Donnerstag, 19. Oktober 2017

Wie viele kommen noch nach? Neue Zahlen zum Thema Familiennachzug für Flüchtlinge in Deutschland


Nicht nur, aber auch im Wahlkampf war das Thema Familiennachzug für Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind, ein mehr als heißes Eisen. Während bestimmte Politiker mit Horrorzahlen von mehr als einer Million Menschen, die von einem Familiennachzug profitieren könnten, hantiert haben, reagierte die Politik auf ihre Art mit Blick auf die mittlerweile vollzogene Bundestagswahl: Einschränkungen beim Familiennachzug wurden für subsidiär Schutzberechtigte in die Welt gesetzt. Für diejenigen, denen nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigte erteilt wurde, wurde der Familiennachzug bis zum 16. März 2018 ausgesetzt; ein Nachzug während dieser Phase ist nur in Einzelfällen und aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen möglich. Aufgrund der hohen Zahl der Asylsuchenden hatte der Gesetzgeber im Jahr 2016 „zur besseren Bewältigung der aktuellen Situation“ die vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. Dadurch sollten die Flüchtlingsströme besser bewältigt werden können (vgl. dazu und weiteren rechtlichen Aspekten Eine weitere Aussetzung des Familiennachzuges verstößt gegen EU-Recht sowie Ein Menschenrecht auf Eltern).

Grundsätzlich gilt, das einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen für einen Familiennachzug: Die aufnehmende Person muss über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen, ausreichenden Wohnraum und Krankenversicherungsschutz für sich und die nachziehenden Familienangehörigen vorweisen sowie den Lebensunterhalt sichern können. Darüber hinaus müssen bestimmte "Integrationsleistungen" vor und/oder nach dem Nachzug erfüllt werden (z. B. Nachweis über Deutschkenntnisse). Allerdings können enge Familienangehörige von anerkannten Flüchtlingen unter erleichterten Bedingungen ein Visum zum Familiennachzug erhalten, auf Lebensunterhaltssicherung, ausreichenden Wohnraum und Spracherfordernis kommt es weitgehend nicht an.

Seit 2014 ist ein deutlicher Zuwachs an erteilten Aufenthaltserlaubnissen im Kontext Familiennachzug zu erkennen. 2013 waren es noch 55.000, im vergangenen Jahr wurden bereits mehr als 105.000 Aufenthaltserlaubnisse erteilt.

Aber wie viele können denn noch kommen? Eine durchaus politisch heikle Frage, die sich auch methodisch gar nicht so einfach beantworten lässt. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat es dennoch versucht und ist zu für viele eher erstaunlichen Ergebnissen gekommen.

Entsprechend die Reaktionen in den Medien: Familiennachzug viel zu hoch geschätzt, so  Caterina Lobenstein. Sie weist auch hin auf die - viele Menschen beunruhigenden - Zahlen, die seit einiger Zeit im Umlauf sind:

»Die AfD vermutet, ab 2018 könnten zwei Millionen Flüchtlinge ihren Verwandten nach Deutschland folgen; Politiker der Partei warnten vor ganzen Großfamilien, die sich demnächst in Bewegung setzen und die deutschen Sozialkassen belasten könnten. Pro Flüchtling sei mit fünf Verwandten zu rechnen. Die Bild schrieb von mehr als sieben Millionen weiteren Flüchtlingen, die durch den Familiennachzug nach Deutschland kommen könnten. Innenminister Thomas de Maizière sprach von einer "gewaltigen Zahl".«

Per Familiennachzug kommen weniger Flüchtlinge als erwartet, so ein anderer Artikel. Man sieht schon an dieser kleinen Auswahl, dass das, was das IAB zu Tage gefördert hat, einige irritiert.

Aber wie viele können es denn nun wirklich werden? Dazu lohnt sich ein Blick in die Original-Veröffentlichung des IAB:

Herbert Brücker (2017): Familiennachzug: 150.000 bis 180.000 Ehepartner und Kinder von Geflüchteten mit Schutzstatus leben im Ausland, in: IAB-Forum, 19.10.2017

Die zentralen Befunde der IAB-Berechnungen:

»Bis Ende 2017 werden voraussichtlich rund 600.000 volljährige Geflüchtete mit Schutzstatus in Deutschland leben. Rund 400.000 von ihnen werden als anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention das Recht auf den Nachzug ihrer Ehepartner und minderjährigen Kinder haben. Weitere 200.000 haben überwiegend einen subsidiären Schutzstatus. Für sie wurde der Familiennachzug ausgesetzt, wenn sie seit April 2016 zugezogen sind. Auf die anerkannten Asylbewerber und Geflüchteten werden bis Ende 2017 voraussichtlich 100.000 bis 120.000 Ehepartner und minderjährige Kinder im Ausland entfallen, die einen Anspruch auf Familiennachzug haben. Würden zusätzlich Personen mit subsidiären Schutzstatus berücksichtigt, stiege die Zahl der nachzugsberechtigen Ehepartner und Kinder um 50.000 bis 60.000. Die vergleichsweise geringen Zahlen für den Familiennachzug erklären sich daraus, dass viele Geflüchtete ledig sind und sich deren Kinder und Ehepartner bereits mehrheitlich in Deutschland befinden.«

Wie sind die auf diese Zahlen gekommen? Man hat auf die IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten zurückgegriffen.

»Die IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten ist eine jährliche Wiederholungsbefragung, die im Längsschnitt rund 4.500 Geflüchtete befragt. Im ersten Teil wurden 2016 2.349 Geflüchtete interviewt, die in 1.766 Haushalten leben. Der zweite Teil der Befragung ist bis Dezember 2016 noch im Feld und wird den Umfang der Stichprobe in etwa verdoppeln. Befragt werden Geflüchtete, die vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Januar 2016 in Deutschland eingereist sind und einen Asylantrag gestellt haben, sowie ihre Haushaltsmitglieder. Befragt wurden in der ersten Welle nur erwachsene Personen (18 Jahre und älter).« Zu ersten Ergebnissen der Befragung vgl. Brücker et al. (2016): IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten: Flucht, Ankunft in Deutschland  und erste Schritte der Integration, Nürnberg 2016 sowie Brücker et al. (2017):  IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2016: Studiendesign, Feldergebnisse sowie Analysen zu schulischer wie beruflicher Qualifikation, Sprachkenntnissen sowie kognitiven Potenzialen, Nürnberg 2017).

Um das an dieser Stelle hervorzuheben: Die Zahlen des IAB beruhen auf Befragungsdaten aus einer Stichprobe, aus denen dann der Umfang der potenziell nachzugsberechtigten Ehepartner und minderjährigen Kinder geschätzt wird.

Für die Schätzung wurde die Familienstruktur aus der Stichprobe herangezogen - die gilt als repräsentativ für Personen, die vom 1.1.2013 bis zum 31.1.2016 als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind. Die Abschätzung der Zahl der nachzugsberechtigten Familienangehörigen von Geflüchteten ist nicht zu verwechseln mit einer Analyse des tatsächlichen Familiennachzugs. Dazu das IAB: »Grundsätzlich ist davon ausgehen, dass der tatsächliche Familiennachzug die Zahl der nachzugsberechtigten Personen möglicherweise erheblich unterschreitet. Allerdings muss ebenfalls berücksichtigt werden, dass auch Familienangehörige, die keinen Anspruch auf Familiennachzug haben, in einem gewissen Umfang nachziehen werden.«

Das Fazit des IAB:

»Die Zahl der im Ausland lebenden nachzugsberechtigten Familienangehörigen von Geflüchteten ist deutlich geringer als in der Öffentlichkeit häufig genannt – so wird vielfach eine Zahl von rund einem, mitunter von drei bis vier nachzugsberechtigten Familienangehörigen angenommen.
Zwei Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass die Zahl tatsächlich deutlich niedriger ist: Der erste Grund liegt in der Alters- und Familienstruktur der Geflüchteten. Die Geflüchteten sind eine junge Bevölkerungsgruppe und häufig ledig ... Der zweite Grund liegt darin, dass sich die Mehrzahl der Ehepartner und Kinder bereits in Deutschland befindet ... Daher kommen auf jeden erwachsenen Geflüchteten tatsächlich nur 0,28 Ehepartner und minderjährige Kinder, die – einen entsprechenden Schutzstatus vorausgesetzt – einen Anspruch auf Familiennachzug geltend machen können. Allerdings werden auch andere Familienangehörige einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Wenn wir die Lebenspartner und erwachsenen Kinder berücksichtigen, dann würden auf jeden erwachsenen Geflüchteten 0,37 Familienangehörige im Ausland entfallen ... Insgesamt kommen also auf die erwachsenen anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlinge in Deutschland zum Jahresende 2017 100.000 bis 120.000 nachzugsberechtigte Ehepartner und Kinder, die im Ausland leben. Wenn wir die Personen mit subsidiärem Schutz berücksichtigen, steigt diese Zahl auf 150.000 bis 180.000.«