Donnerstag, 28. Juli 2016

Ein großer Teil der Antwort würde viele Arbeitnehmer beunruhigen. Zur Frage nach dem Sinn einer weiteren Erhöhung des Renteneintrittsalters

Wir erinnern uns alle noch an die Auseinandersetzung über die "Rente mit 67", die vielen Proteste dagegen und die dann dennoch erfolgte Verabschiedung durch die alte große Koalition. Der damalige sozialdemokratische Bundesarbeitsminister Franz Müntefering war es gewesen, der das vorangetrieben hat - immer natürlich mit Hinweis auf "die" demografische Entwicklung, die einem gar keine andere Wahl lässt als den Weg einer Verlängerung des Erwerbsarbeitslebens zu gehen. Und nun wird von Monat zu Monat das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise angehoben, bis dass der - nicht zufälligerweise geburtenstärkste - Jahrgang 1964 voll von der dann neuen Regelaltersgrenze 67 betroffen sein wird. Auch die im Zuge des "Rentenpakets 2014" eingeführte abschlagsfreie "Rente mit 63" ist nur eine temporäre Unterbrechung für diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllen und außerdem wächst die Altersgrenze schrittweise auf 65 mit. Die Rente mit 67 ist nicht abgeschafft worden, sondern Realität. Aber offensichtlich reicht das einigen nun immer noch nicht. Da geht offensichtlich in den Köpfen noch mehr.

Und wie bekommt man das in die Köpfe des überwiegend sehr unwilligen Publikums? Man schickt seine Wissenschaftler-Truppen nach vorne. Dann kommt so etwas dabei heraus:

»Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) plädiert für eine weitere Heraufsetzung des Rentenalters ... Nur durch längeres Arbeiten könnten steigende Rentenbeiträge und ein sinkendes Rentenniveau vermieden werden, sagte IW-Geschäftsführer Hubertus Bardt der „Bild“-Zeitung. „Wenn nicht stärker privat und betrieblich vorgesorgt wird, müsste das Eintrittsalter weiter erhöht werden: bis 2030 auf 69 Jahre und bis 2041 auf 73 Jahre«, kann man dem Artikel IW fordert Rente mit 73 entnehmen.


Orchestriert wird diese unangenehme Botschaft mit einem Hinweis auf die Entwicklung der Rentenlaufzeiten im Kontext der steigenden Lebenserwartung. Und das scheint prima facie ein bestechendes Argument: Lag die durchschnittliche Rentenbezugsdauer in den alten Bundesländern in 1960 noch bei 9,9 Jahren für Männer respektive 10,6 Jahren für Frauen, erhielten im Jahr 2014 Männer im Durchschnitt 19,3 Jahre eine Rente, Frauen 21,4 Jahre. Auch dadurch stieg die Zahl der Rentner insgesamt an. 2014 lag der Rentenbestand in Westdeutschland bei 20,2 Millionen – 1960 nur bei 7,9 Millionen, berichtet die Deutschen Rentenversicherung (DRV). Da liegt es doch eigentlich nahe, dass man das gesetzliche Renteneintrittsalter anheben muss, denn die Versicherten können doch was von ihrer steigenden Lebenserwartung abgeben, ansonsten wird die umlagefinanzierte Rentenversicherung überfordert. So scheinbar plausibel die grundlegende Argumentationslinie.

Aber wie kommen die beim IW nun gerade auf 69 bzw. 73 Jahre? Am besten schaut man beim IW direkt vorbei. Und dort findet man unter der Überschrift Wie lange arbeiten für ein stabiles Rentenniveau? den Hinweis, dass man dort ein "Gedankenexperiment" gemacht hat.

Dieses "Gedankenexperiment" schauen wir uns mal genauer an:

Das Renteneintrittsalter könnte so weit nach hinten verschoben werden, dass das Größenverhältnis zwischen Erwerbstätigen- und der Rentnergeneration konstant bliebe. Dann würde der Nachhaltigkeitsfaktor keine Senkung des Rentenniveaus bewirken. Wäre es also möglich, beides zu haben – keine Beitragssatzsteigerung und ein stabiles Rentenniveau – und dafür ein bisschen länger zu arbeiten? Aber wie viel wäre „ein bisschen“?

»Würde sich das Größenverhältnis zwischen der Erwerbstätigen- und der Rentnergeneration nicht ändern, könnte das Rentenniveau mindestens gehalten werden oder sich sogar verbessern – vorausgesetzt, die wirtschaftlichen Bedingungen und damit die Lohnentwicklung blieben weiterhin günstig. Wie hoch müsste in diesem Fall die Regelaltersgrenze gesetzt werden?«, fragt Susanne Kochskämper vom IW.

