Mittwoch, 31. August 2016

Ältere Kinder essen einfach mehr als jüngere und die ganz Kleinen haben genug? Zur Anhebung der Hartz IV-Regelsätze 2017


Es geht um 7 Millionen Menschen, das ist nun wirklich keine kleine Gruppe. Und es geht um die Geldleistungen an Menschen, die sich im SGB II, im SGB XII und im AsylbLG befinden und auf diese Leistungen existenziell angewiesen sind. Deren Höhe wird regelmäßig "angepasst", also erhöht oder eben auch nicht, das nennt man dann eine "Nullrunde", was natürlich ein Euphemismus ist, denn faktisch ist eine "Nullrunde" - wir kennen das auch aus anderen Bereichen wie der Rente - eine Kürzung des Realwerts des zur Verfügung stehenden Geldes. Im Hartz IV-System trifft das im kommenden Jahr beispielsweise die ganz Kleinen, also Kinder von ihrer Geburt bis zum 6. Lebensjahr, denn der Geldbetrag für sie - derzeit 237 Euro im Monat für deren Regelbedarf - bleibt auf der gleichen Höhe eingefroren. Da gibt es nichts oben drauf. Im Vergleich dazu fast schon jubeln können die Kinder vom 7. bis zum 14. Lebensjahr (bzw. ihre Eltern, denen das Geld zur treuhänderischen Verwendung überwiesen wird), steigt doch deren Regelbedarf von 270 auf 291 Euro pro Monat, also um 21 Euro, was einen Anstieg von 7,8 Prozent ausmachen wird. Die Eltern dieser Kinder müssen sich hingegen mit 4 bzw. 5 Euro mehr zufrieden geben.

Dienstag, 30. August 2016

Auf schwarz-weiße Reflexe ist Verlass - am Beispiel minijobbender Rentner und einem nicht-kinderarmutsreduzierenden Mindestlohn

Es ist ein nicht auflösbares Dilemma in der Sozialpolitik - immer wieder wird man mit völlig entgegengesetzten Bewertungen eines scheinbar eindeutigen Sachverhalts konfrontiert. In diesen Tagen muss man das ein zwei Beispielen erneut zur Kenntnis nehmen.

Da wäre beispielsweise diese Meldung: »Sie räumen Supermarktregale ein, jobben als Briefträger oder arbeiten in Gaststätten: Immer mehr Rentner in Deutschland bessern ihr Einkommen mit einem Minijob auf. Ende 2015 übten bereits 943.000 Senioren ab 65 Jahre einen Minijob aus – ihre Zahl stieg damit seit 2010 um 22 Prozent, im Vergleich zu 2005 sogar um 35 Prozent. Vor zehn Jahren arbeiteten nur 698.000 Senioren in einem Minijob ... Besonders drastisch ist der Zuwachs bei den Rentnern ab 75 Jahre: Ende vergangenen Jahres waren knapp 176.000 Senioren dieser Altersgruppe mit einem Monatsverdienst von maximal 450 Euro geringfügig beschäftigt – mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr 2005«, kann man dem Artikel Immer mehr ältere Menschen gehen arbeiten – trotz Rente entnehmen.

Man kann sich sogleich vorstellen, was nach der Präsentation dieser erst einmal nackten Zahlen passiert: „Wir sind gegen die Maloche bis zum Tode“, so wird der Rentenexperte der Bundestagsfraktion der Linken, Matthias W. Wirkwald, in dem Artikel zitiert. Der dramatische Anstieg der minijobbenden Rentner in den vergangenen zehn Jahren zeige: Immer mehr Rentner müssten sich die Rente aufbessern. „Diese arbeiten nicht aus Spaß, sondern weil die Rente nicht zum Leben reicht.“

Montag, 29. August 2016

Jobcenter allein zu Haus und nachhaltig überfordert (nicht nur) mit den Folgen eines gescheiterten Rechtsvereinfachungs- und Bürokratieabbauversprechens

Normalerweise ist es ja so, dass man es gerne sieht, wenn die eigene Beurteilung eines Sachverhalts zu einem späteren Zeitpunkt bestätigt wird, so dass man sagen kann, das kam jetzt nicht überraschend. Aber wenn es sich um sozialpolitische Sachverhalte handelt, dann wird diese Neigung gegen Null gefahren, wenn man bedenkt, dass es sich oftmals um Verschlechterungen, Kürzungen oder Streichungen von Leistungen handelt, auf die Menschen angewiesen sind, die sich in Not befinden oder die sich eben nicht selbst helfen können. Oder die einer bürokratischen Maschinerie ausgeliefert sind. Davon können wir ausgehen, wenn wir über die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), umgangssprachlich auch als Hartz IV-System bezeichnet, sprechen.

