Freitag, 9. März 2018

Wenn die Fundamente bröckeln: Für Berufsschulen werden händeringend Lehrkräfte gesucht. Auch vielen Grund- und Förderschulen gehen die Lehrer aus


Die älteren Semester werden sich noch an die 1980er und 1990er Jahren erinnern, als man ein Lehramtsstudium als fast sichere Eintrittskarte in die Arbeitslosigkeit bzw. in die Karriere als Taxifahrer oder Gastwirt etikettiert hat. Aber das waren eben auch Zeiten, in denen man selbst von einer "Ärzteschwemme" gesprochen hat, weil es zu viele Mediziner gab, die wie viele andere damals auch in langen Warteschlangen auf dem Arbeitsmarkt ihr individuelles Glück suchen bzw. mit viel Ellbogeneinatz erkämpfen mussten. Die geburtenstarken Jahrgänge strömten auf den Ausbildungsmarkt, in die Hochschulen und dann als Absolventen auf den Arbeitsmarkt. Mittlerweile sind die Angehörigen der "Baby Boomer"-Generation über 50 und stellen (noch) die Mehrheit der Beschäftigten in den Betrieben.

Mittwoch, 7. März 2018

Die Vergessenen in real existierenden Kita-Welten. Von einem löchrigen Rechtsanspruch, schon heute und demnächst so richtig fehlenden Fachkräften und ja, dem Kindeswohl

In den zurückliegenden Monaten gab es eine durchaus intensiv zu nennende Diskussion über die Situation sowohl in der Krankenhaus- wie vor allem in der Altenpflege. Allerdings kann man derzeit schon ein gewisses Abflauen der Berichterstattung erkennen, nachdem sich die meisten Medien - und darunter nicht wenige effektheischend mit skandalisierend daherkommenden Reportagen - über den Pflegenotstand ausgelassen haben. Es ist sicher nicht völlig weltfremd, wenn man den Pflegekräften und den betroffenen Pflegebedürftigen zuruft, dass sie aufpassen müssen, nicht in die gleiche Falle zu laufen wie man das in einem benachbarten Feld der "personenbezogenen Dienstleistungen" erleben musste. Gemeint sind hier die Kindertageseinrichtungen und die (nicht nur) pädagogischen Fachkräfte, die dort arbeiten.


Wir erinnern uns - vor allem seit 2007 wurde in Westdeutschland das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder auch unter drei Jahren ausgebaut. In Ostdeutschland gab es noch als Folge der ehemaligen DDR auch nach der Wiedervereinigung eine ganz andere Struktur und vor allem eine deutlich besser ausgebaute Infrastruktur. Und damals hatte man in das hier einschlägige Gesetz - dem SGB VIII - einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr geschrieben, allerdings mit einer mehrjährigen Übergangsperiode, damit die dafür zuständigen Kommunen genügend Zeit hatten, die erforderlichen Kita-Plätze zu organisieren. Ab dem 1. August 2013 sollte dann der Rechtsanspruch scharf gestellt werden. Manche westdeutsche Kommune hat im Vorfeld darauf spekuliert, dass das schon nicht so heiß gegessen wird und man den Rechtsanspruch verschieben wird, wenn klar wird, dass das Angebot an Betreuungsplätzen für die unter dreijährigen Kinder nicht ausreichen wird. Das allerdings ist nicht geschehen, der Rechtsanspruch wurde ins Leben gerufen - und rund um den August 2013 gab es eine intensive öffentliche Diskussion über den "Kita-Notstand" angesichts der vielerorts fehlende Kita-Plätze. Dann aber wurde das Thema schnell wieder aus dem Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit verdrängt, nicht wegen einer erfolgreichen Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Eltern, die einen Bedarf haben. Sondern weil es sich bei der Frage, ob man einen Kita-Platz bekommt oder eben nicht, um eine individualisierte Frage handelt, die zwar Hunderttausende oder gar mehr betrifft, die aber keine kollektive Größe darstellen, da es keine Interessenvertretung der betroffenen Eltern mit ihren Kindern gibt, sondern jeder sehen muss, wie er und sie damit klar kommt, wie man das vor Ort organisiert bekommt. Oder eben nicht.

Dienstag, 6. März 2018

Wenn der Betriebsrat nicht nur rechts blinkt. Eine Zwischenmeldung zum Ausgang der Betriebsratswahlen. Das Beispiel Daimler


Man kann es drehen und wenden wie man will - aber es ist sicher keine Übertreibung, wenn man behauptet, wir haben es mit einem "rechtspopulistischen" Zeitgeist zu tun. Das zeigt sich nicht nur an den europaweiten Wahlerfolgen entsprechender Parteien, zuletzt in Italien, sondern auch bei uns in Deutschland. Dazu zählt nicht nur der Aufstieg der AfD, die nunmehr sogar als Oppositionsführerin im Bundestag agieren kann, nachdem klar ist, dass die arg geschrumpfte "Große" Koalition wiederbelebt wird. Auch in den Medien, vor allem den sogenannten "sozialen Medien" wird man mit einer Flut an offensichtlich völlig enthemmten Kommentaren konfrontiert. Und auch wenn die Wirklichkeit wie immer komplizierter ist, ganz offensichtlich können rechtspopulistische Parteien auch - manche behaupten sogar überdurchschnittlich ausgeprägt - bei Arbeitnehmern landen, selbst bei Gewerkschaftern. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, wenn nun von rechter Seite aus versucht wird, auch in den Betriebsräten Fuß zu fassen. Und das ist nun wieder nicht isoliert zu sehen, sondern sollte eingebettet werden in einen strategischen Ansatz eines Flügels der AfD, der sich bewusst auf dem Feld der Sozialpolitik profilieren will (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Konturen einer rechtspopulistischen Sozialpolitik? "Soldarischer Patriotismus" als umstrittenes Angebot innerhalb der AfD und was das mit der Rente und Betriebsräten zu tun hat vom 1. Februar 2018).

