Es geht um diese Veröffentlichung, die allerdings erst in der kommenden Woche publiziert wird:
Dustmann, C., Fitzenberger, B., Schönberg, U., Spitz-Oener, A. (2014): From Sick Man of Europe to Economic Superstar: Germany's Resurgent Economy. Journal of Economic Perspectives 28 (1), pp. 167-188.
Yasmin El-Sharif berichtet in ihrem Artikel vorab über den Beitrag der vier Wissenschaftler, insofern kann man die zitierten Aussagen noch nicht am Original prüfen.
»Hartz habe lediglich dabei geholfen, die Langzeitarbeitslosigkeit einzudämmen. Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands hätten die Instrumente - wie etwa flexibilisierte Leiharbeit oder die Einführung von Minijobs - dagegen kaum gesteigert.«
Hier nun könnte man bereits kritisch reingehen und den ersten Teil der Aussage – also das mit der Eindämmung der Langzeitarbeitslosigkeit – auseinandernehmen, denn das stimmt so nicht. Allerdings geht es hier nicht um die Frage, ob und inwieweit Fortschritte bei der Bekämpfung der Langezitarbeitslosigkeit erreicht worden sind, sondern die Hauptaussage der Wissenschaftler ist eine andere: Sie identifizieren als wirkliches Wundermittel »die einzigartige Unabhängigkeit der Tarifpartner vom Staat und die damit verbundene freie Entscheidung über Löhne, die Branchen, die Größe und konjunkturelle Lage von Unternehmen berücksichtigt.«
Warum die deutsche Entwicklung kein Vorbild abgeben kann für die südeuropäischen Krisenstaaten (für die derzeit von interessiertenKreisen eine Kopie der deutschen „Agenda 2010“-Politik empfohlen wird), verdeutlicht das folgende Zitat: Die Wissenschaftler »erinnern an die einmaligen Entwicklungen in der Bundesrepublik. So hätten die extremen wirtschaftlichen Veränderungen nach dem Mauerfall in Deutschland schon ab Mitte der neunziger Jahre dazu geführt, dass die Löhne real sanken. In der Folge fielen die Lohnstückkosten, welche die Arbeitskosten in Relation zur Produktivität setzen, flächendeckend über alle Industriezweige; und das verbesserte die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exportindustrie langfristig deutlich.« Oder in anderen Worten: »Als Schröder 2003 die Hartz-Reformen einleitete, waren die wichtigsten Weichen von Unternehmen und Mitarbeitern schon Jahre zuvor gestellt worden. In der schweren Rezession ab 2008 sorgten - neben der Kurzarbeit - vor allem wieder die Tarifpartner dafür, dass die Unternehmen keine Lohnerhöhungen stemmen mussten, die sie womöglich in die Knie gezwungen hätten.«
Insofern haben die Autoren der Studie große Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer „holzschittartigen“ Übertragung der Hartz-„Reformen“ auf andere Länder.
Dann aber kommt doch noch ein Schwenk in die innenpolitische Debatte in Deutschland und die Autoren mahnen vor angeblichen „Rückschritten“:
»Der von der Bundesregierung geplante gesetzliche Mindestlohn sei "ein Schritt zu weniger Autonomie im Tarifsystem". Allerdings dürfe wie schon bei den Hartz-Reformen die Bedeutung einer Lohnuntergrenze auf das gesamte starke Gefüge nicht überschätzt werden.«
Parallel dazu ist in der Online-Ausgabe der "WirtschaftsWoche" der Artikel "Der Staat mischt in der Lohnfindung immer stärker mit" von Bert Losse erschienen. Die Stoßrichtung dieses Beitrags ist entsprechend der "Warnung" aus der zitierten Studie von Dustmann et al.: »Mithilfe des gesetzlichen Mindestlohns wollen die Gewerkschaften bislang tariffreie Zonen für sich erschließen. Doch der Preis ist hoch: Der Staat wird zu einem immer mächtigeren Akteur in der Tarifpolitik.«
Losse referiert die vielfach vorgetragene Position aus den Gewerkschaften, dass der Mindestlohn vor einer Unterhöhlung der Tarifstruktur schützt und das gesamte Tarifsystem in Deutschland stabilisiert. Er weist darauf hin, dass manche Gewerkschafter hoffen, »mithilfe des Mindestlohns den Niedriglohnsektor auszutrocknen und in gewerkschaftsfernen Bereichen mit niedriger Tarifbindung einen Fuß in die Tür zu bekommen, etwa im Dienstleistungssektor.«
