Hier gab es sogar dunkelrote Linien - vor der Sondierung: Noch Ende November 2017 musste man diese knallharte Ansage zur Kenntnis nehmen: »SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach nannte die Bürgerversicherung ein "zentrales Anliegen" seiner Partei. Die SPD wolle eine "Bürgerversicherung mit einem gemeinsamen Versicherungsmarkt ohne Zwei-Klassen-Medizin", sagte der Gesundheitsexperte ... Wenn die Union der SPD nicht entgegen komme, werde es Neuwahlen geben.« Nun wird es möglicherweise - wer weiß das schon in diesen Tagen - Neuwahlen geben, aber nicht, weil die SPD in den Sondierungsgesprächen auf der "Bürgerversicherung" bestanden hat, ganz und gar nicht.
Denn die "Bürgerversicherung" ist klinisch tot, bevor sie überhaupt in den Geburtskanal eintreten konnte (vgl. dazu bereits meinen Beitrag Und vor jeder neuen Legislaturperiode grüßt die "Bürgerversicherung". Über ein fundamentales Umbauanliegen und das Schattenboxen vor dem Haifischbecken vom 10. Dezember 2017. Dort findet man am Ende diese Vorwegnahme dessen, was jetzt passiert ist: "Auch wenn es frustrierend klingen muss für alle, die sich endlich einen ordentlichen Schritt in Richtung "Bürgerversicherung" erhoffen - so, wie es derzeit aussieht, wird es nur einige partielle Zugeständnisse an die sozialdemokratischen Herzensanliegen geben"). Die vielen aufgeregten Beiträge im Vorfeld - von der Vision einer klassenlosen Gesundheitsversorgung bis hin zur Vorhersage einer Masseninsolvenz der niedergelassenen Ärzteschaft - sind nunmehr Schall und Rauch und können entsorgt werden. Die Union hat der SPD deutlich gemacht - mit uns wird es das nicht geben.
Natürlich musste man die sowieso waidwunde SPD für eventuelle Phantomschmerzen kompensieren - also hat man sich auf eines dieser typischen Geschäfte zu Lasten Dritter verständigt. Deshalb lautet der wichtigste und eigentlich der einzige inhaltliche Punkt in dem nur wenige Zeilen umfassenden Ergebnis zum Themenfeld "Gesundheit" in den Ergebnissen der Sondierung von Union und SPD vom 12.01.2018:
»Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen. Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen künftig wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet werden.«
Das nun wäre wahrlich nicht Nichts, wenn man bedenkt, dass wir bei den Zusatzbeiträgen über Größenordnungen von mehr als 14 Mrd. Euro sprechen - die alleine von den Versicherten aufzubringen sind. Und mit Blick auf die Zukunft überaus relevant ist die eherne Mechanik, die in dem bestehenden System eingebaut ist: alle zukünftigen Kostensteigerungen gehen aufs Konto der Versicherten aufgrund des einzementierten allgemeinen und paritätisch zu finanzierenden Beitragssatzes. Vgl. zur Historie Und durch ist sie ... Zum Umbau der Krankenkassenfinanzierung und den damit verbundenen Weichenstellungen vom 14. Juni 2014 sowie vom 16. Oktober 2015 den Beitrag Die Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen es alleine stemmen. Die Lastenverschiebung in der Sozialversicherung hin zu den Arbeitnehmern bekommt ein Update. Die sozialpolitisch höchst relevante offene Wunde wurde damals so formuliert: »Je mehr Kostenanteile asymmetrisch verteilt werden zuungunsten der Arbeitnehmer und von diesen erst einmal alleine zu tragen sind, um so größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass zumindest ein großer Teil der Arbeitnehmer nicht in der Lage sein wird, sich das über entsprechende Lohnsteigerungen wieder "zurückzuholen" bzw. den Belastungsanstieg wieder zu kompensieren, man denke hier nur an die Tatsache, dass viele Arbeitnehmer gar nicht (mehr) in tarifgebundenen Bereichen arbeiten und auch die Tarifabschlüsse der Gewerkschaften können nicht immer genug herausholen für die Arbeitnehmer. Im Ergebnis sind wir dann bei vielen konfrontiert mit einer weiteren Etappe auf dem Weg der Privatisierung der sozialen Sicherung.« Insofern wäre eine Rückkehr zur Parität ein starkes Signal gegen diese Entwicklung.
