Immer wieder diese Werkverträge. Und immer wieder Daimler. Ausgerechnet dieser Weltkonzern wurde in einer SWR-Reportage (Hungerlohn am Fließband - Wie Tarife ausgehebelt werden), die im ARD-Fernsehen zur besten Sendezeit (und kurz vor der Präsentation der neuen S-Klasse) im Mai 2013 ausgestrahlt wurde, damit konfrontiert, dass Werkverträge zum Lohndumping eingesetzt wurden. Daimler hat gegen die Berichterstattung im Fernsehen alle juristischen Register gezogen und wollte dem SWR untersagen lassen, den Beitrag erneut auszustrahlen (vgl. dazu auch den Blog-Beitrag Der Premiumhersteller mag das nicht. Also zerrt man kritische Berichterstattung vor das Gericht. Eigentlich aber geht es um eine Systemfrage, die sich um Werkverträge dreht). Damit hat das Unternehmen allerdings vor dem Stuttgarter Landgericht Schiffbruch erlitten (Daimler unterliegt SWR). Und jetzt ein neuer, diesmal äußerst schmerzhafter Schlag seitens der Rechtsprechung. Und wenn man sich die Fallkonstellation anschaut, dann wird verständlich, warum Daimler "sehr verwundert" ist über die neue Entscheidung - und warum das bei vielen anderen Unternehmen für große Unruhe sorgen wird.
Zum Sachverhalt: Ein Ingenieur hat in zweiter Instanz einen Rechtsstreit mit der Daimler-Bustochter Evobus gewonnen, berichtet die Stuttgarter Zeitung in ihrem Artikel Gericht rügt Scheinwerkvertrag bei Daimler. Genauer:
»Das Landesarbeitsgericht Stuttgart gab einem Entwicklungsingenieur recht, der nach Angaben des Gerichts seit Mai 2011 durchgehend in derselben Abteilung auf demselben Arbeitsplatz am Standort Mannheim des Busherstellers Evobus eingesetzt war – allerdings nacheinander von drei Firmen, die wiederum im Rahmen von Werkverträgen für die Daimler-Tochter tätig waren ... Im Fall des Mannheimer Entwicklungsingenieurs urteilte das Landesarbeitsgericht, dass es sich um einen Scheinwerkvertrag handle und rechtlich ein Arbeitsvertrag des Klägers mit der Daimler-Tochter zustande gekommen war ... Ein Missbrauch von Werkverträgen liegt vor, wenn die Beschäftigten voll in den Arbeitsalltag eingebunden sind. Der Entwicklungsingenieur war nach der Prüfung des Gerichts voll betrieblich eingegliedert und unterstand dem Weisungsrecht von Evobus. Dies sei auch beabsichtigt gewesen, obwohl vertraglich anders vereinbart.«
Aber der eigentlich Hammer kommt erst noch. Denn auch wenn ein Gericht auf einen Scheinwerkvertrag erkannt hatte, also auf den Tatbestand der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung, blieb es für den faktischen Entleiher immer dann ohne irgendwelche Konsequenzen, wenn die Werkvertragsfirma gleichzeitig über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt, denn dann konnte man diese "ziehen" und die eigentlich vorgesehenen Rechtsfolgen für das entleihende Unternehmen vermeiden (vgl. dazu auch Sell, S. (2013): Lohndumping durch Werk- und Dienstverträge? Problemanalyse und Lösungsansätze. Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 13-2013. Remagen, 2013). Der Arbeitsrechtler Peter Schüren hat das mal als "Reservefallschirm" bezeichnet, mit dem man die eigentlich im Gesetz vorgesehene Sanktionierung des von all dem profitierenden entleihenden Unternehmens umgehen kann.
Und darauf haben sich auch die Anwälte bezogen, die das Daimler-Tochterunternehmen Evobus vertreten: »Auch im vorliegenden Fall argumentierten die Evobus-Anwälte laut Gericht, dass der Ingenieur von den Auftragnehmern als Leiharbeiter eingesetzt werden konnte.« Aber offensichtlich haben die Anwälte und das Unternehmen nicht damit gerechnet, dass dem Landesarbeitsgericht der Kragen platzen könnte, was aber eingetreten ist:
»Das Landesarbeitsgericht ist nun jedoch von der gängigen Rechtsprechung abgewichen und wies darauf hin, dass eine Leiharbeit weder aus dem Arbeitsvertrag des Ingenieurs noch aus den Werkverträgen ersichtlich gewesen sei. Das Gericht rügt, dass sowohl Evobus als auch der Auftragnehmer gerade bewusst den Sozialschutz des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verhindern wollten. Das Gesetz verlangt unter anderem, dass Leiharbeiter nur vorübergehend eingesetzt werden dürfen, um etwa Auftragsspitzen zu bewältigen.«
Das sitzt und muss erst einmal verdaut werden.
Die große Koalition plant - so ist es jedenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart - etwas gegen den Missbrauch von Werkverträgen zu unternehmen. Die Gesetzgebung sei für das nächste Jahr vorgesehen, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums auf Anfrage. Aber Frau Nahles kann sich sicher inspirieren lassen, von den seit längerem vorliegenden Reformvorschlägen wie auch von dem konkreten Urteil des Landesarbeitsgerichts Stuttgart. Hoffentlich wird das auch bald mit Leben gefüllt. So ein "nächstes Jahr" kann ganz schön lange dauern.
Übrigens: Wer sich für die Reportage "Hungerlohn am Fließband - Wie Tarife ausgehebelt werden", die im vergangenen Jahr im ARD-Fernsehen ausgestrahlt wurde, interessiert, der kann sich die hier anschauen. YouTube sei Dank: