Sonntag, 27. September 2015

Aus den Tiefen und Untiefen des größten Pflegedienstes in Deutschland: Pflegende Angehörige. Und das, was die tun, kann krank und arm machen


Laut Planung wollte man sich eine Stunde und fünf Minuten Zeit nehmen, um am vergangenen Freitag als ersten Tagesordnungspunkt im Plenum des Deutschen Bundestags über einen wichtigen Teilbereich der Pflege zu debattieren. Es ging um die erste Beratung des von der Bundesregierung  eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II), den man hier als Drucksache 18/5926 abrufen kann. Tatsächlich sind es dann aber eine Stunde und 43 Minuten geworden, jedenfalls ausweislich der Aufzeichnung der Debatte im Bundestag, die man hier als Video anschauen kann. Mit diesem Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Es soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Es geht also um eine wichtige Änderung in der Pflegeversicherung.
Das Bundesgesundheitsministerium erläutert: »Diese Reform nutzt allen – den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und unseren Pflegekräften – denn der tatsächliche Unterstützungsbedarf wird besser erfasst. Über die Leistungshöhe entscheidet künftig, was jemand noch selbst kann und wo sie oder er Unterstützung braucht – unabhängig davon, ob jemand an einer Demenz oder körperlichen Einschränkung leidet.«

Da tauchen sie auch auf als angebliche Nutznießer dessen, worüber die Abgeordneten beraten und weiter diskutieren werden - die Angehörigen der Pflegebedürftigen, denen in diesem Beitrag besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Denn während mit mehr oder weniger Inbrunst über unterschiedliche Pflegestufen und damit verbundene Geldleistungen, über die Situation in den Pflegeheimen oder die Frage, wie hoch denn der Beitragssatz in der Pflegeversicherung ausfallen darf, soll und müsste, debattiert wird, muss man feststellen, dass das für den größten Pflegedienst des Landes, also die pflegenden Angehörige, nicht gilt. Sie werden natürlich in Sonntagsreden immer wieder als Textbaustein erwähnt und alle Insider wissen selbstverständlich, dass unser Pflegesystem sofort zusammenbrechen würde, wenn es diesen Bereich nicht oder auch nur deutlich weniger geben würde. Nur hin und wieder dringen Informationen und Befunde an die Oberfläche, wer das eigentlich ist und wie es ihnen geht, den pflegenden Angehörigen.

Jetzt ist es mal wieder soweit. Unter der Überschrift Pflegende Angehörige sind häufiger depressiv. DAK-Pflegereport untersucht psychische und physische Belastung finden wir neue Daten und Erkenntnisse über dieses Themenfeld. Wer den ganzen Report im Original anschauen möchte, kann die 52 Seiten hier als PDF-Datei abrufen:

DAK-Gesundheit (Hrsg.): Pflege-Report 2015. So pflegt Deutschland, Hamburg 2015

Für den DAK-Pflegereport wurden die anonymisierten Daten von 500.000 Versicherten ausgewertet. Außerdem hat die Krankenkasse Daten von 12.000 pflegenden Angehörigen mit denen einer nicht-pflegenden Gruppe verglichen und die häufigsten Krankheiten und Unterschiede zwischen den beiden Gruppen analysiert. Die Befunde, über die die DAK berichtet, sind mehr als diskussionswürdig, gerade auch hinsichtlich des Vergleichs zu der Gruppe der Nicht-Pflegenden:

»Rund 20 Prozent aller pflegenden Angehörigen in Deutschland leiden unter einer Depression. Auch Angst- oder Schlafstörungen kommen gehäuft vor. Insgesamt leidet etwa die Hälfte aller Pflegepersonen an psychischen Problemen, deutlich mehr als nicht-pflegende Menschen ... Pflegende Angehörige werden um zehn Prozent häufiger wegen psychischer Leiden behandelt. Bei Depressionen sind es acht Prozent mehr ... Auch körperlich sind pflegende Angehörige belastet: Jede sechste Pflegeperson musste 2014 wegen Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Rückenschmerzen zum Arzt, bei nicht-pflegenden Personen war nur jeder Zehnte betroffen.«

Heben, stützen, umbetten - so hat Silvia Ottow ihren Artikel über den neuen Pflege-Report überschrieben. Sie weist auf einen weiteren Befund hin, den man dem Bericht entnehmen kann. Die pflegenden Angehörigen stufen sich selbst als sehr belastet ein, wie aus einer Forma-Umfrage hervorgeht, die im Kontext des Pflege-Reports durchgeführt wurde:

»Die Hälfte von ihnen fühlt sich körperlich von der Situation überlastet, 68 Prozent leiden unter psychischer und 71 Prozent unter zeitlicher Überforderung. In jedem dritten Fall ist die gepflegte Person dement, dann wird die Belastung als noch höher angegeben. Allerdings wird in vielen Familien darauf verzichtet, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ob dies absichtlich oder aus Unkenntnis geschieht, ist nicht bekannt.«

Externe Hilfsangebote nur zum Teil bekannt und werden verhältnismäßig selten genutzt: So wissen laut Forsa-Befragung zwei von drei Angehörigen, dass die Pflegekassen kostenlose Kurse anbieten. Nur ein Fünftel jedoch hat diese Möglichkeit bereits genutzt. Gründe für diese Diskrepanz werden nicht weiter genannt, aber vor ihrem Hintergrund erscheint das neue Angebot der DAK-Gesundheit zumindest diskussionsbedürftig hinsichtlich der erreichbaren Wirkungen. Die Krankenkasse will mit dem "DAK-Pflegecoach" ein neues Angebot machen und erläutert, dass es dabei um »ein neuartiges Angebot im Internet (geht), das speziell auf die Bedürfnisse pflegender Angehöriger zugeschnitten ist. Dabei handelt es sich um einen zertifizierten Pflegekurs, der online absolviert werden kann. Die DAK-Gesundheit ist die erste Krankenkasse, die einen Kurs in dieser Form anbietet. Das Angebot kann von Versicherten aller Kassen kostenlos genutzt werden. Teilnehmer können die verschiedenen Module des DAK-Pflegecoachs absolvieren, wann immer sie möchten und die Inhalte nach ihren eigenen Bedürfnissen gewichten. Hinzu kommt ein soziales Netzwerk: Wer eingeloggt ist, kann sich mit anderen über Fragen und Probleme austauschen – auf Wunsch anonym.« Dazu Silvia Ottow in ihrem Artikel: »Bei den aufgeführten Pflegeproblemen mutet das x-te Beratungsangebot wie der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein an.«

Wer aus seinem eigenen Alltag pflegende Angehörige kennt, der weiß, dass es sich in der Regel um Frauen handelt, die Angehörige pflegen. Auch hierzu finden wir im neuen Pflege-Report eine Quantifizierung, die das auf den Punkt zu bringen scheint:

»Aus dem Report geht hervor, dass mit rund 90 Prozent meist Frauen die Pflege übernehmen. Ein Drittel ist berufstätig, davon lediglich ein Fünftel in Vollzeit. Gepflegt werden überwiegend Menschen mit Pflegestufe Eins (knapp 50 Prozent). Doch auch die Stufen Zwei (30 Prozent) und Drei (zehn Prozent) sind mit ihrem intensiven Betreuungsbedarf in der häuslichen Pflege vertreten.«

Hier nun gibt es eine gewissen Diskrepanz zu einer anderen wichtigen Datenquelle über die pflegenden Angehörigen: Pflegende Angehörige – Deutschlands größter Pflegedienst, so hat das Robert Koch-Institut (RKI) eine ebenfalls neue Veröffentlichung überschrieben. Zunächst wird analog zu den Ergebnissen des Pflege-Reports 2015 konstatiert: »Auch wenn der Anteil der Männer an den Pflegepersonen sukzessive ansteigt ..., wird die private häusliche Pflege überwiegend von Frauen, zumeist durch die Tochter, Ehepartnerin, Schwiegertochter oder Mutter der pflegebedürftigen Person geleistet.« Aber die dann über die Studie »Gesundheit in Deutschland aktuell« 2012 ermittelten Anteilwerte hinsichtlich der Geschlechterverteilung unterscheiden sich doch deutlich von dem, was der Pflege-Report 2015 berichtet:

»Nach den Ergebnissen der GEDA-Studie 2012 pflegen 6,9% der Erwachsenen regelmäßig eine pflegebedürftige Person. Bei den Frauen fällt dieser Anteil mit 8,7 % deutlich höher aus als bei den Männern mit 4,9 % ... Damit sind fast zwei Drittel der Pflegenden (64,9 %) Frauen, gut ein Drittel (35,1 %) sind Männer.«

Hier wird der Männer-Anteil unter den Pflegenden in der Familie also deutlich höher taxiert. Eine teilweise Erklärung für diese Unterscheide findet man auf der Seite 8 des RKI-Berichts, der man entnehmen kann, dass die Differenz teilweise verschiedenen Grundgesamtheiten geschuldet ist:

»In GEDA 2012 beträgt der Frauenanteil bei den über zwei Stunden täglich Pflegenden mehr als 75 %. Im 6. Altenbericht findet sich die Angabe, dass 90 % der Pflege- personen im Sinne des § 14 SGB XI (mindestens 14 Stunden wöchentlich Pflegetätigkeit) Frauen sind ... Auch hier sind die Gruppen nicht direkt vergleichbar, da in GEDA nicht erfragt wurde, ob die Pflegeleistenden entsprechend § 14 SGB XI versichert sind.«