Und hier hat es vor kurzem wieder einmal gesetzgeberische Aktivitäten gegeben, die auf den ersten Blick Hoffnung begründen, wenn sie denn Wirklichkeit geworden wären. Es geht um das 9. SGB II-Änderungsgesetz, das nunmehr auch sowohl im Bundestag wie auch im Bundesrat verabschiedet worden ist. Der Startpunkt liegt schon einige Jahre zurück: Im November 2012 hatte die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts im SGB II beschlossen. Über den Weg der Rechtsvereinfachung, so der explizite Auftrag, sollte Bürokratie abgebaut und in Folge die Verwaltung, also die Jobcenter, entlastet werden. Hört sich gut an. Und die Arbeitsgruppe hat auch gearbeitet. Von Juni 2013 bis Juni 2014 hat sie eine ganze Reihe an Vorschlägen erarbeitet (124 gingen in die Arbeitsgruppe und 36 sind dann von allen getragen wieder rausgekommen). Wie ein guter Schinken musste das Ergebnis abhängen, wurde angereichert um zwischenzeitlich aufgelaufene Veränderungswünsche der Politik bei arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und ist dann nach einigen koalitionsinternen Querelen gute zwei Jahre später in den Gesetzgebungsprozess eingespeist worden.
Aber was ist herausgekommen? Man kennt das Muster: Da startet man mit einer guten, ehrenwerten Absicht (Recht vereinfachen, Bürokratie abbauen, die Verwaltung entlasten) und landet am Ende bei Gegenteil (das Recht wird komplizierter, die Bürokratie schlägt neue und zusätzliche Kapriolen und die Verwaltung kollabiert). Leider keine übertriebene Kurzfassung dessen, was Union und SPD da abgeliefert haben.

Samstag, 27. August 2016

Frustrierte digitale Tagelöhner? Zufriedene Zuverdiener am heimischen Rechner? Eine Studie über Crowd Worker

So vieles ist heute im Fluß und auf kaum noch was Verlass. Da ist es irgendwie beruhigend, wenn wenigstens die Rezeptionsreflexe in den Medien je nach ihrer politischen Grundausrichtung funktionieren. Beispielsweise wenn die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung (HBS) eine Studie veröffentlicht, in der es um eine empirische Auseinandersetzung mit den "Crowd Workern" geht, die ihre Dienste im Internet anbieten.

Stefan Sauer hat seinen Artikel über die neue Studie in der "Frankfurter Rundschau" überschrieben mit Maximal flexibel, minimal sicher. Das hört sich genau so ungleichgewichtig an, wie es gemeint ist - irgendwie problematisch. Über die gleiche Studie berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" hingegen unter der ebenfalls eigentlich unmissverständlichen Botschaft Klickarbeiter fühlen sich selten ausgebeutet. Eine solche nicht nur in Nuancen abweichende Wahrnehmung der gleichen Studie zwingt förmlich dazu, einen Blick in das Original zu werfen.

Freitag, 26. August 2016

Gratwanderung zwischen Freiheit und Zwang. Das Bundesverfassungsgericht erleichtert die medizinische Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) genießt in weiten Teilen der Bevölkerung einen exzellenten Ruf. Das hängt nicht nur, aber auch mit den Themen zusammen, die hier aufschlagen sowie der Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts dazu. Immer wieder geht es um fundamentale Freiheitsfragen und den Schutz der individuellen Freiheitsrechte gegenüber staatlichen Anmaßungen und Zumutungen.

