Freitag, 14. Juni 2013

Von einem Pflegebeirat mit "Modellierungen, die im Prinzip beliebig modellierbar sind" und einem Betreuungsgesetz, das vergleichbare Probleme hat

Der Pflegebeirat der nunmehr in den letzten Zügen liegenden Bundesregierung sollte einen "Bericht zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff" erarbeiten, um endlich nach Jahren des Wartens einen solchen für die nächste Reform der Pflegeversicherung zu haben - und der Beirat wird Ende Juni auch einen Bericht mit über 200 Seiten dem Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) überreichen, allerdings ohne Erfüllung der gestellten Aufgabe. Denn der Beirat kann sich nicht auf gemeinsame Empfehlungen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einigen. Übrig bleibt - wie Heike Haarhoff schreibt - "Klientelpolitik". Der Pflegebeirat hatte in dieser Woche erneut getagt, um eine Endfassung des bereits zum sechsten Mal überarbeiteten Berichts auf den Weg zu bringen. Die Frustration bei einigen muss erheblich sein, wie dieser zynische Kommentar eines Beiratsmitgliedes verdeutlicht: "Wir legen nur Modellierungen vor, die im Prinzip beliebig modellierbar sind“. Ah ja.

Man kann dem Beitrag allerdings auch zwei grundsätzliche Probleme entnehmen, die hier besonders interessieren:

1.) Zum einen wird aus dem Beirat die Nicht-Lieferung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs damit begründet, dass sich der Bundesgesundheitsminister konstant geweigert habe, konkrete Finanzeckpunkte zu definieren. »Ohne diese seien seriöse Aussagen über Leistungsansprüche in den künftig geplanten fünf Pflegegraden nicht möglich.« Das mag stimmen hinsichtlich der Quantifizierung der Kosten, die dann auf die Pflegeversicherung zukommen würden, aber doch nicht für die eigentliche Aufgabe, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu definieren, der in der Lage sein muss und sollte, die von allen beklagte Ungleichbehandlung psychisch-kognitiver Einschränkungen gegenüber körperlichen Defiziten zu beseitigen oder wenigstens auf ein erträgliches Maß abzumildern. Wenn man das gemacht hätte, dann müsste die Politik entscheiden, wie viel Geld sie dafür zur Verfügung stellen muss und ob sie das will. Insofern hat der Beirat sich selbst ins Knie geschossen, in dem er auf Budgetvorgaben gewartet hat, um mit diesen dann konkrete Ausgabenvolumina zu berechnen. Umgekehrt wäre der Weg sinnvoller gewesen.

2.) Zum anderen und noch grundsätzlicher zeigt sich am gescheiterten Pflegebeirat wieder einmal die "korporatistische Falle", die immer dann und immer stärker zu beklagen ist, wenn Akteure mit ihren institutionenegoistischen Interessen aus dem Feld über das Feld in einer grundsätzlichen Frage etwas empfehlen soll. Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis nun keineswegs verwunderlich, sondern irgendwie zwangsläufig: Arbeitgebervertreter haben darauf gepocht, dass der Arbeitgeberanteil in der Pflegeversicherung nicht erhöht wird;  Interessenvertreter der stationären Einrichtungen beharren auf Bestandsschutz für ihre Klientel bei einer möglichen Angleichung der Geldbeträge für die einzelnen Pflegestufen zwischen ambulant und stationär. Und das es den Kommunen wichtig war, dass ein Mehrkostenaufwand für bessere Pflege nicht zulasten der Sozialhilfe geht, lässt sich auch ohne viele Sitzungen ableiten. So wird das natürlich nichts, aus der Aggregation derart komplexer Einzelinteressen kann nichts besseres Neues entstehen, sondern ganz im Gegenteil nur faule Kompromisse.

Der entscheidende Punkt ist neben der skizzierten "korporatitischen Falle" natürlich, dass die Betroffenen wieder einmal Jahre verloren haben und die Nicht-Eingung dazu führen wird, dass weitere Jahre ins Feld ziehen werden, bevor es eine Einigung geben wird, denn jetzt muss die neue Bundesregierung wieder von vorne anfangen.