Montag, 5. März 2018

Rückblick: Die kurzfristige Option einer abschlagsfreien "Rente mit 63" wurde von Hunderttausenden in Anspruch genommen


Das war mal eines dieser sozialpolitischen Aufreger-Themen: die "Rente mit 63". Dieses der SPD zugeschriebene Projekt wurde am Anfang der letzten Großen Koalition im Jahr 2014 zusammen mit der von der Union gepushten und ebenfalls umstritteneren "Mütterrente" gesetzgeberisch ins Leben gerufen. Aus den Reihen der Wirtschaft hat man aus allen Rohren geschossen gegen die Eröffnung der Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 63 eine abschlagsfreie Altersrente in Anspruch nehmen zu können, denn man befürchtete nicht ohne Grund, dass zahlreiche Arbeitnehmer davon Gebrauch machen werden und darunter vor allem Facharbeiter und andere qualifizierte Arbeitskräfte, die (noch) in den Genuss ordentlicher Renten kommen. Nicht ohne Grund ist die "Rente mit 63" vor allem seitens der großen und einflussreichen Industriegewerkschaften in den damaligen Koalitionsvertrag bugsiert worden. Aber neben der Kritik der Arbeitgeber aufgrund des Verlustes an Arbeitskräften gab und gibt es auch eine eher systematisch angelegte Kritik, die darauf abstellt, dass die "Rente mit 63" deshalb kritisch zu sehen sei, weil es sich nur um eine temporäre Besserstellung einiger weniger Jahrgänge handelt und das eigentliche Problem, also die schrittweise Verlängerung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre für alle, keineswegs rückgängig gemacht wurde, sondern weiter läuft, was dazu führt, dass auch das vorübergehend und unter bestimmten Bedingungen abgesenkte Eintrittsalter in die abschlagsfreie Rentenbezugsmöglichkeit von 63 schrittweise (wieder) auf 65 Jahre ansteigt. Man entlastet also einige (überschaubare) Rentenjahrgänge vom Damoklesschwert der Abschläge, aber für die danach geht es weiter so wie vorher. Vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Schaumschläger jenseits einer diskussionswürdigen Kritik an der bereits auf dem absteigenden Ast befindlichen "Rente mit 63" vom 31. Oktober 2017.
Aber wie hat sich die Inanspruchnahme eigentlich entwickelt? Das wollte die Bundestagsfraktion der Grünen wissen und hat eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Und die hat zumindest einige Zahlen liefern können.

Sonntag, 4. März 2018

Und nun? Die Altenpflege zwischen Empörungsberichterstattung, zahlreichen offenen Baustellen und Ankündigungsrhetorik

In den vergangenen Wochen hatte das Thema Pflege Konjunktur in der öffentlichen Berichterstattung. Aus dem Krankenhausbereich wird großer Frust und beängstigende Zustände berichtet - so beispielsweise der Artikel Pflege: "Keine Zeit für Menschlichkeit": »Zu wenig Personal, Zeitdruck und dazu immer die Angst, wegen dieser Arbeitsbedingungen lebensgefährliche Fehler zu machen: Zeit Online hat Krankenschwestern und Krankenpfleger in deutschen Kliniken gefragt, was sie in ihrem Beruf am stärksten belastet. Fast 3.000 Pflegende haben geantwortet und ihre Situation geschildert. Der Personalmangel führe dazu, dass selbst der minimale Grundsatz "satt, sauber, schmerzfrei" oft nicht mehr zu gewährleisten sei. Davon, Kranken und ihren Angehörigen in der belastenden Situation beizustehen, sie zu beraten und ihnen zuzuhören, könne längst keine Rede mehr sein. Viele sind zudem der Meinung, dass das Gesundheitssystem die falschen Anreize setzt. Sie fühlen sich ausgenutzt und dazu gezwungen, ihre Ideale zu verraten. Sie fürchten, dass die Patienten mehr Leid als Hilfe erfahren.« Und nun wirklich unübersehbar sind die Berichte über die teilweise desaströsen Bedingungen der Arbeit für die Pflegekräfte- und für die betroffenen Pflegebedürftigen - in der Altenpflege.

Samstag, 3. März 2018

Keine Regel ohne Ausnahme. Die "drastische Einschränkung" der sachgrundlosen und der Ketten-Befristungen, die weiterarbeitenden Eigentlich-Rentner und der EuGH

Das Thema befristete Arbeitsverträge hatte in den vergangenen Wochen im Kontext der neuen und komplikationsbehafteten GroKo-Geburt eine durchaus prominente Rolle gespielt, war doch die Einschränkung (anfangs sogar die völlige Streichung) der sachgrundlosen Befristung ein sozialdemokratisches "Herzensanliegen". Und scheinbar hat man hier bei den Koalitionsverhandlungen, dessen Ergebnis am Sonntag sicher bestätigt werden wird bei der Bekanntgabe des Ergebnisses der SPD-Mitgliederbefragung, Erfolge erzielen können - wenn man denn den Verlautbarungen aus der SPD-Führung Glauben schenkt: In der offiziellen Botschaft der Parteiführung heißt es hinsichtlich der "sozialdemokratischen Handschrift", die man im Entwurf eines Koalitionsvertrages hinterlassen habe: »Das unbefristete Arbeitsverhältnis wird wieder zur Regel: Wir schränken sachgrundlose Befristungen drastisch ein und schaffen endlose Kettenbefristungen ab.« Nun ist das mit der "drastischen Einschränkung" so eine Sache. Was man erreicht hat in den Verhandlungen mit der Union kommt als ein typischer Kompromiss daher. Dazu ausführlicher bereits die Analyse in diesem Beitrag vom 20. Februar 2018: Die beabsichtigte Einschränkung der sachgrundlosen Befristung und das ewige Dilemma mit den Schwellenwerten. Dort wurde bereits darauf hingewiesen, dass man das mit der "drastischen Einschränkung" differenzierter und weitaus weniger euphorisch sehen muss.

