"Die schöne neue Shoppingwelt darf die dunklen Seiten des Internethandels nicht ausblenden", so die Worte des nordrhein-westfälischen Arbeitsministers Guntram Schneider (SPD).
"Erschreckende und alarmierende" Ergebnisse hat der Minister der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben. Und er bezieht das auf diese Botschaft: Viele Paket- und Kurierdienste hebeln Arbeitsschutz aus.
Es geht hier nicht um irgendeine Orchideenbranche, sondern um einen boomenden Wirtschaftszweig: Die Onlinehändler expandieren ohne Ende und damit auch die Paket- und Kurierdienste, die das Zeug zum Kunden bringen müssen. Und da geht es offensichtlich drunter und drüber, was die Arbeitsbedingungen angeht.
Informationen, Analysen und Kommentare aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik
Montag, 28. Juli 2014
Sonntag, 27. Juli 2014
Immer diese Jahrestage. Wie wär's mit dem Betreuungsgeld?
Im vergangenen Jahr gab es nicht nur eine sehr hitzige Debatte über den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes, der am 1. August 2013 scharf gestellt wurde - parallel stritt man sich auch höchst kontrovers über eine "alternative" Leistung, dem "Betreuungsgeld", das Eltern bekommen können, wenn sie für ihr Kind keinen Kita-Platz oder keine öffentlich geförderte Tagespflegeperson in Anspruch nehmen - 100 Euro pro Monat waren es dann ab August 2013 und passend zum Jahrestag wird dieser Betrag jetzt auf 150 Euro angehoben. Damals wurde auch begrifflich richtig geholzt: Von "Herdprämie" oder einer Kita-"Fernhalteprämie" sprachen die Kritiker, während die Apologeten dieser neuen Geldleistung die "Wahlfreiheit" der Eltern in den Ring warfen oder von der lobenswerten "Anerkennung der Erziehungsleistung zu Hause" sprachen. Nun nähert sich der 1. August 2014 und damit der Jahrestag nicht nur des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz, sondern eben auch des Betreuungsgeldes. Und angesichts des funktionierenden Wiedervorlagesystems der Medien tauchen jetzt nicht nur Berichte über die Situation in den Kitas auf, sondern auch das Betreuungsgeld schafft es wieder in den Strom der Meldungen und Kommentare.
Studie: Betreuungsgeld hält von Kita ab oder gar Anreiz zur frühkindlichen Bildungsferne?, um nur zwei von vielen Schlagzeilen zu nennen. »Eine Umfrage bei über 100 000 Eltern bestätigt die Kritiker des Betreuungsgeldes: Die Geldprämie setzt bei bildungsfernen Eltern und Migranten falsche Anreize, Kleinkinder nicht in die Kita zu schicken«, so die Meldung von dpa. Das sei das Ergebnis einer großen Umfrage des Deutschen Jugendinstituts und der Universität Dortmund mit mehr als 100.000 Elternpaaren, die Kinder unter drei Jahren haben. Zumindest die parteipolitischen Grundreflexe scheinen noch zu funktionieren: SPD und Grüne halten Betreuungsgeld für bildungsfeindlich, so die eine Seite. Und die andere Seite kontert erwartbar: »Die Chefin der bayerischen Staatskanzlei, Christine Haderthauer, wies die Kritik am Betreuungsgeld zurück. „Bei Ein- und Zweijährigen eine Besser-/Schlechter-Diskussion zwischen Elternzuwendung und Kita anzuzetteln, ist ein ideologischer Tiefschlag sondersgleichen gegen alle Eltern von Kleinkindern“, sagte die CSU-Politikerin.«
Samstag, 26. Juli 2014
Kinder und Jugendliche als Flüchtlinge an der texanischen Grenze und in Freiburg im Breisgau. Gemeinsamkeiten und Unterschiede eines globalen Phänomens, das vor Ort aufschlägt
Starten wir in den USA. Eine mehr als irritierende Botschaft kann man diesem Artikel entnehmen: Texas schickt 1000 Nationalgardisten an mexikanische Grenze. Was ist passiert? Versuchen die Salafisten in die USA einzudringen? Sollen die mexikanischen Drogenkartelle angegriffen werden? Nein: »Seit Monaten sammeln sich Zehntausende unbegleitete Kinder aus Lateinamerika an der mexikanischen Grenze zu den USA. Nun sollen 1.000 Nationalgardisten den Abschnitt in Texas sichern. Der Bundesstaat fühlt sich von Washington alleingelassen.«
