Dienstag, 27. März 2018

Wenn "unser" Kindergeld ins Ausland fließt - dann kann es sich nur um "EU-Irrsinn" handeln. Oder ist es wieder einmal komplizierter?

Das war eine dieser Meldungen, die sogleich aufgegriffen werden - von interessierter Seite, mit sicherem Instinkt ahnend, dass das den Blutdruck des Publikums ansteigen lassen wird: Kindergeldzahlungen an ausländische Konten seit 2010 fast verzehnfacht, so ist der Artikel von Jörg Kallmeyer vom Redaktionsnetzwerk Deutschland überschrieben. »Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Jahr 2017 rund 343 Millionen Euro Kindergeld an Konten im Ausland gezahlt. Damit haben sich die Kindergeldzahlungen ins Ausland seit 2010 (35,8 Millionen Euro) fast verzehnfacht.« Da läuft doch was auf dem Ruder, wird der eine oder andere denken - und so etwas greift die BILD-Zeitung gerne auf, die am 22.03.2018 auf der Titelseite dem einen oder anderen das Denken und die Urteilsfindung abgenommen hat: "EU-Irssinn mit unserem Kindergeld". Allein darin stecken bereits alle erforderlichen Ingredienzien aus der Küche des populistischen Geschmacks. Na klar, die EU mal wieder und dann auch noch "unser" Kindergeld. Da muss man dann doch wieder mal genauer hinschauen.

Die Zahlen basieren auf einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (Drucksache 19/1003 vom 28.02.2018). Die hat eine Vorgeschichte, denn die Bundesregierung hatte erst vor wenigen Wochen unter der Überschrift "Kindergeld für ausländische EU-Bürger in Deutschland, deren Kinder im Ausland leben" eine vorangegangene Anfrage der AfD zu dem Thema beantwortet (Drucksache 19/754 vom 14.02.2018). Dort wurde man mit dieser Auskunft konfrontiert:

»Zu den Zahlbeträgen für im Ausland lebende Kinder liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Die Bestandsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), deren Familienkassen für die Bearbeitung von Kindergeldfällen mit Bezug zum über- und zwischen- staatlichen Recht zuständig sind, weist lediglich Zahlungen aus, die auf ausländische Konten erfolgen – ohne Differenzierung nach einzelnen Ländern. Darin enthalten sind auch Kindergeldzahlungen an deutsche Kindergeldberechtigte mit einem Konto im Ausland. Umgekehrt können Zahlungen für Kinder, die im EU-Ausland leben, auf deutsche Konten erfolgen.«

Das hat die Abgeordneten nicht befriedigt - in ihrer neuen Anfrage führen sie aus:

»Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete am 30. November 2017, dass „die Zahl der im europäischen Ausland lebenden Kinder, für die Deutschland Kindergeld zahlt, auf rund 170 000“ gestiegen sei (FAZ, 30. November 2017, Seite 15). Weiter heißt es unter Berufung auf Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA): „Die mit Abstand größte Gruppe lebt in Polen (90 000), gefolgt von Rumänien und Kroatien (jeweils mehr als 16 000) sowie Tschechien (9 800) und Ungarn (9 000)“.«
In der Meldung des Redaktionsnetzwerks Deutschland werden nun etwas andere Zahlen zitiert, die man aber so der AfD-Anfrage nicht entnehmen kann: »Im Dezember 2010 wurde an 61.615 ausländische Kinder, die nicht in Deutschland leben, Kindergeld gezahlt. Im Dezember 2017 waren es bereits 215.499 Kinder. Die meisten leben in Polen (103.000 Kinder), in Kroatien (17.000 Kinder) und in Rumänien (17.000 Kinder). Für knapp 34.000 deutsche Kinder wird Kindergeld ins Ausland gezahlt.«

Aber die Meldung des Redaktionsnetzwerks enthält weitere interessante Daten, die man bei der Bewertung und Einordnung der Kindergeldzahlungen für Kinder im Ausland berücksichtigen sollte: »Die Zahlen der BA zeigen auch: Die allermeisten Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft, für die Kindergeld gezahlt wird, leben in Deutschland. So wurde 2017 für 588.000 türkische Kinder in Deutschland Kindergeld gezahlt, für 155.000 polnische und für 110.000 rumänische Kinder.«