Und dass es auch in Zukunft für bestimmte Personengruppen weitergehen wird mit nicht begrenzten sachgrundlosen Befristungen und das auch noch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgesegnet, verdeutlicht diese Meldung: Arbeitsrecht: Befristung im Rentenalter zulässig, so die FAZ. Das, was der EuGH da wohlwollend beurteilt hat, muss auch im Zusammenhang gesehen werden mit einem anderen blutdruckerhöhenden Thema aus der sozialpolitischen Debatte in Deutschland - der immer wieder geforderten weiteren Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und der angeblich fehlenden "Anreize", ältere Arbeitnehmer auch nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters zu beschäftigen.

Donnerstag, 1. März 2018

Mit einer neuen Entsenderichtlinie gegen Lohndumping in der EU. Also in ein paar Jahren, mit Einschränkungen und Ausnahmen

Jetzt aber endlich mal wieder positive Nachrichten - und dann auch noch zu einem europäischen Thema: Einig im Kampf gegen Lohndumping, so lautet eine der Überschriften dazu oder noch eindrucksvoller: Lohndumping: EU will Ausbeutung ausländischer Billiglöhner stoppen. Na endlich, wird der eine oder andere anmerken, das wurde aber auch wirklich Zeit, wenn man sich die Verwerfungen anschaut, die in manchen Branchen entstanden sind durch den massenhaften Einsatz von entsandten Arbeitnehmern, die zu deutlich günstigeren Konditionen beschäftigt werden können als einheimische Beschäftigte.

Was genau ist passiert, dass es solche semantischen Freudensprünge zu verzeichnen gibt? »Ob auf Baustellen, in Gastronomie oder Pflege: Viele ausländische Arbeitskräfte wurden bislang schlechter bezahlt als ihre heimischen Kollegen. Das soll sich nun ändern«, so beginnt dieser Bericht. »Nach monatelangen Verhandlungen erzielten Unterhändler des Europäischen Parlaments, der EU-Länder und der EU-Kommission eine entsprechende Grundsatzeinigung. Sozialkommissarin Marianne Thyssen sprach von einem Durchbruch und einem ausgewogenen Kompromiss nach dem Prinzip: gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit am selben Ort.«

Das hört sich gut an. Denn es geht hier um viele betroffene Arbeitnehmer (direkt und natürlich auch indirekt). Gut zwei Millionen entsandte Kräfte arbeiten nach offiziellen Angaben in einem anderen EU-Land, mehr als 400.000 in Deutschland. Viele arbeiten auf dem Bau, bei Speditionen, in Gaststätten oder in der Pflege. Über die Reform der mehr als 20 Jahre alten EU-Entsenderichtlinie wurde seit 2016 gestritten. Östliche Mitgliedstaaten mit niedrigem Lohnniveau pochen auf Freizügigkeit ihrer Bürger, während die westlichen EU-Länder Lohndumping auf ihrem Arbeitsmarkt beklagen.

Mittwoch, 28. Februar 2018

"Keine Atempause. Geschichte wird gemacht. Es geht voran". Das würden sich manche wünschen vom Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der umstrittenen Sanktionen im Hartz IV-System


Die älteren Semester werden sich noch an das Lied "Ein Jahr (Es geht voran)" der Band Fehlfarben erinnern. "Keine Atempause, Geschichte wird gemacht, es geht voran" - so heißt es in dem Song aus der Zeit zu Beginn der 1980er Jahre. Genau das wünschen sich manche auch mit Blick auf wahrhaft existenzielle Fragen des Lebens - beispielsweise hinsichtlich der Frage nach einer verfassungsrechtlichen Existenzberechtigung der das Existenzminimum kürzenden oder gar vollständig versagenden Sanktionen der Jobcenter gegenüber Leistungsberechtigten im Hartz IV-System. Darüber wurde hier schon in vielen Artikeln ausführlich berichtet.

Nun richten viele ihre Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht, denn das muss sich nach längerem Widerstand aufgrund der Hartnäckigkeit von Sozialrichtern aus Gotha mit dieser Frage beschäftigen und eine Entscheidung treffen: »Vorlage zu der Frage, ob die Sanktionsregelungen in § 31a in Verbindung mit §§ 31 und 31b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ... mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG Sozialstaatlichkeit und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und mit Art. 12 GG vereinbar sind.« Kurzum - sind die Sanktionen verfassungswidrig oder nicht?
Nun ist es mit der Hoffnung ja immer so eine Sache, manchmal wird sie schnell zerstört und zuweilen lässt man die Hoffnungsträger ziemlich lange zappeln, böse Zungen behaupten dann vorwurfsvoll: das Anliegen verhungert am ausgestreckten Arm.

Montag, 26. Februar 2018

Verteilungskrämpfe ganz unten in der zunehmend normalisierten Welt der Zusätzlichkeit. Diesseits und jenseits der Essener Tafel


Jahrestage, vor allem im zweistelligen Bereich, werden gerne verwendet für einen Rückblick und eine umfassende Darstellung der eigenen Entwicklungsgeschichte und der Bedeutung des Tuns. Das ist bei Institutionen nicht anders als bei Menschen. Dann zieht man Bilanz. Beispielsweise wenn die Tafeln seit 25 Jahren auf der Bühne des öffentlichen Lebens agieren und für viele Menschen jeden Tag eine ganz handfeste Bedeutung haben. Im Jahr 2018 können wir auf ein Vierteljahrhundert "Tafel-Bewegung" schauen. Verständlich, dass der Bundesverband Deutsche Tafel das nutzen will, um über die eigene Geschichte und Arbeit zu informieren. Die inzwischen 900 Tafeln in Deutschland seien nicht nur stille Ausgeber von Lebensmitteln, sondern sie legten auch "die Finger in die Wunde", um auf Probleme aufmerksam zu machen, so die Positionierung von Jochen Brühl vom Bundesverband der Tafeln in diesem Interview mit dem Deutschlandfunk: "Wir sind ein guter seismografischer Faktor, um zu erkennen, was schiefläuft". Er geht über die Vorstellung, dass es sich um eine reine Verteilaktion von Lebensmitteln an Bedürftige handelt, deutlich hinaus: Für ihn sind die Tafeln eine "Bürgerbewegung, die Veränderungen einfordere".