Eine zumindest partielle Verschlechterung für die Betroffenen haben wir auch in einem benachbarten und gleichsam äußerst sensiblen Bereich: dem Betreuungsrecht. Und auch hier wieder vergleichbare grundsätzliche Dilemmata: Mit den Stimmen von Union, FDP und SPD hat der Bundestag der Änderung des Betreuungsgesetzes zugestimmt. Also eine "große Koalition" - das hört sich nach einem großen Konsens an. Wo liegt hier das mögliche Problem? "Mehr Zuwendung für Betreute - ohne mehr Geld", diese Überschrift bringt es auf den Punkt. Wobei der Ansatz doch erst einmal positiv daherkommt:

»Mit der nun zum 1. Januar 2015 beschlossenen Gesetzesänderung möchte die Regierung die Zahl gesetzlicher Betreuungen senken. Die Betreuungsbehörden müssen künftig zu jedem Einzelfall einen Bericht vorlegen, aus dem hervorgeht, ob Menschen sich tatsächlich in allen Rechtsbelangen vertreten lassen müssen oder ob eine Vermittlung an Betreuungsvereine oder an lokale Beratungsstellen wie Mietervereine ausreicht.«

Eine genauere Betrachtung der individuellen Bedürfnisse muss doch im Interesse aller sein und das kann nicht das Problem sein. Das liegt auf einer anderen Ebene, die sich erschließt, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass in diesem Fall eine schwarz-gelbe Gesetzesänderung auf Zustimmung stößt im rot-grün dominierten Bundesrat. Die Erklärung hierfür ist simpel: »Seit Jahren beklagen die Landesjustizminister sich über hohe Betreuungskosten.« Es geht schlichtweg um Ausgabegrößen in den Länderhaushalten - eine vergleichbare Konstellation hatten wir auch bei der Prozesskostenhilfe, die ebenfalls die Länderetats belastet. So weit, so nachvollziehbar. Aber wo liegt jetzt das Problem, dass es nach Meinung von Kritikern zu einer Verschlechterung der Situation für die Betroffenen kommen kann?

Die Regierung macht ein Änderungsgesetz unter Zustimmung des Bundesrates und nennt die dort vorgenommenen Änderungen "kostenneutral" - ein Begriff, bei dem sämtliche roten Lichter angehen müssen, wenn das Änderungsgesetz gleichzeitig neue Aufgaben definiert, die also mit den alten Mitteln umgesetzt werden sollen. Die Betreuungsbehörden werden mit einem erheblichen Mehraufwand an Kosten, Personal und Zeit konfrontiert, um die als Verbesserung ausgewiesenen Maßnahmen umsetzen zu können. Da kann es nicht überraschen, dass der Deutsche Landkreistag bereits verlautbart, dass die Kommunen zusätzliche Mittel von den Ländern einfordern werden (müssen), sogleich garniert mit einer Klagedrohung gegen die Länder. Und auch wenn das Geld fließen würde - ein weiteres Problem wird benannt: Die notwendige Einstellung neuen Personals wäre konfrontiert mit dem Mangel an geeignetem Personal für diese nicht trivialen Aufgaben.
Im schlimmsten Fall wird die Zahl der Betreuungen wie gewünscht reduziert, aber die Betroffenen werden auf "niedrigschwellige" Angebote verwiesen, die ihrerseits aber gar nicht in der Lage sein werden, die damit verbundenen Aufgaben auch mit Leben zu füllen. Am Ende wird zahlenmäßiger Vollzug gemeldet, aber der eigentlich individueller zu berücksichtigende Fall geht verloren im löchrigen Netz der Nicht- oder Teil-Angebote vor Ort.

Auch hier wieder müssen wir konstatieren, dass erneut Änderungen im sozialrechtlichen und sozialpolitischen Bereich nicht mehr zuerst von der Sache gedacht werden, um daraus dann die möglichen Finanzfolgen zu bestimmen und darüber dann offen zu streiten, sondern man geht von einem Finanzziel aus und versucht, die Systeme und die Menschen entsprechend zu modellieren, dass sie passen. Aber wehe, wenn nicht. Dann haben die ein Problem mehr.