Freitag, 25. Juli 2014
Von Quantitäten, Qualitäten und einem realen Fachkräftemangel: Die Kindertageseinrichtungen und das (fehlende) Personal. Und wieder einmal: Das Geld
Leider keine Überraschung, aber angesichts des bevorstehenden Jahrestages des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf alle Fälle eine gut platzierte Botschaft: Deutschlands Kitas fehlen 120.000 Erzieher, hat die Bertelsmann-Stiftung herausgefunden. Was keine Neuigkeit ist für diejenigen, die sich seit langem mit dieser Thematik beschäftigen. Immer wieder in den zurückliegenden Monaten wurde auch hier eindringlich darauf hingewiesen, dass schon der rein quantitative Ausbau der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen Kinder - und das bei den in den Bundesländern gegebenen und von der Fachwelt unisono als deutlich zu schlecht kritisierten Rahmenbedingungen - zu einem quantitativen Mangel an pädagogischen Fachkräften führen muss, denn die zersplitterten Aus- und auch Weiterbildungssysteme sind nicht frühzeitig auf den seit Jahren absehbar steigenden Bedarf eingestellt, d.h. ausgebaut worden. Nun kann man aber die Fachkräfte nicht einfach per Knopfdruck backen und auch bekannte Hilfskonstruktionen wie die Schnellbleiche anderer Berufsgruppen oder der Import von Fachkräften aus Griechenland oder Spanien kann - wenn überhaupt - nur partiell etwas Luft verschaffen.
Donnerstag, 24. Juli 2014
Sanktionen bei uns, Sanktionen aber auch auf der Insel. Eine kritische Diskussion über die Kürzung bis hin zum Entzug von Sozialleistungen in Großbritannien
In Deutschland gibt es eine überaus kontroverse Debatte über Sinn und Unsinn der Sanktionen gegen Menschen, die sich im SGB II-System befinden und die Hartz IV-Leistungen beziehen. Regelmäßig berichten die Medien über das Thema, wenn wieder neue Zahlen veröffentlicht werden, wie viele Sanktionen verhängt worden sind. Während sich die einen bestätigt sehen, dass viele der Grundsicherungsempfänger angeblich gar kein Interesse haben, ihre Bedürftigkeit zu beenden, verweisen Kritiker auf die teilweise erhebliche Fragwürdigkeit der definierten Sanktionstatbestände. Und weitere Gruppe an Kritikern stellt die Sanktionen grundsätzlich in Frage und fordert deren Abschaffung bzw. ein Moratorium. Man denke an dieser Stelle nur an die Aktivitäten von Inge Hannemann. Zu dieser - deutschen - Debatte vgl. auch den Blog-Beitrag: Das große Durcheinander auf der Hartz IV-Baustelle. Sanktionen verschärfen oder ganz abschaffen, mit (noch) mehr Pauschalen das administrative Schreckgespenst Einzelfallgerechtigkeit verjagen oder den „harten Kern“ der Langzeitarbeitslosen aus dem SGB II in das SGB XII "outsourcen"?
Es ist sicher keine Übertreibung, wenn man formuliert, dass nicht wenige Elemente von dem, was die "Hartz-Kommission" 2002 vorgeschlagen und das dann teilweise auch Gesetz geworden ist, eine Kopie dessen war, was man schon einige Jahre vorher in Großbritannien ausprobiert und unter Tony Blair eingeführt hatte. Und die Entwicklung dort ist nicht stehen geblieben, sondern in den vergangenen Jahren hat es eine ganze Reihe an Verschärfungen gegeben, die zu mehr Sanktionen geführt haben. Und die sind dort genauso umstritten wie die Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger bei uns.
Nun hat das britische Nahles-Pendant DWP, das ist das dortige Arbeitsministerium, eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die sich mit den Sanktionen und ihren Auswirkungen beschäftigen sollte. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind nun als Report der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Im "Guardian" wurde die Hauptaussage dieser Studie prägnant schon in der Artikel-Überschrift zusammengefasst: Benefit sanctions hit most vulnerable people the hardest, report says.
