Samstag, 7. Dezember 2013

Väter beziehen immer häufiger, aber auch immer kürzer Elterngeld


Das Elterngeld in Deutschland nach dem  Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz von 2007 ist eine Transferzahlung für Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind oder ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen. Im Gegensatz zum früheren Erziehungsgeld ist das Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren worden sind, als Lohnersatzleistung ausgestaltet, es wird mithin also in Abhängigkeit vom Erwerbseinkommen, das vor der Geburt des Kindes bezogen wurde, in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt. Man kann es auch anders ausdrücken: Das Kind eines Akademikers mit hohem Einkommen ist im Elterngeld "mehr wert" als das einer Verkäuferin oder einer vor der Geburt nicht erwerbstätigen Mutter. Für die gibt es einen Sockelbetrag von 300 Euro,  sie bekommen Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages als Sozialleistung. Was aber auch bedeutet, dass es als "vorrangige" Sozialleistung bei den Hartz IV-Empfängern als Einkommen angerechnet und vom Grundsicherungsanspruch abgezogen wird.
Man muss rückblickend sehen: Während das frühere Erziehungsgeld unabhängig von der vorgeburtlichen Einkommenshöhe bis zu 24 Monate in Höhe von 300 Euro monatlich bezogen werden konnte, erhalten Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitslose oder ohne Einkommen waren, nur noch für 14 Monate den Mindestbetrag von 300 Euro. Für diese Gruppe brachte das Elterngeld eine Verschlechterung mit sich. Die Lohnersatzleistung Elterngeld ist nach oben begrenzt auf maximal  1.800 Euro monatlich.

Das gegenwärtige Elterngeld hat einen Anreiz eingebaut bekommen, der die partnerschaftliche Aufteilung der mit der Geburt eines Kindes verbundenen Pflichten zwischen Müttern und Vätern fördern soll: Die so genannten "Partnermonate", heißt: Grundsätzlich ist der Bezug des Elterngeldes auf 12 Monate begrenzt, es verlängert sich um zwei Monate auf 14 Monate, wenn diese (mindestens) vom Partner genommen werden. Und ganz offensichtlich wirkt dieser Anreiz - anfangs von manchen als "Wickelvolontariat" für die Väter verspottet - in der Bezugsralität, wie die neuesten Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen.

Unter der bezeichnenden Überschrift "Väter beziehen immer häufiger, aber auch immer kürzer Eltern­geld" hat das Statistische Bundesamt die neuesten Daten über die Väterbeteiligung beim Elterngeldbezug veröffentlicht. Nach den Angaben der Bundesstatistiker »haben Väter von rund 48.000 der insgesamt 165.000 im zweiten Vierteljahr 2012 geborenen Kinder Elterngeld bezogen. Dies entspricht einer Väterbeteiligung von 29,3 %. Für im zweiten Vierteljahr 2009 geborene Kinder lag die Väterbeteiligung noch fast 6 Prozentpunkte niedriger, nämlich im Bundesdurchschnitt bei 23,4 %.«

Allerdings gibt es eine gegenläufige Entwicklung hinsichtlich der Bezugsdauer der Elterngeldleistung bei den Vätern - die ist nämlich rückläufig:


Die durchschnittliche Bezugsdauer der Väter im Elterngeldbezug hat sich von 3,5 Monate im Jahr 2009 auf nur noch 3,2 Monate im vergangenen Jahr verringert. Hintergrund für diese Entwicklung ist eine zunehmende Kompression des Inanspruchnahmeverhaltens der Väter auf die vorgeschriebenen zwei Monate.

Für im zweiten Vierteljahr 2009 geborene Kinder entschieden sich 75,0 % der männlichen Elterngeldbezieher für die Mindestbezugsdauer von 2 Monaten. Dieser Anteil ist inzwischen auf 78,3 % angestiegen, schreiben die Statistiker in ihrer Pressemitteilung.

Interessant ist auch der folgende Zusammenhang: »Die vier Flächenländer mit der aktuell höchsten Väterbeteiligung (Sachsen, Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg) weisen mit 2,8 beziehungsweise 2,9 Monaten gleichzeitig die im Schnitt kürzesten durchschnittlichen Bezugsdauern bei Vätern auf. Während die durchschnittliche Bezugsdauer von Müttern konstant bei 11,7 Monaten lag ...«

Wer weiterführende und detailliertere statistische Aussagen benötigt, der sei auf diese Publikation des Statistischen Bundesamtes verwiesen:

Statistik zum Elterngeld - Beendete Leistungsbezüge für im 2. Vierteljahr 2012 geborene Kinder - April 2012 bis September 2013 >> PDF-Datei bzw. Excel-Datei