Es gibt sozialpolitische Themen, die ganz oben auf der Agenda der Politik stehen - nehmen wir als prominentes Beispiel hierfür die Rente. Und es gibt Themen, die man als "Kellerkinder" der offiziellen Sozialpolitik bezeichnen muss. Zumeist tauchen die aber auch in der Berichterstattung kaum oder gar nicht (mehr) auf oder wenn, dann in einer punktuellen und überwiegend skandalisierenden Art und Weise. Zu diesen Kellerkindern der Sozialpolitik gehört leider alles rund um die Themen Drogen und Sucht. Obgleich man nun wirklich nicht sagen kann, dass diese Themen nur eine verschwindend kleine Minderheit betrifft, das Thema Drogen und Sucht durchzieht unsere Gesellschaft in millionenfachen Ausformungen und manifestiert sich in den damit verbundenen Schicksalen. Jede Familie ist davon betroffen, auch viele so genannte "Leistungsträger" haben ein "Suchtproblem". Oder gleich mehrere. Trotzdem (oder vielleicht gerade deshalb?) gibt es in Deutschland von der Fach- und Betroffenenszene abgesehen keine wirklich relevante sucht- oder gar drogenpolitische Debatte, die breit aufgestellt ist. Das hat nicht nur, aber sicher auch damit zu tun, dass wir es hier mit einem sehr heterogenen Themenfeld zu tun haben, denn die Sucht kann sich auf vieles erstrecken - von den stofflichen Abhängigkeiten bis hin zur Arbeit oder dem Kaufen. Oder dem Internet, in dem auch dieser Blog zu finden ist. Eine wie auch immer geartete "Online-Abhängigkeit" scheint zumindest als Thema erkannt worden zu sein, während man alle anderen Formen des Suchtverhaltens und der Drogenproblematik schlichtweg wegdefiniert - also zumindest ist das im vorliegenden Koalitionsvertrag so.
Informationen, Analysen und Kommentare aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik
Montag, 30. Dezember 2013
Freitag, 27. Dezember 2013
Von der Last der Geschenke, ganz lebenspraktischer Hilfestellung vor Ort in Oberbayern, dem Staat als Weihnachtsmann und dem armutsbedingten Smog über griechischen Städten
Viele Menschen hier in Deutschland haben die zurückliegenden Weihnachtstage mit ihren Familien gefeiert und sich im Wert von mehreren hundert Euro beschenkt. Es sei ihnen gegönnt. Zugleich werden viele - das gehört zum Fest irgendwie dazu - das erste und letzte Mal in diesem Jahr einen Gottesdienst besucht und ihre Rolle als Jahresendchristen erfüllt haben. Dabei werden sie - natürlich abhängig von den jeweiligen Pfarrern bzw. ggfs. Pfarrerinnen - entweder mit 0-8-15-Predigten in Gestalt des Wiederkäuens der weichgespülten Fassung der Weihnachtsgeschichte (inklusive eines mehr oder ehrlich gesagt meistens weniger professionell dargebrachten Laienkrippenspiels) oder aber mit Predigten konfrontiert worden sein, in denen der Blick auf die Armen und Ausgeschlossenen, auf die Außenstehenden im wahrsten Sinne der eigentlichen Geschichte gerichtet wurde. Vielleicht wurde dann auch an der einen oder anderen Stelle die in unserem Land eben nicht nur in Spurenelementen vorhandene real existierende Armut angesprochen. Man hätte das durchaus vertiefen können an den Problemen vieler einkommensarmer Menschen, die sich und vor allem den eigenen Kindern eben keine wirklich tollen Geschenke machen können - und viele Kinder werden sich schon fürchten vor dem "Geschenkevergleich" in den Schulen am Beginn des neuen Jahres, der oftmals die gleiche (verletzende bzw. triumphierende) Qualität hat wie "mein Haus, mein Auto, mein ...", nur eben etwas kleiner. Von den aktuell rund 6,13 Millionen Hartz IV-Empfängern sind 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Für viele Eltern trifft sicher zu, was Miriam Bunjes und Pascal Becher in ihrem Artikel "Die Last der Geschenke" zitieren: „Sie haben Angst vor Weihnachten“, sagt Dirk Neidull von der Wetzlarer Arbeitsloseninitiative. Vielleicht werden sie sogar noch konfrontiert mit Berichten darüber, dass auch Geschenke ab einem bestimmten Wert angerechnet werden müssen auf die vom Staat gewährte Grundsicherung.
Dienstag, 24. Dezember 2013
Weihnachten 2013, aus Sicht der Berufskunde und am Beispiel der Pfarrer (und Pfarrerinnen)
Zum Weihnachtsfest gehört auch die Erkenntnis, dass es - oftmals vergessen - viele Menschen gibt, die arbeiten müssen. Da fallen einem sofort die Pflegekräfte in den Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten ein, die Erzieher/innen in den Heimen oder Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe oder die Polizisten und Feuerwehrleute und viele andere mehr. Aber auch für eine ganz bestimmte Berufsgruppe ist Weihnachten vor allem Arbeit und sie stehen dabei gewissermaßen sogar im Mittelpunkt: Gemeint sind die Pfarrer (und je nach Arbeitgeber auch Pfarrerinnen). Schaut man auf die Pfarrer als Berufsgruppe, dann kann man an ihnen interessante Parallelen zur allgemeinen Arbeitsmarktdiskussion entdecken - vom angeblichen oder tatsächlichen "Fachkräftemangel" bis hin zur Globalisierung der Arbeitsmärkte.