Aber man kann es drehen und wenden wie man will - damit "erkauft" man auf der anderen Seite nicht nur den Verzicht auf die "Bürgerversicherung", sondern selbst kleinere Veränderungen an der gegebenen Dualität des Krankenversicherungssystems konnten offensichtlich nicht eingebaut werden, wie beispielsweise eine praktizierbare Öffnung der GKV auch für die Beamten (vgl. dazu den Vorstoß auf der Eben eines Stadtstaates: Hamburg lässt Beamte in gesetzliche Krankenversicherung).
Wenn wir schon auf der Beitragsseite sind - da war doch was? Genau, die Diskussion über die Krankenversicherungsbeiträge für die Selbständigen, vor allem für die mit geringen Einkünften. Dazu der Beitrag Wie lange noch warten? Überforderte Solo-Selbständige und die Diskussion über eine Absenkung des Mindestbeitrags an die Krankenkassen vom 24. Oktober 2017 mit konkreten Vorschlägen über eine notwendige Absenkung der Beitragslast. Auch dazu findet man was in den Sondierungsergebnissen, allerdings im Abschnitt zur Rente. Nach der Darlegung, man wolle »eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind« kommt dieser Satz:
»Zudem werden wir die Mindestkrankenversichungsbeiträge für kleine Selbstständige reduzieren.«
Und noch etwas haben die Sondierer auf der Beitragsseite beschlossen:
»Wir wollen die schrittweise Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung aus Steuermitteln für die Bezieher von ALG II.«
Das greift diese Debatte auf: Bund erstattet Krankenkassen Milliarden zu wenig, so die FAZ: »Ein neues Gutachten zeigt, dass die Bundesregierung den Krankenkassen jedes Jahr fast zehn Milliarden Euro weniger zahlt, als diese für Hartz-IV-Bezieher ausgeben ... Demnach decken die Überweisungen des Staates an die Kassen nur 38 Prozent der dort anfallenden Ausgaben für ALG-II-Bezieher, Aufstocker und Arbeitslose. Die Unterdeckung belaufe sich auf 9,6 Milliarden Euro im Jahr. Statt der bezahlten knapp 100 Euro sei eigentlich ein Betrag von bis zu 290 Euro je Hilfebezieher und Monat nötig, um deren Kosten auszugleichen.«
Hört sich vernünftig an, wenn man diesen so typischen Verschiebebahnhof zuungunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung beseitigt, ist aber bei genauerem Hinsehen wahrlich nicht unproblematisch aus einer systematischen Sicht. Dazu genauer Zwischen Verschiebebahnhof und einer der GKV fremden gruppenbezogenen Risikoäquivalenz: "Teure" Hartz IV-Bezieher in der Krankenversicherung mit einer großen "Deckungslücke" vom 17. Dezember 2017.
Und schon marschieren wir weiter in den Bereich Pflege. Hier wird energisches Handeln angekündigt:
»Wir wollen die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar verbessern. Es werden Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich ergriffen und dafür zusätzliche Stellen zielgerichtet gefördert.«
Endlich kommt Bewegung in die sozialpolitische Landschaft, könnte man meinen, wenn man diese Zeilen zur Kenntnis nimmt. Denn in der Pflege - sowohl in der Alten- wie auch in der Krankenhauspflege - brodelt es gewaltig aufgrund der heute schon vorhandenen teilweise nur noch als katastrophal zu bezeichnenden Umstände, unter denen die Menschen versorgt werden (müssen). Aber wie soll das nach den Vorstellungen der Großkoalitionäre in spe erreicht werden?
»Im Krankenhausbereich streben wir eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen an, verbunden mit der Nachweispflicht, dass dies auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.«
Volle Zustimmung. Aber wie immer steckt der Teufel im Umsetzungsdetail und zuweilen auch im Maschinenraum des Systems. Nicht umsonst haben die Sondierer den Anspruch formuliert, dass es eine wie auch immer geartete Nachweispflicht geben muss. Nur müsste man eigentlich dafür das ganze System in Frage stellen, denn im bestehenden Krankenhausfinanzierungssystem ist es eben so, dass nicht einzelne "Kostenstellen" finanziert werden, sondern die Krankenkassen zahlen Fallpauschalen auf der Basis von DRGs (vgl. dazu auch die Beiträge zu diesem Thema in diesem Blog). Sie zahlen also mit Diagnosen gewichtete Pauschalen für Fälle, nicht aber für Personal- und andere Kosten. Die konkrete Ausgestaltung dessen, wofür das einzelne Krankenhaus die Mittel verwendet, ob für Ärzte, Pflege- oder andere Fachkräfte, für Geräte usw., ist eine unternehmerische Entscheidung der Klinik und zugleich oftmals Gegenstand auch von Gewinnmaximierungsstrategien, beispielsweise durch Absenkung der Personalkosten. Insofern darf man gespannt sein, wie man dieses systematische Problem einer konkreten Zweckbindung der Mittel zu lösen gedenkt.