Der AfD geht es um etwas anderes, deshalb die Fokussierung auf die Kindergeldzahlungen, die in das Ausland fließen: »Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer forderte ..., diese Zahlungen zu kürzen oder einzustellen. „Es ist den deutschen Steuerzahlern nicht vermittelbar, warum sie beispielsweise für bulgarische Kinder, die in Bulgarien leben, Monat für Monat Kindergeld überweisen müssen. Die Bundesregierung schafft es nicht einmal, das Kindergeld für ausländische Kinder im Ausland an die entsprechenden Lebenshaltungskosten in den Heimatländern anzupassen."«

Das nun wird den langjährigen Beobachter der sozialpolitischen Landschaft und die aufmerksamen Leser dieses Blogs daran erinnern, dass hier eine ziemlich alte Sau erneut durchs Dorf getrieben wird. Wie wäre es beispielsweise mit einem Blick auf diesen Beitrag vom 13. Mai 2014: Brandstifter unterwegs. Osteuropäische Saisonarbeiter in der Druckerpresse der Stimmungsmache kurz vor den Europawahlen. Und die Zahlen werden gebogen, bis sie passen, so ist der damals überschrieben worden. Man reibt sich die Augen, wenn man die damaligen Ausführungen mit den heutigen vergleicht - und die Akteure, denn schon vor Jahren haben sich BILD und FAZ die Bälle zugespielt:

»Dass die BILD-Zeitung mit harten Bandagen kämpft, ist hinlänglich bekannt. Aber die Salve, die man nun abgefeuert hat und das nicht zufällig kurz vor den anstehenden Europawahlen, verbreitet schon eine brandgefährliche Substanz: So kassieren EU-Ausländer bei uns ab! - und damit gleich eine (scheinbar) konkrete Summe hängen bleibt: "Jährlich 3 Milliarden Euro für Kindergeld und Hartz IV".

Und dann nimmt man sich die polnischen Saisonarbeiter vor: Kindergeld-Stopp für Saisonarbeiter!, fordern Politiker, weiß die BILD-Zeitung. Und weiter: »Immer mehr EU-Ausländer bekommen Stütze aus Deutschland für ihre in der Heimat lebenden Kinder«. Und dann wird der Leser mit der nächsten Milliardenzahl konfrontiert: »Saisonarbeiter aus dem EU-Ausland bekommen bis zum Jahresende rund eine Milliarde Euro Kindergeld aus Deutschland für ihre in der Heimat lebenden Kinder.« Man beziehe sich dabei auf Angaben der FAZ, in deren Online-Ausgabe am 11.05.2014 ein Artikel von Sven Astheimer erschienen ist mit der ebenfalls knackig daherkommenden Überschrift Kindergeld für EU-Ausländer kostet Milliarden

Und nun, im März 2018, werden wir also Zeugen einer Neuauflage dieser Form der Berichterstattung, kommt neu daher, ist aber gleichsam nur eine Wiedervorlage.

Und der eine oder andere wird sich daran erinnern, dass doch hinsichtlich des hier relevanten Kindergeldes an EU-Ausländer die alte und nunmehr wiederbelebte Bundesregierung Veränderungen angekündigt bzw. gefordert hatte. Am 19. Dezember 2016 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Kein deutsches Kindergeld mehr für EU-Ausländer, die hier und deren Kinder dort sind? Zur Ambivalenz einer (nicht-)populistischen Forderung. Und auch die dortigen Ausführungen sollte man sich nochmal zu Gemüte führen:

»Die Diskussion um Sozialleistungen für EU-Ausländer ist neu entfacht: Saisonarbeiter kassieren Kindergeld, obwohl ihr Nachwuchs gar nicht in Deutschland lebt ... Der Streit um das Thema ist voll entbrannt. CSU-Abgeordnete wollen die Regeln für den Kindergeld-Bezug von EU-Ausländern ändern – damit Saisonarbeiter, deren Nachwuchs gar nicht in Deutschland lebt, kein Geld mehr bekommen. "Falsche Anreize nach Deutschland zu kommen, müssen dringend vermieden werden", sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt.«