Samstag, 24. Februar 2018

Tariflohn für alle Pflegekräfte in der Altenpflege: SPD und Union sagen: kommt. Die anderen fragen sich: wie denn?

Immer wieder bekommt man in der aufgeheizten Debatte über die Pflege, vor allem hinsichtlich der Altenpflege, seitens der Union und der SPD die Aussage serviert, man habe sich darauf verständigt, dass in Zukunft auch in der Altenpflege "nach Tarif" bezahlt werden soll. Schon im Ergebnispapier der Sondierungsgespräche vom 12. Januar 2018 hat man diesen Passus finden können, der sich auch im Koalitionsvertrag wiederfindet:
»Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen.« Wie schön.
Erste Zweifel an der Umsetzbarkeit dieses hehren Anliegens wurden bereits in diesem Beitrag vorgetragen: Umrisse einer GroKo neu. Teil 3: Gesundheitspolitik und Pflege vom 15. Januar 2018. Und am 19. Januar 2018 wurde das in diesem Beitrag weiter vertieft: Der sich ausbreitende Mangel an Pflegekräften, die besondere Problematik eines doppelten Mangels in der Altenpflege und ein lösungsorientierter Blick auf die Arbeitsbedingungen.
Um es auf den Punkt zu bringen: Wieder einmal werden den Pflegekräften deutlich bessere Arbeitsbedingungen an die Wand gemalt, ohne dass die Verantwortlichen auch den Weg aufzeigen können, wie man in diese schöne neue Welt kommen kann.
Aber scheinbar hat die neue Große Koalition den Stein der Weisen gefunden, folgt man den Verlautbarungen ihres Spitzenpersonals. So behauptete die frühere Bundesarbeitsministerin, jetzige Fraktionschefin der SPD im Bundestag und dessinierte SPD-Parteivorsitzende Andrea Nahles in der Maybrit Illner-Sendung vom 22.02.2018, bezüglich der Tarifbindung in der Altenpflege habe man das Problem gelöst, denn man würde die "tarifvertragsähnlichen Regelungen" der beiden Kirchen und der von ihnen getragenen Einrichtungen und Dienste berücksichtigen und dann könne man mit einer Allgemeinverbindlicherklärung arbeiten. Fazit: Die Tarifentlohnung werde kommen. Da reibt sich jeder, der sich etwas auskennt in der Materie, erstaunt die Augen.

Donnerstag, 22. Februar 2018

Excel meets Versorgungsrealität: Wenn Rechnungshöfe rechnen und den Krankenhäusern (nicht nur) an die Betten wollen


Wenn Rechnungshöfe ihre Berichte veröffentlichen, dann hat das in der Regel immer noch den Nimbus der gewissenhaften und der Politik der Geschäft vermasselnde, weil den Finger auf Verschwendung und unsinnige Ausgaben legende Aufklärungsarbeit. Und es ist ja auch wirklich so, dass es zahlreiche Fälle von mehr als fragwürdigen öffentlichen Ausgaben zu beklagen und auch zu skandalisieren gibt.

Aber immer wieder erlebt man auch, dass Rechnungshöfe mehr als kleinkrämerisch berechnen, was man mit weniger Geld erreichen könnte, ohne wirklich die daraus resultierenden Folgen für die Praxis zu bedenken. Gerade im sozialen Bereich setzt das nämlich voraus, dass man nicht nur mit mehr oder weniger validen Zahlen operiert, sondern eine Vorstellung und einen Einblick hat in die tatsächliche Umsetzung vor Ort.

Dienstag, 20. Februar 2018

Die beabsichtigte Einschränkung der sachgrundlosen Befristung und das ewige Dilemma mit den Schwellenwerten


Nun ist sie also angelaufen, die Befragung der SPD-Mitglieder zum Koalitionsvertrag mit den Unionsparteien. Daumen hoch oder runter - wir werden sehen, wie das ausgeht. Die Abstimmungsunterlagen an die stimmberechtigten Mitglieder wurden verschickt mit einem dreiseitigen Werbeflyer für die Große Koalition, von den Positionen der "NoGroKo"-Vertreter findet man - nichts.

Man versucht jetzt natürlich, die vielen angeblichen oder tatsächlichen Vorteile einer GroKo neu aus Sicht der Verhandler und der Parteispitze darzustellen und ein wichtiger Punkt, der den Unterhändlern auf dem SPD-Parteitag in Bonn mit auf den Weg gegeben wurde, war die Forderung, beim Forderungspunkt Abschaffung der sachgrundlosen Befristung noch eine ordentliche Schippe draufzulegen und das gegenüber der Union auch durchzusetzen.

Montag, 19. Februar 2018

Die Roboter und andere Vehikel der Automatisierung, die Ängste um die Erwerbsarbeit und die relevante Frage der Ungleichheit


Bei Prognosen muss man bekanntlich vorsichtig sein, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen. Dieses Statistiker-Bonmot könnte einen verleiten, jeden Versuch einer Vorhersage der Entwicklung als hoffnungsloses Unterfangen abzulehnen und sich auf Vergangenheit und Gegenwart zu beschränken. Aber das entlastet nur auf den ersten Blick, man denke an die heftigen Auseinandersetzungen, die geführt werden um die Interpretation dessen, was ist. Gibt es Armut in Deutschland und wenn, wie viele Menschen sind davon betroffen? Allein diese Frage kann erwachsene Menschen in den Zustand höchst aggressiver Streitigkeiten treiben. Wie soll es da erst sein, wenn es um den Blick in die Zukunft geht und vor allem um die Bewertung dessen, was die Folgen sein werden bzw. könnten?

