Donnerstag, 31. August 2017

Immer diese Studien. Und die so wichtige Kritik daran. Die Intensivpflege in deutschen Krankenhäusern als Beispiel


Es ist ja eine Binsenweisheit, wenn man sagt, mit Studien wird Politik gemacht bzw. etwas demütiger Politik und öffentliche Meinung beeinflusst. Das kann man diese Tage wieder hervorragend studieren am Beispiel des in der 1. Liga der Auftragsforschung spielenden Prognos-Instituts. Parallel wurden gleich zwei Studien abgefeuert, die sich mit zentralen wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen beschäftigen - und deren Ergebnisse nicht wirklich als Ausfluss von detailverliebter Arbeit im Elfenbeinturm interpretiert werden sollten, sondern im Kontext der Auftraggeber dieser Ausarbeitungen bzw. mit Blick auf das Unternehmensinteresse, sich für weitere Aufträge in dem Bereich zu empfehlen, zu bewerten sind. Beispiel "Fachkräftemangel": Im Umfeld des von der Bundesregierung veröffentlichten Fortschrittsberichts 2017 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung, anlässlich dessen natürlich entsprechende mediale Aufmerksamkeit zu erwarten war, veröffentlichte Prognos knackige Zahlen zu dem Thema, die wie erwartet von den immer unter Zeitdruck schreibenden Journalisten gerne aufgegriffen wurden: Unter der Überschrift Prognos blickt auf Fachkräftesituation in Deutschland erfahren wir: »Die Prognos AG hat für das Jahr 2030 eine Fachkräftelücke von etwa 3 Millionen, für 2040 von rund 3,3 Millionen, errechnet.« Diese Zahl wurde dann auch sofort in den Strom der laufenden Berichterstattung eingespeist - vgl. beispielsweise Bis 2030 fehlen drei Millionen Fachkräfte oder (schon etwas vorsichtiger in der Formulierung) 2040 könnten in Deutschland 3,3 Millionen Fachkräfte fehlen. Werden, könnten - egal, die gut platzierte Zahl wird hängen bleiben, auch wenn a) an der Kalkulation von Prognos teilweise sehr deutlich Kritik geübt wurde und b) das Thema "Fachkräftemangel" nicht so eindeutig ist, wie es zuweilen daherkommt.

Mittwoch, 30. August 2017

Jetzt aber ein großer Schluck aus der Pulle? Der stärkste Anstieg "der" Löhne seit Jahren wird gemeldet


Wenn man so die Berichterstattung verfolgt, kann man schon verzweifeln - was gilt denn nun? Diese Frage stellt sich bei vielen Sachverhalten, regelmäßig natürlich bei Arbeitsmarktfragen. Zu denen die Löhne gehören - für die einen zu hoch, für die anderen zu niedrig. Früher konnte man sicher sein, dass in der Wirtschaftspresse in der großen Mehrzahl der Fälle vor "schädlichen" Lohnerhöhungsforderungen der Gewerkschaften gewarnt wurde - sie würden die Arbeitgeber "überfordern", die "Wettbewerbsfähigkeit" ruinieren oder bei staatlichen Dienstleistungen die klamme öffentliche Hand "übermäßig belasten". Aber irgendwie scheinen sich die Zeiten geändert zu haben. Wir werden mit einem ganz anderen Tenor konfrontiert.

Dienstag, 29. August 2017

Von Armutsgefährdungsquoten und bedenklichen Entwicklungen hinter den großen Zahlen


Das Armutsrisiko war – gemessen an der Armutsgefährdungsquote – im Jahr 2016 in den südlichen Bundesländern Baden-Württemberg mit 11,9 Prozent und Bayern mit 12,1 Prozent am geringsten. Das bundesweit höchste Armutsrisiko wies Bremen mit 22,6 Prozent auf, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 21,4 Prozent und Mecklenburg-Vorpommern mit 20,4 Prozent. So findet man das am Anfang einer dieser typisch-trockenen Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamtes: Armutsgefährdung in den Bundes­ländern weiter unterschiedlich, so ist die überschrieben. Die neuen Zahlen zur "Armutsgefährdungsquote" wurden in vielen Medien aufgegriffen. Glückliches Baden-Württemberg - so die Überschrift im Handelsblatt. Zugleich wird dort aber auch gleich am Anfang des Beitrags darauf hingewiesen: »Insgesamt verharrt die Armut in Deutschland auf hohem Niveau.« Und dem Artikel kann man außerdem entnehmen: »Als von Armut bedroht gilt danach jemand, dessen Einkommen 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) unterschreitet. Im Bundesdurchschnitt verharrt die Armutsgefährdungsquote bei 15,7 Prozent – so hoch wie 2015. In den Jahren davor ist sie stetig gestiegen.« Andere Schlagzeilen von heute: Armut in Berlin: Fast jeder Fünfte von Armut bedroht, so der in Berlin erscheinende Tagesspiegel: »In Berlin lebt fast jeder Fünfte am Rand des Existenzminimums. Berlin liegt dabei an vierter Stelle nach Bremen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpormmern.«

