Informationen, Analysen und Kommentare aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik
Samstag, 31. März 2018
Abgespeist mit niedrigen Renten und dem Verweis auf die Grundsicherung: Mütter, Kindererziehungszeiten und ein Ping-Pong-Spiel auf höchstrichterlicher Ebene
Wieder eine der so trocken daherkommenden Mitteilungen des Statistischen Bundesamtes, hinter der sich hunderttausende Einzelschicksale verbergen: 1.059.000 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2017. Das waren 3,2 Prozent mehr Leistungsberechtigte als im Dezember 2016. Während rund 515.000 Menschen Grundsicherung wegen einer Erwerbsminderung und unterhalb der Bedarfsschwelle liegenden Einkünften auf diese Sozialhilfeleistung angewiesen waren, wurden gleichzeitig 544.000 Empfänger/innen von Grundsicherung im Rentenalter registriert. Die Entwicklung der Zahlen bezogen auf diese Teilgruppe der Grundsicherungsempfänger nach dem SGB XII seit ihrer Einführung im Jahr 2003 ist in der Abbildung dargestellt. Wobei gleich an dieser Stelle darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um eine ausgeprägte Unterschätzung der Sozialhilfebedürftigkeit unter den Senioren handelt, denn immer noch geht man von einer ausgeprägten Nicht-Inanspruchnahme eigentlich zustehender Sozialhilfeleistungen bei den älteren Menschen aus. Dafür gibt es ganz unterschiedliche Gründe wie Schamgefühle, zum "Amt" gehen zu müssen, Ängste vor der Bedürftigkeitsprüfung im Sozialamt, aber immer wieder wird auch die Angst vorgetragen, die Wohnungen verlassen zu müssen, in denen die Betroffenen teilweise seit Jahrzehnten leben, denn bei der Grundsicherung gelten die gleichen Regeln wie bei den Unterkunftskosten der Hartz IV-Empfänger - die Kosten und damit die Wohnungen müssen "angemessen" sein, neben der Miete bezieht sich das auch auf die Größe der Wohnungen und bei Überschreiten der Richtwerte werden die Betroffenen aufgefordert, sich eine "billigere" Wohnung zu suchen (die sie in vielen Gegenden angesichts der Nachfrageverhältnisse in diesem Bereich kaum bis gar nicht finden können). Bei älteren Menschen kommt hinzu, dass die Wohnungsfrage und damit verbundenen die Einbettung in einen ganz bestimmten Raum von besonderer existenzieller Bedeutung ist.
Donnerstag, 29. März 2018
Ins Uferlose oder nur eine Anerkennung der Realitäten? Nicht nur die FDP will eine "Flexibilisierung" des Arbeitszeitgesetzes
Viele werden sich erinnern an die aufgeheizte Debatte vor und direkt nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von damals 8,50 Euro pro Stunden zum 1. Januar 2015. Im Vorfeld hatten zahlreiche Ökonomen, gefangen in ihrem primär betriebswirtschaftlichen Lohndenken, massive Arbeitsplatzverluste an die öffentliche Wand gemalt und damit zu einer erheblichen Verunsicherung beigetragen. Nun wissen wir, dass es anders gekommen ist, die "Jobkatastrophe" auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist ausgeblieben. Dafür gibt es mehrere Gründe. Ein wenig echtes volkswirtschaftliches Denken hätte schon damals geholfen, die Visionen eines kostensteigerungsinduzierten Beschäftigungsabbaus zu relativieren.
Aber das soll hier nicht erneut zum Thema gemacht werden (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag "Manche sind einfach schlechte Verlierer". Keine Beschäftigungsverluste durch den Mindestlohn? Dann ist er eben für keine möglicherweise entstandenen Jobs verantwortlich vom 16. Dezember 2016). Hier soll an einen Beitrag erinnert werden, die anschlussfähig ist an eine andere Debatte, die auf den ersten Blick nichts mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu tun hat - die von mehreren Seiten, vor allem aus dem Arbeitgeberlager immer wieder geforderte "Flexibilisierung" des Arbeitszeitgesetzes, was nun durch einen Vorstoß der oppositionellen FDP im Deutschen Bundestag ein Update erfahren hat.
Bereits im April 2015, wenige Wochen nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, wurde in dem Beitrag (Schein-)Welten des gesetzlichen Mindestlohns nach seiner Geburt ein deutlicher Hinweis gegeben, warum und wie das Thema Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz zusammenhängen und warum manche Arbeitgeber vor allem mit dem Arbeitszeitgesetz Probleme haben.
Aber das soll hier nicht erneut zum Thema gemacht werden (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag "Manche sind einfach schlechte Verlierer". Keine Beschäftigungsverluste durch den Mindestlohn? Dann ist er eben für keine möglicherweise entstandenen Jobs verantwortlich vom 16. Dezember 2016). Hier soll an einen Beitrag erinnert werden, die anschlussfähig ist an eine andere Debatte, die auf den ersten Blick nichts mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu tun hat - die von mehreren Seiten, vor allem aus dem Arbeitgeberlager immer wieder geforderte "Flexibilisierung" des Arbeitszeitgesetzes, was nun durch einen Vorstoß der oppositionellen FDP im Deutschen Bundestag ein Update erfahren hat.
Bereits im April 2015, wenige Wochen nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, wurde in dem Beitrag (Schein-)Welten des gesetzlichen Mindestlohns nach seiner Geburt ein deutlicher Hinweis gegeben, warum und wie das Thema Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz zusammenhängen und warum manche Arbeitgeber vor allem mit dem Arbeitszeitgesetz Probleme haben.
Dienstag, 27. März 2018
Wenn "unser" Kindergeld ins Ausland fließt - dann kann es sich nur um "EU-Irrsinn" handeln. Oder ist es wieder einmal komplizierter?
Das war eine dieser Meldungen, die sogleich aufgegriffen werden - von interessierter Seite, mit sicherem Instinkt ahnend, dass das den Blutdruck des Publikums ansteigen lassen wird: Kindergeldzahlungen an ausländische Konten seit 2010 fast verzehnfacht, so ist der Artikel von Jörg Kallmeyer vom Redaktionsnetzwerk Deutschland überschrieben. »Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Jahr 2017 rund 343 Millionen Euro Kindergeld an Konten im Ausland gezahlt. Damit haben sich die Kindergeldzahlungen ins Ausland seit 2010 (35,8 Millionen Euro) fast verzehnfacht.« Da läuft doch was auf dem Ruder, wird der eine oder andere denken - und so etwas greift die BILD-Zeitung gerne auf, die am 22.03.2018 auf der Titelseite dem einen oder anderen das Denken und die Urteilsfindung abgenommen hat: "EU-Irssinn mit unserem Kindergeld". Allein darin stecken bereits alle erforderlichen Ingredienzien aus der Küche des populistischen Geschmacks. Na klar, die EU mal wieder und dann auch noch "unser" Kindergeld. Da muss man dann doch wieder mal genauer hinschauen.
Sonntag, 25. März 2018
Mal keine Obergrenzen - oder doch? Die Ambivalenz der Diskussion über Personaluntergrenzen für die Pflegekräfte in Krankenhäusern
Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte am 1.10.2015 in Berlin die Expertenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus" einberufen. Die Experten aus den Koalitionsfraktionen und den Bundesländern sollten sich mit der Frage einer sachgerechten Berücksichtigung des Pflegebedarfs im Vergütungssystem der Krankenhäuser befassen, so die Ankündigung des Ministeriums im Jahr 2015.
Die Kommission sollte »prüfen, ob im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patientinnen und Patienten und der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden. Abhängig vom Prüfergebnis sollen Vorschläge unterbreitet werden, wie die sachgerechte Abbildung von Pflegebedarf im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte erfolgen kann. Zudem wird sich die Kommission der Frage widmen, auf welche Weise die tatsächliche Verwendung der nach Ablauf des Pflegestellen-Förderprogramms zur Verfügung gestellten Finanzmittel für die Finanzierung von Pflegepersonal sichergestellt werden kann.« So die Mitteilung Expertenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus" des Bundesgesundheitsministeriums vom 1. Oktober 2015.
Und am 7. März 2017 wurde dann seitens des Ministeriums darüber informiert: Stärkung der Pflege im Krankenhaus. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Koalitionsfraktionen und Länder verständigen sich auf die Einführung von Personaluntergrenzen: »In Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen« - wie beispielsweise auf Intensivstationen oder im Nachtdienst.
Die Kommission sollte »prüfen, ob im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patientinnen und Patienten und der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden. Abhängig vom Prüfergebnis sollen Vorschläge unterbreitet werden, wie die sachgerechte Abbildung von Pflegebedarf im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte erfolgen kann. Zudem wird sich die Kommission der Frage widmen, auf welche Weise die tatsächliche Verwendung der nach Ablauf des Pflegestellen-Förderprogramms zur Verfügung gestellten Finanzmittel für die Finanzierung von Pflegepersonal sichergestellt werden kann.« So die Mitteilung Expertenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus" des Bundesgesundheitsministeriums vom 1. Oktober 2015.
Und am 7. März 2017 wurde dann seitens des Ministeriums darüber informiert: Stärkung der Pflege im Krankenhaus. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Koalitionsfraktionen und Länder verständigen sich auf die Einführung von Personaluntergrenzen: »In Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen« - wie beispielsweise auf Intensivstationen oder im Nachtdienst.
Samstag, 24. März 2018
Die Gleichzeitigkeit des Mangels an "zu wenigen" und "zu vielen" jungen Menschen. Eine Exkursion in den nicht vorhandenen "Ausbildungsmarkt" und seine Folgen am Beispiel von Berlin
Noch vor einigen Jahren war es so, dass händeringend neue Ausbildungsstellen für junge Menschen gesucht wurden, denn zu viele kamen bei ihrer Suche nach einer Berufsausbildung nicht zum Zuge und standen vor einem verschlossenen Ausbildungssystem. Für die Arbeitgeber waren das rosige Zeiten, konnten Sie doch im wahrsten Sinne des Wortes eine Bestenauslese betreiben. Viele derjenigen, die keinen direkten Zugang zu einer Ausbildung finden konnten, wurden in das "Übergangssystem" überführt, mit seiner unüberschaubaren Vielfalt an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bis hin zu Bildungsgängen, die einen (höheren) Schulabschluss ermöglichen. Das wurde und wird dann nicht selten als Parkhaus kritisiert. So einfach war und ist es aber nicht. Kurzum und zuspitzend vereinfachend gesagt: in der Vergangenheit gab es "zu viele" junge Menschen und "zu wenige" Ausbildungsplätze.
Nun sollte man aber im Jahr 2018 meinen, dass das Schnee von gestern ist. Dass sich das Problem aufgelöst hat und wir mit einer Umkehrung der Mengenverhältnisse konfrontiert sind: "Zu wenige" junge Menschen und "zu viele" Ausbildungsplätze. Man muss nur einen Blick in die aktuelle Berichterstattung werfen - dann drängt sich das Bild von einem flächendeckenden "Azubi-Mangel" förmlich auf. Um nur eines von vielen Beispielen zu zitieren: Jeder zehnte Betrieb bekommt nicht mal eine einzige Bewerbung: Fast jeder dritte Betrieb in Deutschland findet keine Lehrlinge, soll eine Befragung des DIHK ergeben haben. Vor zehn Jahren blieben nur zwölf Prozent der Ausbildungsplätze vakant. "Uns geht der Nachwuchs aus", so wird der DIHK-Präsident Eric Schweitzer zitiert. Natürlich lohnt es sich bei solchen Aussagen immer, genauer hinzuschauen. »Am schwierigsten ist die Lage im Gastgewerbe, wo 58 Prozent der Betriebe Lehrstellen nicht besetzen konnten. Besonders stark zugenommen hat der Azubi-Mangel im Baugewerbe mit 42 Prozent.« Das verweist auf spezielle Probleme spezieller Branchen. Gar nicht abgebildet werden in dem Beitrag die erheblichen regionalen Unterschiede einer Gleichzeitigkeit des Mangels an (potenziellen) Azubis und an Ausbildungsstellen. Man schaue sich nur die Diskrepanz zwischen der Lage im Süden Deutschlands und beispielsweise im Ruhrgebiet an.
Nun sollte man aber im Jahr 2018 meinen, dass das Schnee von gestern ist. Dass sich das Problem aufgelöst hat und wir mit einer Umkehrung der Mengenverhältnisse konfrontiert sind: "Zu wenige" junge Menschen und "zu viele" Ausbildungsplätze. Man muss nur einen Blick in die aktuelle Berichterstattung werfen - dann drängt sich das Bild von einem flächendeckenden "Azubi-Mangel" förmlich auf. Um nur eines von vielen Beispielen zu zitieren: Jeder zehnte Betrieb bekommt nicht mal eine einzige Bewerbung: Fast jeder dritte Betrieb in Deutschland findet keine Lehrlinge, soll eine Befragung des DIHK ergeben haben. Vor zehn Jahren blieben nur zwölf Prozent der Ausbildungsplätze vakant. "Uns geht der Nachwuchs aus", so wird der DIHK-Präsident Eric Schweitzer zitiert. Natürlich lohnt es sich bei solchen Aussagen immer, genauer hinzuschauen. »Am schwierigsten ist die Lage im Gastgewerbe, wo 58 Prozent der Betriebe Lehrstellen nicht besetzen konnten. Besonders stark zugenommen hat der Azubi-Mangel im Baugewerbe mit 42 Prozent.« Das verweist auf spezielle Probleme spezieller Branchen. Gar nicht abgebildet werden in dem Beitrag die erheblichen regionalen Unterschiede einer Gleichzeitigkeit des Mangels an (potenziellen) Azubis und an Ausbildungsstellen. Man schaue sich nur die Diskrepanz zwischen der Lage im Süden Deutschlands und beispielsweise im Ruhrgebiet an.
Donnerstag, 22. März 2018
Die Schattenarmee des deutschen Pflegesystems und die Forderung, den Kopf aus dem Sand zu ziehen
In den vergangenen Monaten ist mal wieder intensiver über den Pflegenotstand in unserem Land berichtet und diskutiert worden. Dabei ist klar geworden, dass es nicht nur Probleme und Personalmangel in den Pflegeheimen gibt, sondern zunehmend auch bei den ambulanten Pflegediensten, die bislang immer im Windschatten der nicht selten skandalisierenden Berichterstattung über die stationäre Altenpflege gesegelt sind. Und das Thema bewegt so viele Menschen, neben den Pflegebedürftigen natürlich auch die Millionen Angehörige. Und wenn man eines mit Sicherheit behaupten kann, dann das: Würde es nicht die zahlreichen pflegenden Angehörigen in unserem Land geben, die bislang sicherstellen, dass mehr als 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden, dann würde das Pflegesystem in Deutschland innerhalb weniger Tage zusammenbrechen.
Und nicht wenige pflegende Angehörige besorgen sich Unterstützung bei Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen, weil es zwischen dort und hier ein enormes Wohlstandsgefälle gibt. Die dann eine Zeit lang, oftmals im Wechselmodell, einige Monate hier sind und dann wieder in ihre Heimat zurückkehren und nach einiger Zeit erneut aufbrechen. Jeder weiß, über wen wir hier sprechen. Vor allem Frauen aus osteuropäischen Ländern. Und wir reden hier nicht über ein abseitiges Thema. Wenn man bei Google den Suchbegriff "24-Stunden-Pflege" eingibt, um nur ein Beispiel zu nennen, dann bekommt man dieses Ergebnis: 575.000 Ergebnisse in 0,48 Sekunden.
Und nicht wenige pflegende Angehörige besorgen sich Unterstützung bei Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen, weil es zwischen dort und hier ein enormes Wohlstandsgefälle gibt. Die dann eine Zeit lang, oftmals im Wechselmodell, einige Monate hier sind und dann wieder in ihre Heimat zurückkehren und nach einiger Zeit erneut aufbrechen. Jeder weiß, über wen wir hier sprechen. Vor allem Frauen aus osteuropäischen Ländern. Und wir reden hier nicht über ein abseitiges Thema. Wenn man bei Google den Suchbegriff "24-Stunden-Pflege" eingibt, um nur ein Beispiel zu nennen, dann bekommt man dieses Ergebnis: 575.000 Ergebnisse in 0,48 Sekunden.
Dienstag, 20. März 2018
Das Aktenzeichen 1 Ca 2686/17 sollten sich Leiharbeiter und Equal Pay-Umgeher merken. Ein wahrlich wegweisendes Urteil
Am 11. März 2018 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Die angeblich so drangsalierte Leiharbeit boomt vor sich hin und (nicht nur) die Kassiererinnen einer Supermarktkette erleben die niederen Realitäten des Geschäfts am eigenem Leib. Darin ging es zum einen um den neuen Beschäftigungsrekord der Leiharbeitsbranche - trotz der im vergangenen Jahr, als am 1. April 2017 die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft getreten ist, von manchen an die Wand gemalten Horrorszenarien angesichts der Würgegriffs der Regulierung. Darüber hinaus wurde in dem Beitrag auch kritisch die Erfolgsversprechen der ehemaligen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Prüfstand gestellt:
»1. Wir stärken gute Löhne durch die wirksame Umsetzung des "Equal Pay"-Grundsatzes ("gleicher Lohn für gleiche Arbeit") nach neun Monaten. 2. Wir verhindern unbegrenzte Leiharbeit mit der Einführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten.«
So die verheißungsvolle Ankündigung aus dem Bundesarbeitsministerium. Es wurde aufgezeigt, dass man das nicht allzu wörtlich nehmen darf und dass es zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten gibt. Als Beispiel wurde die Jubelbotschaft, dass die Leiharbeiter nach neun Monaten "equal pay" bekommen, also die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft, genauer unter die Lupe genommen. Erster Einwand: Tarifvertragliche Regelungen können auch als Schlechterstellung daherkommen, denn die 9 Monate können über solche Vereinbarungen bis zu 15 Monaten gestreckt werden. Der zweite und hier besonders relevante Einwand: Zeiträume vorheriger Überlassungen durch denselben oder einen anderen Verleiher an denselben Entleiher sind auf die Wartezeit von equal pay anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate liegen. Wenn sie darüber hinaus reichen, dann fängt das Spiel wieder von vorne an. Und die in einem gut gemeinten Referentenentwurf ursprünglich mal vorgesehenen sechs Monate Wartezeit sind unterwegs in Berlin verloren gegangen.
»1. Wir stärken gute Löhne durch die wirksame Umsetzung des "Equal Pay"-Grundsatzes ("gleicher Lohn für gleiche Arbeit") nach neun Monaten. 2. Wir verhindern unbegrenzte Leiharbeit mit der Einführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten.«
So die verheißungsvolle Ankündigung aus dem Bundesarbeitsministerium. Es wurde aufgezeigt, dass man das nicht allzu wörtlich nehmen darf und dass es zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten gibt. Als Beispiel wurde die Jubelbotschaft, dass die Leiharbeiter nach neun Monaten "equal pay" bekommen, also die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft, genauer unter die Lupe genommen. Erster Einwand: Tarifvertragliche Regelungen können auch als Schlechterstellung daherkommen, denn die 9 Monate können über solche Vereinbarungen bis zu 15 Monaten gestreckt werden. Der zweite und hier besonders relevante Einwand: Zeiträume vorheriger Überlassungen durch denselben oder einen anderen Verleiher an denselben Entleiher sind auf die Wartezeit von equal pay anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate liegen. Wenn sie darüber hinaus reichen, dann fängt das Spiel wieder von vorne an. Und die in einem gut gemeinten Referentenentwurf ursprünglich mal vorgesehenen sechs Monate Wartezeit sind unterwegs in Berlin verloren gegangen.
Montag, 19. März 2018
Abstruse Berechnungen, die dann auch noch viele übernehmen. Ein schräger Vergleich zwischen Hartz IV und Arbeitseinkommen
Jens Spahn, der neue Bundesgesundheitsminister, tobt durch die Medien mit Kommentierungen zur angeblichen Lage der Nation, die sämtlichen Lehrbuchempfehlungen der Aufmerksamkeitsökonomie entsprechen und damit auch ihre beabsichtigte Wirkung entfalten. Er ist im Gespräch und über ihn wird gesprochen und gestritten. Das folgt dem Muster einer durchaus erfolgreichen medialen Inszenierung, bei der es, wir kennen das, oftmals überhaupt nicht um die Inhalte, geschweige denn um die betroffenen Menschen geht, sondern darum, das eigene Lager zu bedienen. Das macht er gut.
