Das "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz" wurde heute
im Bundestag mit der Stimmenmehrheit der Großen Koalition beschlossen. Bundestag
verschärft das Asylrecht, so eine der Überschriften dazu in den Medien:
»Das umfangreiche Gesetz aus dem Bundesinnenministerium hat
zum Ziel, Asylverfahren zu beschleunigen und dafür zu sorgen, dass abgelehnte
Asylbewerber das Land schneller verlassen als bislang. Dazu sind unter anderem
Verschärfungen bei Abschiebungen und Einschränkungen bei den Sozialleistungen
vorgesehen.
So sollen künftig wieder verstärkt Sachleistungen statt
Bargeld ausgegeben werden. Abgelehnte Asylbewerber, die sich einer Ausreise
verweigern, sollen gar keine Sozialleistungen mehr erhalten. Auf der anderen
Seite sieht das Gesetz mehr Integrationsangebote für Flüchtlinge mit guter
Bleibeperspektive vor. Unter anderem sollen die Sprachkurse für Asylbewerber
geöffnet werden.
Ein ebenfalls beschlossenes Gesetz aus dem
Bundesfamilienministerium soll für eine Verbesserung der Lage minderjähriger
Flüchtlinge sorgen. Unter anderem ist vorgesehen, dass künftig alle Länder
unbegleitete Minderjährige aufnehmen müssen.«
Auf der Seite des Bundestags findet man die folgende
Zusammenfassung:
»Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 15. Oktober für das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (18/6385, 18/6386) gestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten die Abgeordneten mit 475 Stimmen für und 68 Stimmen gegen den Entwurf bei 56 Enthaltungen. Mit dem Beschluss soll unter anderem die Beschleunigung von Asylverfahren nicht schutzbedürftiger Personen sowie der Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen erreicht werden ... Für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (18/5921, 18/6289) stimmte die Mehrheit des Plenums auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses (18/6392). Abgelehnt wurden hingegen Anträge der Linken (18/4185) und Grünen (18/5932) zur Versorgung unbegleiteter minderjähriger Jugendlicher. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der Fraktion Die Linke für einen grundlegenden Wandel in der Asylpolitik (18/3839). Zudem wurde ein Antrag der Linksfraktion gegen eine Politik der Ausgrenzung und Diskriminierung (18/6190) abgelehnt. Ein von den Grünen vorgelegter Antrag zur fairen finanziellen Verantwortungsverteilung bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen (18/4694) konnte sich ebenfalls nicht durchsetzen.«
»Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 15. Oktober für das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (18/6385, 18/6386) gestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten die Abgeordneten mit 475 Stimmen für und 68 Stimmen gegen den Entwurf bei 56 Enthaltungen. Mit dem Beschluss soll unter anderem die Beschleunigung von Asylverfahren nicht schutzbedürftiger Personen sowie der Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen erreicht werden ... Für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (18/5921, 18/6289) stimmte die Mehrheit des Plenums auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses (18/6392). Abgelehnt wurden hingegen Anträge der Linken (18/4185) und Grünen (18/5932) zur Versorgung unbegleiteter minderjähriger Jugendlicher. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der Fraktion Die Linke für einen grundlegenden Wandel in der Asylpolitik (18/3839). Zudem wurde ein Antrag der Linksfraktion gegen eine Politik der Ausgrenzung und Diskriminierung (18/6190) abgelehnt. Ein von den Grünen vorgelegter Antrag zur fairen finanziellen Verantwortungsverteilung bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen (18/4694) konnte sich ebenfalls nicht durchsetzen.«
Natürlich gibt es auch kritische Stimmen zu dem, was da
heute beschlossen wurde. Stellvertretend dafür der Beitrag Rolle rückwärts:
Die binäre Logik des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes der
Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA). Darin der
folgende Passus:
»Das so genannte „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“, das bereits zum 1. November in Kraft treten soll, sieht gravierende Verschärfungen und Verschlechterungen für Asylsuchende vor. So sollen Montenegro, Albanien und Kosovo zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt werden. Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ sollen einer unbefristeten Lagerpflicht und einem unbefristeten Arbeitsverbot unterliegen. Sozialleistungen sollen in vielen Fällen unter das Existenzminimum gekürzt und häufig nur noch als Sachleistungen ausgegeben werden.
