Wieder einmal bekommen wir Anschauungsmaterial für die realen Verhältnisse in der Pflege geliefert: »Deutschlands Krankenhäuser sind während der Nacht personell zum Teil gefährlich unterbesetzt. In mehr als der Hälfte aller Fälle (55 Prozent) muss eine Pflegekraft allein 25 Patienten betreuen. Das ist das Ergebnis einer bundesweit erhobenen Stichprobe der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in 225 Krankenhäusern in der Nacht vom Donnerstag auf Freitag, 6. März 2015«, teilt uns die Gewerkschaft ver.di unter der Überschrift Bundesweiter Nachtdienstcheck: Deutsche Krankenhäuser zum Teil gefährlich unterbesetzt mit. Johannes Suppe schreibt in seinem Artikel Allein auf Station dazu: »Von Donnerstag auf Freitag haben 700 haupt- und ehrenamtliche ver.di-Mitarbeiter 237 Kliniken hinsichtlich ihrer Besetzung unter die Lupe genommen – gegen Widerstände von Seiten der Betreiber. Die warfen der Gewerkschaft eine »unseriöse Nacht- und Nebelaktion« vor.« Da muss man schon schmunzeln - offensichtlich wäre es den Verantwortlichen sicher lieber gewesen, wenn man das einen Monat vorher angemeldet hätte.
»Auf 55,8 Prozent der von ver.di untersuchten Stationen muss sich eine Fachkraft alleine um die Patienten kümmern, lautet der zentrale Befund. Im Durchschnitt seien das 25 Kranke. In einzelnen Fällen traf die Gewerkschaft auf Stationen mit einem Verhältnis von Fachkräften zu Patienten von eins zu 34.«
Und dann wird ein nur als absolut skandalös zu bezeichnender Befund aus dem ver.di-Nachtdienstcheck referiert - und der betrifft die Intensivstationen:
Dramatisch sei auch die Situation auf den Intensivstationen. Insgesamt wurden 419 solcher Einrichtungen besucht, doch nur auf 7,9 Prozent von ihnen wird der Fachstandard, der eine Intensivpflegefachkraft für maximal zwei Patienten vorsieht, eingehalten. Im Durchschnitt war eine Pflegerin jedoch für 3,3 Kranke zuständig. In nicht wenigen Fällen waren es laut Bühler noch deutlich mehr: »Auf 42 Intensivstationen musste sich eine Fachkraft um sechs und mehr Patienten kümmern.«
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verlange dagegen ein Pflegekraft-Patienten-Verhältnis von eins zu zwei auf der Intensivstation, die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste sogar von eins zu eins bei beatmeten Patienten.
Aber selbst der deutsche Referenzwert von 1 : max. 2 Patienten wird in nicht unerheblichem Umfang erheblich verfehlt. Und das ist nicht nur hoch problematisch für die unter diesen Bedingungen arbeitenden Fachkräfte, sondern es kann lebensgefährlich werden für die Patienten.
Mit der Personalsituation auf den Intensivstationen in deutschen Krankenhäusern hatte sich auch das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) bereits im Jahr 2012 auseinandergesetzt: Pflege-Thermometer 2012. Eine bundesweite Befragung von Leitungskräften zur Situation der Pflege und Patientenversorgung auf Intensivstationen im Krankenhaus, so heißt die damals veröffentlichte Studie der Pflegeforscher. Die Ergebnisse der Studie lassen sich mit diesem Dreiklang abbilden: Steigende Versorgungsleistungen auf den Intensivstationen, Probleme bei der Personalausstattung der Intensivstationen sowie Gesundheitsrisiken für Patienten nehmen zu. Wie fast immer in der Pflege haben wir kein Erkenntnisproblem, sondern eines der Umsetzung dessen, was wir teilweise schon seit langem wissen.