Nicht nur dafür ist das folgende Sondierungsgesprächsergebnis von Bedeutung:
»Den Auftrag an Kassen und Krankenhäuser, Personaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche festzulegen, werden wir dergestalt erweitern, dass in Krankenhäusern derartige Untergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden.«
Zum Hintergrund: Es gibt eine sehr lange Diskussion über Personalschlüssel in der Pflege. Aus der jüngeren Vergangenheit: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte am 1.10.2015 in Berlin die Expertenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus" einberufen. Die Experten aus den Koalitionsfraktionen und den Bundesländern sollten sich mit der Frage einer sachgerechten Berücksichtigung des Pflegebedarfs im Vergütungssystem der Krankenhäuser befassen. Die Kommission sollte »prüfen, ob im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patientinnen und Patienten und der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden. Abhängig vom Prüfergebnis sollen Vorschläge unterbreitet werden, wie die sachgerechte Abbildung von Pflegebedarf im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte erfolgen kann. Zudem wird sich die Kommission der Frage widmen, auf welche Weise die tatsächliche Verwendung der nach Ablauf des Pflegestellen-Förderprogramms zur Verfügung gestellten Finanzmittel für die Finanzierung von Pflegepersonal sichergestellt werden kann«, so die Ankündigung des Ministeriums im Jahr 2015. 7. März 2017 wurde dann seitens des Ministeriums darüber informiert: Stärkung der Pflege im Krankenhaus. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Koalitionsfraktionen und Länder verständigen sich auf die Einführung von Personaluntergrenzen: »In Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen« (vgl. dazu auch Schlussfolgerungen aus den Beratungen der Expertinnen- und Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“).
Das wurde auch alles schon in das Gesetzgebungsprozedere der letzten GroKo eingebaut. Die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft und der Spitzenverband der GKV müssen sich bis zum 30. Juni 2018 auf detaillierte Personalvorgaben in der Pflege einigen, sonst droht eine Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums. Herausgekommen sind diese Bereiche: Geriatrie, Neurologie, Herzchirurgie, Intensivstationen, Kardiologie und Unfallchirurgie. Nun also soll das auf alle Bereiche ausgeweitet werden, was durchaus Sinn macht, beispielsweise zur Vermeidung von Umgehungsstrategien.
Aber man sollte sich bei dem ganzen Ansatz keinen Illusionen hingeben: Es besteht die Gefahr, dass viele Krankenhäuser die zu vereinbarenden Kennzahlen nicht als Unter-, sondern als Obergrenze verstehen. Sinnvoll wären nicht Personaluntergrenzen, sondern Personalschlüssel für eine gute Arbeit sowohl in der Kranken- und Altenpflege. Hier ist man mit dem gleichen (erheblichen) Unterschied konfrontiert wie zwischen einem gesetzlichen Mindestlohn (als absolute Lohnuntergrenze) und einem aus mehreren Ebenen und Dimensionen bestehenden Tarifvertrag.
Und für die Altenpflege? Da finden wir beispielsweise diesen Punkt:
»Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen.«
Das kann man angesichts der Zustände in vielen Altenpflegeeinrichtungen nur begrüßen. Aber auch hier muss sogleich wieder eine Menge Wasser in den aufgetischten Wein gegossen werden. Wir haben nicht nur das Problem, dass zahlreiche Betreiber von Pflegeeinrichtungen nicht tarifgebunden sind und dass nur eine überschaubare Minderheit der Pflegekräfte gewerkschaftlich organisiert ist. Je nach Einrichtung liegt der Organisationsgrad im unteren einstelligen Prozentbereich, in vielen Altenheimen ist die Gewerkschaft ver.di nahezu nicht existent. Hinzu kommt aufgrund der spezifischen Trägerstruktur, dass kirchlich gebundene Einrichtungen und Dienste in der Altenpflege (immer noch) eine große Rolle spielen, die sich aber auf den "dritten Weg" beziehen, also auf das Sonderarbeitsrecht der Kirchen.