Und zu den höchst umstrittenen und - man kann den Eindruck bekommen - mit einer immer heftiger werdenden Aggressivität ausgetragenen Debatten über die zukünftige Entwicklung gehören sicher die Fragen der Automatisierung, der Roboterisierung, der Digitalisierung. Da kommt (wieder einmal) etwas Neues auf uns zu, das erst in Umrissen erkennbar, das nur schwer bis gar nicht fassbar ist. In solchen Unsicherheitszonen ist es immer hilfreich, wenn man Manifestationen für das Neue hat. Dazu gehört mittlerweile sicher das Bildnis von "den" Robotern, das wir uns gemacht haben bzw. das uns serviert wurde. Die höchst ambivalente Wirkkraft der Roboter auf die Menschen ist auch darin begründet, dass sie eine Kernzone des modernen menschlichen Daseins fundamental berühren: die Erwerbsarbeit der Menschen, genauer: der Lohnabhängigen. Deren Infragestellung, radikalisiert gesprochen deren Auslöschung (von manchen durchaus aus Befreiung in den Raum gestellt) bewegt seit vielen Jahren die Gemüter.

Sonntag, 18. Februar 2018

Eine teure Angelegenheit und eine mehr als problematische Lastenverteilung. Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege und die Rolle der "Investitionskosten"


Endlich wird intensiver diskutiert über die Situation in der Altenpflege und den offensichtlichen Handlungsbedarf, den wir hier haben. Während in vielen Medien vor allem skandalisierende Berichte über die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals angeboten werden, versucht die Politik, dem allerdings nicht mehr geneigtem Publikum zu signalisieren, wir tun was bzw. genauer: wir wollen was tun, wenn wir in die Pötte kommen mit der Neuauflage der zwischenzeitlich ordentlich geschrumpften Großen Koalition.

In dem derzeit den SPD-Mitgliedern zur Zustimmung oder Ablehnung vorliegenden Entwurf eines Koalitionsvertrages vom 07.02.2018 findet man mit Blick auf die Altenpflege diese Versprechungen: »Wir werden die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar verbessern. Es werden Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich ergriffen und dafür zusätzliche Stellen zielgerichtet gefördert. In der Altenpflege sollen die Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung angepasst werden. In einem Sofortprogramm werden wir 8.000 neue Fachkraftstellen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen schaffen. Der dafür erforderliche finanzielle Mehraufwand soll durch eine Vollfinanzierung aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen. Dem Sofortprogramm werden weitere Schritte folgen.«

Samstag, 17. Februar 2018

Die Altenpflegekräfte bleiben viel länger im Beruf als bislang immer behauptet. Aber Vorsicht ist bekanntlich die Mutter der statistischen Porzellankiste

Mit den Zahlen ist das bekanntlich immer so eine Sache - vor allem in politischen Diskussionen will man gerne die eine Zahl haben, die etwas auf den Punkt bringt. So auch in der Pflege-Debatte: Wie viele Pflegekräfte fehlen denn nun?  Immer wieder wird diese Frage von den Medien gestellt. Deren Vertreter dann überaus frustriert reagieren, wenn man (nicht nur) aus wissenschaftlicher Sicht antworten muss: Kommt darauf an. Soll man bei der Abschätzung des Personalbedarfs von den bestehenden Verhältnissen ausgehen, diese also fortschreiben? Oder darf es nicht ein wenig bis deutlich mehr sein angesichts dessen, was die betroffenen Pflegekräfte selbst an unhaltbaren Konsequenzen eines strukturellen Personalmangels beklagen? Und werden die Pflegekräfte genau so weiter bezahlt wie heute, also vergleichsweise schlecht oder wird es eine deutliche Aufwertung des Berufsbildes auch in monetärer Hinsicht geben?

Und so verhält es sich auch mit einer Frage aus diesem Bereich: Wie lange bleiben denn die Pflegekräfte in ihrem Beruf? Immer wieder bekommt man dazu eine (scheinbar) genaue Angabe serviert: Fünf bis sieben Jahre werden da genannt. Das ist nicht wirklich lange, wenn es denn stimmt. Diese Zahl hat sich verselbständigt und geistert seit Jahren immer wieder durch die Medien. Da horcht man dann auf bei so einer Überschrift: Altenpfleger sind ihrem Beruf treu. Das meldet immerhin das Deutsche Ärzteblatt. Und wir erfahren weiter: »Altenpflegefachkräfte verweilen im Durchschnitt länger als bisher ange­nommen in ihrem Beruf.« Und dann wird es konkret: Eine Studie haben zeigen können, dass Altenpflegekräfte im Durchschnitt auf über 19 Jahre Berufstätigkeit kommen. Das ist ja nun ein ganz anderer Wert als die fünf bis sieben Jahre.

Freitag, 16. Februar 2018

Die angemessenen "Kosten der Unterkunft und Heizung" im Hartz IV-System: Wenn ein unbestimmter Rechtsbegriff mit elementaren Folgen von der einen Seite bestimmt werden soll


Für den Januar 2018 wurde gemeldet, dass sich 5.960.000 Menschen in der Grundsicherung nach dem SGB II befinden. Fast sechs Millionen Menschen im "Hartz IV"-System. Und wenn überhaupt deren Situation angesprochen wird, dann geht es häufig um das, was sie im Monat an Geld bekommen vom Jobcenter. Oftmals wird dabei auf den "Regelbedarf" abgestellt, mit dem die Betroffenen ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Für eine alleinstehende Person ist das seit Anfang dieses Jahres ein Betrag von 416 Euro, im vergangenen Jahr waren das noch 409 Euro. Aber es gibt noch einen zweiten großen Ausgabenblock im Grundsicherungssystem, der von genau so existenzieller Bedeutung ist: Die "Kosten für Unterkunft und Heizung" (KdU). Wir reden hier zum einen über eine für die Betroffenen elementare Leistung, zum anderen über erhebliche Beträge: 2016 wurden über 14 Mrd. Euro als KdU-Ausgaben gebucht, das waren ein Drittel der Gesamtausgaben für das SGB II. Hier geht es also um die Wohnkosten der Hartz IV-Emfänger. Im § 22 SGB II findet man dazu im Absatz 1 diese nur auf den ersten Blick unverfängliche Beschreibung: »Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.«

Das  sich verständlicher an, als es ist - denn hier wird mit "angemessen" ein "unbestimmter Rechtsbegriff" verwendet, der in der Praxis dann konkretisiert und rechtlich überprüfbar bestimmt werden muss. In Form von konkreten Wohnungsgrößen und Mietkostenhöhen, die "noch" oder eben "nicht mehr" als angemessen definiert werden.

Donnerstag, 15. Februar 2018

Wenn die gegebene Maschinerie von Angebot und Nachfrage vor sich hin wirkt, dann muss die regionale Mietpreisentwicklung immer weiter auseinander laufen


Mittlerweile sollte es überall angekommen sein - die "Wohnungsfrage" wird (wieder) zu einer der ganz großen sozialen Fragen im Hier und Jetzt und vor allem in den vor uns liegenden Jahren. Dazu wurde auch in diesem Blog schon viel geschrieben, vgl. nur als Beispiel den Beitrag (Nicht-)Wohnen: Die alte neue soziale Frage. Von einem Sprengsatz in unserer Gesellschaft mit erheblicher Splitterwirkung vom 27. Oktober 2015 sowie ein Jahr zuvor vom 10. September 2014 den Beitrag Wohnst Du schon oder suchst Du noch? Die Wohnungsfrage als neue alte soziale und "Markt"-Frage, zunehmend auch für die "Mitte". Dabei wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass es zum einen "den" Wohnungsmarkt nicht gibt und geben kann. Wir sind mit einer Vielzahl regionaler bzw. lokaler Wohnungsmärkte konfrontiert (was aber beispielsweise auch für die meisten Arbeitsmärkte gilt). Selbst wenn man "einen" konkreten Wohnungsmarkt vor Ort betrachtet, wird man es in der Regel mit einer Gleichzeitigkeit eines Angebotsüberschusses wie auch eines Angebotsmangels zu tun haben, in Abhängigkeit davon, ob man das Segment der Luxus- und Premienwohnungen oder das der günstigen oder gar billigen Wohnungen betrachtet.

Letztendlich geht es auch auf den "Wohnungsmärkten" um ein wirkkräftiges Zusammenspiel eines (bestimmten) Angebots und einer (bestimmten) Nachfrage. Mit "bestimmt" ist hier eben nicht generell ein vorhandener Nachfrageüberhang bezeichnet, der zu einer Angebotsausweitung führen müsste, weil man hier Geschäfte machen könnte. Also nicht gemeint ist der enorme Nachfrageüberhang nach günstigem oder halbwegs bezahlbaren Wohnraum, denn die Rendite aus der Bearbeitung einer anderen Nachfrage sind nun einmal aus der einzelbetrieblichen Sicht eines Anbieters im Segment der höherpreisigen oder gar der Luxuswohnungen höher (bis es in diesem Segment dann Marktungleichgewichte gibt, also konkret einen Angebotsüberschuss, der gut ist für die überschaubare Zahl an Nachfrager in diesem Bereich und schlecht für die Anbieter - aber das dauert und der einzelne Anleger hat nur die in der Vergangenheit erzielten Renditen vor Augen und schreibt diese in die Zukunft fort).

Dienstag, 13. Februar 2018

Asylbewerber und andere: Von "AnKER"-Einrichtungen und der ganz eigene Dynamik der Lagerbildung


Große und ausdifferenzierte Systeme reagieren bekanntlich oftmals langsam, aber wenn sie sich einmal in Bewegung gesetzt haben, dann folgen sie einer Eigendynamik, die zum einen dem politisch-medial vermittelten Druck, zum anderen den inneren "Gesetzmäßigkeiten" der zu "regelnden" Angelegenheit geschuldet ist. Natürlich war die außergewöhnliche Zuwanderung von Flüchtlingen im Herbst 2015 eine Überforderung für die staatlichen Systeme und hätte es nicht das enorme zivilgesellschaftliche Engagement gegeben, dann wäre das damals auch nicht zu stemmen gewesen. Aber dann haben sich die Entwicklungen - in ganz unterschiedliche Richtungen - verselbständigt. Ob nun berechtigt oder nicht - die Überforderungsgefühle gab und gibt es nicht nur in großen Teilen der Bevölkerung, sondern auch die staatlichen Systeme, die im Krisenmodus oftmals das gegeben haben, was ihnen möglich war, sind mittlerweile auch durch die veränderte politische Konstellation auf die Schiene eines "Einfangens" der Thematik in den ihnen vertrauten Bahnen gesetzt worden. Und so mahlen die Mühlen, wie man es erwarten muss, vor allem, wenn die Vorgaben aus der Politik in immer deutlicher werdenden Umrissen erkennbar werden. Und solche kann man in dem Entwurf eines Koalitionsvertrages vom 7. Februar 2018 finden, die ihrerseits aber eher als eine Abbildung der angedeuteten inneren Gesetzmäßigkeiten der zu "regelnden" Angelegenheit zu verstehen sind.

