»Am Donnerstag kündigten Abgeordnete völlig überraschend an, die seit längerem bekannten Missstände in deutschen Schlachthöfen einzudämmen. Bereits in der Nacht zum Freitag wollten Union und SPD den Missbrauch von Werkverträgen per Gesetz stoppen und dabei auch die großen Schlachtkonzerne in die Pflicht nehmen. Die Beschäftigten stünden oft an letzter Stelle einer Kette von Subunternehmen, sagte der CDU-Arbeitsmarktexperte Karl Schiewerling in Berlin. Es herrschten undurchschaubare Verhältnisse bis hin zu kriminellen Machenschaften.«
Um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen: Laut Bundestag ist das auch in der tiefen Nacht vom Donnerstag auf den Freitag passiert: Laut Tagesordnung für die 237. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Juni 2017 wird für 1:55 Uhr der Tagesordnungspunkt 34 ausgewiesen: "Änderung des Bundesversorgungsgesetzes". Und dort steht dann als Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung, den man in der BT-Drs. 18/12611 findet. In der Nacht wurde dann das Resultat vermerkt: angenommen.
Nun wird der eine oder andere erstaunt fragen, was denn die Fleischindustrie mit dem Bundesversorgungsgesetz zu tun hat, denn bei dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften" geht es um die Übertragung der Vermögensschonbeträge in der Sozialhilfe auf das Bundesversorgungsgesetz, also eine Frage, die jetzt nicht wirklich was mit Werkverträgen in Schlachthöfen zu tun hat.
Wir werden hier Zeugen eines ganz normalen parlamentarischen Vorgangs, dass man ein bereits fortgeschrittenes Gesetzgebungsverfahren als Gesetzgebungshülle für ein anderes Vorhaben verwendet, das man an dieses Verfahren anhängt, um das schnell auf den Weg bringen zu können. So auch in diesem Fall.
Denn gleich am Anfang der BT-Drs. 18/12611 findet man diesen Hinweis:
»Im Ausschuss sind zusätzliche Änderungen beschlossen worden. Diese beinhalten insbesondere Folgendes: ... Ebenso sollen mit dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft die Rechte und Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft gesichert sowie die Umgehungen der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beauftragung von Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft verhindert werden.« (S. 2)
Man hat offensichtlich ein eigenes Gesetz untergebracht. Das findet man dann auf den Seiten 66 ff. den Artikel 30: "Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)". Im § 1 des Gesetzes, das aus sieben schlanken Paragrafen besteht, wird die Zielsetzung klar benannt:
»Ziele des Gesetzes sind die Sicherung von Rechten und Ansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Verhinderung von Umgehungen der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beauftragung von Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft.«
Die Begründung findet man auf den Seiten 135 ff. der Drucksache. Der entscheidende Hebel ist der § 3 des GSA (Haftung für Sozialversicherungsbeiträge). Dazu wird in der Begründung ausgeführt:
»Mit § 3 wird das bisher nur für Unternehmer des Baugewerbes, die andere Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragen, geltende System der Haftung für Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Absatz 1) und für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Absatz 2) auf den Bereich der Fleischwirtschaft ausgedehnt ... Ziel der Regelung ist es, einer Umgehung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die im Bereich der Fleischwirtschaft - ebenso wie im Baugewerbe - verbreitete Beauftragung von Nachunternehmern entgegenzuwirken ... Es soll verhindert werden, dass Unternehmen der Fleischwirtschaft, die Nachunternehmer mit Tätigkeiten beauftragen ..., sich der Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge entziehen, die auf die bei der Auftragsdurchführung anfallenden Arbeitsleistungen entfallen, obwohl ihnen als Auftraggebern die wirtschaftlichen Vorteile der Arbeitsleistung zugutekommen ... Damit dient die Regelung der Wiederherstellung der Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der Sozialversicherungsträger ... Die konkrete Funktionsweise der Regelung ist es, Unternehmer der Fleischwirtschaft, die andere (Nach-)Unternehmer mit Tätigkeiten des Schlachtens oder der Fleischverarbeitung ... beauftragen, zu veranlassen, dafür zu sorgen, dass der Nachunternehmer seinen sozialversicherungsrechtlichen Zahlungspflichten nachkommt ... Sie sollen bei der Auswahl ihrer Nachunternehmer prüfen, ob diese sich illegaler Praktiken bedienen.«
Zusammenfassend schreibt Markus Balser: »Das Gesetz sieht ... eine sogenannte Generalunternehmerhaftung vor: Zahlt ein Subunternehmer seinen Schlachtern weniger Lohn als ihnen zusteht, soll dafür künftig der Schlachthofbetreiber verantwortlich gemacht werden. Damit soll in der Verantwortung bleiben, wer Arbeit auslagert. Arbeitsmaterialien wie Schlachtermesser dürfen dann zudem nicht länger vom Lohn abgezogen werden. Darüber hinaus soll das Gesetz auch zu einer exakten Erfassung der Arbeitszeit führen und die Umgehung des Mindestlohns erschweren.«
Höchst interessant sind Balsers Hinweise auf die Entstehungsgeschichte des neuen Gesetzes:
»So bemerkenswert wie der Inhalt ist an diesem Gesetz aber auch sein Entstehen. Denn es ist das Ergebnis eines vertraulichen Zirkels von Abgeordneten um den Unions-Politiker Schiewerling. Aus Sorge, dubiose wie einflussreiche Größen der Fleischindustrie könnten mit ihrem Einfluss das Gesetz noch verhindern, handelte eine Handvoll Abgeordnete das Gesetz aus - selbst das Landwirtschaftsministerium blieb nach ersten Gesprächen außen vor. Um die Sache diskret zu beschleunigen, wurden die Paragrafen an ein ganz anderes Gesetz im sogenannten Omnibusverfahren angehängt. Von der Furcht vor einflussreichen Gegnern ist die Rede, die man lieber nicht zu früh auf den Plan rufen wolle. "Wir wissen, dass die Unternehmen großen Einfluss haben. Wir wissen auch, dass hier dubiose Kräfte am Werk sind", sagt ein Beteiligter. "Wir wollten sicher gehen, dass der Schutz der Beschäftigten nicht mehr aufgeweicht wird."«
Das man die andere Seite damit kalt erwischt hat, wird auch an dieser Reaktion erkennbar, die man der Meldung Fleischkonzerne sollen für Subunternehmer haften entnehmen kann: »Der Verband der Ernährungswirtschaft kritisierte die gesetzliche Neuregelung ... als überzogen. Hauptgeschäftsführer Michael Andritzky sprach von einer "Nacht- und Nebel-Aktion".«
Wohl wahr und Glückwunsch an die Abgeordneten. Das war notwendig und ist gelungen - wenn auch formal darauf hingewiesen werden muss, dass das Gesetz erst dann in Kraft treten kann, wenn der Bundesrat zugestimmt hat.
Auch in diesem Blog wurde immer wieder über die skandalösen Arbeitsbedingungen auf den deutschen Billig-Schlachthöfen berichtet wie auch über die Versuche der Fleischindustrie, über bekannte Mechanismen der Verzögerung genau das zu verhindern, was jetzt mit dem neuen Gesetz erreicht werden kann. Vgl. dazu nur beispielhaft die Beiträge Eine schlaffe Selbstverpflichtung in der Fleischindustrie mit geschrumpften Mindestlöhnen vom 17. Januar 2017 sowie Arbeitswelten: In der Fleischindustrie ist alles besser geworden! Wirklich? vom 25. Juli 2015.
Vor diesem Hintergrund eines lange bekannten und immer wieder beklagten Missbrauchs von Werkverträgen ist es auch einfach mal angenehm, wenn man von einem Fortschritt berichten kann.