Man muss an dieser Stelle erinnern, dass sich bereits die bisherige Große Koalition die Aufgabe gestellt hat, das im Sondierungsergebnispapier niedergeschriebene Ziel anzusteuern. Vgl. dazu nur beispielhaft den Artikel Bessere Löhne in Altenpflege per Umweg geplant von Rainer Woratschka. Aus dem Dezember 2016:
»Die Bundesregierung will es den Betreibern aller Pflegeheime erleichtern, ihren Beschäftigten bessere Löhne zu zahlen. Vorgesehen ist, dass die Pflegekassen und Sozialhilfeträger künftig auch für nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen Gehälter bis zum Tarifniveau refinanzieren müssen und diese nicht mehr als unwirtschaftlich ablehnen dürfen ... Bisher sind die Kostenträger nur verpflichtet, solche Gehälter bei den Pflegesatzverhandlungen zu berücksichtigen, wenn die entsprechenden Einrichtungen tarifgebunden sind beziehungsweise dem Kirchenarbeitsrecht unterliegen. Bedingung ist, dass die Heimbetreiber ihnen den Nachweis liefern, dass sie diese Löhne auch tatsächlich bezahlen. Diese Regelung gilt seit Januar 2015 .. Doch der Sogeffekt auf andere Einrichtungen sei ausgeblieben ... Nach wie vor hätten Einrichtungsbetreiber ohne Tarifbindung bei den Pflegesatzverhandlungen Schwierigkeiten, Lohnerhöhungen bis zum Tarifniveau durchzusetzen, sagte Laumann. Die Kostenträger, also Pflegekassen und Sozialhilfeträger, lehnten dies dann oft als unwirtschaftlich ab. Und weil sich insbesondere mittelständische Heimbetreiber scheuten, deshalb in Einzelverhandlungen einzutreten, gäben sie den wirtschaftlichen Druck an ihre Beschäftigten weiter.«
Bei diesem Ansatz, der mittlerweile auch gesetzlich geregelt worden ist, wird allerdings die fehlende formale Tarifbindung nicht aufgehoben, mit allen Nachweisproblemen, die sich in der Praxis sofort ergeben.
Die neue Vereinbarung setzt lediglich das Ziel, Tarifverträge flächendeckend in der Altenpflege durchzusetzen - nicht aber das, was man eigentlich anstreben müsste: einen allgemeinverbindlich erklärten Flächentarifvertrag in der Branche. Dazu dieser Artikel: Warum ein Flächentarifvertrag für viele gut wäre. Hier wird auf den im März 2017 in Bremen vereinbarten „Tarifvertrag Pflege in Bremen (TV-Pflib)“ als bundesdeutsches Novum hingewiesen, allerdings verunreinigt durch einen ziemlich großen Wermutstropfen:
»Erstmals haben sich Arbeitgeber der Freien Wohlfahrtspflege und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di trägerübergreifend auf einen Tarifvertrag geeinigt, der für etwas mehr als ein Drittel aller rund 9.000 Beschäftigten bei Pflegediensten und in Pflegeheimen im Bundesland Bremen gilt. Fast wäre damit ein Flächentarifvertrag für die Pflege in greifbare Nähe gerückt. Aber eben nur fast, denn die privaten Arbeitgeber stellten sich an der Weser quer und traten auf die Bremse. Mal wieder.«
Doch warum - so fragt Guntram Doelfs in seinem Artikel - sollte ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag mehr bringen als die derzeit mehr als 100 existierenden Tarifverträge in der Altenpflege? Der Haken daran: Alle sind – mit Ausnahme des Bremer Beispiels – auf einen Träger oder auf eine Einrichtung beschränkt. Das gerade in der Altenpflege höchst relevante Problem: »Je kleiner und individueller ein Tarifvertrag angelegt ist, desto stärker bestimmt der Arbeitgeber, was im Vertrag fixiert wird – und was eben nicht ... Ohne reale Gegenmacht auf der Beschäftigtenseite kann der Arbeitgeber vor allem den nicht examinierten Pflegekräften schnell die Arbeitsbedingungen diktieren, die in der Altenpflege immerhin rund 60 Prozent der Beschäftigten stellen.« Und auch bei den examinierten Kräften sind viele aus familiären oder anderen Gründen örtlich gebunden.
