Samstag, 27. April 2013

Ein "Altersflexi-Geld" gegen die "Rente mit 67"? Geschäftsmodell Deutschkenntnisse im Kosovo. Meckern über die Tafeln und ihr System

Die Debatte über die "Rente mit 67" und die mittlerweile seit 2012 sukzessive ablaufende Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist und bleibt ein höchst kontroverses Thema - das verständlicherweise vor allem die Gewerkschaften nicht los lässt, sehen sie doch in ihrer Praxis tagtäglich auch die vielen Fälle von Arbeitnehmern, die das Renteneintritsalter nicht erreichen können, auch wenn sie wollten und die dann mit teilweise erheblichen Abschlägen bis zum Ende ihrer Tage bei den Rentenzahlungen belastet werden. In diesem Kontext gibt es innerhalb des gewerkschaftlichen Lagers unterschiedliche Positionierungen. Die IG Metall beispielsweise fordert weiterhin eine Rückkehr zum alten Regelungsstand, also eine Rücknahme der Erhöhung des Renteneintrittsalters. Einen anders gelagerten Vorschlag hat nun die IG Bau der Öffentlichkeit vorgestellt: Sie fordert die Einführung eines "Alterflexi-Geldes", worüber Eva Völpel in ihrem Artikel "Der eine kann nicht mehr" berichtet.

Sie zitiert eines dieser vielen Beispiele aus der Realität der Arbeitswelt:

»Für Friedrich Zirkel blieb die Rente mit 67 eine Fata Morgana. 45 Jahre arbeitete der heute 61-Jährige aus Halle an der Saale auf dem Bau, die meiste Zeit als Eisenflechter, später als Kranfahrer. Dann ging Mitte 2010 mit 58 nichts mehr. "Die Hüfte und die Bandscheibe waren endgültig kaputt, ich kam ins Krankenhaus." Noch auf der Pritsche in der Notaufnahme habe ihn sein Chef angerufen und gefragt, wann er wieder einsteigen könne. "Als klar war, ich kann nicht mehr, gab's die rote Karte, ich wurde gefeuert." Zirkel bekam erst 1.000 Euro Arbeitslosengeld I, heute lebt er von 382 Euro Hartz IV im Monat, das Amt zahlt dazu Miete und Heizkosten. Um eine Erwerbsminderungsrente streitet er sich seit drei Jahren mit der Rentenversicherung. Da er vorzeitig aus dem Beruf ausgestiegen ist, wird die Altersrente, die er mit 63 bekommt, gekürzt - auf 970 Euro.«

Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) hat für die Gewerkschaft »die Berufsverläufe von Bauarbeitern untersucht - und festgestellt, dass viele schon mit 45 oder 50 Jahren zwangsweise aus dem Beruf aussteigen. Ersatzarbeitsplätze gibt es kaum. So werden viele erst arbeitslos und bekommen später eine gekürzte Rente. "Während im Schnitt 55 Prozent aller Männer aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in die Rente gehen, sind es bei Maurern und Betonbauern rund 34 Prozent"«, so eine Ergebnis der Arbeitsmarktforscher.

Martin Brussig: Folien zum Thema „Altersübergänge in der Bauwirtschaft gestalten: Prekarisierung vermeiden – Erwerbsbeteiligung stärken"

Die IG Bau sucht nun nach Möglichkeiten, für die rund 700.000 Beschäftigten des Bauhauptgewerbes den Berufsausstieg arbeitsmarktpolitisch abzufedern. Über den Ansatz berichtet Eva Völpel zusammenfassend in ihrem Beitrag:

»Die Idee: ein Kurzarbeitergeld für Ältere zwischen 58 und 63. Können Beschäftigte, geprüft durch Mediziner, nicht mehr voll arbeiten, sollen sie mit ihrer Qualifikation dem Betrieb in Teilzeit erhalten bleiben. Für ihre real geleistete Arbeitszeit erhielten sie weiterhin den normalen Lohn; für die Stunden, die ausfallen, Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur. Es soll zwischen 60 und 67 Prozent des vorherigen Entgelts betragen. Bezahlt werden sollen die pro Person maximal fünf Jahre Altersflexi-Geld aus unterschiedlichen Quellen. Vier Jahre könnten teilweise gegenfinanziert werden durch eingesparte Arbeitslosengelder. Dazu müssten Mittel aus dem Bundeshaushalt fließen - etwa 50 Millionen Euro jährlich bis Ende 2020«