Als eine solche fundamentale Freiheitsfrage kann und muss man sicherlich die Möglichkeit des Staates, Menschen auch gegen ihren Willen einer medizinischen Behandlung zu unterziehen, einordnen. Jeder wird erwarten, dass man diese letzte Option so restriktiv wie möglich ausgestaltet, um Missbrauch und übergriffiges Verhalten zu verhindern. Und man wird prima facie erwarten dürfen, dass das BVerfG diesen Schutz im Auge hat und verteidigt. Vor diesem Hintergrund wird der eine oder andere vielleicht mehr als überrascht gewesen sein, als aus Karlsruhe diese Entscheidung bekannt gegeben wurde: Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit staatlicher Schutzpflicht nicht vereinbar, so hat das Gericht eine Pressemitteilung überschrieben. »Es verstößt gegen die Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dass hilfsbedürftige Menschen, die stationär in einer nicht geschlossenen Einrichtung behandelt werden, sich aber nicht mehr aus eigener Kraft fortbewegen können, nach geltender Rechtslage nicht notfalls auch gegen ihren natürlichen Willen ärztlich behandelt werden dürfen«, so das Gericht mit Bezug auf den Beschluss vom 26. Juli 2016 - 1 BvL 8/15. Also das Recht des Staates, sich gegen den Willen der Menschen eine Behandlung durchzuführen, wurde nicht begrenzt, sondern die Pflicht des Staates, das zu machen, wurde ausgeweitet.

Donnerstag, 25. August 2016

USA: Gefängnisse als lukrative Profitquelle, Reformimpulse des Bundes und das Aufbegehren einiger Insassen. Und bei uns?

Die USA sind ein in jeder Hinsicht großes Land. Groß, sehr groß, ist auch die Zahl der Menschen, die sich hinter Gittern befinden. Insgesamt sitzen mit 2,2 Millionen Menschen in den USA mehr Bürger im Gefängnis als in Russland und China zusammen. Verglichen mit Deutschland liegt die Quote neunmal höher pro Kopf der Bevölkerung.  Die USA stellen fünf Prozent der Weltbevölkerung, aber 25 Prozent der Gefängnisinsassen. Seit 1980 hat sich die Zahl der Einsitzenden von 500.000 auf 2,2 Millionen mehr als vervierfacht. Und die meisten wird es auch nicht überraschen, dass es vor allem Schwarze und Latinos sind, die einsitzen. Beide Gruppen stellen 30 Prozent der Bevölkerung, aber mehr als 60 Prozent der Gefängnisinsassen. Einer von 35 männlichen Schwarzen und einer von 88 Latinos sitzt derzeit im Gefängnis. Dagegen sitzt nur einer von 214 weißen Männern in einer Haftanstalt. Das Thema Knast fasziniert und polarisiert in den Vereinigten Staaten. Auf der einen Seite: Die Netflix-Serie „Orange is the New Black“ ist Kult, sie spielt hinter Gittern. Davor gab es andere Serien wie „Prison Break“. Auf der anderen Seite war Barack Obama der erste Präsident überhaupt, der ein Gefängnis besucht hat. Dazu der Beitrag Obama verlangt Reform des US-Strafrechts von Marcus Pindur aus dem Juli 2015: »Die Visite in der Bundeshaftanstalt El Reno ist Teil seiner Bemühungen, eine Strafrechtsreform zu erreichen. Amerikas Gefängnisse sind nach Ansicht vieler Demokraten und Republikaner zu voll, die harten Strafen treffen Angehörige ethnischer Minderheiten überproportional. Das El-Reno-Gefängnis in Oklahoma ist in vieler Hinsicht durchschnittlich. 1.300 Gefangene, mittlere Sicherheitsstufe, zu fast 50 Prozent überbelegt. Die meisten Insassen sitzen wegen kleinerer Drogenvergehen ein, müssen aber teilweise drakonische Strafen verbüßen.«

"Hier sind junge Leute, die Fehler gemacht haben. Fehler, die sich nicht viel von denen unterscheiden, die ich gemacht habe, und die viele von Ihnen gemacht haben", so Barack Obama beim Besuch des Gefängnisses.

