Mittwoch, 18. Mai 2016

Mehr Zwangsverrentungen von Hartz IV-Empfängern. Oder doch nicht? Ein Paradebeispiel für systemkonforme und zugleich verirrte Sozialpolitik

Das waren Schlagzeilen, die man im Bundesarbeitsministerium sicherlich nicht gerne gelesen hat: Hartz-IV-Beziehern droht schnellere Zwangsverrentung: »Langzeitarbeitslose können vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden, auch wenn dann ihre Bezüge schrumpfen. Nun sollen die Behörden einen größeren Spielraum bekommen, um Druck auszuüben.« Oder dieser Artikel hier: Zwangsverrentung: Koalition will mehr Druck ermöglichen: »Jobcenter sollen künftig Hartz-IV-Leistungen streichen, wenn Betroffene nicht die nötigen Unterlagen zum vorzeitigen Wechsel in die Rente vorlegen. Das sieht ein geplanter Änderungsantrag für ein derzeit im Bundestag beratenes Gesetz zu Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV vor.«

Das Thema ist nicht neu. Bereits am 1.12.2014 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Die andere Seite der "Rente mit 63": Während die einen wollen, müssen die anderen. Zwangsverrentung von Hartz IV-Empfängern.  Dort wurde bereits überaus kritisch das Thema erörtert.

Nun also soll den Berichten zufolge eine weitere Verschärfung in Gang gesetzt werden: »Trotz großer Kritik an der sogenannten vorzeitigen Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen will die Koalition demnach den Jobcentern mehr Möglichkeiten einräumen, Hartz-IV-Empfänger in den Ruhestand zu schicken. So sollen die Behörden künftig Leistungen streichen können, wenn Betroffene nicht die nötigen Unterlagen zum vorzeitigen Wechsel in die Rente vorlegen.«

Das Problem für die Jobcenter: Schätzungen zufolge werden jährlich Tausende Hartz-IV-Empfänger aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen - obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen. Kommen die Menschen der Aufforderung nicht nach, können Jobcenter die Anträge dafür stellen. »Nötige Unterlagen würden die Betroffenen aber oft nicht vorlegen, heißt es in der Begründung des neuen Vorstoßes. Nach bisheriger Rechtslage seien die Möglichkeiten zur Einwirkung auf die Betroffenen damit erschöpft. Deshalb sollen die Jobcenter in solchen Fällen künftig Leistungen versagen, bis die Betroffenen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.«

Zwangsrente mit 63? Das mag den einen oder anderen irritieren, denn predigt man nicht schon seit langem, dass die Leute länger arbeiten sollen und müssen? Dahinter steckt eine fatale "Systemlogik". Im Grundsicherungssystem SGB II, also dem Hartz IV-System, gilt das Primat, dass die Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich zu beenden ist, selbst wenn das für die Betroffenen mit erheblichen Nachteilen verbunden ist. Und wenn die Menschen in Rente gehen können - auch wenn das mit teilweise erheblichen und lebenslangen Abschlägen verbunden ist -, dann sollen sie das machen müssen, um ihr Hilfebedürftigkeit im Hartz IV-System zu beenden.

Natürlich haben diese Schlagzeilen die bereits ziemlich in den Seilen hängende SPD, die ja das Bundesarbeitsministerium führt, getroffen. Da muss man aufhorchen, wenn man dann mit solchen Meldungen konfrontiert wird, die von den sicher nicht zu beneidenden Anhängern und Mitgliedern und vor allem Funktionären der Sozialdemokratie mit Wohlwollen aufgenommen werden:  SPD: Keine Frühverrentung von Hartz-IV-Empfängern bei drohender Armut.

Also doch ein Fehlalarm? Da hilft es, genauer auf die Meldung zu schauen.

»Bei drohender Altersarmut sollen Hartz-IV-Empfänger künftig nicht mehr vorzeitig mit Abschlägen in Rente geschickt werden. Dies sei mit dem geplanten Gesetz zu flexibleren Übergängen in die Rente vorgesehen, sagte die SPD-Sozialpolitikerin Katja Mast der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Mit dem Gesetzesvorhaben, das jetzt dazu angestoßen wird und voraussichtlich dieses Jahr seinen Abschluss findet, haben wir es geschafft, dass die Gerechtigkeitslücke bei der Zwangsverrentung entschärft wird", sagte Mast.«

Also alles gut jetzt? Eine dieser typischen Falschmeldungen?

So einfach ist es dann doch nicht.

Wie so oft im sozialpolitischen Leben muss man auf die Zwischentöne hören und achten:

»Mit der von der Sozialpolitikerin Mast angekündigten anderen Neuerung nun sollen Hartz IV-Empfänger künftig aber gar nicht mehr zur Frührente mit Abschlägen gezwungen werden, wenn sie dadurch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen wären.«

Fazit: Die angekündigte Gegenregelung zu dem, was man derzeit im SGB II plant an Verschärfungen, gilt eben nicht für alle Hartz IV-Empfänger, sondern nur für die, bei denen sich durch die Zwangsverrentung aufgrund zu niedriger Alterseinkommen ein Grundsicherungsbezug ergeben würde. Die sollen nicht gezwungen werden können, die anderen aber schon.

