Sonntag, 4. Oktober 2015

Viele kommen schnell in einen Job und zugleich in Hartz IV. Zur Arbeitsmarktintegration von Rumänen und Bulgaren

Am Anfang des Jahres 2014 sind für Arbeitskräfte aus den beiden südosteuropäischen EU-Ländern Rumänien und Bulgarien die letzten Hürden bei der Jobsuche in Deutschland gefallen. Kritiker hatten damals einen Ansturm von Arbeitssuchenden aus beiden Ländern auf den deutschen Arbeitsmarkt befürchtet. Es gab damals eine intensive Diskussion über die "Armutszuwanderung" aus diesen Ländern und zahlreiche Berichte über die Probleme einiger Großstädte im Ruhrgebiet oder in Mannheim mit Tausenden von Zuwanderern aus diesen Armenhäusern der EU gingen durch die Medien. Mittlerweile ist Deutschland mit ganz anderen Zuwanderern beschäftigt - aber auch kreist ein Teil der Debatte immer um die Frage der Arbeitsmarktintegration.

Vor diesem Hintergrund ist es hilfreich, dass das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung diese Frage für die Rumänen und Bulgaren kontinuierlich begleitet und regelmäßig einen "Zuwanderungsmonitor" veröffentlicht. Die neueste Ausgabe wurde im September 2015 veröffentlicht (Zuwanderungsmonitor Bulgarien und Rumänien). Der Artikel Rumänen und Bulgaren - schnell im Job, schnell in Hartz IV fasst eine scheinbar irritierende Gleichzeitigkeit zusammen, die sich aus den Daten ableiten lässt: »Der Irrtum von den arbeitslosen Rumänen und Bulgaren in Deutschland ist verbreitet. Doch neue Zahlen zeigen: 80 Prozent der Neuankömmlinge aus diesen Ländern fanden zuletzt sehr schnell eine Tätigkeit. Und warum kriegen dennoch so viele Hartz IV?«

Zuerst aber einige Daten aus dem Zuwanderungsmonitor des IAB: Im August 2015 ist die in Deutschland lebende Bevölkerung aus Bulgarien und Rumänien um 12.000 Personen auf insgesamt 637.000 Personen gewachsen.
  • Im Jahr 2015 ist mit einem Bevölkerungszuwachs um 130.000 bis 150.000 Personen zu rechnen. Im Juli 2015 lag die Zahl der Beschäftigten bei rund 342.000 Personen. Die Beschäftigungsquote der bulgarischen und rumänischen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter beträgt damit rund 64 Prozent.  Hinzu kommt ein Anteil von 15 bis 20 Prozent Selbständigen und nicht abgabepflichtigen Saisonarbeitskräften, so dass sich eine geschätzte Erwerbsquote von 79 bis 84 Prozent ergibt.
  • Der Anteil der SGB-II-Leistungsbezieher an der Bevölkerung aus diesen beiden Ländern steigt allerdings weiterhin kontinuierlich. Die SGB-II- Leistungsbezieherquote betrug im Juni 2015 17,1 Prozent und liegt damit 0,7 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Wert der ausländischen Bevölkerung in Deutschland. Die SGB-II- Leistungsbezieherquote hat damit den Durchschnitt der ausländischen Bevölkerung überschritten (16,4 Prozent), und ist höher als die Leistungsbezieherquoten der Zuwanderer aus den vier südeuropäischen Krisenstaaten (12,0 Prozent) und der EU-8-Staaten (11,4 Prozent). Die Entwicklung bei den SGB-II-Leistungsbezieherquoten zwischen der bulgarischen und rumänischen Bevölkerung läuft zudem weiterhin auseinander. Während der Anteil der SGB-II-Leistungsbezieher der Rumänen sich dem Niveau der anderen EU-Zuwanderungsgruppen annähert, hat dieser Anteil bei den Bulgaren den Durchschnitt der ausländischen Bevölkerung inzwischen deutlich überschritten. 
Wie passt das zusammen - eine steigende Beschäftigungsquote und gleichzeitig dieser Anstieg bei den Hartz IV-Beziehern unter den Zuwanderern aus den beiden südosteuropäischen Ländern?
Das liegt vor allem daran, dass die Formel "Hartz IV oder Erwerbsarbeit" nicht gilt, sondern: »Auffallend hoch ist der Anteil an erwerbstätigen Leistungsbeziehern. So waren im Mai 2015 rund 41,2 Prozent der erwerbsfähigen SGB-II-Leistungsempfänger aus Bulgarien und Rumänien erwerbstätig, im Vergleich zu 30,0 Prozent in der ausländischen Bevölkerung in Deutschland. Der Anteil der „Aufstocker“ belief sich an den abhängig beschäftigten Bulgaren und Rumänen im Mai 2015 auf 8,0 Prozent.« So das IAB. Und die Wissenschaftler des Instituts schreiben noch etwas:

»Im Mai 2015 bezogen 2.600 selbständige Bulgaren und Rumänen Leistungen nach dem SGB II. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist diese Zahl um rund 30 Personen gesunken. Der Anteil der Leistungsbezieher an den selbständigen Bulgaren und Rumänen dürfte damit nicht höher als bei den abhängig Beschäftigten sein. Es gibt somit keine statistischen Hinweise darauf, dass Bulgaren und Rumänen gezielt Gewerbe anmelden, um SGB-II-Leistungen zu beziehen.«

Damit wäre ein Mythos als solcher entlarvt. Dennoch zeigen die Zahlen vor allem eins: Viele  Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien arbeiten in Jobs, die ganz unten in dem Mehretagenbau Arbeitsmarkt angesiedelt sind und wo die Verdienste so niedrig sind, dass aufstockend Hartz IV in Anspruch genommen werden kann.

Bereits Anfang September 2015 hatte Sven Astheimer in seinem Artikel Mehr Bulgaren beziehen Hartz-IV-Leistungen berichtet: »Das IAB bemerkt, dass es sich in mehr als 40 Prozent um Aufstocker handelt, die neben der Sozialleistung auch ein Erwerbseinkommen beziehen.«

Erneut ein Beleg, wo die Musik spielen wird, wenn es darüber hinaus um die Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge geht: Natürlich überwiegend in den untersten Etagen des Arbeitsmarktes.