Montag, 28. August 2017

Die einen bekommen mehr, die anderen weniger: Besserstellung der tarifgebundenen Pflegedienste in der häuslichen Krankenpflege


Zuweilen sind es die kurzen Meldungen, hinter denen gewichtige Aspekte stehen, die man wahrnehmen sollte, gerade auch deshalb, weil sie neue und notwendige Wege aufzeigen. Ein Beispiel dafür wäre die Situation in der Pflege und die Vergütung der Pflegekräfte. Darüber wird seit langem geklagt. Und immer wieder hat man in der Vergangenheit seitens der Träger der ambulanten Pflegedienste und der Pflegeheime das Argument hören müssen, man würde ja gerne das Personal besser, beispielsweise nach Tarif bezahlen - aber man stehe in einem harten Wettbewerb mit anderen Anbietern und wenn sich die daran nicht halten, dann zieht man eine ganz schlechte Karte. Kurzum, man würde ja gerne, aber die Rahmenbedingungen der Finanzierung erlauben das leider nicht.
Nun hatte dass Bundessozialgericht mit Blick auf die Pflegesätze in der stationären Altenpflege schon vor Jahren entschieden, dass die Einhaltung einer Tarifbindung nicht dazu führen darf, einen solchen Anbieter wegen "Unwirtschaftlichkeit" gleichsam zu bestrafen.

Sonntag, 27. August 2017

Das Bundesarbeitsgericht und der Schutz der Arbeitnehmer vor einer "dauerhaften Produktivitäts-Überwachung"

Streitfragen vor den Arbeitsgerichten berühren einen Kernbestandteil unseres Lebens, wenn man überlegt, wie viel Zeit die Menschen, die eine Erwerbsarbeit haben, mit dieser zubringen. Und notwendigerweise wird es bei arbeitsweltlichen Konflikten immer ganz unterschiedliche Perspektiven geben  und wo Verlierer und Gewinner sind, dann ist auch Frust und Freude. Und manche Entscheidung der Arbeitsgerichte wird auf Unverständnis oder Ablehnung stoßen. Das lässt sich grundsätzlich nicht vermeiden. Immer wieder kann man mit Blick auf die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit lesen, sie sei "arbeitnehmerfreundlich", womit man wohl zum Ausdruck bringen will, sie sei den Arbeitgebern nicht so zugewandt, wie sich die das wünschen.

Dabei haben sich die Arbeitsrichter zuweilen mit nicht wirklich jugendfreien Themen zu beschäftigen und entscheiden diese auch letztinstanzlich: Griff ans Geschlechtsteil führt zur Kündigung: »Ein Mann wird gefeuert, weil er einem Kollegen in den Schritt fasst - aus Gehässigkeit, nicht aus Lust. Trotzdem ist das sexuelle Belästigung, stellte das Bundesarbeitsgericht nun klar.« Ein kräftiger Griff ans Gemächt des Kollegen, die Bemerkung: "Du hast aber dicke Eier!" Einem Stahlarbeiter aus Bremen war wegen dieses Verhaltens gekündigt worden. Dagegen wehrte er sich vor Gericht. Beim Landesarbeitsgericht in Bremen hatte er recht bekommen: Zwar habe er sich falsch verhalten. Aber weil er seit 23 Jahren ohne Beanstandung bei der Firma arbeitete, hätte als Sanktion eine Abmahnung gereicht. Offensichtlich eines diese Urteile im Sinne des Arbeitnehmers.