»Knapp 60 Prozent der in dieser Nacht befragten Pflegekräfte gaben an, dass es in den letzten Wochen gefährliche Situationen gegeben habe, die durch mehr Personal hätten verhindert werden können. Die Mehrheit beklagte, dass sie "nie" oder "selten" ihre Arbeit in der erforderlichen Qualität erledigen könne ... Die Folgen: Hygienestandards greifen nicht mehr, Schwerstkranke und Sterbende können oft nicht ausreichend betreut werden, Schmerzen müssen unnötig lange ertragen werden, Patienten liegen länger als zumutbar in ihre Ausscheidungen, so Julia Emmrich in ihrem Artikel Ein Pfleger, 25 Patienten: Nachtschichten oft unterbesetzt, in dem sie über die ver.di-Ergebnisse berichtet. Und weiter: »Laut Verdi fehlen bundesweit in den Krankenhäusern rund 70.000 Pflegekräfte. Die Gewerkschaft fordert eine gesetzliche Regelung, um die Personalstärke auf den Stationen einheitlich festzuschreiben. Die Bundesregierung will bis 2017 prüfen, wie das Personalproblem in den Kliniken gelöst werden kann.«
Man könnte jetzt an dieser Stelle nahtlos weitermachen und darauf hinweisen, dass die Ergebnisse einer solchen Aktion, wie ver.di sie hier im Krankenhaus-Bereich durchgeführt hat, in den Pflegeheimen noch schlimmer ausfallen würden.
Aber stattdessen soll der Blick auf ein zweites Fallbeispiel für konkrete Folgen des Kostensenkungswahnsinns gerichtet werden. Es geht hier um die Pflege kranker, behinderter und betagter Menschen, die auf Windeln angewiesen sind. Und hier zeigen einige Krankenkassen, was die Herrschaft der Controller und Kostensenker in praxi bedeuten kann. Thematisiert wird das Problem in dem bezeichnenderweise als "Sparwahn mit System" überschriebenen Artikel von Peter Müller, Susanne Petersohn und Cornelia Schmergal, der in der heute veröffentlichten Print-Ausgabe des SPIEGEL (Heft 11/2015, S. 47) zu finden ist.
Die Autoren berichten zum Einstieg von einem konkreten Fall, der sicher stellvertretend für viele aufgerufen werden kann: Die 83-jährige Irmgard Weiß pflegt ihren erblindeten Mann zu Hause selbst, der vor allem in der Nacht nicht rechtzeitig merkt, dass er zur Toilette muss. »Seit 64 Jahren sind die beiden verheiratet – und viel hat sich geändert. In der Nacht steht die Rentnerin nun auf, um ihrem Mann die Windeln zu wechseln ... Über Jahre ist Irmgard Weiß gut mit den Windelhöschen zurechtgekommen, die ihre Krankenkasse DAK ins Haus liefern ließ.« Seit einiger Zeit aber hat sie ein Problem, denn die Windeln erfüllen ihren Zweck nicht mehr. Und das hat einen Grund:
»Seit dem vergangenen Jahr hat sich die DAK in vielen Regionen von ihren Lieferanten getrennt und für andere Anbieter entschieden – des günstigeren Preises wegen. Doch die Windeln, die das Ehepaar Weiß nun erhält, „sind viel dünner und laufen ständig aus“, wie die Seniorin erzählt. Ihre Nächte sind jetzt noch anstrengender: Mit Baumwollvlies aus der Drogerie polstert sie die Klebehöschen aus, um Missgeschicke zu verhindern.«
Stefan Süß, Vorstand beim Selbsthilfeverband Inkontinenz, wird in dem Artikel zitiert mit dem Hinweis, dass sich die Beschwerden der Patienten in letzter Zeit vervielfacht hätten: Immer häufiger kämen die Kassen ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nach, „eine ausreichende Versorgung mit Inkontinenzprodukten sicherzustellen“.
Es geht hier um etwa 1,5 Millionen Menschen, die derzeit Windeln oder Einlagen auf Rezept bekommen. »Hochbetagte Pflegefälle sind darunter oder Menschen mit Behinderungen. Versicherte, die sich auf das Solidarsystem verlassen müssen.« Aber das tickt immer stärker nach den Spielregeln der Kostensenkungslogik.
»Doch hinter dem Sparwahn steckt System. Kassen sind zu wirtschaftlichem Verhalten verpflichtet, seit einigen Jahren können sie mit Herstellern von Inkontinenzprodukten oder Sanitätshäusern eigene Verträge abschließen, um Versicherte kostengünstiger zu beliefern.« Und wie immer im Leben kann zu kostengünstig auch bedeuten zu schlechte Qualität, die dann die letzten Glieder in der Kette, also die Betroffenen, im wahrsten Sinne des Wortes hautnah zu spüren bekommen. Und die Preisspanne ist offensichtlich erheblich, wenn man dem SPIEGEL-Artikel folgt:
»Während sich die IKK Classic die Windeln eines Versicherten noch rund 29 Euro netto im Monat kosten lässt, sparen finanzklamme Kassen häufiger. Wie Ausschreibungsunterlagen belegen, zahlt die DAK ihren Lieferanten nur eine Pauschale von knapp 13 Euro monatlich.«
Bislang bleibt für die Patienten oft nur ein Ausweg: Sie zahlen aus der eigenen Geldbörse drauf. Wenn sie sich das denn leisten können. Die ganz unten, die diese Möglichkeit nicht haben, sind mal wieder am meisten getroffen.
