Montag, 30. Juni 2014

Anything goes? Diese Sichtweise auf "Familie" wird einigen sehr weh tun, spiegelt aber die Realität. Spannend ist die Frage, was man familienpolitisch daraus (nicht) macht

Bekanntlich ist die Familienpolitik in Deutschland ein vermintes Gelände. Kaum ein Politikbereich ist dermaßen ideologisch aufgeladen wie die Frage, was Familie eigentlich ist, geschweige denn, wie man „die“ Familien mit was genau fördern kann und soll. Das gewaltige Konfrontationspotenzial haben wir im vergangenen Jahr beispielsweise in der Debatte über den Ausbau der Kindertagesbetreuung für die unter dreijährigen Kinder sowie den erbitterten Streit um das Für und Wider des "Betreuungsgeldes" erleben müssen. Vor diesem Hintergrund lässt die folgende Meldung aufhorchen:

»Ein Ehepaar mit Kindern ist eine Familie, so viel ist klar. Für die meisten Deutschen gelten aber auch andere Lebensentwürfe als "Familie". Daher fordert nun ausgerechnet die Konrad-Adenauer-Stiftung von der Politik, keine Leitbilder mehr vorzugeben - und bricht so mit allem, was Konservativen heilig ist«, schreibt Ulrike Heidenreich in ihrem Artikel mit der überspitzenden Überschrift Vater/Mutter/Kind war gestern.

Sonntag, 29. Juni 2014

Großbritannien: Alte Menschen allein zu Haus - auch diesseits der Insel ein Thema, das aus dem Schatten geholt werden sollte

Lonely Britain: Tens of thousands of elderly men and women are left home and alone - so die Überschrift eines Artikels, in dem am Beispiel der Situation in Großbritannien darauf hingewiesen wird, dass sich die Isolation und die Vereinsamung vieler alter Menschen zu einem echten sozialen Notstand ausgewachsen habe.


»Trevor Lyttleton, chairman of Contact the Elderly, said the number of lonely pensioners aged 75 or older was at its worst more than any time in the almost 50 years since he founded the charity. Some go whole weeks without any human contact ...« Man muss sich an dieser Stelle verdeutlichen, was die Organisation Contact the elderly anbietet: Die ehrenamtlichen Mitarbeiter organisieren monatlich an einem Sonntag Nachmittag "tea parties" für vereinsamte Menschen über 75 Jahre. Es geht also nicht um die tägliche Pflege und Betreuung, sondern um ein Angebot aus dem "sozialen Leben" im Monat.

Freitag, 27. Juni 2014

Die "Ausnahmeritis" grassiert im großkoalitionären Berlin. Oder: Wie der Mindestlohn schrittweise in Richtung Schweizer Käse verhandelt wird

Wer kennt das nicht, die alljährlichen Grippewarnungen. Aus aktuellem Anlass muss an dieser Stelle eine - mehr als vorsorgliche - Warnung vor einer in Berlin um sich greifenden "Ausnahmeritis" ausgesprochen werden. Es geht um einen offensichtlich grassierenden Handlungszwang, kurz vor Gesetzgebungsschluss dem Schweizer Käse-Modell nachzulaufen. Richtig, wir sprechen vom flächendeckenden und einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, bei dem doch eigentlich vereinbart war, dass bis auf Langzeitarbeitslose, Jugendliche und bestimmte Praktikantenverhältnisse keine Ausnahmen gemacht werden sollen von der Anwendbarkeit der allgemeinen Lohnuntergrenze, in bestimmten Branchen zudem noch aufgeschoben bis Ende 2016, sofern es tarifvertraglich vereinbarte niedrigere Entgelte gibt. Die Betonung liegt auf eigentlich keine weitere Ausnahmen.

Das "Schlupfloch" in der sozialpolitischen Regelungswelt - für die einen der "Schleichweg" zu mehr Gerechtigkeit, für die anderen eine böse Sache

Es ist aber auch nicht einfach in der Sozialpolitik – komplexe und immer heterogener werdenden Lebensumstände müssen in konkrete sozialrechtliche Vorschriften gegossen werden. Neben der Tatsache, dass die daraus resultierenden Regelungen sofort ganz viel Phantasie freisetzen, wie man sie umgehen kann (das erleben wir beispielsweise derzeit im Bereich der anstehenden Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns), ist es unvermeidbarerweise immer auch so, dass Regelungen, mit denen man „mehr Gerechtigkeit“ herstellen möchte, nicht selten und oftmals als ungeplante Nebenfolge ihrer praktischen Umsetzung beispielsweise über Stichtagsregelungen neue „Gerechtigkeitslücken“ aufreißen. Wenn dann noch die Gesetzgebung aufgrund des tagespolitischen Drucks mit der heißen Nadel gestrickt werden muss, sind handwerkliche Fehler quasi nicht zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund kann es nicht wirklich überraschen, dass jetzt sukzessive auf einer der wichtigsten „Gerechtigkeitsbaustellen“, also der so genannten „Rente mit 63“, Baumängel (für die einen) bzw. „Notausgänge“ (für die anderen) erkennbar werden.

Donnerstag, 26. Juni 2014

Ein Teil der weltweiten Flüchtlingswelle strandet auch in Deutschland. Hier suchen Kommunen nach Schlafplätzen, die Regierung plant mal wieder eine Begrenzung des Asylrechts und da war doch noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts


Im vergangenen Jahr wurde eine weitere markante Marke geknackt - fast 110.000 Menschen haben einen Erstantrag auf Asyl in Deutschland gestellt. Nach einem kontinuierlichen Rückgang der Asylbwerberzahlen seit Mitte der 1990er Jahre verzeichnen wir seit 2008 wieder stark steigende Zahlen bei den Erst- wie Folgeanträgen im Asylbereich. Und im laufenden Jahr beschleunigt sich diese Entwicklung: In den ersten fünf Monaten des Jahres 2014 wurden 54.956 Erstanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen genommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 34.419 Erstanträge; dies bedeutet einen Zuwachs um 59,7 % (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Aktuelle Zahlen zu Asyl, Ausgabe: Mai 2014, S. 3). Diese Entwicklung löst einerseits ganz praktische Probleme vor Ort aus, beispielsweise hinsichtlich der Unterbringung der zu uns kommenden Menschen. Viele Kommunen kämpfen hier mit fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten. Zum anderen aber sehen wir reflexhafte Reaktionen der Bundesebene, die am Asylrecht herumfummeln will, um einen Deckel auf den Topf zu bekommen, dabei aber zugleich eine - eigentlich mal wieder recht eindeutige - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 umsetzen muss.

Dienstag, 24. Juni 2014

Nothilfe für die Zeitungsverleger: Noch eine Ausnahme beim flächendeckenden Mindestlohn (eigentlich) ohne Ausnahmen?

Seit Monaten wird die Politik mit Forderungen nach Ausnahmen von dem zu erwartenden gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn bombardiert. Ursprünglich sollte der Mindestlohn ohne irgendeine Ausnahme seine Funktion als unterste Haltelinie im Lohngefüge entfalten können. Doch schon die Formulierung im Koalitionsvertrag, dass man mit den Branchen über die Umsetzung des Mindestlohnes sprechen und verhandeln wolle, öffnete die Tür für Ausnahmeregelungen. Bislang haben sich vor allem drei Bereiche herauskristallisiert, bei denen der Mindestlohn keine Anwendung finden wird: Zum einen gilt er nicht für die Jugendlichen bis 18 Jahre, auch alle Langzeitarbeitslosen sollen in den ersten sechs Monaten ihre Beschäftigung von der Anwendung des Mindestlohns ausgenommen werden können und bestimmte Praktika sind ebenfalls ausgegliedert worden. Hinzu kommt, dass es eine Übergangslösung dergestalt gibt, dass in Branchen, die tarifvertraglich niedrigere Löhne vereinbart haben als die vorgesehenen 8,50 € pro Stunde Mindestlohn, bis Ende 2016 auf die Anwendung des eigentlich höheren Mindestlohnsatzes verzichtet werden kann.
In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Branche Sturm gelaufen gegen ihre Nicht-Berücksichtigung bei den Ausnahmeregelungen: beispielsweise die Taxi-Branche, die Landwirte für die bei ihm beschäftigten Saisonarbeiter oder der gesamte Bereich der Gastronomie. Bislang erfolglos. Aber eine Branche scheint durchgekommen zu sein: die Zeitungsverleger.

Montag, 23. Juni 2014

Glücklicher Konsum, unglückliche Überschuldung. Und die Hoffnung: Zurück auf Start für die im Unglück geht demnächst schneller. Wirklich? Zur Reform der Verbraucherinsolvenz

Das sind doch Nachrichten, die das Herz der Volkswirtschaft höher schlagen lassen: Die Deutschen kaufen, als gäbe es kein Morgen mehr: »Ob Essen, Urlaub oder Kleidung: Der Sparerfrust durch Mini-Zinsen und höhere Einkommen entlädt sich in einem wahren Konsumrausch«, so  Anja Ettel und Michael Gassmann in ihrem Artikel. Angesichts der in der Vergangenheit gerade von vielen kritischen Ökonomen beklagten schwachen Binnennachfrage in Deutschland ist das doch erst einmal eine gute Botschaft. Aber wie immer hat die Medaille eine zweite Seiten, denn bekanntlich gibt es keine homogene Masse, sondern es gibt die, die mehr als bislang konsumieren, daneben aber auch die, die mehr konsumieren möchten, es aber nicht können, weil ihnen die Einkommensbasis dafür fehlt - oder sogar völlig weggebrochen ist, weil sie sich in der Überschuldung befinden.
Wir sprechen von einer richtig großen Zahl, wenn wir Überschuldung behandeln:

»Im Oktober 2013 zählt Deutschland 6,58 Mio. überschuldete Privatpersonen ... Die Schuldnerquote betrug ... im Jahr 2013 ... 9,81 Prozent ... Die aktuelle Quote der Schuldner von 9,81 Prozent errechnet sich auf der Basis von 67,13 Millionen volljährigen Erwachsenen. 3,33 Mio. Haushalte sind überschuldet und nachhaltig zahlungsgestört«, berichtet die Creditreform in ihrem SchuldnerAtlas Deutschland 2013. Bei einer genaueren Analyse der Ursachen für Überschuldung weist Creditreform auf folgenden Punkt hin: So »zeigt sich in Zeiten volkswirtschaftlicher Stabilität eine Kehrseite der Sicherheit: Verbraucher trauen sich die Finanzierung ihres Konsums eher zu. Entsprechend hat der Anteil von Überschuldung mit leichter Intensität (weniger Gläubiger, geringere Forderungen und keine Eintragungen in Schuldnerverzeichnissen) gegenüber den Fällen mit harter Intensität zugenommen.« Zu den Menschen mit Überschuldung vgl. auch den Beitrag von Anja Liersch: Überschuldungsstatistik 2012: die amtliche Statistik zur Situation überschuldeter Personen in Deutschland, in: Wirtschaft und Statistik, Heft 11/2013, S. 795 ff.

Aber es gibt doch seit Jahren die Möglichkeit, der dauerhaften Überschuldung zu entfliehen über den Weg der Verbraucherinsolvenz. Und bei der gibt es ab Juli 2014 einige Veränderungen mit dem Ziel, die Situation für Menschen mit einer Überschuldung besser und schneller als bislang zu verändern.

Freitag, 20. Juni 2014

Böse Anwälte, gute Anwälte? Wie Rechtsanwälte mit dem (angeblichen) Geschäftsmodell "Hartz IV-Klagen" in die Medien-Mangel genommen werden und warum da was fehlt

Das sind Schlagzeilen, die ein Skandalisierungspotenzial in Aussicht stellen: Wie Anwälte mit der Armut verdienen oder Manche Anwälte leben auf Staatskosten gut von Hartz-IV-Klagen, um nur zwei Beispiele zu zitieren. »Die Erfolgsquote von Klagen gegen Jobcenter ist hoch. Für manche Anwälte ein Geschäftsmodell: Ob sie gewinnen oder verlieren - der Staat bezahlt sie immer«, so Joachim Jahn in seinem Artikel, der sich auf ein Buch des Fernsehjournalisten Joachim Wagner stützt: Vorsicht Rechtsanwalt. Ein Berufsstand zwischen Mammon und Moral. Dem Autor ist auf Spiegel Online reichlich Platz eingeräumt worden, für sein Buch Werbung machen zu können und seinen Vorwurf eines "Geschäftsmodells fabrikmäßig operierender Hartz-IV-Anwälte" auszubreiten.

Donnerstag, 19. Juni 2014

Das große Durcheinander auf der Hartz IV-Baustelle. Sanktionen verschärfen oder ganz abschaffen, mit (noch) mehr Pauschalen das administrative Schreckgespenst Einzelfallgerechtigkeit verjagen oder den „harten Kern“ der Langzeitarbeitslosen aus dem SGB II in das SGB XII "outsourcen"?

Das derzeitige Durcheinander im breiten Strom der Berichte über (geplante) Veränderungen im Hartz IV-System kann man beispielhaft an den Überschriften dieser beiden Artikel ablesen: Jobcenter sollen schneller bestrafen, so die taz, während Katharina Schuler in der Online-Ausgabe der Zeit schreibt: Hartz IV soll unbürokratischer werden. »Die Bundesregierung will die Hartz-IV-Gesetzgebung entrümpeln. Härtere Sanktionen sind nicht geplant – im Gegenteil.« Die Boulevard-Presse (vgl. beispielsweise die Berliner B.Z. mit der Schlagzeile Hartz IV-Schluffis: Einen Termin geschwänzt, direkt Hartz IV gekürzt: »Härteres Durchgreifen geplant: Bund und Länder einigen sich auf neue Sanktionsregeln für Arbeitslose ab 2015«) hat mal wieder was in die Welt gesetzt im bekannten Brustton der "So-ist-es"-Botschaft (auch als "BILD sprach zuerst mit dem Toten"-Modus des Boulevards bekannt), was die einen für bare Münze nehmen und die anderen zu korrigieren versuchen. So Katharina Schuler, die darauf hinweist: »Den "Schluffis" geht es längst an den Kragen. Denn schon heute müssen Hartz-IV-Empfänger, die zum Beispiel unentschuldigt einen Termin verpassen, mit einer zehnprozentigen Kürzung des Regelsatzes von derzeit 391 Euro rechnen, beim zweiten Mal können es dann schon 20 und beim dritten Mal 30 Prozent sein. Bei anderen Verstößen wie etwa der Ablehnung eines Arbeitsangebots ist sogar eine sofortige Kürzung um 30 Prozent möglich.« Das ist korrekt dargestellt und das kann man im SGB II nachlesen (zu der 10-Prozent-Kürzung bei Meldeversäumnissen im § 32 SGB II und zu der 30-60-100-Prozent-Kürzung vgl. den § 31a SGB II: Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen, vgl. auch die Erläuterungen zu den Sanktionen seitens der Bundesagentur für Arbeit).

Mittwoch, 18. Juni 2014

Menschen in Hartz IV: "Vergessen" und verloren zwischen den Systemen, wo es doch "Hilfe aus einer Hand" geben soll? Und die Zeit läuft gegen sie (und gegen die Systeme)


Regelmäßig werden die Dinge (und die Menschen) durcheinander geworfen und dabei gehen viele über Bord. Gemeint sind mal wieder die Zahlen. Wenn über "die" Arbeitslosen gesprochen wird, dann taucht in den Medien fast ausschließlich die Zahl der "registrierten Arbeitslosen" auf, die jeden Monat von der Bundesagentur für Arbeit (BA) verkündet wird. Die liegt derzeit bei 2.882.00 Menschen, davon befinden sich 883.000 im SGB III-System, also der "klassischen" Arbeitslosenversicherung, die größte Zahl hingen im SGB II- oder Grundsicherungssystem, umgangssprachlich auch als Hartz IV bezeichnet: 1.989.000 Menschen. Aber die 2, 9 Mio. Menschen sind nur als Untergrenze des tatsächlichen Problems zu verstehen. Die BA selbst weist eine weitere Zahl auf, die a) realistischer für die Abbildung des Problems der Erwerbsarbeitslosigkeit ist und b) die zugleich deutlich höher ausfällt: 3.801.00. Das ist die Zahl der Unterbeschäftigten. Und 3,8 Mio. sind schon deutlich mehr als die offiziellen 2,9 Mio. Arbeitslose.

Sonntag, 15. Juni 2014

Moderner Sklavenhandel, moderne Wertschöpfungsketten, die Garnelen (nicht nur bei Aldi) und wir. Zugleich ein Lehrbuchbeispiel für guten Journalismus

Was sind das für Schlagzeilen? Garnelen in Weißweinsauce - und Sklavenblut oder Wirbel um Sklavenschiffe erfasst Aldi Nord, um nur zwei Beispiele zu zitieren? Leben wir nicht im 21. Jahrhundert? Sklavenarbeit? Und was hat das mit Garnelen zu tun, für den einen oder die andere sicher eine echte Delikatesse? Journalisten der hervorragenden Tageszeitung "The Guardian" haben skandalöse Zustände in der thailändischen Fischereiwirtschaft und deren Verbindungen bis in die Supermärkte hier bei uns offengelegt: Revealed: Asian slave labour producing prawns for supermarkets in US, UK - und auch Aldi Nord in Deutschland ist offensichtlich mit von der Partie.

Samstag, 14. Juni 2014

Und durch ist sie ... Zum Umbau der Krankenkassenfinanzierung und den damit verbundenen Weichenstellungen

Manche sozialpolitischen Themen, die der Gesetzgeber derzeit behandelt, werden wochenlang durch die Medien rauf und runter dekliniert, man denke hier nur an das "Rentenpaket" oder die Mindestlohngesetzgebung. Andere hingegen, die ebenfalls Millionen Menschen tangieren, rutschen irgendwie durch. Teilweise hängt das auch damit zusammen, dass die kurzfristigen Folgen des gesetzgeberischen Handelns positiv kommuniziert werden können ("Die Beiträge zur Krankenversicherung werden für mindestens 20 Millionen Menschen sinken"), weil man die Änderungen in einem günstigen Umfeld platzieren konnte, aber keiner mehr genau auf die mittel- und langfristigen Auswirkungen durch die Weichenstellungen, die man heute vornimmt, schaut. Ein Lehrbuchbeispiel dafür ist der beschlossene Umbau der Finanzierung der Krankenkassen.

Freitag, 13. Juni 2014

Wieder eine dicke Packung: Bewegung und Stillstand, viele Studierende, Auszubildende auf der Flucht, zu viele Abgehängte, der Migrationshintergrund natürlich, abbrechende Gymnasiasten und die Inklusion auch noch. Der Bericht "Bildung in Deutschland 2014"


Seit dem Jahr 2006 wird alle zwei Jahre der Bericht „Bildung in Deutschland“ vorgelegt – eine umfangreiche empirische Auseinandersetzung mit allen Stufen unseres Bildungssystems. Gefördert gemeinsam vom Bundesbildungsministerium (BMBF) und der Kultusministerkonferenz (KMK) versuchen sich hier zahlreiche Bildungswissenschaftler an einer Durchleuchtung des überaus heterogenen Bildungswesens in unserem Land. Und immer gibt es ein Schwerpunktthema, in dem neuen Bericht „Bildung in Deutschland 2014“ sind das "Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem".

Es kann immer wieder sehr aufschlussreich sein, allein die Überschriften der Berichterstattung über so ein voluminöses Werk anzuschauen, verdeutlichen diese doch die natürlich gezwungenermaßen hoch selektive Wahrnehmung der vielen Befunde, die hier von den Wissenschaftlern präsentiert werden: Migranten haben es deutlich schwerer, so die Frankfurter Rundschau, "Mehrheit der jungen Deutsch-Türkinnen ohne Ausbildung", titelt die ZEIT,  Zu wenige Lehrlinge, zu viele Abgehängte wird von Spiegel Online herausgestellt und die FAZ schaut auf den heiligen Gral der Bildungsbürger: Jeder zehnte Gymnasiast scheitert.

Donnerstag, 12. Juni 2014

Das muss ja auch mal gesagt werden: Rettet den deutschen Spargel vor dem deutschen Mindestlohn! Und die Gurken gleich mit. Aber natürlich ist es in Wahrheit wieder einmal komplexer

Die vergangenen Wochen waren von einem permanenten Rauschen über angeblich dringend notwendige Ausnahmen von der vorgesehenen Mindestlohnregelung in den Medien beherrscht. Nachdem die Grundsatzentscheidung für die Einführung eines (mehr oder weniger) flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns seitens der Bundesregierung gefallen ist, versuchen die Gegner dieses Instruments mit zahlreichen Ausnahmeforderungen die Logik einer allgemeinen Lohnuntergrenze gleichsam von hinten herum wieder auszuhebeln. Die Forderungen, wer und wo es Ausnahmen von Mindestlohn geben soll – von studentischen Hilfskräften, Rentnern, Taxifahrern bis hin zu den Saisonarbeitern in der Landwirtschaft – haben derart überhandgenommen, dass selbst Mitglieder der Union so etwas wie einen halben Nervenzusammenbruch bekommen haben: „Es reicht mir langsam“, mit diesen Worten wird der CDU-Sozialexperte Karl-Josef Laumann zitiert.

Mittwoch, 11. Juni 2014

Die klassische Taxibranche hat es nicht leicht in Zeiten von gesetzlichem Mindestlohn und rosinenpickender Konkurrenz aus der App-Economy

London, Paris, Berlin, Madrid - in ganz Europa blockierten Zehntausende Taxifahrer die Straßen aus Protest gegen die Taxi-App Uber. Sie fürchten um die Zukunft ihrer Branche, so Carsten Volker in seinem Artikel "Wir sind keine Dinosaurier". »In Berlin nahmen Hunderte Taxifahrer an einer Sternfahrt teil, in Paris blockierten Tausende die Straßen zu den Flughäfen Orly und Charles de Gaulle. Beim größten Streik in London legten rund 10.000 Black Cabs das Regierungsviertel um den Trafalgar Square lahm.« Und das alles wegen einer App? Und was hat das alles mit dem Mindestlohn zu tun?

Dienstag, 10. Juni 2014

Böse Krankenhäuser, rechnungsprüfend-korrekte Krankenkassen und eine Botschaft mit einer gehörigen Portion "Was für eine Sauerei"-Faktor. Oder ist es doch nicht so einfach?

Das ist wieder so eine Meldung mit dem gewissen "Was für eine Sauerei"-Faktor: Mehr als die Hälfte aller Klinik-Abrechnungen ist zu hoch, können wir einem Artikel auf Spiegel Online entnehmen. »Krankenhäuser rechnen offenbar in großem Stil zu ihren Gunsten ab ... Die Kassen beziffern den Schaden auf 2,3 Milliarden Euro.« Im ersten Halbjahr 2013 waren knapp 53 Prozent aller kontrollierten Rechnungen zu hoch. »Auf den beanstandeten Rechnungen wurden demnach Behandlungen aufgelistet, die nicht in dem behaupteten Umfang oder sogar überhaupt nicht erbracht wurden.«

Nun soll hier kein Methodenseminar veranstaltet werden - aber die Überschrift des Artikels ist schlichtweg Unsinn und sie führt den normalen Lesern auf eine falsche Fährte, die da lautet: Jede zweite Rechnung, die die Krankenhäuser ausstellen, sei falsch. Das ist aber bei weitem nicht der Fall. Denn die 53 Prozent beziehen sich nicht auf alle Rechnungen der mehr als 2000 Kliniken, sondern nur auf die geprüften Rechnungen. Und das ist allein deshalb schon ein erheblicher Unterschied, weil eben nicht alle Rechnungen geprüft wurden.

Montag, 9. Juni 2014

Gott schütze die Praktikanten! Und die Rentner, die Zeitungsausträger und die studentischen Hilfskräfte. Ach, der Mindestlohn

„Die Frage, ob der Heilige Geist den Mindestlohn eingeführt hat, ist unter den Theologen nicht restlos geklärt“. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) am 05.06.2014 anlässlich der ersten Lesung des Mindeslohngesetzes im Deutschen Bundestag

Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat in ihrer Rede vor dem Bundestag am 5. Juni 2014 unmissverständlich ausgeführt: »Der Mindestlohn kommt zum 1. Januar 2015. Das haben wir versprochen, und das wird gehalten. Ab dem 1. Januar 2017 gilt für alle Branchen ohne Ausnahme in Ost und West gleichermaßen ein Mindestlohn von 8,50 Euro.« Endlich ist also dieses Thema vom Eis, sollte man meinen. Wie immer in der Sozialpolitik lohnt ein genauerer Blick auf die Sache und natürlich haben die zahlreichen Gegner der Einführung eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns keineswegs aufgegeben in ihrem Versuch, den Mindestlohn noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren (weiter) aufzubohren. Wieso "weiter" aufbohren? Weil die Formulierung der Ministerin etwas euphemistisch daherkommt, denn den Mindestlohn von 8,50 Euro wird es nicht geben für bestimmte Praktikanten, für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr und für alle bislang Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung (und für bestimmte Branchen erst ab 2017). Aber die Gegner des Mindestlohnes lassen nicht locker. Erneut werden weitere Ausnahmen gefordert. An die Spitze der Bewegung hat sich nun der ehemalige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), mittlerweile Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Bundestag, gestellt, der entsprechende Ausnahmen fordert für Praktikanten, Rentner, Zeitungsausträger und studentische Hilfskräfte.

Freitag, 6. Juni 2014

Wer "schmarotzt" wo und wie? Und was ist "Sozialtourismus"? Das sind gar keine einfachen Fragen. Sie sollten aber gestellt werden

Sprache drückt bekanntlich nicht nur Gedanken aus, sondern sie beeinflusst auch das Denken. Wenn jemand „wortgewaltig“ wirkt, dann verdeutlicht dieses tiefsinnige deutsche Wort, welche Wirkkraft der Sprache innewohnen kann. Aber die deutsche Sprache ist nicht selten auch kategorisch, einseitig sortierend und kategorisierend – eine reduktionistische Variante ist beispielsweise der „Sozialtourismus“, um ein Beispiel aus der aktuellen Debattenlandschaft zu zitieren. Dieser Terminus steht für die Vorstellung von und über ausländische Arbeitsmigranten, die in unser Land einreisen, um in Wahrheit Zugang zu den angeblich prall gefüllten Töpfen des deutschen Wohlfahrtsstaates zu bekommen. Aber es geht auch anders, beispielsweise markiert der Begriff "social tourism" eine nachhaltige, sich der sozialen Folgen bewusste Form des touristischen Reisens. So verhält es sich auch im Französischen oder Spanischen. Aber bei uns wird vieles in ein negatives Korsett eingespannt. Dabei liegt die Frage auf der Hand: Sind nicht auch wir – und das ziemlich oft - „Sozialtouristen“?

Sonntag, 1. Juni 2014

Auslaufmodell Amtsarzt? Die Gesundheitsämter in einem besonderen Sandwich-Dilemma zwischen (eigentlich) mehr Aufgaben und (faktisch) weniger Personal

Der öffentliche Gesundheitsdienst steckt in einer mindestens dreifachen Falle: In einer Demografie-, einer Attraktivitäts- sowie einer Aufgabenfalle. Das ist eine zentrale Botschaft der Jahrestagung der beiden Bundesverbände der Ärzte und Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, BVÖGD und BZÖG. Dabei sollte man sich bewusst sein, welche vielfältigen und überaus wichtigen Aufgaben im öffentlichen Gesundheitsdienst zukommen (sollten). Die älteren Semester werden sich rückblickend auf ihre Kindheit und Jugend daran erinnern, dass die ärztlichen bzw. zahnärztlichen Schuluntersuchungen für alle Kinder eines Jahrgangs beispielsweise in den 70er Jahren eine Selbstverständlichkeit waren. Das kann man heute – wen überrascht das jetzt – aufgrund von Personalmangel nicht mehr sagen. Darüber hinaus muss man darauf hinweisen, dass die Amtsärzte wichtige Funktionen in überaus sensiblen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens ausüben müssen, man denke an dieser Stelle nur an ihre Funktion im Bereich der Seuchenbekämpfung, bei der Frage einer Zwangsunterbringung oder im Bereich der frühen Hilfen, um nur drei Beispiele zu nennen.