Montag, 12. Februar 2018

Menschen in psychischen Krisen kommen schneller dran und müssen länger warten? Scheinbare Widersprüche in der psychotherapeutischen Versorgung


Das Jahr 1999 ist ein Meilenstein für die Psychotherapie in Deutschland gewesen - nicht wegen inhaltlicher Durchbrüche, sondern weil seit dem 1. Januar dieses Jahres das Psychotherapeutengesetz (PsychThG), ganz korrekt: das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, das gesundheitspolitische Licht der Welt erblickt hat.  Bis zur Einführung des PsychThG durften in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur Ärzte Psychotherapie durchführen. Diplom-Psychologen konnten jedoch im sogenannten Delegationsverfahren tätig werden. Voraussetzung dafür war eine Weiterbildung in einem anerkannten und zugelassenen Verfahren der Psychotherapie und ein delegierender Arzt. Entsprechend fand psychologische Psychotherapie vorwiegend im Delegationsverfahren statt und das bedeutete, dass die Verantwortung beim delegierenden Arzt verblieb. Mit dem PsychThG hat man neben die Ärzte die psychologischen Psychotherapeuten gestellt und zugleich - bei Vorliegen einer notwendigen Kassenzulassung - den direkten Zugang zu den Töpfen der Krankenkassen für die neuen Leistungserbringer geöffnet. Für die Frage der Kassenabrechnung wichtig ist auch die sogenannte Psychotherapie-Richtlinie. Man kann sich vorstellen, um welche Streitpunkte es in den Folgejahren bis heute ging: Neben der Frage, welche psychotherapeutischen Verfahren aus Kassenmitteln abgerechnet werden dürfen auch die Zahl der Therapeuten, die einen direkten Zugang bekommen zum Kassensystem sowie die tatsächlichen oder unterstellten Bedarfe an psychotherapeutischer Behandlung. Und das alles eingebettet nicht nur in ein umfassendes System der Budgetierung der zur Verfügung stehenden Mittel, sondern zugleich verbunden mit dem System der Verteilung der Mittel für die vertragsärtzliche Versorgung über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die das auf die Haus- und Fachärzte und nun auch noch auf die psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung aufteilen müssen, was naturgemäß eine Menge harter Verteilungskonflikte im "Haifischbecken" Gesundheitswesen generiert.

Samstag, 10. Februar 2018

Die Zeitungsverleger, die Große Koalition und der erfolgreiche Lobbyismus. Erneut eine fragwürdige Sonderregelung für die Verleger bei den Zeitungszustellern

Auch wenn derzeit ein Großteil der Diskussionen nach Vorlage des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD um die Tiefen und Untiefen politischer Erwerbsbiografien kreist, sollte man den Blick nicht ablenken lassen, sondern das 177 Seiten umfassende Kompromissergebnis der Verhandler genauer analysieren. Wenn man das tut, dann stößt man auf "interessante" Vereinbarungen, die sich wie eine Fortsetzungsgeschichte dessen lesen, was hier schon vor Jahren thematisiert und problematisiert wurde. Da gibt es im Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 ein Kapitel VII unter der wohlklingenden Überschrift "Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten". Und wenn man sich in die dort beschriebenen Vorhaben vertieft, dann stößt man auf diesen Passus:

»Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte - in Stadt und Land gleichermaßen - wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022, von 15 auf 5 Prozent abgesenkt.«

An dieser Stelle wird sich der eine oder andere treue Leser dieses Blogs stirnrunzelnd erinnern - da war doch schon mal was mit Sonderregelungen für die Zeitungszusteller? Richtig, wir müssen uns an dieser Stelle zurückbeamen in die Zeit, als das Mindestlohngesetz entstand und kurz vor der gesetzgeberischen Verabschiedung stand, also in das Jahr 2014.

Donnerstag, 8. Februar 2018

Kommissionitis als Lösungshilfe und Obergrenzen nun auch im Arbeitsrecht. Was der Koalitionsvertrag zum Thema befristete Arbeitsverträge sagt

Am 7. Februar 2018 wurde der Entwurf eines Koalitionsvertrages für die im Geburtskanal steckende Große Koalition veröffentlicht - zeitgleich auch die vereinbarte Verteilung der Ministerien und Namen dazu, was "natürlich" dazu führt, dass sich ganz viele auf dieses Thema gestürzt haben. Schulz will Gabriel aus dem Außenministerium räumen lassen, zugleich will er gemäß der immer noch üblichen Hinterzimmerabsprachen den Parteivorsitz der SPD an Frau Nahles weiterreichen (obgleich er erst vor kurzem als Vorsitzender wiedergewählt worden ist) und das Finanzministerium wird im Tausch mit dem Wirtschaftsministerium von der SPD gekapert mit Olaf Scholz aus Hamburg als neuem Bundesschatullenmeister. Da ist es nur verständlich, wenn die Medien sich auf diese Seite der Angelegenheit begeben, darüber kann man dann wortreich berichten.

Aber waren da nicht noch inhaltliche Fragen offen, die zu Verhandlungen "bis es quietscht" (O-Ton Nahles) geführt haben, weil der SPD-Bundesparteitag die sozialdemokratischen Unterhändler mit bestimmten Aufträgen nach den Sondierungen zurückgeschickt haben? Was ist bei diesen Quietsch-Verhandlungen denn nun rausgekommen?

Dienstag, 6. Februar 2018

Habemus Tarifabschluss. Die IG Metall, die Arbeitgeber und ein höchst komplexer "Meilenstein" mit Licht und Schatten


ie waren schneller, die Tarifparteien der Metallbranche. Während die GroKo in Gründung noch immer in den letzten Zügen liegt, haben die Tarifparteien im Pilotbezirk Baden-Württemberg wieder einmal in den ganz späten Abendstunden eine Verständigung hinbekommen, die sicher von den anderen Bezirken übernommen werden wird. Und die Tarifeinigung betrifft nicht nur den industriellen Kernbereich der deutschen Volkswirtschaft, sondern auch 3,9 Millionen Beschäftigte. Also eine ganz große Nummer.