Es ist sicher keine Übertreibung, wenn man formuliert, dass nicht wenige Elemente von dem, was die "Hartz-Kommission" 2002 vorgeschlagen und das dann teilweise auch Gesetz geworden ist, eine Kopie dessen war, was man schon einige Jahre vorher in Großbritannien ausprobiert und unter Tony Blair eingeführt hatte. Und die Entwicklung dort ist nicht stehen geblieben, sondern in den vergangenen Jahren hat es eine ganze Reihe an Verschärfungen gegeben, die zu mehr Sanktionen geführt haben. Und die sind dort genauso umstritten wie die Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger bei uns.
Nun hat das britische Nahles-Pendant DWP, das ist das dortige Arbeitsministerium, eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die sich mit den Sanktionen und ihren Auswirkungen beschäftigen sollte. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind nun als Report der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Im "Guardian" wurde die Hauptaussage dieser Studie prägnant schon in der Artikel-Überschrift zusammengefasst: Benefit sanctions hit most vulnerable people the hardest, report says.
Mittwoch, 23. Juli 2014
Die Zeitungszusteller, ihr verdünnter Mindestlohn und - nicht nur - der Lobbyismus der Verleger. Eine echte Zangengeburt mit offenem Ende
Es wurde in den zurückliegenden Monaten und Wochen angesichts des nunmehr beschlossenen Mindestlohngesetzes viel darüber berichtet, welche Hürden bei der anstehenden Umsetzung der gesetzlichen Lohnuntergrenze zu bewältigen sein werden. Immer wieder wird auf die zu erwartenden - und übrigens heute schon in vielen Branchen beobachtbaren - Umgehungsversuche einiger Arbeitgeber hingewiesen, so von Thomas Öchsner in seinem Artikel Von wegen Mindestlohn: »Längere Arbeitszeiten, unbezahlte Überstunden, mehr Scheinselbständige: Gewerkschaften fürchten, dass Arbeitgeber die neue Lohnuntergrenze einfach umgehen werden. Vor allem in kleinen Betrieben wird die Kontrolle schwierig.« Das ist alles richtig und wird viele Fragen und Antwortversuche in der vor uns liegenden Zeit generieren. Wobei man natürlich angesichts der unbestreitbaren Realität der Ausweichversuche, des Missbrauchs und der Kontrollprobleme nicht mit einer fatalistischen Haltung kapitulieren sollte und darf, dass man das alles lieber sein lassen sollte - zuweilen wird man durch die Berichte an dieser Stelle zurückgelassen. Auf der einen Seite verständlich, auf der anderen Seite sind die absehbaren Probleme kein Argument gegen eine gesetzliche Lohnuntergrenze, denn ansonsten könnte man sich jeden Regelungsansatz sparen.
Dienstag, 22. Juli 2014
Überraschung: Die Bundesbank hat herausgefunden, dass Leute, die kein oder zu wenig Geld haben, auch nichts oder zu wenig kaufen können. Oder doch nicht?
Eine frohe Botschaft für die Arbeitnehmer konnte man der neuen Print-Ausgabe des SPIEGEL entnehmen: "Ende der Bescheidenheit". Denn das proklamierte Ende richtet sich an die gewerkschaftlichen Lohnforderungen - und wird von einer Institution vorgetragen, von der man das nun so gar nicht erwartet hätte: »Bei der Forderung nach höheren Löhnen finden die Gewerkschaften einen ungewohnten Verbündeten: die Bundesbank. Den Währungshütern ist die aktuelle Inflationsrate zu niedrig – deshalb sollen die Gehälter nun kräftiger steigen als bisher.« Markus Dettmer und Christian Reichmann schreiben in ihrem Artikel vor dem Hintergrund dessen, was man bislang von den Bundesbankern gewohnt war: »Über Jahre konnten ihre Appelle für Sparsamkeit und Lohnzurückhaltung gar nicht streng genug ausfallen. Höhere Löhne treiben die Preise, so lautete ihr Mantra. Mochten sich andere Notenbanken bei ihren Entscheidungen daran orientieren, wie viele Menschen Arbeit suchten, die Bundesbank kannte nur ein Ziel: die Inflation im Zaum zu halten.« Haben die nun die Seiten gewechselt, ihr Herz für die Arbeiterbewegung entdeckt oder sind sie zum Keynesianismus konvertiert? Schauen wir genauer hin.
Montag, 21. Juli 2014
Mindestlohn oder existenzsichernder Lohn und die Putzkräfte in den heiligen Hallen der britischen Regierung. Ein Ausflug auf die Insel
Je näher der gesetzliche Mindestlohn kommt, desto konkreter werden die offenen Fragen. Beispielsweise: Wer ist eigentlich ein Langzeitarbeitsloser und wie erkennt man rechtssicher einen solchen?
Der flächendeckende, gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde kommt – zum 1. Januar 2015 ist es soweit. Jedenfalls im Prinzip. Denn es gibt Ausnahmen von dem - eigentlich - alle umfassenden Mindestlohn. Darüber wurde in den vergangenen Wochen und Monaten heftig diskutiert. Eine dieser Ausnahmen bezieht sich auf die Langzeitarbeitslosen. Hier hatte sich die große Koalition auf eine Ausnahmeregelung verständigt, die vorsieht, dass Arbeitgeber, die einen Langzeitarbeitslosen einstellen, in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht verpflichtet sind, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde zahlen zu müssen. Die offizielle Begründung für diesen Schritt lautete: Man wolle die Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen durch einen „zu hohen“ Einstiegslohn nicht gefährden. Als ein solcher wird offensichtlich die allgemeine Lohnuntergrenze von 8,50 € pro Stunde gesehen, die man gerade flächendeckend einführt.
Sonntag, 20. Juli 2014
Vom "Kampfplatz" demografische Entwicklung zur höchst realen Rollatoren-Gesellschaft und den Mühen einer Alltagsgestaltung vor Ort
Die demografische Entwicklung ist eine mittlerweile höchst kontroverse Angelegenheit geworden. Denn die einen instrumentalisieren die tatsächlichen oder angeblichen Entwicklungen für ganz andere Zwecke, beispielsweise das Rentensystem "umzubauen" oder andere sozialpolitische Weichenstellungen vorzunehmen - oft mit Bezug auf die angebliche Unabwendbarkeit wegen der demografischen Entwicklung. Hierzu als ein Beispiel von vielen die neue Studie Die Zukunft des Generationenvertrags. Wie sich die Lasten des demografischen Wandels gerechter verteilen lassen des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung. Andere hingegen, gerade aus dem linken Spektrum, haben in Reaktion auf diese durchaus beobachtbaren und folgenreichen Instrumentalisierungen eine Haltung entwickelt, die jede Bezugnahme auf mögliche Probleme - oder wie heißt es heutzutage weichgespülter daherkommend: Herausforderungen - durch die demografische Entwicklung als zu verurteilend ablehnt, denn sofort wird hier irgendeine Abbauabsicht unterstellt.
Freitag, 18. Juli 2014
"Verlorene Generation" dort, aber auch hier. Dazu europäische Verlautbarungsrhetorik und bei uns ein "Übergangssystem", zu dem es kein Erkenntnis-, sondern ein veritables Umsetzungsproblem gibt.
Es ist ein Drama, was sich vor allem, aber nicht nur in den Krisenstaaten des Euro-Raums für die dortige junge Generation abspielt. Arbeitslosenquoten zwischen 25 bis über 50% sind eine echte Katastrophe für diese "verlorene Generation". Hinzu kommt, dass viele junge Europäer auf der Suche nach Ausbildung und Arbeit ausgewandert sind in andere Länder - und dort nicht selten in neuen Ausbeutungsverhältnissen landen. Hierzu nur als ein Beispiel von vielen den Beitrag Arbeitnehmer zweiter Klasse: »Seit Beginn der Eurokrise kommen gut ausgebildete Pflegekräfte aus Südeuropa nach Deutschland. Hier werden einige von ihnen von Medizindienstleistern mit Knebelverträgen und schlechter Bezahlung ausgenutzt«. Oder aber sie gehen in ihren Heimatstaaten Beschäftigungen zu Niedrigstlöhnen nach, die sie aus der offiziellen Statistik katapultieren. Die Lage in Griechenland, Spanien und den anderen Krisenstaaten ist besonders übel - aber auch im Zentrum der relativen arbeitsmarktlichen "Glückseligkeit", also in Deutschland, gibt es zahlreiche Verwerfungen für einen Teil der jüngeren Generation.