Sonntag, 22. Dezember 2013
"Inklusion" jenseits der Sonntagsreden und des Koalitionsvertrages. Aus der kleinteiligen Realität einer gelingenden Umsetzung von Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung
Eines der großen Themen dieser Tage und der vor uns liegenden Jahre ist bzw. sollte sein: Inklusion. Denn seit knapp vier Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland rechtskräftig. Seitdem haben Menschen mit Behinderung Recht auf Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe, Chancengleichheit und Barrierefreiheit. Viel wurde und wird dazu geschrieben und man kann die kommenden Jahre ohne Probleme von einer Tagung zur anderen nomadisieren, wo es um die Frage geht, wie man eine "inklusive Gesellschaft" hinbekommt. Seltener oder gar nicht (gerne) wird darüber gesprochen, ob dieser Entwicklungssprung überhaupt gelingen kann, ohne wirklich fundamentale, das heißt revolutionäre Veränderungen in der Gesellschaft durchzusetzen. Wer an dieser Stelle eine gewisse grundsätzliche Skepsis raushört, liegt richtig - und das gerade vor dem Hintergrund, dass Inklusion hier für absolut wegweisend angesehen wird. Wer es lieber ganz egoistisch braucht: Man möge sich klar werden über die Tatsache, dass es hier nicht (nur) um den Einsatz für irgendeine "Zielgruppe" behinderter Menschen geht, die wir bislang ganz erfolgreich in Sondereinrichtungen untergebracht, damit nicht selten aber auch aus dem Wahrnehmungsstrom der gesellschaftlichen "Mitte" entfernt und an den Rand geschoben haben, sondern dass wir alle jederzeit nur einen Augenschlag von einer möglicherweise schwersten Behinderung entfernt vor uns hin leben.
Samstag, 21. Dezember 2013
"Mütterrente": Von der halbierten Gerechtigkeitslücke, der anteiligen Selbstfinanzierung durch die Rentner und dem Damoklesschwert der Systemfrage
Die Große Koalition meint es gut und hat ein Herz für Rentner - vor allem für die Mütter, so scheint es jedenfalls zu sein. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD können wir auf der Seite 73 lesen: »Die Erziehung von Kindern ist Grundvoraussetzung für den Generationenvertrag der Rentenversicherung.« Und daraus leitet sie ein Vorhaben ab, das neben der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren gleich am Anfang der neuen Legislaturperiode umgesetzt werden soll: »Während Kindererziehungszeiten ab 1992 rentenrechtlich umfassend anerkannt sind, ist dies für frühere Jahrgänge nicht in diesem Umfang erfolgt. Diese Gerechtigkeitslücke werden wir schließen.« Wer kann etwas gegen die Schließung von Gerechtigkeitslücken haben? Trotzdem maulen viele an der Art und Weise der Umsetzung dieser Zielsetzung herum, dabei bezieht sich ein gewichtiger Teil der Kritiker auf die Finanzierung aus den Beitragsmitteln der Rentenversicherung. Aber auch das mit der Gerechtigkeit ist wie so oft in der Sozialpolitik eine nicht einfache Angelegenheit. Und immer noch viel zu wenig bekannt, geschweige denn diskutiert werden die Folgen der geplanten Verbesserungen der "Mütterrente" für die zukünftige Entwicklung der Renten insgesamt. Steigen wir also hinab in die Tiefen bzw. Untiefen der Rentenmechanik und der multiplen Ungleichheit der Mütter.
Freitag, 20. Dezember 2013
Die (professionelle) Altenpflege wächst, die (selbst zu tragenden) Kosten dafür besonders und im Schatten müht sich weiter das schwarze Schaf der Pflegefamilie
Der "Pflegereport 2013", herausgegeben von der Krankenkasse Barmer GEK und von Heinz Rothgang, Rolf Müller und Rainer Unger vom Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) an der Universität Bremen verfasst, bescheinigt der Altenpflege ein anhaltendes Wachstum, was angesichts der allgemeinen Daten nicht überrascht: »Die Zahl Pflegebedürftiger ist mit 2,5 Millionen (2011) auf einem neuen Höchststand und wird bis 2050 auf 4,5 Millionen steigen. Wesentliche Ursache ist der demografische Wandel. Es gibt große regionale Unterschiede. So wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 in Brandenburg um 72 Prozent steigen, in Bremen nur um 28 Prozent. Im Bundesdurchschnitt wird ein Plus von 47 Prozent erwartet.«
Es zeigt sich ein Trend hin zu professioneller Versorgung. Besonders stark sind die ambulanten Pflegedienste gewachsen: Sie haben 2012 fast 23 Prozent der pflegebedürftigen Menschen betreut – so viele wie nie zuvor (2008 waren es noch 20,9 Prozent gewesen). Dagegen stagnierte der Anteil der Heimpflege in den letzten Jahren und sank zuletzt leicht auf 28,8 Prozent. »Dementsprechend sind laut Report die Personalkapazitäten in der ambulanten Pflege zwischen 1999 und 2011 mit 64 Prozent schneller gewachsen als die Zahl der Betten in Pflegeheimen. Diese hätten um 36 Prozent zugenommen« ("Ambulante Pflege nimmt weiter Fahrt auf").
Es zeigt sich ein Trend hin zu professioneller Versorgung. Besonders stark sind die ambulanten Pflegedienste gewachsen: Sie haben 2012 fast 23 Prozent der pflegebedürftigen Menschen betreut – so viele wie nie zuvor (2008 waren es noch 20,9 Prozent gewesen). Dagegen stagnierte der Anteil der Heimpflege in den letzten Jahren und sank zuletzt leicht auf 28,8 Prozent. »Dementsprechend sind laut Report die Personalkapazitäten in der ambulanten Pflege zwischen 1999 und 2011 mit 64 Prozent schneller gewachsen als die Zahl der Betten in Pflegeheimen. Diese hätten um 36 Prozent zugenommen« ("Ambulante Pflege nimmt weiter Fahrt auf").
Mittwoch, 18. Dezember 2013
Von Putzfrauen, die ein Krankenhauskonzern in die Mangel nimmt, über Praktikanten in Bundesministerien, die sich glücklich schätzen können, umsonst arbeiten zu dürfen bis hin zu den Paketzustellern, den wahren Helden der Adventszeit
Die Gesundheitspolitik ist bekanntlich ein Haifischbecken, auch deshalb, weil es hier um Milliarden-Beträge geht und man bei allem Wehgeklage durchaus eine Menge Geld verdienen kann. Damit soll hier gar nicht die hinsichtlich des Geldverdienens reflexhaft vorgeführte Pharmaindustrie adressiert werden, sondern die Krankenhäuser, die ansonsten doch eher als unterfinanziert und überlastet daherkommen und sich auch so darstellen. Nun gibt es solche und solche Kliniken. Es gibt viele, die in den roten Zahlen feststecken oder wenn es hochkommt, eine schwarze Null erreichen, aber da sind eben auch hochprofitable Kliniken auf dem "Markt", die richtig gute Renditen erwirtschaften. Weil sie sich spezialisiert haben, weil sie auf Effizienz getrimmt sind und bzw. oder, weil sie den einen (z.B. dem Personal) etwas wegnehmen, um es anderen (z.B. den Aktionären) zu geben. Sprechen wir also von einem börsennotierten Klinikkonzern: Der Rhön-Klinikum AG - und von ihren Putzfrauen.
Montag, 16. Dezember 2013
Der Mindestlohn und seine (potenziellen) Ausnahmen. Ab jetzt wird geredet und gefordert und verworfen
Nachdem die Große Koalition den langen Geburtskanal verlassen hat, scheint Gewissheit einzukehren: Der Mindestlohn kommt. Wie wir allerdings schon nach dem Studium des Koalitionsvertrages lernen mussten, gut Ding will Weile haben. Hierzu auch der Beitrag "Anderthalb Schritte vor, ein Schritt zurück? Die Regelungen zum flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn im Koalitionsvertrag". Dort findet man das Fazit: "Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn kommt - in Höhe von (dann) 8,50 Euro definitiv zum 01.01.2017. Zwischenzeitlich gibt es Abweichungsspielräume nach unten und überhaupt wird man noch über vieles reden wollen müssen." Also das mit dem viel reden wollen müssen haben einige sehr ernst genommen, denn heute meldet sich die CSU in Gestalt der bayerischen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner zu Wort: "CSU dringt auf Ausnahmen beim Mindestlohn". Die ausgesendete Botschaft lässt sich so zusammenfassen: Schüler, Studenten und Rentner sollen keinen Mindestlohn bekommen. Und Menschen im Ehrenamt auch nicht. Wie wird das begründet?
Samstag, 14. Dezember 2013
Wie passt das zusammen? Klagen über Fachkräftemangel und Akademisierungswahn - und dann fällt die Zahl der neuen Ausbildungsverträge auf einen historischen Tiefstand. An der Passung liegt es, aber nicht nur
Das sind keine erfreulich daherkommenden Nachrichten, die das Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn der Öffentlichkeit mitteilen musste: "Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge fällt auf historischen Tiefstand", so ist die Botschaft überschrieben.
Die wichtigsten Befunde in der Zusammenfassung: »(Die) Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge fiel auf einen historischen Tiefstand, den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung. Zugleich nahmen die Passungsprobleme zu: ein höherer Anteil des betrieblichen Ausbildungsangebots blieb unbesetzt, und mehr Ausbildungsplatznachfrager blieben bei ihrer Ausbildungsplatzsuche erfolglos. Insgesamt verschlechterte sich die Marktlage zu Lasten der Jugendlichen, und es gelang nicht mehr im selben Ausmaß wie in den drei Jahren zuvor, ausbildungsinteressierte Jugendliche an dualer Berufsausbildung zu beteiligen.«
Natürlich stellt sich angesichts dieser Daten die völlig naheliegende Frage, wie es sein kann, dass in den Medien andauernd über fehlende Fachkräfte - dabei auch und zutreffend in den "klassischen" Ausbildungsberufen und nicht nur bezogen auf Ärzte oder Ingenieure - sowie fehlende Azubis diskutiert wird und ebenfalls grundsätzlich zutreffend über die problematischen Auswirkungen der expandierenden Akademisierung auf das System der dualen Berufsausbildung (vgl. hierzu beispielsweise die Arbeit "Wie viel akademische Bildung brauchen wir zukünftig? Ein Beitrag zur Akademisierungsdebatte" von Hartmut Hirsch-Kreinsen) berichtet und diskutiert wird - und dann müssen wir einen solchen Einbruch bei der Zahl der Ausbildungsverträge zur Kenntnis nehmen?
Mittwoch, 11. Dezember 2013
Arme Rentner heute schon und morgen viel mehr von ihnen, wenn (nicht) ... Von der plausiblen Sicht auf das, was kommen wird und dem, was man eigentlich machen müsste
Die gegenwärtige Rentendiskussion erweist sich als ein echtes Minenfeld. Da wird auf der einen Seite das Bild einer unglaublichen Belastung der jungen Menschen durch die rentenpolitischen Vorhaben der derzeit noch im Geburtskanal feststeckenden Großen Koalition an die Wand gemalt, während die großen Koalitionsparteien die von ihnen geplanten Schritte wie den Ausbau der "Mütterrente" oder die "Rente mit 63" (nach 45 Versicherungsjahren) als "Gerechtigkeitsdurchbruch" feiern. Und die als Fusionsergebnis aus der sozialdemokratischen "Solidarrente" und der von der Leyen'schen "Lebensleistungrente" in Aussicht gestellte "solidarische Lebensleistungsrente" (ein hübsch daherkommendes semantisches Vereinigungskind) in Höhe von 850 Euro unter ganz bestimmten Voraussetzungen wird als Meilenstein der Bekämpfung der Altersarmut gefeiert. Doch unter der Oberfläche wächst das Problem und wie auf einer schiefen Ebene werden zahlreiche Menschen in die Altersarmut rutschen, wenn man a) nichts verändert und/oder b) lediglich kosmetische Korrekturen vornimmt.
Dienstag, 10. Dezember 2013
Das Bundesarbeitsgericht verweigert sich. Definition und Sanktionierung einer nicht mehr "vorübergehenden" Leiharbeit ist Aufgabe des Gesetzgebers. Jetzt bleibt - wie so oft - die Hoffnung
»Wie lange darf ein Unternehmen einen Leiharbeiter leihen? Dazu urteilt heute das Bundesarbeitsgericht. Von dem Urteil hängt eine Menge ab. Womöglich drohen Unternehmenspleiten.« Mit diesen düster daherkommenden Worten wurde man in dem Artikel "Gericht entscheidet über die Leiharbeit" konfrontiert. Der Artikel orakelt weiter: »Für Leiharbeitnehmer im Dauereinsatz könnte an diesem Dienstag eine neue Ära in ihrem Arbeitsleben beginnen.« Könnte ist das Wort des Tages. Oder eben auch - vorerst - nicht. Denn das Gericht hat geurteilt. Und das eindeutig. Unter der auf den ersten Blick keine Richtung anzeigenden Überschrift "Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung" berichtet das Bundesarbeitsgericht in seiner Pressemitteilung Nr. 73/13 mit harter Diktion:
»Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt.«
Damit bleiben die weitreichenden Folgen eines von den einen erhofften und den anderen befürchteten Urteils des Bundesarbeitsgerichts aus: Hätte das BAG den Verstoß gegen die Norm einer nur "vorübergehenden" Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG so gewertet, dass dadurch aus der Beschäftigung beim Verleihunternehmen eine (unbefristete) Beschäftigung beim Entleihunternehmen wird, dann »könnten Tausende von Leiharbeitnehmer vor Gericht darauf pochen, dass sie auf die Gehaltsliste von Unternehmen kommen, die sie niemals einstellen wollten, sondern nur „eingekauft“ haben.« Falscher Alarm, wie man nun der neuen Entscheidung des BAG entnehmen kann. Denn die Bundesarbeitsrichter finden das scharfe Schwert des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleihunternehmen nur im § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, dort für den Fall, dass das verleihende Unternehmen keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat.
»Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt.«
Damit bleiben die weitreichenden Folgen eines von den einen erhofften und den anderen befürchteten Urteils des Bundesarbeitsgerichts aus: Hätte das BAG den Verstoß gegen die Norm einer nur "vorübergehenden" Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG so gewertet, dass dadurch aus der Beschäftigung beim Verleihunternehmen eine (unbefristete) Beschäftigung beim Entleihunternehmen wird, dann »könnten Tausende von Leiharbeitnehmer vor Gericht darauf pochen, dass sie auf die Gehaltsliste von Unternehmen kommen, die sie niemals einstellen wollten, sondern nur „eingekauft“ haben.« Falscher Alarm, wie man nun der neuen Entscheidung des BAG entnehmen kann. Denn die Bundesarbeitsrichter finden das scharfe Schwert des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleihunternehmen nur im § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, dort für den Fall, dass das verleihende Unternehmen keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat.
Montag, 9. Dezember 2013
Die Frauen, die Lohnlücke zu den Männern und - ach, die Statistik
Wieder so ein irritierendes Rauschen in den Medien zu ein und demselben Thema: "Frauen verdienen fast so viel wie Männer" könne wir als Überschrift eines Artikels in der Online-Ausgabe der WirtschaftsWoche lesen. Das stimmt positiv. Und am gleichen Tag meldet Spiegel Online "Deutschland bei Lohngefälle auf zweitletztem Platz in EU". Was soll man davon halten?
Beginnen wir mit der negativ daherkommenden Berichterstattung - in der Hoffnung, die positive Meldung kann die negativen Botschaften kompensieren oder gar ad absurdum führen.
»Deutschland liegt beim Lohngefälle zwischen Männern und Frauen auf dem zweitletzten Platz in Europa. Das geht aus einem Bericht hervor, den die EU-Kommission am Montag in Brüssel vorlegte ... Im EU-Durchschnitt betrug die Gehaltslücke demnach 16,2 Prozent, in Deutschland verdienten Frauen dagegen rund 22 Prozent weniger als Männer. Ungleicher ist die Bezahlung nur in Estland, dort beträgt die Lücke 27,3 Prozent.«
Beginnen wir mit der negativ daherkommenden Berichterstattung - in der Hoffnung, die positive Meldung kann die negativen Botschaften kompensieren oder gar ad absurdum führen.