Aber weniger gut machen andere ihren Job, beispielsweise Medien, die gar von sich behaupten, hinter ihnen würden sich die klugen Köpfe versammeln. Ausgangspunkt war die im Kontext der hitzigen Tafel-Debatte getätigte Aussage von Jens Spahn, Hartz IV sei nicht Armut, sondern „die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut“. Und er erinnerte an die Steuerzahler, die das alles bezahlen müssen. Sofort begann eine Debatte darüber, ob das nun stimmt oder gar eine Verhöhnung der betroffenen Menschen darstellt. Und Spahn hat dann noch einen Scheit ins Feuer gelegt, um das am Brennen zu halten und eine Diskussion aufgemacht, die den älteren Semestern sehr bekannt vorkommt: Die einen da unten gegen die anderen da unten ausspielen und an die Aversionen gegen Umverteilung appellieren: Jens Spahn legt nach: Eine Verkäuferin hat weniger als jemand, der den Hartz-IV-Satz bekommt: »Spahn sagte ..., eine Verkäuferin im Einzelhandel habe weniger, um ihre Familie zu versorgen, als jemand, der den Hartz-IV-Satz bekommt.« Ein gezielter Schlag in Richtung der bekannten Empörungsrituale, die der alten Mechanik des Vergleichs von unten mit unten folgen. Das kann ja nun auch wirklich nicht sein, dass jemand, der arbeitet, weniger hat als so ein Hartz IV-Empfänger.
Sonntag, 18. März 2018
Die Digitalisierung nimmt Jobs, die Digitalisierung gibt Jobs. Aber eigentlich nicht "die" Digitalisierung, sondern deren Anwendung in Unternehmen. Das ambivalente Beispiel Zalando
Ach, die Digitalisierung oder was darunter alles subsumiert wird. Man kann sein Leben füllen mit diesem Oberbegriff, der nicht selten einfach nur als Begriffshülse für Visionen und Ängste daherkommt. Während es in vielen und für viele Unternehmen um die Frage tradierter und neuer Geschäftsmodelle geht, springen andere auf die teilweise Begriffshuberei auf und machen ihr eigenes (Veröffentlichungs-)Geschäftsmodell daraus. Das führt dann in unseren Zeiten zu einem bunten Strauß an kritischen Digitalisierungsexperten, die durch die Medien gereicht wird. So beispielsweise der Soziologe Harald Welzer. In einem Interview mit der bezeichnenden und in vielen anderen Artikel gerne kopierten Überschrift Vom Ende der Arbeit bedient er das Lager der Skeptiker: Er sieht einen »extremen Veränderungsschub durch die Digitalisierung: starke Arbeitsplatzverluste, Umwertung von Tätigkeiten und daher mit enormen gesellschaftlichen Folgen verbunden.« Auf die Frage, ob sich für ihn die Arbeitsweise in den vergangenen zwanzig Jahren verändert habe, antwortet er: »Überhaupt nicht. Zumindest nicht seit der Einführung des PCs. Ich besitze ja nicht mal ein Smartphone.«
Aber das Lager der Pessimisten und Untergangspropheten kann sich ja durchaus auf seriösere Quellen berufen. Immer noch ungebrochen ist der Verweis auf die bereits 2013 publizierte Studie The Future of Employment: How Susceptible are Jobs to Computerisation? von Carl Benedikt Frey and Michael A. Osborne. Darin findet man diesen Befund: »According to our estimates, about 47 percent of total US employment is at risk.« Da ist sie, die Zahl, die seitdem überall herumgeistert und sich verselbständigt hat. Dass also fast jeder zweite Job wegfallen wird, so viele Medien in der ihnen eigenen Verkürzung für "wegfallen könnte" (korrekterweise müsste man an dieser Stelle schon darauf hinweisen, dass die beiden "nur" das Potenzial für wegfallende Jobs berechnet haben und das auch nur in einer Brutto-Rechnung, also ohne Berücksichtigung der an anderer Stelle entstehenden Jobs und dann auch noch bezogen auf den US-amerikanischen Arbeitsmarkt, der sicher nicht einfach übertragbar ist auf andere Länder wie beispielsweise Deutschland). In dem Beitrag Wenn sich eine Pi-mal-Daumen-Studie verselbständigt und bei sozialpolitischen Grundsatzthemen wie einem bedingungslosen Grundeinkommen als Referenz dient vom 30. März 2017 findet man eine ausführliche und kritische Auseinandersetzung mit diesem vielzitierten Bezugspunkt der "Jetzt geht uns aber wirklich die Arbeit aus"-Fraktion.
Aber das Lager der Pessimisten und Untergangspropheten kann sich ja durchaus auf seriösere Quellen berufen. Immer noch ungebrochen ist der Verweis auf die bereits 2013 publizierte Studie The Future of Employment: How Susceptible are Jobs to Computerisation? von Carl Benedikt Frey and Michael A. Osborne. Darin findet man diesen Befund: »According to our estimates, about 47 percent of total US employment is at risk.« Da ist sie, die Zahl, die seitdem überall herumgeistert und sich verselbständigt hat. Dass also fast jeder zweite Job wegfallen wird, so viele Medien in der ihnen eigenen Verkürzung für "wegfallen könnte" (korrekterweise müsste man an dieser Stelle schon darauf hinweisen, dass die beiden "nur" das Potenzial für wegfallende Jobs berechnet haben und das auch nur in einer Brutto-Rechnung, also ohne Berücksichtigung der an anderer Stelle entstehenden Jobs und dann auch noch bezogen auf den US-amerikanischen Arbeitsmarkt, der sicher nicht einfach übertragbar ist auf andere Länder wie beispielsweise Deutschland). In dem Beitrag Wenn sich eine Pi-mal-Daumen-Studie verselbständigt und bei sozialpolitischen Grundsatzthemen wie einem bedingungslosen Grundeinkommen als Referenz dient vom 30. März 2017 findet man eine ausführliche und kritische Auseinandersetzung mit diesem vielzitierten Bezugspunkt der "Jetzt geht uns aber wirklich die Arbeit aus"-Fraktion.