Mittwoch, 16. Juli 2014
Nicht Fisch, nicht Fleisch. Statt punktuelles Herumfummeln am Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern sollte man das einfach streichen
Es ist zum Haare raufen, wenn man denn noch welche hat. Wieder einmal werden wir Zeugen einer Tat, die man beschreiben muss als punktuelles Herumfummeln an einer komplexen Sache und dem Verzicht auf eine sachlich eigentlich und auch dringlich gebotene Lösung, weil man sich im föderalen Kuddelmuddel nicht auf eine substanzielle Handlung verständigen kann. Wir sprechen also von der Bildungspolitik. Genauer: Vom Kooperationsverbot zwischen Bund und Länder, das man vor einigen Jahren sogar in das Grundgesetzt gemeißelt hat, um es nach jahrelanger Kritik daran nunmehr an einer Stelle wieder rauszukratzen. Aber nur an einer kleinen Stelle. Ansonsten bleibt der Unsinn. Und das wird uns dann auch noch - ja, man ahnt es - als "alternativlos" verkauft.
Dienstag, 15. Juli 2014
Und ewig grüßt die Kapitaldeckung. Die Pflegeversicherung durch eine kapitalgedeckte Teil-Finanzierung der stationären Pflege retten?
Mit einem Systemwechsel im komplexen Geflecht der deutschen Sozialpolitik sollte man – schon auf der Ebene der Forderung – vorsichtig sein. Unabhängig von der Tatsache, dass eine Realisierung äußerst unwahrscheinlich ist, muss ein Systemwechsel nicht nur gut durchdacht sein, um beispielsweise ungeplante Nebenwirkungen so weit wie möglich im Griff behalten zu können, sondern der Umstieg muss auch gut begründet sein, um nicht als Nebelkerze wahrgenommen zu werden. Nun werden wir wieder einmal mit der Forderung nach einem Systemwechsel in einem wichtigen Teilgebiet der Sozialpolitik konfrontiert – der Pflegeversicherung. Das von den Arbeitgebern finanzierte Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln fordert nichts geringeres als die Herausnahme der stationären Pflege aus der bestehenden umlagefinanzierten Pflegeversicherung und eine verpflichtende private Versicherung auf der Basis des Kapitaldeckungsverfahrens. Das IW meint es gut mit uns, denn mit diesem Vorschlag, so wird forsch behauptet, könne man die bestehende Pflegeversicherung vor ihrem sicheren Ende bewahren. Nun sind private, kapitalgedeckte Versicherungen derzeit nicht besonders hoch angesehen, wovon die Versicherungsbranche mit Blick beispielsweise auf die „Riester-Rente“ ein Lied singen kann. Und reden nicht alle über die erhebliche Probleme, die Versicherungen im so genannten „Niedrigzinsumfeld“ haben? Musste nicht erst dieser Tage ein „Lebensversicherungsreformgesetz“ verabschiedet werden angesichts der erheblichen Probleme dieses bislang zentralen Produktes der privaten Altersvorsorge? Sollte es sich bei dem neuen Vorschlag der „arbeitgebernahen“ Ökonomen aus dem IW vielleicht um eine Nebelkerze handeln?
Sonntag, 13. Juli 2014
Diesseits und jenseits der verständlichen Empörung: Gesetzliche Regelung der Kinderarbeit in Bolivien
Kinderarbeit geht gar nicht. So der völlig richtige Standpunkt aus unserer Sicht. Vor diesem Hintergrund müssen einen solche Schlagzeilen nicht nur irritieren, sondern empören: „Sie schuften für die Reichen. Kinderarbeit in Bolivien“ oder „Legal jobben ab 10“. Boliviens Parlament erlaubt Kinderarbeit ab zehn Jahren. Das klingt bizarr, skandalös – und gleichzeitig muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Regelung nicht zuletzt auf Forderungen von Kindern und Jugendlichen selbst zurückgeht. Was ist da genau los?