»Deutschland liegt beim Lohngefälle zwischen Männern und Frauen auf dem zweitletzten Platz in Europa. Das geht aus einem Bericht hervor, den die EU-Kommission am Montag in Brüssel vorlegte ... Im EU-Durchschnitt betrug die Gehaltslücke demnach 16,2 Prozent, in Deutschland verdienten Frauen dagegen rund 22 Prozent weniger als Männer. Ungleicher ist die Bezahlung nur in Estland, dort beträgt die Lücke 27,3 Prozent.«
Samstag, 7. Dezember 2013
Väter beziehen immer häufiger, aber auch immer kürzer Elterngeld
Das Elterngeld in Deutschland nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz von 2007 ist eine Transferzahlung für Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind oder ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen. Im Gegensatz zum früheren Erziehungsgeld ist das Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren worden sind, als Lohnersatzleistung ausgestaltet, es wird mithin also in Abhängigkeit vom Erwerbseinkommen, das vor der Geburt des Kindes bezogen wurde, in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt. Man kann es auch anders ausdrücken: Das Kind eines Akademikers mit hohem Einkommen ist im Elterngeld "mehr wert" als das einer Verkäuferin oder einer vor der Geburt nicht erwerbstätigen Mutter. Für die gibt es einen Sockelbetrag von 300 Euro, sie bekommen Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages als Sozialleistung. Was aber auch bedeutet, dass es als "vorrangige" Sozialleistung bei den Hartz IV-Empfängern als Einkommen angerechnet und vom Grundsicherungsanspruch abgezogen wird.
Man muss rückblickend sehen: Während das frühere Erziehungsgeld unabhängig von der vorgeburtlichen Einkommenshöhe bis zu 24 Monate in Höhe von 300 Euro monatlich bezogen werden konnte, erhalten Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitslose oder ohne Einkommen waren, nur noch für 14 Monate den Mindestbetrag von 300 Euro. Für diese Gruppe brachte das Elterngeld eine Verschlechterung mit sich. Die Lohnersatzleistung Elterngeld ist nach oben begrenzt auf maximal 1.800 Euro monatlich.
Freitag, 6. Dezember 2013
Hunderttausende Solo-Selbständige haben nichts vom Mindestlohn. Das ist ein Problem. Aber kein Problem des Mindestlohns
Hunderttausende haben nichts vom Mindestlohn, meldet Spiegel Online. Und weiter erfahren wir: »Der Mindestlohn kommt - doch viele werden davon nicht profitieren. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung leben schon jetzt 700.000 Solo-Selbständige von weniger als 8,50 Euro pro Stunde, zum Beispiel in der Pflege. Experten fürchten, dass die Zahl bald massiv zunimmt.«
Nun könnte diese Meldung dazu verleiten, auf den Gedanken zu kommen, dass sich erneut zeige, dass das mit dem Mindestlohn keine runde Sache ist. Dass er nicht funktionieren wird. Deshalb an dieser Stelle gleich vorweg: Das ist ein Irrtum. Denn der Mindestlohn - wenn er denn wirklich mit Beginn des Jahres 2015 scharf gestellt werden wird - bezieht sich zwangsläufig nur auf Arbeitnehmer (und bereits hier ist die Abgrenzung nicht immer einfach, beispielsweise sind Auszubildende Arbeitnehmer, aber teilweise eben auch nicht, weil in Ausbildung, also Arbeitnehmer eigener Art und es gibt mit Blick auf das duale System der Berufsausbildung gute Gründe, die Auszubildenden von einem gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro auszunehmen). Aber Selbständige sind nun mal keine Arbeitnehmer, also kann für sie eben auch ein Mindestlohn nicht gelten, man könnte theoretisch höchstens an ein Äquivalent zum Mindestlohn denken, das wäre dann eine Mindestvergütung. Was aber schnell an logische und vor allem praktische Grenzen stoßen muss. Also der Reihe nach.
Nun könnte diese Meldung dazu verleiten, auf den Gedanken zu kommen, dass sich erneut zeige, dass das mit dem Mindestlohn keine runde Sache ist. Dass er nicht funktionieren wird. Deshalb an dieser Stelle gleich vorweg: Das ist ein Irrtum. Denn der Mindestlohn - wenn er denn wirklich mit Beginn des Jahres 2015 scharf gestellt werden wird - bezieht sich zwangsläufig nur auf Arbeitnehmer (und bereits hier ist die Abgrenzung nicht immer einfach, beispielsweise sind Auszubildende Arbeitnehmer, aber teilweise eben auch nicht, weil in Ausbildung, also Arbeitnehmer eigener Art und es gibt mit Blick auf das duale System der Berufsausbildung gute Gründe, die Auszubildenden von einem gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro auszunehmen). Aber Selbständige sind nun mal keine Arbeitnehmer, also kann für sie eben auch ein Mindestlohn nicht gelten, man könnte theoretisch höchstens an ein Äquivalent zum Mindestlohn denken, das wäre dann eine Mindestvergütung. Was aber schnell an logische und vor allem praktische Grenzen stoßen muss. Also der Reihe nach.