Samstag, 26. August 2017

Das Bundessozialgericht und die "Rente mit 63"


Gerade in unserer aktualitätsfixierten Zeit ist es immer wieder interessant, wenn man mal nachschaut, was aus einem Vorstoß geworden ist. Beispielsweise aus einer bestimmten Kritik an der "Rente mit 63", die neben der "Mütterrente" 2014 am Anfang der jetzt (vorerst) auslaufenden Großen Koalition ins Leben gerufen wurde.

Die abschlagfreie Rente ab dem 63. Lebensjahr trat zum 1. Juli 2014 in Kraft. Nach dieser - zeitlich befristeten, weil gleichzeitig die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre beibehalten wurde - Regelung können Versicherte, die mindestens 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, ohne Abschläge bereits mit 63 Jahren in den Rentenbezug gehen. Immer wieder wurde in den vergangenen Jahren darauf hingewiesen, dass diese Regelung, von der vor allem (überwiegend männliche) langjährig beschäftigte Arbeitnehmer und damit typische Gewerkschaftsmitglieder profitieren, auf Bestreben vor allem der Industrie-Gewerkschaften über die SPD in den Koalitionsvertrag und dann in die gesetzgeberische Umsetzung eingeflossen sind.

Freitag, 25. August 2017

Verloren in einer (mindestens) halbierten Realität. Statistiken über fehlende Schulabschlüsse bei Flüchtlingen und Inhalte jenseits der Überschriften


Die echten Zahlen - so der Aufmacher der BILD-Zeitung am 22. August 2017. Offensichtlich, so die Botschaft, wurden wir bislang über irgendeine Wahrheit getäuscht mit falschen Zahlen und nun erfahren wir endlich, wie es wirklich ist. 59 Prozent der Flüchtlinge 
haben keinen Schulabschluss - so kann man es in der Online-Ausgabe der Zeitung lesen. Ergänzt wird das dann durch den Seriösität vermittelnden Zusatz: Bundesinstitut rechnet offizielle Zahlen auch." Wenn das keine Nachricht ist: »Die Anzahl der arbeitssuchenden Flüchtlinge ohne Schulabschluss ist weit höher als bisher offiziell angegeben. Ausgerechnet eine Bundesbehörde hat die Daten der Bundesagentur für Arbeit kritisch überprüft ... Pikant: Das BIBB hatte Zahlen einer anderen Bundesbehörde nachgerechnet – der Bundesagentur für Arbeit (BA).« Da stellt sich natürlich die Frage, was denn bislang hinsichtlich des Merkmals "kein Schulabschluss" angegeben wurde. Schaut man in die BA-Statistik, dann wird man hier die folgenden Zahlen für den Juli 2017 finden: Insgesamt geht es um 492.043 Personen im Kontext von Fluchtmigration, darunter aus Ländern wie Syrien, Afghanistan, Irak, Somalia oder Eritrea. Von diesen werden 168.828 Personen "ohne Hauptschulabschluss ausgewiesen, was einem Anteil von nur 34 Prozent entsprechen würde - deutlich weniger als die von den BILD-Zeitung genannten 59 Prozent.

Mittwoch, 23. August 2017

Das Bundesverfassungsgericht, die Kosten der Unterkunft und Heizung für Hartz IV-Empfänger und wegweisende Aspekte einer neuen Entscheidung


Es gibt Urteile, interessante Urteile - und sehr wichtige Urteile. Das vom Bundesverfassungsgericht sehr wichtige Urteile kommen, kann man irgendwie erwarten. Das tun auch viele Bürger. Entsprechend groß sind die Erwartungen an das BVerfG, dass staatliches (Nicht-)Handeln korrigiert wird - aber es ist gar nicht so selten, dass sich das Gericht diese Rolle verweigert und auf den weiten Ermessensspielraum der Politik oder andere Zuständigkeiten verweist. Als ein Beispiel aus dem sozialpolitischen Bereich sei hier auf die Verweigerungshaltung der Verfassungsrichter hingewiesen, sich mit dem Pflegenotstand zu befassen (vgl. dazu den Beitrag Die Pflege weiter allein zu Haus: Das Bundesverfassungsgericht will/kann der Pflege nicht helfen. Verfassungsbeschwerde gegen den "Pflegenotstand" nicht zur Entscheidung angenommen vom 19. Februar 2016). In anderen Teilbereichen der Politik hat das hohe Gericht in der Vergangenheit überaus handfest in die praktische Ausgestaltung eingegriffen - man denke nur an die familienpolitischen Entscheidungen in den zurückliegenden Jahren oder die institutionelle "Gestaltung" der Jobcenter bis hin zum "Hartz IV-Urteil" des Jahres 2010 (gemeint ist hier BVerfG, Urteil vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09). Der wichtigste Leitsatz aus der damaligen Entscheidung lautet: »Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.«