Letztendlich ist das alles ein Beispiel für die Kleingeistigkeit in der gegenwärtigen Sozialpolitik. Man bewegt sich nur in den gegebenen Systemen, die man durch solche Maßnahmen für sich genommen zu stabilisieren versucht. Die naheliegende Frage wäre natürlich, wie eine zwangsweise Verrrentung überhaupt in eine Zeit passt, in der man ansonsten andauernd von einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit und einer weiteren Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters spricht. Wenn man das wirklich ernst nehmen würde, dann müsste man eigentlich auf die Zwangsverrentung verzichten und den Jobcentern den Auftrag geben, sich eben auch um die über 60jährigen Menschen zu kümmern, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen haben.

Ganz offensichtlich geht es hier wieder einmal um einen klassischen Verschiebebahnhof. Wenn die Grundsicherung nach SGB II entlastet werden kann in dem Moment, in dem die Betroffenen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen (müssen), dann sollen die Hartz IV-Empfänger eben die "vorgelagerte" Leistung Rente beantragen und aus dem Hartz IV-Bezug ausscheiden, auch wenn das für sie mit Nachteilen verbunden ist.

Sind sie hingegen auf die Grundsicherung nach dem SGB XII angewiesen, weil ihre Rente (und mögliche andere Einkommensquellen so niedrig sind, dass sie bedürftig sind), dann steht der Bund vor dem Problem, dass er die damit verbundenen Mittel auch aufbringen muss, denn man hat die Grundsicherung für Ältere und Erwerbsunfähige aus dem kommunalen Finanzierungskontext herausgelöst und auf die Bundesebene verlagert. In diesem Fall hat natürlich der Bund kein großes Interesse daran, dass auf seine Kosten verschoben wird. Wenn das nur die Rentenversicherung betrifft, dann ist das ganz anders.

Fazit: Die Lösung des angesprochenen Problems wäre relativ einfach. Man muss den Tatbestand der Zwangsverrentung  schlichtweg aus dem Gesetz streichen, um denen, die tatsächlich eine Beschäftigung suchen, entgegenzukommen. Nur wenn sie darauf bestehen können, bis zum "normalen" Renteneintrittsalter im Rechtskreis des SGB II zu bleiben, haben sie überhaupt eine Chance, Unterstützung von den Jobcentern zu bekommen.

Auf der anderen Seite verdeutlicht der Sachverhalt aber auch, in welchen Untiefen die Verantwortlichen innerhalb der Sozialdemokratie mittlerweile angekommen sind, die mit der Leitung des Bundesarbeitsministeriums nach außen verantwortlich sind für diese Fragen. Denn natürlich treffen sie die Vorwürfe, dass zu wenig oder gar nichts getan wird hinsichtlich einer gelingenden Integration in den (ersten) Arbeitsmarkt - gerade bei den Älteren. Auf der einen Seite sind die Handlungsmöglichkeiten vor Ort natürlich enorm beschränkt, zum einen durch das restriktive Förderrecht, zum anderen durch die erheblichen Mittelkürzungen, die wir im SGB II-Bereich in den vergangenen Jahren haben erleben müssen. Zum anderen ist es aber eben auch so, dass die Integration in eine neue Beschäftigung gerade bei den Älteren dadurch erschwert bis verunmöglicht wird, dass die Unternehmen schlichtweg keine oder zu wenige ältere Hartz IV-Empfänger einstellen aus welchen Gründen auch immer. Das kann aber nur sehr begrenzt beeinflusst werden. So oder so kann man sich nur eine überwiegend negative Wahrnehmung abholen.

Gerade vor diesem Hintergrund wäre es wichtig gewesen, wenn das sozialdemokratisch geführte Bundesarbeitsministerium Regelungen gefunden hätte, die vor allem den Betroffenen helfen, sich in dem System zu positionieren. Das alles spricht nicht gegen eine Regelung, die einen freiwilligen, ich betone: freiwilligen, Ausstieg aus dem Erwerbsleben ermöglicht. Aber eben kein Zwangsausstieg für alle. Und auch die jetzt angekündigte "Lösung" würde im Ergebnis die Situation auch noch verkomplizieren, denn man beseitigt nicht die Zwangsverrentung an sich, sondern nur, wenn diese zu Folgen in einem anderen System führen würde (also einem Bezug von Grundsicherung für Ältere nach dem SGB XII). Die Jobcenter müssen dann also in Zukunft prüfen, ob es sich bei ihren "Kunden" um aus Sicht der Grundsicherung "gute" oder "schlechte" Verrentungsfälle handelt. Das kann man sicher nicht Bürokratieabbau nennen.

Und bestehen bleibt die im "Rechtsvereinfachungsgesetz" vorgesehene Zwangsmaßnahme, dass wenn die Betroffenen, bei denen sich dann eine Zwangsverrentung "lohnen" würde, weil sie keinen Folge-Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII haben werden, sich weigern, ihren "Mitwirkungspflichten" nachzukommen, also die notwendigen Unterlagen vorzulegen für ihre Überführung in das mit Abschlägen gepflasterte Rentensystem, die Jobcenter die härteste Waffe einsetzen können, über die sie verfügen - die Sanktionierung des Existenzminimums.
Im Ergebnis handelt man sich dadurch zwei neue Baustellen ein. Zum einen wird das überladene System durch den scheinbaren Kompromiss wieder einmal noch unübersichtlicher, zum anderen wird es neue Fälle für diejenigen geben, die das SGB II-System wegen den Sanktionen fundamental kritisieren, was ja nicht nur, aber auch wegen der ausstehenden Entscheidung zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Sanktionen an sich durch das Bundesverfassungsgericht in den vor uns liegenden Monaten auf die große politische Bühne gehoben werden wird.