Donnerstag, 5. Dezember 2013
Auch in Österreich das gleiche Problem wie in Deutschland: ein föderaler Flickenteppich bei der Kinderbetreuung. Und eine notwendige Debatte über Mindeststandards
Wenn in Deutschland über Kindertageseinrichtungen (und Kindertagespflege) diskutiert wird, dann wird immer gerne über "die" Kitas oder "die" Tagespflege gesprochen - dabei sind die Verhältnisse überaus heterogen, wir sind konfrontiert mit 16 unterschiedlichen Systemen der Kindertagesbetreuung in den Bundesländern und auch innerhalb der Länder gibt es oft von Kommune zu Kommune erhebliche Varianzen, beispielsweise bei den Elternbeiträgen oder der konkreten Finanzierung. Allein vor diesem Hintergrund verbieten sich allgemeine Aussagen über "die" Kindertagesbetreuung.
Man kann sich die historisch gewachsenen Diskrepanzen allein schon auf der Ebene eines Bundesländervergleichs verdeutlichen, wenn man sich die Streuung der Personalschlüssel in den Kitas anschaut - es handelt sich hierbei, damit keine Missverständnisse auftauchen, die nicht um die tatsächliche Fachkraft-Kind-Relation, die ist ausgehend von den hier zitierten Werten noch schlechter, weil es sich nur um eine statistische Größe handelt, wie viele ganztags betreute Kinder auf eine Ganztagsfachkraft rechnerisch kommen, wohl wissend, dass die auch mal krank sein kann oder im Urlaub ist. Schaut man sich vor diesem Hintergrund die Bundesländerwerte an, dann fällt die erhebliche Streuung zwischen den Ländern auf. Nehmen wir einmal nur die klassischen Krippengruppen, also für Kinder unter drei Jahren. Dann liegt der 2013 vom Statistischen Bundesamt in der Studie "Der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen. Aktuelle Ergebnisse auf Basis neuer Berechnungsgrundlagen 2012" veröffentlichte beste Wert in Bremen bei 1 zu 3,2 Kinder, während der schlechteste Wert von Sachsen-Anhalt mit 1 zu 6,9 Kindern unter drei Jahre erreicht wird. Das bedeutet, der Personalschlüssel im Osten ist mehr als doppelt so schlecht wie in Bremen. Und wenn man jetzt weiß, dass auch der Spitzenwert in Bremen nicht den Wert erreicht, der in der frühpädagogischen Fachdiskussion als aus fachlichen Gründen geboten angesehen wird, dann kann man schnell erkennen, welche hoch problematischen Verhältnisse wir hier bei uns in Deutschland haben.
Man kann sich die historisch gewachsenen Diskrepanzen allein schon auf der Ebene eines Bundesländervergleichs verdeutlichen, wenn man sich die Streuung der Personalschlüssel in den Kitas anschaut - es handelt sich hierbei, damit keine Missverständnisse auftauchen, die nicht um die tatsächliche Fachkraft-Kind-Relation, die ist ausgehend von den hier zitierten Werten noch schlechter, weil es sich nur um eine statistische Größe handelt, wie viele ganztags betreute Kinder auf eine Ganztagsfachkraft rechnerisch kommen, wohl wissend, dass die auch mal krank sein kann oder im Urlaub ist. Schaut man sich vor diesem Hintergrund die Bundesländerwerte an, dann fällt die erhebliche Streuung zwischen den Ländern auf. Nehmen wir einmal nur die klassischen Krippengruppen, also für Kinder unter drei Jahren. Dann liegt der 2013 vom Statistischen Bundesamt in der Studie "Der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen. Aktuelle Ergebnisse auf Basis neuer Berechnungsgrundlagen 2012" veröffentlichte beste Wert in Bremen bei 1 zu 3,2 Kinder, während der schlechteste Wert von Sachsen-Anhalt mit 1 zu 6,9 Kindern unter drei Jahre erreicht wird. Das bedeutet, der Personalschlüssel im Osten ist mehr als doppelt so schlecht wie in Bremen. Und wenn man jetzt weiß, dass auch der Spitzenwert in Bremen nicht den Wert erreicht, der in der frühpädagogischen Fachdiskussion als aus fachlichen Gründen geboten angesehen wird, dann kann man schnell erkennen, welche hoch problematischen Verhältnisse wir hier bei uns in Deutschland haben.