Die RKI-Studie liefert weitere interessante Befunde aus der Welt der pflegenden Angehörigen:
Das Durchschnittsalter der pflegenden Frauen mit hohem Betreuungsumfang liegt bei 53,4 Jahren, das der betreffenden Männer bei 50,6 Jahren. Signifikante Unterschiede zeigen sich hinsichtlich des Bildungsstatus: Pflegende mit hohem Betreuungsumfang gehören häufiger niedrigen und seltener höheren Bildungsgruppen an als nicht-pflegende Personen. Pflegende mit hohem Betreuungsumfang müssen signifikant häufiger als Nicht-Pflegende mit nur geringer sozialer Unterstützung zurechtkommen. Auch die Anteile an Personen mit mittlerer sozialer Unterstützung fallen unter den Pflegenden niedriger aus als unter nicht Pflegenden.

Mit Blick auf die soziale Lage der pflegenden Angehörigen von besonderer Bedeutung:

»In diesem Zusammenhang sind Befunde zum Zusammenhang von Pflege und sozialen Milieus aufschlussreich ...: Danach zeigt sich die geringste Bereitschaft zum Pflegen bei Personen mit hohem Sozialstatus. Die größte Bereitschaft besteht dagegen bei Personen, die sozial schlechter gestellt sind. Als Gründe werden vor allem »Opportunitätskosten« angeführt ..., die entstehen, wenn durch Übernahme von Pflegeverpflichtungen auf berufliche und soziale Handlungsoptionen verzichtet werden muss. Angehörigenpflege wird also in hohem Maß von älteren, niedrig gebildeten und sozial schlechter gestellten Frauen geleistet. Die soziale Situation dieser Personengruppe muss daher in der Unterstützung und Gesundheitsförderung pflegender Angehöriger besondere Beachtung finden.« (RKI 2015: 8).

Die RKI-Studie beklagt, dass Deutschland zwar eine gut ausgebaute Angebotsstruktur professioneller Unterstützung aufweist, aber viele Angebote die Pflegenden nicht erreichen. Sie sind ihnen nicht bekannt oder werden nicht genutzt. Schlussfolgerung:

»Sinnvoll wären niedrigschwellige und zugehende Angebote, die insbesondere die häufig schwierige Lebenssituation von Pflegenden (mehrheitlich gesundheitlich belastete ältere Frauen mit begrenzten Ressourcen, ohne Partner, fehlender sozialer Unterstützung, geringer Mobilität) berücksichtigen. Aufgrund der jeweils besonderen Bedingungen und Anforderungen kommt auch individuellen Betreuungs- und Unterstützungskonzepten eine besondere Bedeutung zu. In diesem Sinne ist auch die Empfehlung zu verstehen, die Pflegeberatung im Sinne eines individuellen Fallmanagements weiter zu entwickeln und die Strukturen zu schaffen, um ein solches Angebot allen Pflegebedürftigen und Angehörigen zur Verfügung zu stellen.« (RKI 2015: 9).

An dem Befund, um was für (überwiegend) Frauen es sich oftmals handelt, sollte jetzt aber eine notwendige Diskussion eines weiteren Problembereichs ansetzen: Da ist zum einen die zu beobachtende Entwicklung, dass in den vergangenen Jahren immer höhere Kosten für die Pflege von Angehörigen aufgebracht werden mussten, was aus dem grundsätzlichen Charakter der Pflegeversicherung als einer (bislang nicht oder nur partiell nachlaufend dynamisierten) Teilkaskoversicherung entspringt (dazu beispielsweise der Artikel Pflegen macht arm). Einen weiteren sozialpolitisch hoch relevanter Aspekt gerade mit Blick auf die pflegenden Angehörigen thematisiert der Beitrag Pflege von Angehörigen: Wer pflegt, dem droht oft Armut des WDR-Fernsehmagazins "frauTV" in der Sendung vom 24.09.2015:

»Eine geliebte Person zu pflegen kann die Pflegenden in Armut stürzen, wenn dafür eine Berufstätigkeit aufgegeben oder reduziert werden muss. Dadurch wird die eigene Alterssicherung geringer, andererseits kann es sein, dass das Engagement für die Angehörigen auch die eigenen finanziellen Reserven aufbraucht: z.B. wenn durch Aufgabe der Berufstätigkeit die Pflegeperson ALG II beziehen muss. Denn dann heißt es auch die Reserven, die man zur eigenen Vorsorge angelegt hat, aufzubrauchen. Vor allem Frauen sind davon betroffen ... Pflegende Angehörige im Erwerbsalter, die 2014 unter Aufgabe ihres Berufes 12 Monate pausenlos gepflegt haben, erwerben dafür als monatliche Rentenanwartschaft :
- max. 7,42 € (West) (6,83 € Ost) Pflegestufe 1
- max. 14,83 € (West)(13,66 € Ost) Pflegestufe 2
- max. 22,25 € (West) 20,48 € Ost) Pflegestufe 3 ( das entspricht 0,8 Entgeltpunkten).
Im Vergleich dazu: für Kinderbetreuung gibt es 1 Entgeltpunkt ... Selbst wenn man es noch schafft, Teilzeit zu arbeiten, reduziert sich die eigene Altersrente um ein Vielfaches. Damit ist Armut im Alter vorprogrammiert: Zwar bekommt man für Pflegstufe 3 0,8 Entgeltpunkte gut geschrieben, aber das ist weniger als man für Kinderbetreuung bekommt . Ab 2017 ist geplant, dass Pflegende, die Angehörige der Pflegestufe 3 betreuen, 1 Entgeltpunkt dafür gut geschrieben bekommen.«

Hier liefert das nunmehr im parlamentarischen Prozess befindliche Pflegestärkungsgesetz II Verbesserungen, wenn es denn keine Änderungen geben sollte. Dazu die Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums:

»Pflegepersonen, z. B. pflegende Angehörige, werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert: Künftig zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für alle Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2 bis 5 mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, zu Hause pflegen. Die Rentenbeiträge steigen mit zunehmender Pflegebedürftigkeit. Wer einen Angehörigen mit außerordentlich hohem Unterstützungsbedarf (Pflegegrad 5) pflegt, erhält um 25 Prozent höhere Rentenbeiträge als bisher. Außerdem werden mehr Menschen unterstützt. Denn auch Angehörige, die einen ausschließlich demenzkranken Pflegebedürftigen betreuen, werden über die Rentenversicherung abgesichert. Auch der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung wird verbessert. Für Pflegepersonen, die aus dem Beruf aussteigen, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, bezahlt die Pflegeversicherung künftig die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit. Die Pflegepersonen haben damit Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, falls ein nahtloser Einstieg in eine Beschäftigung nach Ende der Pflegetätigkeit nicht gelingt. Gleiches gilt für Personen, die für die Pflege den Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung unterbrechen.«

Und darüber hinausreichende Perspektiven? Der Pflegeexperte Thomas Klie kommentiert im Pflege-Report 2015 der DAK-Gesundheit unter der Überschrift "Stärken und Schwächen der großen Pflegereform" (S. 13f.) hinsichtlich der offenen Baustellen.
Mit Blick auf die an sich notwendige Flexibilisierung auf der Leistungsseite kritisiert Klie:

»Hier enthält das Gesetz für den ambulanten Bereich interessante Flexibilisierungsmöglichkeiten, die allerdings weiterhin im Regime der Sachleistungen erfolgen und damit in hohem Maße abhängig sind von Festlegungen der sogenannten gemeinsamen Selbstverwaltung oder der Vertragsparteien im Leistungserbringungsrecht. Zu Budgetlösungen, sowohl in der Variante der Sachleistungen als auch des persönlichen Budgets, hat man sich wieder nicht durchringen können.«

Und ein weiterer Punkt, der sich allerdings auf ambulante Dienste und Pflegeheime bezieht:

»Auch das seit Anbeginn der Pflegeversicherung diskutierte Thema Qualitätssicherung wird (wieder) im PSG II aufgenommen. Den Mut, auf die Pflegenoten gänzlich zu verzichten, hatte man nicht. Offenbar sehen Teile der Politik die Veröffentlichung von Prüfergebnissen als einen Ausweis der Qualität ihrer Pflegepolitik. Das heißt, es geht weiter mit den mit großem Aufwand betriebenen, auf Ergebnisqualität abzielenden Messinstrumenten.«

Hinsichtlich der pflegenden Angehörigen muss neben der besseren sozialpolitischen Absicherung zur Vermeidung der eigenen Altersarmut ein Bündel an Maßnahmen hinzukommen, von denen einige auch von Thomas Klie vorgetragen werden, denn er plädiert für neue Ideen wie steuerfinanzierte Pflegearbeit in privaten Haushalten, kommunale Vernetzung oder betriebliche Pflegeeinrichtungen für die Mütter und Väter der Mitarbeiter.

Der entscheidende Ort für eine "Kümmernsinitiative" zugunsten der pflegenden Angehörigen sind und bleiben die Kommunen. Hier muss nicht nur die Pflegeberatung entsprechend nachhaltig und flächendeckend verankert werden, sondern auch der angesprochene Ausbau der unterstützenden Infrastruktur kann nur hier erfolgen und muss vor Ort gesteuert werden.