Die Gewerkschaft selbst will ein Jahr gemeinsam mit den Arbeitgebern finanzieren, das Finanzvolumen hierfür will man aus der Verhandlungsmasse für die Tarifverhandlungen nehmen. Weitere Informationen zu dem Konzept der Gewerkschaft gibt es in ihrer Pressemitteilung und hier als Folien-Satz:
Folien zum „Altersflexi-Konzept“ der IG Bau
Ein anderes Thema: In den 1990er Jahren kamen viele Kosovo-Albaner als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland, die meisten mussten wieder zurück, auch die Kinder und Jugendlichen, die hier aufgewachsen sind. Die haben zumindest ihre Deutsch-Kenntnisse mitgenommen, was jetzt von einigen Unternehmen, darunter durchaus dubiosen, genutzt wird für deren Geschäftsmodelle, worüber in dem Beitrag "Bei Anruf Schmidt" berichtet wird:
»Ein junger Kosovare arbeitet als Agent im Callcenter. Weil er gut Deutsch spricht. Und weil er dort besser verdient als ein Lehrer oder Polizist. 200 Anrufe am Tag tätigt er. Im Auftrag dubioser Unternehmen.«
Der junge Mann hat fünf Jahre lang als Telefonagent für Callcenter im Kosovo gearbeitet; für Firmen, die systematisch Verbraucher in Deutschland und der Schweiz betrogen haben sollen, so Arne Schulz und Urs Spindler in ihrem Artikel. »Allein in der Umgebung von Prishtina soll es an die hundert solcher dubiosen Telefonzentralen geben. Von dort aus locken sie Anleger in ruinöse Aktiendeals, verkaufen Zeitschriften-Abos mit falschen Preisversprechen oder vermitteln zweifelhafte Coaching-Seminare - bevorzugt an Deutsche, Schweizer oder Österreicher.« Apropos Geschäftsmodell:

»Zwischen 400 und 500 Euro Lohn habe er im Monat verdient ... Für Kosovo immer noch ein gutes Gehalt - und zugleich wenig genug, um Kosovo als Outsourcing-Standort attraktiv zu machen. Inzwischen lassen auch deutsche Marktforschungsunternehmen ihre Umfragen in Prishtina durchführen. Andere Firmen lagern die Kundenbetreuung aus oder gleich das gesamte Sekretariat. Das ist vollkommen legal.«

Dieses Geschäftsmodell kann auf genug Masse zurückgreifen: »Laut Schätzungen flohen etwa 130.000 Kosovaren vor dem Krieg nach Deutschland. Viele kamen als Kinder, sie gingen zur Grundschule oder sogar aufs Gymnasium, bevor sie zurückmussten. Diese jungen Erwachsenen sind heute das Kapital der Callcenter-Betreiber. Laut Branchenkennern gibt es kaum ein Land in Europa außerhalb der EU, das so viele deutschsprachige Menschen hat. «

Diese Tage wird wieder über die Tafeln gestritten, Thomas Öchsner bringt es mit seiner Überschrift in der Süddeutschen Zeitung auf den Punkt: "Meckern über die Wohltat" und Martin Rank sieht die "Armenspeisung auf dem Prüfstand". Das Thema wurde auf der Facebook-Seite von "Aktuelle Sozialpolitik" bereits behandelt. Unter dem Motto "Armgespeist - 20 Jahre Tafeln sind genug" will das "Kritische Aktionsbündnis 20 Jahre Tafeln" an diesem Wochenende in Berlin unter anderem mit einer öffentliche Armenspeisung vor dem Brandenburger Tor darauf aufmerksam machen, dass einige in diesem Land "immer reicher werden, während immer mehr Bürger auf die Abfälle der Wohlstandsgesellschaft angewiesen sind". Öchsner schreibt in seinem Beitrag: »Den Kritikern geht es nicht darum, die Tafeln abzuschaffen oder die ehrenamtlichen Helfer für ihr Engagement zu kritisieren. Sie wollen eine neue Debatte über die Aufgaben des Sozialstaats. Der Boom der Tafeln zeige, dass Hartz IV nicht reiche, um das Existenzminimum zu decken, argumentieren sie. Das Bündnis fordert deshalb ein ... "beschämungsfreies Mindesteinkommen".«

Der Sozialwissenschaftler Stefan Selke von der Hochschule Furtwangen - auf den der zitierte Begriff "beschämungsfreies Mindesteinkommen" zurück geht - wird zitiert mit den Worten: »"Sie verfolgen kein Ziel, außer dem Ziel, immer weiter zu wachsen." Sie prangerten "den Überfluss der Konsumgesellschaft an und leben gleichzeitig davon", kritisiert er. Auch Susanne Kahl-Passoth, Direktorin der Diakonie in Berlin, meint: "Die Tafeln passen gut in unsere Zeit, weil sie den Staat von seiner Verantwortung entlasten und die Unternehmen damit ihr Image aufpolieren können."«
Das "Kritische Aktionsbündnis" will seine Kritik fokussieren auf das "Tafelsystem", so Luise Mollig, die Sprecherin des Bündnisses in Berlin, in einem Interview.

Die Armen - bzw. die Menschen in "bekämpfter Armut", also im Grundsicherungsbezug - haben noch andere Probleme, beispielsweise das Heizen, wenn es kalt wird. Und in diesem Zusammenhang muss von einem neuen, überraschenden Urteil aus Berlin berichtet werden, was Stefan Alberti und Sebastian Heiser unter der vielsagenden Überschrift "Soziale Kälte neu definiert" getan haben. Es geht um ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, dessen Inhalt in einer Pressemitteilung des Gerichts mit dem sperrigen Titel "Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV) unwirksam" zusammengefasst ist.

»Wenn dieses Urteil Bestand hat, müssen Hartz-IV-Empfänger die Heizung runterdrehen: Laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts vom Donnerstag ist der Senat zu großzügig mit den erlaubten Heizkosten. Das Land Berlin kann jedoch noch in Revision zum Bundessozialgericht gehen. Bis dahin gilt weiter die bisherige Regelung, die sogenannte Wohnaufwendungsverordnung.« Das Urteil kam für viele überraschend, denn seit Sozialsenator Mario Czaja (CDU) seine Verordnung für die Miet- und Heizkosten von Hartz-IV-Empfängern im Frühjahr 2012 der Öffentlichkeit präsentiert hatte, lautete die Kritik mehrheitlich: Das ist zu wenig, das reicht nicht. Das Landessozialgericht ist aber nun in die entgegengesetzte Richtung gegangen. Die Kritiker monieren z.B., dass man Berliner Besonderheiten wie den großen Altbaubestand berücksichtigen müsse, der starkes Heizen erfordere. Und in energetisch sanierten Häusern würden eher selten Bezieher des Arbeitslosengelds II wohnen. Aber das Gericht ist der Auffassung, dass das bereits alles berücksichtigt sei. Das Grundproblem liegt wieder einmal in einem "unbestimmten Rechtsbegriff", von denen es einige gibt im SGB II: Bei Hartz-IV-Empfängern zahlt der Staat die Kosten für Wohnung und Heizung, "soweit diese angemessen sind". Was vor Ort angemessen ist, legen dann die Länder und Gemeinden fest. Der Senat, so die Richter in ihrem neuen Urteil, würden mit den von ihnen als angemessen definierten Werten Verschwendung zum Grundsatz machen. Würde man der Auffassung der Richter folgen, dann dürften Hartz-IV-Empfänger nur noch ungefähr halb so viel Geld zum Heizen ausgeben wie bisher. Wir reden mit Blick auf Berlin nicht über Peanuts, sondern über derzeit rund 303.000 Haushalte, denen der Staat die Kosten für Heizung und Unterkunft zahlt. Über alle Empfänger gerechnet belaufen sich die Ausgaben auf 1,4 Milliarden Euro pro Jahr. Ein Drittel davon zahlt der Bund, den Rest das Land Berlin.