Mittwoch, 4. Dezember 2013
Es geht leider nicht einfacher: Das real existierende Wohlstandsgefälle in der EU, eine eigentlich gut gemeinte Richtlinie sowie osteuropäische Billigarbeiter in Frankreich und am Bett von Pflegebedürftigen in Deutschland
Frankreich steht unter erheblichen Druck. Eine offizielle Arbeitslosenquote von über 11%, zunehmende soziale Spannungen, Geländegewinne rechtspopulistischer Strömungen - und gleichzeitig haben Baufirmen oder Großbauern in Frankreich in diesem Jahr etwa 350.000 Arbeiter vorwiegend aus Osteuropa geholt, wie Schätzungen der französischen Arbeitsverwaltung besagen. Europaweit soll eine Million Arbeiter aufgrund der EU-Richtlinie in Partnerstaaten „entsandt“ sein. Frankreich stellt damit ein Drittel dieser „Lowcost-Arbeiter“. Die französischen Unternehmen reagieren damit auf solche für sie verlockenden Angebote, wie Stefan Brändle in seinem Artikel "Feldzug gegen Billigarbeit" berichtet:
„Sie suchen Flexibilität, niedrige Kosten, Qualität und Legalität?“, fragt die polnische Jobagentur französische Bauunternehmer, um gleich selbst die Antwort zu geben: „Die Lösung für ihre Einstellungen – polnische, lettische, rumänische Interimsarbeiter.“ Solche Angebote finden französische Firmen zuhauf in ihren Briefkästen. Und immer mehr greifen darauf zurück: Osteuropäer werden angeheuert, kosten sie im Durchschnitt doch dreimal weniger – statt rund 20 bloß etwa sechs bis sieben Euro pro Stunde, Sozialabgaben eingerechnet.«
„Sie suchen Flexibilität, niedrige Kosten, Qualität und Legalität?“, fragt die polnische Jobagentur französische Bauunternehmer, um gleich selbst die Antwort zu geben: „Die Lösung für ihre Einstellungen – polnische, lettische, rumänische Interimsarbeiter.“ Solche Angebote finden französische Firmen zuhauf in ihren Briefkästen. Und immer mehr greifen darauf zurück: Osteuropäer werden angeheuert, kosten sie im Durchschnitt doch dreimal weniger – statt rund 20 bloß etwa sechs bis sieben Euro pro Stunde, Sozialabgaben eingerechnet.«
Dienstag, 3. Dezember 2013
Von Menschen mit Behinderungen auf einem Arbeitsmarkt mit Hindernissen. Und warum sich viele Unternehmen freikaufen und warum gut gemeint manchmal zum Gegenteil beitragen kann
Der 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Anlässlich dieses Ereignisses sei hier ein Blick auf die Arbeitsmarktlage der Menschen mit einer Behinderung geworfen werden, denn Teilhabe an Arbeit stellt eine ganz zentrale Dimension der Inklusion dar. Und da sieht es nicht wirklich überzeugend aus, denn die Menschen mit einer Behinderung sind überdurchschnittlich betroffen von Arbeitslosigkeit und trotz zahlreicher Fördermöglichkeiten entziehen sich viele Unternehmen der Beteiligung an der Inklusion von Behinderten. Auf der anderen Seite sind wir in diesem Bereich konfrontiert mit Schutzrechten für die Betroffenen, die man durchaus kritisch diskutieren muss angesichts der mit ihnen verbundenen Auswirkungen auf die Teilhabe an Erwerbsarbeit.
Beginnen wir aber in einem ersten Schritt mit einigen trockenen Daten: Nach Angaben der Bundesarbeitsagentur (BA) waren im Oktober 2013 insgesamt 176.357 Menschen mit einer Schwerbehinderung ohne Arbeit. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung liegt mit 14 Prozent fast doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung. Im Jahr 2011 lebten in Deutschland 3,27 Millionen schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter. Das waren 230.000 (8 Prozent) mehr als noch 2007. Diese Zahl könnte infolge der demografischen Entwicklung auf geschätzte 3,40 Millionen im Jahr 2021 ansteigen, so eine Prognose der BA.
Beginnen wir aber in einem ersten Schritt mit einigen trockenen Daten: Nach Angaben der Bundesarbeitsagentur (BA) waren im Oktober 2013 insgesamt 176.357 Menschen mit einer Schwerbehinderung ohne Arbeit. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung liegt mit 14 Prozent fast doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung. Im Jahr 2011 lebten in Deutschland 3,27 Millionen schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter. Das waren 230.000 (8 Prozent) mehr als noch 2007. Diese Zahl könnte infolge der demografischen Entwicklung auf geschätzte 3,40 Millionen im Jahr 2021 ansteigen, so eine Prognose der BA.
Montag, 2. Dezember 2013
PISA prophylaktisch unter Feuer - das ist wirklich neu. Dabei gilt doch eigentlich: StEG, BiTe, BILWISS, LISA, Se- Mig, NEPS, ICILS: "Der Bedarf an Kennzahlen ist groß"
Am morgigen Dienstag werden die Ergebnisse der neuesten, fünften PISA-Studie veröffentlicht. Normalerweise läuft so ein zahlenhuberisches Großereignis nach dem Strickmuster ab, dass alle Medienvertreter gebannt auf die neuen Daten warten und dann ein beeindrucktes, vielstimmiges Raunen der Auf- und Erregung durch die elektronische bzw. Audio-TV-Welt und mit etwas Verspätung dann auch durch den Blätterwald rauscht, um kurze Zeit später wieder dem nächsten Ereignis den Gesetzen der Aufmerksamkeitsökonomie folgend Platz zu machen.
Doch diesmal ist etwas passiert, das nachdenklich stimmt - die neuen PISA-Daten sind noch gar nicht ex cathedra verkündet worden, da schwappt eine imposante Flut an Kritik, gar Ablehnung dessen, was sich hinter dem Kürzel PISA verbirgt, durch die Medien. Bereits in der vergangenen Woche konnte man in der Wochenzeitung DIE ZEIT in dem Artikel "Genauer hinschauen" von Martin Spiewak lesen: »... die Leistungsvergleiche sagen wenig über gutes Lernen und Lehren aus. Ein Tadel.« In der heute veröffentlichten neuen Ausgabe des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL wird unter der Überschrift "Lernen nach Zahlen" kritisch über den rasanten Aufstieg des Geschäftsmodells "empirische Bildungsforschung" berichtet, die Süddeutsche Zeitung spricht von "Moderner Aberglaube" und in der WirtschaftsWoche gibt es ein langes Interview mit dem Bildungsforscher Volker Ladenthin, das gar überschrieben ist mit dem Warnhinweis "PISA gefährdet unser Bildungssystem". Das ist nun wirklich neu. Also stellt sich die Frage, ob man sich hier zu einer konzertierten Aktion verabredet hat, um einen deutschen Ausstieg aus der PISA-Testerei vorzubereiten - oder ob wir hier ein Überlaufen des Frustes über einen Imperialismus der zahlengetriebenen Sicht auf Schule erleben (dürfen).