Auch Doelfs legt den Finger auf die klaffende offene Wunde, die schon angesprochen wurde: »Das Arbeitgeberlager ist zersplittert, das Arbeitnehmerlager kaum organisiert.« Und weiter:
»Das Bundesarbeitsministerium oder die entsprechenden Ministerien der Länder müssten nun eine bestehende tarifliche Lösung offiziell für allgemeinverbindlich erklären. Das ist nach bestehender Rechtslage jedoch kompliziert, auch weil es dafür eigentlich eines bestehenden Flächentarifvertrages bedarf. Das scheitert bislang am Veto der privaten Arbeitgeber.«
Immerhin wird von Bewegung berichtet: Seit einiger Zeit führen ver.di und freie Wohlfahrtsträger Gespräche „über die Schaffung einer flächendeckenden, tariflichen Lösung für die Altenpflege“, heißt es dazu aus Gewerkschaftskreisen. Man kann nur hoffen, dass die zu Pott kommen. Aber selbst dann besteht das Problem, dass sich die Große Koalition in Sondierung nicht darauf verständigt hat, endlich den gordischen Knoten bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu durchschlagen (so meine Kritik in dem Beitrag Umrisse einer GroKo neu. Teil 1: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht vom 13. Januar 2018).
Das Sondierungsergebnis ist vor diesem Hintergrund doch weit mehr als nur verzagt, es läuft auf einen weiteren Stillstand in dieser so wichtigen Frage hinaus.
Und natürlich ist es nicht so, dass man nicht weitaus ambitionierter vor allem das drängende Problem der Personalausstattung gerade in den Pflegeeinrichtungen hätte angehen können. Die Opposition ist da zuweilen hilfreicher Stichwortgeber. Um nur eine Möglichkeit zu zitieren: Sofortprogramm gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege - so ist die Bundestags-Drucksache 19/79 vom 20.11.2017 überschrieben, ein Antrag der Linken. Für die Altenpflege stellt der Antrag den folgenden Forderungskatalog auf:
1. einen Gesetzentwurf für ein Sofortprogramm gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege mit folgenden Eckpunkten vorzulegen:
a) Ein bundeseinheitlicher, verbindlicher (rechnerischer) Personalschlüssel im Tagdienst von einer Pflegekraft für zwei Bewohnerinnen und Bewohner und im Nachtdienst einen Personalschlüssel von 1 zu 20 als vorläufige Mindestpersonalbesetzung in stationären Pflegeeinrichtungen bis zur Umsetzung eines wissenschaftlichen Verfahrens zur Personalbemessung im Jahr 2020 ist einzuführen. Dabei ist die Fachkraftquote von 50 Prozent als Mindeststandard einzuhalten;
b) sicherzustellen, dass nicht die Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien die dafür erforderlichen Mehrausgaben tragen. Vorrangig ist der Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds für eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte umzuwidmen;
2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Pflegemindestlohn ab 2018 bundes- einheitlich – also auch in allen neuen Bundesländern – auf 14,50 Euro je Stunde anzuheben und das Gehaltsniveau von Altenpflegefachkräften an das Niveau der Fachkräfte in der Krankenpflege anzugleichen;
3. zur Finanzierung der genannten Maßnahmen einen Einstieg in die Solidarische Pflegeversicherung zu vollziehen. Damit würde die Beitragsbasis erweitert und Besserverdienende gerecht an der Finanzierung der Pflegeversicherung beteiligt;
4. einen Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie das Finanzierungskonzept für die Pflegeausbildung umgehend zur öffentlichen Diskussion vorzulegen. Dabei ist die bundeseinheitliche Schulgeldfreiheit sicherzustellen;
5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den gesetzlichen Vergütungsanspruch des Unternehmerrisikos für Einrichtungsbetreiber in § 84 Absatz 2 Sozialgesetzbuch XI zu streichen. Die von der Bundespolitik gesetzten Anreize, den betriebswirtschaftlichen Nutzen für Träger zu maximieren, sind Schritt für Schritt zurückzudrängen, denn sie sind nicht mit guter Pflege und guter Arbeit in Einklang zu bringen.