Dienstag, 22. August 2017

Wenn private Pflegeheimbetreiber eine "ideologiefreie Diskussion" vorschlagen ... Die Altenpflege, ihre Personalmisere und die das Geschäft störende Fachkraftquote


»Weil in vielen Altenheimen das Personal fehlt, bleiben Pflegeplätze unbesetzt. Betreiber verlangen mehr Flexibilität.« So kann man es in einem Artikel in der Printausgabe der FAZ lesen, der am 21.08.2017 unter der bereits diskussionswürdigen Überschrift "Fachkräftequote verschärft Pflegenotstand" veröffentlicht wurde. Bezeichnenderweise und völlig richtig auf der ersten Seite des Wirtschaftsteils platziert. Es handelt sich auch nicht um "die" Pflegeheimbetreiber, sondern um die privaten Anbieter, von denen sich einige organisiert haben im Bundesverband privater Pflegeanbieter (bpa). Und dieser Verband beklagt »die zu strikte Auslegung der Regel, wonach die Hälfte des Pflegepersonals Fachkräfte sein müssen. Wird die Quote von in der Regel 50 Prozent unterschritten, legt der Betreiber „freiwillig“ Betten still – falls nicht, tun das die Behörden. Neue Patienten dürfen dann nicht aufgenommen werden.« Das ist schlecht fürs Geschäft, keine Frage.

Und das wir es bei der Pflege alter Menschen mit einem offensichtlich richtig attraktiven Geschäft zu tun haben, kann man auch diesem Beitrag von Michael Braun entnehmen: Renditeobjekt Pflegeheim: »Alten- und Pflegeheime werden für Finanzinvestoren zu immer interessanteren Objekten. Jetzt hat eine amerikanische Gesellschaft den sechstgrößten deutschen Heimbetreiber aufgekauft.« 13 Pflegeheime gehen in den Besitz eines US-Investors, einer vermeintlichen „Heuschrecke“. Hamburgs größter privater Pflege-Anbieter, „Pflegen & Wohnen“, fällt in die Hände der US-amerikanischen Heuschrecke Oaktree. Oaktree verwaltet 100 Milliarden US-Dollar, etwa 40 Prozent davon haben die Manager aus Kalifornien weltweit in Unternehmen investiert. Und die erwerben außerdem die Vitanas Holding, die mit gut 7.700 Pflegeplätzen sechstgrößte Einrichtung dieser Art.

Sonntag, 20. August 2017

Die einen gehen nicht wählen, weil sie nicht wollen. Einige andere dürfen nicht wählen, auch wenn sie vielleicht (?) wollen. Der Ausschluss vom Wahlrecht für "dauerhaft Vollbetreute"


In wenigen Wochen wird ein neuer Bundestag gewählt. Also von denen, die das Wahlrecht haben und von diesem auch Gebrauch machen. Und die Auseinandersetzung mit denen, die zwar wählen dürfen, dies aber dennoch nicht machen, füllt ganze Bibliotheken. Immer wieder versuchen Sozialwissenschaftler, die Motive der Nichtwähler zu ergründen und darüber nachzudenken, wie man die Wahlbeteiligung steigern kann (vgl. nur als ein Beispiel die aktualisierte Fassung von Beate Küpper: Das Denken der Nichtwählerinnen und Nichtwähler. Einstellungsmuster und politische Präferenzen, Berlin 2017).

