Montag, 26. August 2013

Ja dürfen die das denn? 62 (ab 2017) dort, 67+ hier? Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten zwischen Frankreich und Deutschland in der Rentenpolitik. Und der DGB mal wieder

Auf den ersten Blick können die Unterschiede zwischen zwei benachbarten Ländern in der Rentenpolitik nicht größer sein: Kurz vor der Bundestagswahl kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) massiv die aktuelle Rentenpolitik. Millionen Menschen droht dem DGB zufolge Altersarmut, wenn die Politik nicht einlenkt, so das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe unter der Überschrift „Stabile Renten sind auch in Zukunft finanzierbar“. Und parallel dazu informiert uns die Süddeutsche Zeitung über die - in Deutschland angesichts von Forderungen interessierter Kreise, nach der sich bereits in der Umsetzung befindlichen schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 nun die 69 oder 70 ins Auge zu fassen, sicher Irritationen auslösende - Botschaft: "Rente mit 62 bleibt" - in Frankreich. Ja dürfen die das denn, die Franzosen? Dürfen tun sie schon, aber ob sie es auch können, darüber wird zu reden sein. Doch bleiben wir zuerst einmal in Deutschland.

Hier ist die Ausgangslage weitgehend bekannt und durch zwei wesentliche Parameter determiniert: Zum einen wird das Niveau der Renten aus de Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in den kommenden Jahren aufgrund der Eingriffe in die Rentenformel (weiter) absinken, ursprünglich mit der Begründung, die Beitragssätze zur Rentenversicherung bis 2030 nicht über ein bestimmtes Niveau steigen zu lassen - ein zentrales Merkmal der "Rentenreform" war also der Paradigmenwechsel von der bisherigen "ausgabenorientierten Einnahmenpolitik" (also der Beitragssatz variiert mit dem Finanzbedarf für die auszuzahlenden Renten) hin zu einer "einnahmenorientierten Ausgabenpolitik" (also die Rentenhöhe variiert mit einem vorgegebenen Einnahmenvolumen). Konkret für die "Rentenreformen" ab 2001: Damals gab es die Annahme, dass die Rentenbeitragssätze bis 2030 auf mehr als 30% ansteigen, wenn man nicht tief in das Rentenausgabegefüge einschneiden würde, was man dann ja auch getan hat. Man hat also das in der GRV erreichbare Rentenniveau auf Talfahrt geschickt (und gleichzeitig als angebliche "Kompensation" der damit verbundenen Rentenausfälle die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge der Versicherten eingeführt - Stichwort "Riester-Rente" -, allerdings ohne Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung dieser Altersvorsorge und zugleich die dadurch angeblich erreichbare "Kompensation" auch nicht obligatorisch ausgestaltet, mit dem mittlerweile bekannten Effekt, dass gerade die unteren Einkommensgruppen, die die Ausfallleistungen am dringendsten brauchen werden, am wenigsten oder gar nicht abgesichert sind über die private Altersvorsorge-Säule).

Nach der bisherigen Rechtslage soll das gesetzliche Rentenniveau bis 2030 um ein Fünftel auf nur noch 43 Prozent des letzten Nettoeinkommens sinken. In dem Handelsblatt-Beitrag wird anhand konkreter Zahlen deutlich gemacht, was das bedeuten würde bzw. wird:

»Würde dieses Niveau schon heute gelten, würde ein Durchschnittsverdiener nach 45 Beitragsjahren statt 1263 Euro nur 1086 Euro Rente erhalten, ein Minus von 177 Euro im Monat. Er müsste mindestens 33 Jahre arbeiten, um nur eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten. Bei einem Beschäftigten mit 2000 Euro Verdienst wären mehr als 43 Beitragsjahre nötig.«

„Wir werden es bis in den mittleren Einkommensbereich mit Armutsrenten zu tun bekommen.“ Mit diesen Worten wird das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach vom Handelsblatt zitiert, die zugleich auch Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung ist. „Wenn das Rentenniveau weiter gesenkt wird, wie es im Gesetzbuch steht, werden Menschen millionenfach in die Altersarmut geschickt“, so ihre Prognose. Der DGB kritisiert, dass man die relativ gute Finanzlage der Sozialkassen nicht für eine Stabilisierung des Rentenniveaus genutzt, sondern in der jetzt auslaufenden Legislaturperiode den Rentenbeitrag zweimal gesenkt habe. Was will der DGB statt dessen?

»Nach seinem Vorschlag soll der bereits auf 18,9 Prozent gesenkte Rentenbeitrag nicht wie geplant weiter sinken, sondern ab 2014 in Stufen von je 0,3 Prozentpunkten bis 2021 wieder angehoben werden. Danach würden Erhöhungen um 0,2 Punkte pro Jahr reichen, um genügend Reserven für eine Stabilisierung des Rentenniveaus auch weit über das Jahr 2030 hinaus zu erreichen. Nach den Modellrechnungen würde das Geld sogar reichen, um die Erwerbsminderungsrenten zu verbessern und auf die Anhebung des Rentenalters auf 67 zu verzichten.«

Es handelt sich hier um keinen neuen Wurf der Gewerkschaften, sondern um das bereits im vergangenen Jahr der Öffentlichkeit präsentierte "DGB-Rentenkonzept 2012". Weitere Informationen zum Rentenkonzept des DGB gibt es auch auf der Website www.ichwillrente.net.
Allerdings sind zumindest bei der derzeitigen Konstelllation die Aussichten auf eine Umsetzung dieser Umkehr in der deutschen Rentenpolitik ausgeschlossen und auch eine andere Regierungszusammensetzung, beispielsweise eine große Koalition, wird sich schwer tun, diese Abkehr von den zentralen Bausteinen der bisherigen Rentenpolitik zu bewerkstelligen.