Aber auch die Sondierer haben doch mehr Personal vereinbart? Nun ja:
»Wir wollen 8.000 neue Fachkraftstellen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen schaffen.«
Das ist angesichts des heute schon vorhandenen Personalmangels in der Altenpflege eher ein molekularer Ansatz. Wie verzagt die möglicherweise neuen Großkoalitionäre hier sind und wie sie offensichtlich nicht die Dramatik dessen erkennen, was getan werden müsste, verdeutlicht der Blick auf die Forderungen des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (DIP), die Ende 2017 einen Masterplan Pflege vorgelegt haben:
»Ziel des Masterplans Pflege ist es, u.a. die Vergütungen für Pflegepersonal (insbesondere in der Altenpflege) um bis zu 30 % anzuheben und bis zum Ende der Legislatur bis zu 100.000 zusätzliche Pflegestellen in Krankenhäusern, Altenheimen und ambulanten Diensten zu schaffen.«
Darum müsste es nach allen Erkenntnissen aus Praxis und Fachdiskussion eigentlich gehen, wenn es um Zielsetzungen gehen soll. Davon lesen wir nichts im Sondierungsergebnispapier.
Das dip hat konkret Stellung genommen zu den Ergebnissen der Sondierungsgespräche: GroKo und Pflege: nichts Halbes und nichts Ganzes! Darin finden wir diese Ausführungen: „Die Aussagen im Sondierungspapier zu Personaluntergrenzen und -bemessung in Kranken- häusern und in Pflegeeinrichtungen, zur Vergütungsentwicklung sowie zur Stärkung der Angehörigenpflege gehen schon in die richtige Richtung“, so wird Frank Weidner, der Leiter des DIP zitiert. »Der Pflegeforscher weist aber auch darauf hin, dass es zur ursächlichen Behebung der Pflegemisere in Deutschland deutlich mehr Mut und Inspiration braucht ... Insbesondere die Tatsache, dass es im Sondierungspapier keine Konkretisierungen für einen Stellenausbau der Pflege im Krankenhaus gebe, wird von Weidner scharf kritisiert. Im Vergleich zu 1995 fehlen in den Krankenhäusern heute rund 25.000 Stellen für die Pflege, es gibt aber fast 60.000 Stellen für die Ärzte mehr. Heute werden fast 4 Mio. Patienten jährlich mehr behandelt als noch 1995. Eine Pflegefachperson muss sich heute um 60 Patienten im Jahr kümmern, 1995 waren es noch 45. Damals arbeiteten statistisch gesehen 3,5 Pflegefachkräfte mit einem Arzt zusammen, heute sind es nur noch zwei Pflegende pro Arzt. „Die Arbeitslast für jede einzelne Pflegefachkraft hat sich alleine dadurch verdoppelt, was auch negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung hat. Die Pflege hat in den letzten 20 Jahren aufgrund des ökonomischen Drucks im Krankenhaus ganz wesentlich und mehr als alle anderen Berufsgruppen geblutet“, erläuterte Weidner.« Und zu den geplanten Personaluntergrenzen für alle bettanführenden Abteilungen: „das werden halt Grenzen nach unten sein, die bestenfalls verhindern, dass die Relationen noch schlechter werden“, so Weidner.
»In der stationären Langzeitpflege sind von der GroKo 8.000 zusätzliche Fachkraftstellen geplant ... Bei rund 13.500 stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland sind das aber gerade einmal 0,6 Stellen pro Einrichtung. Das sei angesichts des enormen Drucks in den Altenheimen „nichts Halbes und nichts Ganzes“, meinte Weidner.«
Zum Abschluss noch das hier aus den Sondierungsergebnissen - was zugleich vielleicht die ganze Malaise der alten Neuen auf den Punkt bringt, die keine wirkliche Vision haben von dem, was auf der Mega-Baustelle Gesundheit und Pflege Not tut: »Wir wollen das Schulgeld für die Ausbildung in den Heilberufen abschaffen, so wie es in den Pflegeberufen bereits beschlossen wurde.« Dass man in diesen wichtigen Berufen kein Geld mehr mitbringen muss, um eine Ausbildung machen zu dürfen, das ist doch mal eine Botschaft. Zum Nachdenken.