Nun gibt es aber auch Menschen, die unter uns leben und die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Denen die Teilnahme an der Wahl also verboten wird. So etwas muss natürlich eine gesetzliche Grundlage haben und die findet man im § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) unter der Überschrift "Ausschluss vom Wahlrecht. Dort werden drei Fallkonstellationen aufgelistet: »1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, 2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst, 3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.«

Die erste Fallkonstellation greift beispielsweise bei Hochverrat, Landesverrat oder Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - absolute Ausnahmefälle. Sie hat mit 69 Fällen keine Bedeutung. Die dritte Fallkonstellation umfasst die "schuldunfähigen Straftäter", die in Psychiatrien untergebracht sind. Sie stellen mit 3.300 Fällen einen nur geringen Anteil von 3,9 Prozent der Personen, die gemäß § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Das waren 2015 insgesamt mehr als 84.000 Menschen. Die allermeisten fallen unter § 13 Nr. 2 BWG, gehören also zur Gruppe der "dauerhaft Vollbetreuten".

Freitag, 18. August 2017

Wie viele sind es denn nun? "Nur" 21 oder doch 40 Prozent? Die "atypische Beschäftigung" im Spiegel der Arbeitsmarktstatistik


Die Diskussionen über die Entwicklung des Arbeitsmarktes sind oftmals mit zwei Problemen behaftet: Zum einen neigen viele Beteiligte zu einseitigen Pauschalierungen über "den" Arbeitsmarkt (die einen schwärmen dann vom deutschen "Jobwunder" und verbreiten die "alles ist gut und wird immer besser"-Message, die anderen hingegen sehen überall die Ausbreitung von Leiharbeit, Niedriglöhnen und schlechter Arbeit). Das ist gerade mit Blick auf den hyperkomplexen Raum, in dem die vielen unterschiedlichen Arbeitsmärkte eingebettet sind, mehr als reduktionistisch. Auch wenn es schwer fällt - man muss schon genauer hinschauen und man muss akzeptieren, dass die Gleichzeitigkeit von widersprüchlichen Entwicklungslinien je nach Verhasstheit der konkreten Arbeitsmärkte ein Wesensmerkmal moderner Gesellschaften darstellt. Zum anderen aber werden die Debatten auch dadurch belastet, dass man zu sehr beobachtete Entwicklungen in der Vergangenheit für gegeben unterstellt und einfach fortschreibt, was natürlich fatal ist, wenn es am aktuellen Rand der Zeitreihe zu neuen, anderen Entwicklungen als in den vergangenen Jahren kommt, die man dann nicht oder mit größerer Zeitverzögerung wahrzunehmen beginnt. Und noch eine dritte Problemdimension muss angesprochen werden - die letztendlich nicht auflösbare Problematik der Aggregation von ganz unterschiedlichen Einzelfällen in Kategorien wie beispielsweise "die" Langzeitarbeitslosen oder hier relevant "die" atypisch Beschäftigten an sich.

Mittwoch, 16. August 2017

Vorwärts zur "Rente mit 70"? Eine große Koalition von "Top-Ökonomen" und die Untiefen der Rasenmähermethode


Wenn in den Medien effektheischend von "Top-Ökonomen" sie Rede ist und dann noch im Kontext sozialpolitischer Themen, dann sollten nicht nur aufgrund der hier nicht weiter zu verfolgenden Infantilität der Verwendung einer solchen Terminologie alle Alarmlampen angehen. Offensichtlich will man etwas als "alternativlos" unter die Leute bringen und die Unausweichlichkeit wird dann bemäntelt mit der (scheinbaren) Autorität von Wissenschaftlern.

Das wird dann schon fragwürdig bis putzig, wenn es sich bei den Wissenschaftlern nun gerade um Verkörperungen interessengeleiteter Positionen handelt. Erneut werden wir in diesen Tagen Zeugen dieses je nach Stimmungslage als putzig oder entnervend zu bezeichnenden Vorgehens: Top-Ökonomen sprechen sich für Rente mit 70 aus: »Führende Wirtschaftswissenschaftler üben scharfe Kritik an den Wahlprogrammen: Statt Geschenke zu versprechen, sollten die Parteien die Bürger auf ein höheres Rentenalter ab 2030 vorbereiten«, so Birgit Marschall in ihrem Artikel.