Freitag, 11. Juli 2014
Klassisch-handfeste und gleichzeitig experimentelle Tarifpolitik. Die IG Metall zwischen Stammbelegschaften und Werkvertragsbeschäftigten
Die IG-Metall ist nicht nur die größte Industriegewerkschaft der Welt, sondern sie gilt auch als besonders erfolgreich. Viele Arbeitnehmer anderer Branchen wären gerne in dieser Gewerkschaft organisiert, wenn man das beispielsweise an den von ihr erreichten Tarifabschlüssen misst. Sie gilt als kampfstark und durchsetzungsfähig und zugleich – durch ihre betriebliche Einbettung sensibilisiert – auch offen für die Belange der anderen Seite, was sich beispielsweise in der Bewältigung der Wirtschaftskrise 2009 wieder einmal gezeigt hat. Aber diese Gewerkschaft steht nicht nur für eine klassisch-handfeste Tarifpolitik mit im Regelfall vorzeigbaren Ergebnissen, sondern sie versucht, auch immer wieder neue Wege in der Tarifpolitik zu gehen. Das war die Arbeitszeitfrage ("35-Stunden-Woche“) in den 1980er Jahren und das ist heute die Frage, wie man mit der zunehmenden Aufspaltung der Belegschaften, also die Ausfransung an den Rändern in Form von Leiharbeit und vor allem der zunehmenden Zahl an Werkvertragsbeschäftigten, tarifpolitisch umgehen kann, um nicht vollständig die Kontrolle zu verlieren. Der Tarifabschluss der IG Metall mit den Arbeitgebern in der nordwestdeutschen Stahlindustrie, zu der die Eisen- und Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen gehört, steht für beide Dimension des tarifpolitischen Handelns.
Donnerstag, 10. Juli 2014
Jenseits der Bedrohungsgefühle: Die lang anhaltende Einwanderung von Migranten nach Großbritannien hat der Beschäftigung der einheimischen Bevölkerung insgesamt nicht geschadet - und warum diese Studie zugleich für die deutsche Mindestlohndiskussion sehr relevant ist
In Großbritannien gibt es in weiten Teilen der Bevölkerung erhebliche Bedenken und Vorurteile, was die Zuwanderung von Migranten und deren Auswirkungen beispielsweise auf den Arbeitsmarkt angeht. Auf der anderen Seite wurde hier nicht die Abschottungspolitik betrieben, wie wir sie aus Deutschland und Österreich kennen, als im Zuge der EU-Osterweiterung die Arbeitnehmerfreizügigkeit mehrere Jahre lang aufgehalten werden konnte. Insofern bietet sich Großbritannien für eine Analyse der Auswirkungen langjähriger Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt im allgemeinen und die Beschäftigungschancen der einheimischen Bevölkerung im Bereich der niedrig qualifizierten Arbeit an. Genau das leistet eine neue Studie des Migration Advisory Commitee (MAC), die mit dem Titel "Migrants in low-skilled work. The growth of EU and non-EU labour in low-skilled jobs and its impact on the UK" veröffentlicht worden ist. diese Studie liefert nicht nur eine interessante Bestandsaufnahme der Auswirkungen bzw. der Nicht-Auswirkungen der Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt, sondern man kann ihr zugleich wertvolle Hinweise für die deutsche Mindestlohndiskussion entnehmen.
Mittwoch, 9. Juli 2014
Der verfassungsrechtliche (und der logische) Teufel steckt oftmals im gesetzgeberischen Detail – wahrscheinlich trifft es jetzt die abschlagsfreie „Rente mit 63“
Der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kann man vieles vorwerfen, nicht jedoch, dass sie in den vergangenen Monaten zu langsam gearbeitet hätte. Die gesetzgeberische Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten „Rentenpakets“, zu der auch die umstrittene „Rente mit 63“ gehört, hat das von ihr geführte Bundesarbeitsministerium gleichsam in Form eines „Husarenritts“ über die parlamentarischen Hürden gebracht. Nun ist es allerdings – gerade in der Sozialpolitik – oftmals so, dass Schnelligkeit gepaart mit politischen Kompromissen zu Qualitätsproblemen führen.
Und genau das wird jetzt erkennbar: »Denn die in letzter Minute aufgenommenen Ausnahmen bei der abschlagsfreien Rente ab 63 sind wahrscheinlich nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags«, berichtet Thomas Öchsner in seinem Artikel Rente mit 63 möglicherweise verfassungswidrig.
Und genau das wird jetzt erkennbar: »Denn die in letzter Minute aufgenommenen Ausnahmen bei der abschlagsfreien Rente ab 63 sind wahrscheinlich nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags«, berichtet Thomas Öchsner in seinem Artikel Rente mit 63 möglicherweise verfassungswidrig.