Doch dann kommt er zu seinem eigentlichen Anliegen: Nicht wenige Ökonomen und Arbeitsrechtler halten diese Strategie der Gewerkschaften für riskant. Und er nennt Kronzeugen für diese Position:
„Der gesetzliche Mindestlohn dürfte für die Gewerkschaften zu einem organisationspolitischen Eigentor werden“, sagt Thomas Lobinger, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Heidelberg. „Im Lohnbereich um die 8,50 Euro gibt es für die Beschäftigten dann erst recht keinen Anreiz mehr, in die Gewerkschaft einzutreten. Es wird sich bei Geringverdienern das Bewusstsein durchsetzen: Der Staat kümmert sich um uns.“
Und auch aus dem Gewerkschaftslager zitiert Losse sehr kritische Töne:
»Gewerkschafter der alten Garde wie Jörg Barczynski sind denn auch fassungslos. Der heute 73-Jährige war 25 Jahre Sprecher der IG Metall, er diente unter vier Vorsitzenden und galt als einer, der den Gewerkschaftsbossen schon mal sagte, wo es langgeht. Mittlerweile aber versteht er seine Gewerkschaft nicht mehr: „Ich weiß nicht, was die derzeitige IG-Metall-Führung umtreibt. Dass die Gewerkschaften den gesetzlichen Mindestlohn unterstützen, halte ich für organisationspolitischen Wahnsinn.“«
»Gewerkschafter der alten Garde wie Jörg Barczynski sind denn auch fassungslos. Der heute 73-Jährige war 25 Jahre Sprecher der IG Metall, er diente unter vier Vorsitzenden und galt als einer, der den Gewerkschaftsbossen schon mal sagte, wo es langgeht. Mittlerweile aber versteht er seine Gewerkschaft nicht mehr: „Ich weiß nicht, was die derzeitige IG-Metall-Führung umtreibt. Dass die Gewerkschaften den gesetzlichen Mindestlohn unterstützen, halte ich für organisationspolitischen Wahnsinn.“«
Nun soll der Mindestlohn durch eine von den Tarifparteien besetzte Kommission festgelegt werden. Thomas Lobinger hält das für Rosstäuscherei: Es werde vordergründig so getan, als setzten die Tarifparteien den Mindestlohn fest. In Wahrheit sei die Kommission „eine parastaatliche Veranstaltung“.
Und ein weiteres Argument wird angeführt, das nicht einfach vom Tisch zu wischen ist:
»Ist der Mindestlohn einmal eingeführt, besteht die Gefahr, dass er für viele Tarifbereiche zur Referenzgröße wird. „Dann steht in Tarifverträgen plötzlich zum Beispiel der Satz: Die Arbeitnehmer erhalten 103, 107 oder 185 Prozent des geltenden gesetzlichen Mindestlohns“, prophezeit Metaller Barczynski. „Auf diese Weise erhält der Staat eine lohnpolitische Schlüsselposition, die ihm in einem Land mit Tarifautonomie nicht zusteht.“«
»Ist der Mindestlohn einmal eingeführt, besteht die Gefahr, dass er für viele Tarifbereiche zur Referenzgröße wird. „Dann steht in Tarifverträgen plötzlich zum Beispiel der Satz: Die Arbeitnehmer erhalten 103, 107 oder 185 Prozent des geltenden gesetzlichen Mindestlohns“, prophezeit Metaller Barczynski. „Auf diese Weise erhält der Staat eine lohnpolitische Schlüsselposition, die ihm in einem Land mit Tarifautonomie nicht zusteht.“«
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn werden weitere Entwicklungslinien vorgetragen, die das Argument einer "Verstaatlichung" der Tarifpolitik stützen sollen - wobei interessanterweise gerade beim ersten Punkt nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch die Arbeitgeber eine treibende Kraft darstellen:
- »Um renitente Klein- und Spartengewerkschaften auszubremsen, soll die große Koalition auf Drängen des DGB und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die sogenannte Tarifeinheit im Betrieb wieder herstellen.« Das Prinzip, wonach in einem Betrieb nur eine Gewerkschaft Tarifverträge abschließen darf, wurde vom Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung im Jahr 2010 gekippt mit der Begründung, das würde gegen die Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes verstoßen.
- Die große Koalition bereitet eine »drastische Ausweitung der sogenannten Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen vor«. Die bisherige Grenze, dass mindestens 50 Prozent der jeweiligen Branchenbeschäftigten bei einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten müssen, soll aufgehoben werden.