Freitag, 16. März 2018
Umrisse eines Europas, das schützt und den Arbeitnehmern nicht die kalte Schulter zeigt? Ein Blick auf die sozialpolitischen Ambitionen der EU-Kommission für die europäische Ebene
Um das gleich an den Anfang zu stellen - für die einen wird das viel zu wenig und eher Schaumschlägerei sein, was da aus Brüssel kommt, für die anderen hingegen der Beginn einer gefährlichen Landnahme der EU-Ebene in Bereichen, in denen sie nichts zu suchen habe. Wie immer geht es bei europäischen Frage nicht nur hoch, sondern auch überaus kontrovers zu. Letztendlich spiegelt das nur die mehrfache Zerrissenheit der Europäischen Union und damit auch die Versuche der EU-Kommission, hier stabilisierend zu intervenieren, in dem man auf gemeinschaftsrechtliche Regelungen und Institutionen setzt. Und hier bewegen wir uns speziell in einem Bereich, in dem an sich die Kommission und die EU-Ebene wenn, dann nur sehr begrenzt Kompetenzen zugestanden bekommen hat: der Sozialpolitik. An sich eine Domäne der Nationalstaaten. Nun haben wir zum einen in den vergangenen Jahren die Entwicklung gesehen (oder sehen müssen), dass über den Weg der Rechtsprechung des EuGH immer stärker auch in die Ausgestaltung der Sozialpolitik in einzelnen Mitgliedsstaaten eingegriffen wurde und wird, gleichzeitig bemüht sich die EU-Kommission, einen Fuß in die Tür zu den mitgliedsstaatlichen Sozialpolitiken zu bekommen.
Mittwoch, 14. März 2018
"Goldener Boden" - aber für wen? Das Handwerk zwischen Boom, Handwerkermangel und immer noch stagnierenden Löhnen mit einer strukturellen Lücke zu anderen Betrieben und Branchen
Dem einen oder anderen, vor allem den Betroffenen, wird die anekdotische Evidenz dieser Tage genügen, wenn es um die Frage geht, ob das Handwerk "goldenen Boden" hat. Viele erleben derzeit, was es bedeutet, wenn dieser kleinbetriebliche Bereich volle Auftragsbücher hat und wenn teilweise vor Ort immer weniger Handwerker zu finden sind.
Und dass die Geschäfte sehr gut laufen, lässt sich auch der aktuellen Berichterstattung entnehmen: Handwerk mit größtem Umsatzplus seit 2011: »Das deutsche Handwerk hat seinen Umsatz 2017 so kräftig gesteigert wie seit sechs Jahren nicht mehr. Er wuchs um 3,6 Prozent und damit bereits das vierte Jahr in Folge ... Das größte Plus verzeichneten die Handwerke für den gewerblichen Bedarf, wozu beispielsweise Metallbauer, Feinwerkmechaniker und Informationstechniker zählen. Auch das Bauhauptgewerbe - das vom anhaltenden Bauboom profitiert - meldete mit 4,5 Prozent eine besonders kräftige Steigerung.« Nun sei hier gleich darauf hingewiesen, dass es "das" Handwerk nicht gibt. Das Handwerk ist heterogen. Die Varianten reichen vom Industriezulieferbetrieb bis zum Handwerker im konsumnahen Umfeld, vom mittelständischen Unternehmen mit hunderten Mitarbeitern bis zum Kleinstbetrieb. Die Handwerksbetriebe sind nach der Handwerksordnung in 41 zulassungspflichtigen, 53 zulassungsfreien und 57 handwerksähnlichen Gewerben tätig. Handwerker sind eine bedeutsame Gruppe unter den Erwerbstätigen. Weit über fünf Millionen Menschen, 12,5 Prozent aller Beschäftigten, zählen dazu.
Montag, 12. März 2018
Österreich: Der Verfassungsgerichtshof kassiert das Modell einer gedeckelten Mindestsicherung mit Wartezeit und die Bundesregierung will dennoch nicht davon lassen
Über Hartz IV wird bekanntlich in Deutschland hart und höchst emotional diskutiert - gerade in diesen Tagen kann man das Reiz-Reaktions-Schema erneut studieren im Umfeld der Debatte über die Essener Tafel (vgl. dazu den Beitrag Verteilungskrämpfe ganz unten in der zunehmend normalisierten Welt der Zusätzlichkeit. Diesseits und jenseits der Essener Tafel vom 25. Februar 2018) und ganz besonders an den Äußerungen des zukünftigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) und den Reaktionen aus der Opposition und vieler Sozialverbände über die Grundsicherung und die damit aus Spahn's Sicht bekämpfte Armut (vgl. aus der Flut der Berichterstattung nur Hartz IV: Spahn erntet heftigen Widerspruch oder Empörung über Spahns Hartz-IV-Aussagen oder Spahn ist "weit weg von der Realität").
Aber um Hartz IV soll es hier nicht gehen, sondern um das, was man in unserem Nachbarland Österreich "Mindestsicherung" nennt. Ganz korrekt muss es heißen: Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS). Das ist eine Sozialleistung in Österreich, die am 1. September 2010 eingeführt wurde. Sie hat die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt. Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Die Mindestsicherung beträgt mindestens 838 Euro für Alleinstehende 12-mal pro Jahr. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag.
Aber die Inanspruchnahme dieser Grundsicherung ist an Bedingungen geknüpft und das Bundesland Niederösterreich hat sich hier besonders hervorgetan: »Niederösterreich, wo die konservative ÖVP mit einer absoluten Mehrheit ausgestattet ist, hatte im November 2016 beschlossen, die Mindestsicherung für Mehrpersonenhaushalte bei 1500 Euro zu deckeln. Getroffen werden sollten vor allem Zuwandererfamilien und Asylberechtigte mit vielen Kindern. Deswegen wurde auch ein fünfjähriger Aufenthalt als Bedingung ins Gesetz geschrieben«, berichtet Ralf Leonhard in seinem Artikel Sozialgesetze in Österreich: Schlappe für die Konservativen. Beide Restriktionen sind jetzt vom österreichischen Verfassungsgerichtshof gekippt worden.
Aber um Hartz IV soll es hier nicht gehen, sondern um das, was man in unserem Nachbarland Österreich "Mindestsicherung" nennt. Ganz korrekt muss es heißen: Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS). Das ist eine Sozialleistung in Österreich, die am 1. September 2010 eingeführt wurde. Sie hat die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt. Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Die Mindestsicherung beträgt mindestens 838 Euro für Alleinstehende 12-mal pro Jahr. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag.
Aber die Inanspruchnahme dieser Grundsicherung ist an Bedingungen geknüpft und das Bundesland Niederösterreich hat sich hier besonders hervorgetan: »Niederösterreich, wo die konservative ÖVP mit einer absoluten Mehrheit ausgestattet ist, hatte im November 2016 beschlossen, die Mindestsicherung für Mehrpersonenhaushalte bei 1500 Euro zu deckeln. Getroffen werden sollten vor allem Zuwandererfamilien und Asylberechtigte mit vielen Kindern. Deswegen wurde auch ein fünfjähriger Aufenthalt als Bedingung ins Gesetz geschrieben«, berichtet Ralf Leonhard in seinem Artikel Sozialgesetze in Österreich: Schlappe für die Konservativen. Beide Restriktionen sind jetzt vom österreichischen Verfassungsgerichtshof gekippt worden.