Die GGUA Flüchtlingshilfe hat am 12. Oktober als Sachverständige im Bundestags-Innenausschuss ihre Position darstellen können. In der Stellungnahme heißt es: „Statt Asylverfahren zu beschleunigen, hat der Entwurf vorrangig das Ziel, die Integration und Teilhabe großer Flüchtlingsgruppen gesetzlich zu verhindern. Mit dem Vorhaben sollen die Betroffenen sozial in weiten Teilen entrechtet werden – das Ausländerrecht soll mit einer umfassenden sozialen Exklusion und Isolation flankiert werden. Dabei spielt die Frage nach integrations- und sozialpolitischer Sinnhaftigkeit ebenso wenig eine Rolle wie die offensichtliche Verfassungswidrigkeit einiger Regelungen."«
»Das so genannte „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“, das bereits zum 1. November in Kraft treten soll, sieht gravierende Verschärfungen und Verschlechterungen für Asylsuchende vor. So sollen Montenegro, Albanien und Kosovo zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt werden. Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ sollen einer unbefristeten Lagerpflicht und einem unbefristeten Arbeitsverbot unterliegen. Sozialleistungen sollen in vielen Fällen unter das Existenzminimum gekürzt und häufig nur noch als Sachleistungen ausgegeben werden.
Die GGUA Flüchtlingshilfe hat am 12. Oktober als Sachverständige im Bundestags-Innenausschuss ihre Position darstellen können. In der Stellungnahme heißt es: „Statt Asylverfahren zu beschleunigen, hat der Entwurf vorrangig das Ziel, die Integration und Teilhabe großer Flüchtlingsgruppen gesetzlich zu verhindern. Mit dem Vorhaben sollen die Betroffenen sozial in weiten Teilen entrechtet werden – das Ausländerrecht soll mit einer umfassenden sozialen Exklusion und Isolation flankiert werden. Dabei spielt die Frage nach integrations- und sozialpolitischer Sinnhaftigkeit ebenso wenig eine Rolle wie die offensichtliche Verfassungswidrigkeit einiger Regelungen."«
Allerdings sollt man nicht annehmen, dass mit dem
Beschleunigungsgesetz nun Ruhe eintreten wird. Zu erwarten ist noch in diesem
Jahr ein weiteres Paket mit gesetzlichen Änderungen, beispielsweise wenn man
wirklich das "Transitzonen"-Modell zum Leben erwecken will.
Und auch von anderer Seite kommen weitergehende Forderungen
nach substanziellen Eingriffen. So findet man in dem Artikel Bundestag
verschärft das Asylrecht folgenden Hinweis:
»Landkreistag fordert Einschränkung des Asylrechts: In der Debatte um eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen haben Kommunen jetzt auch eine Beschneidung des Asylrechts im Grundgesetz gefordert. Eine Änderung des Asylgrundrechts dürfe kein Tabu mehr sein, erklärten Landkreistag-Präsident Reinhard Sager und der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands, Hans-Günter Henneke, am Donnerstag in Berlin. Die Bundesregierung lehnt bislang eine Einschränkung des Asylrechts in der Verfassung klar ab.
Konkret schlägt der Deutsche Landkreistag vor, Menschen aus sicheren Herkunftsländern vom Geltungsbereich des grundgesetzlich zugesicherten Rechts auf Asyl auszunehmen. Da diese Antragsteller schon heute „faktisch niemals“ als Asylberechtigte anerkannt werden, „wird das Asylgrundrecht durch einen solchen Schritt in seiner Substanz nicht berührt“, heißt es in einem Positionspapier. Asylbewerber aus Staaten, die als sicher eingestuft wurden, könnten sich dann nicht mehr auf das Asylrecht berufen.«
»Landkreistag fordert Einschränkung des Asylrechts: In der Debatte um eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen haben Kommunen jetzt auch eine Beschneidung des Asylrechts im Grundgesetz gefordert. Eine Änderung des Asylgrundrechts dürfe kein Tabu mehr sein, erklärten Landkreistag-Präsident Reinhard Sager und der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands, Hans-Günter Henneke, am Donnerstag in Berlin. Die Bundesregierung lehnt bislang eine Einschränkung des Asylrechts in der Verfassung klar ab.
Konkret schlägt der Deutsche Landkreistag vor, Menschen aus sicheren Herkunftsländern vom Geltungsbereich des grundgesetzlich zugesicherten Rechts auf Asyl auszunehmen. Da diese Antragsteller schon heute „faktisch niemals“ als Asylberechtigte anerkannt werden, „wird das Asylgrundrecht durch einen solchen Schritt in seiner Substanz nicht berührt“, heißt es in einem Positionspapier. Asylbewerber aus Staaten, die als sicher eingestuft wurden, könnten sich dann nicht mehr auf das Asylrecht berufen.«
Das wird nicht der einzige Vorschlag bleiben.