Donnerstag, 26. Juni 2014

Ein Teil der weltweiten Flüchtlingswelle strandet auch in Deutschland. Hier suchen Kommunen nach Schlafplätzen, die Regierung plant mal wieder eine Begrenzung des Asylrechts und da war doch noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts


Im vergangenen Jahr wurde eine weitere markante Marke geknackt - fast 110.000 Menschen haben einen Erstantrag auf Asyl in Deutschland gestellt. Nach einem kontinuierlichen Rückgang der Asylbwerberzahlen seit Mitte der 1990er Jahre verzeichnen wir seit 2008 wieder stark steigende Zahlen bei den Erst- wie Folgeanträgen im Asylbereich. Und im laufenden Jahr beschleunigt sich diese Entwicklung: In den ersten fünf Monaten des Jahres 2014 wurden 54.956 Erstanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen genommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 34.419 Erstanträge; dies bedeutet einen Zuwachs um 59,7 % (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Aktuelle Zahlen zu Asyl, Ausgabe: Mai 2014, S. 3). Diese Entwicklung löst einerseits ganz praktische Probleme vor Ort aus, beispielsweise hinsichtlich der Unterbringung der zu uns kommenden Menschen. Viele Kommunen kämpfen hier mit fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten. Zum anderen aber sehen wir reflexhafte Reaktionen der Bundesebene, die am Asylrecht herumfummeln will, um einen Deckel auf den Topf zu bekommen, dabei aber zugleich eine - eigentlich mal wieder recht eindeutige - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 umsetzen muss.

Die Zahlen zur Entwicklung der Asylanträge müssen eingebettet werden in einen globalen Zusammenhang, den die UNO-Flüchtlingshilfe mit Blick auf das zurückliegende Jahr 2013 so beschreibt: »Zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg gibt es auf der Welt über 50 Millionen Flüchtlinge, Asylsuchende und Binnenvertriebene. Ein Grund hierfür ist der Krieg in Syrien, der innerhalb kürzester Zeit 2,5 Millionen Menschen zur Flucht in die Nachbarstaaten zwang und 6,5 Millionen Menschen im Land selbst vertrieben hat. Ein weiterer Grund sind die gewaltsamen Konflikte in Afrika, in der Zentralafrikanischen Republik, dem Kongo und Südsudan, die kein Ende nehmen wollen.« Besonders betroffen von dieser gewaltigen Flüchtlingswelle sind nicht die reichen Industriestaaten, sondern die armen Länder der Welt, denn: 9 von 10 Flüchtlingen (86%) leben in Entwicklungsländern. Viele Flüchtlinge sind also für das hier relevante Thema - Asylbewerber in Deutschland - gar nicht relevant. Dazu die UNO-Flüchtlingshilfe:

»Die Gruppe der Flüchtenden teilt sich in drei Gruppen. so wurden insgesamt 16,7 Millionen Flüchtlinge gezählt, die höchste Zahl seit 2011. Gleichzeitig waren 33,3 Millionen Menschen innerhalb ihre Landes auf der Flucht und 1,1 Millionen Menschen stellten einen Asylantrag - die Mehrzahl von ihnen in Industriestaaten.«

Man kann es drehen und wenden, wie man will – die Zunahme der Zahl an Menschen, die in Deutschland Aufnahme suchen, auch wenn die Erfolgsquoten im Asylbereich äußerst niedrig sind, ist ein gesellschaftspolitisch überaus heikles Thema. Man spürt förmlich die Angst der politischen Entscheidungsträger, dass ihnen die Entwicklung aus dem Ruder läuft und innergesellschaftliche Konflikte produziert werden. Man muss in diesem Kontext auch sehen, dass Deutschland parallel zu den Asylbewerbern mit einer stark ansteigenden Zuwanderung beispielsweise aus den Armenhäusern der Europäischen Union konfrontiert ist. Auch für das laufende Jahr wird eine Netto-Zuwanderung von über 400.000 Menschen erwartet. Der gesamtgesellschaftliche Blick auf diese Zuwanderung ist das eine, das andere ist die Realität, dass diese Menschen nicht gleichverteilt sind über die Bundesrepublik, sondern dass sie gerade in den Großstädten und dort, wo es aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung gleichzeitig auch viele lebenspraktische Folgeprobleme gibt, wie beispielsweise eine zunehmende Wohnungsnot, aufschlagen. Wenn dann noch aufgrund der Verteilungsschlüssel deutlich mehr Asylbewerber zugewiesen werden, dann bildet sich hier und da immer stärker das Gefühl heraus, dass man überfordert ist bzw. wird. Man schaue sich nur beispielhaft die Konflikte in einigen Städten an, aktuell die Auseinandersetzungen um die Räumung der von Flüchtlingen besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg. Parallel dazu die zunehmenden Schwierigkeiten vieler Städte, genügend Unterbringungsmöglichkeiten zu finden: »Hamburgs SPD-Sozialsenator Detlef Scheele warnt vor dramatischen Zuständen bei der Unterbringung von Flüchtlingen: "Wir haben keine freien Plätze", so der Sozialsenator ) in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung.