Moment - ist das nicht eine Forderung des SPD-Vorsitzenden, Vizekanzlers und Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel, der gerade überall damit zitiert wird? Schon richtig, aber das Zitat stammt aus dem Artikel Kindergeld und Hartz IV: So viel Geld kosten uns die Zuwanderer aus der EU vom 13. Mai 2014, der damals vom "Focus" veröffentlicht worden ist. Die Wiederauferstehung der Debatte in den letzten Tagen des Jahres 2016 wurde tatsächlich von Sigmar Gabriel besorgt: »"Es gibt kein Recht auf Zuwanderung in Sozialsysteme": SPD-Chef verlangt eine Kürzung des Kindergelds für EU-Ausländer, wenn deren Kinder nicht in Deutschland leben«, so wird er in diesem Artikel zitiert: Weniger Kindergeld für EU-Ausländer mit Familie im Heimatland. Etwas genauer: Wenn die Kinder nicht in Deutschland lebten, sondern in ihrer Heimat, "sollte auch das Kindergeld auf dem Niveau des Heimatlandes ausgezahlt werden".

Diese Geschichte wird auch aktuell in Erinnerung gerufen, so beispielsweise in dem Beitrag Diskussion um Kindergeld für EU-Ausländer von Volker Finthammer: »Die Debatte ist nicht neu: Schon vor zwei Jahren wollte die damalige Bundesregierung Änderungen beim Kindergeld für EU-Ausländer durchsetzen - ohne Erfolg. Die Pläne seien nicht europarechtskonform, hieß es von der EU-Kommission. Nun werden erneut Forderungen laut, die Leistungen zu kürzen.« Auch hier taucht Sigmar Gabriel wieder auf:

»Bereits vor zwei Jahren startete Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel den Versuch, das Kindergeld  für EU-Ausländer, deren Kinder noch im Heimatland leben, zu kürzen und Finanzminister Wolfgang Schäuble hatte dazu bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der wurde aber wegen möglicher Verstöße gegen das geltende EU-Recht gar nicht erst eingebracht ... Aber die die EU-Kommission hatte die vorgesehene Kürzung des Kindergeldes abgelehnt und darauf verwiesen, dass das in der Form europarechtswidrig sei. Umgesetzt wurde daraufhin nur die Einschränkung der rückwirkenden Bezugsdauer des Kindergeldes. Seit August des vergangenen Jahres kann das Kindergeld rückwirkend für nur noch sechs Monate bezogen werden und nicht mehr für bis zu vier Jahre, wie dies zuvor möglich war.«

Und wie ist die Position der neuen Bundesregierung vor dem Hintergrund der zitierten AfD-Forderung? Christian Westhoff, Sprecher von Arbeitsminister Hubertus Heil, wird von Finthammer mit den Worten zitiert, die alten und neuen Koalitionspartner hätten sich bereits darauf verständigt, "dass man gemeinsam das grundsätzliche Ziel eine Indexierung von Kindergeldzahlungen ins Ausland weiter verfolgen will und sich dieser Indexierung annähern möchte. Das wurde dann erst einmal mal auf Halt gesetzt mit Blick auch auf geltendes EU-Recht und Bedenken der EU-Kommission. Aber es bleibt für beide Regierungspartner weiter auf der Tagesordnung."
Bundesregierung will Kindergeld für EU-Ausländer weiterhin kürzen, so ist dann auch ein Artikel von Cordula Eubel überschrieben. Aber: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2012 haben EU-Ausländer für die Dauer ihres Aufenthalts Anspruch auf Kindergeld, auch wenn der Nachwuchs in der Heimat lebt.

Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr bei der Ablehnung des Vorstoßes aus Deutschland nicht nur grundsätzliche Gründe vorgetragen, die gegen den Indexierungsansatz sprechen, sondern auch ganz praktische, die man nicht unterschätzen sollte: »Da nur ein Prozent aller Leistungen an im EU-Ausland lebende Kinder gingen, werde die Erhebung von Lebenshaltungskosten in 27 EU-Ländern einen "bürokratischen Alptraum" schaffen«, kann man diesem Artikel entnehmen. Anders ausgedrückt: Für eine mehr als überschaubare Kostenersparnis handelt man sich einen enormen Verwaltungsaufwand ein.