Für die Berechnungen haben die Arbeitgeber-Wissenschaftler die Daten der Deutschen Rentenversicherung und die der Variante 1 der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes herangezogen.
Detailliert nachlesen kann man das Vorgehen und die Ergebnisse in dieser Veröffentlichung:

Susanna Kochskämper: Gesetzliche Rentenversicherung – Wie lange arbeiten für ein gesetzliches Rentenniveau? IW-Kurzberichte 27/ 2016, Köln 2016

Man muss sich in aller Ruhe vor Augen führen, auf welchen Annahmen das "Gedankenexperiment" basiert und in einem zweiten Schritt berücksichtigen, auf welchen Datengrundlagen dann die Berechnungen gemacht wurden.

Die Bedeutung der Annahmen in Verbindung mit den Daten, auf die man im IW zurückgegriffen hat, verdeutlicht der folgende Passus aus dem Beitrag Wie lange arbeiten für ein stabiles Rentenniveau? von Susanne Kochskämper:

»Vereinfacht angenommen wird, dass 75 Prozent jeder Altersgruppe in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind – dies entspricht in etwa dem Anteil der 20- bis 54-jährigen gesetzlich Rentenversicherten in 2013 an der Gesamtbevölkerung in der entsprechenden Altersgruppe. Betrachtet werden das Erwerbspersonenpotenzial – alle Personen zwischen 20 und dem Renteneintrittsalter – und die potentiellen Rentner, also alle Personen ab Renteneintrittsalter. Damit wird von der künftigen Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung abstrahiert und der Anteil der in der Gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten an der Gesamtbevölkerung konstant gehalten. Abstrahiert wird außerdem zunächst von Frühverrentung und Beschäftigung jenseits der Regelaltersgrenze.«

»Für 2013 ergibt sich so ein errechneter Rentnerquotient r – das Verhältnis von potenziellen Rentnern zu potenziell Erwerbstätigen – von etwa 34 Prozent, das heißt: Knapp drei Personen im Erwerbsalter kommen auf einen Rentner. Soll dieser Quotient in den nächsten Jahrzehnten höchsten mit einem Prozentpunkt überschritten werden dürfen, müsste das Renteneintrittsalter stark ansteigen (siehe Abbildung): Liegt es in 2015 bei 65 Jahren, müsste es in 2030 bei 69 und in 2035 bereits bei 71 Jahren liegen. Ab 2041 könnte es dann bei 73 Jahren konstant gehalten werden.«

Alles klar? Die Annahmen sind natürlich arg konstruiert.

Aber der hier entscheidende Kritikpunkt an den in die Welt gesetzten Zahlen des IW bezieht sich auf die verwendeten Daten der Variante 1 der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, die 2015 veröffentlicht worden ist. Nun muss man wissen, dass die Statistiker insgesamt acht Varianten gerechnet haben, mit denen unterschiedliche Ausprägungen der die demografischen Entwicklung bestimmenden Faktoren (also Lebenserwartung, Geburtenrate und Wanderungssaldo) berücksichtigt werden sollen.

Und wie beschreiben die Statistiker die vom IW gewählte Variante?

»Variante 1: Kontinuität bei schwächerer Zuwanderung«, so nennen die das. Darin enthalten eine ganz wichtige - und sicher für jeden erkennbar mehr als diskussionsbedürftige - Annahme eines langfristigen Wanderungssaldos von 100.000 pro Jahr. Wie kann man ernsthaft im Jahr 2016 eine Berechnung vorlegen, die auf nur einer und dann auch noch äußerst fragwürdigen Variante einer an sich mehr als fragwürdigen Bevölkerungsvorausberechnung angesichts der prognostischen Unsicherheiten beruht? Das ist wissenschaftlich gesehen schon mehr als mutig.

Man könnte durchaus auf die Idee kommen, dass man die Variante 1 der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung nicht ohne Hintergedanken für das "Gedankenexperiment" in Anspruch genommen hat.

Aber zurück zu dem eigentlichen Ziel des IW. Das kann man diesen Hinweisen von Kochskämper entnehmen:

»Zwar ist die hier angestellte Rechnung stark vereinfacht und abstrahiert von der Entwicklung der sozialversicherungspflichten Beschäftigung. Deutlich wird aber, dass die demografische Entwicklung keinen großen Handlungsspielraum lässt. Ein stabiles Rentenniveau in der Gesetzlichen Rentenversicherung bei gleichbleibender Beitragsbelastung lässt sich nur mit einem starken Anheben der Regelaltersgrenze verwirklichen.«

Nun weiß auch das IW um die enormen Widerstände, die solche Jahreszahlen bei den normalen Menschen auslösen werden. Und kommt dann folgerichtig zum eigentlichen Anliegen des Vorstoßes:

»Soll die Regelaltersgrenze also nicht extrem ansteigen, bleibt nur eine Kombination aus beidem: ein höheres Renteneintrittsalter und ein Absenken des allgemeinen Rentenniveaus.«

Das also ist das eigentliche Ziel. Strategisch gut gemacht - man wirft unrealistische Renteneintrittsalter in den Raum, die die Menschen in Angst und Schrecken versetzen, um dann in einem zweiten Schritt scheinbar nachzugeben und eine geringere Erhöhung des Renteneintrittsalters zu bekommen, was von Anfang an auch so geplant ist. Und von Widerstand gegen die bereits vollzogene Anhebung auf 67 mit all den daran geknüpften Folgen für die Versicherten ist dann auch keine Rede mehr, weil man sich aufgerieben hat in der scheinbar erfolgreichen Abwehr gegen eine nochmalige Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters.