»Der härteste Tarifstreit in der Metallbranche seit vielen Jahren ist beendet - und sowohl Gewerkschaft als auch Arbeitgeber haben bekommen, was sie wollten«, so Florian Diekmann in seinem Übersichtsartikel Darauf haben sich IG Metall und Arbeitgeber geeinigt. Er bringt die wirklich schwierige Ausgangslage bei diesem Tarifkonflikt auf den Punkt - und die lag nun keineswegs an einer exorbitant hohen Lohnerhöhungsforderung der Gewerkschaft und/oder dem Bestreben der Arbeitgeber, möglichst nicht oder nur sehr wenig an der Entgeltschraube zu drehen. Sondern: »Die IG Metall wollte das Recht für Arbeitnehmer durchsetzen, ihre Arbeitszeit vorübergehend verkürzen zu können. Die Arbeitgeber wollten verhindern, dass dadurch automatisch die Summe der Arbeitszeit bei gleicher Mitarbeiterzahl sinkt - und schon gar nicht kam für sie in Frage, die Arbeitszeitverkürzung, wie von der Gewerkschaft gefordert, durch Lohnzuschläge noch attraktiver zu machen. Eine schwierige Gemengelage.«

Sonntag, 4. Februar 2018

Der nach langen Geburtswehen reformierte Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende - und die verwaltungstechnischen Niederungen der Umsetzung in der Wirklichkeit vor Ort


In den vielgestaltigen Welten der Sozialpolitik ist es regelmäßig so, dass Themenhopping betrieben wird. Heute die Rente, morgen die Pflege, dann die Wohnungspolitik, zwischendurch ein wenig Kinderarmut und hin und wieder auch mal Hartz IV. Und schnell weiter zur nächsten Baustelle.
Aber zuweilen wird auch gearbeitet auf den Baustellen und heraus kommt ein filigranes, nicht selten hyperkomplex ausdifferenziertes Gesetzgebungsgebäude, über dessen Entstehung und dann meist zuletzt bei der offiziellen Einweihungsparty berichtet wird. Problem als gelöst abgehakt und weiter zum nächsten Thema.

Da ist es immer gut, wenn man einmal innehält und zurückblickt, was denn aus einer Sache nun geworden ist, wenn die Mühen der Ebenen begonnen haben und die Versprechungen eines Gesetzes auch in der wirklichen Wirklichkeit ihren Niederschlag finden (oder eben nicht), vor allem, wenn es sich um verbesserte Leistungen handelt. Nehmen wir als ein Beispiel den Unterhaltsvorschuss, der nach längerem Gekrampfe im vergangenen Jahr tatsächlich im Sinne einer Leistungsausweitung reformiert worden ist.

Freitag, 2. Februar 2018

"Staatlich organisierter Raub"? Ein Teil der Betriebsrenten und das Problem ihrer doppelten Verbeitragung für die Kranken- und Pflegeversicherung

Die Große Koalition hatte noch kurz vor dem Ende der letzten Legislaturperiode mit dem "Betriebsrentenstärkungsgesetz" ein deutliches Zeichen zu setzen versucht, dass in der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge auch die zweite Säule, also die betriebliche Altersvorsorge, deutlich gestärkt und ausgebaut werden soll. Angesichts der Erfahrungen vieler Menschen mit der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ("Riester-Rente") ist es in diesem Bereich von großer Bedeutung, dass die Menschen keinen Grund geliefert bekommen, an der Sinnhaftigkeit der damit verbundenen Sparaktivitäten zu zweifeln.

Das hier zu diskutierende Problem kann man an einem Beispiel erläutern:

»Franz Häntze ist tief enttäuscht. Für seine private Altersvorsorge hat der Rentner 26.000 Euro innerhalb von zwölf Jahren in eine Direktversicherung eingezahlt. Der Arbeitgeber legte insgesamt noch 4.000 Euro drauf. Am Ende bekam Häntze brutto 31.500 Euro ausgezahlt. Davon hatte er 6.600 Euro an Steuern abzuführen. Doch damit nicht genug: Obendrein werden ihm auch noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Umfang von etwa 6.000 Euro abgezogen. Von den 31.500 Euro bleiben Häntze am Ende deshalb gerade einmal knapp 19.000 Euro übrig.«

Donnerstag, 1. Februar 2018

Konturen einer rechtspopulistischen Sozialpolitik? "Soldarischer Patriotismus" als umstrittenes Angebot innerhalb der AfD und was das mit der Rente und Betriebsräten zu tun hat


»Die neoliberale Ideologie, die von allen Altparteien getragen wird und Staaten zu Wurmfortsätzen global agierender Konzerne gemacht hat, entzieht den Volkswirtschaften dringend benötigtes Investitionskapital und senkt in den westlichen Industrienationen die Löhne zugunsten der Kapitalrendite.« Und weiter: »Die Folgen für den Sozialstaat und die Renten sind verheerend.« Die gesetzliche Rentenversicherung sei zugunsten von privaten Versicherungen und Banken ausgehöhlt worden. CDU und SPD haben mit der Ausweitung der Leiharbeit Niedriglöhne auf breiter Front etabliert und das Lohngefüge zugunsten der Kapitalrendite gedrückt. Und die private Vorsorge war ein Irrweg. Wer war das, der solche Ausführungen von sich gegeben hat?

Ja, auch wenn das den einen oder anderen überraschen mag, es war Björn Höcke, der Frontmann des radikal rechten Flügels der "Alternative für Deutschland" (AfD). In einem Interview Ende November 2017 unter der bezeichnenden Überschrift "Das sind die Frontverläufe unserer Zeit". Und offensichtlich verfolgt Höcke eine politische Strategie mit diesen Themen: Am 28. Januar 2018 gab es eine Demonstration der AfD in Erfurt unter dem Slogan „Unseren Sozialstaat verteidigen!“ Höcke war dort als Redner: „Für die unterstützungsbedürftigen Leute, die es verdient haben, ist immer weniger Geld da“, so die Leitfigur der Völkisch-Nationalen in der AfD. Und deren Gedankengut wird dann sogleich hinterhergeschoben, denn bislang hätte man sich von den Aussagen auch auf einer Veranstaltung der Linken oder von Sozialverbänden fühlen können: Das liege, so seine schlichte wie eingängige Erklärung, an den vielen Geflüchteten im Land. „Wenn die Altparteien-Politiker unsere Sozialsysteme für alle Mühseligen und Beladenen öffnen, dann fahren sie unser Sozialsystem vor die Wand.“