Dienstag, 8. Juli 2014
Immer diese "Verschiebebahnhöfe" - früher zugunsten der Krankenkassen in die Pflegeversicherung und jetzt soll es in die andere Richtung gehen. Die Rechnung bekommen sowieso Dritte
Angesichts der Bedeutung der Pflege vor allem in den vor uns liegenden Jahren ist die Frage einer umfassenden Pflegereform eine der großen, wenn nicht die größte sozialpolitische Baustelle in unserem Land. Im Windschatten der gesetzgeberischen Umsetzung des Rentenpakets der Bundesregierung sowie des Mindestlohns ist auch die erste Stufe der von der Bundesregierung geplanten Pflegereform in den Bundestag eingebracht worden (man nennt das in der Gesetzgebungslyrik Pflegestärkungsgesetze). Ab dem kommenden Jahr werden alle Leistungen um vier Prozent erhöht und in den Pflegeeinrichtungen sollen bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte finanziert werden können. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird es ab 2015 mit der ersten Stufe der Pflegereform teurer. Es gibt eine Beitragssatzsteigerung um 0,3 Prozentpunkte, die pro Jahr 3,6 Milliarden Euro zusätzlich zu den bisherigen Beitragseinnahmen von 25 Mrd. Euro in die Pflegekasse spülen. 1,4 Milliarden Euro davon sollen in die ambulante Pflege fließen, mit einer Milliarde Euro soll die Arbeitssituation in den Pflegeeinrichtungen verbessert werden. Weitere 1,2 Milliarden Euro werden in einen höchst umstrittenen Vorsorgefonds eingespeist, um Beitragslasten in der Zukunft dämpfen zu können. Aber so richtig interessant wird es erst mit der geplanten zweiten Stufe der Pflegereform, interessant auch im finanziellen Sinne. Denn mit dieser zweiten Stufe soll ein neues System der Pflegestufen und Pflegebedürftigkeitsbegutachtung eingeführt werden, damit Demenzkranke und psychisch Kranke stärker an den Leistungen der Pflegeversicherung partizipieren können.
Sonntag, 6. Juli 2014
Ein bescheiden gemachter Schluck aus der Pulle - wie die Rentenerhöhung 2014 berechnet wird. Zugleich ein Lehrstück für moderne "Formel-Sozialpolitik"
Die Rentner sollen sich freuen - ihre Altersbezüge wurden zum 1. Juli des Jahres angehoben. In den alten Bundesländern gibt es 1,67% mehr auf die Hand, in den neuen Bundesländern sind es sogar 2,36%. Immerhin, denn in den vergangenen Jahren gab es sogar "Nullrunden" bei der Rentenanpassung, die natürlich in Wirklichkeit "Minusrunden" sind, denn durch die Inflation haben die nominal nicht erhöhten, aber auch nicht abgesenkten Renten real an Wert verloren. Und auch die Erhöhung von 1,67% würde wie die Butter in der Sonne dahinschmelzen, wenn die Preissteigerungsrate höher liegt. Nun könnte man sich auf die Diskussion über die konkrete Rentenerhöhung kaprizieren, ist das viel zu wenig oder noch akzeptabel, aber das soll hier nicht im Mittelpunkt stehen. Denn eigentlich müsste die Erhöhung deutlich höher ausfallen, wenn man die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter zugrundelegen würde, wie das früher mal der Fall war, als die Rentner teilhaben sollten an der wirtschaftlichen Entwicklung der Arbeitnehmer: Dann müssten die Renten in Westdeutschland am 1. Juli 2014 eigentlich um 2,2% steigen. Aber schon vor einigen Jahren hat man die Formel, mit der sich die Rentenanpassung berechnen lässt, so erweitert, dass ein kleinerer Betrag als die Lohnentwicklung der Arbeitnehmer herauskommen muss. Nimmt man diese Formel, dann würde sich immer noch in den alten Bundesländern eine Erhöhung von 2,13% ergeben. Aber - wie bereits erwähnt - am Ende werden daraus deutlich weniger, nur 1,67%. Wie schafft man das? Zur Beantwortung dieser Frage lohnt ein Blick in die Untiefen der modernen "Formel-Sozialpolitik", die einem ganz bestimmten Motto folgt: Wenn man etwas verschleiern will, dann konstruiert man eine Formel, die so kompliziert daherkommt, dass die meisten Akteure sie nicht verstehen (wollen/können) und man legitimatorisch immer auf die scheinbar eindeutigen Rechenergebnisse zurückgreifen kann, die zudem noch die gewünschten Beträge liefern. Und wenn die Formelergebnisse mal nicht passen, erweitert man sie flexibel um eine weitere Komponente.