Doch diesmal ist etwas passiert, das nachdenklich stimmt - die neuen PISA-Daten sind noch gar nicht ex cathedra verkündet worden, da schwappt eine imposante Flut an Kritik, gar Ablehnung dessen, was sich hinter dem Kürzel PISA verbirgt, durch die Medien. Bereits in der vergangenen Woche konnte man in der Wochenzeitung DIE ZEIT in dem Artikel "Genauer hinschauen" von Martin Spiewak lesen: »... die Leistungsvergleiche sagen wenig über gutes Lernen und Lehren aus. Ein Tadel.« In der heute veröffentlichten neuen Ausgabe des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL wird unter der Überschrift "Lernen nach Zahlen" kritisch über den rasanten Aufstieg des Geschäftsmodells "empirische Bildungsforschung" berichtet, die Süddeutsche Zeitung spricht von "Moderner Aberglaube" und in der WirtschaftsWoche gibt es ein langes Interview mit dem Bildungsforscher Volker Ladenthin, das gar überschrieben ist mit dem Warnhinweis "PISA gefährdet unser Bildungssystem". Das ist nun wirklich neu. Also stellt sich die Frage, ob man sich hier zu einer konzertierten Aktion verabredet hat, um einen deutschen Ausstieg aus der PISA-Testerei vorzubereiten - oder ob wir hier ein Überlaufen des Frustes über einen Imperialismus der zahlengetriebenen Sicht auf Schule erleben (dürfen).
Sonntag, 1. Dezember 2013
Wie das Osteuropäer-Bashing in Großbritannien mit Ein-Euro-Jobs in Duisburg und dem Kindergeld in Offenbach zusammenhängt
Es ist eine altbekannte, eigentlich abgedroschene Floskel, das alles mit allem zusammenhängt. Zuweilen aber hilft es, die Teilkomponenten dieser Zusammenhänge, die oftmals deswegen nicht gesehen werden, weil sie prima facie solitär daherkommen, aufzudecken und an ihnen zu lernen.
Hier geht es um die brodelnde Suppe eines zunehmenden Rückfalls in nationalstaatliche Egoismen, der angereichert wird mit zahlreichen gefährlichen Ingredienzien wie kulturellen und ethnischen Vor-Urteilen in Verbindung mit sozialen Polarisierungen innerhalb der Gesellschaft. Reden wir also beispielsweise über Großbritannien und dessen Premierminister David Cameron. Der hat ganz offensichtlich ein Europa- oder sagen wir korrekter ein EU-Problem, denn die ist auf seiner Insel in etwa so angesehen wie die Franzosen an sich. Also gar nicht. Das Problem für ihn ist: Das Vereinigte Königreich ist Mitglied der EU und als solches gebunden an die Grundrechte, die man sich innerhalb dieses institutionalisierten Teils der europäischen Völkerfamilie gegeben hat. Dazu zählt auch die Freizügigkeit der EU-Bürger innerhalb der EU. Dem Durchschnitts-Deutschen kommt das vor allem bei einer seiner Lieblings-Tätigkeiten zugute, also dem Urlaub machen in anderen Ländern, denn dann kann man einfach so über die imaginär gewordenen Grenzen reisen, wenn es sich um EU-Länder handelt. Das gilt aber auch für Arbeitskräfte auf der Suche nach ihrem ganz persönlichen Glück, das weniger was mit Sonne und badewannenwasserwarmen Mittelmeer zu tun hat, sondern mit Staaten, denen es ökonomisch besser geht als dem, aus dem diese Menschen weg gehen.
Hier geht es um die brodelnde Suppe eines zunehmenden Rückfalls in nationalstaatliche Egoismen, der angereichert wird mit zahlreichen gefährlichen Ingredienzien wie kulturellen und ethnischen Vor-Urteilen in Verbindung mit sozialen Polarisierungen innerhalb der Gesellschaft. Reden wir also beispielsweise über Großbritannien und dessen Premierminister David Cameron. Der hat ganz offensichtlich ein Europa- oder sagen wir korrekter ein EU-Problem, denn die ist auf seiner Insel in etwa so angesehen wie die Franzosen an sich. Also gar nicht. Das Problem für ihn ist: Das Vereinigte Königreich ist Mitglied der EU und als solches gebunden an die Grundrechte, die man sich innerhalb dieses institutionalisierten Teils der europäischen Völkerfamilie gegeben hat. Dazu zählt auch die Freizügigkeit der EU-Bürger innerhalb der EU. Dem Durchschnitts-Deutschen kommt das vor allem bei einer seiner Lieblings-Tätigkeiten zugute, also dem Urlaub machen in anderen Ländern, denn dann kann man einfach so über die imaginär gewordenen Grenzen reisen, wenn es sich um EU-Länder handelt. Das gilt aber auch für Arbeitskräfte auf der Suche nach ihrem ganz persönlichen Glück, das weniger was mit Sonne und badewannenwasserwarmen Mittelmeer zu tun hat, sondern mit Staaten, denen es ökonomisch besser geht als dem, aus dem diese Menschen weg gehen.
Abonnieren
Posts (Atom)