Mittwoch, 24. August 2016

Wenn Österreich von Deutschland lernen sollte. Beispielsweise beim Thema "Ein-Euro-Jobs" und dann auch noch für Flüchtlinge

Also grundsätzlich ist das ja so eine Sache, wenn einem empfohlen wird, man möge doch bitte von diesem oder jenem Land "lernen", wie es besser gehen kann oder aber wie etwas nicht funktioniert. Partielle Ländervergleiche sind mit Vorsicht zu genießen, vor allem, wenn es um historisch gewachsene und eigenartige Gebilde wie sozialpolitische Institutionen und Instrumente geht. Die hier nur angedeutete Skepsis geht in die eine wie auch in die andere Richtung. Also egal, ob einem der Vergleich ins Konzept passt oder nicht. Aber zuweilen - und vor allem, wenn die Länder durchaus strukturelle Ähnlichkeiten aufweisen - kann das Abkupfern von den anderen eine durchaus legitime und effektive Option sein. Nehmen wir beispielsweise die beiden Länder Deutschland und Österreich.
Da gab und gibt es immer wieder den Versuch, auf das eine oder andere Land zurückzugreifen. Da könnte man beispielsweise auf die Renten-Debatte verweisen. Anfang dieses Jahres wurde Österreich als Vorbild in die deutsche Diskussion geworfen: »Deutschland und Österreich sind sich sozial, wirtschaftlich und politisch sehr ähnlich. Trotzdem sind die beiden Länder bei den Reformen ihrer Rentensysteme ganz unterschiedliche Wege gegangen.

Dienstag, 23. August 2016

Verkehrte Welten: Rente mit 69, ach was: besser 73. Als Forderung mal wieder in den Medien. Und Jobcenter schicken Arbeitslose mit 63 in die Zwangsrente

Derzeit wird mal wieder kräftig die Renteneintrittsaltersverlängerungssau durchs mediale Dorf getrieben. Die Bundesbank wird zitiert mit der Aussage, eigentlich müsste man die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalter schrittweise über die bereits gültigen 67 auf 69 Jahre vorantreiben und das arbeitgeberfinanzierte Institut der deutschen Wirtschaft sieht gar den Bedarf, die Altersgrenze auf 73 anzuheben. In einigen Medien gibt es dann die passende Begleitmusik. Nur ein Beispiel dazu von Dyrk Scherff: Rente mit 73, so lapidar ist sein Artikel überschrieben. Darin findet man diese sprachlos machende Feststellung ex cathedra:

»Zunächst einmal ist es nicht verwerflich, längeres Arbeiten vorzuschlagen. Denn noch nie hat eine Rentnergeneration so ausgiebig ihren Ruhestand genießen dürfen wie die heutige: 20 Jahre lang, doppelt so lang wie 1960. Hinzu kommt, dass von diesen 20 Jahren ein größerer Teil als früher in guter Gesundheit verbracht wird. Die Rentner bekommen also viel gesunde Zeit geschenkt. Davon einige wenige Jahre durch einen späteren Ruhestand wieder abzugeben wäre nicht so unzumutbar, wie manche Kritiker behaupten. Es könnte die Älteren sogar glücklicher machen, etwas länger zu arbeiten. Denn sie haben ein zu optimistisches Bild vom Ruhestand, können es vorher kaum erwarten, in Rente zu gehen. Nachher sind sie oft ernüchtert.«

Wir haben also eigentlich glücklich zu sein über die Perspektive, bis 73 (oder womöglich bis zum Tod) arbeiten zu dürfen/können/müssen? Und natürlich darf dann die Individualisierung der gesundheitlichen Situation nicht fehlen: »Auch Menschen mit körperlich anstrengenden Berufen müssen im höheren Alter nicht arbeitslos werden. „Es wird sehr unterschätzt, was man alles für seine Gesundheit tun kann durch einen gesunden Lebensstil, Sportprogramme und Vorsorgeuntersuchungen“, sagt Gerontologe Andreas Kruse. Technische Hilfsmittel, etwa der Hebekran in den Pflegeheimen, könnten die Belastungen für die älteren Mitarbeiter reduzieren.« Und wie theoretisierend man durch die heutige Arbeitswelt laufen kann, verdeutlicht der folgende Passus aus dem Artikel von Scherff: »Selbst für die, die es körperlich nicht mehr schaffen, gibt es Verwendung. Der Handwerker kann im Büro arbeiten oder die Lehrlinge schulen, Pflegekräfte können die Leitung übernehmen oder in der Verwaltung helfen. Oder ganz die Tätigkeit wechseln, etwa in die Kinderbetreuung als Leihoma.«

Montag, 22. August 2016

Verstorbene, ihre Angehörigen und das Rentenrecht. Zwei Fälle aus dem Leben vor dem Sozialgericht