Dabei handelt es sich um kein Problem, das erst jetzt aus dem Nichts entstanden ist. Es ist unauflösbar verbunden mit der inneren Logik von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren und den aus ihnen resultierenden enormen Preis- und Kostendruck, der früher oder später auf die Qualität durchschlagen muss. Mit den gleichen, hoch problematischen Mechanismen sind wir auch in anderen sozialen Handlungsfeldern konfrontiert, man denke hier nur als ein Beispiel an die Fördermaßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik. Auch für die sozialgerichtliche Aufarbeitung gibt es schon zahlreiche Beispiele - wobei wir eben immer mitdenken müssen bei der Bewertung, dass es sich bei der Konstellation Pflegebedürftiger bzw. Kranker versus Krankenkasse um ein sehr asymmetrisches Verhältnis zuungunsten der Patienten handelt. Nur ein Beispiel, der Hinweis auf einen Artikel aus der Ärzte Zeitung, der auf den 09.07.2013 datiert: Windel undicht? Dann darf's auch teurer sein, so ist er überschrieben. Sind die günstigeren Hilfsmittel, zu denen Windeln gehören, mangelhaft, muss die Kasse auch höherpreisige Produkte zahlen, urteilten die Richter vom Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam. Grundsätzlich hat das LSG entschieden: Krankenkassen dürfen ihre Versicherten bei der Hilfsmittelversorgung auch auf einen günstigen Vertragspartner verweisen, den sie über ihre Ausschreibungen gewonnen haben.
»Nehmen Versicherte teurere Anbieter in Anspruch, müssten sie dann grundsätzlich die Mehrkosten tragen. Das gelte allerdings nur, wenn die Krankenkassen auch mit günstigen Produkten ihres Vertragspartners eine "ausreichende Versorgung" sicherstellen, betonten die Potsdamer Richter.«
Sind die Windeln mangelhaft, dann kann man von der Krankenkasse die Übernahme der Mehrkosten für die verwendeten besseren Windeln verlangen. So weit, so grundsätzlich gut für die Patienten. Aber seien wir ehrlich: Das ist nur eine - wenn überhaupt - "second best"-Lösung. Denn bei jedem, der sich mit Sozialrecht auskennt, leuchten alle Alarmlampen, wenn der Begriff "angemessen" auftaucht, einer dieser "unbestimmten Rechtsbegriffe", der für viel Ärger und für viele Prozesse sorgt. Man denke nur an die Problematik, dass im SGB II normiert wurde, dass "angemessene Unterkunftskosten" übernommen werden. Eine Quelle vieler Konflikte und Klagen vor den Sozialgerichten. Man kann sich vorstellen, wie schwierig es sein kann, nachzuweisen, dass die Windeln, die man in Anspruch nehmen muss, gerade nicht mehr "angemessen" sind.
Gerade in derart sensiblen Bereichen wie der Pflege sollte man auf ein System vertrauen können, dass über Mechanismen verfügt, die Interessen der ihm anvertrauten Hilfebedürftige wenn nicht vollständig, so doch aber wenigstens auf einem hohen Qualitätsniveau zu berücksichtigen. Wenn sich die - betriebswirtschaftlich durchaus konsequente und in sich schlüssige - Kostensenkungslogik als Hauptmotiv des unternehmerischen Handelns durchsetzt, dann wird es eng für die betroffenen Patienten. Wie wir gesehen haben.
Der eine oder die andere könnte jetzt auf die Idee kommen, ein Korrektiv in den Kostensenkungswahn einzubauen. Und zwar bei den Krankenkassen. Wie das aussehen könnte? Man könnte beispielsweise die Führungskräfte der Kassen mit den Produkten konfrontieren, über die sich ihre Versicherten beschweren - ein Wochenende lang. Nur mal so als Gedanke, um neue Wege zu gehen bei der Überbrückung des ewigen Spagats zwischen Theorie und Praxis.