Freitag, 4. Juli 2014
Ganztagsschulen als Schnecke. Eine neue Studie, politische Forderungen in Richtung mehr Ganztägigkeit und ein Schuss ins bildungspolitische Knie namens Kooperationsverbot
Die Bertelsmann-Stiftung hat wieder eine neue Studie veröffentlicht. Diesmal geht es um die Ganztagsschulen in Deutschland bzw. das, was als Ganztagsschule definiert wird, was ein eigenes Thema wäre. Dazu nur ein Beispiel für die Definitionsbreite: Die Kultusministerkonferenz versteht unter "Ganztagsschule" bereits Schulen, die an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot bereitstellen, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst. Die Botschaft der neuen Studie der Stiftung lässt sich so zusammenfassen: Ganztägiger Unterricht bleibt in Deutschland in der Minderheit. Knapp 33 % und damit jeder dritte Schüler in Deutschland besucht eine Ganztagsschule. Die Stiftung beklagt in ihren Schlussfolgerungen den langsamen Ausbau der Ganztagsschulangebote und fordert vor diesem Hintergrund, jedem Schüler ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer Ganztagsschule einzuräumen. Nur über einen solchen Rechtsanspruch könne eine neue Ausbaudynamik entfaltet werden. Dieser Rechtsanspruch soll verknüpft werden mit einer Kooperation zwischen Bund und Ländern für eine flächendeckende Finanzierung sowie eine bessere Qualität mit mehr pädagogischem Personal.
Donnerstag, 3. Juli 2014
Alternativer Drogen- und Suchtbericht fordert eine neue Strategie in der Drogenpolitik
In wenigen Tagen wird der neue Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung der Öffentlichkeit vorgelegt. Darin wird die gleichsam „offizielle“ Sicht auf Sucht und Drogengebrauch in unserer Gesellschaft entfaltet werden. Damit steht die Bundesregierung, bzw. besser gesagt die so genannte Drogenbeauftragte der Bundesregierung, in einer durchaus prominenten Reihe an Berichten zu einem Thema, das in der gesellschaftlichen Debatte entweder völlig verdrängt wird oder aber in schrillen Farben dramatisierend-skandalisierend an die Wand gemalt wird.
Derzeit kann man etwas zuspitzend formuliert davon sprechen, dass es eine richtige „Berichterstattungswelle" gibt. Wer gleich die ganze Welt als Bezugssystem braucht, der wird viele Informationen finden in dem World Drug Report 2014, der von der UNODC, also dem United Nations Office on Drugs and Crime, herausgegeben wird.
Auch die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, EMCDDA) hat eine durchwachsene Bilanz der aktuellen Lage auf dem Rauschgiftmarkt vorgelegt: Europäischer Drogenbericht. Trends und Entwicklungen 2014. »Es gibt in der EU zwar so wenige Todesfälle durch Überdosis wie seit Jahrzehnten nicht. Aber zu Entwarnung gibt es trotzdem keinen Grund« - den Grund benannt Daniel Deckers in seinem Artikel über die Nicht-Entwarnung schon in der Überschrift: Synthetisches Rauschgift auf dem Vormarsch.
Dienstag, 1. Juli 2014
Der "kleine" Mindestlohn auf allen Kanälen - und Stille um die "große" Tarifvertragswelt. Dabei ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen ein viel schärferes Schwert
Der Jesuit und Sozialethiker Friedhelm Hengsbach hat sich zu Wort gemeldet zum Thema Mindestlohn - und sein Beitrag Mindestlohn und Lohnuntergrenzen ersetzen keine Tarifverträge aus dem März dieses Jahres sei hier zur Lektüre empfohlen. Hengsbach - ein Mahner aus der Tradition des Sozialkatholizismus, der als einer der führenden Sozialethiker in Deutschland gilt - geht einer interessanten Vermutung nach. Hengsbach fragt sich, »ob die Debatte über den Mindestlohn eine Nebenarena darstellt, welche die Aufmerksamkeit von der Funktion und dem Gewicht der Tarifautonomie ablenkt.« Das wäre natürlich mehr als irritierend, ist der Mindestlohn doch ein Bestandteil des so genannten "Tarifautonomiestärkungsgesetzes" der Bundesregierung, die will damit doch eigentlich die Tarifautonomie stärken.
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