Vor diesem Hintergrund ist es dann nicht überraschend, dass man auf der bundespolitischen Ebene versucht, durch Eingriffe in das Asylrecht wenigstens auf einen Teil des Topfes einen Deckel aufzusetzen. Das Ergebnis dieser Reaktionsweise lässt sich dann mit solchen Schlagzeilen beschreiben: Schwarz-rote Bundesregierung will Asylrecht verschärfen: »Die Große Koalition plant eine Verschärfung des Asylrechts. Hintergrund sind die wieder deutlich steigenden Zahlen von Asylanträgen in Deutschland. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) rechnet für dieses Jahr mit bis zu 200.000 Asylanträgen – im vorigen Jahr waren es noch rund 127.000.« Auf die Verschärfung des Asylrechts haben sich die Partei- und Fraktionschefs geeinigt, so der Bericht. Was heißt das konkret? Es geht um eine bestimmte Gruppe unter den Asylsuchenden, etwa 20% der Fälle, deren Anträge aber zu 99% nicht anerkannt werden: Es geht um Menschen aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien. Hier will die Bundesregierung tätig werden - und zwar so:

»Alle drei sollen nach einem Gesetzentwurf als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Folge: Schnellere Verfahren, kürzerer Aufenthalt, weniger Kosten für Sozialleistungen und eine Umkehr der Beweislast. Der Staat nimmt an, dass der Antrag unbegründet ist – der Asylbewerber muss das Gegenteil beweisen. Vorbild sind Frankreich, Belgien und Großbritannien.«

Allerdings kann die Große Koalition die Asylrechtsverschärfung nicht aus eigener Kraft durchsetzen, denn sie ist über den Bundesrat auf die Hilfe der Grünen angewiesen, denn die können das über die Länder, in denen sie (mit)regieren, verhindern.  Und schon sind wir mitten auf dem föderalen Basar: Die Bundesregierung will den Städten mehr Geld in Aussicht stellen, denn die Flüchtlingsproblematik ist in einigen Großstädten ganz besonders extrem ausgeprägt. Gegenüber den Bundesländern wird zugleich der besonders SPD und Grünen wichtige Doppelpass von der Union derzeit blockiert, um das als Faustpfand für die anstehenden Verhandlungen zu nutzen. Die Regelung über den Doppelpass soll nur verabschiedet werden, wenn gesichert ist, dass auch die Regelung mit den "sicheren Herkunftsstaaten" kommt, was in rot-grünen Bundesländern als Erpressungsversuch gewertet wird.

Aber da ist noch eine andere große Baustelle für die Bundesregierung: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 geändert werden. Das BVerfG verkündete damals kurz und bündig: Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig. Es ging um die Frage, ob die Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verfassungsgemäß seien. Die Antwort aus Karlsruhe war eindeutig: Nein.

»Die Höhe dieser Geldleistungen ist evident unzureichend, weil sie seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert worden ist. Zudem ist die Höhe der Geldleistungen weder nachvollziehbar berechnet worden noch ist eine realitätsgerechte, am Bedarf orientierte und insofern aktuell existenzsichernde Berechnung ersichtlich. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, unverzüglich für den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Neuregelung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen.«

Die Deutlichkeit des Richterspruchs kann man auch daran erkennen: Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung wurde  »angesichts der existenzsichernden Bedeutung der Grundleistungen« eine Übergangslösung dergestalt verfügt, dass ab dem 01.01.2011 ab dem 1. Januar 2011 die Höhe der Geldleistungen nach den Maßgaben des SGB II und XII zu berechnen sei - rückwirkend für nicht bestandskräftig festgesetzte Leistungen ab 2011 und für die anderen ab der Urteilsverkündung im Jahr 2012.

