Dienstag, 30. Juni 2015

Der Mindestlohn mal wieder. Er wirkt vor sich hin und Andrea Nahles korrigiert ein paar Stellschrauben im Getriebe

»Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind kräftig und schultern den Mindestlohn ohne Mühe. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist weiter gut. Die Zahlen aus Nürnberg zeichnen ein stabiles und robustes Bild: Die Arbeitslosigkeit liegt deutlich unter dem Vorjahreswert. Auch die Zahl der Aufstocker lag im Februar deutlich unter der des Vorjahresmonats. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist nach vorläufigen Angaben im April im Vergleich zum Vorjahresmonat um über eine halbe Million angestiegen.« Von wem das wohl kommt? Richtig, ein O-Ton von der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) anlässlich der Kommentierung der Arbeitsmarktzahlen für Juni 2015. Und dabei ging es nicht nur um das erneute Rekordtief bei den offiziellen Arbeitslosenzahlen, sondern der 30. Juni markiert auch die ersten sechs Monate des gesetzlichen Mindestlohns für alle mit Ausnahmen. Ein schönes Datum, um eine erste Bilanzierung vorzulegen, was denn auch vom Bundesmindestlohnministerium gemacht wurde: Bestandsaufnahme Einführung des allgemeinen Mindestlohnes in Deutschland Juni 2015. So technokratisch-lieblos haben die Beamten der Frau Ministerin ihre Wahrnehmung überschrieben. Sie kommen nicht wirklich überraschend zu einer rundum positiven Bewertung. Also könnte man meinen, gut ist, nächstes Thema. Dann aber überraschte die Ministerin mit der Ankündigung, einige Korrekturen am Regelwerk vorzunehmen - sogleich wurde gemeldet: Nahles entschärft Mindestlohn-Regeln oder Nahles lockert Mindestlohn – ein bisschen. Offensichtlich meint die Ministerin, irgendwie reagieren zu müssen auf die permanenten Nörgeleien seitens der Union und von Wirtschaftsfunktionären an dem "Bürokratiemonster" Mindestlohn. Dabei gibt es nachvollziehbare Korrekturen, aber auch wieder neue Regelungen, die doch entlasten sollen, aber im Ergebnis wieder mal zur Komplexitätssteigerung beitragen werden.

Das zentrale Entgegenkommen der Ministerin: Sie hat angekündigt, die Dokumentationspflicht bei der Arbeitszeit verringern zu wollen. Aufzeichnungspflichten bei der Beschäftigung von Ehepartnern, Kindern und Eltern des Arbeitgebers sollen entfallen.

Bei der Auftraggeberhaftung sicherte Nahles eine gemeinsame Klarstellung von Arbeits- und Finanzministerium bei der Zollverwaltung zu. Damit werde in den meisten Fällen einer Beauftragung eines anderen Unternehmens klargestellt, dass im Hinblick auf den Mindestlohn keine Haftung seitens des Auftraggebers bestehe.

So weit, so nachvollziehbar. Jetzt wird es aber ein wenig komplizierter, denn die Ministerin hat eine weitere "Entlastung" im Koffer:

»Derzeit müssen Arbeitgeber in neun für Schwarzarbeit besonders anfälligen Branchen bis zu einer Gehaltsgrenze von 2.958 Euro brutto genau dokumentieren, wie viele Stunden ihre Angestellten für diese Summe gearbeitet haben. Betroffen davon sind zum Beispiel Baugewerbe, Gaststätten oder Schausteller«, kann man der Meldung Nahles entschärft Mindestlohn-Regeln entnehmen. Der eine oder andere wird sich fragen, wie man denn auf diese krumme Summe von 2.958 Euro brutto pro Monat kommt. Um mit dem Mindestlohn 2.958 Euro zu verdienen, müsse man im Monat an 29 Tagen zwölf Stunden lang arbeiten – das sei gar nicht möglich, so die Kritiker dieser Lohngrenze. Die Gegenargumentation der Bundesmindestlohnministerin geht dann so: Bei Saisonarbeitern oder Beschäftigten mit stark schwankenden Arbeitszeiten seien solche Arbeitsbelastungen durchaus vorstellbar. Nun ist sie an dieser Stelle bereit, eine Absenkung des Schwellenwerts zu akzeptieren, aber die neue Regelung erhöht den Komplexitätsgrad ein ordentliches Stück:
  • Künftig soll diese Grenze bei 2.000 Euro liegen, allerdings nur, wenn das Arbeitsverhältnis schon länger besteht und der Lohn in den vergangenen zwölf Monaten regelmäßig bezahlt wurde.
  • Zugleich bleibt die Lohngrenze von 2.958 Euro weiter erhalten, denn die Absenkung auf 2.000 Euro gilt ja nur dann, wenn die genannte Bedingung erfüllt ist. Für Saisonbeschäftigte und Minijobber im gewerblichen Bereich bleibe die Aufzeichnungspflicht jedoch bis zur Einkommensschwelle von 2.958 Euro unverändert bestehen.
Da fragt sich auch der dem Mindestlohn sehr zugeneigte Leser vielleicht: Warum jetzt 2.000 Euro? Ist das empirisch ermittelt worden oder hat man gewürfelt? Oder hat man die Zahl genommen, weil sie so schön rund ist? Und wenn man das irgendwie erklärt bekommt, bleibt eine weitere Frage mit Ratlosigkeitspotenzial, denn die Absenkung gilt ja nur, »wenn das Arbeitsverhältnis schon länger besteht und der Lohn in den vergangenen zwölf Monaten regelmäßig bezahlt wurde.« Ja wie? Was genau ist denn "schon länger besteht"? Geht's noch präziser? Oder ist das dann aus dem zweiten Teil abzuleiten, wo von den vergangenen zwölf Monaten die Rede ist. Also zwölf Monate. Warum nicht 11 oder 10 oder 9? Hat man da gewürfelt?

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling (CDU), wird mit der kritischen Anmerkung zitiert, durch die Einführung einer weiteren Gehaltsschwelle werde das Gesetz für Arbeitgeber und Kontrollbehörden noch komplizierter. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Insgesamt erscheint das nicht wirklich durchdacht, offensichtlich will Andrea Nahles den Mindestlohnkritikern in der Union und in den Wirtschaftsverbänden irgendwie entgegenkommen. Die legen aber gleich nach und stellen weitere "Entlastungsforderungen".

Und natürlich - das eigentliche Problem für viele Unternehmen, beispielsweise aus dem Gaststättenbereich - wird erneut nicht angesprochen. Denn das eigentliche Problem sind weniger die 8,50 Euro, sondern dass durch die Mindestlohnkontrollen zwar kein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz festgestellt wird, sehr wohl aber ein anderer Rechtsverstoß: Die Umgehung bzw. Nicht-Beachtung des Arbeitszeitgesetzes mit den dort normierten Regelungen Höchstarbeitszeiten betreffend.

Wem das alles zu trocken ist, dem sei hier die folgende Reportage zum Anschauen empfohlen:

Das Mindestlohn-Experiment: Eine erste Bilanz (29.06.2015, 22.00 - 22.45 Uhr, WDR-Fernsehen)
Der Mindestlohn gilt – flächendeckend, unbegrenzt. Das jedenfalls behauptet die Politik. Wir ziehen eine erste Bilanz des größten sozialpolitischen Experiments seit den Hartz-Reformen.
Unsere ReporterInnen besuchen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber auch Gewerkschaften und Behörden. Und: Wir begleiten einen Arbeitssuchenden auf seiner Bewerbungstour durch Nordrhein-Westfalen. Der gelernte Koch nimmt jeden Job an, den er kriegen kann. Egal, ob als Kurierfahrer, Reinigungskraft oder Tankstellen-Aushilfe. Wer zahlt den Mindestlohn? Wer zahlt ihn nicht? Denn genau darum geht es.