Es gibt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) derzeit mehr als 20,8 Millionen Rentner und Rentnerinnen. Neben der Regelaltersrente gibt es noch einige andere Rentenarten - aber eine wichtige Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung ist auch die Absicherung der Hinterbliebenen. Diese Funktion wird durch die im § 46 SGB VI normierte Witwenrente und Witwerrente abgebildet. Diese Form der Hinterbliebenenversorgung hat eine ganz wesentliche sozialpolitische Dimension, denn die gesetzliche Rentenversicherung bildet ja die Erwerbsbiografie der Versicherten ab und in der Vergangenheit war es oftmals so, dass bei verheirateten Paaren einer der beiden, im Regelfall die Frau, teilweise über viele Jahre oder ganz aus dem Erwerbsleben ausgestiegen ist, um sich der Kindererziehung zu widmen. Auch der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ist vielen dieser Frauen oft nur in Teilzeit oder gar geringfügiger Beschäftigung gelungen. Entsprechend niedrig fallen die eigenen Rentenansprüche aus, die sich diese Frauen erarbeiten konnten im bestehenden System. Ganz offensichtlich sind diese Frauen angewiesen auf die "abgeleiteten Sicherungsansprüche", die das Rentenrecht gegenüber dem Ehegatten eben in Form der Witwen- und deutliche seltener der Witwerrenten konstruiert. Wobei darauf hinzuweisen wäre, dass die Hinterbliebene nicht die gesamte Rente des verstorbenen Ehegatten bekommt, sondern 55 Prozent (früher 60 Prozent) bei der großen Witwenrente und eigene Einkommen der Hinterbliebenen (eigene Rente, weitere Alterseinkünfte, Erwerbseinkommen) oberhalb eines Freibetrags angerechnet werden. Detailinformationen und Berechnungsbeispiele dazu gibt es in der Broschüre Hinterbliebenenrente: Hilfe in schwerer Zeit (Stand: Juni 2016).

Sonntag, 21. August 2016

Eine kurze Erinnerung an Oswald von Nell-Breuning, dem "Nestor der katholischen Soziallehre"

Die Sozialpolitik ist nicht nur von verwirrender Vielgestaltigkeit, sondern letztendlich nur historisch zu verstehen. Und gerade in den zurückliegenden Jahrzehnten war der Einfluss einzelner Persönlichkeiten von weitaus größerer Bedeutung, als man sich das in der technokratisch bestimmten Gegenwart vorstellen kann. Nicht nur, aber auch vor diesem Hintergrund ist es durchaus berechtigt, an einzelne Persönlichkeiten zu erinnern, die wichtige Impulse für die Sozialpolitik in Deutschland gegeben haben. Und angesichts der Bedeutung, die der katholische Soziallehre mit Sicherheit zugeschrieben werden muss, soll hier an den "Nestor der katholischen Soziallehre" erinnert werden. Heute vor 25 Jahren, am 21. August 1991, starb Oswald von Neal-Breuning (1890-1991), der die sozialpolitischen Diskussionen der jungen Bundesrepublik mitgeprägt hat, im wahrhaft biblischen Alter von 101 Jahren. Eine Erinnerung an diesen beeindruckenden Jesuiten findet man beispielsweise in diesem Beitrag: Mahner und Kämpfer: »Vieles, was in den vergangenen Jahrzehnten als soziale Errungenschaft eingeführt wurde, hatte der Jesuit vorgedacht.« Als Beispiele nennt der Artikel die Forderung, Kindererziehung bei der Rente zu berücksichtigen, die in einem 1978 von Nell-Breuning erfassten Beitrag über "Versäumnisse der Rentengesetzgebung" nachzulesen ist.  »In 1.800 Publikationen entwickelte der Jesuit Modelle der Mitbestimmung, äußerte sich zu Währungsfragen, zur Vermögensbildung, zum Steuerrecht, zur Familien- und Lohnpolitik.«

Samstag, 20. August 2016

Aus den Untiefen des Selbstverständlichen: Energiearmut als soziales Risiko und existenzielles Problem