»Hinter den hohen Zahlen steckt weit mehr als der massenhafte Missbrauch durch osteuropäische Familien, den die AfD unterstellt«, so Thomas Öchsner in seinem Kommentar: EU-Ausländern das Kindergeld kürzen? So einfach ist das nicht! Er weist darauf hin, dass man die Zahlen genauer anschauen muss:

»Es sieht dramatisch aus. Seit 2010 hat sich die Summe der Kindergeldzahlungen ins Ausland fast verzehnfacht ... Mit der Statistik ist es, wie mit allen Statistiken: Je nachdem welche Zeitspanne man betrachtet, kommt etwas anderes dabei raus. So könnte man genauso gut auch sagen: Weil 2017 die Auszahlungen deutlich zurückgegangen sind, zahlt Deutschland weniger Kindergeld ins EU-Ausland. Das hat damit zu tun, dass sie im Jahr zuvor besonders hoch waren. Es liegt aber auch daran, dass die polnische Regierung das Kindergeld deutlich erhöht hat. Und das wird mit dem deutschen Kindergeld verrechnet. Der deutsche Steuerzahler wurde also zuletzt entlastet.«

Hinzu kommt dieser Aspekt bei der Einordnung der Beträge, die durch die Berichterstattung geistern: »Außerdem beziehen das deutsche Kindergeld ja nicht nur Familien aus Ländern mit deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten wie Polen, Rumänien oder Bulgarien. Unter den Ländern, in die das Kindergeld floss, steht an vorderer Stelle auch Frankreich, auch, weil Franzosen zum Beispiel im Saarland arbeiten, ihre Kinder aber weiter zu Hause auf der anderen Seite der Grenze wohnen. Und auch deutsche Kinder, die im EU-Ausland leben, weil sie vielleicht dort studieren oder ein Praktikum absolvieren, haben Anspruch auf die Zahlung des Kindergelds ins Ausland.«

Übrigens haben wir diese Diskussion nicht nur in Deutschland, auch in Österreich ist das Kürzen des Kindergeldes, das dort Familienbeihilfe heißt, ein Anliegen der neuen Bundesregierung. Und auch dort stößt man auf die gleichen Schwierigkeiten wie in Deutschland: Familienbeihilfe: Warnungen vor EU-rechtswidriger Kürzung, so ist einer der Artikel dazu überschrieben: »Die von der Regierung geplante Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder stößt weiter auf Skepsis. Arbeiterkammer und ÖGB halten die schwarz-blauen Pläne für EU-rechtswidrig.« Ein besonderer aus der Finanzierungsarechitektur in Österreich von der Lage in Deutschland abweichender Aspekt: Die Kritiker der Kürzungsabsicht verweisen darauf, »dass für ausländische Arbeitnehmer dieselben (Arbeitgeber-)Beiträge in den Familienfonds bezahlt werden wie für österreichische. Daher drohe ein Verstoß gegen das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort".« Was auch erklären kann, warum die Arbeitgeber die Kürzungspläne positiv sehen, denn man muss wissen, das »die Familienbeihilfe aus dem Familienfonds finanziert wird. Und dieser werde – anders als die Sozialversicherung – nicht durch Beiträge der Arbeitnehmer gespeist, sondern durch Arbeitgeberbeiträge.« Und nun hoffen die Arbeitgeber auf Beitragssenkungen, wenn man einem Teil der Arbeitnehmer die Leistungen für deren Kinder kürzt.

Und was sagt die EU in der aktuellen Diskussion? EU will nichts am Kindergeld für Ausländer ändern. In dem Bericht wird die EU-Sozialkommissarin Thyssen mit diesen Worten zitiert:

»Wenn man das wirklich wolle, die Anpassung sozialer Leistungen an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten, dann hieße das folgendes: Nicht nur weniger Kindergeld für Kinder in Rumänien, sondern auch weniger Rente für Deutsche mit Haus in Spanien. Denn da seien die tatsächlichen Lebenshaltungskosten ja schließlich auch niedriger als in der Bundesrepublik.«
In dem Artikel wird aber auch eine andere Stimme zitiert, mit der hier der Beitrag beendet werden soll - die Leiterin des Büros der deutschen Caritas in Brüssel, Anne Wagenführ: "Aus unserer Sicht verlässt kein Elternteil gerne seine Kinder und lässt sie nur wegen des Kindergeldes in seinem Heimatland zurück. Gründe sind für uns eher Unwägbarkeiten in der Beschäftigung oder auch der Wunsch, die Kinder nicht aus ihrem sozialen Umfeld herauszureißen."