Sonntag, 11. März 2018
Die angeblich so drangsalierte Leiharbeit boomt vor sich hin und (nicht nur) die Kassiererinnen einer Supermarktkette erleben die niederen Realitäten des Geschäfts am eigenem Leib
Der eine oder andere wird sich noch an das Jahr 2016 erinnern, wenn es hier mal wieder um das Thema Leiharbeit geht. Da gab es eine der letzten größeren sozialpolitischen Vorstöße der damaligen und nunmehr wiederbelebten Großen Koalition - die Reform der gesetzlichen Grundlage der Leiharbeit, also des AÜG, wobei dieses Kürzel für Arbeitnehmerüberlassungsgesetz steht. Und die damals dafür zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), nunmehr Vorsitzende der Bundestagsfraktion der SPD und designierte Parteivorsitzende, hat über ihr damaliges Ministerium eine Menge Segenssprüche das neue Gesetz betreffend von sich geben lassen:
»1. Wir stärken gute Löhne durch die wirksame Umsetzung des "Equal Pay"-Grundsatzes ("gleicher Lohn für gleiche Arbeit") nach neun Monaten.
2. Wir verhindern unbegrenzte Leiharbeit mit der Einführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten.«
Das hört sich doch ausgezeichnet an. Und dann wird man mit solchen Störungen seitens der Presseberichterstattung konfrontiert: »Jahrelang arbeiteten die Leiharbeiterinnen Carmen H. aus Reutlingen und Birgit J. aus Tübingen bei der Supermarktkette "real" an der Kasse. Seit dem 1. Januar hätten die beiden eigentlich Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft - so steht es im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Doch statt gleicher Bezahlung wurde den beiden von ihrer Zeitarbeitsfirma zu Beginn des Jahres gekündigt ... "real" behauptet, man könne es sich nicht leisten, den Kassiererinnen "Equal Pay", also den gleichen Lohn wie der Stammbelegschaft, zu zahlen - das geht aus den Gerichtsunterlagen hervor, die dem SWR vorliegen.« Vgl. dazu auch den Bericht Kein gleicher Lohn für gleiche Arbeit des Fernsehsenders SWR vom 8. März 2018.
Freitag, 9. März 2018
Wenn die Fundamente bröckeln: Für Berufsschulen werden händeringend Lehrkräfte gesucht. Auch vielen Grund- und Förderschulen gehen die Lehrer aus
Die älteren Semester werden sich noch an die 1980er und 1990er Jahren erinnern, als man ein Lehramtsstudium als fast sichere Eintrittskarte in die Arbeitslosigkeit bzw. in die Karriere als Taxifahrer oder Gastwirt etikettiert hat. Aber das waren eben auch Zeiten, in denen man selbst von einer "Ärzteschwemme" gesprochen hat, weil es zu viele Mediziner gab, die wie viele andere damals auch in langen Warteschlangen auf dem Arbeitsmarkt ihr individuelles Glück suchen bzw. mit viel Ellbogeneinatz erkämpfen mussten. Die geburtenstarken Jahrgänge strömten auf den Ausbildungsmarkt, in die Hochschulen und dann als Absolventen auf den Arbeitsmarkt. Mittlerweile sind die Angehörigen der "Baby Boomer"-Generation über 50 und stellen (noch) die Mehrheit der Beschäftigten in den Betrieben.
Mittwoch, 7. März 2018
Die Vergessenen in real existierenden Kita-Welten. Von einem löchrigen Rechtsanspruch, schon heute und demnächst so richtig fehlenden Fachkräften und ja, dem Kindeswohl
In den zurückliegenden Monaten gab es eine durchaus intensiv zu nennende Diskussion über die Situation sowohl in der Krankenhaus- wie vor allem in der Altenpflege. Allerdings kann man derzeit schon ein gewisses Abflauen der Berichterstattung erkennen, nachdem sich die meisten Medien - und darunter nicht wenige effektheischend mit skandalisierend daherkommenden Reportagen - über den Pflegenotstand ausgelassen haben. Es ist sicher nicht völlig weltfremd, wenn man den Pflegekräften und den betroffenen Pflegebedürftigen zuruft, dass sie aufpassen müssen, nicht in die gleiche Falle zu laufen wie man das in einem benachbarten Feld der "personenbezogenen Dienstleistungen" erleben musste. Gemeint sind hier die Kindertageseinrichtungen und die (nicht nur) pädagogischen Fachkräfte, die dort arbeiten.
Wir erinnern uns - vor allem seit 2007 wurde in Westdeutschland das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder auch unter drei Jahren ausgebaut. In Ostdeutschland gab es noch als Folge der ehemaligen DDR auch nach der Wiedervereinigung eine ganz andere Struktur und vor allem eine deutlich besser ausgebaute Infrastruktur. Und damals hatte man in das hier einschlägige Gesetz - dem SGB VIII - einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr geschrieben, allerdings mit einer mehrjährigen Übergangsperiode, damit die dafür zuständigen Kommunen genügend Zeit hatten, die erforderlichen Kita-Plätze zu organisieren. Ab dem 1. August 2013 sollte dann der Rechtsanspruch scharf gestellt werden. Manche westdeutsche Kommune hat im Vorfeld darauf spekuliert, dass das schon nicht so heiß gegessen wird und man den Rechtsanspruch verschieben wird, wenn klar wird, dass das Angebot an Betreuungsplätzen für die unter dreijährigen Kinder nicht ausreichen wird. Das allerdings ist nicht geschehen, der Rechtsanspruch wurde ins Leben gerufen - und rund um den August 2013 gab es eine intensive öffentliche Diskussion über den "Kita-Notstand" angesichts der vielerorts fehlende Kita-Plätze. Dann aber wurde das Thema schnell wieder aus dem Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit verdrängt, nicht wegen einer erfolgreichen Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Eltern, die einen Bedarf haben. Sondern weil es sich bei der Frage, ob man einen Kita-Platz bekommt oder eben nicht, um eine individualisierte Frage handelt, die zwar Hunderttausende oder gar mehr betrifft, die aber keine kollektive Größe darstellen, da es keine Interessenvertretung der betroffenen Eltern mit ihren Kindern gibt, sondern jeder sehen muss, wie er und sie damit klar kommt, wie man das vor Ort organisiert bekommt. Oder eben nicht.