Und was machen die Franzosen? Auf der einen Seite streiten sie ähnlich wie wir in Deutschland über die Zukunft ihrer Rentenversicherung. Und es gibt weitere vergleichbare Probleme struktureller Natur wie bei uns, wie wir gleich sehen werden. Aber auf der anderen Seite leistet dort - jedenfalls noch - die Regierung Widerstand gegen "Reformen", die wenn auch abgeschwächt dem deutschen Vorbild folgen würden.

»Trotz großer Finanzlöcher in der Rentenkasse: Frankreichs Premier Ayrault schließt eine Anhebung des Ruhestandsalters aus. Lieber möchte er Steuern und Sozialabgaben erhöhen. Davor warnt die EU-Kommission«, berichtet Christian Wernicke aus Paris in seinem Artikel "Rente mit 62 bleibt«. Trotz massiver Defizite in Frankreichs Rentenversicherung will die sozialistische Regierung weder die gesetzliche Altersgrenze erhöhen noch die Renten einfrieren. Auch eine weitere Verlängerung der gesetzlichen Lebensarbeitszeit zur Erlangung der Vollrente - derzeit 41 Jahre Berufstätigkeit - sei nicht geplant, so die derzeitige Versicherung des französischen Ministerpräsidenten.

Schauen wir uns die derzeitige Situation in Frankreich an: Franzosen dürfen derzeit mit 60 Jahren in Rente gehen, bis zum Jahr 2017 wird diese Schwelle in Etappen auf 62 Jahre steigen. Um dann in den Genuss einer vollen Rente zu gelangen, müssen die Betroffenen wie bereits erwähnt 41 Jahre berufstätig gewesen sein. Natürlich keine Regel ohne Ausnahme - und die Franzosen haben eine Art Zweiklassensystem, das auch im Land selbst als höchst ungerecht empfunden wird, aus zweierlei Gründen, wie Wernicke darlegt:

»Angestellte von Staatsbetrieben sowie viele Beamte, für die gesonderte Rentenkassen existieren, gehen häufig schon mit 55 oder 57 Jahren in Pension. Zudem erhalten sie deutlich höhere Renten: Ihre Ruhegelder werden auf der Basis der sechs letzten Monatsgehälter berechnet, während in der Privatwirtschaft der Einkommensdurchschnitt der letzten 25 Jahre zugrunde gelegt wird. Laut Umfragen missbilligen drei Fünftel der Franzosen diese Ungleichbehandlung, die von den Gewerkschaften vehement verteidigt wird.«

Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission hatte erst im Juni empfohlen, die Lebensarbeitszeit der Franzosen schrittweise zu verlängern. Dazu sollte die Zahl der für eine Vollrente erforderlichen Beitragsjahre auf 44 Jahre steigen - aber auch das wird von der sozialistischen Regierung derzeit abgelehnt. Das muss auch vor diesem Hintergrund gesehen werden: »Vor drei Jahren hatte die konservative Vorgängerregierung des damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy mit einer Rentenreform Massenproteste ausgelöst. Die Sozialisten, die Sarkozy heftig kritisiert hatten, wollen dessen Kürzungen inzwischen zwar fortschreiben. Einen weiteren Abbau lehnen sie trotz neuer Defizite aber ab.«

Nur - wie wollen die Sozialisten die immer tiefer werdenden Löcher in den Sozialkassen stopfen? Die Regierung will die Defizite in den Rentenkassen, die im Jahr 2020 auf 20 Milliarden Euro anwachsen könnten, durch höhere Steuern und Sozialabgaben ausgleichen. Aber die Lage ist kompliziert:
»Die geplante Erhöhung der französischen Sozialsteuer um einen Prozentpunkt, die elf Milliarden Euro im Jahr erbringen würde, stößt in Teilen der Gewerkschaften, bei Unternehmern und der Opposition auf Widerstand. Die Regierung erwägt nun, die Sozialabgaben und insbesondere den Arbeitgeberanteil zu erhöhen.«

Die Überlegungen der französischen Regierung rufen mittlerweile sogar die EU-Kommission auf den Plan, was die Debatte bei unseren Nachbarn anheizt: Steuererhöhungen durch die sozialistische Regierung bedrohen in Frankreich Wachstum und Beschäftigung. Dies sagte der Vizepräsident der EU-Kommission, Olli Rehn, am Sonntag in einem Interview mit der französischen Zeitung „Journal du Dimanche“. Frankreich habe mit seinen Steuererhöhungen einen „Schicksalspunkt“ erreicht, von dem an neue Steuern nur noch destruktiv wirkten, so der Bericht in dem Artikel "Vielen Franzosen werden die Steuern zu hoch" von Christian Schubert in der Online-Ausgabe der FAZ. Mittlerweile hat die Steuer- und Abgabenbelastung die Rekordhöhe von 46,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreicht. Insofern hat Frankreich ein echtes Problem und in der Rentenfrage ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.