Selbst die Schreibtischarbeiter des IW sollten wissen, dass es Millionen Beschäftigten gar nicht gelingen kann, bis 67, geschweige denn 69 oder gar 73 durchzuhalten. Jeder, der offenen Auges durch die Arbeitswelt wandert, wird sich dem nicht verschließen können. Warum dann aber immer wieder dieses Herumreiten auf ein höheres Renteneintrittsalter?

In dem bereits aufgerufenen Artikel IW fordert Rente mit 73 wird dazu Hans-Jürgen Urban vom Vorstand der IG Metall kurz und präzise zitiert:

„Bekanntlich führt die Anhebung der Regelaltersgrenze nicht zu einem längeren Verbleib in den Betrieben, sondern zu drastischen Rentenkürzungen.“

Und genau darum geht es, denn mit den Abschlägen bei einem vorzeitigen Rentenbezug wird die Rentenversicherung natürlich auch "entlastet".

Und wenn man etwas länger nachdenkt, dann sollte den Arbeitnehmern klar werden, dass es sich bei den immer wieder vorgetragenen und von vielen Medien wiedergekäuten Argument, "die" Lebenserwartung steige doch kontinuierlich und "wir" beziehen immer länger Rente, also könne "man" doch auch etwas länger arbeiten, um ein überaus vergiftetes Argument handelt.
Dazu bereits die Hinweise in meinem Blog-Beitrag Rente mit 70(+)? Warum die scheinbar logische Kopplung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung unsinnig ist und soziale Schieflagen potenziert vom 22. April 2016.

Dort wurde herausgearbeitet, dass die schematische Erhöhung des Renteneintrittsalters für bestimmte Menschen ein doppelter Schlag ins Gesicht wäre. Zum einen haben wir eine erhebliche Spannweite der Lebenserwartung dergestalt, dass die unteren Einkommensgruppen (also die mit den in der Regel eben auch niedrigen Renten) um Jahre kürzer leben als die oberen Einkommensgruppen, die nicht nur höhere Renten bekommen, sondern diese auch länger in Anspruch nehmen können. Und hinzu kommt, dass eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters gerade für die unteren Einkommensgruppen eine weitere Rentenkürzung bedeuten würde, denn viele von den Menschen hier arbeiten in Berufen, die man definitiv nicht bis in diese hohen Altersgruppen ausüben kann bzw. man wird vorher von den Arbeitgebern entsorgt und durch andere, jüngere Arbeitskräfte ersetzt und findet dann keine andere Beschäftigung mehr.

Aber um diese Zusammenhänge geht es in Wirklichkeit nicht. Sondern die Aktivitäten des IW und anderer Akteure (man nehme als aktuelles Beispiel den Gastbeitrag von Axel Börsch-Supan und Friedrich Breyer Die fünf großen Irrtümer in der Rentendebatte in der Süddeutschen Zeitung, die mit keiner Zeile darauf hingewiesen hat, wie verstrickt Börsch-Supan mit der deutschen Versicherungswirtschaft ist, die ihn und sein Institut mit erheblichen Geldmitteln sponsort. Das hat Norbert Häring in seinem Blog-Beitrag Wirtschaftsprofessoren als heimliche Lobbyisten der Versicherungsbranche kritisch aufgearbeitet) stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Aktivitäten der "Gegenseite", wo dazu aufgerufen wird, dass die um die Jahrtausendwende mit dem unter Rot-Grün vollzogenen Paradigmenwechsel in der Alterssicherungspolitik verbundene Absenkung des Rentenniveaus gestoppt und umgekehrt wird. Man kann in diesem Zusammenhang beispielsweise auf die Vorschläge der IG Metall zu einer solidarischen Alterssicherung verweisen, unter denen sich - als Zwischenziel - eine Stabilisierung des Rentenniveaus befindet, was die gesetzlich bereits scharf gestellten weiteren Rentenniveauabsenkungen aufhalten würde.

Dagegen wird jetzt aus unterschiedlichen Richtungen gefeuert. Und im kommenden Jahr, in dem Bundestagswahlen anstehen, wird das noch mal ein paar Nummern heftiger werden. Aber man sollte nicht vergessen, dass es um die Alterssicherung von Millionen Menschen geht, die darauf existenziell angewiesen sind und dass wir zugleich über sehr lange Zeiträume sprechen, wenn es um die Rente und andere Alterssicherungsprodukte geht.