Armutsforschung mit dem Thermometer sei eine spinnerte Idee? Nicht so in Großbritannien. Dort liebt man empirische Vorgehensweisen und dazu gehört eben auch immer das Messen. Also hat man für "Energiearmut" eine Messdefinition entwickelt - und die geht so: Ein Haushalt gilt als energiearm, wenn er mehr als zehn Prozent seines Einkommens für den Kauf von Energie aufwenden muss, um im Hauptwohnraum 21 Grad Celsius und in den übrigen Räumen 18 Grad Celsius zu gewährleisten. "Energiearmut" bezeichnet vor allem keinen oder nur einen beschränkten Zugang zu Energieressourcen wie Strom. Bereits im Oktober 2012 wurde auf der Facebook-Seite von "Aktuelle Sozialpolitik" in einem Beitrag über die relativ neue Wortschöpfung "Energiearmut" berichtet - damals im Zusammenhang mit dem durch die EEG-Umlage bedingten Anstieg der Stromkosten. Und am 16. Februar 2015 wurde hier der Beitrag Hartz IV: Teurer Strom, Energiearmut und das ewige Pauschalierungsdilemma veröffentlicht. Die Stromkosten, die in einem Hartz IV-Haushalt anfallen, sind aus dem Regelsatz zu decken. Nun beläuft sich der Regelsatz derzeit auf 404 Euro pro Monat - und darin enthalten sind 33,76 Euro insgesamt für "Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung". In dem Beitrag vom 16. Februar 2015 wurde darauf hingewiesen, dass dieser Posten für 2015 mit 33,36 Euro pro Monat ausgewiesen wurde. Wir können also eine sensationelle Steigerung von 40 Cent pro Monat verbuchen.

Und schon damals wurde auf der Grundlage einer CHECK24-Analyse gezeigt, dass die Strompreise, aufs Jahr gerechnet, durchschnittlich 29 Prozent teurer sind als das, was in dem Regelsatz eingerechnet ist. Das bedeutet für Hartz-IV-Empfänger Mehrkosten von etwa 116 Euro im Jahr, die aus anderen Bestandteilen des Hartz IV-Regelsatzes gedeckt werden müssen.
Nun wissen wir alle, dass die wahren Steigerungsbeträge bei den Stromkosten irgendwie höher sind. Und das kann natürlich für den einen oder anderen - übrigens nicht nur für Hartz IV-Empfänger - zu einem massiven Problem werden, vor allem, wenn größere Nachzahlungen fällig werden.

Samstag, 6. August 2016

Sommerpause

Sommerpause vom 6. August bis zum 20. August 2016.

Freitag, 5. August 2016

Flüchtlingshelfer im Niemandsland zwischen euphorischer Willkommenskultur und verunsicherungsbedingter Ablehnung. Und die Flüchtlinge selbst?


Es ist sicherlich keine Übertreibung, wenn man schreibt, dass die Verunsicherung in der deutschen Bevölkerung über die Folgen der starken Zuwanderung vor allem von Flüchtlingen erheblich zugenommen hat. Umfrageergebnisse belegen die Bedeutung, die mittlerweile das Thema Zuwanderung und Integration bekommen hat - völlig gegenläufig zu den Sorgen über andere Themen wie Arbeitslosigkeit oder wirtschaftliche Stabilität. Vor allem die Angst vor Arbeitslosigkeit hat in den vergangenen Jahren dramatisch abgenommen (vgl. die Abbildung mit dem Verlauf der Werte von 2006 bis heute). Seit 2015 explodieren hingegen die Werte, die eine Sorge um Zuwanderung und Integration anzeigen. Und es ist sicherlich ebenfalls keine Übertreibung, dass das Merkel'sche "Wir schaffen das"-Postulat mittlerweile nicht nur seine Strahlkraft, sondern auch die Mehrheit verloren hat. Es ist naheliegend, dass die Frage nach den Flüchtlingshelfern auch in dem angedeuteten Kontext einer deutlichen Stimmungsverschiebung in der Bevölkerung gestellt und behandelt werden muss. Wir erinnern uns alle an den Spätsommer einer hoch emotionalisierten "Willkommenskultur" im vergangenen Jahr, in der an Bahnhöfen ankommenden Flüchtlinge klatschend in Empfang genommen worden sind. Das nun hat sich geändert und damit auch das Umfeld, in dem sich die vielen, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren bzw. engagiert haben.