Wir erinnern uns - vor allem seit 2007 wurde in Westdeutschland das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder auch unter drei Jahren ausgebaut. In Ostdeutschland gab es noch als Folge der ehemaligen DDR auch nach der Wiedervereinigung eine ganz andere Struktur und vor allem eine deutlich besser ausgebaute Infrastruktur. Und damals hatte man in das hier einschlägige Gesetz - dem SGB VIII - einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr geschrieben, allerdings mit einer mehrjährigen Übergangsperiode, damit die dafür zuständigen Kommunen genügend Zeit hatten, die erforderlichen Kita-Plätze zu organisieren. Ab dem 1. August 2013 sollte dann der Rechtsanspruch scharf gestellt werden. Manche westdeutsche Kommune hat im Vorfeld darauf spekuliert, dass das schon nicht so heiß gegessen wird und man den Rechtsanspruch verschieben wird, wenn klar wird, dass das Angebot an Betreuungsplätzen für die unter dreijährigen Kinder nicht ausreichen wird. Das allerdings ist nicht geschehen, der Rechtsanspruch wurde ins Leben gerufen - und rund um den August 2013 gab es eine intensive öffentliche Diskussion über den "Kita-Notstand" angesichts der vielerorts fehlende Kita-Plätze. Dann aber wurde das Thema schnell wieder aus dem Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit verdrängt, nicht wegen einer erfolgreichen Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Eltern, die einen Bedarf haben. Sondern weil es sich bei der Frage, ob man einen Kita-Platz bekommt oder eben nicht, um eine individualisierte Frage handelt, die zwar Hunderttausende oder gar mehr betrifft, die aber keine kollektive Größe darstellen, da es keine Interessenvertretung der betroffenen Eltern mit ihren Kindern gibt, sondern jeder sehen muss, wie er und sie damit klar kommt, wie man das vor Ort organisiert bekommt. Oder eben nicht.
Dienstag, 6. März 2018
Wenn der Betriebsrat nicht nur rechts blinkt. Eine Zwischenmeldung zum Ausgang der Betriebsratswahlen. Das Beispiel Daimler
Man kann es drehen und wenden wie man will - aber es ist sicher keine Übertreibung, wenn man behauptet, wir haben es mit einem "rechtspopulistischen" Zeitgeist zu tun. Das zeigt sich nicht nur an den europaweiten Wahlerfolgen entsprechender Parteien, zuletzt in Italien, sondern auch bei uns in Deutschland. Dazu zählt nicht nur der Aufstieg der AfD, die nunmehr sogar als Oppositionsführerin im Bundestag agieren kann, nachdem klar ist, dass die arg geschrumpfte "Große" Koalition wiederbelebt wird. Auch in den Medien, vor allem den sogenannten "sozialen Medien" wird man mit einer Flut an offensichtlich völlig enthemmten Kommentaren konfrontiert. Und auch wenn die Wirklichkeit wie immer komplizierter ist, ganz offensichtlich können rechtspopulistische Parteien auch - manche behaupten sogar überdurchschnittlich ausgeprägt - bei Arbeitnehmern landen, selbst bei Gewerkschaftern. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, wenn nun von rechter Seite aus versucht wird, auch in den Betriebsräten Fuß zu fassen. Und das ist nun wieder nicht isoliert zu sehen, sondern sollte eingebettet werden in einen strategischen Ansatz eines Flügels der AfD, der sich bewusst auf dem Feld der Sozialpolitik profilieren will (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Konturen einer rechtspopulistischen Sozialpolitik? "Soldarischer Patriotismus" als umstrittenes Angebot innerhalb der AfD und was das mit der Rente und Betriebsräten zu tun hat vom 1. Februar 2018).
Montag, 5. März 2018
Rückblick: Die kurzfristige Option einer abschlagsfreien "Rente mit 63" wurde von Hunderttausenden in Anspruch genommen
Das war mal eines dieser sozialpolitischen Aufreger-Themen: die "Rente mit 63". Dieses der SPD zugeschriebene Projekt wurde am Anfang der letzten Großen Koalition im Jahr 2014 zusammen mit der von der Union gepushten und ebenfalls umstritteneren "Mütterrente" gesetzgeberisch ins Leben gerufen. Aus den Reihen der Wirtschaft hat man aus allen Rohren geschossen gegen die Eröffnung der Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 63 eine abschlagsfreie Altersrente in Anspruch nehmen zu können, denn man befürchtete nicht ohne Grund, dass zahlreiche Arbeitnehmer davon Gebrauch machen werden und darunter vor allem Facharbeiter und andere qualifizierte Arbeitskräfte, die (noch) in den Genuss ordentlicher Renten kommen. Nicht ohne Grund ist die "Rente mit 63" vor allem seitens der großen und einflussreichen Industriegewerkschaften in den damaligen Koalitionsvertrag bugsiert worden. Aber neben der Kritik der Arbeitgeber aufgrund des Verlustes an Arbeitskräften gab und gibt es auch eine eher systematisch angelegte Kritik, die darauf abstellt, dass die "Rente mit 63" deshalb kritisch zu sehen sei, weil es sich nur um eine temporäre Besserstellung einiger weniger Jahrgänge handelt und das eigentliche Problem, also die schrittweise Verlängerung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre für alle, keineswegs rückgängig gemacht wurde, sondern weiter läuft, was dazu führt, dass auch das vorübergehend und unter bestimmten Bedingungen abgesenkte Eintrittsalter in die abschlagsfreie Rentenbezugsmöglichkeit von 63 schrittweise (wieder) auf 65 Jahre ansteigt. Man entlastet also einige (überschaubare) Rentenjahrgänge vom Damoklesschwert der Abschläge, aber für die danach geht es weiter so wie vorher. Vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Schaumschläger jenseits einer diskussionswürdigen Kritik an der bereits auf dem absteigenden Ast befindlichen "Rente mit 63" vom 31. Oktober 2017.
Aber wie hat sich die Inanspruchnahme eigentlich entwickelt? Das wollte die Bundestagsfraktion der Grünen wissen und hat eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Und die hat zumindest einige Zahlen liefern können.
Sonntag, 4. März 2018
Und nun? Die Altenpflege zwischen Empörungsberichterstattung, zahlreichen offenen Baustellen und Ankündigungsrhetorik
In den vergangenen Wochen hatte das Thema Pflege Konjunktur in der öffentlichen Berichterstattung. Aus dem Krankenhausbereich wird großer Frust und beängstigende Zustände berichtet - so beispielsweise der Artikel Pflege: "Keine Zeit für Menschlichkeit": »Zu wenig Personal, Zeitdruck und dazu immer die Angst, wegen dieser Arbeitsbedingungen lebensgefährliche Fehler zu machen: Zeit Online hat Krankenschwestern und Krankenpfleger in deutschen Kliniken gefragt, was sie in ihrem Beruf am stärksten belastet. Fast 3.000 Pflegende haben geantwortet und ihre Situation geschildert. Der Personalmangel führe dazu, dass selbst der minimale Grundsatz "satt, sauber, schmerzfrei" oft nicht mehr zu gewährleisten sei. Davon, Kranken und ihren Angehörigen in der belastenden Situation beizustehen, sie zu beraten und ihnen zuzuhören, könne längst keine Rede mehr sein. Viele sind zudem der Meinung, dass das Gesundheitssystem die falschen Anreize setzt. Sie fühlen sich ausgenutzt und dazu gezwungen, ihre Ideale zu verraten. Sie fürchten, dass die Patienten mehr Leid als Hilfe erfahren.« Und nun wirklich unübersehbar sind die Berichte über die teilweise desaströsen Bedingungen der Arbeit für die Pflegekräfte- und für die betroffenen Pflegebedürftigen - in der Altenpflege.