Dienstag, 15. August 2017

Der öffentliche Gesundheitsdienst blutet und kommt unter die Räder. Und wieder einmal soll keiner behaupten, man hätte es nicht gewusst

Sozialpolitik ist (fast) immer eine Fortsetzungsgeschichte. Nur wird in Zeiten einer hektischen Aufmerksamkeitsökonomie und einer damit verbundenen punktuellen Berichterstattung viel zu wenig nachgehalten, was aus bestimmten Entwicklungen geworden ist. Nehmen wir als Beispiel den öffentlichen Gesundheitsdienst. Der ist in vielfacher Hinsicht von großer sozialpolitischen Bedeutung und wer sich ein wenig in der Sozialgeschichte auskennt, der ist sich bewusst darüber, dass über die öffentlichen Gesundheitsdienst gesellschaftlicher Fortschritt hergestellt werden konnte. Aber die Gesundheitsämter und die dort arbeitenden Fachkräfte sind immer auch Teil der Ordnungs- und zuweilen Zwangsverwaltung, man denke hier an ihre Rolle im Formenkreis der psychiatrischen Versorgung oder gegenüber den Prostituierten. Das ist alles eingebunden in ein zwangsläufig nicht widerspruchsfreies Verhältnis zwischen Schutzfunktion und grundrechtlich höchst sensiblen Eingriffen. Wir reden hier wahrlich nicht über einen Orchideen-Bereich, wie diese Zahlen verdeutlichen können:

»Im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Bundesrepublik arbeiten schätzungsweise ca. 2.500 Ärztinnen und Ärzte, überwiegend mit den Facharztqualifikationen für Öffentliches Gesundheitswesen, Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie sowie Zahnheilkunde. In den knapp 400 Gesundheitsämtern sind insgesamt ca. 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.«

Es geht - so kann man es bilanzieren - im  Grunde um die "dritte Säule" des Gesundheitswesens neben der ambulanten und stationären Versorgung, was allerdings noch nichts aussagt über die Verfasstheit der Säule an sich. »Der Öffentliche Gesundheitsdienst rückt jedoch immer dann verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, wenn die Gesellschaft mit den Gefahren und Herausforderungen von Pandemien konfrontiert (z.B. EHEC, Ebola) oder die Forderung nach verstärkten Kontrollen durch die Gesundheitsämter erhoben wird, um Hygienemängeln in Arztpraxen, Krankenhäusern und Heimen zu begegnen. Momentan werden die Aktivitäten des ÖGD insbesondere im Zusammenhang mit der Masern-Welle und im Kontext mit Gesundheitsuntersuchungen und Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge wahrgenommen«, so die Selbstbeschreibung des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).

Montag, 14. August 2017

Aus dem Schattenreich des deutschen "Jobwunders". Langzeitarbeitslose als Gegenstand von Sonntagsreden und die Realität des Haushalts


Man hat sich fast schon daran gewöhnt, an die Jubelmeldungen vom deutschen Arbeitsmarkt. Rekordwerte bei der Zahl der Beschäftigten ("so hoch wie nie"), Rekordwerte bei den offiziellen Arbeitslosenzahlen ("sie niedrig wie nie") und überhaupt scheinen Arbeitslose in Zeiten eines (scheinbaren) und in den Medien immer öfter verhandelten Fachkräftemangels irgendwie auf der Flucht zu sein. Problem gelöst.

Nun weiß jeder, der sich mit dem realen Arbeitsmarkt beschäftigt, dass es "die" Arbeitslosen nicht gibt, sondern wir mit ganz unterschiedlichen Menschen und Schicksalen konfrontiert sind. Bei aller damit verbundenen Unübersichtlichkeit kann man rückblickend auf alle Fälle festhalten, dass besonders eine (in sich erneut überaus heterogene) Personengruppe von der insgesamt guten Arbeitsmarktlage nicht oder nur wenig hat profitieren können - die Langzeitarbeitslosen.
Für viele der Betroffenen wird es immer schwieriger, irgendeinen Zugang zu finden - selbst die Förderung der Hartz IV-Empfänger wurde in den vergangenen Jahren quantitativ massiv nach unten gefahren und zugleich wurde das Förderrecht derart restriktiv ausgestaltet, dass man kaum noch sinnvolle Maßnahmen machen kann, selbst wenn man das wollte. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mittel für die Arbeitsmarktförderung der Hartz IV-Empfänger (der sogenannte "Eingliederungstitel") mit den Mitteln für die Verwaltungsausgaben der Jobcenter gegenseitig deckungsfähig sind, man kann als von einem Topf in den anderen umschichten.

