Mittwoch, 28. Januar 2015

Noch auf der Entbindungsstation wird am Mindestlohn gezerrt und gerüttelt. Und manche Forderungen nach "Entbürokratisierung" erweisen sich als Scheunentor für "Mindestlohn light"-Strategen

Der Mindestlohn - kaum ist er auf der Welt, wird an ihm rumgefummelt. Und die Hebamme Andrea Nahles hat Mühe, das zu verhindern. Nun kann und muss man in der Lage sein, ein neues Instrument auch zu verändern, wenn aus der Lebenswirklichkeit Hinweise kommen, dass es zu ungeplanten Nebenfolgen kommt, die es zu vermeiden gilt. Oder wenn - wie bei ausländischen Lkw-Fahrern, die nur durch Deutschland fahren, hier aber nicht be- und entladen - eine diskussionswürdige Mindestlohnpflicht behauptet wird (vgl. hierzu beispielsweise Ärger mit den NachbarnEU prüft Mindestlohn für Transitfahrten, aber auch ein die derzeitige Mindestlohnpflicht unterstützender Brief polnischer Gewerkschaften an die Bundesarbeitsministerin: Ausländische LKW-Fahrer sollen weiterhin deutschen Mindestlohn bekommen). Keine Frage, darüber muss man sprechen und wenn nötig auch die Flexibilität für Anpassungen des Regelwerks aufbringen können.

Aber bei einem aktuell heftig diskutierten Punkt sollte man Standfestigkeit beweisen: So »soll nach dem Willen der Union die Dokumentationspflicht für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) ganz abgeschafft werden, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem Stundenlohn und Arbeitszeit eindeutig hervorgehen«, kann man dem Artikel Nahles sperrt sich gegen "Mindestlohn light" entnehmen. Das nun folgt offensichtlich dem Muster Frechheit siegt, denn es ist doch nicht von ungefähr gekommen, dass man gerade bei den Minijobbern (außerhalb der Privathaushalte) diese Dokumentationspflicht eingeführt hat. Die Forschungsergebnisse zur Praxis der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland sind eindeutig: Gerade hier wurden (und werden) Umgehungsstrategien zur faktischen Lohnabsenkung vor allem über die Schiene unbezahlte Mehrarbeit praktiziert. Darüber hinaus wurden bereits in der Vergangenheit vielen Minijobbern ihnen zustehende arbeitsvertragliche Rechte wie beispielsweise Urlaubsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht gewährt.

Stellvertretend für die Forschungsbefunde hierzu vgl. die vom Bundesfamilienministerium 2013 veröffentlichte Studie "Frauen im Minijob - Motive und (Fehl-)Anreize für die Aufnahme geringfügiger Beschäftigung im Lebenslauf" von Carsten Wippermann.

Wenn man der Forderung nach einer Herausnahme der Minijobs von der Dokumentationspflicht entsprechen würde, dann wäre das ein Einfallstor für die bereits aus der Prä-Mindestlohn-Zeit bekannten Missbrauchsstrategien, denn gerade in diesem Arbeitsmarktsegment arbeiten viele Menschen, von denen die schwarzen Schafe unter der Arbeitgebern wissen, dass sie teilweise schlecht oder gar nicht über die ihnen zustehenden Rechte informiert sind und wenn, dann aus Angst, den Job zu verlieren, bereit sind, eben auch unbezahlte Mehrarbeit zu leisten. Auf dem Papier stehen dann die 8,50 Euro und in Wirklichkeit drückt man den faktischen Stundenlohn herunter. Und mal ehrlich - es soll zu viel verlangt sein, in den heutigen Zeiten eine Liste zu führen, wann der Arbeitnehmer gearbeitet hat? Die Zweifel an solchen - vorgeschobenen? - Bedenken kann einen schon dazu führen, dass hier - natürlich völlig unbeabsichtigt - Beihilfe geleistet werden soll für die Ermöglichung des Unterlaufens der neuen Mindestlohnregelung.

Fazit: In diesem Bereich sollte man tunlichst die Finger von Änderungen lassen.