Also: Das BVerfG hatte im Juli 2012 das Asylbewerberleistungsgesetz  in entscheidenden Teilen für grundrechtswidrig erklärt und eine sofortige Erhöhung der Leistungen verlangt. Seither bekommen Asylbewerber mehr Geld, eine gesetzliche Regelung legt die Bundesregierung aber erst jetzt vor - bzw. einen Gesetzentwurf.

Unter der Überschrift »Regierungspläne „inhuman“. Wohlfahrtsverband kritisiert Leistungsgesetz für Asylbewerber« wird in der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung am 21.06.2014 über die Inhalte des - noch nicht abgestimmten - Referentenentwurfs aus dem Bundesarbeitsministerium berichtet:

»Danach sollen erwachsene, alleinstehende Asylbewerber künftig 352 Euro im Monat erhalten und Verheiratete je 316 Euro. Die Bundesregierung hält jedoch daran fest, dass Flüchtlingen der größere Teil dieses Betrags grundsätzlich in Form von Sachleistungen zukommt. Allerdings soll Asylbewerbern künftig ein weit höherer Bargeld-Anteil als bisher zustehen. So sollen Alleinstehende 140 Euro in bar erhalten. Die meisten Flüchtlinge bekommen jedoch ohnehin mehr Geld in die Hände, weil die Mehrheit der Bundesländer bei der Versorgung von Asylbewerbern vor allem auf Geld- statt auf Sachleistungen setzt.
Zudem müssen Asylbewerber künftig nur noch zwölf Monate statt wie bisher vier Jahre mit den verringerten Leistungen auskommen. Sollte ihr Verfahren länger dauern, werden sie danach nach den üblichen Hartz-IV-Regeln versorgt. Auch diese Änderung folgt Vorgaben aus Karlsruhe: Die Verfassungsrichter hatten Minderleistungen nur für kurzfristige, nicht auf Dauer angelegte Aufenthalte erlaubt.«

Die allgemeine Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfs fällt kritisch-distanziert aus, beispielsweise in dem Kommentar "Sachleistungen statt Selbständigkeit" von Jan Bielicki, ebenfalls in der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 21.06.2014, der sich auf die Umsetzungspflicht des BVerfG-Urteils aus dem Jahr 2012 bezieht:

»Der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf setzt dieses Urteil artig um – viel mehr aber tut er nicht. Weiter hält er etwa an dem Prinzip fest, Asylbewerber vor allem mit Sachleistungen zu versorgen, statt ihnen Geld zu geben – und das, obwohl die Bundesländer, darunter sogar Bayern, von diesem entmündigenden Verfahren mehr und mehr abrücken. Die Chance, nach dem Karlsruher Urteil den Umgang mit Flüchtlingen grundsätzlich neu zu ordnen, hat die Bundesregierung nicht ergriffen.«

Noch weitaus schärfer hat sich der Paritätische Wohlfahrtsverband zu Wort gemeldet: Paritätischer kritisiert Regierungspläne als inhuman und verfassungswidrig - so ist deren Pressemitteilung überschrieben.  Der Paritätische kritisiert dabei »die auf Nothilfe und Akutversorgung beschränkte medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland. Der jetzt bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes klammere den Bereich der medizinischen Versorgung komplett aus.« Rolf Rosenbrock vom Paritätischen wird mit diesen Worten zitiert: "Insbesondere eine angemessene medizinische Versorgung Traumatisierter oder chronisch Kranker ist nicht gewährleistet". Der Wohlfahrtsverband fordert die ersatzlose Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit die Gleichbehandlung von Asylbewerbern mit Hartz IV- und Sozialhilfebeziehern.

Das nun wiederum werden viele Politiker angesichts der schon genau absehbaren Schlagzeilen z.B. in der BILD-Zeitung mit Sicherheit zu vermeiden wissen.