und die zeitweise oder auch längere Unterbringung beispielsweise bei Pflegeeltern oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe ("Heime"), dann erkennt man seit dem Jahr 2005 eine beständige Zunahme der Fälle. Von 2005 bis 2012 ist die Zahl der Inobhutnahmen um 57% angestiegen.

Dienstag, 6. August 2013

Auch freiberufliche Künstler und Publizisten in Deutschland haben ein Stück Bismarck - die Künstlersozialkasse. Und da gibt es ein schwarzes Loch

Ach, früher war alles irgendwie einfacher. Da gab es die vielen Arbeiter, einige Angestellte und ein paar Selbständige - vom eher armen Handwerker über den schon eher reichen Unternehmensinhaber aus dem Mittelstand bis hin zu den ganz reichen großbürgerlichen Familien. Und Beamte natürlich. Die gibt es heute auch noch, aber ansonsten ist alles irgendwie viel komplizierter geworden. Das hat sich natürlich auch niedergeschlagen in der sozialen Sicherung der Menschen. Die sich auf immer mehr ausgedehnt hat, wo doch Bismarck angefangen hat mit den Arbeitern und dann auch noch in einem so hohen Alter, dass nur wenige biblische Exemplare am Anfang überhaupt in den Genuss von Leistungen beispielsweise der Rentenversicherung gekommen sind. Irgendwann einmal hat man in diesem Land sogar die Lehrbuchexemplare für das, was man handfest-volkstümlich auch als "Hungerleider" bezeichnet, unter den Schutzschirm dessen bringen wollen, was in Deutschland als Sozialversicherung eine eigene Wesenheit darstellt. Also hat man bereits 1983 eine neue Spielwiese der Sozialversicherung eingerichtet, die es allerdings hinsichtlich ihrer Klientel mit einer echten Herausforderung zu tun hat: die Künstlersozialkasse. Denn diese Einrichtung soll sich um eine an sich schon sehr heterogene Personengruppe kümmern, die zudem noch als freiberuflich tätige Selbständige agieren, also eben nicht in einem Arbeitnehmerstatus sind, aber in der Mehrzahl der Fälle so geringe Einnahmen haben, dass sie mindestens genau so, wenn nicht noch mehr schutzbedürftig sind, als viele "konventionelle Arbeitnehmer". Etwa 177.000 Selbständige mit mehr als 100 verschiedenen Berufen sind in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert. Es handelt sich tatsächlich in der Mehrzahl der Fälle um "arme Schlucker": Das Jahreseinkommen eines Mitglieds in der KSK beläuft sich im Durchschnitt auf gerade einmal gut 14.500 Euro.

Im Schneckentempo durch ein gesellschaftspolitisches Minenfeld: Pflegepolitik im Dickicht der Expertenbeiräte, wohlfeiler Forderungen und den Niederungen ihrer Realität

In den Anfangszeiten des Internets wurde "www" gerne auch mal übersetzt mit "warten, warten, weiterwarten". Mit Blick auf die deutsche Pflegepolitik könnte man dies abwandeln in "warten, weiterwarten, Pflegereform", wobei an dieser Stelle darauf Wert gelegt wird, dass Reform hier in seinem ursprünglichen Sinne verstanden wird, also als eine Verbesserung eines Handlungsfeldes, nicht als Abbau sozialstaatlicher Leistungen, was mittlerweile aber leider die vorherrschende Verständnisvariante von "Reform" in der Sozialpolitik geworden ist.

Nehmen wir als Beispiel das - es lässt sich leider nicht in weniger drastischen Worten formulieren - "Gewürge" um eine Weiterentwicklung des von allen Seiten als defizitär und kontraproduktiv gebrandmarkten Pflegebedürftigkeitsbegriffs als Grundlage für Leistungen nach dem SGB XI, also der Pflegeversicherung. Bereits die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte noch zu Zeiten der Großen Koalition die Erarbeitung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bei einem dafür eingesetzten Pflegebeirat in Auftrag gegeben. Im Jahr 2009 hatte dann dieser Pflegebeirat, damals noch unter dem Vorsitz von Dr. Jürgen Gohde, einen ersten Bericht veröffentlicht (im Januar 2009 den Abschlussbericht und im Mai 2009 einen Umsetzungsbericht).

Freitag, 2. August 2013

Der deutsche Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz und der österreichische Blick darauf

Am 1. August 2013 ist in Deutschland der individuelle Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Kraft getreten und die Berichterstattung ist voll von scheinbaren Erfolgsmeldungen, was die Zahl der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen Kindern und Kitas und der Tagespflege angeht (vg. hierzu aber Sell, S.: Das deutsche „Betreuungs(platz)wunder“. Einige kritische Anmerkungen zu den Erfolgsmeldungen am Vorabend des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (= Remagener Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe 06-2013), Remagen, 2013), aber auch von zahlreichen kritischen Berichten zum einen über fehlende Plätze, zum anderen auch über die Qualität bzw. Nicht-Qualität der Kleinkinderbetreuung.

Bei aller kritischen Distanz zu der Art und Weise der Umsetzung des Rechtsanspruchs in Deutschland - ein vergleichender Blick auf unsere Nachbarländer, was ja beispielsweise immer gerne in Richtung Frankreich oder die skandinavischen Länder getan wird, kann auch zeigen, dass Deutschland in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte gemacht hat bei dem Angebot an Betreuungsmöglichkeiten, gerade mit Blick auf die Schweiz oder Österreich. Vor diesem Hintergrund ist es interessant zu sehen, wie in Österreich das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs beobachtet und bewertet wird.