- »Immer mehr Landesregierungen beschließen auf Wunsch der Gewerkschaften auch sogenannte Tariftreue-Regeln. Danach dürfen nur noch solche Betriebe Staatsaufträge erhalten, die bestimmte Tarifstandards einhalten. Die große Koalition prüft ein solches Tariftreuegesetz nun auch auf Bundesebene.«
Hierzu drei interessante Zitate, die sich dem Artikel von Bert Losse entnehmen lassen:
„Die Tarifbindung erodiert seit Jahren, das müssen Gewerkschaften und Politik gemeinsam ändern“, so wird Verdi-Boss Bsirske zitiert. Und aus den Reihen der großen Industriegewerkschaften IG Metall und IG Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) sollen diese Worte kommen: Man habe den Widerstand aber aufgegeben, weil „wir einsehen mussten, dass die Gewerkschaften in einigen Bereichen schlicht nicht handlungsfähig sind“. Und drittens: »Claus Weselsky, der um Provokationen nie verlegene Chef der Lokführergewerkschaft GDL, hat für die Strategie der DGB-Kollegen nur Hohn und Spott übrig: „Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre ein Offenbarungseid für die Gewerkschaften.“«
Der wahre Kern ist natürlich der, dass - da beißt die Maus keinen Faden ab - der gewerkschaftliche Vertretungsanspruch in bestimmten Branchen und vor allem im expandierenden Niedriglohnsektor nicht (mehr) gegeben ist. Sonst bräuchte man keinen gesetzlichen Mindestlohn, denn normalerweise übernehmen tatsächlich die ausgehandelten Tariflöhne mit ihren unteren Lohngruppen die Mindestlohnfunktionalität. Insofern kann man das Eingreifen des Staates hier tatsächlich als ein "Offenbarungseid" für die betroffenen Gewerkschaften interpretieren und das verweist auf erhebliche Organisationsprobleme.
Aber - und dieser Aspekt taucht sicher ganz bewusst an keiner einzigen Stelle in dem Artikel von Losse auf - meistens gehören immer zwei dazu: Was ist eigentlich mit den Arbeitgebern? Liest man nur den Artikel von Losse, dann könnte und müsste man zu dem Ergebnis kommen, dass a) die Gewerkschaften um einen staatlich gesetzten Mindestlohn einen Bogen machen sollten und b) dass die Gewerkschaften durch ihre Schwäche dafür gesorgt haben, dass es jetzt zu einer "Verstaatlichung" der Tarifpolitik kommt.
Aber nochmals die Frage: Was ist eigentlich mit den Arbeitgebern? Sicher haben Gewerkschaften in manchen Branchen, vor allem in den Dienstleistungsbereichen, erhebliche Organisationsprobleme. Aber gibt es nicht auch seit Jahren eine massive "Verbandsflucht" von Arbeitgebern? Die dazu geführt hat, dass dadurch in manchen Branchen weniger als 50% der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Die Arbeitgeber entziehen sich ihren Verbänden oder die landen nicht bei den Arbeitgebern wie gerade in Ostdeutschland, so dass tarifvertragsfreie Zonen entstanden sind. Wegen den Arbeitgebern. Warum wohl wird auf diese Seite der Medaille nicht hingewiesen?
Abschließend führen wir die beiden Artikel in einem Gedankengang wieder zusammen: Während die Studie mit der angeblichen Entzauberung von Hartz IV als Quelle des deutschen "Jobwunders" auf die praktische Tarifpolitik in der Vergangenheit und vor allem in der Krise als Lebenselixier der deutschen Volkswirtschaft hinweist, beklagt Losse in seinem Artikel die angebliche Verstaatlichung der Tarifpolitik und meint, im gesetzlichen Mindestlohn ein Teufelszeug für die Tarifautonomie erkennen zu können. Vielleicht kann man das aber auch so ausdrücken: Wenn das Tarifvertragssystem eine so wichtige Bedeutung hatte und hat für die Verfasstheit des deutschen Arbeitsmarktes, dann sollte es unser Ziel sein, dieses System wieder zu stabilisieren und eine Ausbreitung der tarifvertragsfreien Zonen in den Branchen und Sektoren nicht nur aufzuhalten, sondern diese Entwicklung wieder rückgängig zu machen. Gerade vor diesem Hintergrund könnte man die angestrebte Ausweitung der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen durchaus als sehr positiv ansehen, in dem Sinne, dass das als leistungsstarker Motor dafür wirken kann, dass die Arbeitgeber wieder zurückkehren in ihre Arbeitgeberverbände, da sie wissen, sie können sich der Geltungskraft der Abschlüsse nicht mehr durch Flucht aus den Verbänden entziehen. Dann können sie sich ja einbringen in die Verhandlungen mit den Gewerkschaften. Um nur ein Beispiel zu nennen. Vielleicht würde eine "Verstaatlichung" am Anfang einer neuen Entwicklungsphase nach einem gewissen Umorientierungsprozess zu einer Renaissance der deutschen Tarifautonomie beitragen können.
Aber auf den Mindestlohn verzichten und gleichzeitig die mittlerweile vorhandene enorme Asymmetrie zwischen Arbeitgebern insgesamt auf der einen und Gewerkschaften auf der anderen Seite zu akzeptieren und damit das Machtgefälle zugunsten der Arbeitgeber, das erscheint keine wirklich empfehlenswerte Strategie für die Arbeitnehmerseite zu sein.