Samstag, 17. Juni 2017

Der nach Gerhard Schröder "beste Niedriglohnsektor", der in Europa geschaffen wurde, betrifft mehr als jeden fünften Arbeitnehmer in Deutschland


Im Januar 2005 - Hartz IV hatte gerade das Licht der Welt erblickt - preist der damalige Noch-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in seiner Rede auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos sein ganz besonderes Kind: "Wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt."

Nun war das im Jahr 2005. Mittlerweile sind wir in 2017 angekommen. Und da, nach Jahren des "Jobwunders" in Deutschland, wird man mit so einer Meldung konfrontiert: Knapp jeder Vierte arbeitet für Niedriglohn: »Der Anteil der Arbeitnehmer, die in Deutschland einen Niedriglohn beziehen, ist im europäischen Vergleich hoch. So verdienen 22,5 Prozent der Beschäftigten unter der Niedriglohnschwelle von 10,50 Euro pro Stunde ... Zum Vergleich: Im Euroraum insgesamt kommen nur 15,9 Prozent der Arbeitnehmer mit Niedriglohn nach Hause und haben aber mehr in der Tasche als deutsche Niedriglöhner: Im Euroraum beginnt der Niedriglohn erst unterhalb von 14,10 Euro.« Als Niedriglohn gilt nach einer Definition der OECD ein Verdienst, der unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Bruttostundenlohns (gemessen am Median, nicht am arithmetischen Mittel) liegt. In Frankreich arbeiten nur 8,8 Prozent der Beschäftigten für einen Niedriglohn, der dort mit nur zehn Euro etwas niedriger liegt als in Deutschland. An der Niedriglohnschwelle von 10,50 Euro pro Stunde wird auch erkennbar, dass eine Vergütung nach dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde nicht dazu führen kann, die betroffenen Arbeitnehmer aus dem Niedriglohnbereich herauszuholen - er ist ja auch "nur" eine Lohnuntergrenze.

Woher die Zahlen kommen? Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linken im Deutschen Bundestag: Der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle und im internationalen Vergleich, BT-Drs. 18/12722 vom 13.06.2017.


Der durchschnittliche Brutto-Stundenverdienst in Deutschland lag im Jahr 2014 bei 17,78 Euro, die Niedriglohnschwelle liegt bei 10,50 Euro und der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland anfangs bei 8,50 Euro und mittlerweile bei 8,84 Euro. Die Bundesregierung bezieht sich in ihrer aktuellen Antwort auf Daten von Eurostat.  Zur Feststellung der Stundenverdienste wird EU-weit alle vier Jahre eine Verdienststrukturerhebung von den statistischen Ämtern durchgeführt. Und die Bundesregierung zitiert in ihrer Antwort die Werte aus der Erhebung in 2014, es handelt sich also nicht um Werte aus 2016 oder gar 2017.

Insofern hat sich erkenntnismäßig nichts an dem geändert, was bereits in dem Beitrag Eine eigene Welt? Niedriglöhner im Jobwunderland Deutschland vom 12. Dezember 2016 ausgeführt worden ist. Darin findet sich auch dieser Hinweis auf eine differenziertere Betrachtung dessen, was unter dem Begriff Niedriglöhne verhandelt wird: Markus Krüsemann hebt in seinem Beitrag Jeder Fünfte war vor Mindestlohneinführung Niedriglöhner hervor: »Das geringste Risiko, zu Niedriglöhnen zu arbeiten, haben demnach Vollzeitbeschäftigte. Hier war 2014 etwa jedes zehnte Beschäftigungsverhältnis ein Niedriglohnjob. Ganz anders verhält es sich bei den Minijobs, die zu fast zwei Dritteln mit Stundenlöhnen unter zehn Euro vergütet werden. Hohe Niedriglohnrisiken haben auch Leiharbeitnehmer/innen und befristet Beschäftigte.«

Und Krüsemann hat uns damals auch schon einen Ausblick gegeben auf den aktuellen Rand der Entwicklung: »Die Zahlen deuten darauf hin, dass sich Niedriglohnbeschäftigung längst zu einem verfestigten Segment im Arbeitsmarkt entwickelt hat. Ob der gesetzliche Mindestlohn hier im Folgejahr eine positive Veränderung hat auslösen können, darf schon jetzt bezweifelt werden, denn mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro wird niemand aus dem Niedriglohnsektor herausgeholt.«

Und meine Ergänzung: »Viel erwarten sollte man nicht, weil auch eine Beschäftigung von dann zum Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde statt bislang vielleicht 6 oder 7 Euro holt die Betroffenen keineswegs aus dem Niedriglohnsektor, denn die Niedriglohnschwelle liegt ja höher. Es könnte höchstens dann spürbare Auswirkungen gegeben haben, wenn die Unternehmen nicht nur den Mindestlohn eingeführt haben, sondern auch die darüber liegenden Lohngruppen angehoben worden sind, so dass viele "Grenzarbeitnehmer" über die Niedriglohnschwelle gekommen wären/sind.« Dazu liegen (noch) keine empirischen Erkenntnisse vor. Allerdings muss man auch mögliche gegenteilige Effekte berücksichtigen, also die Absenkung der Lohnstruktur "von oben" nach unten in Richtung auf den gesetzlichen Mindestlohn, der jetzt als Referenzpunkt in Anspruch genommen wird. Das wird branchenabhängig sicher passieren.