Mittwoch, 3. August 2016

Es werden wieder mehr. Zahl der Krankschreibungen auf hohem Niveau. Und eigentlich sind es noch mehr


Im ersten Halbjahr 2016 meldeten sich die Arbeitnehmer in Deutschland häufiger krank als in den vergangenen Jahren: Der Krankenstand betrug 4,4 Prozent. Das meldet die Krankenkasse DAK Gesundheit: Neuer Höchststand bei Krankschreibungen. »Mehr als jeder dritte Berufstätige (37 Prozent) wurde mindestens einmal krankgeschrieben. Im Schnitt dauerte eine Erkrankung 12,3 Tage – im Vorjahreszeitraum waren es 11,7 Tage. Verantwortlich für den vergleichsweise hohen Krankenstand ist vor allem der Anstieg bei den Fehltagen aufgrund von psychischen Leiden und Muskel-Skelett-Erkrankungen. Bei diesen Diagnosen stieg die Zahl der Fehltage um jeweils 13 Prozent.« Interessant ist ein differenzierter Blick auf die hauptsächlichen Ursachen für die krankheitsbedingten Ausfallzeiten der Arbeitnehmer.

Dienstag, 2. August 2016

Sie lassen nicht locker: Sozialrichter aus Gotha legen dem Bundesverfassungsgericht erneut die Sanktionen im SGB II vor. Und die aus Leipzig mögen keine unpassenden SGB III-Maßnahmen

Es ist noch gar nicht so lange her, da wurde hier berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht eine Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha hinsichtlich einer (möglichen) Verfassungswidrigkeit der Sanktionen im Hartz IV-System nicht zur weiteren Verhandlung angenommen hat. Vgl. dazu den Beitrag Das Bundesverfassungsgericht will (noch?) nicht: Keine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im Hartz IV-System vom 2. Juni 2016. Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann. Die 15. Kammer des Gerichts ist der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen. Das wollte man vom BVerfG prüfen lassen - und die Verfassungsrichter haben ihre Arbeitsverweigerung begründet mit verfahrensrechtlichen Fehlern in dem Vorlagebeschluss, denn der würde nur teilweise den Begründungsanforderungen entsprechen. Zugleich gab es inhaltlich einen interessanten Hinweis seitens der Verfassungsrichter: Der Vorlagebeschluss aus Gotha "wirft ... durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf", heißt es in der Pressemitteilung Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld II-Sanktionen vom 2. Juni 2016.

Die Enttäuschung bei den vielen Beobachtern, die sich verfassungsrechtliche Positionierung gegen die Sanktionen im Hartz IV-System erhofft hatten, war groß. Aber die Sozialrichter aus Gotha lassen offensichtlich nicht locker. Denn sie haben es wieder getan.

Montag, 1. August 2016

Schwarze sowie einige andere Haushaltshilfen

So kann man es auf den Punkt bringen: 80 Prozent aller Haushaltshilfen arbeiten illegal. Was hängen bleibt, muss nicht weiter erläutert werden. Man könnte durchaus aber auch so eine Botschaft platzieren: Die Schwarzarbeit bei Haushaltshilfen ist »trotz der weiterhin hohen Zahlen in den vergangenen zehn Jahren erheblich zurückgegangen.« Beide Aussagen sind für sich genommen richtig und beziehen sich auf eine neue Veröffentlichung aus dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW):

Dominik Enste: Arbeitsplatz Privathaushalt. IW-Kurzberichte 45/2016, Köln 2016.

Enste hat das Sowohl-als-auch in diese Formulierung gepackt: »Die Schwarzarbeit in Privathaushalten ist in den letzten 10 Jahren um bis zu einem Viertel gesunken. Dies ist insbesondere auf den großen Anstieg der Haushaltshilfen in Minijobs (plus 270 Prozent) zurückzuführen. Dennoch arbeiten weiterhin rund drei Millionen Haushaltshilfen in Deutschland schwarz.«
Dabei ist die Zahl der Privathaushalte, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, in den vergangenen Jahren - Enste betrachtet die zehn Jahre von 2005 bis 2015 - relativ konstant geblieben. 2005 waren das 3,86 Millionen, für 2015 werden 3,62 Millionen Haushalte ausgewiesen. Zwischen 8 und 10 Prozent aller Haushalte haben in den zurückliegenden Jahren demnach eine Haushaltshilfe beschäftigt.