Samstag, 3. März 2018
Keine Regel ohne Ausnahme. Die "drastische Einschränkung" der sachgrundlosen und der Ketten-Befristungen, die weiterarbeitenden Eigentlich-Rentner und der EuGH
Das Thema befristete Arbeitsverträge hatte in den vergangenen Wochen im Kontext der neuen und komplikationsbehafteten GroKo-Geburt eine durchaus prominente Rolle gespielt, war doch die Einschränkung (anfangs sogar die völlige Streichung) der sachgrundlosen Befristung ein sozialdemokratisches "Herzensanliegen". Und scheinbar hat man hier bei den Koalitionsverhandlungen, dessen Ergebnis am Sonntag sicher bestätigt werden wird bei der Bekanntgabe des Ergebnisses der SPD-Mitgliederbefragung, Erfolge erzielen können - wenn man denn den Verlautbarungen aus der SPD-Führung Glauben schenkt: In der offiziellen Botschaft der Parteiführung heißt es hinsichtlich der "sozialdemokratischen Handschrift", die man im Entwurf eines Koalitionsvertrages hinterlassen habe: »Das unbefristete Arbeitsverhältnis wird wieder zur Regel: Wir schränken sachgrundlose Befristungen drastisch ein und schaffen endlose Kettenbefristungen ab.« Nun ist das mit der "drastischen Einschränkung" so eine Sache. Was man erreicht hat in den Verhandlungen mit der Union kommt als ein typischer Kompromiss daher. Dazu ausführlicher bereits die Analyse in diesem Beitrag vom 20. Februar 2018: Die beabsichtigte Einschränkung der sachgrundlosen Befristung und das ewige Dilemma mit den Schwellenwerten. Dort wurde bereits darauf hingewiesen, dass man das mit der "drastischen Einschränkung" differenzierter und weitaus weniger euphorisch sehen muss.
Und dass es auch in Zukunft für bestimmte Personengruppen weitergehen wird mit nicht begrenzten sachgrundlosen Befristungen und das auch noch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgesegnet, verdeutlicht diese Meldung: Arbeitsrecht: Befristung im Rentenalter zulässig, so die FAZ. Das, was der EuGH da wohlwollend beurteilt hat, muss auch im Zusammenhang gesehen werden mit einem anderen blutdruckerhöhenden Thema aus der sozialpolitischen Debatte in Deutschland - der immer wieder geforderten weiteren Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und der angeblich fehlenden "Anreize", ältere Arbeitnehmer auch nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters zu beschäftigen.
Und dass es auch in Zukunft für bestimmte Personengruppen weitergehen wird mit nicht begrenzten sachgrundlosen Befristungen und das auch noch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgesegnet, verdeutlicht diese Meldung: Arbeitsrecht: Befristung im Rentenalter zulässig, so die FAZ. Das, was der EuGH da wohlwollend beurteilt hat, muss auch im Zusammenhang gesehen werden mit einem anderen blutdruckerhöhenden Thema aus der sozialpolitischen Debatte in Deutschland - der immer wieder geforderten weiteren Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und der angeblich fehlenden "Anreize", ältere Arbeitnehmer auch nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters zu beschäftigen.
Donnerstag, 1. März 2018
Mit einer neuen Entsenderichtlinie gegen Lohndumping in der EU. Also in ein paar Jahren, mit Einschränkungen und Ausnahmen
Jetzt aber endlich mal wieder positive Nachrichten - und dann auch noch zu einem europäischen Thema: Einig im Kampf gegen Lohndumping, so lautet eine der Überschriften dazu oder noch eindrucksvoller: Lohndumping: EU will Ausbeutung ausländischer Billiglöhner stoppen. Na endlich, wird der eine oder andere anmerken, das wurde aber auch wirklich Zeit, wenn man sich die Verwerfungen anschaut, die in manchen Branchen entstanden sind durch den massenhaften Einsatz von entsandten Arbeitnehmern, die zu deutlich günstigeren Konditionen beschäftigt werden können als einheimische Beschäftigte.
Was genau ist passiert, dass es solche semantischen Freudensprünge zu verzeichnen gibt? »Ob auf Baustellen, in Gastronomie oder Pflege: Viele ausländische Arbeitskräfte wurden bislang schlechter bezahlt als ihre heimischen Kollegen. Das soll sich nun ändern«, so beginnt dieser Bericht. »Nach monatelangen Verhandlungen erzielten Unterhändler des Europäischen Parlaments, der EU-Länder und der EU-Kommission eine entsprechende Grundsatzeinigung. Sozialkommissarin Marianne Thyssen sprach von einem Durchbruch und einem ausgewogenen Kompromiss nach dem Prinzip: gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit am selben Ort.«
Das hört sich gut an. Denn es geht hier um viele betroffene Arbeitnehmer (direkt und natürlich auch indirekt). Gut zwei Millionen entsandte Kräfte arbeiten nach offiziellen Angaben in einem anderen EU-Land, mehr als 400.000 in Deutschland. Viele arbeiten auf dem Bau, bei Speditionen, in Gaststätten oder in der Pflege. Über die Reform der mehr als 20 Jahre alten EU-Entsenderichtlinie wurde seit 2016 gestritten. Östliche Mitgliedstaaten mit niedrigem Lohnniveau pochen auf Freizügigkeit ihrer Bürger, während die westlichen EU-Länder Lohndumping auf ihrem Arbeitsmarkt beklagen.
Was genau ist passiert, dass es solche semantischen Freudensprünge zu verzeichnen gibt? »Ob auf Baustellen, in Gastronomie oder Pflege: Viele ausländische Arbeitskräfte wurden bislang schlechter bezahlt als ihre heimischen Kollegen. Das soll sich nun ändern«, so beginnt dieser Bericht. »Nach monatelangen Verhandlungen erzielten Unterhändler des Europäischen Parlaments, der EU-Länder und der EU-Kommission eine entsprechende Grundsatzeinigung. Sozialkommissarin Marianne Thyssen sprach von einem Durchbruch und einem ausgewogenen Kompromiss nach dem Prinzip: gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit am selben Ort.«
Das hört sich gut an. Denn es geht hier um viele betroffene Arbeitnehmer (direkt und natürlich auch indirekt). Gut zwei Millionen entsandte Kräfte arbeiten nach offiziellen Angaben in einem anderen EU-Land, mehr als 400.000 in Deutschland. Viele arbeiten auf dem Bau, bei Speditionen, in Gaststätten oder in der Pflege. Über die Reform der mehr als 20 Jahre alten EU-Entsenderichtlinie wurde seit 2016 gestritten. Östliche Mitgliedstaaten mit niedrigem Lohnniveau pochen auf Freizügigkeit ihrer Bürger, während die westlichen EU-Länder Lohndumping auf ihrem Arbeitsmarkt beklagen.
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