Sonntag, 13. August 2017

IAQ: Niedriglohnbeschäftigung 2015 – bislang kein Rückgang im Jahr der Mindestlohneinführung


Regelmäßig veröffentlicht das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen eine Abschätzung des Umfangs und der Struktur der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland.


Zur Bestimmung des Umfangs der Niedriglohnbeschäftigung verwenden die Wissenschaftler des IAQ gemäß der OECD-Definition eine Niedriglohnschwelle von zwei Dritteln des mittleren Stundenlohns (Median) für Deutschland insgesamt. Datengrundlage für die Berechnungen ist das Sozio-ökonomische Panel (SOEP), das – anders als z.B. Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) – auch die Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten und Minijobber/innen erlaubt, die überproportional häufig für niedrige Stundenlöhne arbeiten, so die Erläuterung in diesem neuen Bericht:

Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf (2017): Niedriglohnbeschäftigung 2015 – bislang kein Rückgang im Zuge der Mindestlohneinführung. IAQ-Report 2017-06, Duisburg: Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ), August 2017

Nun wurden die Berechnungen bis einschließlich des Jahres 2015 aktualisiert. Ein ganz zentrales Ergebnis: »Im Jahr 2015 arbeiteten 22,6% aller abhängig Beschäftigten in Deutschland für einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten damit lediglich um 0,1 Prozentpunkte verringert.«

Samstag, 12. August 2017

Kinderarmut steigt deutlich, Altersarmut wächst, Armutsquote der Gesamtbevölkerung stagniert auf hohem Niveau


»Die Kinderarmut in Deutschland hat 2016 erneut spürbar zugenommen. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben, stieg um 0,6 Prozentpunkte auf 20,3 Prozent. Das entspricht rund 2,7 Millionen Personen unter 18 Jahren.« Das berichtet die Hans-Böckler-Stiftung mit Bezug auf eine Auswertung offizieller Zahlen durch das Wirtschaftswachstum- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI). Unter der Überschrift Armut in Deutschland: Bei Kindern deutlicher Anstieg durch Zuwanderung, Altersarmut wächst ebenfalls leicht erfahren wir weiter, dass man die Zahlen zur Kinderarmut allerdings differenziert betrachten muss: »Grund für den Anstieg ist, dass sich die große Zahl der in letzter Zeit nach Deutschland geflüchteten Kinder und Jugendlichen jetzt in der Sozialstatistik niederschlägt. Dagegen sind die Armutsquoten unter Kindern und Jugendlichen, die keinen Migrationshintergrund haben oder als Kinder von Migranten in Deutschland geboren wurden, leicht rückläufig.«

Mittwoch, 2. August 2017

Eine kurze Sommerpause muss auch mal sein.

Ab dem 12. August gibt es hier wieder neuen Stoff aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik.

Dienstag, 1. August 2017

Der Arbeitsmarkt auf der statistischen Sonnenseite. Aber die Lohnentwicklung will nicht so mitspielen, wie sie eigentlich sollte. Von tarifflüchtigen Unternehmen, Gewerkschaften in den Seilen und schon wieder die Produktivität


Mit solchen Nachrichten kann aus Sicht der Regierung jeder Monat anfangen: »Die deutsche Wirtschaft wächst weiter kräftig. Auch für den weiteren Jahresverlauf lassen die Konjunkturindikatoren eine gute Entwicklung erwarten. Impulse kommen von der Konsumnachfrage und den Exporten. Positive Nachrichten gibt es auch vom Arbeitsmarkt: Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern steigen auf hohem Niveau weiter an. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Juli aufgrund der einsetzenden Sommerpause gestiegen. Bereinigt um diese jahreszeitlichen Einflüsse haben sich Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung verringert. Im Vergleich zum Vorjahr sind Abnahmen zu verzeichnen, obwohl sich mehr geflüchtete Menschen in Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung befinden.« So die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Monatsbericht für Juli 2017. Und auch das Statistische Bundesamt reiht sich ein in die Schar der Jubelmeldungsverbreiter: »Im Juni 2017 waren nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 44,2 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig, so viele wie noch nie seit der Wiedervereinigung Deutschlands. Gegenüber Juni 2016 nahm die Zahl der Erwerbstätigen um 657.000 Personen oder 1,5 % zu«, so die Bundesstatistiker unter der Überschrift Stabiler Aufwärtstrend der Erwerbstätigkeit setzt sich im Juni 2017 fort.